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Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen

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Academic year: 2022

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1 Die Senatorin für Kinder und Bildung

25.03.21 Blumenhagen Justa 31051

Vorbereitung für die Sitzung des Senats am 30.03.2021

„Kindertagesbetreuung unter den aktuellen Pandemiebedingungen -

A. Problem/Sachstand

Das Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 und Virusvariationen im Land Bremen verläuft derzeit dynamisch. Die Zahl der aktiven Infektionen und bestätigten Fälle ist kurz vor den Osterferien im gesamtgesellschaftlichen Bereich und auch in den Schulen und Kindertageseinrichtungen gestiegen. Eine Übersicht über das Infektionsgeschehen sowie die Betreuungsumfänge sind in der Anlage beigefügt.

Seit dem 26.02.21 haben allen Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Nach Auskunft der Träger lassen sich rund 80% der Beschäftigten impfen. Nach Angaben des Gesundheitsamtes kann gegenwärtig noch nicht davon ausgegangen werden, dass geimpfte Personen das Virus nicht weitergeben – sie sind deshalb weiterhin von etwaigen Quarantänemaßnahmen betroffen.

Seit Mitte März ist sichergestellt, dass sich alle Beschäftigten in

Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen 2x/Woche mit einem Schnelltest testen können. Darüber hinaus finden 2x/Woche sogenannte

Radartestungen in Einrichtungen auf freiwilliger Basis statt. Dies Angebot bezieht auch die Kinder mit ein, sofern die Eltern einwilligen.

B. Lösung

In Bremen hat die Sicherstellung frühkindlicher Bildung und Förderung auch unter Pandemiebedingungen eine hohe Priorität.

Angesichts der fortschreitenden Impfungen von Kita-Beschäftigten liegt der Fokus

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aktuell in einer Begrenzung des Infektionsrisikos, das Kinder betrifft bzw. ggf. von Kindern ausgeht.

In Kooperation mit dem Leibniz-Institut BIPS werden daher die Schnell-Testungen auf Kita-Kinder ausgeweitet und unter Leitung von Prof. Dr. Zeeb wissenschaftlich begleitet.

Darüber hinaus wird geprüft, ob der Kita-Besuch perspektivisch nur unter Auflage gestattet werden kann, dass zweimal pro Woche ein negatives Selbsttest-Ergebnis vorgelegt wird.

Im Rahmen eines Modellversuchs unter Begleitung des BIPS soll zudem der Einsatz von Gurgellösungen und Nasensprays zur Reduzierung des Infektionsrisikos von Kindern erprobt werden.

Von der Maßnahme sind landesweit ca. 20.600 Kinder (Ü3) und 7.100 Kinder (U3) betroffen.

Die Maskenpflicht in den Einrichtungen gilt weiterhin für Kita-Beschäftigte auch in der pädagogischen Arbeit mit Kindern über drei Jahren Nach Einschätzung des

Gesundheitsamtes geht gegenwärtig auch von Geimpften noch grundsätzlich ein Infektionsrisiko aus. Es wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt geprüft, ob bzw. inwieweit nach der Durchführung der Zweitimpfungswelle die Maskenpflicht aufgehoben werden kann.

Ab einem Inzidenzwert von 200, gilt laut der aktuellen Corona-Verordnung der Übergang in die Notbetreuung mit einer Beschränkung auf 10 Kinder pro Gruppe, unabhängig von der Angebotsform (U3, Ü3, Hort). Aufgrund der (wahrscheinlichen) Verschiebung des Infektionsrisikos zwischen Kita-Beschäftigten (positive Wirkungen durch das Impfen) und Kindern (negative Wirkungen durch Virus-Mutationen) wird die Ausgestaltung der Notbetreuung neu gefasst werden:

- Weiterhin gilt, dass in U3- und Ü3-Gruppen höchstens 10 Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen.

- Die Beschränkung auf 12 Kinder pro Stammgruppe pro Woche wird aufgehoben;

jedes Kind soll mindestens an einem Tag pro Woche bzw. alternativ an 2 Tagen innerhalb von zwei Wochen die Kita besuchen können. Es soll unbedingt

vermieden werden, dass einzelne Kinder über mehrere Wochen vom Kita-

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3 Besuch formal ausgeschlossen sein könnten.

- Weiterhin gilt, dass für Härtefälle, Kindeswohl-Fälle sowie Berufstätige prioritär gemäß der Corona-Verordnung (Anlage zu § 19b Absatz 2 sowie Beschäftige in der Kindertagesbetreuung) ein täglicher Kita-Besuch bis hin zum vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang möglich sein soll.

C. Alternativen Keine

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung kommen Jungen und Mädchen und Erziehungsberechtigten aller Geschlechter in gleicherweise entgegen. Von den positiven Auswirkungen der Maßnahmen auf den betrieblichen Gesundheitsschutz profitieren in besonderem Maße Frauen, die in dem Arbeitsfeld überrepräsentiert sind.

Zu den Finanziellen Auswirkungen der Testungen von Kita-Kindern wurde der Senat bereits am 01.04.2021 befasst.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage wird mit der Senatorin für Gesundheit und Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet.

G. Beschlussvorschlag

1. Der Senat begrüßt die Testmöglichkeit für Kita-Kinder und bittet um Umsetzung gemäß Beschluss vom 01.04.2021.

2. Der Senat nimmt die von der Senatorin für Kinder und Bildung geplanten weiteren Maßnahmen zum Kitabetrieb zur Kenntnis.

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