• Keine Ergebnisse gefunden

Nach coronabedingter Pause fand am 6. Juni erstmals wieder eine Sonntagswanderung unter der Leitung von Erhard König statt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nach coronabedingter Pause fand am 6. Juni erstmals wieder eine Sonntagswanderung unter der Leitung von Erhard König statt"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Olbernhauer

REITERLEIN

AMTSBLATT DER STADT OLBERNHAU 17. Jahrgang 12/21 19. Juni 2021

Bekanntmachungen der Stadtverwaltung

SOCCER CITY – das innovative Fußball- Ferien-Camp in Pockau

Segway-Tour am 20. Juni

Unsere Friedhöfe – besondere Orte für die Lebenden

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der:

25.06.21, 10:00 Uhr

Stadtwerke Olbernhau informieren

Nach coronabedingter Pause fand am 6. Juni erstmals wieder eine Sonntagswanderung unter der Leitung von Erhard König statt

Rudi und Hugo (v. l.) setzten bei einem

Spaziergang an der Station am Anton-Günther- Stein die ersten Stempel in ihre Aktionshefte

Fotos: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn

(2)

Welche Verhaltensregeln werden durch die Quarantäne angeordnet?

Im Rahmen der häuslichen Absonderung sind u. a. folgende Verhal- tensregeln strikt einzuhalten:

• Kontakte zu Dritten sind zu meiden bzw. sind mindestens 1,5 – 2 m Abstand zu halten,

• bei unvermeidbaren Kontakten (z. B. Haushaltsmitglieder, Per- sonen im selben Raum) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen,

• im Haushalt soll nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung zwischen Ihnen und den anderen Haushaltsmitgliedern erfolgen z. B. keine gemeinsamen Mahlzeiten,

• getrennte Nutzung der Räumlichkeiten der Wohnung,

• enge Körperkontakte sind zu vermeiden,

• Beachtung der richtigen Husten- und Niesregeln (in die Armbeuge),

• Verwendung von Einwegtaschentüchern,

• eigene Hygieneartikel nutzen (z. B. Waschlappen, Handtücher),

• Wäsche regelmäßig und gründlich waschen (übliche Waschverfahren),

• keine Haushaltsgegenstände (Geschirr etc.) mit Dritten teilen,

• sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume Wo bekomme ich Hilfe in der Quarantäne, beispielsweise für Einkäufe?

Helfende und Hilfesuchende zusammenbringen – das ist der An- spruch von Team Sachsen, einer Initiative der sächsischen Hilfsor- ganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsmini- sterium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auskunft darüber erteilen kann die „Fachstelle Ehrenamt“ im Landratsamt Erz- gebirgskreis: Tel. 03733 831-1021, E-Mail: ehrenamt@kreis-erz.de Wie ist der Verdienstausfall durch angeordnete Quarantäne geregelt?

Das Infektionsschutzgesetz sieht in den §§ 56 ff . vor, dass Betroff ene von Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen, in besonderen Fällen für erlittene Nachteile entschädigt werden können. Diese Fäl- le sind immer dann gegeben, wenn jemand von der verantwortlichen Behörde, in der Regel vom Gesundheitsamt, als Ausscheider, An- steckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Trä- ger von Krankheitserregern angesehen wurde und ihm wegen der von ihm ausgehenden Ansteckungsgefahr die weitere Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit untersagt wurde. Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen.

Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Erstattung ihres Ver- dienstausfalls. Weitere Informationen: www.lds.sachsen.de

Weitere Fragen und Antworten auf www.erzgebirgskreis.de/coronavi- rus in der Rubrik „Häufi ge Fragen und Antworten“.

Corona-Teststellen

Olbernhauer Testzentrum Die Öff nungszeiten sind wie folgt:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Samstag: 09:00 – 11:00 Uhr

Sonntag: 10:00 – 11:00 Uhr

Die Testmöglichkeit besteht grundsätzlich zu den Öfnungszeiten. Sie haben auch die Möglichkeit Termine telefonisch unter 037360/66427 oder per E-Mail unter: testzentrum@olbernhau.de zu vereinbaren.

Den Zugang zur Online-Buchung fi nden Sie auf unserer Internetseite unter dem Testzentrum.

Teststelle der Kassenärztlichen Vereinigung

Testpraxis in Chemnitz (Hermann-Pöge-Straße 6, 09120 Chemnitz) ist für Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises nutzbar.

Öff nungszeiten: Mo. – Fr. 16:00 – 19:00 Uhr, So. 9:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Informationen des Erzgebirgskreises zum Thema Corona

Corona-Hotline des Erzgebirgskreises

Um eine bessere Erreichbarkeit der Corona-Hotline zu gewährleisten, wurde das Personal aufgestockt. 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Erzgebirgskreis wirken im Bereich „Hotline“ mit.

Ebenso wurde die Erreichbarkeit erweitert.

Erreichbar ist die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises Montag, Mitt- woch, Donnerstag und Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr, dienstags von 8:00 – 18:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9:00 – 16:00 Uhr unter Telefon 03733 831-4444 und 03771 277-4444.

Verdacht auf eine Erkrankung mit SARS-CoV2

Bürgerinnen und Bürger, die einen begründeten Verdacht haben, an COVID-19 erkrankt zu sein,

• weil sie an sich Symptome wie Halsschmerzen, Kopf- und Glie- derschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fie- ber, Kurzatmigkeit und/oder den Verlust von Geruchs- und Ge- schmackssinn feststellen,

• ist dringlich empfohlen sich vorab telefonisch an den behandeln- den Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- nigung unter 116 117, an die Teststellen der Krankenhaus-Gesund- heitsholding Erzgebirge GmbH (Erzgebirgsklinikum Annaberg, Kreiskrankenhaus Stollberg, Klinikum Mittleres Erzgebirge/Haus Zschopau) oder das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises zu wenden.

Über den ärztlichen Kontakt wird das weitere Vorgehen für den je- weils konkreten Fall mit den Patienten abgestimmt. Vermeiden Sie nach Möglichkeit unnötige Kontakte – besonders zu Risikogruppen – und bleiben Sie zuhause.

Wichtige Fragen zur Quarantäne

Wann muss man in Quarantäne?

Eine Quarantäne wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat. Ein solches Risiko liegt vor, wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hat- te. Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.

Wie wird die Quarantäne angeordnet?

Das Gesundheitsamt spricht die Quarantäne bei Kontaktpersonen 1. Grades (enge Kontaktpersonen) in der Regel zuerst telefonisch aus.

Ab diesem Anruf gilt die Dauer der Quarantäne (14 Tage). Ein ent- sprechender Quarantänebescheid folgt per Post. Dieser Bescheid ist selbstaufl ösend.

Warum wird Quarantäne angeordnet?

Eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 soll so weit wie möglich verlang- samt und Krankheitsfälle verhindert werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfäl- len zu identifi zieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ih- ren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, enge Kontaktpersonen müssen in häusliche Quarantäne.

Wird man als Kontaktperson 1. Grades in der Quarantänezeit gete- stet?

Das Testen asymptomatischer Kontaktpersonen ist eine Einzelfallent- scheidung nach Maßgabe des Gesundheitsamtes.

(3)

verehrt. Der Johannistag liegt kurz nach dem Datum der Sommerson- nenwende, es werden die Johannisfeuer entzündet, deshalb auch der Begriff Sonnenwendfeuer. Mit diesem Brauch sollen dem Volksglauben nach die Dämonen endgültig vertrieben werden. Ein alter Mythos – aber welche Symbolik gerade im Jahr 2021!

Am 27. Juni folgt der nächste symbolträchtige Tag: Siebenschläfer! Das Wetter der nächsten Wochen wird klar und Olbernhau bietet zudem sei- ne traditionelle Siebenschläfer-Wanderung an. Der Wald bietet jetzt das schönste Grün des Jahres und unsere Bergwiesen blühen und duften herrlich. Erfreuen wir uns doch einfach wieder einmal an den einfachen Wundern der erzgebirgischen Natur!

Oder treffen wir uns zum nun beginnenden „Grünthaler Sommer” mit vielen interessanten Veranstaltungen.

In diesem Sinne, bleiben Sie optimistisch und freuen Sie sich auf som- merlich-warme Tage, so ganz nach dem Motto „Geh aus mein Herz und suche Freud` , in dieser schönen Sommerzeit!”

Mit einem herzlichen Glückauf!

Ihr Heinz-Peter Haustein

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olbernhau!

Meine große Hoffnung, dass ich mich an dieser Stelle nicht mehr primär zur Pande- mie äußern muss, hat sich zum Glück erfüllt!

Die Inzidenzen sind deutlich unter 35 – vor kurzem noch undenkbar.

Ich bin jedenfalls sehr froh und dankbar, dass jetzt in unseren Kindergärten und Schulen alles wieder seinen gewohnten Gang, den

sogenannten „Regelbetrieb“, geht. In Kürze kann unser Nachwuchs voll- umfänglich seinen Hobbys nachgehen, Freunde treffen, den alten Spaß wieder haben. Auch die Belastung ihrer Eltern war nach knapp 8 Mona- ten „gesellschaftlichen Stillstandes“ ja kaum noch zu ertragen.

Inzwischen stehen wir kurz vor dem Johannistag. An diesem Tag geden- ken wir Johannes dem Täufer. Der Apostel vom Jordan war der letzte wichtige Prophet vor Jesus Christus und wird überall in der Christenheit

Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske aufgehoben werden. Ein medizi- nischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ist dann ausreichend.

Inzidenzbasierte Öffnungen:

Ergänzend zu den Regelungen der letzten Verordnung sind ab dem 14.06.2021 zusätzlich folgende Lockerungen möglich:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u. a.:

– Touristische Übernachtungsangebote sind mit Kontakterfassung und tagesaktueller Testung zu Beginn des Aufenthaltes zulässig,

– Messen, Tagungen und Kongresse könne mit tagesaktueller Testung, Hygienekonzept und Kontakterfassung durchgeführt werden, – An Eheschließungen dürfen nicht mehr als 30 Personen teilnehmen,

die Testpflicht bei mehr als zehn Teilnehmenden bleibt bestehen, – Beim Besuch von Museen, Galerien, Kulturveranstaltungen im Au-

ßenbereich etc. wird die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung auf- gehoben,

– Proben und Auftritte von Laien- und Amateurchören sind unter den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung und Nachweis einer tagesaktuellen Testung möglich,

– Gruppensport von bis zu 30 Minderjährigen ist auch auf Außensport- anlagen ohne Test möglich,

– Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter der Voraussetzung eines Hygienekonzeptes, der Kontakterfassung sowie einer Test- pflicht für Besucher zulässig,

– Seilbahnen wie auch die Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsver- kehr oder der touristische Bahn- und Busverkehr können mit Hygie- nekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Gäste stattfinden.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50, gilt ab dem übernächsten Tag u. a.:

– Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig sind mit genehmigtem Hygienekonzept, den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht zulässig,

– Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakter- fassung öffnen,

– Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotel- schwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesak- tuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht,

– Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahme-

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olbernhau

Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 08.06.2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verab- schiedet. Sie trat am 14.06.2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30.06.2021. Vorgaben für Kitas und Schulen wurden in einer gesonderten Verordnung des Kultusministeriums geregelt. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich.

Geänderte Grundsätze

Mit der Verordnung werden im Bereich der Grundsätze verschiedene Anpassungen vorgenommen. Fortan gilt für sämtliche Überschreitungen wie auch Unterschreitungen von Schwellenwerten, dass die damit ver- bundenen Regelungen am übernächsten Tag in Kraft treten, wenn der jeweilige Schwellenwert zuvor an fünf Tagen über- bzw. unterschritten worden ist. Damit gilt auch für die 7-Tage-Inzidenzmarke von 35 nicht mehr die 14-Tage-Regelung.

Der bisherige Grenzwert von 1.300 Betten auf Normalstation in Sachsen wird um die Bettenbelegung auf den Intensivstationen erweitert: Sind entweder mehr als 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, kommt es zur Aufhebung aller Lockerungsschritte, die bei einer 7-Tage- Inzidenz unter 100 möglich sind.

Kontaktbeschränkungen

Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 bleiben die Kontaktbeschrän- kungen unverändert: Erlaubt sind Treffen von zwei Hausständen – in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen, sonst maximal zehn Personen. Bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Für Familien-, Vereins- und Firmenfeiern, die in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten oder Freiflächen stattfinden, besteht bei einer 7-Tage- Inzidenz unter 35 eine Begrenzung auf 50 Personen. Kinder bis zur Voll- endung des 14. Lebensjahres, Vollständig Geimpfte und Genesene zäh- len bei den Kontaktbeschränkungen weiterhin nicht mit.

Maskenpflicht

Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel besteht weiterhin die Ver- pflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Mindest- abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

In ambulanten wie stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen kann für Beschäftigte, zu betreuende oder zu pflegende Personen und Besucher, sofern alle genannten als genesen oder vollständig geimpft gelten, die

(4)

D. h. es gelten wieder die gewöhnlichen Öffnungszeiten von 06:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Einzelne Hygienemaßnahmen, wie Abstand halten und Maske (FFP2-Maske oder medizinische Maske) tragen, bleiben beste- hen. Wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt, fällt die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude weg.

Die zweimalige Testpflicht pro Woche bleibt ebenfalls bestehen. Dies gilt nicht für Personen, die Kinder bringen oder abholen

Weitere und tagesaktuelle Informationen können Sie auf unserer Inter- netseite www.olbernhau.de einsehen.

Stadtverwaltung Olbernhau Hauptamt

stellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesak- tueller Testung der Kunden öffnen.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35, gilt ab dem übernächsten Tag u. a.:

– Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt,

– Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hy- gienekonzept sind zulässig,

– An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt,

– Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportaus- übung fällt weg,

– Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen, – Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, ta-

gesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen,

– Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermitt- lungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kon- takterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig,

– Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:

– Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindest- abstand nicht eingehalten werden kann,

– Messen im Innenbereich, – Großveranstaltungen,

– Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen, – Prostitutionsangebote.

Weiterhin wurde in einer gesonderten Verordnung geregelt, dass der Regelbetrieb in den Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zu ei- ner Sieben-Tages-Inzidenz von 100 aufrechterhalten wird. Seit dem 14.06.2021 sind unsere Einrichtungen in den Regelbetrieb zurückkehrt.

Olbernhauer Testzentrum

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Samstag: 09:00 – 11:00 Uhr

Sonntag: 10:00 – 11:00 Uhr

Die Testmöglichkeit besteht grundsätzlich zu den Öfnungszeiten. Sie haben auch die Möglichkeit Termine telefonisch unter 037360/66427 oder per E-Mail unter: testzentrum@olbernhau.de zu vereinbaren.

Den Zugang zur Online-Buchung finden Sie auf unserer Internetsei- te unter dem Testzentrum.

Als zusätzlichen Service bieten wir Unternehmen nach Ab- sprache auch die Möglichkeit die Mitarbeiter im Betrieb testen zu lassen. Wir kommen mit einem mobilen Team zu Ihnen.

Beschlüsse der 18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Olbernhau am 10.06.2021

In öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse:

Berufung des Aufsichtsrates des Lebenshilfewerkes Mittleres Erzge- birge e. V.

Beschluss: SR-18/2021/6.1Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beruft mit Wirkung vom 28.06.2021 widerruflich Herrn Hauptamtsleiter Benjamin Flor in den Aufsichts- rat des Lebenshilfewerkes Mittleres Erzgebirge e. V.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 2

Ja-Stimmen 17 Befangenheit 0

Satzung zur Festlegung der Schulbezirke an den Grundschulen der Stadt Olbernhau ab dem Schuljahr 2022/2023

Beschluss: SR-18/2021/6.2Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die beigefügte Satzung zur Festlegung der Schulbezirke an den Grundschulen der Stadt Olbernhau ab dem Schuljahr 2022/2023.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Abschluss eines Vertrages über die Gründung und den Betrieb des

„RuheForst® Olbernhau/Erzgebirge“ in der Stadt Olbernhau Beschluss: SR-18/2021/6.3Ö

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau bestätigt die Übernahme der Trä- gerschaft für den „RuheForst® Olbernhau/Erzgebirge“ auf den Flur- stücken Nr. 1251 und 1252 der Gemarkung Olbernhau und den Flurstü- cken Nr. 525, 529, 530, 534, 538 und 540 der Gemarkung Pfaffroda. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage zu dieser Beschluss- vorlage beigefügten Vertrag mit der „Neuen von Schönberg’schen Jagd- und Forstverwaltung“ zur Gründung und zum Betrieb der „Ru- heForst® Olbernhau/Erzgebirge“ zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 5 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 3

Ja-Stimmen 11 Befangenheit 0

Durchführungsbeschluss zur Erneuerung des Sozialanbaus an die Turnhalle Blumenau

Beschluss: SR-18/2021/6.4Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, den bestehenden, baulich verschlissenen und energetisch ungenügenden Sozialan- bau an die Turnhalle Blumenau durch einen neuen Sozialanbau zu ersetzen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms RL LEADER/2014 zu stellen. Die Für dringende Angelegenheiten bestehen in der Stadt Olbernhau stän-

dige Bereitschaftsdienste. Sie sind zu folgenden Zeiten unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Stadtverwaltung Olbernhau

- Während der Dienstzeit 15-0, außerhalb der Dienstzeit 15-100

(5)

Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt nur bei Gewährung der be- antragten Fördermittel. Die Finanzierung der Eigenmittel erfolgt aus frei gewordenen Eigenmitteln aus dem Haushaltplan 2021/2022, In- vestitionsprogramm, Maßnahme Nr. 14 (Entfall Planung Brücke Un- terer Flöhaweg, Jahresscheibe 2022) und Nr. 77 (Entfall Gehwegbau Dittmannsdorf, 2. BA, Jahresscheibe 2022).

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 1 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 3

Ja-Stimmen 15 Befangenheit 0

Vergabe von Bauleistungen: „Umbau / Neubau Feuerwehrgeräteh- aus Pfaffroda Los 15 – Außenanlagen“

Beschluss: SR-18/2021/6.5Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros IBB nach pflichtgemäßem Ermessen die Vergabe der Bauleistungen „Umbau/Neubau des Feu- erwehrgerätehauses Pfaffroda, Los 15 – Außenanlagen“ an die Fir- ma Tiefbau Schröder GmbH, Am Hofteich 25, 09526 Olbernhau/OT Schönfeld zum Gesamtpreis von 237.529,59 EUR (brutto). Die Finan- zierung der Bauleistung erfolgt über den Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Olbernhau, Maßnahme-Nr. 72, Produkt 511106.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 1

Ja-Stimmen 17 Befangenheit 1

Vergabe von Planungsleistungen: „Wiederherstellung einer historischen Parkanlage im Saigerhüttenkomplex Grünthal, In der Hütte 22a“

Beschluss: SR-18/2021/6.6Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt auf der Grundlage der Vergabeempfehlung des Bauamtes und nach pflichtgemäßem Ermessen die Vergabe der Planungsleistungen „Wiederherstellung einer historischen Parkanlage im Saigerhüttenkomplex Grünthal, In der Hütte 22a“ an das Planungsbüro JACOB + BILZ Landschafts- architekten Partnerschaft GmbH, Markusstraße 5, 09130 Chemnitz zum Gesamtpreis von 40.363,03 EUR (brutto inkl. NK). Die Auf- tragserteilung erfolgt nach Eingang eines positiven Fördermittel- bescheides. Die Finanzierung ist über Fördermittel aus dem Bun- desprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel sowie einen Eigenanteil der Stadt Olbernhau im Doppelhaushalt 2021/2022, Investitionsprogramm, Maßnahme 103 gesichert.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 2 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 1

Ja-Stimmen 16 Befangenheit 0

Vergabe von Planungsleistungen: „Planung und Überwachung der Abbruch- und Beräumungsmaßnahmen auf dem Gelände der ehem. Gärtnerei Kreißl, In der Hütte 22a, Olbernhau“

Beschluss: SR-18/2021/6.7Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt auf der Grundlage der Vergabeempfehlung des Bauamtes und nach pflichtgemäßem Er- messen die Vergabe der Planungsleistungen „Planung und Überwa- chung der Abbruch- und Beräumungsmaßnahmen auf dem Gelän- de der ehem. Gärtnerei Kreißl, In der Hütte 22a, Olbernhau“ an die WGS Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, West- straße 49, 09112 Chemnitz, zu einem Gesamtpreis von 29.739,14 EUR (brutto inkl. Nebenkosten). Die Finanzierung erfolgt über Fördermit- tel aus dem Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. Der Eigenanteil der Stadt Olbernhau ist über den Doppelhaushalt 2021/2022, Investitionsprogramm, Maßnahme 103 gesichert.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 2 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 1

Ja-Stimmen 16 Befangenheit 0

Vergabe von Bauleistungen: „Abbruch- und Beräumungsmaß- nahmen auf dem Gelände der ehem. Gärtnerei Kreißl, In der Hütte 22a, Olbernhau“

Beschluss: SR-18/2021/6.8Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Durchführung der Baumaßnahme „Abbruch- und Beräumungsmaßnahmen auf dem Gelände der ehem. Gärtnerei Kreißl, In der Hütte 22a, Olbernhau“

und ermächtigt den Technischen Ausschuss der Stadt Olbernhau die Bauleistungen in seiner Sitzung am 07.07.2021 zu vergeben. Die Finanzierung der Bauleistungen ist im Doppelhaushalt 2021/2022, Investitionsprogramm, Maßnahme 103 sichergestellt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0 davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 1

Ja-Stimmen 18 Befangenheit 0

Vergabe von Lieferleistungen: „Ersatzbeschaffung eines Kassenau- tomaten mit Zutrittssystem inkl. Lieferung und Montage

Beschluss: SR 18/2021/6.9Ö Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages der Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen die Vergabe der Leistungen nach VOL/A „Ersatzbeschaffung eines Kassenautomaten mit Zutrittssystem inkl. Lieferung und Montage“

an die Firma Axxteq Service GmbH, Mozartstraße 8, 45966 Gladbeck zum Gesamtpreis von 36.240,30 EUR (brutto). Die Finanzierung der Maßnahme ist im Doppelhaushalt 2021/2022, Maßnahmen-Nr. 50 im Produkt 424201 sichergestellt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Annahme und Vermittlung eingegangener Spenden ab dem 30.04.2021

Beschluss: SR 18/2021/6.10Ö Beschluss

Die Stadträte bestätigen die ab dem 30.04.2021 vom Bürgermeister der Stadt Olbernhau angenommenen bzw. vermittelten Spenden gem. Aufstellung.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse:

Verkauf des Flurstückes 35/6 der Gemarkung Olbernhau Beschluss: SR-18/2021/3.1NÖ

Beschluss

1. Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die Aufhebung des Beschlusses SR-16/2021/3.3NÖ vom 18.03.2021.

2. Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt den Verkauf des Flurstückes 35/6 der Gemarkung Olbernhau (Grundstücksgröße 1.093 m²) an der Siedlerstraße zum Preis von 34.976,00 EUR, zu- züglich der anteiligen Vermessungskosten von 2.499,86 EUR. Wei- terhin stimmt der Stadtrat einer Grundbucheintragung an 1. Rang- stelle der finanzierenden Banken zu. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entsprechenden notariellen Vertrages be- auftragt. Die Kosten der Vertragsumsetzung tragen die Erwerber.

(6)

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Grundstückskauf einer Teilfläche des Flurstückes 697/67 der Gemar- kung Olbernhau

Beschluss: SR-18/2021/3.2NÖ Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 697/67 der Ge- markung Olbernhau mit einer Fläche von ca. 260 m² zum Preis von 12,80 EUR/m² (ca. 3.328,00 EUR), zuzüglich der anfallenden Vermes- sungskosten. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines ent- sprechenden notariellen Kaufvertrages beauftragt. Die Kosten der Vertragsumsetzung trägt der Erwerber.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an der Zwangsversteigerung und zum Erwerb des Flurstückes 138/6 der Gemarkung Nieder- neuschönberg

Beschluss: SR-18/2021/3.3NÖ Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau ermächtigt den Bürgermeister an der Zwangsversteigerung für die Flurstücke 130/f und 138/6 der Ge- markung Niederneuschönberg teilzunehmen und dabei ein Gebot nach eigenem Ermessen in Abstimmung mit den an der Zwangsver- steigerung teilnehmenden Mitgliedern des Ältestenrates bis zur Er- teilung des Zuschlages an die Stadt Olbernhau abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Grundstücksverkauf der Flurstücke 1348 und 1349 in der Gartenanla- ge „Heiterer Blick“ in Olbernhau

Beschluss: SR-18/2021/3.4 NÖ Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt den Verkauf der Flur- stücke 1348 und 1349 der Gemarkung Olbernhau (Grundstücksgröße 109m² und 927m²) zum Preis von 6.734,00 EUR (6,50 EUR/m²). Alle mit der vertraglichen Umsetzung entstehenden Kosten tragen die Erwerber. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entspre- chenden notariellen Kaufvertrages beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder 21 Nein-Stimmen 0

davon anwesend 19 Stimmenthaltungen 0

Ja-Stimmen 19 Befangenheit 0

Satzung zur Festlegung der Schulbezirke an den Grundschulen der Stadt Olbernhau ab dem Schuljahr 2022/2023 (Schulbezirkssat- zung) vom 10.06.2021

Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.

S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, und des § 4a Abs. 4 und § 25 Abs. 3 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl.

S. 648), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Olbernhau in seiner Sitzung am 10.06.2021 mit Beschluss-Nr.

SR-18/2021/6.2Ö die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Die Stadt Olbernhau bildet für die Grundschulen in ihrer Träger- schaft gemäß § 25 Abs. 3 SächsSchulG Einzelschulbezirke. Die Schul- bezirke bilden die Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schü- lerinnen und Schüler für die Klasse 1.

§ 2 Schulbezirke

(1) Der Einzelschulbezirk für die Grundschule „J. W. v. Goethe“ für alle Neuaufnahmen und Zuzüge ab dem Schuljahr 2022/2023 umfasst folgende Straßen und Ortsteile (OT) in alphabetischer Reihenfolge:

Albertstraße, Amselstraße, Am Alten Sägewerk, Am Forstgarten, Am Hasengründel, Am Hainberg, Am Gessingplatz. Am Schä- ferberg, Am Steg, Am Walzwerk, August-Bebel-Straße, Bahn- hofstraße, Berggasse, Birkenweg, Blumenstraße, Brandauer Straße, Brettmühlenweg, Bruchbergweg, Böttcherweg, Dörfel- straße, Dörfelweg, Dr.-Schanz-Straße, Drosselweg, Feldstraße, Finkenaue, Forstgartenweg, Freiberger Straße ab Hausnummer 1 bis 45, Gartenstraße, Gerbergasse, Goethestraße, Grünthaler Straße, Hainbergstraße, Haingut, Hammergasse, Heidenweg, Heinrich-Heine-Weg, Hüttenweg, Jagdweg, Jahnstraße, Kiefern- weg, Krankenhausstraße, Kretzschmarweg, Lärchenweg, Linden- straße, Markt, Marktstraße, Meisenweg, Mühlenweg, Mühlgäss- chen, Neue Siedlung, Obere Rungstockstraße, Poppsches Gut, Rotdornweg, Rübenauer Weg, Rudolf-Breitscheid-Straße, Rung- stockstraße, Sandweg, Saydaer Straße, Schäfereistraße, Specht- weg, Schwalbenweg, Stadtbergener Straße, Steinbruchweg, Tan- nenweg, Teichweg, Tellweg, Tempelweg, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Turnerstraße, Unterer Flöhaweg, Verlängerter Dör- felweg, Wettinplatz, Zeisigweg, Zöblitzer Straße, Zum Poppschen Gut

Grünthal: Rothenthaler Straße, An der Natzschung, In der Hütte Hirschberg: Hirschberger Straße, Sachsenweg, Wettinweg Oberneuschönberg: Zechenweg, Alte Straße, Kirchweg, Zollstra- ße, Hüttengrund, Am Preißlerberg, Am Hang, Tiefer Graben, Bergstraße

OT Rothenthal: Talstraße, Pföbe, Oberer Weg, Rothenthaler Berggasse

(2) Der Einzelschulbezirk für die Grundschule Blumenau für alle Neuaufnahmen und Zuzüge ab dem Schuljahr 2022/2023 um- fasst folgende Straßen in alphabetischer Reihenfolge:

Am Alten Gaswerk, Am Alten Schlachthof, Am Bahnhof, Am Erbgericht, Am Graben, Am Taleberg, Am Werksgraben, An den Drei Linden, An der Bahnlinie, An der Flöha, Auf der Bleiche, Blumenauer Straße, Buttermilch, Damaschkestraße, Fabrikstra- ße, Freiberger Straße ab Hausnummer Nr. 46 bis 176, Grundauer Weg, Hauptstraße, Heckenweg, Heuweg, Im Bielatal, Kirchsteig, Kleinneuschönberger Straße, Kohlhaustraße, Kohlenstraße, Lochstraße, Mittlere Reihe, Neue Straße, Neue Wiesenstraße, Neuer Weg, Pappelallee, Pockauer Straße, Reukersdorfer Weg, Schlachthofstraße, Schulweg, Siedlerstraße, Siedlung, Sorgauer Straße, Stadtgutweg, Teichstraße, Treibe, Waldrand, Weg nach Hutha, Weg zur Siedlung, Wernsdorfer Straße, Wiesenmühlen- straße, Wiesenstraße, Willy-Flößner-Weg,

(3) Der Einzelschulbezirk für die Wildrosen-Grundschule Dörnthal für alle Neuaufnahmen und Zuzüge ab dem Schuljahr 2022/2023

(7)

umfasst folgende OT in alphabetischer Reihenfolge:

Dittmannsdorf, Dörnthal, Hallbach, Haselbach, Hutha, Pfaffroda und Schönfeld

§ 3 Schulanmeldung

Die Schulanmeldung in den jeweiligen Grundschulen findet ein Jahr im Voraus statt. Die Termine werden vor den Sommerferien im Amts- blatt und auf der Internetseite www.olbernhau.de bekannt gegeben.

§ 4 Klassenbildung

(1) Die Anzahl der schuljährlich zu bildenden Klassen, Klassenstu- fe und Schule wird nach Anhörung des Schulträgers durch die Schulaufsichtsbehörde festgelegt. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht nicht, solange bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität der Besuch einer anderen Schule dersel- ben Schulart möglich und dem Schüler zumutbar ist.

(2) Die Festlegung der Schulaufsichtsbehörde kann eine nachträg- liche Anpassung von Schulbezirken durch den Schulträger not- wendig machen.

§ 5 Übergangsregelung

Die neue Schulbezirksregelung gilt nicht für Schülerinnen und Schü- ler der Bestandsklassen. Sie werden bis zum Ende ihrer Grundschul- zeit nach den bisherigen Schulbezirksregelungen beschult.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Olbernhau, 10.06.2021

Heinz-Peter Haustein Bürgermeister

Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu- stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-

migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-oder

über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsübliche Bekanntgabe

8. Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch, dem 23.06.2021 um 18:30 Uhr großes Sitzungszimmer des Rathauses der Stadt Olbernhau, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau.

Tagesordnung:

1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfä- higkeit durch den Bürgermeister

2 Bestätigung der Tagesordnung

3 Benennung von 2 Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift

4 Bestätigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Verwaltungsaus- schusses

5 Vergabe der Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2021 Vorlage: VA/007/2020

6 Anfragen und Informationen

Ich bitte alle Besucher, die aktuellen Corona-Schutz-Regeln zu beachten und einzuhalten. Dies wären u. a. das Desinfizieren der Hände am Eingang, Verzichten auf Händeschütteln, Einhalten des Abstandes von mindestens 1,5 Meter sowie das Tragen einer Mund- Nasenbedeckung während der gesamten Sitzung.

Olbernhau, den 14.06.2021 Heinz-Peter Haustein Bürgermeister

Belegungsplanung der kommunalen Sportstätten

Werte Sportkameraden!

Die Stadt Olbernhau hat in den letzten Jahren zwei neue Turnhallen ge- schaff en und den Sportplatz auf der Blumenauer Straße saniert. Diese Sporteinrichtungen sollen allen Sportvereinen der Stadt Olbernhau und Umgebung zur Verfügung stehen.

Möchten Sie eine Turnhalle oder einen Sportplatz ab dem 01.09.2021 regelmäßig nutzen, so stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an die Stadtverwaltung Olbernhau, Hauptamt, z. H. Herrn Flor oder per E-Mail an sport@olbernhau.de.

Ihr Antrag sollte dabei folgende Angaben enthalten:

- Name des Nutzers, des Vereins - welche Turnhalle oder Sportplatz - welche Sportart

- Kinder oder Erwachsene - Nutzungstag

- Nutzungszeit (Uhrzeit von … bis …)

- Nutzungszeitraum (z. B. ganzes Schuljahr oder nur ein begrenzter Zeitraum)

- Nutzung in den Sommerferien geplant

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 30.06.2021 ein.

Bei möglichen Doppelbelegungen wird das Gespräch mit den betrof- fenen Vereinen gesucht und eine gemeinsame Lösung abgestimmt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Kriwaczek-Süß (037360/15-136) und Herr Flor (037360/15-103) gern zur Verfügung.

Hauptamt Stadtverwaltung Olbernhau

Informationen aus dem Rathaus

(8)

Tourist-Information Olbernhau öff net wieder

Nach monatelanger Zwangspause wird die Tourist-Information Olbernhau am Montag, dem 7. Juni wieder regulär öff nen. Für einen Be- such der Einrichtung gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen. Ge- öff net ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 17 Uhr sowie mittwochs und samstags von 10 bis 13 Uhr.

Gleichzeitig starten per 7. Juni um 10:30 Uhr wieder die Stadtführungen.

Treff punkt für den geführten Rundgang durch das Olbernhauer Zentrum mit Udo Brückner ist in der Tourist-Information in der Grünthaler Str. 20.

Regiebetrieb Kultur und Tourismus

Neue Stempelkästen für Aktion:

Olbernhau – Auf Erlebnistour mit dem Reiterlein

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020, werden durch die Europäische Union im LEADER-Projekt „Erneuerung der Wanderwegbeschilderung und Wegeobjekte in Olbernhau und Ortsteilen“ auch die 14 Stempelstel- len, der seit 2002 bestehenden „Erlebnistour mit dem Reiterlein“ er- neuert und gefördert. In den letzten Tagen wurden die 14 Stationen mit neuen Stempelkästen versehen und können ab sofort wieder genutzt werden.

Für große und kleine Wanderfreunde kann es damit wieder auf die be- liebte „Erlebnistour mit dem Reiterlein“ gehen.

Die Stempelstationen sind im Stadtgebiet an verschiedenen Standor- ten wie z. B. Museen, Sportanlagen oder an Wanderrouten versteckt.

Wo die Stempelstellen zu finden sind, verrät ein vom Tourismusverein

Olbernhau e.V. herausgegebenes Aktionsheft mit Stempelkarte. Die- ses ist in der Tourist-Information erhältlich.

Die 14 Stempelstellen sind mit einem kleinen Reiterlein und der da- zugehörenden Nummer der Stempelstelle gekennzeichnet. Neu sind auch die Stempel selbst, denn jede Station hat ein ganz dem Stand- ort individuell angepasstes Motiv. So ist an der neuen Stempelstelle

„Kreuzung Hand“, direkt am Sagenwanderweg „Der Hüttenmatths“, zum Beispiel eine Hand das Stempelmotiv.

Ziel der Erlebnistour ist es, alle 14 Stationen aufzusuchen und sich über die vielen Angebote in der Stadt Olbernhau zu informieren und diese zu erleben. Damit das Ganze auch noch mehr Freude macht, erhalten Kinder, welche 10 Stempel gesammelt haben, in der Tourist- Information Olbernhau ein kleines Präsent. Wer alle 14 Signaturen sammelt und seine Stempelkarte abgibt, nimmt an der Auslosung von attraktiven Preisen zur Jahresendwanderung in Olbernhau immer am 30. Dezember teil.

Regiebetrieb Kultur und Tourismus

GEBURTSTAGE

Olbernhau

Frau Christine Thiel wird am 1.7.2021 70 Jahre alt Frau Ingeburg Legler wird am 3.7.2021 85 Jahre alt Frau Erika Stengel wird am 3.7.2021 80 Jahre alt Frau Regina Mehlhorn wird am 11.7.2021 70 Jahre alt Herr Joachim Röger wird am 14.7.2021 70 Jahre alt Frau Käthe Morgenstern wird am 16.7.2021 85 Jahre alt Frau Christa Müller wird am 18.7.2021 80 Jahre alt Frau Margitta Kwiatkowski wird am 20.7.2021 70 Jahre alt Frau Maria Knoll wird am 20.7.2021 75 Jahre alt Herr Lothar Mühlner wird am 21.7.2021 75 Jahre alt Frau Heidi Winzer wird am 27.7.2021 70 Jahre alt Herr Günter Rösler wird am 28.7.2021 90 Jahre alt Herr Jürgen Meißner wird am 28.7.2021 70 Jahre alt Herr Peter Stephani wird am 29.7.2021 75 Jahre alt Herr Joachim Gärtner wird am 31.7.2021 90 Jahre alt OT Dörnthal

Herr Jürgen Schönherr wird am 1.7.2021 70 Jahre alt OT Hallbach

Frau Margot Mühl wird am 13.7.2021 80 Jahre alt Frau Ursula Klemm wird am 16.7.2021 80 Jahre alt OT Dittmannsdorf

Frau Annelies Schneider wird am 26.7.2021 90 Jahre alt OT Pfaff roda

Frau Karin Ruscher 31.7.2021 85 Jahre alt

Ehejubiläum Olbernhau

Die Eheleute Rena und Stefan Glaß feiern am 10.07.2021 das Fest der Goldenen Hochzeit.

Die Eheleute Ruth und Heinz Lappe feiern am 14.07.2021 das Fest der Eisernen Hochzeit.

Die Eheleute Renate und Joachim Röger feiern am 17.07.2021 das Fest der Goldenen Hochzeit.

Die Eheleute Sieglinde und Heinz Christoph feiern am 19.07.2021 das Fest der Diamantenen Hochzeit.

Ehejubiläum Dörnthal

Die Eheleute Christine und Gerold Wenzel feiern am 24.07.2021 das Fest der Goldenen Hochzeit.

Die Stadtverwaltung und die Redaktion des Amtsblattes

„Reiterlein“ gratulieren ganz herzlich.

Jubiläen im Monat Juli

Eine der 14 Stempelstellen befi ndet sich an der „Kreuzung Hand“ am Sagenwanderweg.

Das „Aktionsheft Olbernhau – Auf Erlebnistour mit dem Reiterlein“ erhalten Sie in der Tourist-Information Olbernhau

Fotos: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn

Die Echo-Station zwischen Anton-Günther-Stein und Königsweg

Informationen städtischer Einrichtungen

Das Rathaus ist ab 21.06.2021 zu den üblichen Öffnungs- zeiten wieder für den Besucherverkehr geöffnet.

(9)

Olbernhauer Freibad öffnet

Das Olbernhauer Freibad an der Brandauer Straße startet am 12. Juni in die neue Badesaison. Bei entsprechendem Badewetter ist Montag bis Freitag von 12 bis 19 Uhr und am Wochenende sowie in den sächsischen Ferien von 10 bis 19 Uhr geöffnet.

Für den Zutritt zum Freibad ist bei einer Inzidenz von über 35 der Nach- weis über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder der Nachweis über Geimpft/Genesen vorzulegen. Bei einem 7-Tage-In- zidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellen- wert von 35 entfällt ab dem übernächsten Tag die Testpflicht.

Das Freibad ist unter der Rufnummer 037360 75882 zu erreichen.

Mehr Informationen unter https://www.olbernhau.de/de/freibad Regiebetrieb

Kultur und Tourismus

Segway-Tour am 20. Juni

Nach pandemiebedingter Pause finden nun auch wieder die Seg- way-Touren durch Olbernhau statt. Erster Termin ist Sonntag, der 20. Juni 2021, 9 Uhr, ab Rittergut. In Kooperation mit der Tourist- Information Olbernhau lädt Peter Mey aus Freiberg wieder ein, die Stadt – Mitten im Erzgebirge – mit dem Segway zu erkunden. Das Handling des „Fahrzeugs“ ist relativ leicht und nach einer fachkun- digen Einweisung geht es auf eine rund zweieinhalbstündige erleb- nisreiche Rundtour. Ein Zwischenstopp mit Kaffee und kleiner Stär- kung im UNESCO Welterbe-Bestandteil Saigerhütte ist inklusive.

Ein Fahrradhelm kann mitgebracht werden, wird aber auch bereitge- stellt. Für die Segway-Tour ist eine Anmeldung in der Tourist-Information Olbernhau, Telefon 037360 689866, bis spätestens 18. Juni zwingend er- forderlich. Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen.

Regiebetrieb

Kultur und Tourismus

Radtour zur Grünwalder Heide

Zu einer ausgiebigen Radtour in die Grünwalder Heide (CR, Erzgebirgs- kamm) wird für Sonntag, den 11. Juli um 9 Uhr ab Olbernhau eingela- den. Treff ist am Gessingplatz, in Höhe Radsportgeschäft. Zum Pro- gramm der langjährige Organisator und Tourführer Gottfried Einert:

„Wir fahren zunächst über Neuhausen, Rauschenbach zum Grenz- punkt „Batteleck“. Dann gehts weiter über eine interessante Hochflä- che, vorbei an der ehemaligen Ortschaft Grünwald, zum Naturreservat Grünwalder Heide und ins Quellgebiet der Flöha. Die Rückfahrt ist geplant entlang der Talsperre Flaje hin zum Göhrener Tor und durch Seiffen zurück nach Olbernhau. Die Länge der Tour beträgt ca. 65 km, der Schwierigkeitsgrad ist etwa mittel. Verpflegung ist wieder aus dem eigenen Rucksack. Anmeldungen und weitere Infos bitte unter Telefon 037360-71451.“ Es sind natürlich die aktuellen Corona-Bestimmungen zu beachten und der Personalausweis mitzunehmen.

Regiebetrieb Kultur und Tourismus

Auf großer Glockentour –

Sonntagstouren wieder gestartet

Nach über sieben Monaten war es endlich soweit – am 6. Juni konnte wieder eine Olbernhauer Sonntagswanderung starten! Unter pande- miebedingten Bedingungen stand die erste geführte Tour 2021 unter dem Motto „Unterwegs am Glockenweg“. Der langjährige und bewährte Wanderführer Erhard König konnte am Treffpunkt 11 Wanderfreunde aus Olbernhau und anderen Erzgebirgsorten (sogar Raum Stollberg) begrüßen. Bei schwülwarmer Witterung waren stattliche 16 km mit dem Schwierigkeitsgrad „mittel“ und 310 Höhenmetern zu bewältigen. Die Route verlief von der Deutschneudorfer Kirche über das Alte Spritzen- haus nach Brüderwiese hin zum Ahornberg. Über Oberseiffenbach, die Wanderkapelle Oberlochmühle ging es auf dem Salzweg und Anton- Günther-Stein zurück nach Deutschneudorf. Auf dem Trial konnte so- mit ein Großteil der Glocken angelaufen werden – der 1. Weg dieser Art überhaupt in Deutschland (!) war im Jahre 2015 von Wolfgang Braun und Mitstreitern initiiert worden. Jede Menge schöner Fernsichten waren zu genießen, immer malerisch eingerahmt von aufsteigenden Wasser- dampfsäulen. Durch die immensen Regenfälle des Samstags waren auch die Waldwege stark durchfeuchtet. Nichtsdestotrotz war es eine sehr schöne Tour und alle Teilnehmer äußerten sich positiv zur Wiederbele- bung der Wanderserie.

Regiebetrieb

Kultur und Tourismus

Weiße Nächte im Theater Variabel

Online Partnerbörsen erleben in der heutigen Zeit einen Boom. Wo kön- nen sich potenzielle Singles in Zeiten der Pandemie auch kennenlernen, wenn Live-Begegnungen schwer bzw. nicht möglich sind?

In unserer Story lernen sich zwei junge Menschen über eine Partnerbör- se kennen. Das Kribbeln zweier Verliebter vom Flirt bis hin zur Liebe liegt in der Luft. Er, ein Träumer, in der Einsamkeit lebend, einige Jahre älter und erfahrener als sie, verspürt von Anfang an größere Gefühle für die Fremde. Sie, die sich in der Wohnung mit ihrer Großmutter, welche sie pflegt, eingeschlossen hat und nur zum Einkaufen das Haus verlässt, sehnt sich danach, ihre Jugend auszuleben und geht auf seine Avancen ein. Der Wunsch nach einem ebenbürtigen Partner ist groß und beide glauben, dass sie jeweils diesen im Anderen gefunden haben.

Doch ist alles wirklich echt? Wie wird es sein, wenn sich die beiden Sing- les im realen Leben treffen?

Unsere Erzählung hat zwei Teile. Das Online-Kennenlernen der beiden Fremden während der Pandemie, wird in einem Film zu sehen und das erste reale Treffen sowie alles was danach kommt, werden live im Thea- ter zu erleben sein.

Weiße Nächte

aus den Erinnerungen eines Träumers nach Motiven der gleichnamigen Novelle von Fjodor Michailowitsch Dostojewski

Ein Film-/Theaterprojekt in zwei Teilen in einer Bearbeitung von Eric Ja- cob und René Rothe

Eine Koproduktion des Kollektiv ER und Ensemble La Vie e.V.

Samstag, 03.07.2021 • 20:00 Uhr Sonntag, 04.07.2021 • 17:00 Uhr

Der Link zum Film: https://www.youtube.com/

watch?v=UThdZTwN7OI Karten unter: 037360 75797 oder theater-variabel@olbernhau.de

Jugend- und Kulturzentrum „Theater Variabel“

Foto: Fotoatelier Schmidt – Inh. Kristian Hahn

Das nächste Amtsblatt erscheint am 03.07.21, Redaktionsschluss ist am 25.06.21, 10:00 Uhr

Manuskripte und Beiträge können in der Stadtverwaltung oder bei der Design Company (Albertstr. 11) abgegeben werden.

(10)

Zum Siebenschläfer-Tag auf Drei-Teiche-Tour

„Das Wetter am Siebenschläfer-Tag noch sieben Wochen bleiben mag“, meint die alte Bauernregel. Was das in 2021 bedeuten mag, kann der geschätzte Gast auf der Siebenschläferwanderung der Tourist-Informa- tion Olbernhau in schönster Natur selbst erleben. Los geht es zur „Drei- Teiche-Tour“ am Sonntag, dem 27. Juni um 9:30 Uhr am Wanderpark- platz der Saigerhütte Grünthal. Mit dem Wanderführer Jens Horn geht es in das große Waldgebiet südwestlich der Stadt. Dort befinden sich in romantischer Waldlage der Lehmheider, Ullersdorfer und Achter-Teich.

Weiteres Highlight: Auf dem etwa 10 Kilometer langen Trial wird auch der höchste Berg der Gemarkung Olbernhau, der Steinhübel (816 Meter NN) erwandert.

Interessenten für diese Tour – die aktuellen Coronabedingungen sind zu beachten – melden sich im Vorfeld bitte bei der Tourist-Information Olbernhau an – Telefon 037360/689866, E-Mail tourinfo@olbernhau.de.

Regiebetrieb Kultur und Tourismus

Bibliotheken in Dörnthal und Hallbach öffnen wieder

Die Zweigstellen der Stadtbibliothek in Dörnthal und Hallbach öffnen unter den bekanntgegebenen Hygieneauflagen wieder ihr Türen. Die Mitarbeiterinnen freuen sich nach langer Corona-Pause auf alle alten und neuen Nutzer*innen.

Die Bibliothek Dörnthal hat ab 15.06.21 dienstags 15:30 – 17:00 Uhr ge- öffnet und die Bibliothek Hallbach ab 18.06.21 freitags 14:00 – 15:30 Uhr.

Stadtbibliothek Olbernhau

im Regiebetrieb Kultur und Tourismus

SOCCER CITY –

das innovative Fußball- Ferien-Camp in Pockau Noch freie Plätze für 14 bis 16-jährige Jugendliche

Vom 1. bis 7. August (für 11 bis 13-jährige – leider schon ausgebucht) und vom 8. bis 14. August (für 14 bis 16-jährige) findet die zehnte Auflage des internationalen Fußball-Camps SOCCER CITY im Pockauer Flöhatal- Stadion statt. Das Trainingslager richtet sich an Jugendliche mit Spaß am Kicken, egal ob als Hobby- oder Vereinsspieler. Die Trainingsgruppen werden nach Alter und dem individuellen Leistungsniveau eingeteilt.

Zum Training steht u. a. ein Übungsleiter-Team der „Chicago Eagles“

aus den USA zur Verfügung, dass während des gesamten Camps mit den besten Tricks und tollen Methoden für perfekte Trainingsatmosphä- re sorgen wird. Neben den Übungseinheiten sind auch Workshops, ein Abendprogramm mit Live-Band, Freundschaftsspiele, viele Team-Ein- heiten und der legendäre SOCCER CITY Cup geplant.

Die Teilnahme kostet zwischen 219 und 249 Euro pro Person, inklusive Übernachtung, gesunder Verpflegung und Programm. Lokaler Veran- stalter ist jze:sports, die missionarische Sportarbeit der freien evange- lischen Gemeinde in Marienberg.

SOCCER CITY wurde 2012 vom Sächsischen Innenminister mit einem

„Stern des Sports“ als eines der innovativsten Sportprojekte Sachsens ausgezeichnet.

Anmeldungen sind online über www.soccer-city.org oder telefonisch unter (0 37 35) 60 86 222 möglich.

Unsere Friedhöfe –

besondere Orte für die Lebenden

Was war das 2019 für ein Jubel im Erzgebirge über unseren Welterbetitel und das völlig zu Recht.

Völlig untergegangen ist dagegen die Verleihung eines anderen Titels im März 2020. Da wurde unsere deutsche Friedhofskultur zum „Immate- riellen Kulturerbe“ ernannt. Wir haben es übersehen und das völlig zu Unrecht. Denn unsere in vielen Jahrhunderten gewachsene Trauer- und Erinnerungskultur ist etwas ganz wertvolles, das es zu würdigen und zu erhalten gilt.

Auf unseren Friedhöfen erfährt man etwas über unseren Umgang mit den Verstorbenen. Gräber werden zu kleinen Gärten der Erinnerung.

Grabmale und individuell gestaltete Grabstätten erzählen von Men- schen, die einmal unter uns lebten, die wir vermissen, aber auch von Trost und Hoffnung. Selber mit Hand anlegen und gestalten zu dürfen ist dabei auch eine Form der Trauerbewältigung.

Aber unsere Friedhöfe sind vor allem Orte für die Lebenden. In Städten sind sie grüne Lungen, sie sind aber auch Erholungsbereiche und Orte der Begegnung. Und es sind Kostbarkeiten der Natur mit vielen beson- deren Pflanzen, alten Bäumen und es sind besondere Plätze für Vögel, Bienen und andere bedrohte Insekten. Bänke laden ein zum Verweilen und zum Gespräch.

Und so sind unsere Friedhöfe besondere Orte, an denen Lebende ler- nen, mit dem Tod, mit Vergänglichkeit und mit Trauer umzugehen. Dazu gehören natürlich auch die Rituale, die an diesem Ort gepflegt werden.

Neben Trauerfeiern und Totengedenken findet ein solches Ritual jedes Jahr am 24. Juni, dem Johannistag, statt. Vor allem Angehörige von auf dem Friedhof Bestatteten treffen sich inmitten der Gräber ihrer Lieben, um auf der Höhe des Jahres der Vergänglichkeit zu gedenken, aber auch Worte des Trostes und der Hoffnung zu hören. In unserem Olbernhauer Kirchspiel treffen wir uns dazu auf zehn verschiedenen Friedhöfen. Las- sen doch auch Sie sich dazu ganz herzlich einladen. Auch solche, die nur mal schauen wollen, was da passiert, sind ganz herzlich willkommen.

Der Bergbau im Erzgebirge und unsere Friedhofskultur sind beide ein wertvolles Erbe und damit für uns alle ein Grund zu großer Dankbarkeit, zugleich aber auch Aufgabe und Verpflichtung für die Zukunft.

Pfarrer Stephan Klotz

Informationen von Vereinen

Informationen anderer Einrichtungen

Friedhof Olbernhau – Foto: privat

(11)

Die Schulturnhallen von Dörnthal

Vor 1945 trieben die Schüler der oberen und niederen Schule im Sommer Sport auf dem Pausenhof oder einer angrenzenden Wiese, im Winter gingen sie spazieren oder fuhren Schneeschuhe und Schlitten. In den fünfziger Jahren konnte der Sportunterricht auf dem Saal des „Ankers“

nur im eingeschränkten Maße durchgeführt werden. Es durften wegen der Tanzveranstaltungen und der Schonung des Parketts keine größeren Sportgeräte dort stehen. Im Prinzip waren Staffelspiele und Gymnastik erlaubt. Ab 1961 konnte der Ankersaal nur noch an 3 Tagen benutzt wer- den. Deshalb bot der Bürgermeister den Saal im ehemaligen Gasthof Schönlinde (früher Ritterschloss) als Alternative für den Sportunterricht an. Dieser wurde von 1964 bis 1979 für diesen Zweck genutzt. Aber der neue Standort bereitete den Sportlehrern und Schülern einige Probleme.

So mussten wegen der längeren Wegstrecke zur Schule Doppelstunden eingeplant werden, wovon nur eine effektiv für den Unterricht zur Verfü- gung stand. Ein zweites Problem trat in den Wintermonaten auf: Obwohl die zuständigen Frauen sehr zeitig anfingen, die kleinen Öfen zu heizen, blieb das Thermometer oft bei 14°C stehen. Die Schüler mussten stän- dig in Bewegung gehalten werden und sehr widerstandsfähig sein. Ich kann mich nicht erinnern, dass sich jemals einer über diese Verhältnisse beschwert hätte. Heute kämen bei einem solchen Sachverhalt die Heli- koptereltern scharenweise in die Schule gerannt und würden diese ver- klagen. Die meisten Kinder waren froh, dass sie nun an Geräten turnen und Ballspiele wie Völkerball und Volleyball spielen konnten.

Anfang 1978 erhielt Bürgermeister Laube die Nachricht, dass im Wirt- schaftsplan des Bezirkes Karl-Marx-Stadt der Bau einer Schulturnhalle für Dörnthal eingeordnet sei. Schuldirektor Ruscher, Sportlehrer Baum- gartner und der Elternbeirat konnten es anfangs kaum glauben, wurden doch die Anträge der letzten Jahre stets negativ entschieden. Inzwischen war von der Gemeinde der Ausbau anderer Objekte für den Sportun- terricht mit Eigenmitteln geprüft worden. z. B. die Gerätehalle der LPG und die Scheune vom Göpfert-Bauern, die beide in der Nähe der Schule lagen. Nun brauchten diese Pläne nicht weiter verfolgt zu werden.Trotz- dem herrschte noch lange Skepsis in der Bevölkerung, bis dann im Mai 1978 die Grundsteinlegung für die neue Turnhalle im Wert von 500000 Mark erfolgte. Es dauerte nicht mal ein Jahr, bis der lang ersehnte Anbau der Turnhalle an die Schule abgeschlossen war. Mit über 1000 freiwilli- gen Stunden hatten Eltern, Schüler und Sportlehrer die Baumaßnahmen unterstützt. Siegfried Drechsel, Heinz Büschel und Herbert Herhold er- hielten als aktivste Helfer eine Auszeichnung. Sportlehrer Baumgartner

wurde für sein En- gagement mit dem Titel „Aktivist der sozialistischen Ar- beit“ geehrt. Über 40 Jahre Jahr bot diese Turnhalle nicht nur für den Schulsport und Schulfeiern gute Bedingungen. Sie sicherte auch für Frauengruppen, Jugendlichen sowie allen interessier- ten Sportfreun- den vielfältige Trainingsmöglich- keiten in den Sportarten Gym- nastik, Volleyball, Tischtennis und Fußball. Obwohl die Turnhalle im Inneren noch einen annehmbaren Zu-

stand aufwies, ent- schloss sich die Stadt Olbernhau aufgrund der neuen Brand- schutzverordnungen und der nicht vor- handenen Isolierung, welche hohe Heiz- kosten verursachte, einen Ersatzneubau.

Im April 2020 begann der Abriss des alten Gebäudes, Der Zwi- schenbau zur Schule blieb jedoch erhalten.

Als Ende September das Richtfest statt- fand, war der Roh- bau im Prinzip fertig.

Das Land fördert den Neubau mit 50%. Die Gesamkosten sollen sich auf 2 Mio. Euro belaufen. Zur Turnhal-

le gehört ein zweistöckiger Sozialbau mit Aufzug. Die Arbeiten sind zügig vorangegangen. Bis Ende Juli 2021 soll die neue Halle fertiggestellt sein.

Hoffen wir, dass sie noch länger Bestand hat als die alte.

K. Jablinski, Ortschronist von Dörnthal

„ de Bank“

De Ufenbank wor gar su schien. Ma konnt dann Buggel wärm, e Dippel heeßen Kaffee trinkn, de Filzschuh warm stelln un oh de Töpp un Pfann abstelln.

De Hausbank hat en annern Zwack. Ma konnt glei draußn de drackschn Stiefel ausziehn. De Milchkann wurdn verkehrtrim zum Austreppeln draufgestellt. Nur der Grußvoter ruhte sich dort aus, un guckte zu was uf dann Hof olles so los wor. Heitzutog trinken de Nochbarn schu mol e Bierchen uf der Hausbank.

Aber itze gibt’s a viele Bänk in dar Natur zum Ausruhn. So stehn a viere am Dörnthler Teich. Ma konn die Enten, de Schwän un sugar dann Reiher beobachtn. Na jo, zer Zeit is ka Wasser mer drin, wachn dr Baumaßnahm. Aber das wird schu noch.

Ufn Martsteig un uf jeden Buggel steht ene Bank. Do sieht ma de Au- gustusburg, dann Chamzer Schornsteen, dann Fichtelbarg un Keilbarg.

Wenn ma so sich imsieht, lahm mir doch in en herrlichn Flaggel Ard.

Leider sin uns schon zwee sulche scheene Bänk geklaut wordn. Wos däd ich dann Dieb alles wünschn, aber ich loss es lieber.

Da baut ener Bänk, stellt se a noch uf, un dann so was – nee! Wo, un wie lang gibt’s noch solche gutn „Geister“?

Also, liebe Wanderer achtet gut auf die Bänke um Dörnthal!

(Verfasser – eine Dörnthalerin) Turnhalle wird 2021 eingeweiht, Foto: Jablinski

Blüten-„Küche“ · Grünthaler Str. 10 09526 Olbernhau · Tel./Fax 037360 693172

info@blueten-kueche.de · www.blueten-kueche.de

Florale Zutaten für jeden Anlass

Unser Angebot:

• kreati ve Strauß- und Pfl anzenfl oristi k

• Blumen-Abo

• Präsente im Küchendesign & andere saisonale Geschenkideen

• fl orale Hochzeitsgestaltung

• vielfälti ger Trauerschmuck

• moderne Trockenfl oristi k Onlineshop:

blueten-kueche.de/shop/

Grati s Lieferservice für Olbernhau:

Montag - Freitag 8 - 20 Uhr

Blüten-„Küche“ · Grünthaler Str. 10

• fl orale Hochzeitsgestaltung

Grati s Lieferservice für Olbernhau:

Blüten-„Küche“ · Grünthaler Str. 10

Grati s Lieferservice für Olbernhau:

- Anzeigen -

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Mitarbeiter/innen Vollzeit, Teilzeit für folgende Bereiche:

- Versand, Verpackung - Qualitätskontrolle

- Holzverarbeitung, vorwiegend Bedienung Profi lfräsautomat Spieko Flaschenverschlüsse e.K.

Freiberger Straße 314 A 09526 Olbernhau-Hallbach Telefon: 037360 6670 E-Mail: info@spieko.de

Dörnthal

(12)

Passiert an einem 19. Juni vor vielen Jahren

Olbernhau, 1889: Bekanntmachung betr. Auslegung des Entwurfs eines neuen Flurbuches für Olbernhau.

Olbernhau, 1931: Der Bezirksvorsteher des Militärvereins- bezirks Marienberg, Robert Steinert, er- hält den „Bundesdank“;

25-jähriges Jubiläum des Markthelfers H. Bieber bei der Firma J. C. Franz.

Niederneuschönberg, 1920: Kriegsheimkehrer-Begrüßung

Blumenau, 1881: Wirtschaft von Emil Ziehnert brennt ab Kleinneuschönberg, 1894: Gründung des Frauenvereins

Hallbach, 1891: Das Gut von Karl Kaiser brennt ab Oberneuschönberg, 1927: Kirchenvisitation

Oberneuschönberg, 1931: Der stellvertretende Vorsitzende des Militärvereins, Wolf, erhält den „Bun- desdank“

Rothenthal, 1905: Lina Uhlig feiert 25-jähriges Jubiläum als Hebamme

Haselbach, 1932: Turnverein feiert 25-jähriges Bestehen Besonderheit an einem 19. Juni im Umland; Nach jeweiligen Großfeu- ern brennen an diesem Tag in Rübenau anno 1883 die Hammermühle im OT Sensenhammer, im Jahre 1897 der Gebäudekomplex von Max Baldauf sowie in 1902 das Haus vom Maurer Richard Freyer ab.

Steff en Ulbricht

Quelle: „Heimatchronik“ Erzgebirgischer Generalanzeiger

Tennisclub Olbernhau

Ergebnisse OTC

1. Kreisklasse Herren Chemnitz

Olbernhauer TC – Erzgebirge Aue 5 : 1 Einzel

Roscher, Silvan – Wacker, Clemens 6:1 6:0 0:0 Wiener, Burkhard – Kunzmann, Jörg 6:1 7:6 0:0 Prezewowsky, Andre – Arnold, Torsten 0:6 3:6 0:0 Göhlert, Heiko – Kunzmann, Simon 6:2 6:4 0:0 Doppel

Roscher, Silvan – Wacker, Clemens

Wiener, Burkhard Kunzmann, Jörg 6:3 6:1 0:0 Prezewowsky, Andre – Arnold, Torsten

Göhlert, Heiko – Kunzmann, Simon 3:6 6:1 10:7 Bezirksliga U15

Olbernhauer TC – Freiberger HTC 6 : 0 Einzel

Wiener, Stella – Kreller, Amélie 6:0 6:2 0:0 Wappler, Oliver – Böttger, Fabian 6:0 6:4 0:0 Zänker, Jette – Elharchani, Soufian 6:4 6:4 0:0 Wunderlich, Fritz – Bräuer, Markus 6:1 6:1 0:0 Doppel

Wiener, Stella – Kreller, Amélie

Zänker, Jette Böttger, Fabian 6:2 6:0 0:0 Wappler, Oliver – Elharchani, Soufi an

Wunderlich, Fritz Bräuer, Markus 6:0 6:4 0:0 Burkhard Wiener

Vorstand OTC

Sport

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Olbernhau • Druck: Erzdruck GmbH – Vielfalt in Medien, Lauterbacher Straße 1, 09496 Marienberg, Tel. 03735/9387560, Fax 03735/9387569, Mail: info@erzdruck.de Satz: Design Company, Inh. René Weber, Albertstr. 11, Tel. 037360/79242, Mail: design.company@web.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Olbernhau • Für den Inhalt der Beiträge zeichnen die Verfasser selbst verantwortlich. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände • Verantwortlich für Anzeigen: Erzdruck GmbH – Vielfalt in Medien

Lehngasse 17 in Lengefeld 037367 2205

Marktstraße 4 in Olbernhau 037360 666655

FILIALEN

FAMILIENBETRIEB SEIT 1991 – SEIT 2020 FÜR SIE IN OLBERNHAU.

ERREICHBAR

Tag & Nacht

SOFORTHILFE IM TRAUERFALL Übernahme sämtlicher Bestattungs ­ angelegenheiten BERATUNG.

BETREUUNG.

VORSORGE.

www.bestattung-schubert.de

037360 6666 55

TAXIBETRIEB PICHERT Inh. Claudia Börner

• Krankenfahrten und BG

• Rollstuhltransport

• Kleinbus bis 8 Pers.

• Kurierfahrten

Brettmühlenweg 17 · Olbernhau

Tel. 037360 73317

www.erzdruck.de

09496 Marienberg OT Rübenau Oberer Natzschungweg 2 Tel. 037366 6438 • E-Mail: seniorenpensionschmidt@yahoo.com

Verkehrsanbindung mit hauseigenen Fahrzeugen

Auch Essenlieferservice für Rübenau/Kühnhaide/Reitzenhain/Satzung Betreutes Wohnen mit familiärer Atmosphäre

Wohngemeinschaft im Alter in ruhiger Lage im naturbelassenen Erzgebirge SENIORENPENSION SCHMIDT seit 1998

gemeinsam - statt einsam das Alter erleben

- Anzeigen -

Vermiete ab 01.07.2021 ruhige 2-Raum Wohnung in Pfaffroda

gemütliche 2-Raum-Woh- nung neu renoviert, ruhige Lage im Grünen, 43 m² Fläche, Erdgeschoss, Küche, Tageslichtbad mit Badewan- ne, Gartennutzung, Garage kann gemietet werden Adresse: Am Schafhübel 7, 09526 Pfaffroda

Kontakt: Herr Haustein unter 037343/21541 oder 0173/1929636

(13)

- Anzeigen - Der Sagenschatz

des Erzgebirges

Historische Sagen neu erzählt

Herausgegeben & bearbeitet von Alexander Krauß

Der Sagenschatz des Erzgebirges

Muss man im Streitwald immer streiten?

Warum wurde der Kätchenstein nach Kätchen benannt?

Was haben zehn reiche Diebe mit der Teufelswand zu tun?

Hier wird für große und kleine Menschen erzählt, was sich vor langer Zeit an sagenhaften Orten des Erzgebirges zugetragen haben soll.

Berggeist, Zwerge oder Nixe versprechen ein besonderes Lesevergnügen. Sie gehören ebenso zur bunten und fantasiereichen Sagenwelt des Erzgebirges wie die Bergleute um Daniel Knappe.

Historische Sagen neu erzählt

mit bunten Illustrationen von Sylvia Graupner

Muss man im Streitwald immer streiten?

Warum wurde der Kätchenstein nach Kätchen benannt?

Was haben zehn reiche Diebe mit der Teufelswand zu tun?

Hier wird für große und kleine Menschen erzählt, was sich vor langer Zeit an sagenhaften Orten des Erzgebirges zugetragen haben soll.

Berggeist, Zwerge oder Nixe versprechen ein besonderes Lesevergnügen. Sie gehören ebenso zur bunten und fantasiereichen Sagenwelt des Erzgebirges wie die Bergleute um Daniel Knappe.

Erzdruck GmbH Vielfalt in Medien | Lauterbacher Straße 1 | 09496 Marienberg T. 03735 93875-60 | F. 03735 93875-69 | info@erzdruck.de | www.erzdruck.de

Herausgeber: Alexander Krauß, MdB

Zu beziehen: in ausgewählten Buchhandlungen und im Internet unter www.buchschätze.de ISBN 978-3-946568-37-7 – 1. Aufl age 2021

Format: 19,5 x 26 cm Umfang: 80 Seiten, Festeinband Preis: 16,90 €

JETZT

NEU bei uns!

• HOLZSPIELZEUGMACHER/-IN • HOLZMECHANIKER/-IN

• INDUSTRIEKAUFMANN/- FRAU

• BA-STUDIUM BETRIEBSWIRTSCHAFT BACHELOR OF ARTS

• BA-STUDIUM HOLZTECHNIK BACHELOR OF ENGINEERING

• HOLZSPIELZEUGMACHER/-IN • HOLZMECHANIKER/-IN

• INDUSTRIEKAUFMANN/- FRAU

• BA-STUDIUM BETRIEBSWIRTSCHAFT BACHELOR OF ARTS

• BA-STUDIUM HOLZTECHNIK BACHELOR OF ENGINEERING

Erzi Qualitätsprodukte aus Holz GmbH Lengefelder Straße 16

09579 Grünhainichen Tel.: 037294 920-0

HÄNG DICH REIN

mehr infos unter: www.erzi.de bewirb dich unter: fibu @ erzi.de

&

&

&

&

& starte mit uns in deine zukunft.

Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge

gGmbH PFLEGEHEIME

TAGESPFLEGE

TAGESPFLEGE „LUTHERHAUS“

• professionelle Pfl ege und liebevolle Betreuung

• hauseigener Fahrdienst

• Mahlzeiten aus eigener Küche, traditionell und regional

• spezielle Betreuung für Menschen mit Demenz

Besuchen Sie uns zum kostenlosen Schnuppertag!

Entlastung für pfl egende Angehörige Montag-Freitag: 9-17 Uhr

Ihr Wohlbefinden ist unsere Herz enssache!

Tagespflege „Lutherhaus“ • Blumenauer Straße 1A • 09526 Olbernhau E-Mail: tp.lutherhaus@sb-mek.de • www.sozialbetriebe-erz.de

Telefon: 037360 698022

(14)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

§ 2 Z 32 AMD-G definiert Sponsoring als jeden Beitrag von nicht im Bereich des Anbietens von audiovisuellen Mediendiensten oder in der Produktion von

Nicht aber erwartet der durchschnittliche Hörer einen Beitrag, in dem sowohl vom Geschäftsführer der Sommerrodelbahn als auch von der Moderatorin gehäuft in

1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften Verantwortlicher der A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH zu verantworten, dass im Sendungsbeitrag „B

Daher entscheidet die KommAustria auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung und trägt der Red Bull Media House GmbH auf, binnen sechs Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung

Ebenso ist bei der mit Werbebanner, Werbeschild und Vergrößerungsbildschirm ausgestattete Bühne (Abbildungen 2 und 1) sowie der Einblendung der Logowand (Abbildung 7)

1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin der Styria Content Creation GmbH

Bei den öfter eigeblendeten Darstellungen der E-Scooter der Firma „scootX“ (Abbildungen 6-9) handelt es sich jedenfalls um einen den Tatbestand der Produktplatzierung nach

„DANIELE NEGRONI GEHT ZU BODEN – Austria Video Award 2018“ ergeben sich aus der Einsichtnahme in die von der Styria Content Creation GmbH & Co KG