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S e p t e m b e r 2 0 2 1

DOSSIER DER ÖFFENTLI CHEN ANHÖRUNG IM VOR FELD DER GEMEINNÜTZI GKEITSERKLÄRUNG DOKUMENT J1: UNTERLA GEN ZUR ESPOO -KONVENTION SPEZIFISCH FÜR DIE SCHWEIZ

DAS PROJEKT DER NEUE N BAHNANBINDUNG EURO AIRPORT

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2 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

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3 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

I

N H A L T S V E R Z E I C H N I S

I. VORBEMERKUNG ... 5

1. KONTEXT ... 5

2. ESPOO-KONVENTION ... 5

2.1 Geltungsbereich der Espoo-Konvention ... 5

2.2 Grundsätze der Espoo-Konvention ... 5

II. PRÄSENTATION DES PROJEKTS ... 7

1. PROJEKTKONTEXT ... 7

2. PROJEKTZIELE ... 7

2.1 Direkter, schneller und zuverlässiger Zugang zum EuroAirport ... 7

2.2 Eine effiziente Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ... 8

2.3 Bequemer und kostengünstiger reisen ... 8

2.4 Das Projekt soll die Vorzüge der Region noch besser zur Geltung bringen... 8

2.5 Ein Projekt mit trinationaler Ausrichtung ... 8

3. MERKMALE DES PROJEKTS ... 10

4. LAGEPLAN DES PROJEKTS ... 12

5. ÜBERSICHTSPLAN DER BAUARBEITEN ... 13

5.1 Übersichtskarte des Projekts ... 14

5.2 Detaillierte Karten der Bauarbeiten des Projekts ... 15

III. STAND DES VERFAHRENS ... 23

1. DAS PROJEKT VOR DER ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNG ... 23

1.1 Projekthistorie ... 23

1.2 1. Mitwirkungsrunde: Die Mitwirkung im Jahr 2013 ... 23

1.3 2. Mitwirkungsrunde: Das Mitwirkungsverfahren im Jahr 2018 ... 25

1.4 Abstimmungsphase zwischen den Behörden... 25

1.5 Espoo-Konvention ... 25

1.6 Umweltprüfung des Projekts ... 25

1.7 Umweltprüfung des Projekts anstelle einer landwirtschaftlichen Vorstudie ... 26

1.8 Stellungnahme der Umweltbehörde... 26

1.9 Stellungnahmen der Gebietskörperschaften ... 26

1.10 Kompatibilität des Projekts mit den städtischen Bebauungsplänen (Plans Locaux d’Urbanisme, PLU) ... 26

2. DIE ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ... 26

2.1 Eröffnung und Start der Anhörung ... 27

2.2 Ablauf der öffentlichen Anhörung ... 27

2.3 Ende der öffentlichen Anhörung ... 28

2.4 Ablauf einer öffentlichen Anhörung ... 28

3. NACH ABSCHLUSS DER ANHÖRUNG MÖGLICHE ENTSCHEIDUNGEN UND ENTSCHEIDUNGSBEFUGTE BEHÖRDEN ... 29

3.1 Erklärung der Gemeinnützigkeit ... 29

4. SONSTIGE FÜR DAS PROJEKT ERFORDERLICHE GENEHMIGUNGEN ... 29

4.1 Überweisung an das Regionale Amt für archäologische Forschung für das Verfahren der präventiven Archäologie ... 29

4.2 Stellungnahme des corps des Architectes des Bâtiments de France (ABF) ... 29

4.3 Detailstudien des Projekts ... 29

4.4 Umweltgenehmigung ... 30

4.5 Verfahren nach dem Wassergesetz ... 30

4.6 CNPN-Ausnahmegenehmigung für schützenswerte Arten (Conseil National de Protection de la Nature / Nationalrat für Naturschutz) ... 30

4.7 Verfahren nach der Gesetzgebung über überwachungsbedürftige Anlagen zum Schutz der Umwelt (ICPE) . 30 4.8 Rodungsgenehmigung ... 30

4.9 Raumplanerische Genehmigungen ... 31

4.10 Planfeststellungsverfahren und Zedierbarkeit ... 31

4.11 Enteignungsbeschluss und Eigentumsübertragung ... 31

4.12 Vorübergehende Nutzungsgenehmigung ... 32

4.13 Baustellenlärm ... 32

4.14 Asbest ... 32

4.15 Wirtschaftliche Bilanz nach Inbetriebnahme ... 33

5. TERMINPLANUNG DES PROJEKTS ... 33

IV. IDENTIFIZIERUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHWEIZ UND UMGESETZTE MAßNAHMEN ... 35

1. GRENZÜBERSCHREITENDE AUSWIRKUNGEN AUF SCHWEIZER GEBIET UND MAßNAHMEN IN DER BAUPHASE ... 35

1.1 Auswirkungen ... 35

1.2 Maßnahmen ... 36

2. GRENZÜBERSCHREITENDE AUSWIRKUNGEN AUF SCHWEIZER GEBIET UND MAßNAHMEN IN DER BETRIEBSPHASE ... 38

2.1 Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von der Schweiz aus ... 38

2.2 Lärmbelästigung ... 39

2.3 Auswirkungen auf die Luftqualität ... 39

V. ZUSAMMENFASSUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSWIRKUNGEN UND DURCHGEFÜHRTEN MAßNAHMEN ... 39

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4 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

I

N H A L T S V E R Z E I C H N I S

ABBILDUNG 1:DARSTELLUNG DER VERBINDUNGEN, DIE DAS PROJEKT NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT BEREITSTELLEN WIRD (QUELLE:VIDEO

ZUR PROJEKTPRÄSENTATION, ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN 2018,SNCFRÉSEAU UND EUROAIRPORT)... 7

ABBILDUNG 2:VORAUSSICHTLICHE FAHRZEITEN DANK DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT (QUELLE:VIDEO ZUR PROJEKTPRÄSENTATION, ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN 2018,SNCFRÉSEAU UND EUROAIRPORT) ... 8

ABBILDUNG 3:ENTWICKLUNG DES VERKEHRSANGEBOTS IM HERZEN VON AGGLO BASEL IM JAHR 2013(QUELLE:AGGLO BASEL,2019) ... 9

ABBILDUNG 4:INTEGRATION DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT IN DIE REGION (QUELLE:MITWIRKUNGSUNTERLAGEN 2018, SNCFRÉSEAU UND EUROAIRPORT) ... 11

ABBILDUNG 5:LAGEPLAN DES PROJEKTS (QUELLE:SYSTRA,2018) ... 12

ABBILDUNG 6:ÜBERSICHTSKARTE DES PROJEKTS (QUELLE:SYSTRA,2018) ... 14

ABBILDUNG 7:ÜBERSICHTSPLAN DER BAUARBEITEN DES PROJEKTS IM ABSCHNITT NORD (QUELLE:SYSTRA,2019) ... 16

ABBILDUNG 8:ÜBERSICHTSPLAN DER BAUARBEITEN DES PROJEKTS IM ABSCHNITT MITTE-NORD (QUELLE:SYSTRA,2019) ... 18

ABBILDUNG 9:ÜBERSICHTSPLAN DER BAUARBEITEN DES PROJEKTS IM ABSCHNITT MITTE-SÜD (QUELLE:SYSTRA,2019) ... 20

ABBILDUNG 10:ÜBERSICHTSPLAN DER BAUARBEITEN DES PROJEKTS IM ABSCHNITTS SÜD (QUELLE:SYSTRA,2019) ... 22

ABBILDUNG 11:KENNZAHLEN DER ERSTEN GROßEN MITWIRKUNGSRUNDE (QUELLE:AUSZUG AUS DEN MITWIRKUNGSUNTERLAGEN AUS DEM JAHR 2018 DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT) ... 23

ABBILDUNG 12:ANZAHL DER ÄUßERUNGEN ZUM PROJEKT NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT AUFGESCHLÜSSELT NACH THEMEN WÄHREND DES MITWIRKUNGSVERFAHRENS IM JAHR 2013(QUELLE:AUSZUG AUS DEN MITWIRKUNGSUNTERLAGEN AUS DEM JAHR 2018 DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT) ... 24

ABBILDUNG 13:ZUSAMMENFASSUNG DER IM ANSCHLUSS AN DIE MITWIRKUNG IM JAHR 2013 EINGELEITETEN MAßNAHMEN (QUELLE:AUSZUG AUS DEN MITWIRKUNGSUNTERLAGEN AUS DEM JAHR 2018 DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT) ... 24

ABBILDUNG 14:SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DES ABLAUFS DER ANHÖRUNG IM VORFELD DER GEMEINNÜTZIGKEITSERKLÄRUNG DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT (QUELLE:SYSTRA) ... 28

ABBILDUNG 15:TERMINPLAN DER FOLGENDEN PHASEN DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT (QUELLE:SNCFRÉSEAU UND EUROAIRPORT,2021) ... 33

ABBILDUNG 16:PARKHAUS F4 DES EAP(QUELLE:EUROAIRPORT)... 35

ABBILDUNG 17:LUFTAUFNAHME DES EUROAIRPORTS MIT DER BAHNTRASSE (SCHWARZ) UND DEM VERLAUF DER ZOLLSTRAßE (ROT)-(QUELLE: GOOGLE EARTH UND SYSTRA) ... 35

ABBILDUNG 18:SCHEMA DES PROJEKTS „CÔTÉ VILLE(QUELLE:EAP,2019) ... 36

ABBILDUNG 19:ZWEI VERBINDUNGSBRÜCKEN FÜR DIE ZUFAHRT ZUM EAP(QUELLE:SNCFRÉSEAU,VIDEO ZUR PROJEKTPRÄSENTATION, ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN 2018) ... 36

ABBILDUNG 20:STRAßENBRÜCKE DER SCHWEIZER ZOLLSTRAßE FÜR DIE ZUFAHRT ZUM EAP(QUELLE:SNCFRÉSEAU,VIDEO ZUR PROJEKTPRÄSENTATION, ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN 2018) ... 37

ABBILDUNG 21:STRAßENBRÜCKE DER SCHWEIZER ZOLLSTRAßE FÜR DIE ZUFAHRT ZUM EAP(QUELLE:EGIS,APSEAP2018) ... 37

ABBILDUNG 22:LAGE DER ZUKÜNFTIGEN EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DER ZUM EAP FÜHRENDEN SCHWEIZER ZOLLSTRAßE (QUELLE:GÉOPORTAIL 2018) ... 37

ABBILDUNG 23:EISENBAHNBRÜCKE ÜBER DER ZUM EAP FÜHRENDEN SCHWEIZER ZOLLSTRAßE (QUELLE:SNCFRÉSEAU,KONSULTATIONSVIDEO 2018) ... 37

ABBILDUNG 24:SCHEMA DER ANBINDUNG DES EUROAIRPORT BEI INBETRIEBNAHME DES PROJEKTS NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT (QUELLE:MITWIRKUNGSUNTERLAGEN NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT,2018) ... 38

ABBILDUNG 25:BEISPIELE FÜR FAHRZEITEN OHNE UMSTEIGEN (QUELLE:MITWIRKUNGSUNTERLAGEN NEUE BAHNANBINDUNG EUROAIRPORT, 2018) ... 38

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5 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

I. V O RB EME R KUNG 1. Kontext

Die folgenden Dossiers veranschaulichen, welche Auswirkungen der Bau der neuen Bahnanbindung EuroAirport möglicherweise auf schweizerischem und deutschem Boden haben wird, sei es aufgrund der notwendigen Bauarbeiten oder im kommerziellen Betrieb.

Das Bahnprojekt unter der gemeinsamen Leitung von SNCF Réseau und EuroAirport umfasst den Bau eines neuen, 6 km langen Streckenabschnitts, der von der bestehenden Bahnlinie Strasbourg – Saint-Louis abgezweigt wird, um eine direkte Verbindung zum EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg zu schaffen. In diesem Projekt ist auch der Bau diverser neuer Infrastrukturen vorgesehen (Haltestelle, Ingenieurbauwerke, Wiederherstellung der Zufahrtsstraßen, Stellwerke Versickerungsbecken usw.).

Derzeit ist der Flughafen nur über die Straße erreichbar. Morgen wird der Zug dank dieser neuen Bahnstrecke die Reisenden direkt zum Flughafenterminal bringen und stellt somit eine echte Alternative zur Straße dar.

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport wird eine bequeme, schnelle und zuverlässige direkte Zugverbindung ermöglichen. Es wird zur Verkehrsverlagerung und zur Attraktivität des Flughafens, der Unternehmen am Standort und des Dreiländerecks beitragen, in dem es liegt.

Die Bauarbeiten an der neuen Infrastruktur sollen 2026 beginnen, und die Inbetriebnahme ist 2030 geplant.

2. Espoo-Konvention

Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik und der Schweizer Bund haben das Übereinkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei grenzüberschreitenden Vorhaben vom 25. Februar 1991 (Espoo-Konvention) ratifiziert. Es trat für die Schweiz am 10. September 1997 in Kraft. Es ist in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts unter der Nr. 0.814.06 zu finden.

Darüber hinaus wurde ein Leitfaden für grenzüberschreitende Anhörungen zu Projekten, Plänen und Programmen mit erheblichen Umweltauswirkungen erstellt und Ende 2016 aktualisiert. Dieser Leitfaden stellt sicher, dass das Gesetz eingehalten wird, dass Information und Anhörung gewährleistet sind und dass Projekte in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein termingerecht durchgeführt werden. Dieser Leitfaden ist die praktische Umsetzung der Espoo-Konvention.

2.1Geltungsbereich der Espoo-Konvention

Das Übereinkommen gilt für Tätigkeiten, die eine erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkung haben können. Diese Tätigkeiten sind in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt und umfassen den Bau von Eisenbahnstrecken für den Schienenfernverkehr (Punkt 7 des Anhangs I des Übereinkommens).

Jedes Projekt, das signifikante Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen Staates haben kann, unabhängig davon, ob dieser EU-Mitglied oder Unterzeichner der Espoo-Konvention ist, bedarf der Abstimmung mit den betroffenen ausländischen Behörden (Art. L.123-7, und R. 122-10-I, C. Env.).

Das im französischen Umweltgesetzbuch verankerte Beratungsverfahren mit ausländischen Behörden muss von der zuständigen Verwaltungsbehörde des Staates und nicht direkt vom Projektträger durchgeführt werden.

Da es sich bei der Neuen Bahnanbindung EuroAirport um eine "Eisenbahnstrecke für den Schienenfernverkehr" in einem länderübergreifenden Kontext handelt, dürfte sie in den Anwendungsbereich der Espoo-Konvention fallen.

2.2Grundsätze der Espoo-Konvention

2.2.1. Meldung des Projekts an den betroffenen Staat

Artikel 3 des Übereinkommens legt die Bedingungen für die Benachrichtigung der Staaten fest, die von einem Projekt mit erheblichen nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen betroffen sein könnten. Die Benachrichtigung sollte frühestmöglich erfolgen, spätestens jedoch, wenn die Partei, die das Projekt initiiert (Frankreich), ihre Bevölkerung über das Projekt informiert.

Der Benachrichtigung sind Informationen über die geplante Tätigkeit und die Art der Entscheidung beizufügen, die getroffen werden kann. Die Benachrichtigung umfasst insbesondere:

 Angaben über das Vorhaben, einschließlich aller verfügbaren Informationen über seine möglichen Auswirkungen in der Grenzregion;

 Informationen über die Art der möglichen Entscheidung;

 eine angemessene Frist für die Übermittlung einer Antwort unter Berücksichtigung der Art des Vorhabens.

Der betroffene Nachbarstaat verfügt über eine Frist (in der Benachrichtigung angegeben), um mitzuteilen, ob er an der Umweltverträglichkeitsprüfung mitwirken will. Erklärt der benachrichtigte Nachbarstaat, dass er an der Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen möchte, sieht das Übereinkommen Folgendes vor:

• einen Austausch von Zusatzinformationen zwischen den Staaten. Somit teilt der Nachbarstaat auf Verlangen Frankreichs "sämtliche Informationen mit, die nach vernünftigem Ermessen über die Umwelt erhältlich sind [...], sofern diese Informationen für die Zusammenstellung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sind. Die Informationen sind umgehend zu übermitteln, gegebenenfalls über eine gemeinsame Stelle, falls vorhanden." Frankreich stellt der betroffenen Partei alle notwendigen Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (einschließlich eines Zeitplans für Stellungnahmen durch die betroffene Partei) und über mögliche nachteilige Auswirkungen des Projekts in der Grenzregion zur Verfügung.

• Diese Phase des Informationsaustausches ist vor der öffentlichen Anhörung und während der Umweltverträglichkeitsprüfung geplant.

• Die Information der Öffentlichkeit des Nachbarstaats in möglicherweise betroffenen Gebieten, so dass diese „die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Äußerung von Einwänden“ erhält.

Das französische Umweltgesetzbuch schreibt lediglich vor, dass der betroffene Nachbarstaat unverzüglich über den Erlass über die Eröffnung der öffentlichen Anhörung zu unterrichten ist. Diese Mitteilung einige Wochen vor der französischen öffentlichen Anhörung erschien dem Projektträger des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport jedoch zu spät, als dass der betroffene Nachbarstaat auf Wunsch an der Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen konnte.

Daher wurden im Rahmen des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport die Vertreter der Schweiz und Deutschlands eingeladen, an der Abstimmungsphase zwischen den Behörden im Jahr 2018 teilzunehmen.

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6 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

2.2.2. Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4 des Übereinkommens sieht vor, dass das Dossier der Umweltverträglichkeitsprüfung mindestens die Angaben enthalten muss, die in Anhang II des Übereinkommens aufgeführt sind (Beschreibung des Vorhabens;

Alternativen zum Vorhaben einschließlich des Verzichts; Beschreibung der vom Vorhaben möglicherweise erheblich betroffenen Umwelt; Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Umwelt und geplante Abhilfemaßnahmen; Verzeichnis fehlender Kenntnisse und Unsicherheiten, die bei Erhebung der erforderlichen Daten festgestellt werden).

Artikel 2.8 des Übereinkommens respektiert das Recht der Staaten „Informationen, deren Weitergabe der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder der nationalen Sicherheit abträglich wäre“ zu schützen.

Das französische Umweltgesetzbuch legt fest, dass eine Kopie der Anhörungsunterlagen dem betroffenen Nachbarstaat übermittelt werden muss. Diese Phase ist etwa 2 Monate vor der öffentlichen Anhörung auf französischem Gebiet geplant.

2.2.3. Beratungen auf der Grundlage des Dossiers der Umweltprüfung

Das Übereinkommen legt fest, dass „die betroffenen Parteien dafür sorgen, dass das Dossier an die Behörden und die Öffentlichkeit der betroffenen Partei in den möglicherweise betroffenen Gebieten verteilt wird und dass Stellungnahmen der zuständigen Behörde der initiierenden Partei [...] innerhalb eines angemessenen Zeitraums übermittelt werden, bevor eine endgültige Entscheidung [...] getroffen wird“ (Artikel 4.2).

Es werden auch Abstimmungen zwischen den staatlichen Behörden durchgeführt: Nach der Erstellung des Dossiers zur Umweltverträglichkeitsprüfung leitet die initiierende Partei (Frankreich) ohne unangemessene Verzögerung Besprechungen mit dem Nachbarstaat (Artikel 5 des Übereinkommens) ein über die Auswirkungen des Projekts in der Grenzregion und über die Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung dieser Auswirkungen.

Diese Konsultationen sind im Vorfeld und parallel zur öffentlichen Anhörung geplant, die auf französischem Staatsgebiet stattfinden wird.

2.2.4. Die endgültige Entscheidung

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und die eingegangenen Stellungnahmen werden bei der endgültigen Entscheidung (nämlich der Gemeinnützigkeitserklärung [DUP, déclaration d'utilité publique] der geplanten Bahnanbindung) berücksichtigt (Artikel 6 des Übereinkommens).

Frankreich teilt der betroffenen Partei (der Schweiz und Deutschland) die endgültige Entscheidung (DUP) und die Gründe und Erwägungen mit, auf denen sie beruht.

Gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens ist die Umsetzung (Konsultation und Information der Behörden des Nachbarstaats und der Öffentlichkeit) möglich, sobald die Abstimmungsphase zwischen den Behörden (CIA) organisiert ist und spätestens dann, wenn der französische Staat seine eigene Öffentlichkeit informiert (Anordnung zur Eröffnung der öffentlichen Anhörung). Die Information und Beteiligung des betroffenen Nachbarstaats (und seiner Öffentlichkeit) erfolgt auf der Grundlage eines hinreichend fortgeschrittenen Projekts (Umweltauswirkungen sind identifiziert, "ERC"-Maßnahmen (éviter, réduire, compenser / vermeiden, reduzieren, ausgleichen) wurden bzw. werden festgelegt.

2.2.5. Anwendbarkeit der Espoo-Konvention auf das Projekt

Die allgemeinen Bestimmungen in Artikel 2 dieses Übereinkommens lauten:

"Die Parteien ergreifen einzeln oder gemeinsam zweckmäßige und wirksamen Maßnahmen zur Verhütung, Reduzierung und Bewältigung erheblicher nachteiliger Auswirkungen geplanter Aktivitäten (...). “

Der Begriff grenzüberschreitende Auswirkungen ist in Artikel 1 wie folgt definiert:

"Auswirkungen in der Grenzregion" bezeichnen jede – nicht nur globale – Auswirkung eines Vorhabens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Partei, deren eigentlicher Ursprung ganz oder teilweise im Zuständigkeitsbereich einer anderen Partei liegt (...). “

Aufgrund der Art des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport und der geplanten Bauarbeiten wurde die Umweltverträglichkeit einer ersten Prüfung durch den Projektträger unterzogen.

Dabei stellte sich heraus, dass das Projekt nur sehr beschränkte grenzüberschreitende Auswirkungen haben würde, weil auf dem Gebiet der Nachbarländer (Schweiz und Deutschland) keine unmittelbar mit dem Projekt verbundenen Bauarbeiten durchgeführt würden.

In der Bauphase wurden keine grenzüberschreitenden Auswirkungen festgestellt.

In der Betriebsphase sind die identifizierten grenzüberschreitenden Auswirkungen sehr begrenzt und konzentrieren sich auf akustische Probleme:

 Lärmbelästigung durch den Anstieg der Zugbewegungen zwischen St. Louis und Basel: Eine Schalluntersuchung zwischen St. Louis und der Grenze (die im Anhang zur Umweltverträglichkeitsprüfung beigefügt ist) hat gezeigt, dass die Zunahme des Lärms sehr gering und die Lärmbelästigung auf französischem Gebiet nahezu null wären. Eine Schalluntersuchung (die im Anhang zur Umweltverträglichkeitsprüfung beigefügt ist) auf Schweizer Gebiet (von der Grenze bis Basel) wurde vom Bundesamt für Verkehr durchgeführt und kommt logischerweise zum gleichen Schluss (=

keine akustische Auswirkung).

 Lärmbelästigung durch einen Anstieg der Fluggastzahlen in direktem Zusammenhang mit dem Bau der neuen Bahnanbindung: Die Neue Bahnanbindung EuroAirport würde einen Anstieg der Fluggastzahlen in der Größenordnung von 450.000 pro Jahr bewirken, d.h. ca. 4 % der zum Projekthorizont (2028) erwarteten 11,4 Millionen Passagiere. Eine vom EuroAirport durchgeführte Schalluntersuchung (die im Anhang zur Umweltverträglichkeitsprüfung beigefügt ist) hat gezeigt, dass der Anstieg des Fluglärms durch die neue Bahnanbindung sehr gering und die Lärmbelästigung nahezu null wären.

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport scheint daher weder in der Bau- noch in der Betriebsphase erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen zu verursachen. Unter diesen Umständen scheint die Anwendung der Espoo-Konvention nicht erforderlich zu sein. Diese Elemente wurden in der Abstimmungsphase zwischen den Behörden 2018 den Vertretern der Schweiz und Deutschlands vorgelegt, und die Analyse, die zu dem Schluss kommt, dass keine Notwendigkeit für eine Anwendung der Espoo-Konvention besteht, wurde der Präfektur des Haut-Rhin am 3. September 2018 übermittelt.

Wie es die Espoo-Konvention vorsieht, hat Deutschland jedoch mit Schreiben vom 06.12.2018 den französischen Staat aufgefordert, die Espoo-Konvention anzuwenden, weshalb im Dossier zur Prüfung der Gemeinnützigkeit des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport diese spezifischen Dossiers (eins für jedes Land) vorhanden sind.

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7 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

II. PRÄSENTATION DES PROJEKTS

1. Projektkontext

Das Dreiländereck (Frankreich, Schweiz und Deutschland), in dem sich das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport befindet, zeichnet sich durch seine hohe Bevölkerungsdichte und seine wirtschaftliche Dynamik aus.

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg ist ein binationaler Flughafen, der an einem Verkehrsknotenpunkt zwischen Frankreich, der Schweiz und Deutschland liegt. Er ist der fünftgrößte Regionalflughafen in Frankreich und der drittgrößte in der Schweiz und steht in direktem Kontakt mit den wichtigsten wirtschaftlichen, touristischen und kulturellen Zentren der Region. Mit fast 8 Millionen Fluggästen im Jahr 2017 ist der EuroAirport auch einer der wichtigsten Arbeitgeber am Oberrhein, mit fast 6300 direkten Arbeitsplätzen auf dem Flughafengelände.

Trotz dieser hohen Zahlen verfügt dieser Flughafen über keine Bahnanbindung. Fast 25 000 Menschen, Flughafennutzer und Mitarbeiter der Flughafenunternehmen, fahren täglich zum Flughafen oder vom Flughafen ab. Doch heute ist der EuroAirport nur mit dem Auto und mit Shuttle-Bussen vom Bahnhof Saint-Louis sowie mit Bussen von Basel und Freiburg aus erreichbar. Er ist über die Zollstraße und die Autobahn A35 erreichbar, die zu den Stoßzeiten regelmäßig überlastet sind.

Die bessere Bedienung des EuroAirports mit öffentlichen Verkehrsmitteln (die Plattform ist für den Straßenverkehr direkt über die Autobahn A35 zu erreichen) war Gegenstand zahlreicher Studien (mehr als zehn), die unterschiedliche Interessengruppen seit den frühen 1970er Jahren durchgeführt haben. Die meisten Studien betrafen die Möglichkeit eines Bahnanschlusses an die Strecke Strasbourg – Mulhouse – Saint Louis – Basel.

Das aktuelle Projekt ist im Nationalen Verkehrsinfrastrukturplan (SNIT) - Version Oktober 2011 - als

"Luftverkehrsoptimierungsprojekt" (Bessere Koordination zwischen Luft und Schiene) enthalten.

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport stellt eine Alternative zur Straße dar und bezweckt, die Mobilität und den täglichen Verkehr zu verbessern. Es sieht den Bau einer neuen, 6 km langen, ausschließlich auf französischem Boden verlaufenden Eisenbahnstrecke in beide Richtungen bis 2030 vor, die von der bestehenden Strecke Straßburg – Mulhouse – Basel abgezweigt wird, sowie eine Haltestelle direkt am Flughafenterminal.

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport wird den mobilen Alltag für alle Nutzer des Flughafens, Fluggäste wie Mitarbeiter, verbessern. Mindestens ein Drittel derjenigen, die derzeit mit dem Auto oder Bus zum Flughafen fahren, werden den Zug nehmen. Dieses Projekt bietet eine effiziente Alternative zur Straße und trägt damit zur nachhaltigen Entwicklung bei. Es wird den mobilen Alltag aller Flughafennutzer, sowohl der Fluggäste als auch der Mitarbeiter, sowie die Lebensqualität der Anwohner verbessern, weil es die Luftverschmutzung und Belästigung durch den Straßenverkehr reduziert.

2. Projektziele

2.1 Direkter, schneller und zuverlässiger Zugang zum EuroAirport

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport wird künftig einen direkten, schnellen und zuverlässigen Zugang zum fünftgrößten Regionalflughafen Frankreichs ermöglichen, der heute nur mit dem Auto oder Bus erreichbar ist.

Ziel des Projekts ist es, den EuroAirport zwischen 5 und 23 Uhr effizient mit der Bahn zu erreichen. Mit Inbetriebnahme des Projekts werden stündlich und pro Richtung 6 französische und schweizerische Regionalzüge auf der Neuen Bahnanbindung verkehren und den EuroAirport bedienen. Es werden folgende Anschlüsse angeboten:

 Strasbourg – Mulhouse – Basel;

 Mulhouse – Basel – Liestal;

 EuroAirport – Basel – Laufen.

Abbildung 1: Darstellung der Verbindungen, die das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport bereitstellen wird (Quelle: Video zur Projektpräsentation, öffentliches Mitwirkungsverfahren 2018, SNCF Réseau und EuroAirport)

Hochgeschwindigkeitszüge und Güterzüge werden weiterhin auf der bestehenden Strecke fahren und nicht die Neue Verbindung nutzen.

Die Fahrzeit zwischen Mulhouse und dem Flughafen wird 12 Minuten betragen, gegenüber derzeit 30 Minuten, und zwischen Basel und dem Flughafen 10 Minuten, gegenüber derzeit 17 Minuten. Der Taktfahrplan wird eine gute Anbindung an den Flugverkehr bieten und den Flughafen für die Beschäftigten verkehrlich gut erreichbar machen.

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8 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

Abbildung 2: Voraussichtliche Fahrzeiten dank des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport (Quelle: Video zur Projektpräsentation, öffentliches Mitwirkungsverfahren 2018, SNCF Réseau und EuroAirport)

2.2 Eine effiziente Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene

Eines der Ziele des Projekts Neue Bahnanbindung ist es, ein nachhaltiges Verkehrsmittel mit hoher Kapazität zum Flughafen anzubieten. Es soll den Anteil der Menschen signifikant erhöhen, die den Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Schon heute ist dieser Anteil hoch, vor allem in der Schweiz und in geringerem Maße in Deutschland, doch das Projekt wird diesen Anteil in allen drei Ländern deutlich erhöhen. Damit wird die künftige Haltestelle EuroAirport zu einem der fahrgaststärksten Bahnhöfe im Elsass avancieren.

2.3Bequemer und kostengünstiger reisen

Wenn eine Verkehrsverlagerung erreicht werden soll, muss das Angebot der Bahn für ihre Nutzer attraktiv sein, insbesondere im Vergleich zum Individualverkehr.

Das Projekt wird Folgendes ermöglichen:

 bequem und sicher zu fahren;

 geregelte Fahrzeiten - im Gegensatz zum Straßenverkehr, der aufgrund seiner Unwägbarkeiten (Stau, Parkplatzsuche usw.) bei der Berechnung der Fahrzeit zum Flughafen einen gewissen Spielraum verlangt;

 nahtlosen Verkehr dank der Positionierung des neuen Bahnhofs direkt am Flughafen;

 bedarfsorientierte Fahrpläne;

 Erschließung eines gut lesbaren Transportangebots (Beschilderung, Echtzeitanzeige der Zugfahrpläne usw.) mit einem übersichtlichen Übergang vom Terminal zum Bahnhof und von einem Verkehrsmittel zum anderen.

2.4 Das Projekt soll die Vorzüge der Region noch besser zur Geltung bringen

Über seine verkehrstechnische Funktion hinaus strebt das Projekt neue Bahnanbindung EuroAirport nach positiven Impulsen für die Entwicklung der Region auf allen Ebenen.

Der Bau einer Haltestelle vor dem EuroAirport-Terminal wird ein neues Drehkreuz schaffen und dürfte daher die Organisation und Funktionsweise der unmittelbaren Umgebung verändern. Diese Haltestelle kann ein Pluspunkt sein für:

 die Entwicklung der Gewerbegebiete und Unternehmen der Flughafenplattform (einschließlich des Gewerbegebiets West) und der am Rande der Plattform geplanten Unternehmen;

 den lokalen Arbeitsmarkt.

Das Projekt wird es auch ermöglichen, die Arbeitsmarktregion zu erweitern, und entspricht damit den Erwartungen der Unternehmen des Sektors und ganz allgemein der Unternehmen am Oberrhein: Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, der am großen täglichen Zustrom der Grenzgänger deutlich wird, stellt die Region vor eine große Herausforderung.

Das Projekt wird auch das Einzugsgebiet des EuroAirports konsolidieren. In einem stark wettbewerbsorientierten Umfeld mit vier weiteren Flughäfen (Baden-Airpark, Straßburg-Entzheim, Zürich und Stuttgart) stellt ein internationaler Flughafen mit Bahnanbindung einen zusätzlichen Attraktivitätsfaktor dar und trägt zur Dynamik des Gebietes bei.

Gemeinden mit Bahnanbindung an den EuroAirport könnten diesen Vorteil bei der Förderung und Entwicklung ihrer Gewerbegebiets- und Firmenansiedlungsprojekte nutzen. Das Eisenbahnnetz und die Anschlüsse in diesen Städten ermöglichen die Anbindung einer großen, über drei Länder ausgedehnten Region, die Südbaden, die Nordwestschweiz, das Elsass und den Norden der Franche-Comté umfasst.

Von den Projekten in den Bahnhofsvierteln werden auch die jeweiligen Ballungsgebiete profitieren; dies gilt vor allem für das Gewerbegebiet im Bahnhofsviertel von Mulhouse (Geschäftsviertel), dem die direkte Zuganbindung an den EuroAirport zugutekommen könnte.

2.5 Ein Projekt mit trinationaler Ausrichtung

Die grenzüberschreitende Tragweite des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freiburg ist offensichtlich, denn das Einzugsgebiet des Flughafens und die Nationalität der auf der Flughafenplattform vertretenen Unternehmen sind eng mit dem trinationalen Kontext verknüpft. Insofern könnte die Bahnanbindung des Flughafens ein Vorzeigeprojekt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sein. Zwar besteht schon seit langem eine strukturierte Zusammenarbeit in vielen Bereichen des institutionellen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, doch gibt es bisher nur wenige Beispiele für den Bau einer von Deutschland, Frankreich und der Schweiz gemeinsam finanzierten Infrastruktur. Das Projekt steht stellvertretend für den geteilten Wunsch, ein deutsch- französisch-schweizerisches Projekt zu realisieren.

Eine direktere Anbindung Basels an den EuroAirport verschafft dem Ballungsraum Basel zudem ein wichtiges großstädtisches Standortattribut im Wettbewerb der Städte mit globaler Reichweite: Für bestehende oder neu zu gewinnende Aktivitäten müssen sie die besten Empfangs- und Reisebedingungen bieten. Die gute Verkehrsanbindung wird Basel helfen, in den Kreis der Städte aufzusteigen, die mit einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmittel direkt an einen Flughafen angebunden sind.

Schließlich wird das Projekt durch effektivere und direktere Verbindungen mit den urbanen Knotenpunkten der Region und insbesondere mit der europäischen Hauptstadt Straßburg (wo sich das Europäische Parlament und der Europarat befinden) die Sichtbarkeit der Oberrheinregion verbessern: mit der Bahnanbindung wird der EuroAirport seiner Rolle als internationales "Gateway" noch besser gerecht.

Das Projekt hat also folgende Ziele:

 Bessere Anbindung des EuroAirports an öffentliche Verkehrsmittel durch einen direkten, schnellen und zuverlässigen Bahnanschluss;

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9 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

 eine signifikante Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ermöglichen, indem es Fluggästen und Flughafenmitarbeitern eine nachhaltige, kapazitätsstarke und hocheffektive Beförderungslösung zum Flughafen bietet;

 Verbindung des französischen und des Schweizer Schienennetzes mit dem EuroAirport und untereinander, um den Alltagsverkehr der Einwohner (über die An- und Abreise zum bzw. vom EuroAirport hinaus) zu erleichtern, zur Attraktivität der Flughafenplattform beizutragen und die Entwicklung des Dreiländerecks zu stärken;

 Konsolidierung des Standorts und der Entwicklung des Flughafens im Dienst der wirtschaftlichen Attraktivität der Region und des lokalen Arbeitsmarkts.

Die Vereinigung Agglo Basel setzt sich aus neun Gebietskörperschaften aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammen und hat die Aufgabe, die nachhaltige und umfassende Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, des urbanen Raums und der Landschaft im trinationalen Ballungsraum Basel zu fördern.

Agglo Basel hat zwei Aufgabenbereiche: das Projekt Agglomeration Basel, das ein Koordinationsinstrument für die strategische Planung der Raumentwicklung und der Verkehrsinfrastruktur darstellt, und die trinationale S-Bahn Basel, die unter dem Namen "trireno" vermarktet wird.

Die Vereinigung hat ihren Sitz in Liestal, Schweiz.

Seit 2018 bilden die sieben Träger der trinationalen S-Bahn Basel (die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Jura und Solothurn sowie das Land Baden-Württemberg und die Région Grand Est) den Aufgabenbereich "trireno" von Agglo Basel. "trireno" ist verantwortlich für die Ausarbeitung eines grenzüberschreitenden Angebotskonzepts und koordiniert den Einkauf von Bahndienstleistungen für das grenzüberschreitende S-Bahn-Netz. Darüber hinaus vertritt "trireno"

dieses Angebotskonzept gegenüber den für die Infrastruktur zuständigen Behörden und Gremien und sorgt dafür, dass die Anforderungen an den Grenzverkehr der trinationalen S-Bahn Basel berücksichtigt werden.

Der Name "trireno" wird auch als Markenzeichen für die trinationale S-Bahn Basel verwendet.

Die langfristige Vision: das Zielkonzept 2030 für die trinationale S-Bahn Basel:

Das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport ist Bestandteil eines Gesamtplans zum Ausbau des trinationalen S- Bahnnetzes von Basel. Mit dem Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport kann der "französische" Ast des zukünftigen trinationalen Netzes ausgebaut werden. Dabei wird nicht nur ein großes Potenzial an neuen Fluggästen am EuroAirport bedient, sondern auch die Kapazität der Bahnlinie Basel – Mulhouse erhöht, indem die bestehende Strecke auf einem sechs Kilometer langen Abschnitt verdoppelt wird (auf zwei Gleise). Diese Entwicklung ist wesentlich für das reibungslose Funktionieren des Zielkonzepts 2030, das 2014 von allen betroffenen ÖV-Aufgabenträgern verabschiedet wurde.

Dieses Zielkonzept sieht eine deutliche Verbesserung der Alltagsmobilität für die Bevölkerung des trinationalen Ballungsraums Basel vor, mit (a) mehreren neuen direkten Durchmesserlinien über die bestehenden Endbahnhöfe hinaus, (b) einem Mindesttaktstandard von 30 Minuten für die peripheren Netzabschnitte und 15 Minuten im Zentrum des Ballungsraums dank der Überlappung der Linien sowie (c) neuen Haltestellen, die wichtige Wirtschaftszentren mit hoher Beförderungsnachfrage bedienen. Zur Erreichung dieses Ziels sind neben der Neuen Bahnanbindung noch weitere sehr wichtige Ausbaumaßnahmen auf den anderen Ästen des Netzes geplant, darunter:

 Begradigungen zwischen Basel und Pratteln sowie Ausbaumaßnahmen im Bahnhof Liestal, um den Takt der S- Bahn-Linie zwischen Basel und Pratteln zu erhöhen und die Anzahl der verkehrenden Züge bis 2025 zu verdoppeln;

 Investitionen auf der Strecke Basel – Laufen zur Vorbereitung auf die Einführung des Viertelstundentakts zwischen Basel und Aesch;

 Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Erzingen, damit der Abschnitt Basel – Waldshut – Koblenz bis 2027 in das trinationale S-Bahn-Netz von Basel eingebunden werden kann;

 Ausbaumaßnahmen zwischen Basel Badischer Bahnhof und Zell im Wiesental, um die Taktfrequenz auf der S6- Linie zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach Hbf zu verdoppeln;

 Der Ausbau der Strecke zwischen Basel und Freiburg im Breisgau auf 4 Gleise, um die Taktfrequenz der S-Bahn zu erhöhen;

 erhebliche Anpassungen in den Bahnhöfen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof zur Kapazitätssteigerung und Optimierung der Publikumsbereiche.

All diese Ausbauarbeiten schaffen die Grundlage für die Hauptmaßnahme des Zielkonzepts 2030: das Herzstück-Basel.

Dieses Projekt sieht den Bau eines "Central Link" vor, einer neuen unterirdischen Bahnverbindung zwischen den Bahnhöfen Basel SBB und Basel Bad Bf mit einer Abzweigung nach Basel St. Johann (Bâle St-Jean) und damit nach Frankreich. In Anbetracht des Projektumfangs wird das Herzstück-Basel sicherlich später als die Neue Bahnanbindung EuroAirport umgesetzt werden. Einmal fertiggestellt, wird es für die Achse zum EuroAirport allerdings zusätzliche Vorteile bringen. Mit den Ausbauten zwischen Basel St. Johann und St. Louis und der Verdoppelung der Haltestelle EuroAirport wird das Herzstück-Basel die Zugfrequenz zwischen Basel und dem EuroAirport noch steigern. Zwar handelt es sich hierbei um eine langfristige Perspektive, aber sie ist mit dem aktuellen Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport durchaus vereinbar. Die Planung des Projekts Herzstück-Basel steht unter der Leitung des Bundesamts für Verkehr in enger Zusammenarbeit mit SBB, DB und dem Kanton Basel-Stadt.

Abbildung 3: Entwicklung des Verkehrsangebots im Herzen von Agglo Basel im Jahr 2013 (Quelle: Agglo Basel, 2019)

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3. Merkmale des Projekts

Geplante Projektentwicklungen:

 ein ca. 6 km langer, zweigleisiger Streckenabschnitt (als Abzweigung der bestehenden Strecke Mulhouse – Basel) sowie Erdaushübe und Aufschüttungen, um das Längsprofil des Bahnprojekts möglichst eben zu gestalten, sowie Stützmauern;

 Infrastrukturen für den Betrieb (darunter fünf Stellwerke samt Zufahrtsstraßen);

 Abtrennung und Anschluss an die bestehende Bahnlinie;

 eine Schienenunterführung, um die Neubaustrecke unter der bestehenden Trasse südlich von Bartenheim hindurchführen zu können;

 teilweiser Abbau der alten Bahnlinie von Waldighoffen nach Saint-Louis-La Chaussée (Linie Nr.135 000 der SNCF);

 Abriss eines Versickerungsbeckens an der A35 und Neuanlage eines solchen;

 Demolierung der über die A35 führenden Gemeindestraße;

 Bau einer Autobahnüberführung an der Stelle der jetzigen zur Wiederanbindung der Gemeindestraße ans Straßennetz, so dass beide Infrastrukturen (A35 und neue Bahnanbindung EuroAirport) überquert werden können, sowie die notwendigen straßenbaulichen Anpassungen;

 Bau einer neuen Straße und eines Kreisverkehrs in der Verlängerung der neu angelegten Gemeindestraße und der jetzigen RD12bis;

 Errichtung einer GSM-R-Antenne an der RD12bis vor Herstellung der Bahnverbindungen;

 Verlängerung der vorhandenen Straßenbrücke der RD12bis, auf der die rue de l'aéroport in Saint-Louis verläuft, und Anlage eines neuen Kreisverkehrs;

 Abriss des Zubringers der A35 zum Terminal;

 Bau einer Überführung zur Überquerung der neuen Bahnlinie, zweier Kreisverkehre auf beiden Seiten des Bauwerks und der neuen Abfahrtsrampe von der A35;

 Bau einer Bahnhaltestelle direkt am Terminal (Fußgängerbrücke, Bahnsteige, Bahnsteigüberdachungen, Rolltreppen zu den Bahnsteigen usw.) sowie die Wege und Serviceeinrichtungen für Fahrgäste zwischen der neuen Bahnhaltestelle und dem Terminal;

 zwei Straßenüberführungen für die Anfahrt zum Flughafenterminal (eine für den Schweizer Verkehr und eine für den aus Frankreich);

 die Straßenüberführung zur Überquerung der neuen Bahnanbindung auf der Schweizer Zollstraße;

 eine Eisenbahnüberführung zur Überquerung der Schweizer Zollstraße;

 eine Eisenbahnüberführung zur Überquerung der A35;

 eine einzige Unterführung mit einer großen Öffnung (170 Meter) im Bereich der ehemaligen Sandgrube Saint-Louis zur Erschließung der künftigen Straßen des Gewerbegebiets Technoport, des ökologischen Korridors, des Wegs zur Instandhaltung des Liesbachs, der Liesbach-Umleitung und der geplanten Verlängerung der Basler Tram 3;

 die Umleitung und Wiederherstellung der Energietransportnetze (Strom, Gas usw.) und der Abwassertransportnetze, die von der neuen Bahnanbindung unterbrochen werden;

 Abbau der Bahnsteige und aller Infrastrukturen des Bahnhofs von Saint-Louis-la-Chaussée nach Wegfall dieser Haltestelle;

 Wasserbauliche Arbeiten zur Wahrung der Wasserdurchlässigkeit der Bebauung;

 Versickerungsbecken für die Entwässerung der Eisenbahnplattform (10 Becken verteilt über die gesamte Länge des Projekts);

 Schutzwälle oder Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Typ GEFRA) im Bereich wo die A35 parallel verläuft, damit Straßenfahrzeuge im Falle eines Unfalls nicht auf der Bahnstrecke landen;

 Anpassungen in der Gleisanlage des Bahnhofs Saint-Louis zum Anschluss der neuen Gleise an den Flughafen.

Der Investitionsbedarf für die neue Bahnanbindung EuroAirport wird unter den wirtschaftlichen Bedingungen von Juni 2017 auf 266 Millionen Euro netto geschätzt.

Die Karte auf der folgenden Seite ist eine schematische Darstellung dieser neuen Infrastruktur in diesem sich schnell verändernden Gebiet.

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11 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

Abbildung 4: Integration des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport in die Region (Quelle: Mitwirkungsunterlagen 2018, SNCF Réseau und EuroAirport)

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4. Lageplan des Projekts

Der Lageplan des Projekts ist unten abgebildet. In rot ist die neue Bahnstrecke zu sehen (Abzweigung von der vorhandenen Bahnstrecke in schwarz) sowie die Lage des zukünftigen Bahnhofs am EuroAirport-Terminal.

Abbildung 5: Lageplan des Projekts (Quelle: Systra, 2018)

Neue Bahnanbindung EuroAirport

Lageplan

Legende

Untersuchungsgebiet 500 m Gleis

Wasserlauf Gemeindegrenze

Geplanter Streckenverlauf Künftige Haltestelle

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13 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

5. Übersichtsplan der Bauarbeiten

Um das Projekt als Ganzes darzustellen und die geplanten Bauarbeiten auf dem Gebiet der betroffenen Gemeinden genau zu lokalisieren, wird der Übersichtsplan der Bauarbeiten (PGT, Plan Général des Travaux) in seiner Gesamtheit auf einer allgemeinen Übersichtskarte und genauer auf 4 Karten in einem kleineren Maßstab dargestellt. Das Projekt ist in Karten mit lokalem Maßstab von Norden nach Süden abgebildet, d. h. von der Gemeinde Bartenheim bis zur Gemeinde Saint-Louis.

Der Übersichtsplan zeigt die gesamte Bahnstrecke, die Ingenieurbauwerke (Über- und Unterführungen zur Wiederherstellung der Verkehrsachsen), Ausbaumaßnahmen (neue Straßen, Rückhaltebecken, Stützmauern, Aushübe, Aufschüttungen usw.) und verschiedene Bauarbeiten (Umleitung von Netzen, Abriss von Gebäuden usw.), die zur Schaffung der neuen Infrastruktur erforderlich sind.

Dieser Übersichtsplan der Bauarbeiten stellt auch die potenziellen Interventionsbereiche dar, die für ihre Umsetzung erforderlich sind: dies ist der Einflussbereich der Bauarbeiten. Dieser potenzielle Interventionsbereich zielt darauf ab, die Einflussbereiche zu ermitteln, auf die sich das Projekt voraussichtlich auswirken wird, sei es vorübergehend (Einflussbereiche der Baustelle, Wohnstützpunkte, Baubasen, Baustofflager) oder endgültig (Lage von Bauwerken), ober- oder unterirdisch. Insbesondere umfasst der potenzielle Interventionsbereich den geplanten Baubereich, die Baustelleneinrichtungen, die Sektoren, die aufgrund des Projekts Straßensanierungen erfordern usw.

Im aktuellen Abschnitt wird der potenzielle Interventionsbereich durch einen 50 Meter breiten Streifen beiderseits der Bahntrasse dargestellt (Gesamtbreite von 100 Metern). In dieser Breite sollen eventuelle örtliche Änderungen der Trasse und zugehöriger Strukturen entlang der Strecke berücksichtigt werden, die im Rahmen späterer Projektstudien gegenüber der Lösung auftreten könnten, die bei der öffentlichen Anhörung vorgestellt wurde.

Der Streifen kann verbreitert werden, um den Streckenverlauf zu verfeinern, insbesondere wenn die Bahnlinie in der Nähe von festen Hindernissen oder in Bereichen mit hohen Auflagen verläuft.

Der Streifen wird stellenweise breiter, wenn die identifizierten projektierten Einflussbereiche (insbesondere Einflussbereiche der Baustelle) über den im aktuellen Abschnitt definierten 100-Meter-Streifen hinausgehen, wie z. B. im Bereich des geplanten Bahnhofs oder auf Höhe der Ingenieurbauwerke und hohen Böschungen.

Insbesondere die Abschnitte, die eine Vergrößerung des potenziellen Interventionsbereichs an folgenden Stellen erfordern:

 Wiederherstellung der Gemeindestraße in der Gemeinde Saint-Louis;

 Bahnhof des EuroAirports;

 Gelände der ehemaligen Kiesgrube Saint-Louis, auf dem sich das Technoport-Projekt befindet.

Für alle im potenziellen Interventionsbereich enthaltenen Parzellen ist kein Grunderwerb im Rahmen des Projekts vorgesehen. Anzukaufende Grundstücke werden im Rahmen der kommenden Projektentwurfsstudien genau bestimmt und erfordern ein Planfeststellungsverfahren.

Anzukaufende Grundstücke werden in den Streifen des potenziellen Interventionsbereichs aufgenommen, der in diesem Übersichtsplan der Bauarbeiten abgebildet ist.

Die darin verwendete Legende ist unten dargestellt:

Legende

Abgeschaffte Haltestelle Vorhandenes Gleis Geplanter Streckenverlauf Projektbereich

Ingenieurbauwerk Zu demontierendes Gleis Stellwerk

GSM-R Funkmast Stützmauer

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Typ H2)

Eindringschutz für Straßenfahrzeuge (Schutzwall) Wiederherstellung der Fahrbahn

Zufahrt zu den Bahnanlagen

Umleitung der Wassernetze (Trink- und Abwasser) Versickerungsbecken an A35, wird abgerissen Versickerungsbecken an A35, wird gebaut Absetzbecken, wird angelegt

Abgerissene Häuser Gemeindegrenze

Neue Haltestelle am EuroAirport

Hochdruckgasleitung, wird verlegt EuroAirport

Vorhandener Bahnhof

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14 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

5.1 Übersichtskarte des Projekts

Die folgende Karte zeigt einen Gesamtüberblick des Projekts. Sie zeigt den Übersichtsplan der Bauarbeiten mit den Bauabschnitten für das Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport, die im folgenden Kapitel auf 4 Karten dargestellt sind.

Abbildung 6: Übersichtskarte des Projekts (Quelle: Systra, 2018)

Neue Bahnanbindung EuroAirport

Übersichtsplan der Bauarbeiten

Legende

Vorhandener Bahnhof Vorhandenes Gleis Haltestelle am EuroAirport

Projekt Neue Bahnanbindung EuroAirport Gemeindegrenze

Grenze EuroAirport

Deutschland

Frankreich

Schweiz

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15 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

5.2 Detaillierte Karten der Bauarbeiten des Projekts

5.2.1. Abschnitt Nord

Dieser Abschnitt liegt im Norden des Projekts. Er erstreckt sich über ca. 1,5 km und betrifft folgende Gemeinden:

 Bartenheim;

 Blotzheim.

Für die Umsetzung des Projekts sind in diesem Abschnitt folgende Bauarbeiten erforderlich:

In der Gemeinde Bartenheim:

 Errichtung eines Stellwerks mit Zufahrt für Wartung und Inspektion südlich von Bartenheim;

 Bau neuer Bahngleise:

o das neue Bahngleis V2 in Richtung Mulhouse;

o das neue Bahngleis V1 in Richtung Saint-Louis.

In der Gemeinde Blotzheim:

 Verlegung einer Hochdruckgasleitung;

 Bau neuer Bahngleise:

o das neue Bahngleis V2 in Richtung Mulhouse;

o das neue Bahngleis V1 in Richtung Saint-Louis;

 Aushub eines tiefen Einschnittes für die Bahntrasse (ca. 10 Meter) im Bereich der Kreuzung der jetzigen Bahnlinie und Aufschüttung niedriger Bahndämme;

 Bau einer Schienenunterführung, die es ermöglicht, das Bahngleis V2 unter dem aktuellen Bahngleis hindurch- und näher an das neue Gleis V1 der Bahntrasse heranzuführen;

 Bau von 6 Versickerungsbecken zur Drainage des Bahnkörpers mit Zufahrtsstraßen für deren Wartung und Inspektion;

 Bau von Schutzwällen als Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Eindringschutz für Straßenfahrzeuge bei parallelem Verlauf einer Schienenstrecke und einer Autobahn oder Hauptverkehrsstraße);

 Durchführung von Stützmauern für das Bahngleis V1.

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16 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

Abbildung 7: Übersichtsplan der Bauarbeiten des Projekts im Abschnitt Nord (Quelle: Systra, 2019)

Neue Bahnanbindung EuroAirport

Übersichtsplan der Bauarbeiten des Projekts im Abschnitt Nord

Vorhandene Gasleitung

wird vom Konzessionär umgeleitet

Schienenunterführung

Legende

Vorhandenes Gleis Geplanter Streckenverlauf Projektbereich

Ingenieurbauwerk

Stellwerk Stützmauer

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Typ H2)

Eindringschutz für Straßenfahrzeuge (Schutzwall) Zufahrt zu den Bahnanlagen

Hochdruckgasleitung, wird verlegt Absetzbecken, wird angelegt Gemeindegrenze

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17 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

5.2.2. Abschnitt Mitte-Nord

Dieser Abschnitt ist das Mittelstück des Projekts. Er erstreckt sich über ca. 1,5 km und betrifft nur die Gemeinde Saint-Louis.

Für die Umsetzung des Projekts sind in diesem Abschnitt folgende Bauarbeiten erforderlich:

 Errichtung eines Stellwerks mit einer Zufahrt für Wartung und Inspektion, die in die künftige RD12bis mündet (am neuen Kreisverkehr);

 Bau eines Stellwerks mit Zufahrt für Wartung und Inspektion an der Haltestelle Saint-Louis-la-Chaussée an der bestehenden Bahnlinie;

 Demontage der vorhandenen Einrichtungen der Haltestelle Saint-Louis-la-Chaussée (Bahnsteige, Streckensignale) mit Stilllegung;

 Bau neuer Bahngleise:

o das neue Bahngleis V2 in Richtung Mulhouse;

o das neue Bahngleis V1 in Richtung Saint-Louis;

o ein Rangierausziehgleis, damit Schweizer Zügen, die am EuroAirport enden, in Richtung Schweiz abfahren können;

 Aushub eines tiefen Einschnittes (ca. 10 Meter) für die Bahntrasse an der RD12Bis (rechts von der rue de l'aéroport) und Aufschüttung niedriger Bahndämme;

 Abriss eines Versickerungsbeckens an der A35;

 Wiederherstellung eines Versickerungsbeckens an der A35;

 Demontage eines Abschnitts der alten Bahnlinie zwischen Saint-Louis und Blotzheim (ca. 250 Meter);

 Abriss der Straßenbrücke der Gemeindestraße, die über die A35 führt, weil ihr Längsprofil mit dem Streckenverlauf des Projekts Neue Bahnanbindung EuroAirport nicht kompatibel ist;

 Bau einer Überführung über die A35, im Vergleich zur vorhandenen Trasse leicht nach Norden versetzt und kompatibel mit dem Längsprofil der Bahntrasse;

 Bau einer Straßenbrücke (PRO, Projektentwurfsstudie), in Verlängerung der vorherigen, so dass die Gemeindestraße über die Bahnlinie geführt werden kann;

 Wiederherstellung der Gemeindestraße (unter Beibehaltung der bisherigen Streckenführung), teilweise Sanierung der RD12bis, Abriss des Kreisverkehrs an der RD12bis und Bau eines neuen Kreisverkehrs kurz vor dem Ingenieurbauwerk, sodass die RD12bis unter den Start- und Landebahnen des Flughafens durchgeführt werden kann;

 Abriss von 2 Häusern;

 Verlängerung der Straßenbrücke der RD12bis, die die A35 an der rue de l'aéroport überspannt und über die zukünftigen Bahngleise führt;

 Bau eines neuen Kreisverkehrs, der die Verbindung der RD12bis mit der rue de l'aéroport, der rue de Guillaumet und der Zufahrt zur Zollstelle ermöglicht;

 Bau von 2 Versickerungsbecken zur Drainage des Bahnkörpers mit Zufahrtsstraßen für deren Wartung und Inspektion;

 Errichtung einer GSM-R-Funkantenne für den digitalen Zugfunk, der für die Betriebssicherheit der neuen Bahnstrecke erforderlich ist, und Bau einer Zufahrt für deren Wartung und Inspektion in der Nähe der neuen Straßenbrücke der RD12bis;

 Bau von Schutzwällen und Barrieren (vom Typ H2) als Fahrzeug-Rückhaltesysteme (= Eindringschutz für Straßenfahrzeuge bei parallelem Verlauf einer Schienenstrecke und einer Autobahn oder Hauptverkehrsstraße);

 Bau eines Rangierausziehgleises, damit Züge künftig von Gleis V1 auf Gleis V2 und umgekehrt wechseln können;

 Bau von Stützmauern für den zukünftigen Bahnkörper;

 Umleitung verschiedener Netzwerke, insbesondere eines Abwassernetzes und eines Trinkwasserversorgungsnetzes entlang der RD12 bis, direkt an der rue de l'Aéroport.

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18 Dokument J1 - Dossier zur Espoo-Konvention - Schweiz

Abbildung 8: Übersichtsplan der Bauarbeiten des Projekts im Abschnitt Mitte-Nord (Quelle: Systra, 2019)

Neue Bahnanbindung EuroAirport

Übersichtsplan der Bauarbeiten des Projekts im Abschnitt Mitte-Nord

Legende

Abgeschaffte Haltestelle Vorhandenes Gleis Geplanter Streckenverlauf Projektbereich

Ingenieurbauwerk Zu demontierendes Gleis Stellwerk

GSM-R Funkmast Stützmauer

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Typ H2)

Eindringschutz für Straßenfahrzeuge (Schutzwall) Wiederherstellung der Fahrbahn

Zufahrt zu den Bahnanlagen

Umleitung der Wassernetze (Trink- und Abwasser) Versickerungsbecken an A35, wird abgerissen Versickerungsbecken an A35, wird gebaut Absetzbecken, wird angelegt

Abgerissene Häuser Gemeindegrenze Bau von zwei Ingenieurbauwerken

zur Wiederherstellung der RD12bis:

Eins über der Autobahn A35 und eins über der neuen Bahnlinie

Abbau der vorhandenen

Bahnhofseinrichtungen von Saint-Louis-la- Chaussée (Bahnsteig, Beschilderung) und Auflösung der Haltestelle.

Demontage eines 250 m langen Abschnitts der alten Bahnlinie Abriss des Kreisverkehrs

Wiederherstellung der Gemeindestraße, Sanierung der RD 12bis

Bau eines Rangierausziehgleises zwischen den beiden neuen Bahngleisen

Die Brücke, die über die Autobahn A35 führt, wird abgebaut

Abriss von zwei Häusern

Sanierung der RD 12bis

(rue de l’aéroport) und Bau eines Kreisverkehrs,

Verlängerung der Straßenbrücke

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