7. Rechtsstellung der Parteien des Lizenzvertrages im Verhältnis zu Dritten
7.1 Absolutrechtliche Ebene
7.2 Schuldrechtliche Ebene
7.1.1 Übertragung des Schutzrechts auf einen Dritten
Problem: - Absolute Rechtsstellung geht obligatorischer Berechtigung vor - LG-Stellung hängt nicht am Schutzrecht
- LV bleibt zwischen urspr. Parteien zwar bestehen - LV kann seitens LG aber nicht mehr erfüllt werden - mit Schadenersatz ist dem LN nicht gedient
- Übertragungsverbot im LV hindert (absolutrechtlich) die Übertragung nicht!
Lösung: D: absolute Wirkung der – ausschliesslichen – Lizenz (+ gesetzliche Regelung)
CH et al.: gesetzliche Regelung
Grundlage, Inhalt &
Umfang der Lizenz
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
Lösung (CH): Registerrechte PatG 34 III MSchG 18 II DesG 15 II
Registereintrag der Lizenz wirkt gegen Erwerber (Aussenverhältnis: konstitutive Wirkung)
(Innenverhältnis: deklaratorische Wirkung) gesetzliche Realobligation
Urheberrecht?
Aber: Wer trägt die Lizenz ins Register ein?
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
7.1.1 Übertragung des Schutzrechts auf einen Dritten
Eintragung der Lizenz ins Register:
- Eintragung der Lizenz durch den LG als Rechteinhaber: Immer möglich
- Eintragung der Lizenz durch den LN:
Patentrecht: - Eintragung der Lizenz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patentinhabers
- Vorlage des LV durch LN bei Eintragung allein nicht ausreichend (PatV 105 II, BGE 135 III 656)
Marken- und - auf Antrag „eines Beteiligten“ (MSchG 18 II; DesG 15 II) Designrecht : - ausdrückliche Erklärung des LG im LV selber genügt für
Eintragung durch LN (MSchV 29; DesV 28)
Grundlage, Inhalt &
Umfang der Lizenz
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
Problem: LN ist nicht Inhaber des Schutzrechts; bloss obligatorische Wirkung der Lizenz
fehlende Aktivlegitimation für immaterialgüterrechtliche Ausschliesslichkeitsansprüche Dritten gegenüber
nur Anspruch auf vertragsrechtlichen Interessenausgleich gegenüber LG
Vorbehalt: Lauterkeitsrecht
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
7.1.2. Verletzung des Schutzrechts durch einen Dritten
Lösungen: 1. Prozessvollmacht
2. Prozessstandschaft a) gesetzlich (DesG 35 IV; neu auch PatG 75; MSchG 55 IV; URG 62 III) b) gewillkürt
3. (Teil-) Rechtsübertragung a) quantitative Teilung b) qualitative Teilung
Probleme der Lösungen: - Schaden LN Schaden LG
- Passivlegitimation LN/mat. Rechtskraft bei Prozessstandschaft
- Streitgenossenschaft bei quantitativer Teilung - Formvorschriften bei der Übertragung
Grundlage, Inhalt &
Umfang der Lizenz
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
7. Rechtsstellung der Parteien des Lizenzvertrages im Verhältnis zu Dritten
7.1 Absolutrechtliche Ebene
7.2 Schuldrechtliche Ebene
7.2.1 Wechsel der Lizenzgebereigenschaft
Problem: Kann sich LN gegen Übertragung der Lizenzgebereigenschaft wehren?
Normen: OR 181 – passt nicht genau
OR 261 II, 333 – zu spezifisch
Lösungsansatz: Frage der Zumutbarkeit - ja, solange Genusserhaltung sichergestellt
- falls nein: Grund für fristlose Kündigung und Schadenersatz
Beweislast: Vermutung der Zumutbarkeit
Grundlage, Inhalt &
Umfang der Lizenz
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
Problem: Kann der Lizenznehmer seine Stellung einem Dritten einräumen?
Normen: OR 263, 292 – Wertungsgehalt passend:
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ablehnung nur aus wichtigen Gründen
Lösungsansatz: Frage der Zumutbarkeit - ja, solange Pflichten erfüllt werden - falls nein: Grund für fristlose
Kündigung und Schadenersatz mit Solidarhaftung
Beweislast: Vermutung der Unzumutbarkeit
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten
7.2.3 Unterlizenz
Problem: Darf der Lizenznehmer Dritten die Nutzung des Lizenz- gegenstandes gestatten und ihn selbst ebenfalls nutzen?
Normen: OR 262 passt nicht (sozialrelevante Motivation)
Lösungsansatz: Interessen des LG überwiegen, aber: keine Verweigerung ohne schützenswerte Interessen (Loyalität)
Beweislast: Vermutung der Unzulässigkeit
Grundlage, Inhalt &
Umfang der Lizenz
Übertragung des Immaterialgutes
Entstehung & Inhalt des Lizenzvertrags
Pflichten der Parteien des Lizenzvertrags
Leistungsstörungen beim Lizenzvertrag
Rechtstellung der Parteien im Verhältnis zu Dritten