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Bachelorstudiengang Psychologie - wichtige Hinweise und Informationen für den Einstieg ins Studium

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Academic year: 2022

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(1)

05.10.2021

Bachelorstudiengang Psychologie

- wichtige Hinweise und Informationen für den Einstieg ins Studium -

(2)

1. Grundlagen des Studiums

2. Semesterablauf

3. Prüfungen

4. Praktika

5. Versuchspersonenstunden

6. Bachelorarbeit

7. Weitere Informationen

Inhalt

(3)

1. Grundlagen des Studiums

3

(4)

Das „neue“ Psychologie- und Psychotherapiestudium

berufsrechtlich anerkannter Bachelorstudiengang

Psychologie 6 Semester

180 CP Abschluss: B.Sc.

berufsrechtlich anerkannter Masterstudiengang

Psychotherapie 4 Semester

120 CP Abschluss: M.Sc.

Approbationsprüfung

in Verantwortung des LPA

Lehrende der HMU in der Prüfungskommission

Prüfung besteht aus zwei Teilen:

- mündlich-praktische Fallprüfung

- anwendungsorientierte Parcoursprüfung

Abschluss: Teilapprobation als Assistenzpsychotherapeut/in

5 Jahre

Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten

Dauer 5 Jahre

Inhalt und Ablauf laut Weiter- bildungsordnung der Landes- psychotherapeutenkammer

2 Jahre (2.500 Std.) in stationären Einrichtungen, Rest ambulante Behandlung, Supervision, Selbsterfahrung, Theorieblöcke

Dient der vertiefenden Weiterbildung in einem der wissenschaftlich anerkannten Verfahren (VT, TP, ST, AP), ausgerichtet auf Erwachsene Kinder/Jugendliche

Abschluss: Vollapprobation als Fachpsychotherapeut/in

(5)

Ordnungen, die auf der Basis des Brandenburger Hochschulgesetzes regeln

Rahmenprüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (RPO)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (SPO)

Bestimmungen, die die interne Ordnung der HMU sicher stellen

Hochschulordnung

Praktikumsordnung

Exkursionsrichtlinie

Brandschutzordnung

Hygienekonzept

Verfahrensanweisung für medizinische Notfallsituationen

Dokumente für den Ablauf des Studiums

Akademischer Kalender

Studienjahresablaufpläne

Stundenplan und Raumplan

Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten

Wichtige Regelwerke für den Ablauf des Studiums

(6)

2. Semesterablauf

6

(7)

Beratung und Begleitung durch Ihren Studienkursleiter

7

Herr Prof. Kattnerist Ihr Studienkursleiter und Ansprechpartner

• Vermittlung weitererAnsprechpartner/innen

• Überwachung der Fehlzeiten und Einleitung entsprechender Maßnahmen

• Information der Studierenden über Aktuelles der HMU und Termine

(8)

Stichworte

Jährlich: BaföG-Antrag stellen

Semesterticket abholen

Studierendenausweis verlängern

veränderte persönliche Daten (wie Adresse, Tel.-Nr., …) dringend im Open Campus selbstständig ändern

Wichtige organisatorische Hinweise für den Semesterablauf

Semesterticket, Fragen, Formulare etc. Studierendenservice

• E-Mail an studierendenservice@health-and-medical-university.de Prüfungsbüro / Praktikumsbüro

• E-Mail an pruefungsbuero@health-and-medical-university.de

• E-Mail an praktikumsbuero@health-and-medical-university.de

(9)

* Zusätzliche Termine für Nachprüfungen (insb. mündliche) können gemäß den Ausführungsbestimmungen vom Prüfungswesen jederzeit festgelegt werden.

Alle Termine auf einen Blick

(10)

Präsenz der Studierenden - Fehlzeitenmanagement

SPO des Bachelorstudiengangs Psychologie und Allgemeine Hochschulordnung

§

8 Anwesenheits- und Fehlzeitenregelung

HMU ist eine Präsenzhochschule

es besteht 100% Präsenzpflicht unter Beachtung der jeweiligen Studiengangmodelle

BA Psychologie: pro Modul darf die Fehlzeit nicht mehr als 20% betragen

bei Überschreitungentscheidet der Lehrende über die Zulassung zur Prüfung unter Beachtung der jeweils geltenden Rahmenprüfungsordnung

Ausnahmefälle:aus inhaltlichen Gründen kann ein Modul eine 100% Präsenzpflicht erfordern, die in der entsprechenden Modulbeschreibung vermerkt ist und durch die Lehrenden verkündet und kontrolliert wird

Härtefallanträge samt fachärztlichem Attest: bei Vorlage wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung die mögliche virtuelle Teilnahme an Lehrveranstaltungen geprüft. Nähere Informationen folgen.

(11)

im Open Campus einsehbar

bitte dringend regelmäßig einsehen wegen Raumbekanntgabe und –änderungen

größere Änderungen werden zusätzlich per Email bekannt gegeben

Hinweise zum Stundenplan

(12)

Vorlesungen

finden teilweise virtuell statt

Durchführung als asynchrone Lehrangebote:

Formate können zeitunabhängig genutzt und bearbeitet werden (Videos, Arbeitsaufträge etc.)

Die Vorlesungen werden jeweils Montags freigeschaltet für die Woche

Vorlesungstermine im Stundenplan sind nur Platzhalten und können als persönliche zeitliche Orientierung genutzt werden

Handreichung virtuelle Lehre als Leitfaden

Anwesenheitskontrolle: Zugriff auf eingestellte Videos kann von Administratoren eingesehen werden

Studierende müssen am Ende des Videos bestätigen, dass Sie dieses angesehen haben

Grundsätzliches zur virtuellen Lehre im WS 2021/22

* Stand heute

(13)

Curriculum

13 1.

Sem. 2. Sem. 3.

Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Semester Art

M1 Allgemeine Psychologie

4 4 10 1. u. 2. KLS

M2 Differentielle und Persönlichkeitspsychologie 4 5 2. KLS

M3 Entwicklungspsychologie 4 5 1. KLS

M4 Sozialpsychologie 4 5 3. KLS

M5 Biologische Psychologie 4 5 1. KLS

M6 Kognitiv-affektive Neurowissenschaften 4 5 4. KLS

35

M7 Pädagogik/ Pädagogische Psychologie 4 4 10 5. KLS

10

M8 Grundlagen der Medizin / Psychosomatische u. somatoforme

Erkrankungen 4 5 1. KLS

5

M9 Psychopharmakologie 2 3 6. KLS

3

Grundlagen beruflicher Handlungskompetenzen

Grundlagen der Psychologie

Summe Grundlagen der Anwendung der Pädagogik

Summe Grundlagen der Medizin

Summe Fakultät Gesundheit

Modulübersicht

Bachelorstudiengang Psychologie SoSe 2021

Vollzeitmodell Kompe- tenzfeld

Modul Nr.

Modulbezeichnung/

Lehrveranstaltung

Semesterwochenstunden

(Präsenzzeiten) Credit

Points (CP)

Prüfungs- leistung

Grundlagen der Pharmakologie

Summe

(14)

Curriculum

14 M10 Allgemeine und spezielle Krankheitslehre psychischer Erkrankungen

4 4 10 4. KLS

10

M11 Psychologische Diagnostik I 4 4 10 4. KLS

M12 Psychologische Diagnostik II 4 5 5. MPR

15

M13 Psychotherapieverfahren I 4 5 2. KLS

M14 Psychotherapieverfahren II 4 5 3. KLS

M15 Psychotherapieverfahren III 4 5 4. KLS

15

M16 Prävention und Rehabilitation 2 3 6. MPR

3

M17 GL der Arbeits- und Organisationspsychologie 4 5 2. KLS

M18 Diagnostik der Arbeits- und Organisationspsychologie 4 5 4. KLS

M19 Arbeits- und organisationspsychologische Interventionen 4 5 5. STA

15

5 5. KLS

gemäß semesterspezifischem Angebot 4 5 6. KLS

Grundlagen der Rechtspsychologie Grundlagen der Sportpsychologie Grundlagen der Gesundheitspsychologie

10 4

M20 und M21: Belegung von 2 Modulen weitere Anwendunggsfelder (Auswahl)

Summe Erweiterte Fachkompetenzen Anwendungsfelder

Störungslehre

Summe Psychologische Diagnostik

Summe Allgemeine Verfahrenslehre

Summe Prävention & Rehabilitation

Summe Arbeits- und Organisationspsychologie

Summe

(15)

15

M22 Praktikum Gesundheitsversorgung (4-Wochen-Block=160 Std.) 6 3. BER

6

M23 Praxis der Psychotherapie (6-Wochen-Block=240 Std.) Block 9 5. BER

9

M24 Statistik I, II 4 4 10 1. u. 2. KLS

M25 Forschungsmethodik I 4 5 1. KLS

M26 Foschungsmethodik II 4 5 2. PJ

20

M27 Forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum 4 6 3. PJ

6

M28 Forschungsethik & Berufs-/Sozialrecht in der Psychotherapie 2 3 6. KLS

3

M29 Bachelorarbeit 2 15 6. BAR

15

24 24 24 24 12 12 180

Block

Gesamt-Summe Wissenschaftliche, methodische und rechtliche Kompetenzen

Wissenschaftliche Methodenlehre

Summe Forschungsorientiertes Praktikum I

Summe Berufsethik und Berufsrecht

Summe Bachelorarbeit

Summe Berufs-praktische Kompetenzen

Orientierungs-Praktikum

Summe Berufsqualifizierende Tätigkeit I

Summe

Curriculum

(16)

Einführungsveranstaltung zu Open Campus und Bibliothek im Anschluss an

diese Information (Zeiten siehe Ersti-Kompass)

Open Campus

offizielle Informationen zu

Stundenplan

Prüfungsplänen

für die Lehrveranstaltungen bereitgestellte Unterlagen

Kommunikation

(17)

RPO §17 Beurlaubung

Antrag aus wichtigem Grund

Antrag ist schriftlich innerhalb der von der HMU vorgegebenen Frist einzureichen

Antragsformular auf Beurlaubung im Open Campus

in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern

wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:

Krankheit oder Schwangerschaft (bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass die Weiterführung des Studiums nicht möglich ist),

Betreuung eines Kindes, wenn Elternzeit gewährt wird,

Kader-/Leistungssportler im Trainings- und Wettkampfbetrieb

keine Teilnahme an Lehrveranstaltungen der HMU

kein Absolvieren von Prüfungen

während der Beurlaubung ordentliche Kündigung des Studienvertrags ausgeschlossen

Beurlaubung

(18)

Rahmenprüfungsordnung §18 Auslandssemester (Abweichung von §17 Beurlaubung)

Abweichende Regelungen bei Beurlaubung wegen Auslandssemester:

Während des Auslandssemesters können im Ausland Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt gem. §14 der RPO.

!!! Wichtig zu wissen !!!

HMU übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen von Kursangeboten im Ausland

Organisation des Auslandsaufenthaltes NICHT vor Annahme und Kursbestätigung durch die Gasthochschule beginnen

Auslandssemester kann aufgrund abweichender Studieninhalte oder auch kurzfristiger Änderungen in den Modulen an der ausländischen Hochschule dazu führen, dass eine Anerkennung an der HMU nicht oder nicht vollumfänglich erfolgen kann – ggf. Verlängerung des Studiums an der HMU

betrifft insbesondere Bachelorstudiengange Psychologie, da mit dem Studienabschluss im Bachelor- und Masterstudiengang auch die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer möglichen weiterführenden Ausbildung geschaffen werden

Auslandssemester

(19)

3. Prüfungen

19

(20)

Prüfungspläne werden vor dem Prüfungszeitraum in Open Campus veröffentlicht

Alle Studierenden werden über Veröffentlichung informiert

Anmeldung zur Prüfung in speziellen Fällen (bspw. Quereinsteiger, nach Urlaubssemester)

Prüfungszeiträume

* Zusätzliche Termine für Nachprüfungen (insb. mündliche) können gemäß den Ausführungsbestimmungen vom Prüfungswesen jederzeit festgelegt werden.

Wintersemester 2021/22 Sommersemester 2022 Wintersemester 2022/23

Semesterzeitraum 01.10.2021 – 31.03.2022 01.04.2022 – 30.09.2022 01.10.2022 – 31.03.2023 Prüfungszeitraum

Vollzeit-Studiengänge

14.02. – 18.02.2022 07.03. – 25.03.2022

18.07. – 22.07.2022 05.09. – 23.09.2022

13.02. – 17.02.2023 06.03. – 24.03.2023 Nachprüfungs-

zeiträume*

Vollzeit-Studiengänge

15.11. – 17.12.2021 07.02. – 25.03.2022

07.06. – 22.07.2022 29.08. – 23.09.2022

14.11. – 16.12.2022 06.02. – 24.03.2023

(21)

1. Regelungen zur Fortschrittskontrolle, zum Rücktritt und der Wiederholung von Prüfungen in der Rahmenprüfungsordnung

2. Wichtige Informationen und Hinweise zur Regelung der Prüfungsplanung 1. Nachprüfungen

1.1. Nachprüfungszeiträume

1.2. Nachprüfungen für Studierende im Praktikum 1.3. Anmeldung für Studierende im Drittversuch 2. Prüfungen für Quereinsteiger

3. Prüfungen für Studierende im/nach dem Urlaubssemester 4. Nicht zur Prüfung zugelassene Studierende

5. Abgabefristen für schriftliche Ausarbeitungen

Wichtige Regelungen zum Nachlesen

(22)

RPO §6 –Fristen

zu weiteren Nachteilsausgleichsregelungen geben die Mitarbeiter*innen im Prüfungsbüro Auskunft

Möglichkeiten:

Änderung der Prüfungsform

Änderung der Prüfungsdauer

Fristverlängerungen

Zulassen von Hilfsmitteln

Notwendig:

Schriftlicher Antrag (Formblatt Open Campus) UND fachärztliches oder psychologisches Attest

Nutzen Sie die Beratungsangebote des Prüfungsbüros

Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischen Erkrankungen

(23)

RPO §12 Bestehen und Nichtbestehen

Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens "ausreichend" (4,0) ist.

RPO §13 Wiederholung der Modulprüfungen

Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.

Aber: Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden (§21 RPO)

 Die Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht zulässig.

Wiederholungsprüfung muss spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden.

Bestehen / Nichtbestehen / Wiederholung

(24)

Studienberatungwird seitens der HMU angeboten und empfohlen

Ziel: realistischen Plan zum erfolgreichen Abschluss des Studiums zu erstellen, Entscheidung zum Weiterstudium

Anmeldung zur Studienberatung im Prüfungsbüro erfolgt eigeninitiativ und eigenverantwortlich

Studierende, die sich bei einer oder mehreren Prüfungen im Drittversuch befinden, werden NICHT regulär im Nachprüfungsplan geführt und müssen sich schriftlich per Formblatt –Anmeldung zur Nachprüfung– im Prüfungsbüro der HMU für die Prüfung anmelden.

Dritter Wiederholungsversuch

(25)

Die Prüfungsunfähigkeit ist vor Beginn der Prüfung an die Prüfungsaufsicht zu kommunizieren.

Die Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich durch Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme und eines Rücktrittsantrages im Prüfungsbüro zu belegen.

Voraussetzungen für die Genehmigung sowohl eines Rücktritts als auch eines Versäumnisses bestehen nur, wenn

1. der Grund für den Rücktritt oder das Versäumnis unverzüglichmitgeteilt worden ist und 2. ein wichtiger Grund für den Rücktritt oder das Versäumnis vorliegt.

Unverzüglich: spätestens am Tag der Prüfung die Gründe für die Nichtteilnahme an der Prüfung mitgeteilt hat und dem Prüfungsbüro unverzüglich nach dem Prüfungstermin eine ärztliche Stellungnahme vorliegt.

Formular Antrag auf Rücktritt

Formular ärztliche Bescheinigung

Rücktritt und Versäumnis

(26)

Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen in angemessenen Fristen = Fortschrittskontrolle nach Abschluss des 1. Studienjahres im Bachelorstudiengang sind 45 Credit Points in Modulen mit erfolgreich abgeschlossener Prüfungzu erreichen,

nach Abschluss des 2. Studienjahres im Bachelorstudiengang sind 100 Credit Points in Modulen mit erfolgreich abgeschlossener Prüfungzu erreichen.

geforderte Mindestleistung nicht erreicht:

Studienziel gefährdet

Information per Open Campus

Teilnahme an einer Studienberatung / Gespräch mit Departmentleitung

Exmatrikulation, wenn über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Prüfungsleistungen erbracht ohne Beurlaubung oder wichtigem Grund

Fortschrittskontrolle

(27)

RPO §11

Prüfungsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung

Recht auf Widerspruch

Prüfungsausschuss/Widerspruchsausschuss entscheidet

RPO §27

Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten

Antrag auf Wechsel des Prüfers aus wichtigem Grund (u.a. Befangenheitsantrag)

Widerspruch

(28)

4. Praktika

28

(29)

Überblick Praktika im Curriculum

Bachelor Psychologie

Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung Modul M27 – an der HMU

Orientierungspraktikum Modul M22 - extern

Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

Modul M23 - extern

(30)

Überblick externe Praktika im Bachelor

M22 Praktikum Gesundheitsversorgung (4-Wochen-Block=160 Std.) 6 3. BER

6

M23 Praxis der Psychotherapie (6-Wochen-Block=240 Std.) Block 9 5. BER

9

M24 Statistik I, II 4 4 10 1. u. 2. KLS

M25 Forschungsmethodik I 4 5 1. KLS

M26 Foschungsmethodik II 4 5 2. PJ

20

M27 Forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum 4 6 3. PJ

6

M28 Forschungsethik & Berufs-/Sozialrecht in der Psychotherapie 2 3 6. KLS

3

M29 Bachelorarbeit 2 15 6. BAR

15

24 24 24 24 12 12 180

Block

Gesamt-Summe Wissenschaftliche, methodische und rechtliche Kompetenzen

Wissenschaftliche Methodenlehre

Summe Forschungsorientiertes Praktikum I

Summe Berufsethik und Berufsrecht

Summe Bachelorarbeit

Summe Berufs-praktische Kompetenzen

Orientierungs-Praktikum

Summe Berufsqualifizierende Tätigkeit I

Summe

(31)

Ziele des Orientierungspraktikums sind:

erste praktische Erfahrungen in allgemeinen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung zu erwerben

die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Patientenversorgung kennenzulernen

im Studium erworbene Kenntnisse (z.B. zur Berufsethik sowie institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen) auf praktische Fragestellungen anzuwenden und zu erweitern

sich mit allgemeinen Anforderungen des Berufsalltags auseinanderzusetzen (z.B.

Übernahme von Verantwortung, Umgang mit Kritik, Zeit- und Selbstorganisation)

verschiedene Arbeitsansätze kennenzulernen, anzuwenden und zu vertiefen.

Orientierungspraktikum (M22)

(32)

Wann?

studienbegleitend, d.h. in Teilzeit im 1. bis 3. Semester ODER im Block, d.h. 4 Wochen in Vollzeit, im 3. Semester

Pflichtumfang: mindestens 150 Stunden

bei Unterschreitung dieser Pflichtstunden sind krankheitsbedingte Fehlzeiten nachzuholen, ebenso die durch Feiertage und längerfristige Betriebsferien bedingten Fehlzeiten

Wo?

in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und

Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird

Es können nur Einrichtungen ausgewählt werden, in denen Psychotherapeuten/innen, Psychologische Psychotherapeuten/innen oder Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapeuten/innen tätig sind.

Orientierungspraktikum (M22)

(33)

Anrechnung bereits absolvierter Praktika

PsychThApprO

§

14 Abs. 5:

Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person von den Hochschulen auf das Orientierungspraktikum

angerechnet werden, wenn sie den (…) Anforderungen inhaltlich entsprechen.

Orientierungspraktikum (M22)

(34)

Ziele der Berufsqualifizierenden Tätigkeit I sind,

erste praktische Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung zu erwerben

Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu erhalten

die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen kennenzulernen sowie grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit

Patienten/innen sowie anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln, anzuwenden und einzuüben

im Studium erworbene psychotherapeutische Basiskenntnisse (z.B. zur

Gesprächsführung) auf praktische Fragestellungen in der Psychotherapie anwenden sowie die Angemessenheit der Anwendung kritisch beurteilen zu können.

Berufsqualifizierende Tätigkeit I (M23)

(35)

Wann?

am Ende des 5. Semesters:

ab Mitte Juni des jeweiligen Sommersemesters

ab Januar des jeweiligen Wintersemesters

in VollzeitPflichtumfang: mindestens 240 Stunden, d.h. 6 Wochen

im Ausnahmefall auch studienbegleitend möglich, aber frühestens ab 4. Semester

bei Unterschreitung dieser Pflichtstunden sind krankheitsbedingte Fehlzeiten nachzuholen, ebenso durch Feiertage und längerfristige Betriebsferien bedingten Fehlzeiten

Wo?

in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder

neuropsychologischen Versorgung oder in diesen Einrichtungen vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder Rehabilitation, die einen Bezug zur Psychotherapie haben

Es können nur Einrichtungen ausgewählt werden, in denen Psychotherapeuten/innen, Psycho- logische Psychotherapeuten/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen tätig sind und Sie von einer/einem Psychotherapeut*/in betreut werden.

Berufsqualifizierende Tätigkeit I (M23)

(36)

Zu den Abläufen der Praktika und Praktikumsplätzen gibt es

eine gesonderte Informationsveranstaltung

(37)

5. Versuchspersonenstunden

37

(38)

Versuchspersonenstunden (VPN-Stunden) sind eine Pflichtleistung im Bachelor Psychologie

Absolvierung in der Selbststudienzeit

Studierende erhalten Einblick in Aufbau und Durchführung unterschiedlicher empirischer Studien

Erwerb von Selbsterfahrung als Teilnehmer an psychologischen Untersuchungen

M27 – forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum – Teilnahme an 20 VPN- Stunden

Versuchspersonenstunden

(39)

M27 – forschungsorientiertes, experimentelles Praktikum – Teilnahme an 20 VPN- Stunden

Die Anmeldung zur Teilnahme an empirischen Studien als Versuchsperson, die Verwaltung der geleisteten VPN-Stunden, die Rekrutierung von Versuchspersonen sowie die Vergabe von VPN-Stunden erfolgt ausschließlich über das Programm Sona-System.

Hat ein*e Studierende*r alle Punkte erlangt, hat diese*r den Nachweis der Leistung selbstständig im Prüfungsbüro einzureichen. Dies kann in Form eines Ausdrucks (Screenshot) der Frontseite des Sona-Accounts geschehen.

Achtung: Sollten im Bachelorstudiengang mehr als die geforderten 20 VPN-stunden absolviert worden sein, können diese NICHT in einem ggf. anschließendem

Masterstudiengang anerkannt werden.

Versuchspersonenstunden II

(40)

6. Bachelorarbeit

40

(41)

frühestens nach Abschluss des fünften Semesters (Vollzeitmodell) und dem erfolgreichen Bestehen aller bis dahin laut der geltenden Studien- und Prüfungsordnung genannten Module

Bachelorarbeit wird von einer*m Professor*in der Fakultät betreut. Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der HMU durchgeführt werden, bedarf es hierzu der

Zustimmung des Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses.

Bitte beachten Sie die Hinweise des Prüfungswesens zur Vergabe der Themen für Bachelorarbeiten.

Die Bachelorarbeit kann nur als Einzelarbeit erbracht werden.

Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt i.d.R. 3 Monate.

Festlegungen der Rahmenprüfungsordnung

(42)

Aufgabe und Ziel:

Beurteilung von Forschungsvorhaben, die an Menschen durchgeführt werden, aus

ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht sowie der Schutz des Individuums vor den Folgen der (klinischen) Forschung am Menschen.

Derzeit finden derartige Vorhaben vor allem im Bereich der psychologischen und psychotherapeutischen Forschung statt.

Entscheidungsgrundlagen:

… sind gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen, wie sie sich u.a.

aus der Charta der Vereinten Nationen, der Helsinki-Deklaration, der Berufsordnung der Ärztekammer Brandenburgs und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer oder dem Gesetz über die

Verbesserung der Rechte von Patienten ergeben.

Ethikkommission

(43)

7. Weitere Informationen

43

(44)

Informationen zur Bibliothek

(45)

Das Psychosocial Service Center (PSC) bietet den Studierenden der Hochschule Psychosoziale Beratung an.

Warum Psychosoziale Beratung?

Ein Studium zu absolvieren, ist immer auch eine Herausforderung. Den damit verbundenen Aufgaben gerecht zu werden, angemessen mit Stress umzugehen oder beispielsweise auch eine veränderte Lebenssituation zu bewältigen, kann manchmal schwierig sein.

Wer ist angesprochen?

Studierende, die das Bedürfnis haben, über sich und ihre Situation zu sprechen und Unterstützung im Lösungsprozess suchen.

Welches Ziel hat die Psychosoziale Beratung?

Ziel dieser Erstberatung ist, auf ihre persönliche, individuelle Situation einzugehen und mit Ihnen gemeinsam einen »Fahrplan« für einen Lösungsweg zu entwickeln.

Wie erreichen Sie die Psychosoziale Beratung?

beratung@health-and-medical-university.de

Psychosocial Service Center

(46)

Wir wünschen Ihnen einen guten Start und

viel Erfolg für Ihr Studium.

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