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Resolution Sicherung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument

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Resolution

Sicherung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument

Auf Initiative des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V (BUND) und seines bayerischen Landesverbandes Bund Naturschutz (BN) wurde anlässlich des 20. Geburtstages des Projektes Grünes

Band Deutschland am 13.12.2009 von den 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jubiläumsveranstaltung in Hof folgende Resolution beschlossen.

Das Grüne Band Deutschland ist ein einmaliges länderübergreifendes Biotopverbundsystem von nationaler Bedeutung und ein ökologisches Denkmal der Wiedervereinigung. Auf 1393 Kilometern, von der Ostsee bis zum sächsischen Vogtland, verbindet es 17 Naturräume und ist Heimat von über 600 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. 85% der Fläche des Grünen Bandes sind noch erhalten, jedoch sind nur 29% als Naturschutzgebiete geschützt. Es ist Teil des Nationalen Naturerbes, Leuchtturmprojekt in der Strategie der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt und im Bundesnaturschutzgesetz als Bestandteil des länderübergreifenden Biotopverbundes enthalten.

Ausgehend vom Grünen Band Deutschland hat sich die faszinierende Vision eines Grünen Bandes Europa entwickelt. Durch 23 Staaten über mehr als 12.500 Kilometern verbindet es von der Barentssee bis zum Schwarzen Meer bedeutende europäische Naturräume.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern:

1. Ausweisung des Grünen Bandes als „Nationales Naturmonument“ durch die Bundesländer.

Das Grüne Band ist auf Grund seiner bundesweiten naturschutzfachlichen Wertigkeit und historischen Bedeutung prädestiniert für diese neue Schutzkategorie. Dadurch kann ein zusammenhängender Biotopverbund und die Funktion als historische Erinnerungslandschaft dauerhaft gewährleistet werden.

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung 2009 ebenfalls dafür ausgesprochen.

2. Lückenschluss im Grünen Band.

Die Anfang der 1990er Jahre insbesondere durch Ackernutzung entstandenen Lücken sollen durch ökologisch orientierte Flurneuordnungsverfahren und Flächenankauf wieder behoben werden. Dabei soll die Verknüpfung und Quervernetzung mit benachbarten Schutzgebieten verbessert werden.

3. Umsetzung der Flächenübertragung.

Die Übertragung aller restlichen Bundesflächen des Grünen Bandes, sowohl der BImA- wie der BVVG- Flächen, an die Länder muss in 2010 endlich vollzogen werden. Die alleinige Zielbestimmung

Naturschutz auf diesen Flächen ist von den Ländern bzw. den Flächenempfängern vorbildlich umzusetzen.

4. Nachhaltige Sicherung des Grünen Bandes.

Die Bundes- und Länderministerien sollen wegen der nationalen Bedeutung weitere

Naturschutzgroßprojekte, spezifische Biotoppflege, regelmäßige Zustandserfassungen und Projekte zur nachhaltigen Regionalentwicklung und zum Naturerleben am Grünen Band fördern.

5. Umsetzung des Grünen Bandes Europa.

Die Bundesregierung soll beim Grünen Band Europa eine führende Rolle einnehmen durch

länderübergreifende Modellprojekte, außenpolitisches Engagement, regelmäßige Tagungen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit.

6. Aufnahme des Grünen Bandes als Weltnatur- und Weltkulturerbe

Die Bundesregierung soll das Grüne Band als Weltnatur- und Weltkulturerbe anmelden und alles daran setzen, dass die entsprechenden Schritte zur Aufnahme umgehend erarbeitet werden.

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