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Nehmen Sie eine Figur aus dem Spiel! Herzlichen Glückwunsch!

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Academic year: 2022

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Asylberechtigt

Sie wurden nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte/r anerkannt. Sie erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach

§ 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Frühestens nach 3 Jahren können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde. Sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten.

Nehmen Sie eine Figur aus dem Spiel! Herzlichen Glückwunsch!

Asylberechtigt

Sie wurden nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte/r anerkannt. Sie erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach

§ 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Frühestens nach 3 Jahren können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde. Sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten.

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Flüchtlingsschutz

Sie erhalten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das absolute Grundrecht auf Asyl haben Sie nicht erhalten, da Sie nicht beweisen konnten, dass Sie nicht über einen „sicheren Drittstaat“ eingereist sind und da eine Rückführung in einen „sicheren Drittstaat“ nicht möglich war. Sie konnten aber glaubhaft und ohne Widersprüche darstellen, dass Ihnen in Ihrem Herkunftsland politische Verfolgung droht. Sie erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Frühestens nach 3 Jahren können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde. Sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten.

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Flüchtlingsschutz

Sie erhalten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das absolute Grundrecht auf Asyl haben Sie nicht erhalten, da Sie nicht beweisen konnten, dass Sie nicht über einen „sicheren Drittstaat“ eingereist sind und da eine Rückführung in einen „sicheren Drittstaat“ nicht möglich war. Sie konnten aber glaubhaft und ohne Widersprüche darstellen, dass Ihnen in Ihrem Herkunftsland politische Verfolgung droht. Sie erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Frühestens nach 3 Jahren können Sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde. Sie dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten.

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Subsidiärer Schutz

In Ihrem Fall wurde „subsidiärer Schutz“ gewährt. Das BAMF hat festgestellt, dass Ihr Leben aufgrund der individuellen Situation in Ihrem Herkunftsland im Kontext von Kriegshandlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet wäre. Eine zielgerichtete politische Verfolgung aufgrund Ihrer politischen Überzeugung, Ihrer Religionszugehörigkeit oder Ihrer ethnischen Herkunft liege aber nicht vor. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Ihnen eine schnelle Integration gelingt und Sie unabhängig von öffentlichen Geldern leben können, dürfen Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde.

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Subsidiärer Schutz

In Ihrem Fall wurde „subsidiärer Schutz“ gewährt. Das BAMF hat festgestellt, dass Ihr Leben aufgrund der individuellen Situation in Ihrem Herkunftsland im Kontext von Kriegshandlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet wäre. Eine zielgerichtete politische Verfolgung aufgrund Ihrer politischen Überzeugung, Ihrer Religionszugehörigkeit oder Ihrer ethnischen Herkunft liege aber nicht vor. Sie erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Ihnen eine schnelle Integration gelingt und Sie unabhängig von öffentlichen Geldern leben können, dürfen Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, jedoch nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht vorher wegen Wegfalls der Gefährdungslage vom BAMF widerrufen wurde.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

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Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt I

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie haben zwei Wochen Zeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie finden einen guten Rechtsanwalt und können sich die Gebühren leisten, da Ihnen Mitglieder eines Asylhelfer-Kreises Geld ausleihen. Der Rechtsanwalt klagt für Sie beim Verwaltungsgericht.

Stellen Sie eine Figur zur Station 6 „VERWALTUNGSGERICHT“ und warten Sie dort.

Abgelehnt II

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie verpassen die zweiwöchige Klagefrist.

Damit Sie nicht abgeschoben werden, tauchen Sie zusammen mit Ihren Kindern in der Wohnung von Freunden unter.

Stellen Sie eine Figur zur Station 7 „ILLEGALITÄT“ und würfeln Sie dort um Ihr Schicksal!

Abgelehnt II

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie verpassen die zweiwöchige Klagefrist.

Damit Sie nicht abgeschoben werden, tauchen Sie zusammen mit Ihren Kindern in der Wohnung von Freunden unter.

Stellen Sie eine Figur zur Station 7 „ILLEGALITÄT“ und würfeln Sie dort um Ihr Schicksal!

Abgelehnt II

Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Sie verpassen die zweiwöchige Klagefrist.

Damit Sie nicht abgeschoben werden, tauchen Sie zusammen mit Ihren Kindern in der Wohnung von Freunden unter.

Stellen Sie eine Figur zur Station 7 „ILLEGALITÄT“ und würfeln Sie dort um Ihr Schicksal!

(5)

Abgelehnt III

Ihr Asylantrag wurde als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Sie konnten Ihre Fluchtgeschichte nicht widerspruchsfrei, lebensnah, chronologisch, in sich stimmig, komplett und glaubhaft darstellen. Kurz: Der Beamte des BAMF hat Ihnen nicht geglaubt. Außerdem konnten Sie nicht glaubhaft darstellen, dass Sie persönlich politisch verfolgt werden würden, wenn Sie zurückkehren.

Stellen Sie eine Figur zur Endstation „ERLEDIGT“! Sie spielen nicht mehr mit!

Abgelehnt III

Ihr Asylantrag wurde als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Sie konnten Ihre Fluchtgeschichte nicht widerspruchsfrei, lebensnah, chronologisch, in sich stimmig, komplett und glaubhaft darstellen. Kurz: Der Beamte des BAMF hat Ihnen nicht geglaubt. Außerdem konnten Sie nicht glaubhaft darstellen, dass Sie persönlich politisch verfolgt werden würden, wenn Sie zurückkehren.

Stellen Sie eine Figur zur Endstation „ERLEDIGT“! Sie spielen nicht mehr mit!

Referenzen

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