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Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Handlungsbedarf: Situation von Frauen in CARE-Berufen verbessern!

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Arbeitskreis berufliche Perspektiven von Frauen und Mädchen

Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Handlungsbedarf:

Situation von Frauen in CARE-Berufen verbessern!

Stellungnahme Juli 2018

Der Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen und Mädchen bei der ZGF in Bremen hat sich im März mit Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft und einer

Gewerkschaftlerin mit der aktuellen Situation von Frauen in CARE-Berufen befasst. Nach einer Auswertung der Diskussion nimmt der AK zum Thema wie folgt Stellung:

Generell müssen nach Ansicht des AKs im Rahmen der Ausbildungsgarantie und den Bremer Vereinbarungen sowie im Bereich der Wirtschaftsförderung im Hinblick auf CARE- Berufe die Interessen von Frauen stärker beachtet werden, z.B. im Bereich der

Nachqualifizierung und der Begleitung bis zum Abschluss einer Ausbildung.

Arbeitsbedingungen in den CARE-Berufen

 Vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels müssen die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den CARE-Berufen verbessert werden.

 Beschäftigungsverhältnisse müssen existenzsichernd sein und dürfen keine

Verfestigung von traditionellen Strukturen und Rollen bedeuten. (Familieneinkommen eines Hauptverdieners plus Teilzeitbeschäftigung der Partnerin, die zugleich die private Familienarbeit leistet.)

 Insbesondere im CARE-Sektor liegen im Wesentlichen ausschließlich

Teilzeitangebote vor („Zwangsteilzeit) oder Beschäftigte können auf Grund der gesundheitlichen und/oder psychischen Belastungen eine Vollzeittätigkeit nicht ausüben.

Damit wird Teilzeitarbeit in einigen CARE-Berufen zum Normalarbeitsverhältnis.

 Im CARE-Sektor haben wir eine nachhängende Entwicklung der Löhne mit geringer tariflicher Bindung. Daher gilt es auch auf kommunaler Ebene tarifliche Bindungen zu unterstützen.

 Wesentliche Voraussetzung für Frauenerwerbsarbeit und Ausbildung sind gute Strukturen und Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit. Daher muss Kinderbetreuung vor allem auch in den Randzeiten gewährleistet sein.

 Es gilt, in den CARE-Berufen hohe Standards zu halten und anzustreben, um sowohl gute Perspektiven für die Beschäftigten als auch eine gute Versorgungsstruktur zu gewährleisten (Fachkraftquote, Personalmindestbemessung, Regelung

Personalschlüssel).

Fachkräfte dürfen nicht durch Helfer/innen ersetzt werden.

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Arbeitskreis berufliche Perspektiven von Frauen und Mädchen

Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Handlungsbedarf:

Situation von Frauen in CARE-Berufen verbessern!

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Ausbildung in CARE-Berufen

Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungszugänge und –Wege in den CARE-Berufen sind sehr unterschiedlich und müssen daher in ihrem jeweiligen Zusammenhang behandelt werden. Gemeinsam sind ihnen besondere Strukturen, die sich aus der Familienarbeit im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung entwickelt und professionalisiert haben.

 Die vorhandenen Ausbildungsplätze im CARE-Sektor müssen aufgestockt und den realen und zukünftigen Bedarfen angepasst werden.

 Die Zugänge für Frauen mit (noch) nicht ausreichender Vorqualifikation und/oder passendem Schulabschluss müssen geschaffen werden, z.B. mit vorgeschalteten Maßnahmen bzw. Nachqualifikation für Nicht-/Ungelernte. Dabei muss sichergestellt werden, dass Schulabschlüsse im Rahmen des öffentlichen Schulwesens stattfinden.

 Die Zugänge zu Ausbildungen in CARE-Berufen müssen übersichtlicher gestaltet werden.

 Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung muss ausgeweitet und regelmäßig angeboten werden.

 Es ist darauf zu achten, dass Berufsausbildungen mit den Standards der

Ausbildungen im Berufsbildungsgesetz vergleichbar sind, um eine Dequalifizierung insbesondere der CARE-Berufe zu verhindern (durch zweijährige Ausbildungsgänge oder Kurzqualifzierung von Ungelernten).

 Langfristiges Ziel sollte es sein, die Ausbildungen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes zu organisieren.

 Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten sollten auch modular und in Teilzeit

angeboten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das modulare Angebot nicht zu zusätzlichen Prüfungskosten führt.

Besondere Handlungsnotwendigkeiten:

Mit der Generalisierung der Pflegeausbildung werden sich auch die

Refinanzierungsmodalitäten für die Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege verändern. Aus Sicht des AK berufliche Perspektive für Frauen darf es nicht zu einer Absenkung der Ausbildungsstandards auf Grund fehlender finanzieller Mittel kommen.

Ebenso darf es nicht zu einer Absenkung der Ausbildungsvergütungen kommen, um den

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Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Handlungsbedarf:

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Einstieg in die Ausbildung attraktiv zu halten.

Es besteht Konsens, dass einheitliche Curricula im Land Bremen Standard sein sollten.

 Im Zuge der Generalisierung muss weiterhin auf die Durchlässigkeit der

Ausbildungsgänge geachtet werden Ein Abschluss als „Helfer/in“ bietet in der Regel keine existenzsichernde Tätigkeit! Die Weiterqualifizierung zur Fachkraft muss gewährleistet werden.

 Für alle Ausbildungen muss Schulgeldfreiheit bestehen. Der AK begrüßt die Schritte zur Schulgeldfreiheit für alle medizinisch-therapeutischen Fachberufe und fordert eine Umsetzung für alle Schülerinnen und Schüler, die aktuell in Ausbildung sind.

 Der AK begrüßt den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, die Praxisintegrierte Erzieher/innenausbildung auf 50 Plätze aufzustocken und zu verstetigen. Aus AK- Sicht wäre es wünschenswert, den Ausbau um weitere Plätze zu erweitern.

Sonderfall Externenprüfung im ErzieherInnenberuf:

In Bremen gibt es die Möglichkeit, an den Fachschulen für Sozialpädagogik eine Prüfung für Nichtschülerinnen/Nichtschüler – auch Externenprüfung genannt – abzulegen, um den Abschluss „staatlich geprüfte Erzieherin/ staatlich geprüfter Erzieher“ zu erreichen.

Voraussetzung ist der Nachweis praktischer und theoretischer sozialpädagogischer Kompetenzen. Dies stellt eine weitere Möglichkeit des Quereinstiegs dar. Im Arbeitskreis wurde das Problem identifiziert, dass die Kapazitäten der Fachschulen zur Abnahme der

„Externenprüfung“ nicht ausreichen, weil die Prüfungsplätze begrenzt sind (20 pro Jahr).

Diese sollten erhöht werden.

Bremen, Juli 2018

Arbeitskreis berufliche Perspektiven für Frauen und Mädchen Bremen

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