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BMF-Monatsbericht

November 2021

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Monatsbericht des BMF

November 2021

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Editorial

Editorial Monatsbericht des BMF

November 2021

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

dies ist vermutlich die letzte Ausgabe des Monats- berichts des BMF unter der aktuellen Leitung. Nach den Plänen der Parteien, die derzeit über die Bil- dung einer Bundesregierung verhandeln, soll die Wahl des neuen Bundeskanzlers im Dezember er- folgen. Grund genug, einen Blick auf einige der Vorhaben zu werfen, die das BMF unter der Leitung von Olaf Scholz in der abgelaufenen Legislaturperi- ode befördert hat.

Der Schlaglichtartikel stellt die wichtigsten Maß- nahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und illegale Steuergestaltungen dar. Diese Taten sind keine Ka- valiersdelikte. Sie entziehen der Gemeinschaft die finanziellen Grundlagen, die nötig sind, damit ein Staat seinen Aufgaben gerecht werden und funk- tionieren kann. Deshalb ist wichtig, dass jeder und jede einen angemessenen und fairen Beitrag zur Fi- nanzierung unseres Gemeinwesens leistet. Für die innere Sicherheit ist der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von entscheidender Bedeutung. Kriminelle trifft es hart, wenn es ih- nen nicht gelingt, ihre illegal erworbenen Gelder zu waschen und unentdeckt in den Geldkreislauf zu bringen. Das gilt für die organisierte Kriminalität

ebenso wie für internationale Netzwerke zur Terro- rismusfinanzierung. Für die Bundesregierung war der Einsatz gegen Steuerbetrug, Steuerumgehung und Geldwäsche daher ein zentrales Vorhaben.

In einem weiteren Schwerpunktartikel werden die verschiedenen Corona-Hilfen in Deutschland übersichtlich zusammengefasst. Mit den umfas- senden wirtschaftlichen Unterstützungsmaß- nahmen hat die Bundesregierung versucht, ih- ren Beitrag dazu zu leisten, dass Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte gut durch die Krise kommen. Die Hilfen haben dazu beigetra- gen, dass unser Land bisher wirtschaftlich gut durch die Krise gekommen ist, auch im internati- onalen Vergleich.

Beim G20-Gipfel der Staats- und Regierungsche- finnen und -chefs vor wenigen Wochen in Rom konnte ein weiterer wichtiger Schritt für mehr in- ternationale Steuergerechtigkeit gegangen wer- den. Ende Oktober haben die 20  wichtigsten In- dustrie- und Schwellenländer die Beschlüsse zur Reform der internationalen Besteuerung von Un- ternehmen (sogenanntes Zwei-Säulen-Projekt) bestätigt. Wie die Leserinnen und Leser dieser Monatsberichte wissen, sieht die Reform u. a. die Einführung einer globalen effektiven Mindestbe- steuerung für international tätige Unternehmens- gruppen vor, für die sich Olaf Scholz gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire eingesetzt hat. Nun soll eine rasche Umset- zung der Beschlüsse erfolgen. Die neuen Regelun- gen sollen – wie es der in Rom ebenfalls gebilligte Implementierungsfahrplan vorsieht – bereits 2023 in Kraft treten können.

Der Wechsel in der Leitung des BMF bringt für mich als einen der Staatssekretäre des Hauses ei- nen Abschied von Ihnen als Leserinnen und Lesern des Monatsberichts mit sich. Ich möchte dieses kleine Editorial nutzen, um den Kolleginnen und

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4 Kollegen des Ministeriums sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und die hervorragende Un- terstützung in den vergangenen dreieinhalb Jahren zu danken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF genießen zu Recht einen exzellenten Ruf in der Bundesregierung. Sie als Leserinnen und Le- ser können sich davon jeden Monat ein kleines Bild machen. Mein besonderer Dank geht deshalb an die Mitglieder des Redaktionsteams des Monatsbe- richts, das diese Publikation jeden Monat aufs Neue

möglich macht. Bleiben Sie dem BMF und den hier Tätigen auch weiterhin gewogen.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Wolfgang Schmidt

Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Editorial

Editorial Monatsbericht des BMF

November 2021

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären _________________________7

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung _________ 8 Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der

Steuerabteilung ________________________________________________________________________________________ 17

Analysen und Berichte __________________________________________25

Corona-Unternehmenshilfen – eine vorläufige Bilanz ___________________________________________________ 26 Überblick zur Grundsteuerreform ______________________________________________________________________ 34 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF: Bedingungsloses Grundeinkommen ______________ 38 34. Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder ______________________________________ 44 Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe _____________________________ 48

Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage ___________________________53

Überblick zur aktuellen Lage ____________________________________________________________________________ 54 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht _____________________________________________________ 55 Steuereinnahmen im Oktober 2021 _____________________________________________________________________ 62 Entwicklung des Bundeshaushalts bis einschließlich Oktober 2021 ______________________________________ 67 Entwicklung der Kernhaushalte der Länder bis einschließlich September 2021 __________________________ 72 Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen _______________________________________________ 74

Aktuelles aus dem BMF _________________________________________81

Termine ________________________________________________________________________________________________ 82 Publikationen __________________________________________________________________________________________ 83

Statistiken und Dokumentationen ______________________________85

Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung ___________________________________________________ 86 Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte ______________________________________________________ 87 Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunktur komponenten des Bundes _______________ 87 Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ___________________________________________________ 88

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

Schlaglicht:

Steuerbetrug

und Geldwäsche aufklären

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 8 Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung,

und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung 17

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

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Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

● Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass alle nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Einkom- men einen angemessenen Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens tragen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Einzelne sich mit betrügerischen Mitteln ihrer Verantwortung entziehen.

Deshalb geht die Bundesregierung entschlossen gegen Steuerhinterziehung vor. Sie hat in der abgelaufenen Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Steuerhinterziehung zulasten der Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahler und des Staates, wie etwa mit Cum-Ex-Gestaltungen, ist nicht akzeptabel.

● Auch Steuervermeidungen schädigen die Allgemeinheit. Wenn z. B. international tätige Konzer- ne versuchen, ihre Steuerschuld zu verringern, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verla- gern, widerspricht das nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Es verringert auch die Einnahmen des Staates, mit denen wichtige Ausgaben für das Gemeinwesen finanziert werden, etwa für Infrastruktur, Bildung und soziale Sicherheit.

● Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höchste Priorität. Geldwäsche dient Kriminellen dazu, die Einnahmen aus schweren Straftaten vor dem Zugriff des Staates zu verstecken, oft im direkten Zusammenhang mit organisierter Kriminalität.

Kriminelle können ihre illegalen Einnahmen nicht einfach auf ein Konto einzahlen, ohne dass die Bank Verdacht schöpfen würde. Daher versuchen die Kriminellen, die dubiose Herkunft des Geldes zu verschleiern. Für Zwecke der Terrorismusfinanzierung werden Mittel aus illegalen wie auch legalen Quellen gesammelt und transferiert.

● Dieser Schlaglichtartikel fasst die zahlreichen Maßnahmen der vergangenen Jahre gegen Steuer- hinterziehung, aggressive Steuergestaltungen sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen.

Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung

In der Vergangenheit haben sich Steuerpflichtige auf Kosten der Allgemeinheit durch unrechtmäßige Steuergestaltungen, die unter den Namen Cum-Ex und Cum-Cum bekannt geworden sind, bereichert.

Bei den Cum-Ex-Gestaltungen wurde nicht davor zurückgeschreckt, sogar mit betrügerischen Mo- dellen Aktiengeschäfte rund um den Termin der

Dividendenzahlung so abzuwickeln, dass am Ende die Kapitalertragsteuer zweimal erstattet wurde, obwohl sie nur einmal bezahlt wurde.

Andere Modelle führten dazu, dass die Zahlung der eigentlich fälligen Kapitalertragsteuer durch kom- plexe grenzüberschreitende Geschäfte vermieden wird (Cum-Cum). Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel dafür getan, damit sol- che Betrügereien sich möglichst nicht wiederho- len können.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Schlaglicht

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Mit schlagkräftiger Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung

Der Cum-Ex-Betrug hat deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen glo- bal agiert wird, um Steuern bewusst zu hinter- ziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwalt- schaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschul- digte. Als Reaktion auf diese Fälle hat das BMF 2019 eine „Sondereinheit gegen Steuergestaltungsmo- delle am Kapitalmarkt“ beim Bundeszentralamt für Steuern gegründet, um gezielt und effektiv für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Die dort täti- gen Spezialistinnen und Spezialisten sollen bereits im Vorfeld mögliche Steuergestaltungen aufde- cken. Denn nur wenn diese erkannt werden, kann der Staat ihnen einen Riegel vorschieben und gege- benenfalls Gesetze ändern.1

Die Sondereinheit hat am 1. März 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist direkt der Präsidentin des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zugeordnet und umfasst Stellen für fast 300 Beschäftigte.

Verjährung bei Steuerhinterziehung

Es ist wichtig, dass diejenigen, die Steuern hinter- ziehen, juristisch zur Rechenschaft gezogen wer- den. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die Möglichkeiten, Steuerhinterziehungen zu bekämp- fen, deutlich verbessert. Insbesondere Cum-Ex-Ge- schäfte können noch besser verfolgt werden. So wurde die Verfolgungsverjährung für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung von zehn Jahren auf 15  Jahre verlängert. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde auch die absolute Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhin- terziehung ausgeweitet. Die absolute Verjährungs- frist beträgt nunmehr maximal 42,5 Jahre – damit auch nach langwierigen Ermittlungen die hin- terzogenen Steuern noch zurückerlangt werden können.

1 Mehr Informationen zur Sondereinheit sind abrufbar unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/202111sl1

Da die Hinterziehung von Steuern in großem Aus- maß mit einer erheblichen Schwächung des Ge- meinwesens verbunden ist, ist es wichtig, dass der Fiskus den daraus entstandenen Schaden zurück- fordern kann. Es wurde deshalb ermöglicht, dass aus Steuerhinterziehungen resultierende Tater- träge auch dann noch eingezogen werden können, wenn die zugrundeliegenden Steuerforderungen steuerrechtlich verjährt sind.

Widerrechtliche Erstattung der Kapitalertragsteuer unterbinden

Der potenzielle Steuerschaden bei Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung ist ge- waltig. Dies zeigen auch die Fälle der sogenann- ten Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen. Um die Möglichkeiten der Finanzverwaltung zu ver- bessern, diese Gestaltungen möglichst frühzeitig zu erkennen, wurde mit dem Gesetz zur Moder- nisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer die Transparenz bei Dividendenzahlungen erhöht. Bei Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbe- steuerung werden etwa grenzüberschreitende Ak- tiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag so ausgestaltet, dass die Kapitalertragsteuer den aus- ländischen Anlegern erstattet wird, obwohl sie gar nicht bezahlt worden ist. Um diese Gestaltungen ef- fektiver zu bekämpfen, erhält u. a. das BZSt zukünf- tig ergänzende Informationen von den Finanz- instituten, die diese Geschäfte ausführen. Konkret müssen, damit es tatsächlich zu einer Erstattung kommen kann, Angaben zum Dividendenbezug, den Begleitumständen des Aktienerwerbs und zur Verwahrstruktur der Aktien an das BZSt mit- geteilt werden. So bleiben Betrugsversuche nicht unentdeckt. Auch bei Hinterlegungsscheinen, so- genannten American Depositary Receipts, gelten verschärfte Anforderungen, um die missbräuchli- che Nutzung dieser Instrumente zu unterbinden.

Außerdem wird die Haftung von Kreditinstituten bei Ausstellung unrichtiger Steuerbescheinigungen verschärft. Konkret wird mit dem Gesetz die Mög- lichkeit für Aussteller einer Steuerbescheinigung, eine Haftungsinanspruchnahme abzuwenden,

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

10 beseitigt. Kreditinstitute haften dann dafür, wenn die Kapitalertragsteuer aufgrund einer von ihnen unrichtig ausgestellten Steuerbescheinigung wi- derrechtlich erstattet worden ist.

Reverse-Charge-Verfahren nutzen

Länder und Bund prüfen fortlaufend zusammen, ob neue Betrugsfelder zur Hinterziehung der Um- satzsteuer auftreten. Die Übertragung der Steu- erschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren) ist ein wirksames Mittel, um die Hinterziehung der an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer, beispiels- weise durch betrügerische Karussellgeschäfte in der Europäischen Union  (EU), zu bekämpfen. Bei sol- chen grenzüberschreitenden Geschäften wird die Umsatzsteuer an einer Stelle in der Geschäftskette nicht an den Fiskus abgeführt. Dies kann verhin- dert werden, wenn der inländische Leistungsemp- fänger die Umsatzsteuer zahlen muss und nicht, wie es normalerweise üblich ist, der leistende Un- ternehmer. Dabei sind die unionsrechtlichen Vor- gaben zu Waren- und Dienstleistungsbereichen, in denen das Reverse-Charge-Verfahren von den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden kann, zu be- achten. Deutschland hat von den bestehenden uni- onsrechtlichen Möglichkeiten bereits umfassend Gebrauch gemacht, zuletzt z. B. bei der Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten und bei be- stimmten Telekommunikationsdienstleistungen.

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerfreiheit

Der Vorsteuerabzug und die Steuerfreiheit bei in- nergemeinschaftlichen Lieferungen dürfen nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigte Steu- ervorteile zu erlangen. Mit Wirkung vom 1.  Ja- nuar  2020 wurde eine Regelung in das Umsatz- steuergesetz (UStG) aufgenommen, nach der einem Unternehmen der Vorsteuerabzug und die Steuer- befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen versagt werden können. Dies ist der Fall, sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen,

dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einer Hinterzie- hung von Umsatzsteuer beteiligt (§  25  f. UStG).

Auch mit dieser Regelung wird Umsatzsteuerbe- trug verhindert.

Begrenzung der Gültigkeit von Umsatzsteuer-

Identifikationsnummern (USt- IdNr.)

Auch die USt-IdNr. kann von der Finanzverwal- tung genutzt werden, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Denn um innerhalb der EU mit Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend han- deln zu können, wird eine gültige USt-IdNr. benö- tigt. Mit Wirkung zum 1.  Januar  2021 wurde eine Regelung in das UStG aufgenommen (§ 27a Abs. Ia UStG), nach der die Finanzverwaltung eine USt- IdNr. unter bestimmten Voraussetzungen ungültig setzen kann, wenn diese für eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens verwendet wird.

Verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Ländern und auf internationaler Ebene

Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre arbeiten das BZSt und die Länder intensiv auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung zusammen. Für staaten- und länderübergreifende Fälle wurde zum 1.  Ja- nuar 2003 beim BZSt eine zentrale Koordinierungs- stelle eingerichtet. Seit dem 1.  Januar  2001 führt das BZSt eine bundesweite Datenbank zur Erfas- sung und zum Abruf von Umsatzsteuerbetrugs- fällen. Deutschland nimmt zudem aktiv am Netz- werk Eurofisc teil, einem multilateralen EU-weiten Frühwarnsystem, das  2010 errichtet wurde. In verschiedenen spezialisierten Arbeitsbereichen tauschen Verbindungsbeamte aus den EU-Mit- gliedstaaten gezielte Informationen zu grenzüber- schreitenden Umsatzsteuerbetrugsfällen aus, mit dem Ziel, Steuerausfälle möglichst frühzeitig zu verhindern.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Schlaglicht

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Umsatzsteuerbetrug beim Online- Handel wirksam bekämpfen

Auch beim Online-Handel wurden Schlupflöcher geschlossen, um Haushaltseinnahmen zu sichern und Wettbewerbsnachteile für inländische steu- erehrliche Unternehmen zu verhindern. So hat die Bundesregierung bereits zu Beginn der abgelaufe- nen Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Haftung für Betreiber elektronischer Markt- plätze eingeführt. Diese haften unter bestimmten Voraussetzungen für die nicht entrichtete Umsatz- steuer für Geschäfte, die auf ihrem Marktplatz ab- geschlossen wurden, und die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen. Damit wurde sicher- gestellt, dass für umsatzsteuerpflichtige Waren- lieferungen insbesondere aus dem Drittland an Empfänger im Inland die Steuer abgeführt wird.

Darüber hinaus wurden Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, besondere Aufzeichnun- gen zu führen. Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes haftet grundsätzlich nicht, wenn der Verkäufer im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige USt-IdNr. hat.

Steuerhinterziehung im grenzüber- schreitenden Warenverkehr

Die Bekämpfung warenbezogener Steuerhinter- ziehung im grenzüberschreitenden Handel, also die Aufdeckung von Zoll- und Verbrauchsteuer- delikten, hier insbesondere im Bereich der Tabak- steuer, obliegt den Behörden der Zollverwaltung.

Vor allem die Ermittlungen durch die Beschäftig- ten des Zollfahndungsdienstes (Zollfahndungs- ämter und Zollkriminalamt) tragen in zahlreichen Ermittlungsverfahren in diesen Deliktsbereichen einerseits zur strafrechtlichen Verfolgung der Tä- ter bei. Sie liefern zum anderen aber auch die maß- geblichen Besteuerungsgrundlagen, um im Steuer- verfahren der Hauptzollämter hinterzogene Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern fest- setzen und erheben zu können. Allein im Jahr 2020 ermittelte der Zollfahndungsdienst Steuerschäden im Bereich Zölle und Verbrauchsteuern von über 280 Millionen Euro.

Schwarzarbeit effektiv bekämpfen

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernich- ten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzi- elle Schäden. Die Handlungsfähigkeit des Staats wird geschwächt, das Sozialversicherungssystem umgan- gen und die Wirtschafts- und Arbeitsordnung unter- graben. Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben.

In den vergangenen Jahren hat sich deutlich ge- zeigt, dass es im Bereich der Schwarzarbeit und ille- galen Beschäftigung vermehrt organisierte Formen der Schwarzarbeit gibt. Die hier tätigen Banden sind europaweit bestens organisiert, arbeiten oft- mals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Die Täter verursachen hohe Sozialversiche- rungs- und Steuerschäden und gefährden Mitbe- werber, die sich an Recht und Gesetz halten, durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zoll- verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Struktu- ren zu zerschlagen. Zusammen mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermitt- lungsgruppen und durch verdeckte Ermittlungs- maßnahmen gegen die Drahtzieher vorgegangen.

Seit dem Jahr 2019 werden die von der FKS geführ- ten Ermittlungsverfahren im Bereich der Organi- sierten Kriminalität auch im „Bundeslagebild Or- ganisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) aufgeführt. Darin nimmt die FKS neben dem Zollfahndungsdienst eine bedeutende Stellung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Deutschland ein.

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Bundesregie- rung den Kampf gegen Schwarzarbeit verschärft.

Die FKS erhielt eine Vielzahl zusätzlicher Befug- nisse und deutlich mehr Personal, um noch kon- sequenter und effektiver gegen Schwarzarbeit, ille- gale Beschäftigung und den Missbrauch staatlicher Leistungen vorzugehen. In den vergangenen fünf Jahren wurde die FKS personell mit weiteren rund 2.100  zusätzlichen Stellen erheblich ausgebaut.

Zusätzliche 5.300  Stellen laufen der FKS bis zum

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

12 Jahr  2029 zu. Mit der vorgesehenen Personalauf- stockung wird die FKS bis zum Jahr 2029 auf mehr als 14.000  Stellen anwachsen und damit nachhal- tig gestärkt. Damit können illegale Aktivitäten von Unternehmen früher erkannt und unterbunden werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeu- tung geschützt. Wirtschaftskriminalität und orga- nisierter Kriminalität im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung kann schlagkräftiger begegnet werden.2

Maßnahmen gegen ungewollte Steuergestaltungen

Neben den Fällen illegaler Steuerhinterziehung existieren Steuergestaltungsmodelle, die dazu die- nen, auf legalen Wegen eigentlich fällige Steu- erzahlungen zu vermeiden. Auch wenn hier die Grenze zur Illegalität nicht überschritten wird, ist es doch unfair gegenüber der Gesellschaft und ge- genüber denjenigen, die diese Möglichkeiten zur Steuervermeidung nicht haben. In der vergange- nen Legislaturperiode hat die Bundesregierung viel dafür getan, um ungewollte Schlupflöcher zu schließen, und hat so zu einem gerechteren Steuer- system beigetragen.

Effektive globale Mindeststeuer und Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft

Große, weltweit tätige Konzerne sollen zukünftig einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemein- wohls leisten. Mit der internationalen Einigung auf das sogenannte Zwei-Säulen-Projekt, im Rahmen dessen eine globale effektive Mindestbesteuerung eingeführt sowie die Verteilung von Besteuerungs- rechten neu geregelt wird, soll das sichergestellt werden. Dadurch können sie sich ihrer Steuer- pflicht nicht länger durch Gewinnverlagerung

2 Weitere Informationen zur Arbeit der FKS sind abrufbar unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/202111sl2

entziehen. Dies ist ein riesiger Schritt für mehr in- ternationale Steuergerechtigkeit. Denn wenn in- ternational tätige Konzerne ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens nicht leisten, ist dies nicht nur ungerecht, sondern konterkariert auch die Grundprinzipien sozialer Marktwirtschaft.

Es verzerrt den Wettbewerb mit all jenen Unter- nehmen, die wie der lokale Handwerksbetrieb ihre Steuern pünktlich und vollständig bezahlen. Diese Maßnahme geht auf einen Vorschlag von Bundes- finanzminister Olaf Scholz und seinem französi- schen Amtskollegen Bruno Le Maire zurück.

Es ist daher ein Meilenstein der multilateralen Zu- sammenarbeit, dass sich über 130 Staaten auf eine historische Reform der internationalen Besteue- rung von Unternehmen geeinigt haben, die genau solche Steuervermeidungsstrategien internationa- ler Konzerne künftig verhindern wird. Im Juli 2021 haben die Finanzministerinnen und Finanzmi- nister der beteiligten Staaten bereits eine globale Grundsatzeinigung beim Zwei-Säulen-Projekt er- zielen können, der sich mittlerweile 137  Staaten und Jurisdiktionen angeschlossen haben. Darun- ter sind alle G20-Staaten sowie alle EU-Mitglied- staaten, die bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mitverhan- delt haben. Damit ist ein sehr wichtiger Schritt für mehr internationale Steuergerechtigkeit gelungen.

Insbesondere die Einführung einer globalen effek- tiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent wird dem schädlichen Steuersenkungswettbewerb und aggressiver Steuerplanung endgültig einen Riegel vorschieben.

Um die gefassten Beschlüsse nun rasch umzuset- zen, haben die teilnehmenden Staaten Konkre- tisierungen zu den Einzelheiten der Reform ge- troffen sowie einem Implementierungsfahrplan verabschiedet, den die Finanzministerinnen und Finanzminister der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 13. Oktober in Washington, D.C. gebilligt haben.

Die vereinbarte Reform soll bereits  2023 in Kraft treten. Diese Beschlüsse wurden zuletzt Ende Ok- tober auch von den Staats- und Regierungschefin- nen und -chefs der  G20 auf ihrem Gipfel in Rom gebilligt.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Schlaglicht

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Mitteilungspflicht für grenzüber- schreitende Steuergestaltungen

Im Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ist es ent- scheidend, dass der Staat auf Augenhöhe mit den Steuerberatenden und den großen Konzernen und ihren Steuerabteilungen agieren kann. Deswegen sind seit dem 1. Juli 2020 Steuergestaltungsmodelle, bei denen Geschäfte über die Grenzen Deutsch- lands hinaus gemacht werden, anzuzeigen. Insbe- sondere Banken, Steuerberaterinnen und Steuer- berater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprü- fer sind nun dazu verpflichtet, dem BZSt von ihnen konzipierte und vermarktete grenzüberschreitende Steuertricks zu melden. So kann der Gesetzgeber zeitnah und entschieden auf neue Umgehungs- möglichkeiten reagieren, um Steuerausfälle zu verhindern.

Umsetzung der europäischen Anti- Steuervermeidungsrichtlinie

Wie alle Steuerpflichtigen müssen auch internatio- nal tätige Unternehmen in Europa ihren fairen An- teil an der Finanzierung des Gemeinwesens leisten.

Um dies zu gewährleisten, sind mit der sogenann- ten Anti-Tax-Avoidance-Directive (Anti-Steuerver- meidungsrichtlinie, ATAD) härtere Regeln gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlage- rungen von multinationalen Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt worden. Damit ge- hen die europäischen Staaten nicht nur gegen ag- gressive Steuergestaltungsmodelle vor, sondern machen außerdem einen weiteren Schritt hin zu einer gemeinsamen und gerechten europäischen Steuerpolitik  – damit es weniger Steuerschlupflö- cher in Europa gibt.

Das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25.  Juni  2021 setzt diese Regeln in Deutschland um und schränkt so Steuertricks multinationaler Unternehmen ein. Das Gesetz gewährleistet darüber hinaus, dass bei Wegzügen von Privatpersonen ins Aus- land (etwa in die Schweiz) Gewinne aus Werts- teigerungen von wesentlichen Beteiligungen an

Kapitalgesellschaften einfacher besteuert und bis- her in diesem Zusammenhang mögliche Steuer- umgehungsgestaltungen verhindert werden.

Geschäfte mit Steueroasen unterbinden

Ziel der Bundesregierung ist, dass Steueroasen aus- getrocknet werden. Alle Staaten und Steuergebiete müssen sich an internationale Steuerstandards hal- ten. Mit dem im Sommer  2021 verabschiedeten Steueroasen-Abwehrgesetz und den darin vorgese- henen gezielten Abwehrmaßnahmen gegen Steu- erflucht hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Geschäftsbeziehungen zu nichtkooperativen Staaten und Steuergebieten (sogenannte Steueroa- sen) deutlich unattraktiver werden, sowohl für Pri- vatpersonen als auch für Unternehmen. Es greifen schärfere Regelungen, damit Unternehmen Steu- erzahlungen nicht mehr umgehen können, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in eine Steu- eroase verlagern. Mit dem Gesetz wird den Steuer- verwaltungen ermöglicht, noch besser gegen Steu- erhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb vorzugehen. Zum Beispiel dür- fen bestimmte Aufwendungen nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie in Zusammen- hang mit Geschäften zu einer Steueroase stehen.

Das Signal ist deutlich: Wenn sich jemand der Steu- erpflicht entziehen will, reagiert der Staat mit ge- zielten Abwehrmaßnahmen.

Missbräuchliche

Steuersparmodelle beim Immobilienerwerb abstellen

Die Bundesregierung hat Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch sogenannte Share Deals beim Immobilienkauf eingedämmt. In der Pra- xis hat sich gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelungen ist, durch gestalterische Maßnah- men die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die da- mit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Dabei wurden statt

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

14 des Grundstücks lediglich Anteile an einer grund- besitzenden Gesellschaft erworben, wobei die Ge- sellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks blieb. Diese Gestaltungen wurden durch verschie- dene Einzelmaßnahmen eingedämmt. Unter an- derem wurde die relevante Beteiligungsgrenze an Gesellschaften mit Grundbesitz von 95 Prozent auf 90  Prozent gesenkt. Die Haltefrist für die Beteili- gung an der Gesellschaft wurde von fünf auf zehn Jahre angehoben. Zusätzlich wurde ein neuer Er- gänzungstatbestand eingeführt, mit dem künf- tig auch Änderungen des Gesellschafterbestands an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erfasst werden. Die neuen Regelungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwä- sche und Terrorismusfinanzierung ist für unseren demokratischen Rechtsstaat zentral. In der abge- laufenen Legislaturperiode wurde fortlaufend auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene daran gearbeitet, das bestehende System gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern. Dabei wurden zum einen die Regeln zur Geldwäschebekämpfung verschärft. Gleichzei- tig wurden zum anderen die institutionellen Vor- aussetzungen verbessert, um diese Regeln auch ef- fektiv überwachen zu können.

Schärfere Regeln im Immobiliensektor

Vor allem für Geschäfte im Immobiliensektor wur- den die Geldwäscheregeln verschärft. Seit dem 1. Ja- nuar  2020 gelten strengere geldwäscherechtliche Pflichten bei Immobilientransaktionen. Alle freien Berufe wie Notarin und Notar, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt und Steuerberaterin und Steuerbera- ter haben erweiterte Meldepflichten – auch bei Bar- geschäften  – und können sich nur eingeschränkt auf ihre Verschwiegenheitspflichten berufen. No- tarinnen und Notare müssen zudem strenger prü- fen, welche Personen hinter den Unternehmen bei Immobiliengeschäften stehen. Konkret sind sie z. B.

nun verpflichtet, sich bei Immobilientransaktionen für juristische Personen eine Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur vorlegen zu las- sen. Sind die Angaben nicht schlüssig, wird der Im- mobilienerwerb nicht beurkundet. Zudem haben seit 1.  Oktober  2020 u.  a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare bei Immobilientransaktionen bestimmte Sachverhalte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersu- chungen (FIU) zu melden. Damit wurden Lücken in der Geldwäschebekämpfung geschlossen. Hinter- grund waren erhöhte Geldwäscherisiken im deut- schen Immobiliensektor.

Schärfere Regeln in anderen Wirtschaftsbereichen

Auch abseits des Immobiliensektors sind die Regeln des Geldwäschegesetzes verschärft worden. So gel- ten nunmehr im besonders risikobehafteten Han- del mit Gold und anderen Edelmetallen Identifzie- rungs- und Sorgfaltspflichten bereits ab 2.000 Euro.

Zudem sind nun auch Dienstleister aus dem Be- reich von Kryptowährungen, Kunstlagerhalter, Mietmakler und Versteigerer verpflichtet, die Vor- schriften des Geldwäschegesetzes einzuhalten.

Und nicht zuletzt gelten nun vereinheitlichte ver- stärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

BMF-Monatsbericht November 2021

Schlaglicht

Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Das Transparenzregister – ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche

Das Transparenzregister spielt bei der Bekämp- fung von Geldwäsche eine wichtige Rolle. Denn es soll ermöglichen, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Das sind diejeni- gen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle Unternehmen stehen. Werden über Un- ternehmen Einnahmen aus Straftaten in den Wirt- schaftskreislauf eingeschleust, profitieren deren wirtschaftlich Berechtigte davon. Durch die Iden- tifizierung des wirtschaftlich Berechtigten kann der Missbrauch juristischer Personen oder anderer Rechtsgestaltungen, wie z.  B. Stiftungen, wirksam bekämpft werden. Deshalb haben die Mitgliedstaa- ten der  EU vor sechs Jahren vereinbart, dass alle Staaten ein Register einführen müssen, dem diese wirtschaftlich Berechtigten entnommen werden können. Alle Wirtschaftsteilnehmer sollen einfach nachvollziehen können, mit wem genau sie Ge- schäfte machen. Im Jahr 2017 wurde das Transpa- renzregister in Deutschland eingeführt.

Durch das Transparenzregister- und Finanzinfor- mationsgesetz, das im Februar 2021 vom Bundes- kabinett beschlossen und im Juni vom Bundestag verabschiedet wurde, wurde das Transparenzre- gister noch einmal verbessert. Es wird zum Vollre- gister ausgebaut. Das bedeutet: Die Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten werden nun im Trans- parenzregister umfassend erfasst und digital zu- gänglich gemacht. Bislang mussten teilweise sehr komplexe Daten, die nicht maschinenlesbar und teilweise handschriftlich waren, aus verschiede- nen Registern (z.  B. Handelsregister) ausgewer- tet werden, um die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln.3

3 Weitere Informationen zum Transparenzregister finden sich unter https://www.transparenzregister.de. Auch das Bundesverwaltungsamt, das die Aufsicht über das Transparenzregister ausübt, stellt ein umfangreiches FAQ zum Transparenzregister zur Verfügung unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/202111sl3

Zentralstelle für

Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wurde massiv gestärkt

Bei der Verhinderung und Bekämpfung von Geld- wäsche ist eine gute Zusammenarbeit und Koor- dination zwischen allen beteiligten Akteuren und allen staatlichen Ebenen unverzichtbar. Der FIU kommt als zentraler nationaler Meldestelle für Ver- dachtsmeldungen eine besondere Rolle zu. Hier werden Meldungen über verdächtige Finanztrans- aktionen, die im Zusammenhang mit Geldwä- sche oder Terrorismusfinanzierung stehen könn- ten, zentral entgegengenommen, gesammelt, ausgewertet und im Falle ihrer Werthaltigkeit an die Strafverfolgungsbehörden und andere Behör- den, wie z.  B. an die Landesfinanzverwaltungen oder die Aufsichtsbehörden, weitergeleitet.

Die FIU wurde im Zuge der Umsetzung der Vier- ten EU-Geldwäscherichtlinie und der damit ver- bundenen Änderung des Geldwäschegesetzes zum 26. Juni 2017 vom BKA in den Geschäftsbereich des BMF verlagert und dort innerhalb der Generalzoll- direktion neu ausgerichtet. Seitdem wurde die FIU konsequent gestärkt, sowohl institutionell als auch personell.

Mehr Kompetenzen für die FIU

Mit der Novelle des Geldwäschegesetzes  2020 wurde der Informationsaustausch zwischen der Po- lizei und der FIU verbessert. So erhält die FIU beim Abgleich ihrer Daten mit dem polizeilichen Infor- mationsverbund (INPOL Bund) nun zwingend eine Information, wenn besonders geschützte Daten be- troffen sind. Außerdem kann die FIU seitdem auf weitere Daten zugreifen, insbesondere auf das Zen- trale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Zuletzt erhielt sie im Rahmen des Finanzmarktin- tegritätsstärkungsgesetzes  2021 weitere Zugriffs- rechte, wie z. B. einen automatisierten Zugriff auf bestimmte steuerliche Grunddaten. In diesem Zu- sammenhang wurde auch eine Befugnis zum Zu- griff auf Grunderwerbsteuerdaten geschaffen.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

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Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuergestaltung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

16 Zudem wurde die Zusammenarbeit mit den Straf- verfolgungsbehörden verbessert und systematisch intensiviert. So wurden in sämtlichen Landeskri- minalämtern Verbindungsbeamtenstellen der FIU eingerichtet. Außerdem finden Hospitationen von Beschäftigten der FIU bei den Landeskriminaläm- tern statt. Ebenso wurden Hospitationsmöglichkei- ten für Polizistinnen und Polizisten bei der FIU ein- gerichtet. Ferner gibt es regelmäßige gemeinsame Besprechungen und Tagungen.

Auch der internationale Austausch wurde ver- bessert. Die FIU tauscht intensiv Daten zu einzel- nen Verdachtsmeldungen und Finanztransaktio- nen mit ihren ausländischen Partnerbehörden aus und engagiert sich in allen relevanten internatio- nalen Gremien. In der weltweiten Egmont Group of Financial Intelligence Units aus aller Welt lei- tet Deutschland die größte Arbeitsgruppe. Im Jahr 2020 hat die FIU erneut eine hohe Zahl an Vor- gängen der internationalen Zusammenarbeit bear- beitet (insgesamt 9.270  Vorgänge). Dabei handelte es sich um 2.842 Ersuchen und um 6.428 Sponta- ninformationen. Mit „Ersuchen“ fragt die FIU bei ihren Partnerbehörden aktiv nach Informationen, die mit eingegangenen Verdachtsmeldungen in Zusammenhang stehen. Bei „Spontaninformatio- nen“ informiert die FIU potenziell beteiligte Part- nerbehörden über eingegangene Verdachtsmel- dungen mit entsprechender Auslandsrelevanz.

Diese Zahlen belegen die erfolgreiche Etablierung der FIU Deutschland als Akteur im internationalen Zusammenschluss der FIU.

Aufstockung des Personals

Die FIU wurde seit Übernahme durch das BMF er- heblich gestärkt. So wurde der Personalansatz von rund 100 Arbeitskräften im Jahr 2017 auf 589 Ar- beitskräfte im Jahr 2021 (Stichtag 1. Oktober 2021) aufgestockt. Diese setzen sich aus 366  Stammbe- schäftigten und 223 qualifizierten Geschäftsaushil- fen anderer Arbeitsbereiche des Zolls zusammen.

Dieser Prozess wird weiter entschlossen vorange- trieben. Für die fachliche Aufgabenerledigung soll der Personalansatz der FIU bis zum Jahr 2026 auf 720 Arbeitskräfte ansteigen.

Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung

Geldwäsche ist kein rein nationales Problem, son- dern muss auf europäischer und internationaler Ebene angepackt werden. Die Bundesregierung hat sich deshalb vor allem auch dafür eingesetzt, eine europäische Geldwäscheaufsicht zu etablie- ren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat darum im November  2019 mit vier EU-Finanzministern eine Initiative für eine europäische Anti-Geldwä- schebehörde gestartet. Zuletzt haben die ECO- FIN-Ministerinnen und -Minister unter deutscher Ratspräsidentschaft im November  2020 Rats- schlussfolgerungen beschlossen, welche u.  a. die Schaffung einer europäischen Geldwäscheaufsicht mit direkten Aufsichtsbefugnissen fordern. Diese Forderungen nach einer EU-Geldwäscheaufsichts- behörde haben nunmehr auch im Legislativvor- schlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 20. Juli 2021 Eingang gefunden.

Auf globaler Ebene unterstützt Deutschland insbe- sondere die globale Arbeit der Financial Action Task Force (FATF) – dem internationalen Standardsetzer für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- finanzierung und Proliferationsfinanzierung. Im Jahr 2020 hat Deutschland die Präsidentschaft der Organisation übernommen und verfolgt eine am- bitionierte Agenda: So soll die Digitalisierung ge- nutzt werden, um insbesondere im Bankensektor die Geldwäscheprävention weiter zu verbessern.

Auch wird der Kampf gegen die Finanzierung des Rechtsterrorismus, Umweltstraftaten, organisierte Schlepperbanden sowie gegen Terrorfinanzierung durch illegalen Waffenhandel intensiviert. Außer- dem wird die Transparenz der wirtschaftlichen Ei- gentümer vorangetrieben. Gleichzeitig wurde die deutsche Delegation ausgebaut und Deutschland unterstützt die FATF mit mehr Personal als bisher.

Auch das deutsche Engagement in den Regionalor- ganisationen der FATF ist deutlich ausgebaut wor- den. Gerade in Hochrisikostaaten ist Deutschland in Prüfungsteams aktiv präsent.

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Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

Steuerhinterziehung und Steu- er vermeidung – wie sieht in diesem Bereich die Zusammen- arbeit zwischen Ihren

Abteilungen, unterschiedlichen Ressorts oder sogar Nationen aus, damit ziel gerichtete Maß- nahmen entstehen und wirken können?

Dr.  Rolf Möhlenbrock: Die zunehmende Globali- sierung und die Digitalisierung aller Lebensberei- che fördern weltweit die Mobilität von Personen

und Kapital. Menschen und Unternehmen erzie- len dadurch immer häufiger Einkünfte im Ausland.

Es ist für sie auch leichter, Vermögen im Ausland zu erwerben und zu halten, was ihnen weitere Ein- künfte verschafft. Die angemessene Besteuerung solcher Einkünfte und des Vermögens ist eine glo- bale Herausforderung, die ein international abge- stimmtes und einheitliches Vorgehen aller Staa- ten erfordert. Deswegen sind die internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Ko- operation so wichtig. Nicht nur die Verwaltungen, auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler pro- fitieren von einer gut funktionierenden administ- rativen Zusammenarbeit. Sie schafft Gerechtigkeit und Vertrauen.

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Steuerbetrug und Geldwäsche aufklären

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

Ein Beispiel für grenzüberschreitende Koopera- tion ist die historische Einigung zum sogenann- ten Zwei-Säulen-Projekt des bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (OECD) angesiedelten Inclusive Frame- work on BEPS (Gewinnkürzung und -verlagerung) vom 8. Oktober 2021, das 137 Staaten unterzeich- net haben.

Ein anderes Beispiel ist der Informationsaustausch:

Um Einkünfte in Deutschland besteuern zu kön- nen, müssen Finanzbehörden wissen, welche Sach- verhalte diesen zugrunde liegen. Die deutschen Fi- nanzbehörden können allerdings nur innerhalb Deutschlands selbständig ermitteln. Damit für die Finanzverwaltungen in Deutschland solche Vor- gänge im Ausland transparent sind, werden Infor- mationen von Steuerverwaltungen anderer Staaten übermittelt und ausgewertet. Das ist sehr effizient.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), BMF und Länder arbeiten beim Informationsaustausch im Steuerbereich mit allen relevanten europäischen und internationalen Partnern zusammen. Dem In- formationsaustausch liegt dabei das Prinzip der Gegenseitigkeit zugrunde: Deutschland darf nur erwarten, steuerlich relevante Informationen zu erhalten, wenn es seinerseits Informationen an die Behörden in anderen Staaten übermittelt. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Staa- ten weltweit zu den internationalen Transparenz- standards bekannt  – nicht zuletzt auf Druck der Europäischen Union (EU) und der G20. Besonders der automatische Informationsaustausch, bei dem millionenfach Informationen übermittelt werden, hat entscheidend zu den weltweiten Bemühungen im Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterzie- hung beigetragen.

Tanja Mildenberger: Auch der Zoll als größte Steu- erverwaltung des Bundes legt seit langem einen Schwerpunkt auf die nationale und auch interna- tionale Zusammenarbeit, um u.  a. die grenzüber- schreitende Steuerhinterziehung nachhaltig zu bekämpfen.

National und international sind das Zollkrimi- nalamt – das ZKA – und der Zollfahndungsdienst

geschätzte Partner im Kreis der Sicherheitsbehör- den. Ob auf nationaler Ebene bei den gemeinsamen Ermittlungsgruppen oder international mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, Euro- pol und Interpol oder bei der Weltzollorganisation:

Wir setzen seit langem auf eine intensive, ressor- tübergreifende und mit internationalen Partner- behörden abgestimmte Zusammenarbeit. Dies ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verhinderung und Bekämpfung von Kriminalität. So können die EU-Außengrenzen nachhaltig überwacht, Einfuhr- und Ausfuhrschmuggel und damit auch Steuerbe- trug unterbunden werden.

Zudem sind in weltweit 19  Ländern Zollverbin- dungsbeamtinnen und -beamte an deutschen Auslandsvertretungen tätig. Sie sammeln Infor- mationen und geben sie weiter, unterstützen in Amts- und Rechtshilfeersuchen und fördern in grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren die Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden vor Ort. Nur die internationale Vernetzung und ein re- gelmäßiger Informationsaustausch ermöglichen Strukturermittlungen. So können neue Formen der Tatbegehung aufgedeckt und organisierte Tä- tergruppierungen zerschlagen werden.

Gleichzeitig findet auf nationaler Ebene eine seit vielen Jahren etablierte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Steu- erbehörden der Länder und den Polizeien statt.

Jede Seite bringt dabei ihre spezifischen Kennt- nisse und Fähigkeiten ein. Auch das BZSt arbeitet bereits seit Anfang der 2000er-Jahre intensiv auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung mit den Län- dern zusammen. Für staaten- und länderübergrei- fende Fälle wurden beim BZSt eine zentrale Koor- dinierungsstelle und eine bundesweite Datenbank zur Erfassung und zum Abruf von Umsatzsteuer- betrugsfällen eingerichtet. Über die zentrale Koor- dinierungsstelle werden Prüfungsmaßnahmen der Landesfinanzbehörden abgestimmt sowie Informa- tionen zwischen den jeweils beteiligten Finanzver- waltungen im In- und Ausland ausgetauscht. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mit- gliedstaaten spielt eine entscheidende Rolle. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

erfolgt u. a. über das Mehrwertsteuerinformations- austauschsystem. Zudem sind wir Teil des Netz- werks Eurofisc, einem multilateralen EU-weiten Frühwarnsystem. In verschiedenen Arbeitsberei- chen tauschen Verbindungsbeamtinnen und -be- amte aus den EU-Mitgliedstaaten Informationen zu grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs- fällen aus, um Steuerausfälle möglichst frühzeitig zu verhindern.

Was macht die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besonders schwierig?

Dr. Rolf Möhlenbrock: Die Bekämpfung von Steu- erhinterziehung und Steuervermeidungsprakti- ken ist eine besonders herausfordernde Aufgabe, da

Steuerhinterziehung naturgemäß im Verborgenen stattfindet und es sich bei Steuervermeidung um ein äußerst dynamisches Geschehen handelt. Sol- che Ausweichgestaltungen ändern sich ständig.

Trotz der Herausforderungen haben die Bundes- regierung, die EU und die internationale Gemein- schaft in den vergangenen Jahren wichtige Fort- schritte erreicht: So konnte man sich auf G20-/

OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen Gewinn- kürzung und verlagerung  (BEPS) einigen sowie globale Standards setzen. Die Staaten tauschen Informationen u. a. über Finanzkontendaten, Steu- ervorbescheide, länderbezogene Berichte und auf EU-Ebene zu grenzüberschreitenden Steuergestal- tungen aus.

Darüber hinaus ist das Steueroasen-Abwehrge- setz ein wichtiger Fortschritt: Dessen strikte Maß- nahmen sollen Personen und Unternehmen davon

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Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

abhalten, Geschäftsbeziehungen in Steueroasen fortzusetzen oder neu aufzunehmen.

Tanja Mildenberger: Die verschiedenen Formen von Steuerhinterziehung sind sehr komplex. Eine intensive, ressortübergreifende und mit interna- tionalen Partnerbehörden abgestimmte Zusam- menarbeit ist daher die Grundlage für das Verhin- dern und Bekämpfen von Steuerhinterziehung.

Im Bereich der Umsatzsteuer arbeiten wir eng mit den Ländern zusammen, die nach dem Grundge- setz für Kontrolle und Erheben der Umsatzsteuer (USt) zuständig sind. Zudem haben wir in Abspra- che mit den Ländern dem BZSt Aufgaben im Be- reich der USt-Betrugsbekämpfung übertragen, da die föderale Struktur bei der Umsatzsteuerhinter- ziehung bewusst ausgenutzt wird. Dem wirken wir mit der zentralen Koordinierungsstelle beim BZSt entgegen.

Natürlich kommen zur Betrugsbekämpfung wei- tere Maßnahmen zum Einsatz. Wir haben z.  B.

Schlupflöcher beim Online-Handel geschlossen, um Wettbewerbsnachteile für inländische steu- erehrliche Unternehmen zu verhindern. Wir stellen sicher, dass für umsatzsteuerpflichtige Warenliefe- rungen insbesondere aus einem Land außerhalb der EU die Steuer abgeführt wird, indem Betreiber elektronischer Marktplätze für nicht entrichtete Umsatzsteuer für Geschäfte, die auf ihrem Markt- platz abgeschlossen wurden, haften.

Einen immer größeren Beitrag gegen Steuerhin- terziehung leistet aber auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Durch Schwarzar- beit und illegale Beschäftigung entstehen hohe So- zialversicherungs- und Steuerschäden. Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozial- leistungsmissbrauch haben wir die Ermittlungs- befugnisse der FKS erweitert, damit sie effektiv z.  B. über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ge- gen die zunehmend organisiert handelnden Tä- ter und Banden vorgehen kann. Bei den Verfah- ren der FKS ergeben sich oft auch Ansatzpunkte für Ermittlungen in anderen Kriminalitätsfel- dern. Deshalb ist der vernetzte Ansatz ein wichti- ger Baustein: vom Informationsaustausch mit den

Zusammenarbeitsbehörden, wie beispielsweise den Finanzämtern, bis hin zu gemeinsamen Ermitt- lungsgruppen mit Polizei und Steuerfahndung.

Und was ist die größte Heraus- forderung dabei, kriminelle Strukturen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken?

Tanja Mildenberger: Geldwäsche soll die krimi- nellen Gewinne aus schweren Straftaten, die oft auch im direkten Zusammenhang mit organisier- ter Kriminalität stehen, vor dem Zugriff des Staats verstecken. Sowohl die Vortaten als auch die an- schließende Geldwäsche spielen sich zunächst im Verborgenen ab. Kriminelle versuchen, diese Ein- nahmen vor den Banken und Steuerbehörden zu verschleiern, vor allem durch undurchsichtige und häufig weltweit agierende Firmengeflechte.

Als Gesetzgeber haben wir in den vergangenen Jah- ren die Geldwäschebekämpfung intensiviert. Vor allem für Geschäfte im Immobiliensektor wurden die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung ver- schärft. Auch darüber hinaus sind die Regelungen des Geldwäschegesetzes verschärft worden, ins- besondere im besonders risikobehafteten Han- del mit Gold und anderen Edelmetallen. Und auch Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährun- gen, Kunstlagerhalter, Mietmakler und Versteigerer sind verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäsche- gesetzes einzuhalten. Zudem wurde das Transpa- renzregister verbessert. Mit dessen Hilfe können die wirtschaftlich Berechtigten identifiziert wer- den, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle Unternehmen stehen. Das Transparenzregister soll es ermöglichen, den Missbrauch juristischer Perso- nen oder anderer Rechtsgestaltungen, wie z. B. Stif- tungen, zur Verschleierung von Geldströmen wirk- sam zu bekämpfen.

Gleichzeitig sind die institutionellen Vorausset- zungen verbessert worden, um diese Regeln effek- tiv überwachen zu können. Der Zentralstelle für

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) kommt als zentraler nationaler Meldestelle für Verdachts- meldungen eine besondere Rolle zu. Sie nimmt alle Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Ter- rorismusfinanzierung stehen könnten, entgegen und wertet sie aus. Wenn sich konkrete Anhalts- punkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzie- rung ergeben, leitet sie die Meldungen an die Straf- verfolgungsbehörden und andere Behörden, wie z.  B. an die Landesfinanzverwaltungen oder die Aufsichtsbehörden, weiter. Die FIU verfügt seit ih- rer Verlagerung in den Geschäftsbereich des BMF im Jahr  2017 über umfangreiche Datenzugriffs- rechte, so u.  a. auf das länderübergreifende Infor- mationssystem des Bundeskriminalamts (BKA), INPOL Bund, und verschiedene Dateisysteme der Zollverwaltung. Die gesetzlichen Zugriffsbefug- nisse der FIU auf Daten von Strafverfolgungs-, Fi- nanz- und Verwaltungsbehörden wurden dabei im Vergleich zur vormaligen BKA-FIU erheblich erweitert. Zum 1. Januar 2020 hat die FIU die Be- fugnis zum Zugriff auf das Zentrale Staatsanwalt- schaftliche Verfahrensregister erhalten, in dem ein wesentlicher Teil der strafrechtlich relevanten Da- ten der Länder gespeichert ist. Durch das Finanz- marktintegritätsstärkungsgesetz und mit der letz- ten Änderung des Geldwäschegesetzes hat die FIU darüber hinaus weitere Zugriffsrechte zum auto- matisierten Abgleich mit bestimmten steuerlichen Grunddaten erhalten. Insgesamt wird die FIU da- mit noch effektiver und schlagkräftiger.

Das entschiedene Vorgehen gegen Geldwäsche so- wie die Einleitung von Finanzermittlungen spie- len auch in anderen Bereichen der Zollverwaltung eine wichtige Rolle. Die zuständigen Einheiten des Zolls und die Polizeien arbeiten hier eng ver- netzt zusammen. Dabei richtet sich der Blick neben der Feststellung beziehungsweise Sicherstellung möglicher Taterträge auch immer auf mögliche Geldwäscheaktivitäten. Daher wurden bei allen Landeskriminalämtern Gemeinsame Finanzer- mittlungsgruppen mit den Zollfahndungsämtern und auf Bundesebene zwischen dem BKA und dem ZKA etabliert.

Die Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung ist ein gro ßer Erfolg – gehören Steuer oasen nun der Vergangenheit an?

Dr.  Rolf Möhlenbrock: Die Bundesregierung und ihre Partner auf EU- und auf internationaler Ebene setzen sich sowohl für die Bekämpfung von Ge- winnkürzung und -verschiebung als auch gegen den schädlichen Steuerwettbewerb ein. Der Schlüs- sel zu einer faireren Verteilung des Steueraufkom- mens liegt insbesondere in einer globalen nachhal- tigen Reform der Besteuerung von multinationalen Unternehmen. Damit stärken wir ganz wesentlich die internationale Steuergerechtigkeit. Das Haupt- ziel der Einigung beim Zwei-Säulen-Projekt ist es, internationaler Gewinnverlagerung und -kürzung durch aggressive Steuergestaltung ein Ende zu set- zen und das Steuerrecht an die Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft anzupassen sowie zu gewährleisten, dass multinationale Konzerne ih- ren fairen Beitrag auch dort leisten, wo sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfalten. Das Zwei-Säu- len-Projekt beinhaltet unter Säule 1 die Neuvertei- lung von Besteuerungsrechten an großen und sehr profitablen Konzernen. Säule 2 sichert die Eckpfei- ler für eine globale effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne.

Die globale effektive Mindestbesteuerung ist dazu geeignet, den schädlichen Steuerwettbewerb soge- nannter Steueroasen weiter einzudämmen. Sie setzt dem Steuerwettbewerb Grenzen, der in immer nied- rigeren Steuersätzen mündet („race to the bottom“).

Des Weiteren hat sich die EU-Liste der nichtko- operativen Länder und Gebiete für Steuerzwe- cke als eine weitere wirksame Maßnahme gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Steueroa- sen etabliert. Aufgrund der Kriterien, die die in- ternational anerkannten Standards für Transpa- renz, faire Besteuerung und gegen Gewinnkürzung und -verschiebung widerspiegeln, haben zahlrei- che Hoheitsgebiete ihre Steuersysteme angepasst

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Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

und schädliche steuerliche Regelungen aufgeho- ben. Wenn schädliche Steuerpraktiken bekämpft werden, stabilisiert sich die Basis staatlicher Ein- nahmen, und damit wird auch das Gemeinwesen finanziell gestärkt.

Es gibt beim BZSt eine eigene Sondereinheit. Diese soll mögliche neue Formen der Steuerhinterziehung frühzeitig aufdecken. Wie geht das?

Dr. Rolf Möhlenbrock: Diese Sondereinheit unter- stützt die Landesfinanzverwaltungen bei der Ver- meidung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt, indem sie Hinweise zu kapitalmarktbezogenen Ge- staltungen auf ihren Modellcharakter hin unter- sucht. Dies erfolgt durch eine zentrale Sammlung von Daten und deren Analyse. Neben den Daten werden weitere Informationen, vor allem von Bund und Ländern sowie von ausländischen Finanz- und Finanzaufsichtsbehörden, durch das BZSt aufberei- tet. Die Sondereinheit dient daher auch als Schnitt- stelle für die Landesbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ausländische Ermittlungsbehörden.

Das BZSt hat über die Jahre eine große Expertise in der steuerlichen Aufarbeitung der hochkomple- xen Sachverhalte aufgebaut. Dieses Expertenwissen wird an straf- und steuerrechtliche Ermittlungs- personen aus den Bereichen Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Betriebsprüfung im In- und Ausland weitergegeben. Zudem arbeitet die Son- dereinheit eng mit der BaFin zusammen, um den Umfang und die Qualität der Informationen zu Ka- pitalmarktgestaltungen zu verbessern.

Die seit Juli  2020 geltende Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuer- vermeidung. Steuervermeidungspraktiken und

Gewinnverlagerung sollen zeitnah identifiziert und eine schnelle Reaktion der Finanzbehörden und des Gesetzgebers ermöglicht werden. Der Sonder- einheit beim BZSt wertet in Zusammenarbeit mit den Ländern diese Mitteilungen über grenzüber- schreitende Steuergestaltungen aus. Dabei wird auch der rechtspolitische Handlungsbedarf über- prüft. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse hel- fen, ungewollte Gestaltungsspielräume durch die Anpassung von Rechtsvorschriften zu schließen.

Regeln und Gesetze sind das eine, ihre Umsetzung das andere. Wie kann sichergestellt werden, dass Steuergesetze auch eingehalten werden?

Dr.  Rolf Möhlenbrock: Steuergesetze werden be- reitwilliger eingehalten, wenn sie verständlich und unausweichlich sind. Sie müssen eindeutig verfasst sein. Gleichzeitig müssen sie robust sein, damit sie nicht leicht umgangen werden können. Die Digi- talisierung von Prozessen bietet eine Chance, Ver- waltungsabläufe zu verändern und diesem Ziel nä- herzukommen. Die bereits mehrfach erwähnten internationalen Kooperationen schaffen hierfür das erforderliche Fundament.

Tanja Mildenberger: Dem kann ich mich nur an- schließen! Steuerhinterziehung, aber auch alle an- deren Kriminalitätsfelder, vollziehen sich regelmä- ßig entlang legaler Wirtschaftsströme. In manchen Fällen verschwimmen die Grenzen zwischen lega- len und illegalen Praktiken. Das Legale zu erleich- tern und das Illegale zu bekämpfen, sind daher zwei untrennbar miteinander verbundene Pro- zesse. Daher ist die Vernetzung von Informationen und das einheitliche Vorgehen die entscheidende Grundlage für die nachhaltige Bekämpfung von Steuerbetrug.

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Schlaglicht

Im Interview: Tanja Mildenberger, Leiterin der Zollabteilung, und Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung

Unser Leben wird immer digitaler, insbesondere in der Finanzwelt durch Kryptowährungen, digitale Güter, Fintechs. Wird

die Bekämpfung von Steuerdelikten dadurch einfacher oder schwerer?

Dr.  Rolf Möhlenbrock: Kryptovermögen stel- len die Finanzbehörden weltweit vor große He- rausforderungen. Kryptographie und global er- reichbare dezentrale Datenbanken verringern im Zusammenhang mit Kryptovermögen das Entde- ckungsrisiko. Die internationale Zusammenarbeit ist hier von besonderer Bedeutung. Gegenwärtig beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der OECD mit den diesbezüglichen Risiken für die Einhaltung der Steuervorschriften. Ziel ist es, Sachverhalte im Zu- sammenhang mit Kryptovermögen einer wirk- samen Steuerberichterstattung nach einem ei- genständigen Berichtssystem zu unterwerfen. Die Financial Action Task Force (FATF)  – eine zwi- schenstaatliche Stelle, die Standards zum Schutz des globalen Finanzsystems gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ent- wickelt und überprüft  – hat in Bezug auf Kryp- tovermögen ihre Standards bereits im Jahr 2019 angepasst. Zu deren Umsetzung haben sich die Mitglieder der FATF und deren Regionalorganisa- tionen verpflichtet. Auf der Basis dieser Standards müssen Plattformen, die den Handel mit Krypto- vermögen ermöglichen, erhöhte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehört, die Nutzer der Plattformen zu identifizieren. Werden Transfers von Kryptover- mögen durchgeführt, sollen die Plattformen dar- über hinaus Informationen zu Auftraggeber und Empfänger des Transfers einholen. Diese Standards wurden nun auch in Deutschland mit der Krypto- wertetransferverordnung umgesetzt. Von den er- hobenen Daten wird auch der Informationsaus- tausch zu steuerlichen Zwecken profitieren.

Tanja Mildenberger: Unsere globalisierte und digi- talisierte Welt ist eine besondere Herausforderung bei der Bekämpfung krimineller Strukturen. Täter nutzen heute verstärkt die Vorteile des Internets beziehungsweise Darknets sowie von Social-Me- dia-Plattformen und Apps, um sich zu vernetzen, verschlüsselt zu kommunizieren und ihre illegalen Geschäfte zu betreiben. Drogen, Waffen und andere verbotene Waren können heutzutage anonym mit einem Mausklick bestellt und zugleich mit Kryp- towährungen bezahlt werden. Diese Bedrohung für die Sicherheit unserer Gesellschaft wächst.

Die Digitalisierung ermöglicht den Strafverfol- gungsbehörden auf der anderen Seite aber auch neue Ermittlungsansätze. Daten können schnel- ler ausgetauscht und für taktische und strategi- sche Analysen an unterschiedlichen Stellen ge- nutzt werden  – weltweit. Hier greift der Zoll bei der Bekämpfung der Internetkriminalität auf um- fangreiches technisches Spezialwissen zurück. Seit dem Jahr 2004 ist das ZKA mit seiner Zentralen In- ternet-Recherche-Einheit für komplexe Recher- chen und Ermittlungsunterstützungen im Internet und Darknet tätig  – insbesondere bei der Ermitt- lung und Verfolgung von Transaktionen mit Kryp- towährungen. Diese Maßnahmen ermöglichen die Vereinnahmung von inkriminierten Vermögen aus illegalen Geschäften und schwächen gleichzeitig die finanziellen Mittel der kriminellen Strukturen.

Darüber hinaus können durch die Vielzahl an Da- ten auffällige Strukturen schneller erkannt und neue Begehungsformen effektiver bekämpft wer- den. Daher müssen wir mit den technischen Ent- wicklungen Schritt halten. Die letzten Erfolge rund um die Encrochat-Ermittlungen, an denen auch der Zoll beteiligt ist, zeigen: Wir sind auf dem rich- tigen Weg.

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Analysen und Berichte

Analysen

und Berichte

Corona-Unternehmenshilfen – eine vorläufige Bilanz 26

Überblick zur Grundsteuerreform 34

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF: Bedingungsloses Grundeinkommen 38 34. Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder 44 Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe 48

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Analysen und Berichte

Monatsbericht des BMF November 2021

Corona-Unternehmenshilfen – eine vorläufige Bilanz

● Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hatten massive Folgen für die wirtschaftliche Aktivität, sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite. Deutschland stand daher auch wirtschaftspolitisch vor bislang nicht gekannten Herausforderungen.

● Unter hoher Unsicherheit hat die Bundesregierung binnen sehr kurzer Zeit umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Eine zentrale Rolle spielten hierbei die Corona-Hilfen für Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Selbstständige. Die zahlreichen Hilfsprogramme, das Konjunkturprogramm, das Kurzarbeitergeld sowie die zahl- reichen steuerlichen Erleichterungen haben geholfen, die Einkommen stabil zu halten, Unter- nehmen vor der Insolvenz zu bewahren und Beschäftigung zu sichern. Damit hat die Bundes- regierung die Voraussetzungen für einen starken Aufschwung geschaffen.

● Diese Politik trägt Früchte. Während Prognosen noch im Juni 2020 von einem Einbruch der Wirtschaft von bis zu 7,8 Prozent ausgingen, ging die deutsche Wirtschaftsleistung dank des beherzten Eingreifens schließlich „nur“ um 4,6 Prozent zurück. Dieses Jahr ging es schon wie- der bergauf, laut der Herbstprojektion der Bundesregierung um 2,6 Prozent. Das ist ein Erfolg der entschlossenen Politik. Denn ohne die umfangreichen Stabilisierungs- und Unterstüt- zungsmaßnahmen wäre der wirtschaftliche Einbruch in Deutschland weitaus tiefgreifender gewesen – mit dramatischen Langzeitfolgen. Dass Deutschland durch diese Maßnahmen deut- lich besser durch die Krise gekommen ist als andere große europäischen Volkswirtschaften, zeigen auch die Analysen des Internationalen Währungsfonds.

● Angesichts der länger andauernden Einschränkungen wurden die Hilfen immer wieder verbessert und ausgeweitet, sodass im Laufe der Zeit die Beantragung deutlich einfacher und die Förderung großzügiger wurde. Zudem standen die Hilfen einem immer größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. So wurde die Neustarthilfe für Selbstständige eingeführt und die besonderen Herausfor derungen einzelner Branchen wie des Einzelhandels und der Kultur- branche berücksichtigt.

● Grundsätzlich lassen sich diese Unterstützungsmaßnahmen in rückzahlbare und nichtrückzahl- bare Hilfen unterteilen. Mit Stand Anfang November 2021 wurden über die Zuschussprogramme über 57 Mrd. Euro ausgezahlt, das Volumen der ausgereichten, rückzahlbaren Hilfen (Kredit-, Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme) liegt bei knapp unter 70 Mrd. Euro.

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Einleitung

Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona- virus machte seit März  2020 einschneidende

Eindämmungsmaßnahmen notwendig. Volkswirt- schaftlich waren von der Pandemie sowohl Nach- frage- wie Angebotsseite stark negativ betrof- fen. Weltweit standen Regierungen damit auch

Referenzen

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