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Anhang zum Aufruf zur Interessenbekundung im Bundesprogramm "Demokratie leben!"

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Academic year: 2022

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1 ANHANG

zum Aufruf zur Interessenbekundung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Folgende Informationen sind im Falle einer Antragstellung zur konzeptionellen

Entwicklung und Einrichtung einer landesweiten zivilgesellschaftlichen Distanzierungs- und Ausstiegsberatung für das Land Bremen zu beachten. Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgtdurch das Demokratiezentrum Land Bremen

nach einer erfolgreichen Interessenbekundung.

Träger die sich bewerben beachten bitte, dass es sich bei der Förderung um Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ handelt. Hierfür gelten besondere Fördergrundlagen, die bei erfolgreicher Antragsstellung einzuhalten sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte als Vorabinformation zusammengefasst.

Allgemeine Fördervoraussetzungen für den Zuwendungsempfänger

Die Bewilligung der Bundesmittel erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr, entsprechend der Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Förderzeitraum beginnt am 01.07.2021 und endet zum 31. Dezember 2021. Die Antragsteller:innen legen einen Zuwendungsantrag vor, der das Projekt in dem Bewilligungszeitraum beschreibt. Die bewilligten Mittel sind nicht in Folgejahre übertragbar und stehen somit nur für Ausgaben im betreffenden Haushaltsjahr zu Verfügung. Die Bereitstellung der jeweiligen Haushaltsmittel vorausgesetzt, kann mit Fortschreibung des Konzeptes jeweils eine einjährige Verlängerung beantragt werden. Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ endet 2024. Bei mehrjährigen Beratungsangeboten, die sich über die gesamte Förderperiode des Bundesprogramms erstrecken, muss dem Antrag zusätzlich ein Konzept zur strategischen Weiterentwicklung der Beratungstätigkeit für 5 Jahre beigefügt werden.

Das strategische Konzept wird jährlich fortgeschrieben. In den Projektkonzeptionen müssen klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse für das jeweilige Förderjahr definiert sein. Die Förderung für das erste Förderjahr zielt vor allem auf den Aufbau des Beratungsangebotes und die dafür notwendige Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung des Angebots ab, ebenso wie auf die Aufnahme der Beratungstätigkeit durch qualifizierte Berater*innen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird voraussichtlich eine maximale Fördersumme von 140.000,00 Euro für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt:

Bei Aufforderung zur Antragstellung sind neben dem Konzept, auch ein Kosten-und Finanzierungsplan vorzulegen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Darzustellen ist ebenfalls, wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt wird. Es kann eine Verwaltungskostenpauschale von maximal 6 % der Gesamtkosten beantragt werden. Die einzelnen Ausgabenpositionen sind detailliert im Finanzierungsplan des Zuwendungsantrages auszuweisen. Hierzu sind ausschließlich die Vordrucke des Demokratiezentrum Land Bremen zu verwenden.

Bei der Planung und Durchführung der Vorhaben sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen wie bspw. Fortbildung, Fachaustausch, Vernetzung und Supervision zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren.

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Grundsätze zum Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Das Demokratiezentrum Land Bremen bewilligt die Zuwendungen auf der Grundlage der Förderrichtlinie des BMFSFJ durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang.

Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ und des Demokratiezentrum Land Bremen geändert werden.

Das beantragte Projekt darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde begonnen werden.

Auszahlung der Mittel

Die Auszahlungsanträge können frühestens nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheids gestellt werden, letztmalig am 03.12.2021.

Verwendungsnachweise

Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat bis zum 01.04.2022 durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu erfolgen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Dem zahlenmäßigen Nachweis sind eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch das Demokratiezentrum Land Bremen nach Vorlage der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen durch die Zuwendungsempfängerin bzw. den Zuwendungsempfänger. Näheres regeln der Zuwendungsbescheid und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANB-Best. P).

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