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Stammblatt Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für das

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lebensmittel und Ernährung

312.7/2015/00196 \ COO.2101.102.7.452049 \ 000.00.51

Stammblatt

Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für das Bäcker-Confiseur-Gewerbe

gemäss Artikel 52 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Name und Adresse

Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband Seilerstrasse 9

3001 Bern

Genehmigt am: 30. Januar 2019 Version: 2

Geltungsbereich der Leitlinie

Prozesse

Die Leitlinie zur Überprüfung der guten Verfahrenspraxis sowie die Gefahrenanalyse beruhen auf den Prinzipien von HACCP. Die Herstellung von Lebensmitteln einer Bäckerei-Confiserie lassen sich in folgende Hauptprozesse gliedern: Warenbeschaffung, Lagerung, Verarbei- tung/Produktion, Verpackung/Lagerung, Catering, Transport sowie der Verkauf.

Die Vielfalt an Bäckerei-Confiseurprodukten und regionaler Spezialitäten lassen keine einheitli- che Prozessbeschreibung zu. Die in den Betrieben vorliegenden Rezepturen mit Hinweisen auf die gute Verfahrenspraxis und auf Kontrollpunktegelten als weiterführende Dokumente dieser Leitlinie.

Abstufung des Geltungsbereiches

Die Leitlinie ist für alle Bäcker-Confiseur-Betriebe anwendbar. Da Kleinbetriebe den schriftlichen Umfang der Selbstkontrolle angemessen reduzieren können, wurde diesem Aspekt in der Leitli- nie adäquat Rechnung getragen. Werden grössere oder kleinere Betriebe mit zusätzlichen QS- Forderungen konfrontiert, sind in der Leitlinie weiterführende Musterdokumente hinterlegt.

Zusammenfassung

Die «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für das Bäcker-Confiseur-Gewerbe» ist eine Leitli- nie im Sinne der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), die es den Be- trieben ermöglicht, die Selbstkontrolle aufzubauen und in der Praxis umzusetzen.

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2/2 312.7/2015/00196 \ COO.2101.102.7.452049 \ 000.00.51

Die vom schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband ausgearbeitete Leitlinie deckt alle Bereiche der lebensmittelrechtlich geforderten Selbstkontrolle von Bäcker-Confiseur-Betrieben ab. Sie enthält nebst Vorgaben zur guten Verfahrenspraxis, praxisbezogene Vorgaben zu wei- teren Qualitätssicherungsbereichen wie Organisation, Verantwortlichkeiten und Betriebsdoku- mentation. Die Leitlinie dient der verantwortlichen Person als Umsetzungshilfe und gewährleis- tet über alle Bereiche eine nachvollziehbare Dokumentation der Selbstkontrolle. Kein Bestand- teil dieser Leitlinie sind nachvollziehbare Rezepturen mit Arbeitsanweisungen, diese liegen in der Verantwortung der Betriebe.

Soweit die Inhalte den Mitarbeitenden im Rahmen von Einführungsprogrammen/Schulungen stufengerecht zur Kenntnis gebracht wurden, ist die Leitlinie auch für diese verbindlich. Die ver- antwortliche Person ist verpflichtet, den Schulungsstand der Mitarbeitenden möglichst hoch zu halten und zu dokumentieren.

Die Leitlinie hat einen verbindlichen Charakter und erleichtert der verantwortlichen Person die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Bäcker-Confiserie-Betriebe welche die schriftliche Selbstkontrolle nach dieser Leitlinie dokumentieren, belegen damit ihre gute Verfah- renspraxis und die Anwendung eines Verfahrens zur Identifizierung, Bewertung und Beherr- schung der Gefahren, die für die Herstellung sicherer Bäckerei-Confiseur und Traiteurprodukten von Bedeutung sind.

Die Leitlinie beruht auf den Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veteri- närwesen (BLV) und setzt sich zusammen aus einer umfassenden Gefahrenanalyse und Be- gleitdokumenten mit Grundlageninformationen zur guten Verfahrenspraxis im Bäcker-Confiseur- Gewerbe. Einfache Dokumente, Arbeitshilfsmittel sowie eine klare Wegleitung/Anleitung zum praktischen Arbeiten mit der Leitlinie stehen als Umsetzungshilfen zur Verfügung.

Die Leitlinie steht als digitale Online-Version zur Verfügung und kann auf allen digitalen Endge- räten geöffnet und bearbeitet werden. Mit Hilfe von tabellarischen Abgrenzung pro Kapitel ist klar ersichtlich, was umfangmässig von Kleinstbetrieben (bis zu 9 Mitarbeitende) erwartetet wird.

Die Leitlinie ist modular aufgebaut, erleichtert der verantwortlichen Person die Arbeit, schafft Überblick und Transparenz. Die Vorgehensweise zur Umsetzung läuft über alle Kapitel nach demselben Muster ab. Fragen zum Thema dienen dazu, den aktuellen Stand zu ermitteln und die Gegebenheiten des Betriebes mit den Vorgaben der GVP-Leitlinie abzugleichen.

Mit der Bestaufnahme wird automatisch eine Pendenzenliste generiert, was die Übersicht der Abweichungen ersichtlich macht. Die dynamische Weiterentwicklung von Gesetzen und Verord- nungen zwingt die Verantwortlichen zu einer zeitnahen Anpassung der Leitlinie, diesem Aspekt kommt in Zukunft eine hohe Priorität zu.

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Wichtigste Änderungen/Neuerungen Verfügung

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