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Ticketpreise im nationalen Flug- und Bahnverkehr unter verschiedenen Rahmenbedingungen

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Academic year: 2022

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Datum: 21.11.2019

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Thema: Ticketpreise im nationalen Flug- und Bahnverkehr unter verschiedenen Rahmenbedingungen

Ticketpreise im nationalen Flug- und Bahnverkehr unter verschiedenen Rahmenbe- dingungen

1. Einleitung

Ziel dieser Kurzstudie ist es, die Auswirkungen verschiedener Rahmenbedingungen auf die Ticket- preise von Bahn- und Flugreisen zu berechnen und zu vergleichen. Dafür wurden die folgenden Optionen zur Anpassung von Steuern, Abgaben und CO2-Bepreisung für die Strecke Berlin-Mün- chen (einfache Fahrt) berechnet:

Bahnverkehr

1) Status Quo

2) Halbierung der Trassenpreise im Bahnverkehr

3) Reduktion der Stromsteuer auf einen Satz von 0,1 ct/kWh 4) Reduzierung der Umsatzsteuer für Fernreisen auf 7%

5) Einführung eines CO2-Mindestpreises von 40 € 6) Kombination aller Maßnahmen

Flugverkehr (getrennt für Billigflieger und Full Service Carriers)

1) Status Quo

2) Einführung einer Kerosinsteuer a. EU-Mindestsatz von 33 ct/l

b. Satz des Energiesteuergesetzes 65,45 ct/l 3) Satz der Luftverkehrssteuer für Distanzklasse 1

a. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Beschluss 15.11.2019) 13,03 € b. Doppelter Satz

c. Dreifacher Satz

4) Einführung eines CO2-Mindestpreises von 40 € 5) Kombination aller Maßnahmen

a. Kombination 1: Kerosinsteuer 33 ct/l, LuftVSt entsprechend Beschluss vom 15.11.2019 b. Kombination 2: Kerosinsteuer 65,54 ct/l, Verdreifachung LuftVSt

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2. Ergebnisse

Abbildung 1: Vergleich der Optionen für den Bahnverkehr

Quelle: Eigene Berechnungen

Abbildung 2: Vergleich der Optionen für Billigflieger

Anmerkung: Kombination 1: Kerosinsteuer 33ct/Liter, LuftVSt entsprechend Beschluss vom 15.11.2019. Kombination 2: Kerosinsteuer 65,45 ct/Liter, dreifacher Satz der LuftVSt 2019.

Quelle: Eigene Berechnungen

Ist 2018 Halbierung Trassenpreis

Reduzierte Stromsteuer

Reduzierte

Umsatzsteuer CO2 Mindestpreis Kombination aller Maßnahmen

EUR 82.50 71.73 81.57 74.18 83.03 64.14

0 20 40 60 80 100 120

Ticketpreis in EUR (einfache Fahrt)

Ist 2018 Kerosinsteuer Mindestsatz

Kerosinsteuer EnergieStG

Beschluss LuftVStG

Doppelte LuftVSt

Dreifache LuftVSt

CO2 Mindestpreis

Kombination 1

Kombination 2

EUR 36.59 43.88 51.05 43.22 45.47 54.35 37.76 50.52 67.67

0 20 40 60 80 100 120

Ticketpreis in EUR (Hinflug)

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Abbildung 3: Vergleich der Optionen für Full Service Carriers

Anmerkungen: Kombination 1: Kerosinsteuer 33ct/Liter, LuftVSt entsprechend Beschluss vom 15.11.2019. Kombination 2: Kerosin- steuer 65,45 ct/Liter, dreifacher Satz der LuftVSt 2019.

Quelle: Eigene Berechnungen

Abbildung 4: Einordnung des Klimaschutzprogramms 2030

Anmerkung: Das Szenario „Klimaschutzprogramm 2030“ basiert auf einer Luftverkehrssteuer von 13,03 EUR sowie einer Absenkung der Umsatzsteuer für den Bahnverkehr.

Quelle: Eigene Berechnungen Ist 2018 Kerosinsteuer

Mindestsatz

Kerosinsteuer EnergieStG

Beschluss LuftVStG

Doppelte LuftVSt

Dreifache LuftVSt

CO2 Mindestpreis

Kombination 1

Kombination 2

EUR 69.01 77.92 86.69 75.64 77.89 86.76 70.44 84.56 103.05

0 20 40 60 80 100 120

Ticketpreis in EUR (Hinflug)

Ist 2018 Klimaschutzprogramm

2030 Kombination 1 Kombination 2

Billigflieger 36.59 43.22 50.52 67.67

Full Service 69.01 75.64 84.56 103.05

Bahn 82.50 74.18 64.14 64.14

0 20 40 60 80 100 120

Ticketpreis (einfache Fahrt) in EUR

Billigflieger Full Service Bahn

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Abbildung 5: Auswirkung der einzelnen Maßnahmen auf den Ticketpreis (Bahn)

Quelle: Eigene Berechnungen

Abbildung 6: Auswirkung der einzelnen Maßnahmen auf den Ticketpreis (Flugzeug)

Quelle: Eigene Berechnungen

Halbierung Trassenpreis Reduzierte Stromsteuer Reduzierte Umsatzsteuer CO2 Mindestpreis

Kostendifferenz -10.77 -0.93 -8.32 0.53

-12 -10 -8 -6 -4 -2 0 2

Kosten/Einsparungen g. Status Quo [EUR]

Kerosinsteuer Mindestsatz

Kerosinsteuer EnergieStG

Beschluss LuftVStG

Doppelte LuftVSt

Dreifache LuftVSt

CO2 Mindestpreis

Billigflieger 7.29 14.46 6.63 8.88 17.75 1.17

Full Service Carrier 8.91 17.68 6.63 8.88 17.75 1.43

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

Zutzliche Kosten g. Status Quo [EUR/Ticket]

Billigflieger Full Service Carrier

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3. Annahmen und Methodik

Bahnverkehr

Für den Ticketpreis wurde der Flexpreis 2.Klasse mit BahnCard 50 sowie Reservierung verwendet.

Dies ist ein typischer mittlerer Satz unter Berücksichtigung des gesamten Preisgefüges (voller Preis, BahnCard 25/50/100, Sparpreise, Supersparpreise).

Für die Trassenpreise wurde der Satz für Schienenpersonenverkehr, Metro Tag Max mit dem Zusatz

„Express“ gewählt. Dies ist der Satz für Züge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit über 160 km/h inkl. Vorrangbehandlung im Falle einer Netzstörung. Er betrug 13,63 EUR/km in 2018 (DB Netz 2017). Für die Umlage des Trassenpreises auf die Tickets wurde die durchschnittliche Auslastung des Fernverkehrs zugrunde gelegt.

Aktuell muss die Bahn eine Stromsteuer in Höhe von 1,142 ct/kWh zahlen (Deutscher Bundestag 2019). Als Option zur Reduzierung der Abgaben wurde die Stromsteuer auf 0,1 ct/kWh gesetzt. Der Stromverbrauch stammt von UIC (2019).

Auf Tickets im Fernverkehr gilt in Deutschland die volle Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Der redu- zierte Satz beträgt 7%.

Die Stromerzeugung für den Bahnverkehr unterliegt dem EU Emissionshandel. Bei einer Einführung eines Mindestpreises für CO2 Zertifikate von 40 EUR/t CO2 würde sich entsprechend auch der Bahnstrom verteuern. Für 2018 wurde ein mittlerer CO2 Preis von 15 EUR/t angenommen. Die CO2- Emissionen eines Bahnreisenden auf der Strecke Berlin-München betragen ca. 18 kg CO2 (UIC 2019).

Luftverkehr

Die Berechnungen wurden getrennt für Low-Cost Carriers (sogenannte Billigflieger) und Full Service Carriers durchgeführt, da die Kostenstruktur der Ticketpreise sehr unterschiedlich ist. Die Ticket- preise basieren auf typischen Kosten für Inlandsflüge in Deutschland in 2018 (Kiwi.com 2018). Die Buchungsplattform hat auf Basis von fünf Inlandsverbindungen die typischen Ticketkosten pro Pas- sagierkilometer getrennt nach Billigflieger und klassischer Fluggesellschaft zu verschiedenen Zeit- punkten ermittelt.

Die CO2-Emissionen auf der Strecke München-Berlin wurden mit dem CO2-Rechner von atmosfair ermittelt (ohne Berücksichtigung von nicht-CO2 Wirkungen) (atmosfair 2019). Billigflieger haben ten- denziell eine modernere Flotte und höhere Auslastung als Full Service Carriers. Um dies bei der Berechnung der Kerosinsteuer und den CO2-Kosten zu berücksichtigen, wurden die CO2-Emissio- nen pro Passagier für Billigflieger um 10% niedriger angesetzt als der angegebene Wert bei atmos- fair, für klassische Fluggesellschaften um 10% erhöht. Aus diesen Werten wurde der Kerosinver- brauch rückgerechnet und die Kosten einer Kerosinsteuer berechnet. In der EU Energiesteuerricht- linie ist ein Mindestsatz von 33 ct/Liter festgelegt, im deutschen Energiesteuergesetz von 65,45 ct/Li- ter (Deutscher Bundestag 2018). Auf die Energiesteuer wird Umsatzsteuer berechnet, d.h. die Steu- ersätze wurden mit 1,19 multipliziert. Der kommerzielle Luftverkehr ist aktuell von der Kerosinsteuer befreit.

Die Luftverkehrssteuer wird auf Abflüge in Deutschland erhoben, für nationale Flüge galt aufgrund der Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung in 2018 ein Satz von 7,46 EUR/Abflug. Auch auf die Luftverkehrsteuer wird Umsatzsteuer berechnet, entsprechend sind die Kosten im nationalen Luft- verkehr pro Ticket 19% höher.

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4. Verwendete Quellen

atmosfair (2019): Flug kompensieren. CO₂-Fußabdruck meines Flugs berechnen. Verfügbar unter https://www.atmosfair.de/de/kompensieren/flug, zuletzt abgerufen am 19.09.2019.

Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz) (2017): Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG. Die Basis der Zukunft. Verfügbar unter https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/1359284/

c10d1d601005dbf594cd9b9e426a9783/brosch%C3%BCre_tps_2018-data.pdf, zuletzt abgeru- fen am 19.09.2019.

Deutscher Bundestag (2018). Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S.

660, 1007), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2018 (BGBl. I S. 888) ge- ändert worden ist (2018).

Deutscher Bundestag (2019). Stromsteuergesetz vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S.

147), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geän- dert worden ist (22.06.2019).

International Railways Union (UIC) (2019): EcoPassenger. Verfügbar unter http://www.ecopassen- ger.org/, zuletzt abgerufen am 19.09.2019.

Kiwi.com (2018): Flight Price Index 2017. Verfügbar unter https://www.kiwi.com/stories/flight-price- index-2017/eur/, zuletzt abgerufen am 19.09.2019.

Referenzen

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