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Wilburgstetten. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ZUM AUSSCHNEIDEN - Termine in unserer Gemeinde

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Academic year: 2022

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Freitag, den 16. Juli 2021 Nummer 7

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wilburgstetten mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Wilburgstetten www.wilburgstetten.de

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Die Kreuzkapelle steht auf dem Burghügel der ehem. Limburg sicher über dem Hochwasser der Wörnitz. Nicht der jemals höchste Stand, aber dennoch beeindruckend, insbesondere für

den Monat Juli. Foto: Michael Sommer

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Gott sei Dank sind wir in diesem Jahr bisher von schweren Unwettern verschont geblieben. Auch in unserem Landkreis hat es dagegen andere bös getroffen. Hoffen wir, dass alle Schäden ersetzt werden und wir weiter verschont bleiben. Bis auf eine Unterspülung einer Gemeindeverbindungsstraße nach Tiefweg und einen vollgelaufenen Keller ist bei uns nichts festgestellt worden. Der viele Regen tut nach ziemlich trockenen Jahren in vielerlei Hinsicht gut. Dennoch hoffen wir auf eine konstantere Wetterlage mit warmen und sonnigen Tagen. Sonst ist der Som- mer vorüber bevor er richtig begonnen hat.

Derzeit genießen wir alle die Normalität, die sich fast schon so darstellt wie vor der Pandemie. Mit Corona und der Maske wer- den wir künftig leben müssen. Jede Impfung und jeder Selbst- test tragen ihren wichtigen Teil dazu bei schwere Erkrankungen und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Sie sind die Grundlage, dass Gemeinschaftserlebnisse und Veranstaltungen

in der Familie, im Verein und in noch größerem Rahmen wieder unbeschwert stattfinden können. Bei den Jahreshauptversamm- lungen, die nun endlich wieder abgehalten werden, gelten aber weiter bestimmte Rahmenbedingungen wie 1,5 Meter Abstand zwischen den Teilnehmern im offiziellen Teil.

Für einen Herbstmarkt wäre weiterhin ein aufwendiges Hygiene- konzept notwendig gewesen. Deshalb haben wir uns in Abspra- che mit den Vereinen dagegen entschieden. Der nächste Markt in unserer Gemeinde findet aufgrund der Tatsache, dass der 1.

Sonntag im Mai auf den 01.05.2022 fällt, deshalb erst am Sonn- tag, den 07. Mai 2023, statt. Die Zeit bis dorthin wollen wir nut- zen um mit einem völlig neuen Konzept durchzustarten und den Markt neu zu beleben. Vorschläge und Ideen nehmen wir gerne entgegen. Wir werden auch eine Arbeitsgruppe mit den Beteilig- ten einsetzen um das Konzept zu entwickeln.

Trotz der Corona-Auflagen sollen einige Angebote im Ferien- programm gemacht werden. Vielen Dank an alle Organisatoren.

Hoffen wir, dass die Termine stattfinden können.

In diesem Jahr wollen wir kurzfristig wieder eine Woche der diesmal kostenfreien Ferienbetreuung durch das Personal unse- rer Offenen Ganztagsschule anbieten. Kinder von sechs bis zwölf Jahren können in der Woche vom 23.08. bis 27.08.2021 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr betreut werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Bürgerservice.

Dort finden Sie auch die Ankündigung zu einer Besichtigung des Hauses Adlhoch in Rühlingstetten und einen Versteige- rungstermin von Inventar des Hempflinghauses.

Abschließend noch der letzte Stand zu den anstehenden Bau- maßnahmen:

- Dorferneuerung Rühlingstetten: Beginn ab Ende Juli

- Baugebiet Am Rankenäcker, Wittenbach: Beginn ab Anfang September

- Baugebiet Haselbachäcker, Wilburgstetten: Beginn im Früh- jahr 2022

Herzlichst IhrMichael Sommer Erster Bürgermeister

ZUM AUSSCHNEIDEN - Termine in unserer Gemeinde

Wann Uhrzeit Was Wo

21.07.2021 19:30 Ehrensitzung Turnhalle 28.07.2021 19:30 Gemeinderatssitzung Turnhalle 29.07.2021 14:00 Bürgermeister-Sprech-

stunde Rathaus

22.09.2021 19:30 Gemeinderatssitzung Turnhalle 20.10.2021 19:30 Gemeinderatssitzung Turnhalle 10.11.2021 19:30 Gemeinderatssitzung Turnhalle

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erfasst. Die Magnetfelder der Fahrbahnschleifen werden nicht oder schlechter gebrochen. Daher hat die Signalbaufirma die Schleifen weiter „schärfer“ eingestellt.

Die Aussage, dass die Anlage nachts „Dauergrün“ für die B25 geschaltet ist, ist korrekt. „Dauergrün“ bedeutet, dass eine Dau- eranforderung auf der Hauptrichtung geschaltet ist. Bei einer Anforderung aus einer Nebenrichtung, wird diese dann auch bedient.

Bei einer Dauerbelegung von größer als 180 Sekunden auf der B25 erfolgt eine Zwangsschaltung zur Umlaufkontrolle des Steuergerätes.

Dies bedeutet, dass sich die Ampel in einen Prüfmodus schal- tet, wenn nachts auf der B25 länger als 3 Minuten kein Fahr- zeug gefahren ist.

Wenn also in 180 Sekunden keine Anforderung erfolgte und das Umlaufprogramm abläuft, dann kann es passieren, dass ein Verkehrsteilnehmer anhalten muss. Wenn eine Anforderung in der 179 Sekunde erfolgt, dann werden die 180 Sekunden neu runtergezählt.

Das Steuergerät hat eine doppelte redundante Eigenüberwa- chung. Damit wird geräteintern überprüft, ob alle Signalgeber in einem einwandfreien Zustand sich befinden und ob die Rotlicht- überwachung funktioniert. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Notabschaltung der Anlage, damit keine falsche Signalisie- rung möglich ist.

Bei weiteren Beobachtungen der Zweiradfahrer wäre es für das Staatliche Bauamt sehr hilfreich, dass diese zeitnah und im Ide- alfall mit einer Datums- und Uhrzeitangabe erfolgen würden.

Dann kann in den Archiven des Rechners gezielt nach dem Vor- fall gesucht werden.

Hempflinghaus, Frankenstraße 2, Abverkauf von Inventar vor Abbruch

Alle Interessierten aus dem Gemeindegebiet sind eingeladen an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen.

Die Veranstaltung findet am Freitag, den 06.08.2021, um 09:00 Uhr statt.

Zu Beginn besteht die Möglichkeit zur Besichtigung. Die Auktion startet um 09:30 Uhr.

Folgende Gegenstände stehen zum Verkauf:

- Eingangstür

- Bodenplatten im Flur - Nachtspeicherofen - hölzerne Innentüren

- hölzerne Außentüren (Stall/Stadel) - Sonstiges

Die Gegenstände werden vor Ort an den Meistbietenden ver- kauft.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich!

Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unter 09853/380017 oder sekretariat2@wilburgstetten.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Aufmaß der Geschossflächen durch Fa. Bitterwolf: Hinweis zum Verfahren

Im Anschreiben der Firma Bitterwolf zum Aufmaßblatt ist erwähnt, dass sich die Bürger bei Rückfragen an die Firma Bit- terwolf wenden können. Es sind bereits zahlreiche Termine für den 2. und 3. August 2021 vereinbart. An diesen Tagen werden zwei Aufmaß-Arbeiter unterwegs sein, um sich Grundstücke anzusehen, bei denen nach Ansicht der Eigentümer Klärungs- bedarf besteht. Wichtig ist, dass die Eigentümer hierzu direkt einen Termin mit der Firma Bitterwolf vereinbaren. Die Firma Bitterwolf ist unter 08463/1884 telefonisch zu erreichen.

Die E-Mail lautet: info@kommunalberatung-bitterwolf.com.

Jubilare

Die Gemeinde gratulierte

am 18.06. Herrn Josef Michel aus Rühlingstetten zum 80. Geburtstag

am 20.06. den Eheleuten Johanna-Margareta und Johann Hartmann aus Welchenholz

zur Goldenen Hochzeit

am 23.06. Herrn Johann Wettemann aus Wilburgstetten zum 85. Geburtstag

am 24.06. Frau Erna Seeberger aus Wilburgstetten zum 80. Geburtstag

am 27.06. Herrn Friedrich Joas aus Greiselbach zum 85. Geburtstag

Radweg entlang der Ortsumgehung Greiselbach

Nach Auskunft des Staatlichen Bauamts Ansbach soll der Rad- weg bis Ende Juli 2021 fertiggestellt sein.

Redaktionsschluss

Das nächste Mitteilungsblatt der Gemeinde Wilburgstetten erscheint am 13. August 2021

Der Anzeigenschluss für diese Ausgabe ist der 6. August.

Blutspendetermin

Fr., 13.08.2021 91634 WILBURGSTETTEN Weiltinger Str. 2 16:00 Uhr - 20:30 Uhr

Turnhalle

Funktionalität der Ampelanlage an der Kreuzung B25/Staatsstraße 2385 (Weiltinger/Mönchsrother Straße)

Das Staatliche Bauamt Ansbach hat nach Hinweisen aus der Bürgervschaft am Montag dem 05.07.2021 die Anlage von der Firma Yunex überprüfen lassen.

Die Monteure konnten sogar zwei Radfahrer vor Ort gewinnen, die sie spontan bei der Überprüfung der Detektion / der Erfas- sung von Radfahrern unterstützt haben. Es wurden daher alle Detektionseinrichtungen der einzelnen Fahrbeziehungen über- prüft. Alle Detektionseinheiten haben funktioniert. Die Zweirad- fahrer wurden immer erfasst.

Die Anlage wurde vor Ort überprüft und es liegt keine Fehler- meldung vor. Ferner ist die Anlage fernüberwacht. Eine Störmel- dung wird direkt an die Signalbaufirma abgesetzt. Es wurden keine Störmeldungen abgesetzt.

Ein Problem mit der Erfassung der Zweiräder ist das Material, aus dem diese hergestellt werden. Die neuen Materialien, die bei den Fahrrädern für eine Gewichtsreduktion sorgen, wer- den auf Grund ihres geringen metallischen Gehaltes schlechter

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Ferienprogramm 2021

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Kostenfreie Ferienbetreuung vom 23.-27.08.2021

Eine kostenfreie Ferienbetreuung im Sommer 2021 wird vom 23.08. bis 27.08.2021 stattfinden. Als Räumlichkeiten werden die Betreuungsräume der Offenen Ganztagsschule Wilburgstet- ten genutzt. Die Betreuung ist täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr möglich. Es wird zwei Möglichkeiten zur Anmeldung und gleich- zeitig Abholung geben: Entweder bis 13:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr. Das Mittagessen ist bei beiden Betreuungszeiten jeweils beinhaltet.

Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren können für diese Ferienbetreuung angemeldet werden. Pro Tag können wir maxi- mal 15 Kinder betreuen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei zu vielen Anmeldungen Ihre „Bedürftigkeit“ prüfen wer- den: Dies bedeutet, dass Sie ggf. nachweisen müssen, dass Sie berufstätig sind und die Ferienbetreuung wirklich benötigen.

Auch die Anzahl der gebuchten Tage wird dann sicherlich ein Entscheidungskriterium sein.

Bei der Ferienbetreuung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Wilburgstetten. Der Unkostenbeitrag (Mittagessen, Getränke, Bastelmaterial usw) beträgt 3,50 € pro Tag, für die fünf Tage als nur 17,50 €. Der Unkostenbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn Ihr Kind nicht jeden gebuchten Tag in Anspruch nimmt - z.B. in Krankheitsfällen.

Bitte melden Sie sich bis 23.07.2021 verbindlich bei der Gemeindeverwaltung an: 09853/380017 oder

sekretariat2@wilburgstetten.de.

Wir hoffen, Ihnen ein attraktives Angebot machen zu können.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aus der Sitzung vom 23. Juni 2021

Dorferneuerung Greiselbach - Abschluss der Vorbereitungsphase vor Einleitung des Verfahrens

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 26.10.2016 die Auf- nahme des Ortsteils Greiselbach in ein Flurbereinigungsverfah- ren des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) zur Durchführung einer Dorferneuerung beantragt.

Am 20. und 21. September 2019 nahmen vier Greiselbacherin- nen und Greiselbacher an einem Grundseminar zur Dorferneu- erung an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Kloster- langheim teil. Am 15.11.2019 hat sich der Arbeitskreis in einer Auftaktveranstaltung in der Schafscheune konsitutiert. Seitdem hat der Arbeitskreis aus interessierten Bürgerinnen und Bür- gern unter fachlicher Anleitung des ALE und des beauftragten Architekten, Herrn Hanns Berger, Berger Architektur und Denk- malpflege GmbH aus Rothenburg o.d.T., an insgesamt etwa 25 Terminen unterschiedlicher Art getagt.

Der Arbeitskreis hat sich Gedanken gemacht, welche Ziele und Maßnahmen den Ortsteil für die Zukunft fit machen sollen. Die Arbeitskreisergebnisse und wie es mit der Dorferneuerung wei- tergeht, wurden den Anwohnern in einer Bürgerversammlung am 17.06.2021 in der Turnhalle Wilburgstetten erläutert. Bereits im April wurde eine gedruckte „Projektinfo“ an die Bürgerschaft im Ortsteil und die Gemeinderatsmitglieder ausgeteilt.

Bei der Bürgerversammlung am 17.06. nahmen 19 Greiselba- cherinnen und Greiselbacher, 4 Gemeinderatsmitglieder, Herr Berger, Herr Faber (ALE), Herr Tippl (FLZ) und Bürgermeis- ter Sommer teil. Die Sitzung dauerte von 19:00 bis 20:40 Uhr.

Der Arbeitskreis wurde von Roland Tyrolt, Birgit Huber, Melanie Dumke und Barbara Rost vertreten. Diese Personen stellten die angedachten Maßnahmen unter dem Motto „Gemeinsam für Greiselbach – ein Ort für gutes Leben“ vor. Die Priorisierung der Maßnahmen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.

Besichtigung Haus Adlhoch und

Bürgerversammlung zur Dorferneuerung Rühlingstetten

Alle Interessierten aus dem Gemeindegebiet sind eingeladen an der Besichtigung teilzunehmen.

Die Veranstaltung findet am Samstag, den 07.08.2021, von 13:00 bis 16:00 Uhr statt. Im Anschluss findet eine Bürgerver- sammlung zur Dorferneuerung im Garten des Anwesens statt.

Eine Anmeldung zu beiden Veranstaltungen ist zwingend erforderlich! Bitte beachten Sie die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unter 09853/380017 oder sekretariat2@wilburgstetten.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ferienarbeiter (m/w/d) für den Bauhof gesucht

Im Bauhof der Gemeinde Wilburgstetten können wir in den Som- merferien noch Schülerinnen und Schüler als Ferienarbeiter (m/w/d) einsetzen. Interessenten melden sich bitte unverzüglich im Personalamt bei Frau Simone Walter unter 09853/389224 oder simone.walter@vg-wilburgstetten.de.

Kontrolle des Hauswasserzählers

Wir möchten Sie bitten, regelmäßig den Zählerstand Ihres Wasserzählers zu kontrollieren. Durch tropfende Wasserhähne, Rohrbrüche oder kaputte WC-Spülungen kann es zu erhöhtem Wasserverbrauch kommen, was zu einer erhöhten Verbrauchs- abrechnung führt.

Fundsachen

In der Gemeindeverwaltung haben sich wieder einige Fundstü- cke angesammelt. Sollten Sie etwas vermissen oder verloren haben, kommen Sie gerne vorbei und fragen bei uns nach.

Bürgermeistersprechstunde

Die nächste Sprechstunde bei Herrn Bürgermeister Michael Sommer findet ausnahmsweise am Donnerstag, den 29.07.2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr statt.

Um Ihre Voranmeldung wird gebeten, damit Sie nicht warten müssen.

Weitere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Öffnungszeiten in der Gemeinde Wilburgstetten

Alte Schulstraße 8, 91634 Wilburgstetten Tel. 09853/3800-17, Fax: 09853/3800-55

E-Mail: info@wilburgstetten.de, Internet: www.wilburgstetten.de Rathaus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag ...09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch ...14.00 - 18.00 Uhr Dienstag ...geschlossen Gemeindebücherei:

Tel. 09853/387074, buecherei@wilburgstetten.de

Dienstag, Mittwoch, Freitag ...16.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ...09.00 - 11.00 Uhr Wertstoffhof:

Samstag ...10.00 - 12.00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten:

Bürgerbüro: 09853 - 3892-0, buergerbuero@vg-wilburgstetten.de

Montag - Freitag ...09.00 - 12.30 Uhr Montag ...14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch ...14.00 - 18.00 Uhr

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Die Fördermittelsumme für die Dorferneuerung Greiselbach wird auf der Grundlage der in nachstehender Tabelle zusammenge- stellten Kosten und Fördersätze vom Amt für Ländliche Entwick- lung Mittelfranken auf 1.300.000 € festgesetzt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf dem Straßenbau, also dem Rückbau der alten B25 innerorts. Herr Neukirchner weist darauf hin, dass auch noch andere Fördertöpfe wie ELER ggf. in Frage kommen könnten um die Fördersumme weiter anzuheben, Das ALE weist auch noch auf das Fördergebiet im Altort für Pri- vatmaßnahmen hin. Hier wird um frühzeitige Kontaktaufnahme der Interessierten mit dem Amt gebeten. Der Kirchlesranken ist von der Privatförderung ausgeschlossen, liegt jedoch im Ver- fahrensgebiet, damit die Vorstandschaft der Teilnehmergemein- schaft auch dort gewählt werden kann.

Der Gemeinderat stimmt auf Basis der Arbeitskreisergeb- nisse, der Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger von Greiselbach sowie deren Rückmeldungen zu, dass eine Dorferneuerung in Greiselbach aus seiner Sicht sinnvoll ist. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfran- ken wird gebeten, das Verfahren nun formell einzuleiten und die dafür notwendigen Schritte zu veranlassen.

Bebauungsplan für das Wohngebiet

„Haselbachäcker“ - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat Wilburgstetten hat in seiner Sitzung am 16.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Haselbachäcker“ zur Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen gem. § 13b BauGB beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Wilburgstetten. Dem Bedarf entsprechend soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfs- gerechte städtebauliche Entwicklung von Wilburgstetten zu gewährleisten.

Der Geltungsbereich liegt im Osten von Wilburgstetten, südlich der Staatsstraße 2385 („Weiltinger Straße“). Im Westen und Nordwesten grenzt bestehende Bebauung an. Im Süden grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches beträgt ca. 4,53 ha und umfasst die Flurstü- cke mit den Fl.-Nrn. 467 (teilw.), 494 (teilw.), 541, 541/1, 542, 543, 544, 545, 545/1, 546, 547, 548 (teilw.), 556 (teilw.), 559/1 (teilw.), 560 (teilw.), 898/3 (teilw.), 898/51, 898/52, und 898/53 der Gemarkung Wilburgstetten.

Die frühzeitige Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit wurde durchgeführt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemein- derat in seiner Sitzung am 05.08.2020 behandelt und dazu Beschlüsse gefasst. Es stellte sich heraus, dass die Vorausset- zungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht erfüllt werden. In der Sitzung 05.08.2020 hat der Gemeinderat Wilburgstetten daher einen Verfahrenswechsel zum Regelver- fahren i.S.d. § 2, 10 BauGB beschlossen.

Im Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Belange des Naturschutzes vollumfänglich zu würdigen. Auf die formelle Umweltprüfung, den Umweltbericht und die Angabe umweltbezogener Informationen, ebenso wie auf die Darstel- lung und Festsetzung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen kann in diesem Fall nicht verzichtet werden.

Demnach ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vollum- fänglich anzuwenden und Ausgleichsflächen- und Maßnahmen durch geeignete Darstellung und Festsetzung im Bebauungs- plan zu erbringen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde auf Grundlage der beschlos- senen Abwägung überarbeitet und wird dem Gemeinderat vorgestellt. Insbesondere wurde auch die Position der Mehrfa- milienhäuser noch verändert und im Schwerpunkt aus verkehrs- technischen Gründen an den östlichen Eingangsbereich des Baugebietes verlagert.

Aus dem Arbeitskreis heraus will sich ein Dorfverein gründen.

Die Gründungsversammlung findet am 26.07.2021 statt.

Aus dem Maßnahmenkatalog muss zusammen mit der Teilneh- mergemeinschaft, die Anfang 2022 gebildet werden soll, eine weitere Auswahl der Maßnahmen erfolgen. Dieses Gremium wird aus je einem Vertreter von ALE und Gemeinde sowie drei Vertretern des Ortsteils Greiselbach bestehen.

Bis zum Beginn der Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnah- men im Jahr 2025 können als „Überbrückungsprojekte“ folgende angegangen werden:

• Aufnahme von Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zur Gestaltung des Ortseingangs von der B25 her

• Beschilderung des innerörtlichen Bereichs zwischen Schafscheune und Kirchlesranken mit Verkehrszeichen 133 „Fußgänger“

• Beschaffung von 1 bis 2 Spielgeräten im Wert von insge- samt etwa 5.000 € für den alten Spielplatz bei der Rutsche (zwischen Fledermauskeller und Stephanskirche)

Für das ALE nehmen Herr Abteilungsleiter Wolfgang Neukirch- ner und Herr Sachgebietsleiter Stefan Faber an der Sitzung am 23.06.2021 teil. Herr Architekt Hanns Berger ist ebenfalls anwesend. Für Details zu den geplanten Maßnahmen und zum Ablauf des Verfahrens wird auf die bereits ausgeteilte Projektin- formation verwiesen. Die Sitzungsvorlage geht lediglich auf die Priorisierung der Maßnahmen durch den Arbeitskreis, den zeit- lichen Ablauf und die finanzielle Unterstützung durch das ALE ein.

Möglicher Ablauf der Dorferneuerung:

Ende 2021 Anordnungsbeschluss

Anfang 2022 Wahl des Vorstands der Teilnehmergemein- schaft

2022 bis 2023 Abstimmen und Aufstellen des Dorferneue- rungsplans

2023 bis 2025 Erstellung der Objektplanungen für die geplanten Maßnahmen

Ende 2024/2025 Beginn der Umsetzung von Maßnahmen 2025 bis 2029 Umsetzung und Abrechnung der Baumaß-

nahmen

2027 bis 2031 Bodenmanagement: Grundstücksverhand- lungen, Abmarkung und Vermessung, Erstellen der neuen Grundbuch- und Katas- terunterlagen, Eigentumsübergang

2032 bis 2035 Abschließende Verfahrensarbeiten, anschließend Abschluss des Verfahrens Zu beachten ist die vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittel- franken festgelegte Fördersumme. Für diese sind u. a. folgende Parameter maßgeblich:

• Der Umfang und die vorläufigen Kosten der im Rahmen der Vorbereitungsphase erarbeiteten, grundsätzlich nach den Dorferneuerungs-Richtlinien förderfähigen Maßnahmen.

Diesen Kosten sind die Nebenkosten (Planung, Bauleitung, Abmarkungs- und Vermessungskosten, laufender Betrieb, Verwaltungskosten für die Abrechnung) hinzuzurechnen.

• Die Höchstfördersätze werden nur für Maßnahmen ausge- schöpft, die der Erreichung der allgemeinen und der örtli- chen Ziele der Dorferneuerung in besonderem Maße dienen.

Straßenausbauten werden somit mit maximal 50% gefördert.

• Die Priorisierung der Maßnahmen durch die Arbeitskreise.

• Der finanzielle Spielraum der Gemeinde.

• Die Haushaltssituation des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.

• Die Gleichbehandlung der Gemeinden.

• Die aktuellen politischen Vorgaben.

Die vom Büro Berger Architektur und Denkmalpflege GmbH ermittelten Bruttokosten (inkl. 20% Nebenkosten) aller grund- sätzlich förderfähigen Maßnahmen betragen 3,036 Mio. €. In allen Dorferneuerungen können regelmäßig nicht alle Maßnah- men gefördert werden.

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Isolierte Befreiung - Terrassenüberdachung im Wald- weg in Wittenbach

Der Bauherr wird für die Errichtung einer Terrassenüberdachung über einen Freisitz im Waldweg in Wittenbach, gemäß den ein- gereichten Unterlagen von folgender Festsetzung des qualifi- zierten Bebauungsplans „Am Buckäcker“ befreit:

• VII Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen Dachneigungen bei Garagen und Nebengebäuden 38 - 45°

Die geplante Terrassenüberdachung darf eine Dachneigung von 20°erhalten.

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten wird beauftragt, dem Bauherrn einen Bescheid über die isolierte Befreiung auszuhändigen.

Isolierte Befreiung - Anbau eines Gartenzimmers in der Krummäckerstraße in Wilburgstetten

Der Bauherr wird für den Anbau eines „Gartenzimmers“ in der Krummäckerstraße in Wilburgstetten gemäß den eingereichten Unterlagen von folgender Festsetzung des qualifizierten Bebau- ungsplans „Krummäcker“ befreit:

• VII Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen

Dachneigungen bei Gebäuden, Garagen und Nebengebäuden 39 - 45°

Die geplante Terrassenüberdachung darf eine Dachneigung von 8°erhalten.

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten wird beauftragt, dem Bauherrn einen Bescheid über die isolierten Befreiungen auszuhändigen.

Errichtung eines Zaunes in Villersbronn

Die Bauherren werden für die Errichtung eines Zaunes in Vil- lersbronn gemäß den eingereichten Unterlagen von folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Schwarzen- erde“ befreit:

• Von baulichen Anlagen (z.B. Mauern, Zäune, etc.) sowie of- fenen Stellplätzen freizuhaltende Fläche

• Private Grünfläche - Ortsrandeingrünung

Die Einfriedung der Baugrundstücke entlang der privaten Grün- fläche hat auf der Westseite der Ortsrandeingrünung zu erfol- gen.

Der geplante Zaun darf mit nur 2,0 m Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze, in der von Bebauung freizuhaltende Fläche und der privaten Grünfläche zur Ortsrandeingrünung errichtet werden.

Das Bauamt der VG Wilburgstetten wird beauftragt, den Bauher- ren einen Bescheid über die isolierten Befreiungen auszuhändi- gen.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgara- ge in Villersbronn

Die Bauherren reichten am 07.05.2021 einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Vil- lersbronn bei der Gemeinde ein.

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans „Schwarzenderde“

eingehalten werden, ist durch das Bauamt der VG Wilburgstet- ten eine Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO) erteilt worden.

19. FNP-Änderung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Veitswend“

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gegen den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungspla- nes (FNP) und den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan (VEP) „Solarpark Veitswend“ der Stadt Dinkelsbühl bestehen seitens der Gemeinde Wilburgstetten gemäß § 4 Abs.

2 BauGB keine Einwände. Die Verwaltung der VG wird beauf- tragt, alles Weitere zu veranlassen.

In der Diskussion wird nach dem Kreisverkehr gefragt. Sollte dieser errichtet werden, würde die Lärmschutzwand überflüssig.

Dies soll im weiteren Verlauf je nach Entwicklung berücksichtigt werden.

Erster Bürgermeister Michael Sommer weist zusammen mit Fr.

Dipl.-Ing. Barbara Grabner vom Ingenieurbüro Heller auf fol- gende Festsetzungen hin:

- Für Einfamilien- und Doppelhäuser werden 2 Vollgeschosse genehmigt

- Für Mehrfamilienhäuser werden 3 Vollgeschosse genehmigt - Es werden alle Dachformen, aber keine glasierten Oberflä-

chen genehmigt

- Schottergärten sind verboten

- Folgende Stellplätze sind vorzuhalten: <50 m² Wohnungs- größe: 1 Stellplatz; >50 m² Wohnungsgröße: 2 Stellplätze Der Zeitplan sieht vor in diesem Jahr noch Baurecht zu erhalten und die Ausschreibung der Bauleistungen sowie die anschlie- ßende Vergabe durchzuführen. Der Beginn der Erschließungs- arbeiten soll im Frühjahr 2022 beginnen und im Herbst abge- schlossen sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf mit den Festsetzungen, der Begrün- dung (Stand 23.06.2021), dem Umweltbericht, dem Grün- ordnungsplan (jeweils Stand 23.06.2021), der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand 17.07.2020) und der schalltechnischen Untersuchung (Stand 03.12.2020) und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.

2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist im Amtsblatt der Gemeinde Wilburgstet- ten zu veröffentlichen.

Das Ingenieurbüro Heller wird beauftragt, die Behördenbe- teiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bauangelegenheiten

Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Dach- gauben auf bestehendem Satteldach im Burgstallweg in Wittenbach

Der Gemeinderat erlangt Kenntnis von dem geplanten Bauvor- haben.

Die Bauherren werden für die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Satteldach im Burgstallweg in Witten- bach gemäß den eingereichten Unterlagen von folgender Fest- setzung des qualifizierten Bebauungsplans „Wittenbach Nr. 1“

befreit:

• 4.1 Gestaltung der Dächer

- Einzelbreiten Dachaufbauen max. 3,0 m

Die geplanten Dachgauben dürfen mit einer Länge von max.

11,1 m errichtet werden. Der Abstand der Dachgauben zum Ort- gang muss min. 2,0 m betragen.

Der Antrag auf Vorbescheid wird ans Landratsamt Ansbach, Bauamt zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit weiterge- leitet.

Errichtung von zwei Dachgauben im Kirchenweg in Wit- tenbach

Der Bauherr plant die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohnhaus im Kirchenweg in Wittenbach. Weiter plant er die Erhöhung des Giebels aufgrund der Aufdachdäm- mung und den Einbau von vier Dachflächenfenstern.

Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bau- vorhaben wird nach § 34 Bau GB beurteilt. Die zwei geplanten Dachgauben fügen sich auf Grund der Art und Maß der bauli- chen Nutzung in die Umgebung ein, ebenso die geplante Erhö- hung des Giebels. Die vier neu zu errichtenden Dachflächen- fenster sind nach Art. 57 BayBO ohnehin verfahrensfrei.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Das gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Das Bauvorhaben wird zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

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Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist so sicher- zustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO). Es ist beim Vollzug des Haushalts darauf zu achten, dass die Deckungsmittel des VmH stets mit folgender Reihen- folge bzw. Priorität bereitgestellt werden (§ 27 Abs. 1 KommHV):

1. Ausgaben, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (zwangsläufige Ausgaben, insbesondere die ordentliche Tilgung von Krediten),

2. Ausgaben für bereits begonnene Maßnahmen (z.B. Fortset- zungsinvestitionen oder weitere Teilabschnitte begonnener Maßnahmen)

3. Ausgaben für neue Maßnahmen (z.B. Vermögenserwerb, Baumaßnahmen)

Diese Reihenfolge soll den Haushaltsausgleich sichern (Art. 64 Abs. 3 GO), denn von den Vorhaben des Vermögenshaushalts geht im Hinblick auf das große finanzielle Gewicht eine beson- dere Gefahr für den Haushaltsausgleich aus. Die Abwicklung begonnener Vorhaben geht vor; neue Vorhaben müssen dage- gen zurückstehen.

Ansbach 30.03.2021

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ansbach

Festplatz beim Sportgelände - Nutzung als temporärer Stellplatz für Sinti und Roma

Die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages haben mit Drucksache WD 3 - 3000 -145/16 aus dem Jahr 2016 einen Sachstand zur Bereitstellung von Stellplätzen für Wohn- wagen von Sinti und Roma erarbeitet.

Im Einzelnen:

Der Rechtsrahmen für das Abstellen von Wohnwagen im öffent- lichen Straßenland ergibt sich insbesondere aus den Vorschrif- ten des Straßenverkehrsrechts sowie des Straßenrechts. Nach

§ 12 Abs. 3b Straßenverkehrsordnung dürfen beispielsweise Wohnwagen ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden. Die Übernachtung in einem Wohnwagen stellt - sofern es sich nicht nur um eine Übernach- tung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit handelt - eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Teilweise existieren insoweit auf Landesebene ausdrückliche Regelungen, etwa in den Straßenordnungen. Auch kann ein dauerhaft als Unterkunft genutzter Wohnwagen als bauliche Anlage gelten und damit besonderen baurechtlichen Anforderungen unterliegen.

Spezielle Regelungen für das Abstellen von Wohnwagen durch Sinti und Roma gibt es in Deutschland nicht. Auch kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Men- schenrechte aus dem Recht auf Wohnung aus Art. 8 Europä- ische Menschenrechtskonvention kein Anspruch auf Bereit- stellung einer Wohnung und damit auch kein Anspruch auf Bereitstellung von Wohnwagenstellplätzen abgeleitet werden.

Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus den verschie- denen Rechtsgrundlagen des Minderheitenschutzes in Deutsch- land (siehe z.B. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten oder auf Landesebene der Vertrag des Freistaates Bayern mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesver- band Bayern e.V.).

Anders stellt sich hingegen die Rechtslage in Frankreich dar, wo es spezielle Regelungen für die Bereitstellung von Stellplätzen für das sog. „fahrende Volk“ gibt.

In der Gemeinde Wilburgstetten haben Sinti und Roma zuletzt vor etwa zehn Jahren übernachtet.

Am Sonntag, den 30.05.2021, bezog die Familie Romeo ohne Vorankündigung den Festplatz beim Sportgelände mit fünfzehn Wohnwagen und einem großen Gemeinschaftszelt.

Die Abreise erfolgte am Donnerstag, den 09.06.2021.

Zweiter Bürgermeister Joachim Goldammer hatte als Urlaubs- vertreter die Verhandlungen erfolgreich geführt. Dabei hat er sich an der bewährten Praxis von anderen Kommunen aus dem Landkreis Ansbach orientiert, die regelmäßig Zielstation der Sinti und Roma sind.

Grundlage für die temporäre Nutzung eines Platzes als Stell- platz ist ein Benutzungsvertrag, der zwischen der Gemeinde und der jeweiligen Familie geschlossen wird. Dabei werden eine Miete, eine Kaution, eine Vorbereitungspauschale durch den Bauhof sowie verbrauchsabhängige Gebühren für Was-

20. FNP-Änderung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Mühlbuck“

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gegen den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungspla- nes (FNP) und den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan (VEP) „Solarpark Mühlbuck“ der Stadt Dinkelsbühl bestehen seitens der Gemeinde Wilburgstetten gemäß § 4 Abs.

2 BauGB keine Einwände. Die Verwaltung der VG wird beauf- tragt, alles Weitere zu veranlassen.

Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung 2021

Mit Schreiben vom 30.03.2021 hat die Staatliche Rechnungs- prüfungsstelle den Gesamtbetrag der in der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Kreditermächtigung in Höhe von 1.108.300

€ genehmigt.

Zusammenfassung aus der Stellungnahme:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Wilburgs- tetten für das Jahr 2021 enthalten als genehmigungspflichtigen Bestandteil einen Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf- nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men i.S.d. Art. 71 Abs. 2 GO von 1.108.300 €. Die Genehmigung kann erteilt werden, weil durch diese Kreditaufnahme des Jah- res 2021 die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. Es sind ausreichend finanzielle Spielräume vorhanden, um diese Schulden zurückzahlen zu können.

Angesichts der weiteren Entwicklung der Schulden im Finanz- planungszeitraum werden erhebliche Bedenken angemeldet.

Wilburgstetten hätte dann Ende 2024 Schulden in Höhe von 2.843.683 €, was mehr als das Doppelte des Landesdurch- schnitts, nämlich 229,5 % ausmacht. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2020 nahezu eine Vervierfachung der Schulden.

Selbst dieses Ergebnis kann nur dann gehalten werden, wenn die in der Finanzplanung aufgezeigten Sondertilgungen im Jahr 2024 vom 727.000 € aufgrund der dann gegebenen Einnahme- situation auch tatsächlich realisiert werden können.

Zur Vermeidung der Gefahr einer Überschuldung wird daher seitens der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle festgestellt und gutachterlich empfohlen, dass keine weite- ren, d.h. über die in der Finanzplanung bereits eingeplanten Kreditaufnahmen hinausgehenden Darlehensaufnahmen genehmigt werden. Die im Finanzplanungszeitraum einge- planten Sondertilgungen genießen Priorität. Schuldenab- bau und Konsolidierung haben Vorrang.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Einplanung von Kreditaufnahmen in die Finanzplanung (hier 2022 bis 2024) nicht zwingend und verpflichtend die Genehmigung entspre- chender Kreditaufnahmen bedeutet. Die Genehmigung des Gesamtbetrages zukünftiger Kreditaufnahmen (Art. 71 GO) beurteilt sich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, sowie den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO). Die für die Jahre 2022 und 2023 im Finanzplan eingeplanten Kreditaufnahmen können nur unter Berücksichtigung der dann herrschenden Gegebenheiten beur- teilt werden.

Wilburgstetten bleibt aufgerufen, seine Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Nur so kann ein weiterer starker Anstieg der Verschuldung und damit die Gefahr einer Überschuldung ver- mieden werden. Auf die Verpflichtung, kostendeckende Gebüh- ren zu erheben, wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen (Art. 8 KAG).

Zur Vermeidung einer Verfestigung des angestrebten hohen Schuldenniveaus erscheint eine zügige Rückführung der durch die Baumaßnahmen bedingten Schulden dringend nötig. Auf die Notwendigkeit, die eingeplanten Sondertilgungen im Jahr 2024 vorzunehmen, wird hingewiesen.

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tetten.de – wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Das Bürgerservice-Portal – Erweiterung der Online-Dienstangebote im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Rathaus“

Das Bürgerservice-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten online zu erfas- sen und an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzu- leiten. Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bür- gerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Die Anmel- dung zur BayernID wird automatisch auf der Website angebo- ten. Wahlweise können sie auch ohne Anmeldung fortfahren.

Im Rahmen des Förderprogrammes zum Digitalen Rathaus wurde das Angebot zur Beantragung von Anträgen im Online- Verfahren erheblich erweitert.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kon- taktieren Sie uns per E-Mail unter buergerbuero@vg-wilburgs- tetten.de – wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Fahrersuche für Bürgerbus

Stand: 01.07.2021

Projekt Bürgerbus für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

- Fahrer (m/w/d) gesucht -

Um eine ausreichende Mobilität im ländlichen Raum zu gewähren, erwägt die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstet- ten mit ihren Mitgliedsgemeinden Mönchsroth, Markt Weiltin- gen und Wilburgstetten einen Bürgerbus einzurichten, wel- cher von der Bürgerschaft auf Abruf gebucht werden kann.

Im Mitteilungsblatt April 2021 hat die Verwaltung der VG einen Fragebogen zum Projekt Bürgerbus beigelegt, um das Interesse im Gebiet der VG Wilburgstetten abzufragen. Es gab viele Rückmeldungen und Anregungen, mit denen die Verwaltung klar den Auftrag aus der Bürgerschaft bekommen hat, das Projekt Bürgerbus weiter voranzubringen.

Auch haben sich aus den Rückläufern schon einige Bürge- rinnen und Bürger bereiterklärt, das Projekt ehrenamtlich zu unterstützen.

Da der Bürgerbus unter dem Motto „Bürger fahren für Bür- ger“ steht, ist die Einrichtung eines Bürgerbusses also nur möglich, wenn sich genügend Fahrer (m/w/d) finden lassen.

Um das Projekt Bürgerbus umsetzen zu können, werden noch Fahrer (m/w/d) gesucht. Die Gemeinde Wilburgstetten bittet daher ihre Mitbürger das Projekt zu unterstützen und sich als Fahrer (m/w/d) zur Verfügung zu stellen.

Interessierte Bürger sollen bitte bis 26.07.2021 im Rathaus ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Verwaltung wird dann mit den Interessierten Kontakt aufnehmen und in einer Ver- sammlung über die weitere Vorgehensweise sowie über rechtliche und sonstige Fragestellungen zu informieren.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.

(FH) ser, Abfall und Strom erhoben. Strom und Wasser musste bei

der Familie Romeo durch den Zweiten Bürgermeister sogar mit Unterstützung einer Polizei-Streife eingefordert werden.

In der Nacht von Montag, den 14.06.2021, auf Dienstag, den 15.06.2021, reiste die Familie Colombar ohne Vorankündigung mit zunächst fünf Wohnwagen an. Als Stellplatz wurde der asphaltierte Parkplatz beim Sportgelände gewählt. Dort sollen die Wohnwagen aber aus verschiedenen Gründen nicht dau- erhaft stehen, u.a. da der Parkplatz als solcher genutzt werden muss und aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung. Insbesondere in den Abendstunden besteht erhebliche Lärmentwicklung auf dem Stellplatz, der sich auf die Umgebung auswirkt.

Erster Bürgermeister Michael Sommer führte diesmal die Ver- handlungen. Dazu gehört direkt der Verkauf von Restmüllsäcken des Landkreises Ansbach. In diesem Fall wurden fünf Säcke verkauft, die nach der Abreise vom Bauhof entsorgt wurden. Am Dienstagabend war die Familie mit dreizehn Wohnwagen voll- ständig angereist. Ein Vertrag wurde bis dahin nicht geschlos- sen, da keine Einigung erreicht werden konnte. Die Weiter- reise erfolgte schließlich bereits am Mittag des Mittwochs, den 16.06.2021. Die Familie wollte die Mietbedingungen für den Festplatz nicht erfüllen. Anscheinend waren die verlangten Kos- ten für Miete, Kaution, Wasser, Abfall und Strom zu hoch.

Es besteht eine Problematik mit der Entsorgung des anfallen- den Abwassers. Deshalb wird ein geeigneter Schachtdeckel beschafft, der eine Öffnung aufweist um Camping/Wohnwagen- Toiletten dort zu entleeren. Entsprechend müssen die Gebühren angepasst werden.

Für den weiteren Umgang mit Sinti und Roma wurde eine Checkliste angefertigt, damit die Verwaltung handlungssicher bleibt:

1. Sofort Kontakt herstellen

2. Information an Polizei, dass Sinti und Roma vor Ort sind 3. Unmittelbar Forderungen (Sauberkeit usw.) stellen und auf

Vertragsabschluss mit Mietbedingungen drängen

4. Restmüllsäcke verkaufen und auf die Müllentsorgung hin- weisen, damit der Müll gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt wird

5. Personalien der Hauptakteure aufnehmen und Kennzei- chen notieren

6. Stellplatz und Bewohner regelmäßig kontrollieren und höf- lich aber konsequent auf das gewünschte Verhalten anspre- chen und in Kontakt bleiben

7. Abrechnung von offenen Kosten nach Möglichkeit vor der Abreise, ggf. mit Hilfe der Polizei

8. Nach Abreise sofortige Entsorgung des liegengebliebenen Mülls durch den Bauhof

Das Bürgerservice-Portal – Erweiterung der Online-Dienstangebote im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Rathaus“

Das Bürgerservice-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten online zu erfas- sen und an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzu- leiten. Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bür- gerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Die Anmel- dung zur BayernID wird automatisch auf der Website angebo- ten. Wahlweise können sie auch ohne Anmeldung fortfahren.

Im Rahmen des Förderprogrammes zum Digitalen Rathaus wurde das Angebot zur Beantragung von Anträgen im Online- Verfahren erheblich erweitert.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kon- taktieren Sie uns per E-Mail unter buergerbuero@vg-wilburgs-

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Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für die Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungs- plan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wilburgs- tetten.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Hasel- bachäcker“ mit Begründung (je Stand 23.06.2021), Umwelt- bericht, Grünordnungsplan (je Stand 22.01.2021), spezieller artenschutzrechtli-cher Prüfung (Stand 17.07.2020) und schall- technischer Untersuchung (Stand 03.12.2020) liegen im Bau- amt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstet- ten vom

26.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Nie-derschrift abgegeben wer- den.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau-ungsplan für das Wohn- gebiet „Haselbachäcker“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müs- sen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Be-bauungs- plans „Haselbachäcker“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

- Stellungahme des LRA vom 25.06.2020

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 13b BauGB nicht gegeben Hinweise zum Lärmschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.

1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Home- page der Gemeinde Wilburgstetten www.wilburgstetten.de unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan-gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations- pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich aus- liegt.

Wilburgstetten, 16.07.2021 gez.Michael Sommer

Erster Bürgermeister

sucht zum 01. Oktober 2021 eine

im Rahmen einer unbefristeten, geringfügigen Beschäftigung.

Die Arbeitszeit beträgt ca. 5 Stunden pro Woche.

Die Entlohnung erfolgt nach TVöD.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie sich bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis 31.07.2021 an die

Kindertagesstätte Kastanienkinder Frau Vanessa Unger Schulstraße 5, 91744 Weiltingen.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie von Frau Unger unter der Telefonnummer: 0151 53822074.

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer.

Verwaltungsverfahrensgesetzes

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Rüh- lingstetten in den Mauchgraben durch die Gemeinde Wil- burgstetten, Landkreis Ansbach

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 22.06.2021, AZ 6411.01-008043gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Rühlingstetten in den Mauchgraben durch die Gemeinde Wilburgstetten, Land- kreis Ansbach befristet bis 31.12.2041 erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allge- meinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Wilburgstetten in der Zeit von 19.07.2021 bis 30.07.2021 (zwei Wochen) während der Dienststunden aus.

Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegen- über den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Wilburgstetten, 01.07.2021

gez. Michael Sommer, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Wilburgstetten für den Entwurf des Bebauungs- planes für das Wohngebiet „Haselbachäcker“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.06.2021 den Ent- wurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Haselbachä- cker“ gebilligt.

Der Geltungsbereich liegt im Osten von Wilburgstetten, südlich der Staatsstraße 2385 („Weiltinger Straße“). Im Westen und Nordwesten grenzt bestehende Bebauung an. Im Süden grenzt eine land-wirtschaftlich genutzte Fläche an. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches beträgt ca. 3,37 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 541, 544, 545, 545/1, 546, 547 (teilw.), 556 (teilw.), und 548 (teilw.) der Gemarkung Wilburgstetten.

Mit der vorliegenden Planung soll Baurecht für ca. 32 Bauplätze mit Einfamilienhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung geschaf- fen werden.

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Jagdgenossenschaft Villersbronn - Welchenholz

Zur Versammlung am Freitag, 30.07.2021 um 20:00 Uhr im Schützenhaus in Villersbronn sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Vorstandes

4. Verlesung des letzten Protokolls 5. Kassenbericht

6. Kassenprüfungsbericht 7. Entlastung des Kassenführers 8. Jagdpachtverlängerungsantrag 9. Neuwahlen der Vorstandschaft 10. Wünsche und Anträge August Schwarz, Jagdvorsteher

Gründung eines Dorfvereins in Greiselbach

Dazu sind alle Greiselbacher*innen eingeladen: am Montag, 26.07.2021 um 19.30 Uhr in die Schafscheune.

„Wir sind der Meinung, dass wir nicht bis zur Dorferneuerung warten, sondern jetzt den Greiselbach e.V., den Verein für´s Dorf, gründen möchten“.

Unsere neue Begegnungsstätte soll mit Leben gefüllt werden und, um die Gemeinschaft aufzubauen, braucht es Zeit, die wir jetzt schon nutzen möchten.

Der Arbeitskreis Dorferneuerung Greiselbach

CSU-Ortsverband

Einladung zur Ortshauptversammlung

für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 mit Neu- wahl der gesamten Vorstandschaft

Am Freitag, den 23.07.2021, um 19:00 Uhr im Saal der Bahn- hofsgaststätte Graser.

Tagesordnung:

• Begrüßung mit anschl. Totenehrung

• Berichte des Vorsitzenden, von Schriftführer und Kassen-

• Bericht der Kassenprüfer mit anschl. Entlastung der Vor-wart standschaft

• Ansprache des 1. Bürgermeisters Michael Sommer

• Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft

• Ehrungen

Achtung, es sind die allgemeinen Hygienevorschriften für Corona zu beachten! Das bedeutet, Erscheinen mit FFP2- Maske und Mindestabstand von 1,5 m im Saal.

Eine Anmeldung zur Versammlung ist erforderlich.

Alfred Mahler, 1. Vorsitzender

Feuerwehrverein Wilburgstetten und U.

Jahreshauptversammlung

Einladung zur nachgeholten Jahreshauptversammlung des FFW-Vereins Wilburgstetten und Umgebung e.V. am Frei- tag, 20.08.2021 im Gerätehaus der Feuerwehr Wilburgstetten, Beginn: 19.30 Uhr.

Es ist zu beachten, dass aufgrund der Hygienebestimmungen ausschließlich Mitglieder des Feuerwehrvereins teilnehmen dür- fen.

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Neue Bücher

Hallo, liebe Leserinnen und Leser!

Wir haben wieder neue Bücher bekommen, die darauf warten gelesen zu werden.

Es sind u. a. die Fortsetzungen „Der Tuchvilla“, „Die Fotografin“

oder der letzte Band „Der sieben Schwestern“, usw.

Auch Krimi und Thriller haben wir neue im Bestand. Wer es lus- tig will, kann z. B. „Die Online-Oma“ lesen.

Neue Kinder-, Jugend- und Sachbücher haben wir ebenfalls in unserem Sortiment.

Wer eine Wanderung oder Fahrradtour plant, kann hier entspre- chende Literatur finden.

Neugierig geworden? Einfach vorbeikommen und informieren.

Wir freuen uns über euren Besuch.

Die Bücherei beteiligt sich in diesem Jahr wieder am Ferienpro- gramm.

Wir freuen uns schon heute, euch Kinder bei uns zu sehen.

Es können alle Kinder bei uns mitmachen, auch die, die keinen Leserausweis besitzen.

Am Schluss warten wieder Gutscheine oder Bücher für die Gewinner.

Bis bald in der Bücherei. Das Team Ilg freut sich, wenn Ihr kommt.

Vorankündigung

Die VHS meldet sich zurück. Wir hoffen, dass wir in diesem Jahr die Kurse und Vorträge, die wir im Programm haben alle durch- führen können.

Wir werden in der Woche, in der auch die Schule wieder beginnt die ersten Kurse beginnen.

Das heißt wir starten gleich am 13.09. mit unserem neu ins Pro- gramm aufgenommenen Kurs.

Dieser Kurs ist für die Ü50 gedacht. Alle, die sich nicht mehr jung genug fühlen um mit den „Jungspunden“ rumzuhüpfen, aber auch noch nicht zu den „Älteren“ gezählt werden möchten, sind hier angesprochen.

Es wird Sport gemacht, jeder wie er kann. Es müssen keine Höchstleistungen erzielt werden. Wichtig ist es, dass es Spaß macht und man beweglich bleibt.

Das Seniorenturnen findet dann wieder dienstags zu der gewohnten Zeit statt.

Body-Power ist am Donnerstagvormittag und am Abend haben wir dann noch Qi Gong auf dem Programm.

Es werden auch verschiedene Vorträge gehalten, z.B. über den Darm, Schmerztherapie, Aggressionen bei Kindern.

Näheres erfahren Sie im August-Mitteilungsblatt oder sie infor- mieren sich in der Bücherei, bzw. an den Aushängen.

Anmeldungen sind jederzeit, zu den Öffnungszeiten in der Bücherei oder der VHS in Ansbach (nur online) möglich.

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tion einer neuen Software, durch die Aktualisierung des Daten- schutzes, durch das Begleitprojekt „Wissen und Handeln“ des Diözesancaritasverbandes uvm. Eine derartige umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit verdient Anerkennung und Respekt.

Den beiden sag ich im Namen der Krankenpflegevereine, im Namen von Pfarrer C. Matajczuk und Pater Thomas Madavana VC, sowie persönlich Danke und Vergelt`s Gott.

Darüber hinaus bitte ich Sie alle, die Arbeit der Sozialstation durch eine Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein vor Ort zu unterstützen. Die Corona-Pandemie hat sichtbar gemacht, welch segensreichen Dienst die Pfleger*innen leisten. Gute Löhne sollten in der Branche selbstverständlich sein; sie sind es bei uns seit Langem.

Durch die Spenden der Vereine können auch Patienten*innen behandelt werden, die sich finanziell nicht „rechnen“. Außerdem hat laut Satzung jedes Vereinsmitglied den Anspruch auf Pflege von der Sozialstation im Bedarfsfall.

Für Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Pfarrbüros.

Joachim Pollithy, Pfarrer

Informationen zum Foto-Wettbewerb

Jeder Teilnehmer an unserem Fotowettbewerb „ Mein Lieb- lingsbild aus der Gemeinde Wilburgstetten“ soll bitte sein Lieb- lingsfoto mit Angabe seines vollständigen Namens, Adresse und E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sowie einer kurzen Beschreibung seines Fotos mit dem Betreff „Fotowettbewerb“

an die E-Mail-Adresse info.kupav@gmail.com schicken. Da die ausgewählten Wettbewerbsbeiträge auch gedruckt werden sol- len, laden Sie Ihre Bilder bitte in ausreichender Auflösung hoch.

Achten Sie bitte darauf, dass die Bilder im Querformat sind und die kürzeste Seitenlänge des Bildes 3.000 Pixel oder mehr beträgt.

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb werden die Datenschut- zerklärung und Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern akzeptiert. Diese können vor Versenden des Fotos angefragt werden bzw. werden mit Mail-Eingangszugang automatisch zugesandt.

Teilnahmeschluss für das Einreichen der Fotos ist Sonntag, 15.

August 2021.

Wir freuen uns auf Ihre Bilder und bedanken uns im Voraus für die Teilnahme.

Schützenverein Wittenbach

Jahreshauptversammlung SV Edelweiss Wittenbach

am Freitag, 30.07.2021 um 19:30 Uhr im Schützenhaus Witten- bach

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht des 2. Schützenmeisters 2. Grußworte

3. Jahresbericht des Schriftführers 4. Kassenbericht

5. Revisionsbericht

6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Ehrungen

8. Bericht des Jugend- und Schießleiters 9. Preisverleihung Corona-Pokal-Schießen 10. Neuwahlen

11. Wünsche und Anträge

Bitte achten Sie auf die gültigen Hygienemaßnahmen.

Die Vorstandschaft 1) Begrüßung, Beschlussfähigkeit und Totengedenken

Bericht des 1. Vorsitzenden 2) Bericht der Schriftführerin

Bericht der Ortskommandanten Bericht des Jugendwartes 3) Bericht des Kassiers 4) Bericht der Kassenprüfer

Entlastung der Vorstandschaft 5) Neuwahl der Vorstandschaft

Neuwahl der Kassenprüfer

6) Grußworte, Ehrungen, Wünsche und Anträge, Vorschau 2021, Verschiedenes

7) Bericht des Festkomitees zum 150. Jubiläum gez. S. Thönes, 1.Vorstand

Fischereiverein

Königsfischen

Beim diesjährigen Königsfischen am 13. Juni konnte Alexander Schuh aus Tannhausen, mit einem 64 cm langen Karpfen bei einem Gewicht von 4319 g, seine Königswürde verteidigen. Auf Platz 2 folgte sein Vater Hans Schuh. Platz 3 sicherte sich Robby Engelhardt.

Fischerkönig Alexander Schuh und Jugendkönig Tim Pflanz Foto: Peter Tippl Bei den Jungfischern entthronte Tim Pflanz aus Wilburgstetten den Vorjahressieger Gabriel Schuh aus Tannhausen. Bei sei- nem ersten großen Vereinswettbewerb konnte sich der 10-jäh- rige Tim Pflanz, ebenfalls mit einem Karpfen (46 cm, 1399 g), die Königswürde sichern und verwies seinen Vereinskollegen Schuh auf Platz 2.

Insgesamt gingen 20 Fischer an den Start. Überwiegend wur- den Karpfen gefangen.

Krankenpflegeverein

St. Margareta Wilburgstetten

Löhne in der Pflege – und ein „neuer“ Vorstand

Ende Juni fand in Wilburgstetten die Jahreshauptversammlung der Katholischen Sozialstation statt. Erfreulicherweise konnte im vergangenen Jahr ein kleines Plus erwirtschaftet werden – Dank der Ausgleichszahlungen vom Bund für coronabedingte Aus- fälle, und dank großzügiger Spenden der beteiligten Kranken- pflegevereine. Und das, obwohl Caritas (und Diakonie) gegen- über anderen Anbietern ihren Mitarbeiter*innen die höchsten Löhne in dieser Branche bezahlen!

Sehr erfreulich ist auch, dass die Patienten*innenzahlen weitge- hend stabil geblieben sind, und dass, sowohl Markus Munzin- ger, als auch Josef Seidel erneut als 2. bzw. 1. Vorstand wie- dergewählt worden sind. Beide haben sich in den letzten vier Jahren sehr für die Sozialstation eingesetzt: z.B. durch die Neu- gestaltung der Homepage, durch die Beschaffung und Installa-

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Anmeldung an der Wirtschaftsschule Dinkelsbühl mit dem Jahreszeugnis

Anmeldungen zum Besuch der Wirtschaftsschule Dinkelsbühl ab dem Schuljahr 2021/2022 sind bis einschließlich Freitag, 6.

August 2021 mit dem Jahreszeugnis bzw. Quali-Zeugnis mög- lich. Auf unserer Homepage www.ws-dkb.de können Sie sich ausführlich informieren, dort gelangen Sie auch direkt zur Online-Anmeldung. Eine Voranmeldung ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung jeweils im Original:

Geburtsurkunde, Masernschutznachweis, Jahreszeugnis oder Quali-Zeugnis, Passbild für Schüler, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter Tel. 09851 5772-0.

gez. Andreas Wedler, StD, Stellvertretender Schulleiter

Außensprechtage der Pflegeberatungsstelle

des Landkreises Ansbach in Dinkelsbühl

Die Pflegeberatungsstelle des Landkreises Ansbach führt in Zukunft im Rathaus der Stadt Dinkelsbühl einmal im Monat eine kostenlose, individuelle, trägerunabhängige Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörigen durch. Sollte ein grö- ßerer Beratungsbedarf bestehen, wird um Voranmeldung bei Herrn Lechler am Landratsamt Ansbach unter der Telefonnum- mer 0981 / 468-5220 gebeten.

Diese Sprechtage der Pflegeberatungsstelle finden im Jahr 2021 an den folgenden Termine jeweils zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr statt:

Mi. 11.08.2021 - Mi. 13.10.2021 - Mi. 10.11.2021 - Mi. 15.12.2021

Das Pflegeberatungsangebot beinhaltet unter anderem:

• Abklärung des persönlichen Hilfebedarfs

• Beratung über die Leistungen der Sozialen Pflegeversiche- rungen, Hilfe zur Pflege nach SGB XII sowie zum Bayeri- schen Landespflegegeld

• Beratung über die Möglichkeit der Pflege zu Hause

• Informationen über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege- und Betreuungsangebote

• Hilfe und Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen (Pflegekasse, MDK, Schwerbehindertenausweis)

• Information über die Inanspruchnahme von Kurzzeit-, Ta- ges- und Verhinderungspflege

• Information zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

• Information zur barrierefreien Gestaltung des Wohnraums und deren Finanzierung

• Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Weiterhin bietet die Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach Vor-Ort-Beratungstermine in der eigenen Häuslichkeit an, um auf die individuelle Pflege- und Wohnsituation bedarfsgerecht beraten zu können. Anmeldungen dazu sind ebenfalls unter der Telefonnummer 0981 / 468-5220 möglich

Berufs-Chance Kindertageseinrichtung

Für den Quereinstieg bietet das Kolping-Bildungszentrum in Ansbach eine Weiterbildung in der Kinderpflege an (staatl.

gepr. Kinderpfleger/-in) Ebenso gibt es einen Kurs zur Fach- kraft in Kindertageseinrichtungen. Start der Weiterbildungen ist im Herbst 2021. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist möglich. Lassen Sie sich hier zu Bildungsgutschein bei Agentur für Arbeit (Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme auch für Beschäftigte und Arbeitgeber mit einem Bildungsgutschein för- dern) und den Kursinhalten bei Kolping beraten. Kommen Sie zu einer Infoveranstaltung!

TSV Wilburgstetten

Tennis

Jahreshauptversammlung TSV-Tennisabteilung

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 am Freitag, 20. August, 19:30 Uhr im Tennisheim

Dazu laden wir alle Mitglieder und Freunde der Tennisabteilung recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht 1. Vorsitzender 2. Bericht Schriftführer

3. Bericht Schatzmeister

4. Bericht Kassenprüfer u. Entlastung der Vorstandschaft 5. Grußworte

6. Ehrungen

7. Neuwahl der Vorstandschaft

8. Spielbetrieb, Training und Mannschaften 2021/22 9. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Eltern vertreten ihre Kinder unter 16 Jahren TSV 1947 Wilburgstetten e.V.-Tennisabteilung- gez. Tony Ilg

Bildungsprogramm für Waldbesitzer

Im Herbst/Winter 2021 bietet das Amt für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten Ansbach auch heuer wieder ein Bildungspro- gramm für Waldbesitzenden (BiWa) an.

An 9 Abenden und drei Samstagen sollen den interessierten Waldbesitzern verschiedene Themen rund um die Waldbewirt- schaftung nahegebracht werden. Ab dem 15.September fin- den jeweils am Mittwochabend (von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Schulungen zu den einzelnen Themenbereichen der Waldbe- wirtschaftung statt. Zusätzlich dazu werden an drei Samstagen praktische Vorführungen angeboten. Ziel ist es, den Waldbesit- zern ein noch erfolgreicheres Bewirtschaften ihres Waldes zu ermöglichen. Die Auswahl der Themen reicht von „Baumarten- kenntnis“ über „Bestandsbegründung“ und „Durchforstung“ bis zur „Holzernte“.

Die Vortragsabende finden im Veranstaltungsraum in unserem neuen Amtsgebäude, Mariusstraße 26 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, melden sich Interessierte melden sich verbindlich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach im Internet unter www.aelf-an.bayern.de an.

Bayerische Dialogforen für pflegende Angehörige

Online-Veranstaltung am Samstag, 24.07.2021 Regierungsbe- zirk Mittelfranken

Hier können Sie sich anmelden: www.dialogforen.bayern.de

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Die Info-Termine sind: 13.07. / 15.07. / 27.07. / 29.07. Die Kol- ping-Akademie berät hier im Vorfeld der Teilnahme unter 0951- 51947-0 oder per mail an

akademie@kolpingbildung.de

Sechta-Ries-Schule in Unterschneidheim

Alle reden vom Insektensterben... Die Klasse R6a der Sechta- Ries-Schule in Unterschneidheim wird aktiv und macht sich für Insekten stark Während des Fernlernunterrichts behan- delte die Klasse R6a das Thema Insekten. Zunächst lernten die Schülerinnen und Schüler Merkmale der Insekten kennen.

Anschließend wurden verschiedene Gruppen von Insekten, wie beispielsweise Bienen, Libellen und Schmetterlinge, näher betrachtet. Zum Schluss erfuhr die Klasse, dass es durch unter- schiedliche Faktoren ein Insektensterben der für uns so wichti- gen Tiere gibt.

Um etwas dagegen zu unternehmen, wurden die Schülerinnen und Schüler aktiv und erstellten mit großer Motivation verschie- dene Hilfen für Insekten, wie z.B. Insektenhotels, Insektenträn- ken oder Ohrwurmhäuser.

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Tel.: 09191 723265

Fax. 09191 723242 c.umlandt@wittich-forchheim.de

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Mobil: 0171 1487485

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Enterbung muss kein Schicksal sein

(djd-k). Die Summe ist gewal- tig: In Deutschland werden bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Dieser Betrag ver- teilt sich auf über 900.000 Erb- schaften. Dahinter steht stets ein Trauerfall, der bei den An- gehörigen Emotionen auslöst.

Einen zusätzlichen Schock er- leiden Menschen, wenn sich im Testament herausstellt, dass sie enterbt wurden. Eine Enter- bung muss aber nichts Endgül- tiges und Unabänderliches sein,

wenn Anspruch auf den soge- nannten Pflichtteil besteht. Die Plattform www.dieerbschützer.

de bietet Enterbten eine ein- fache und qualitativ hochwer- tige Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Auf der Seite kann man mit wenigen Klicks ermitteln, ob und in welcher Höhe Anspruch auf den Pflicht- teil besteht. Die Plattform sorgt dann für eine vollständige Durchsetzung der Ansprüche.

Kollagen ist nicht gleich Kollagen

(djd-k). Falten und schlaffe Stellen? Lieber nicht. Die Wis- senschaft hat in der Faltenbe- kämpfung große Fortschritte gemacht. Ganz oben in der Forschung steht das Struktur- protein Kollagen, das die Haut straff und elastisch hält. Mit den Jahren nimmt dessen körperei- gene Produktion ab. Um diesen Prozess aufzuhalten, haben Wis- senschaftler spezielle Kollagen- Peptide entwickelt, die die Pro- duktion wieder anregen können.

Dabei kommt es auf die richtige Zusammensetzung an, die vom Körper optimal aufgenommen wird. Dies lässt sich nur durch fundierte Studien nachweisen.

So haben Studien mit dem Test- Präparat Elasten Trinkampullen gezeigt, dass sich am ganzen Körper die Hautfeuchtigkeit und -elastizität schon nach vier Wochen deutlich erhöhen kann und Falten reduziert werden.

Mehr Infos dazu gibt es unter www.elasten.de.

Rätsel Spaß

Kreuzworträtsel I Sudoku

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