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Komponente A. CAS-Nr. Bezeichnung (EINECS) Gehalt Einheit Kennb. R-Sätze Bisphenol-A-Epichlorhydrin- Harze MG < 700

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Academic year: 2022

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Komponente A 1.2 Angaben zum Hersteller/Lieferanten

1.2.1 Hersteller/Lieferant: SAKRET GmbH Straße/Postfach: Osterhagener Straße 2

Nat.-Kennz./PLZ/Ort: D-37431 Bad Lauterberg im Harz Telefon: 0 55 24/85 09-0

1.2.2 Auskunftgebender Bereich: Labor: 0 55 24/85 09-38 / -54 1.2.3 Notrufnummer: 0 55 24/85 09-0

__________________________________________________________________________________

2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoffe):

2.2 Chemische Charakterisierung der Zubereitung:

2.2.1 Beschreibung:

Zweikomponenten-Reaktionskunststoff: Epoxidharzkomponente

Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

2.2.2 Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS-Nr. Bezeichnung (EINECS) Gehalt Einheit Kennb. R-Sätze 25068-38-6 Bisphenol-A-Epichlorhydrin-

Harze MG < 700

50-75 % Xi, N 36/ 38-43- 51/ 53 Epoxidderivate MG < 700 20-30 % Xi 36/ 38-43 2.2.3 Zusätzliche Hinweise:

__________________________________________________________________________________

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3. Mögliche Gefahren 3.1 Bezeichnung der Gefahren:

Xi Reizend

3.2 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.

3.3 Klassifizierungssystem:

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

3.4 Zusätzliche Angaben:

Der Restgehalt an Epichlorhydrin entspricht den Empfehlungen der APME:

Epoxydharze < 10 ppm (0,001 %)

__________________________________________________________________________________

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Allgemeine Hinweise:

4.2 Nach Einatmen:

Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.

4.3 Nach Hautkontakt:

Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

4.4 Nach Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen.

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

4.5 Nach Verschlucken:

Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

__________________________________________________________________________________

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel:

Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.

Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.

5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

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5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:

Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

Kohlenmonoxid (CO)

Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren giftiger Stoffe nicht auszuschließen, wie z. B.:

Chlorwasserstoff (HCI) 5.4 Besondere Schutzausrüstung:

Vollschutzanzug tragen. Umgebungsluftanabhängiges Atemschutzgerät tragen.

5.5 Weitere Angaben:

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und

kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

__________________________________________________________________________________

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/

Erdreich gelangen lassen.

6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.

__________________________________________________________________________________

7. Handhabung und Lagerung

7.1 Handhabung

7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:

In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.

7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

7.2 Lagerung

7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:

Eindringen in den Boden sicher verhindern.

7.2.2 Zusammenlagerungshinweise:

nicht erforderlich

7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Behälter dicht geschlossen halten.

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7.2.4 Lagerklasse:

7.2.5 VbF-Klasse:

entfällt

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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:

Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

8.2.1 CAS-Nr. Bezeichnung d. Stoffes % Art Wert Einheit Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.

8.2.2 Zusätzliche Hinweise:

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

8.3 Persönliche Schutzausrüstung:

8.3.1 Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berühung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.

8.3.2 Atemschutz:

Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.

8.3.3 Handschutz:

Schutzhandschuhe 8.3.4 Augenschutz:

dichtschließende Schutzbrille 8.3.5 Körperschutz:

geeignete Arbeitskleidung

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9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1.1 Form: viskos, Flüssigkeit 9.1.2 Farbe: hellgelb 9.1.3 Geruch: schwach, charakteristisch

Wert/Bereich Einheit Methode

9.2 Zustandsänderung

1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich 2. Siedepunkt/Siedebereich

nicht bestimmt

> 200 ° C

9.3 Flammpunkt > 250 ° C

9.4 Zündtemperatur > 400 ° C

9.5 Zersetzungstemperatur > 200 ° C

9.6 Selbstentzündlichkeit Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

9.7 Explosionsgefahr Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

9.8 Dampfdruck bei 20 °C < 0,1 hPa 9.9 Dichte bei 20 °C 1,10 - 1,12 g/cm³

9.10 Löslichkeit in Wasser unlöslich

9.11 Viskosität dynamisch bei 25 °C 275 - 375 mPas

__________________________________________________________________________________

10. Stabilität und Reaktivität

10.1 Thermische Zersetzung/Zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

10.2 Gefährliche Reaktionen:

Teilweise sehr heftige Reaktionen mit Basen sowie zahlreichen organischen Stoffklassen wie Alkoholen und Aminen. Polymerisation unter Wärmeentwicklung.

10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

reizende Gase/Dämpfe 10.4 Weitere Angaben:

Zweikomponenten-Reaktionskunststoff:

mit Komponente B ausreagiertes Produkt führt zu einer hochmolekularen Verbindung und ist weitgehend inert.

__________________________________________________________________________________

11. Angaben zu Toxikologie 11.1 Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

25068-38-6 Bisphenol-A-Epichlorhydrin-Harze MG < 700 Oral: LD50: > 10000 mg/kg (rat)

Dermal: LD50: > 2000 mg/kg (rat) 11.2 Primäre Reizwirkung an der Haut:

Reizt die Haut und die Schleimhäute

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11.3 Primäre Reizwirkung am Auge:

Reizwirkung 11.4 Sensibilisierung:

Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich.

11.5 Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen

Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:

- reizend

__________________________________________________________________________________

12. Angaben zur Ökologie

12.1 Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit):

12.2 Sonstige Hinweise:

12.3 Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

__________________________________________________________________________________

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1 Produkt 13.1.1 Empfehlung:

Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der Sonderabfallvorschriften nach Vorbehandlung einer hierfür zugelassenen Sonderabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.

13.1.2 Abfallschlüsselnummer:

55903

Bez.: Harzrückstände, nicht ausgehärtet

Entsorgungshinweise: Sonderabfallverbrennung 13.2 Ungereinigte Verpackungen:

13.2.1 Empfehlung:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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14. Transportvorschriften:

14.1 Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):

ADR/RID-GGVS/E Klasse: 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Ziffer/Buchstabe: 11c

Kemler-Zahl: 90

UN-Nummer: 3082

Gefahrzettel: 9

Bezeichnung des Gutes: 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig,

n. a. g. (Bisphenol-A-Epichlorhydrin-Harze MG < 700) 14.2 Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

IMDG/GGVSee-Klasse: 9

Seite: 9028

UN-Nummer: 3082

Verpackungsgruppe: III

EMS-Nummer: -

MFAG: -

Marine pollutant: -

Richtiger techn. Name: Environmentally hazardous substance, liquid, n. o. s. (bisphenol-A-(epichlorhydrin); epoxyresin (number average molecular weight < 700)) 14.3 Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

ICAO/IATA-Klasse: 9

UN/ID-Nummer: 3082

Verpackungsgruppe: III

Richtiger techn. Name: Environmentally hazardous substance, liquid, n. o. s. (bisphenol-A-(epichlorhydrin); epoxyresin (number average molecular weight < 700)) 14.4 Transport/Weitere Angaben:

__________________________________________________________________________________

15. Vorschriften

15.1 Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1 Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

Xi Reizend

15.1.2 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Bisphenol-A-Epichlorhydrin-Harze MG < 700 Epoxidderivate MG < 700

15.1.3 R-Sätze:

36/38 Reizt die Augen und die Haut

43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

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15.1.4 S-Sätze:

26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen u. Arzt konsultieren.

28 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.

37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe/Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

15.1.5 Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen:

Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.

15.2 Nationale Vorschriften:

15.2.1 Klassifizierung nach VbF:

entfällt

15.2.2 Wassergefährdungsklasse:

WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend

15.2.3 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:

__________________________________________________________________________________

16. Sonstige Angaben:

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Angaben zum Produkt

Handelsname: EP-Injektionsharz EPI

Komponente B

1.2 Angaben zum Hersteller/Lieferanten

1.2.1 Hersteller/Lieferant: SAKRET GmbH Straße/Postfach: Osterhagener Straße 2

Nat.-Kennz./PLZ/Ort: D-37431 Bad Lauterberg im Harz Telefon: 0 55 24/85 09-0

1.2.2 Auskunftgebender Bereich: Labor: 0 55 24/85 09-38 / -54 1.2.3 Notrufnummer: 0 55 24/85 09-0

__________________________________________________________________________________

2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoffe):

2.2 Chemische Charakterisierung der Zubereitung:

2.2.1 Beschreibung:

Zweikomponenten-Reaktionskunststoff: Härterkomponente

Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

2.2.2 Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS-Nr. Bezeichnung (EINECS) Gehalt Einheit Kennb. R-Sätze

2855-13-2 Isophorondiamin 75-100 % C 21/22-34-43-52/53

100-51-6 Benzylalkohol 10-20 % Xn 20/22

2.2.3 Zusätzliche Hinweise:

__________________________________________________________________________________

3. Mögliche Gefahren 3.1 Bezeichnung der Gefahren:

C Ätzend

3.2 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 34 Verursacht Verätzungen

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 3.3 Klassifizierungssystem:

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Allgemeine Hinweise:

Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

4.2 Nach Einatmen:

Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.

4.3 Nach Hautkontakt:

Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

4.4 Nach Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

4.5 Nach Verschlucken:

Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.

__________________________________________________________________________________

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel:

Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.

Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.

5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

Wasser im Vollstrahl.

5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:

Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

- Stickoxide NOx) - Kohlenmonoxid (CO)

- Ammoniak

5.4 Besondere Schutzausrüstung:

Vollschutzanzug tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

5.5 Weitere Angaben:

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/

Erdreich gelangen lassen.

6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.

__________________________________________________________________________________

7. Handhabung und Lagerung

7.1 Handhabung

7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.

7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

7.2 Lagerung

7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:

Eindringen in den Boden sicher verhindern.

7.2.2 Zusammenlagerungshinweise:

nicht erforderlich

7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.

7.2.4 Lagerklasse:

7.2.5 VbF-Klasse:

entfällt

__________________________________________________________________________________

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:

Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

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8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

8.2.1 CAS-Nr. Bezeichnung d. Stoffes % Art Wert Einheit Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.

8.2.2 Zusätzliche Hinweise:

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

8.3 Persönliche Schutzausrüstung:

8.3.1 Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/

Aerosole nicht einatmen.

8.3.2 Atemschutz:

Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.

8.3.3 Handschutz:

Handschuhe aus Kunststoff.

8.3.4 Augenschutz:

dichtschließende Schutzbrille 8.3.5 Körperschutz:

geeignete Arbeitskleidung

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9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1.1 Form: flüssig 9.1.2 Farbe: gelbbraun 9.1.3 Geruch: aminartig

Wert/Bereich Einheit Methode

9.2 Zustandsänderung

1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich 2. Siedepunkt/Siedebereich

nicht bestimmt

> 200 ° C

9.3 Flammpunkt 110 ° C

9.4 Zündtemperatur > 325 ° C

9.5 Selbstentzündlichkeit Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

9.6 Explosionsgefahr Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

9.7 Explosionsgrenze untere Explosionsgrenze obere

1,3 13,0

Vol % Vol %

9.8 Dichte bei 20 °C 0,95 g/cm³

9.9 Löslichkeit in/Mischbarkeit mit Wasser

teilweise löslich 9.10 pH-Wert (200 g/l) bei 20 °C 11

9.11 Viskosität dynamisch bei 25 °C 25 mPas

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10. Stabilität und Reaktivität

10.1 Thermische Zersetzung/Zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

10.2 Gefährliche Reaktionen:

Stark exotherme Reaktion mit Säuren.

10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

ätzende Gase/Dämpfe Ammoniak

10.4 Weitere Angaben:

Zweikomponenten-Reaktionskunststoff:

mit Komponente A ausreagiertes Produkt führt zu einer hochmolekularen Verbindung und ist weitgehend inert.

__________________________________________________________________________________

11. Angaben zur Toxikologie 11.1 Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

2855-13-2 Isophorondiamin Oral: LD50: 1030 mg/kg (rat) 11.2 Primäre Reizwirkung an der Haut:

Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.

11.3 Primäre Reizwirkung am Auge:

Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden 11.4 Sensibilisierung:

Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich.

11.5 Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen

Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:

- gesundheitsschädlich

- ätzend

Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.

__________________________________________________________________________________

12. Angaben zur Ökologie

12.1 Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit):

12.2 Sonstige Hinweise:

12.3 Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

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Seite 14

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1 Produkt 13.1.1 Empfehlung:

Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.

13.1.2 Abfallschlüsselnummer:

55352

Bez.: aliphatische Amine

Entsorgungshinweise: Sonderabfallverbrennung 13.2 Ungereinigte Verpackungen:

13.2.1 Empfehlung:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

13.3 Empfohlenes Reinigungsmaterial:

Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

__________________________________________________________________________________

14. Transportvorschriften:

14.1 Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):

ADR/RID-GGVS/E Klasse: 8 Ätzende Stoffe Ziffer/Buchstabe: 53 c

Kemler-Zahl: 80

UN-Nummer: 2735

Gefahrzettel: 8

Bezeichnung des Gutes: 2735 Polyamine, flüssig, ätzend, n.a.g.

(Isophorondiamin)

14.2 Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

IMDG/GGVSee-Klasse: 8

Seite: 8109-2

UN-Nummer: 2735

Verpackungsgruppe: III

EMS-Nummer: 8-05

MFAG: 320

Marine pollutant: -

Richtiger techn. Name: Polyamines, liquid, corrosive, n.o.s.

(isophoronediamine)

14.3 Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

ICAO/IATA-Klasse: 8

UN/ID-Nummer: 2735

Verpackungsgruppe: III

Richtiger techn. Name: Polyamines, liquid, corrosive, n.o.s.

(isophoronediamine)

14.4 Transport/Weitere Angaben:

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15. Vorschriften

15.1 Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1 Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

C ätzend

15.1.2 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Isophorondiamin 15.1.3 R-Sätze:

21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut u. beim Verschlucken 34 Verursacht Verätzungen

43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 15.1.4 S-Sätze:

26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen u. Arzt konsultieren.

36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung/Schutzhandschuhe/

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

15.1.5 Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen:

15.2 Nationale Vorschriften:

15.2.1 Klassifizierung nach VbF: entfällt 15.2.2 Technische Anleitung Luft:

Klasse Anteil in %

II 15,0

15.2.3 Wassergefährdungsklasse:

WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

15.2.4 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:

__________________________________________________________________________________

16. Sonstige Angaben:

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

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Referenzen

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