HTB Hanseatische Treuhand- und Beratungs-
gesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Damm 145 22047 Hamburg
JAHRESABSCHLUSS
zum 31. Dezember2020
Marie-Schlei-Verein e. V.
gemeinnützigerVerein
Grootsruhe 4
20537 Hamburg
BILANZzum 31. Dezember2020
Marie-SchIei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg
AKTIVA
EUR
Geschäftsjahr EUR
Blatt 1
Vorjahr EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen
1. AndereAnlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vereinsausstattung Sonstige Anlagen und Ausstattung
B. UMLAUFVERMÖGEN
1,00 428.00
429,00
1,00 836.00 837,00
I. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände II. Kasse, Bank
129,73 780.912.46
781.042,19
125,15 954.527.61 954.652,76
781.471,19 955.489,76
Blatt 2
BILANZzum 31. Dezember2020
Marie-Schlei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein,Hamburg
PASSIVA
A. VEREINSVERMÖGEN I. Ergebnisvorträge
1. Ergebnisvorträgeallgemein B.RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen C. VERBINDLICHKEITEN
1. Sonstige Verbindlichkeiten
Geschäftsjahr EUR
680.409,69
99.422,33
1.639,17
Vorjahr EUR
663.787,43
290.690,00
1.012,33
781.471,19 955.489,76
KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum 31.12.2020
Marie-Schlei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg AKTIVA
Konto Bezeichnung
ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Vereinsausstattung
340 Geringwertige Wirtschaftsgüter Sonstige Anlagen und Ausstattung
400 Sonstige Anlagen und Ausstattung UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 870 Durchlaufende Posten Einnahmen
Kasse, Bank 920 Kasse 945 Sparda-Bank 946 Sparda Cash-Kto 948 GLSBank 1058539900 949 SpardaPlus Mietkaution 951 PayPal
EUR
Geschäftsjahr EUR
109,79 641.220,01 9.136,43 127.587,18 1.424,22 1.434.83
1.00
428,00
129.73
Vorjahr EUR
1,00
836,00
780.912,46
125,15
218,21 943.744,23 9.136,43 0,00 1.424,21
4.53 954.527,61
Summe Aktiva 781.471,19 955.489,76
BIatt 4 KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum 31.12.2020
Marie-Schlei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg PASSIVA
Konto Bezeichnung
VEREINSVERMÖGEN Ergebnisvorträge
Ergebnisvorträgeallgemein VEREINSERGEBNIS 1080 Ergebnisvortrag allgemein
RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 1220 sonstige Rückstellungen
VERBINDLICHKEITEN Sonstige Verbindlichkeiten 1800 Sonstige Verbindlichkeiten
EUR
16.622,26 663.787.43
Geschäftsjahr EUR
680.409,69
Vorjahr EUR
543.870,80 119.916.63 663.787,43
99.422,33 290.690,00
1.639,17 1.012,33
Summe Passiva 781.471,19 955.489,76
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Marie-Schlei-Verein e.V.GemeinnützigerVerein,Hamburg
Blatt 5
EUR
Geschäftsjahr EUR
Vorjahr EUR A. IDEELLER BEREICH
I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge
2. Zuschüsse
3. Sonstige nicht steuerbare Einnahmen
. Nicht anzusetzende Ausgaben 1. Abschreibungen
2. Personalkosten 3. Reisekosten 4. Raumkosten 5. ÜbrigeAusgaben
GEWINN/VERLUST ideeller Bereich
45.456,23 13.236,42 434.287,49
408,00 71.469,36 872,30 5.924,22 397.684.00
492.980,14
476.357,88-
16.622.26
47.822,98 77.653,30 1.022.482,10 1.147.958,38
305,00 38.120,15 456,60 6.011,88 559.193.95 604.087,58-
543.870.80
VEREINSERGEBNIS 16.622,26 543.870,80
KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom 01 .01.2020 bis 31.12.2020 Marie-Schlei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg
Blatt 6
Konto Bezeichnung
IDEELLER BEREICH
Nicht steuerbare Einnahmen Mitgliedsbeiträge
2110 Mitgliedsbeiträge Zuschüsse
2302 Zuschüssevon Behörden 2303 Sonstige Zuschüsse 2304 Zinseinnahmen
Sonstige nicht steuerbare Einnahmen
2400 Spenden
2402 Spenden projektbezogen 2403 Erbschaft Kramer
2423 ErträgeAuflösung RücksteIIungen
Nicht anzusetzende Ausgaben Abschreibungen
2500 Abschreibungen auf Sachanlagen Personalkosten
2551 Gehälter(Kramer) 2552 Gehälter
2553 Lohnsteuer
2555 Gesetzliche Sozialaufwendungen 2558 Beiträgezur Berufsgenossenschaft
Reisekosten 2560 Reisekosten
Raumkosten 2661 Miete, Pacht
ÜbrigeAusgaben
2700 Kosten der Mitgliederverwaltung 2701 Bürobedarf
2702 Porto, Telefon 2703 Bankgebühren
2704 Sonstige Verwaltungskosten 2705 Spendenakquise
2752 Abgaben Fachverband 2753 Versicherungen, Beiträge 2801 Öffentlichkeitsarbeit
2894 Rechts- und Beratungskosten
2900 inländischeProjektkosten/lnlandsarbeit 2901 Aufwendungen Kramer
2902 Aufwendungen diverse Projekte
EUR
Geschäftsjahr EUR
Vorjahr EUR
2.136,41 11.100,00
0.01
100.160,49 12.437,00 32.000,00 289.690.00
25.622,02- 25.179,28- 6.132,48- 14.535,58- 0.00
Übertrag
3.267,97- 6 .572,61- 2 .016,77- 630 ,26- 476 ,97- 8 .290,55- 563 ,00- 475 ,91- 3.997,38- 3.042,45- 4.022,49- 3.672,53- 98 .422,33-
135.451,22-
45.456,23
13.236,42
434.287,49
408,00-
71.469,36-
872 ,30-
5.924,22-
414.306,26
47.822,98
30.116,40 47.536,89 0.01 77.653,30
107.326,62 2.415,00 850.347,48 62.393.00 1.022.482,10
305,00-
1.387,36- 20 .816,56- 3 .440,62- 12 .218,68- 256.93- 38 .120,15-
456,60-
6.011,88-
0,00 6.088,21- 1 .018,99- 303,80- 890,98- 3 .984,36- 833 ,00- 308,14- 3.551,79- 2.819,08- 20 .757,19- 16 .277,24- 289.690,00-
346.522,78-
756.541,97
KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Marie-SchIei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg
Blatt 7
Konto Bezeichnung Übertrag
2908 2910 2911 2912 2913 2914 2915 2920 2921 2922 2923 2924 2925 2926 2927 2928 2929 2930 2931 2932 2933 2934 2935 2936 2937 2938 2939 2940 2941 2943 2944 2946 2948 2949 2950 2951 2952 2953 2955 2962 2964 2965 2966 2969 2970 2971 2996 2997 2998
Übertrag
ÜbrigeAusgaben
396 El Salvador: Landfrauen 423 Kenia, UCDP
424 Peru, AFAS, PET-Recycling
425 El Salvador, ACUDESBAL,Koop-Stärkung 428 Mail, Groupe Nature, Wasser+Zaune 383 Peru: AFAS-Getreide und Leder 429 Peru, Cider, Frishkäse
432 Indonesien, LSPPA
437 Uganda, PUWACG, Wiederaufbau Pilze 433 Mail, GRUOOE NATURE, Recyding 434 Guinea, AGFC, Ausbildung
435 Kenia, MAMA HELENA, Fischzucht 436 Nicaragua, PRODE MUJER; Kleinstunter 438, Bolivien, ASMUDES, landwirt. Ausbil 439, Uganda, KAWOTRAC Kitchengardening u 444 El SalvadorACUDESBAL landwirt. Koop 440 Bangladesch, ASSB, KIeinstunternehme 441 Uganda, GWEFODE, KitchenGardening 442 Uganda, PUWACG, Community/Pilz-Train 443 Kenia, UCDP, Vieh & Milchwirtschaft 00 Soforthilfe Corona
445 Philliinen Alaykapwa, Kleinstunternh 446 Uganda AfricanWomenDignity Chia-Same 447 Uganda DODI Community Backen & Snack 448 Uganda KatokeWidowsWomenGroup Kaffee 449 Uganda ApapeOfHope Baumpflanzung & Ö 450 Ghana HeritageCharityFoundation Orga 451 Uganda, GiftWomen Link Foundation C 452 Kenia, SOLOSA, Gemüseanbau im Slum 454 Uganda, Women Foundation for Develop 455 Soforthilfe Corona, Peru, AFAS, Wa.
457 Bolivien, Kanchay
459 Uganda, CildLink, Schweinezucht 460 Uganda, WISE, FIüssigseifenherstellu 461 Ghana, Mama Care, Gemuseanbau 462 Uganda, Kikumu, Kitchen Gardening U 463 Uganda, MUWOFA, Kitchen Gardening,U 464 Kenia,AHCP,Wiederaufbau Bäckerei,6M 365 Ecuador: COAGRO-Iandwi. Frauenkooper 410 Uganda: Kitchen Gardening + Landfunk 412 Uganda: Pilze
413 Kenia RUCISO, Spirulina
415 Uganda, PUWACG, Bewässerung Pilze 404 Vietnam, VWU, landw. Kooperativen 420 Uganda, KAWOTRAC, Wassermanagement 421 Nicaragua, Prode Mujer, Kleinstunt.
409/414 Kenia: Bäckereihandw. u. -gründ.
422 Kenia, UCDP, Außengastronomie 418 Nicaragua, prde Mujer, Marktanbin.
EUR 135.451,22-
0,00 2.587,50- 4 .334,57- 0,00 3.427,00-
0,00 157,11- 9.611,13- 0,00 22.653,10- 10 .037,50- 6.575,00- 8 .719,67- 13 .212,00- 15 .447,15- 8 .535,09- 5.034,50- 12 .276,00- 13 .004,50- 12 .111,00- 20 .941,60- 5.572,61- 8 .208,20- 4 .597,50- 8 .142.00- 2 .625,00- 10 .111,92- 5.575.00- 5.287,50- 5 .072,00- 9 .709,92- 4 .034,50- 4 .764,50- 2 .504,50- 4 .534,50- 3.034,50- 3 .034,50- 3.057,50- 1 .012,50- 0 ,00 0,00 0,00 0,00 2.750,00 0,00 0,00 0,00 36,00- 5 .403,71-
397.684,00-
Geschäftsjahr EUR 414.306,26
414.306,26
Vorjahr EUR 756.541,97 346.522,78-
5.289,56- 2.587,50- 29.374,33- 9.777,43- 12.885,00- 8.722,52- 5.420,85- 2.638,15- 2.837,50- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.250.91-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 928,00- 146,87- 146,88- 4.533,52- 3.932,13- 75.946,10- 6.155,12- 4.252,00- 5.319,02- 5.986,03- 22.364,25-
557.016,45-
546.048,30
KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom 01 .01.2020 bis 31.12.2020 Marie-Schlei-Verein e.V. GemeinnützigerVerein, Hamburg
Blatt 8
Konto Bezeichnung Übertrag
ÜbrigeAusgaben
2999 419 Vietnam Women's Union
VEREINSERGEBNIS VEREINSERGEBNIS
EUR 397.684,00-
0.00
Geschäftsjahr EUR 414.306,26
397.684,00-
16.622,26
Vorjahr EUR 546.048,30 557.016,45-
2.177.50- 559.193,95-
543.870,80
Bescheinigung
Vorliegendes Ergebnis wiirde von uns auf der Grundlage der von uns gefiihrten Aufzeichnungen, der vorgelegten Unterlagen sowie der erteilten Auskunfte des Aufitraggebers
MAME-SCHLEI-VEREIN e.V.
erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeitdieser Unterlagen und der Angaben des Vereins war nicht Gegenstand unseres Aufitrages.
Hamburg, 17. Febmar2021
HTB
HANSEATISCHE TREUHAND- UND BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
fürSteuerberater, Steuerbevollmächtigteund Steuerberatungsgesellschaften
Stand:Juli2018
Die folgenden „Allgemeinen Geschaftsbedingungen" gelten fur Veri:rage zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmachtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrucklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführungdes Auftrags
(1) Fürden Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.Der Auftrag wird nach den Grundsätzenordnungsge- mäßerBerufsausübungunter Beachtungdereinschlägigenberufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigungausländischen Rechts bedarfeiner ausdrücklichenVereinbarung in Textform.
(3) Ändertsich die Rechtslage nach abschtießenderErledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
(4) Die Prüfungder Richtigkeit, Vollständigkeitund Ordnungsmäßigkeitder dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchfüh- rung und Bilanz, gehori: nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist erverpflichtet, darauf hinzuweisen.
(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht fur die Vertretung vor Behorden, Gerichten und sonstigen Stelten dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem uber die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht moglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabeder Gesetze verpflichtet, uber alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausfuhrung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnissesfort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch fur die Mitarbeiter des Steuerberaters.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist Der Steuerberater ist auch insoweit von derVerschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach §102 AO, §53 StPO und §383 ZPO bleiben unberuhrt.
(4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchfuhrung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich istund die insoweittatigen Personen ihrerseits uberihreVerschwiegenheitspflicht belehrtworden sind. DerAuftraggebererklartsich damiteinver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine-vom Steuerberater angetegte und gefuhrte - Handakte genommen wird.
3. Mitwirkung Dritter
DerSteuerberateristberechtigt,zurAusführungdesAuftragsMJtarbeiterundunterdenVoraussetzungendes§62aStBerGauchexterneDienstleister(insbesonde- re datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprufer, Rechtsanwälte)bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.
3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutzl)
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Auftrage maschinell zu erheben und in einer automati- sierten Datei zu verarbeiten odereinem Dienstleistungsrechenzentrum zurweiteren Auftragsdatenverarbeitung zu ubertragen.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfullung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten fur den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte fur den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafürSorge zu tragen, dass der Beauftragte fürden Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeitzur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet (3) SoweitderAuftraggebermitdem Steuerberaterdie Kommunikation perTelefaxanschlussoder übereineE-Mail-Adressewünscht,hatderAuftraggebersich an
den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlusselungsverfahren des Steuerberaters (bspw. zurAnschaf- fung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) zu beteiligen.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mangel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweites sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§611, 675 BGB handelt-, die Nachbesserungdurch den Steuerberaterabzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird.
(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mangel nicht innerhatb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mangelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mangel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergutung oder Rückgängigmachungdes Vertrags verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) konnen vom Steuerberaterjederzeit, auch Dritten gegenuber, berichtigt werden. Sonstige Mangel darfder Steuerberater Dritten gegenuber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
(1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder - bei einheitlicher Schadensfolge - aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlichder Erfüllungeines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000 €2)(in Worten: Eine Million Euro) begrenzt. Die Haftungsbe- grenzung beziehtsich allein aufFahrlassigkeit. Die HaftungfurVorsatz bleibtinsoweitunberuhrt. Von derHaftungsbegrenzungausgehommen sind Haftungs- ansprüchefürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit Die Haftungsbegrenzung gilt fürdie gesamte Tätigkeitdes Steuerbe- raters fürden Auftraggeber, also insbesondere auch füreine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietat/Partnerschaft und Ubernahme des Auftrags durch die Sozietat/Partnerschaft sowie fürneu in die Sozietät/Partnerschafteintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung giltferner auch gegenüberDritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnissesfallen; §334 BGB wird insoweit ausdrücktich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen die- ser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelungjedoch - soweit nicht ausdrucklich anders geregelt- unberuhrt.
(2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, ruckwirkend von Beginn des Mandatsverhaltnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherungan und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachtraglich geandert oder erweitert wird, auch aufdiese Falle.
1) ZurVerarbeitung personenbezogener Daten muss zudem eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO einschlagig sein. Dieser zähltdie Rechtsgrundlagen rechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich auf. Der Steuerberater muss außerdemdie Informationspflichten gem. Art. 13 oder 14 DSGVO durch Ubermittlung zusätzlicherInformationen erfüllen.Hierzu sind die Hinweise und Erläuterungenim Hinweisblatt zu dem Vordruck Nr. 1005 „Datenschutzinformationen fürMandanten"
und Nr. 1006 „Datenschutzinformation zurVerarbeitungvon Beschaftigtendaten" zu beachten.
2) Bitte ggf. Betrag einsetzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu konnen, muss ein Betrag von mindestens 1 Mio. €angegeben werden, und die vertrag- licheVersicherungssumme musswenigstens IMio.efürdeneinzelnen Schadensfall betragen;anderenfalls istderAbsatz Izu streichen.Aufdieweiterfuhrenden Hinweise im Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.
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Nr.
5.1
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßenErledigung des Auftrags eri'orderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle fur die Ausfuhrung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollstandig und so rechtzeitig zu ubergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfugung steht. Entsprechendes gilt fur die Unterrichtung uber alle Vorgange und Umstande, die fürdie Ausführungdes Auftrags von Bedeutung sein konnen. DerAuftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mundlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rucksprache zu halten.
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhangigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfullungsgehilfen beeinträchtigenkönnte.
(3) DerAuftraggeberverpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt
(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Raumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur tnstallation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nichtverbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. DerAuftraggeber hat alles zu unterlassen, was derAusubung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht
(5) Unterlässtder Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kundigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwarauch dann,wenn derSteuerberatervon dem Kundigungsrecht keinen Gebrauch macht.
7. Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschutzt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßenVerwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
8. Vergütung,Vorschuss und Aufrechnung
(1) DieVergütung(GebührenundAuslagenersatz)desSteuerberatersfürseineBerufstätigkeitnach§33 StBerG bemisstsich nachderSteuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine hohere oder niedrigere als die gesetzliche Vergutung kann in Textform vereinbartwerden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergutung ist nur in außergerichtlichenAngelegenheiten zulassig. Sie muss in einem angemessenen Verhaltnis zu der Leistung, derVerantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§4Abs. 3 StBVV).
(2) FürTätigkeiten,die in derVergütungsverordnungkeine Regelung erfahren (z. B. §57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung,anderenfalls die fürdiese Tätigkeitvorgesehene gesetzliche Vergütung,ansonsten die üblicheVergütung(§§612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
(3) Eine Aufrechnung gegenübereinem Vergütungsanspruchdes Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraftig festgestellten Forderungen zulassig.
(4) Fürbereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebührenund Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankundigung seine weitere Tätigkeitfürden Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.
Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tatigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tatigkeit erwachsen konnen.
9. Beendigung des Vertrags
(1) DerVertragendetmJtErfüllungdervereinbartenLeistungen,durchAblaufdervereinbarten Laufzeitoderdurch Kündigung.DerVertragendetnichtdurchden Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeitdes Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflosung.
(2) Der Vertrag kann-wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§611,675 BGB darstellt -vonjedem Vertragspartner außerordentlichgekündigtwerden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhaltnis mit festen Bezugen, §627 Abs. 1 BGB; die Kundigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarfes einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist.
(3) Bei KündigungdesVertragsdurchden Steuerberater sind zurVermeidungvon Rechtsnachteilen des Auftraggebers injedem Fall noch diejenigen hlandlungen durch den Steuerberatervorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlangerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zurAusfuhrung des Auftrags erhalt oder erhalten hat und was er aus der Geschaftsbesorgung ertangt, herauszugeben. Außerdemist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber aufVerlangen uber den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaftabzulegen.
(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zurAusfuhrung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlichangefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglichherauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen.
(6) Nach Beendigung des Auftragsverhaltnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
(7) Endet der Auftrag vor seinervollständigenAusführung,so richtet sich der Vergutungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarfes einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zuruckbehaltungsrecht in Bezug aufArbeitsergebnisse und Unterlagen
(1) Der Steuerberater hat die Handakten fur die Dauervon zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischtjedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und derAuftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist
(2) Handakten i. S. v. Abs. 1 sind nur die Schriftstucke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tatigkeitvon dem Auftraggeber oderfur ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und fürdie Schriftstücke,die dieser bereits in Urschrift oderAbschrift erhal- ten hat, sowiefürdiezu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§66 Abs. 3 StBerG).
(3) AufAnforderung des Auftraggebers, spatestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zuruckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis erwegen seiner Gebuhren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstucke nach den Umstanden unangemessen ware (§66 Abs. 2 Satz 2 StBerG).
11. Sonstiges
Fürden Auftrag, seine Ausfuhrung und die sich hieraus ergebenden Anspruche gilt ausschließlichdeutsches Recht Erfullungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann,juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermogen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters.DerSteuerberaterist-nicht-bereit,aneinem StreitbeilegungsverfahrenvoreinerVerbraucherschlichtungsstelleteilzunehmen (§§36, 37VSBG).3) 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschaftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
3) Falls die Durchführungvon Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle gewunscht ist, ist das Wort „nichf" zu streichen. Aufdie zustandige Ver- braucherschlichtungsstelle ist in diesem Fall unter Angabe von deren Anschrift und Website hinzuweisen.