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Satzungüber die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigungin der Stadt Hattingen

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Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Hattingen

Hinweis:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2006 beschlossen:

„1. Die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung wird im Rahmen der Verwaltungsver- einfachung aufgegeben.

2. Die Kosten für die Straßenreinigung und Winterdienst werden durch die Grundsteuern A/B abgedeckt.“

Weiterhin wurde beschlossen, dass die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stra- ßenreinigung in der Stadt Hattingen vom 22.12.1999 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2005 mit Wirkung zum 01.01.2007 außer Kraft tritt.

Januar 2007 711

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