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Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zum LID 102 Lehrämter 24, 27, 29, 32 und 35 -

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Academic year: 2022

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BR Arnsberg Juli 2021

Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zum 01.05.2022 LID 102 – Lehrämter 24, 27, 29, 32 und 35 -

Bitte beachten Sie unbedingt die Ausfüllanleitung! Verwenden Sie nur GROSSBUCHSTABEN

An die Bezirksregierung – Dez. 47.2 – in _______________________________________________________

Familienname 01: _____________________________ Vorsatzw. Geburtsn. 12:______________________

Vorsatzw. zum Namen 02: _____________________________ Geburtsnamenszus. 13:______________________

Namenszusatz 03: _____________________________ Geb.datum/Geschlecht 14:_____________/_________

Vornamen 04: _____________________________ Geburtsland 15:______________________

Rufname 05: _____________________________ Geburtsort 15:______________________

c/o : _____________________________ Akademischer Grad 16:______________________

Straße/Nr. 06: _____________________________ Familienstand/Kinder 17:______________/________

Land/PLZ/Wohnort 07: _____/______/_________________ Konfession 18:______________________

Telefon/Festnetz 08: _____________________________ Grad d. Behinderung

*

19:______________________

Mobil 09: _____________________________ Staatsangehörigkeit 20:______________________

E-Mail 10: _____________________________ IBAN 21:______________________

Geburtsname 11: _____________________________ BIC 22:______________________

Steuer-ID 23:______________________

* Sofern Sie angegeben haben, schwerbehindert zu sein, ist die einstellende Bezirksregierung nach den §§ 95 Abs. 2 i.V.m. 81 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, die jeweilige Schwerbehindertenvertretung über den Eingang Ihrer Bewerbung und den späteren Eintritt in die Prüfungsphase zu informieren.

Hochschule/Bundesland 30: __________________________________ Lehramt 31: _____________________

Ausbildungsfächer 34:_______35:_______ Schulformschwerpunkt 32: ______________

Datum 1. Staatsprüfung 43: ____________________ Datum Diplom/Magister o. ä. 44: ________________

Datum Master of Education 49: ____________________

Ich habe das Praxissemester absolviert bzw. ich absolviere das Praxissemester zurzeit.

ja Nein

Zu 49 (Studienfächer des Masterstudienganges/ Lehramt 27 und 35) 1.:_______2.:_______

Zu 49 (Vorausgehende Hochschulabschlüsse):

Abschluss 1 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________

Fach 1:_____________________________________________________________________________

Fach 2:_____________________________________________________________________________

Abschluss 2 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________

Fach 1:_____________________________________________________________________________

Fach 2:_____________________________________________________________________________

Angaben zur Ausbildung Angaben zurPerson

(2)

BR Arnsberg Juli 2021 Abschluss 3 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________

Fach 1:_____________________________________________________________________________

Fach 2:_____________________________________________________________________________

Teilnahme am Vorbereitungskurs für die besondere Prüfung in Erziehungswissenschaft erforderlich?

45: ja 46: nein

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

64:

Ich beantrage verbindlich eine Teilzeitbeschäftigung während des Vorbereitungsdienstes gemäß § 64 Abs. 1 und 2 LBG NRW i.V.m. § 8a OVP

65:

für die Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren (s. Ausfüllanleitung) 66:

für die Betreuung einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (s. Ausfüllanleitung)

67:

bzw. gem. § 164 Abs. 5 SGB IX, da die Art und die Schwere meiner Behinderung die kürzere Arbeitszeit erforderlich macht (s. Ausfüllanleitung).

Die entsprechenden Nachweise habe ich beigefügt.

Gewünschte Ausbildungsorte 50: ______________________ 51: ________________________

52: ______________________ 53: ________________________

Lebenspartner/in im Einstellungsverfahren Lehramt 58: ________

Name 59: ____________________ Vorname: _________________________

Soziale Kriterien nicht ausfüllen

Grund (bitte mit entsprechenden Unterlagen - s. Ausfüllanleitung) - belegen!)

ankreu- zen

Punkte Anzahl Kinder

Feld Punkte

Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall 12 80a

Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls 1 - 2 80b

Alleinstehende(r) mit minderjährigem(n) Kind(ern) im eigenen Haushalt 9 81 Ortsgebundenes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der

Partnerin/des Partners (im Falle der Ehe und eingetragenen Lebenspart- nerschaften, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft)

2 82

Minderjährige Kinder 4 83

Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Prob-

lemen zus. 2 84

Schwerbehinderung oder im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

gleichgestellt 85

Mitgliedschaft i. gewählter Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften 9 89 Überwiegende Unterhaltsleistung aus gesetzl. oder sittl. Verpflichtung an

ein nach § 2 Bundeskindergeldgesetz zu berücksichtigendes Kind oder an eine nicht erwerbsfähige andere Person

90

Vergebliche, aber berücksichtigungsfähige bisherige Bewerbungen 91

Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung 88

Ortswünsche

(3)

BR Arnsberg Juli 2021 Wehrdienst / Zivildienst / freiwilliger Wehrdienst /

Bundesfreiwilligendienst 60: vom____________ bis _____________

Freiwilliges soziales Jahr /

Freiwilliges ökologisches Jahr / Entwicklungsdienst 61: vom____________ bis _____________

Betreuung von minderjährigen, in häus-

licher Gemeinschaft lebenden Kindern/Elternzeit 62: vom ____________ bis_____________

Pflege naher Angehöriger 63 vom ____________ bis_____________

Mögliche Wartezeiten

1.1 Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben unter Beachtung der Ausfüllanleitung vollständig und richtig sind und durch die beigefügten Anlagen nachgewiesen sind. Mir ist bekannt, dass die mit diesem Beleg erhobenen Daten automatisiert verarbeitet und gespeichert werden und an die mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst befassten Stellen (Bezirksregierungen, Ministerium für Schule und Bildung, Landesbetrieb für Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Personalrat) weitergeleitet werden.

1.2 Damit die erneute Angabe meiner persönlichen Daten sowie die erneute Vorlage schriftlicher Nachweise für das spätere Lehrereinstellungsverfahren in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein- Westfalen entfallen kann, bin ich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten einschließlich der ge- mäß § 43 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011 ermittel- ten Werte auch zum Zwecke der späteren Lehrereinstellung gespeichert und verarbeitet werden.

[ ] Nein, ich bin nicht damit einverstanden.

1.3 Ich bin damit einverstanden, dass mir zum Ende des Vorbereitungsdienstes ein Kennwort und die Benutzerdaten für einen Zugang zu dem Portal www.leo.nrw.de an die in diesem Antrag angegebene Emailadresse zugeschickt werden. Dieser Zugang ist für das Bewerbungsverfahren nach dem

Vorbereitungsdienst erforderlich. Für die Aktualität dieser Emailadresse bin ich selber verantwortlich.

[ ] Nein, ich bin nicht damit einverstanden.

_____________________________________________________________________________

Datum/Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers

(4)

BR Arnsberg August 2021

DIE BEZIRKSREGIERUNGEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN ZUSATZBLATT zur Ausfüllanleitung des Bewerbungsbelegs LID 102

Hinweise zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01.05.2022

Lehramt für die Sekundarstufe II/I (24)

Lehramt für die Sekundarstufe II (29, 32)

Lehramt an Berufskollegs (35)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (27)

1. Bewerbungsunterlagen

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich über das Bewerbungsportal www.sevon.nrw.de online zu bewerben, können Sie sich auch mit dem Beleg LID 102 schriftlich bewerben. Nutzen Sie dafür bitte unbedingt die Ausfüllanleitung.

Anschriften der Bezirksregierungen, die Ihre Bewerbung entgegennehmen:

Bitte beachten Sie, dass je Lehramt nur bestimmte Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zum nächsten Einstellungstermin gewählt werden können (siehe hierzu die lehramtsspezifische Übersicht der Orte der ZfsL).

Bei ZfsL-Erstwunsch: Bezirksregierung Anschrift GyGe: Arnsberg, Dortmund

BK: Dortmund Arnsberg,

Dezernat 47.2

Laurentiusstr. 1 59821 Arnsberg GyGe: Bielefeld, Detmold, Minden, Paderborn

BK: Paderborn Detmold,

Dezernat 47.2

Leopoldstr. 15 32756 Detmold GyGe: Essen, Kleve, Mönchengladbach

BK: Krefeld, Solingen Düsseldorf, Dezernat 47.2

Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf GyGe: Aachen, Engelskirchen, Köln

BK: Köln Köln,

Dezernat 47.2 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln GyGe: Bocholt, Münster

BK: Gelsenkirchen Münster,

Dezernat 47.2 Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster

2. Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2021. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin (§§ 188, 193 BGB). Bewerbungen, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden; entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Einstellungsbehörde. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden zurückgeschickt. Reichen Sie daher bitte Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig ein.

3. Zeugnisanerkennung

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Master of Education oder ihre Erste Staatsprüfung nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein- westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig anerkennen lassen. Welche Bezirksregierung für die Anerkennung zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Internet:

https://www.schulministerium.nrw/anerkennungsverfahren

Bitte beantragen Sie Ihre Anerkennung direkt nach Erhalt Ihrer Zeugnisunterlagen. Eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides (nur gültig in Verbindung mit dem anzuerkennenden Prüfungszeugnis) reichen Sie bitte umgehend bei der Sie einstellenden Bezirksregierung ein.

Sofern Sie Inhaberin oder Inhaber eines nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses (z.B. Diplom, Magister, Master of Science) sind, beachten Sie bitte Folgendes:

Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausgesprochen werden.

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur noch dann im Einzelfall möglich, wenn Sie bereits über eine gültige Anerkennung Ihres nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.

4. Nachreichmöglichkeiten

(5)

BR Arnsberg August 2021

Das Masterzeugnis (Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung i.V.m. dem Lehrerausbildungsgesetz) bzw. das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung, der Anerkennungs- bescheid (sowie das anzuerkennende Prüfungszeugnis), das Zeugnis über die Erweiterungsprüfung sowie das Zeugnis über eine Prüfung für ein weiteres Lehramt können nachgereicht werden. Zur eigenen Absicherung wird empfohlen, diese Unterlagen per Einschreiben rechtzeitig zu versenden.

Spätester Nachreichtermin für Lehrämter ohne Zulassungsbeschränkgung ist der 15. April 2022 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 11. Februar 2022.

Ebenfalls nachgereicht werden können die Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht (Missio/Vocatio/Idschza), der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit (nur für das Lehramt/Lehrämter an Berufskollegs), die Nachweise für den Sportunterricht (Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs

„Erste Hilfe“ und der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens) sowie der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes.

5. Einstellungsverfügung - Ausbildungsort

Sofern Ihr Lehramt keiner Zulassungsbeschränkung unterworfen werden muss, erhalten Sie

voraussichtlich Mitte Januar 2022 die Mitteilung über Ihren Ausbildungsort. Sofern Ihr Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff. OVP unterworfen werden muss, informiert die zuständige Bezirksregierung Sie ab dem 02. Dezember 2021 schriftlich hierüber. Im Falle einer

Zulassungsbeschränkung für Ihr Lehramt erhalten Sie voraussichtlich Anfang März 2022 ein Angebot für einen Ausbildungsplatz, wenn Sie ein einem Auswahlverfahren berücksichtigt werden konnten.

Angebote im Wege eines Nachrückverfahrens erfolgen voraussichtlich Mitte April 2022. Sollten Sie bis Ende April 2022 kein Angebot erhalten haben, so konnte Ihre Bewerbung zum Einstellungstermin 01. Mai 2022 leider nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden Sie gesondert benachrichtigt.

6. Informationen zur Besoldung im Vorbereitungsdienst (Anwärterbezüge)

Der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt wird im Status eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf abgeleistet. Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge. Für die Höhe ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes desjenigen Lehramtes maßgebend, dessen Befähigungserwerb angestrebt wird u.a. A 12 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; A 13 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung; A 13 und Zulage Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (vormals höherer Dienst)für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs. Neben dem sog. Anwärtergrundbetrag werden - in Abhängigkeit von den dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen - der Familienzuschlag sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt. Informationen zur Besoldung im Vorbereitungsdienst (Anwärterbezüge), zum Kindergeld etc.

entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für den Vorbereitungsdienst des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV), welches Ihnen in der Rubrik "Hinweise zum Verfahren" im Bewerbungsportal SEVON unter www.sevon.nrw.de zur Verfügung steht.

7. für schulpraktische Lehrerausbildung, die Sie wählen können

Vor Auswertung der Anträge auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die Zahl der Bewerberinnen

und Bewerber in den Lehrämtern und den einzelnen Fächerkombinationen nicht bekannt. Deshalb kann

eine Aussage über die einzurichtenden Fachseminare nur unter Vorbehalt gemacht werden, zumal die

Zahl der Fachleiterinnen und Fachleiter begrenzt ist. Der Stand der Planung ist der nachfolgenden

Übersicht zu entnehmen. Die Fachseminare, die an den jeweiligen Zentren für schulpraktische

Lehrerausbildung vorgesehen sind, sind durch X gekennzeichnet (Änderungen vorbehalten).

(6)

BR Arnsberg Juli 2021

Übersicht über die Bewerbungsunterlagen (Seite 1) Name: _______________________________

Die Bewerbung ist mit folgenden Unterlagen auf einem HEFTSTREIFEN in der aufgeführten Reihen- folge einzureichen:

Zutreffendes bitte ankreuzen. Die bereits angekreuzten Unterlagen müssen auf jeden Fall vorgelegt werden. (Verzichten Sie bitte auf Klarsichthüllen und Bewerbungsappen)

Bitte beachten Sie, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis (Belegart „0E“) nach Erhalt der Bestäti- gung des Eingangs Ihrer Bewerbung bei Ihrer Meldebehörde beantragen müssen. Dieses Zeugnis wird vom ausstellenden Bundesamt für Justiz der von Ihnen benannten Bezirksregierung direkt zugeleitet und muss dort rechtzeitig noch vom dem Einstellungstermin vorliegen. Das Schreiben, welches Sie für die Beantra- gung zur Vorlage bei Ihrer Meldebehörde benötigen, übersendet Ihnen die Bezirksregierung auf Ihre Bewer- bung hin zusammen mit der Eingangsbestätigung.

Hinweis: Für Nicht-EU-Staatsangehörige kann eine Ausnahmegenehmigung für die Ernennung zur / zum Beamtin / Beamten auf Widerruf gem. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i.Vm. § 3 Landesbeamtenge- setz (LBG NRW) nur dann durch die Bezirksregierung beim zuständigen Ministerium beantragt werden, wenn das erweiterte Führungszeugnis sowie eine beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels vor- liegt.

1. Bewerbungsbeleg LID 102

2. Vordruck „Übersicht über die Bewerbungsunterlagen“ / „Belehrungen und Erklärungen“

3. Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto aus neuester Zeit (bitte auf den Lebenslauf aufkleben)

4. Geburtsurkunde (Kopie) oder ggf. Kopie der Eheurkunde 5. Bei Verheirateten: Kopie der Eheurkunde

6. Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften: Kopie der Lebenspartnerschafts- urkunde

7. (ggf.) Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder als Kopie(n) (Auch bei der Beantragung von Teilzeit)

Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft

8. Hochschulzugangsberechtigung als Kopie (in der Regel Abiturzeugnis)

9 a. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium in Nordrhein-Westfalen ab- solviert haben:

beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung (ist auch von Absolventinnen / Absolventen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“/Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen) oder

beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als Master of Education gemäß Lehramtszugangsverordnung (nach neuem Recht) und

beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel Bachelorzeugnis), die vor Be- ginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums (Master of Education) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!) und

ggf. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung Das noch fehlende Lehramtsprüfungszeugnis reiche ich umgehend nach!

(7)

BR Arnsberg Juli 2021

Übersicht über die Bewerbungsunterlagen (Seite 2) Name: _______________________________

9 b. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nord- rhein-Westfalen absolviert haben:

eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die anerkannte(n) Prüfung(en) und eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides und

ggf. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid

Die noch fehlenden Zeugnisse über die anerkannte(n) Prüfung(en) und eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides reiche ich umgehend nach!

10. Nachweis über die fachpraktische Tätigkeit (nur für Lehramt an Berufskollegs)

Den noch fehlenden Nachweis über die fachpraktische Tätigkeit reiche ich umgehend nach!

11. für eine Ausbildung in den Fächern Evangelische, Katholische oder Islamische Religionsleh- re die Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht

Die noch fehlende Bescheinigung über die Bevollmächtigung reiche ich umgehend nach!

12. für eine Ausbildung im Fach Sport

Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 4 Jahre sein.)

Nachweis über den Erwerb des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ (der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter- Bundes) in Gold, Silber oder Bronze. (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als vier Jahre sein.)

Die noch fehlenden Nachweise reiche ich umgehend nach!

13. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG), z.B. Wehr- oder Zivildienst; Vorlage bis zum Bewerbungsschluss

14. Nachweis (im Original oder als Kopie) zu sonstigen sozialen Kriterien (eheähnliche Ge- meinschaften, Ehrenamt, sonstige soziale Gründe) (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!) (Auch bei der Beantragung von Teilzeit zur Pflege einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen)

15. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate und Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!)

16. ggf. eine beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU- Staatsangehörigen)

17. Formular „Masernschutz/ärztliches Zeugnis“

Das noch fehlende Formular reiche ich umgehend nach!

18. ggf. Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung als schwerbehinderte Person

19. ggf. ärztl. Bestätigung über die Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung wegen Art und Schwere der Behinderung

Beachten Sie bitte die Nachreichfristen auf dem Zusatzblatt!

________________________________ _______________________________

Ort, Datum Unterschrift

(8)

BR Arnsberg Juli 2021 1

Belehrungen und Erklärungen

1 Belehrungen

1.1 Belehrungen zu § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Nach § 33 Abs. 1 BeamtStG ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Urt. vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet.

1.2 Belehrungen zu § 79 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)

Nach § 79 LBesG NRW können die Anwärterbezüge bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gekürzt werden. Insbesondere soll der Anwärtergrundbetrag in der Regel um 15% des Grundgehalts gekürzt werden, wenn der Anwärter die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder sich die Ausbildung aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund verzögert. Die Kürzung ist auf den Zeitraum der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes zu beschränken.

2 Erklärungen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!)

2.1 Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass die

Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder

gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angehörigen des

öffentlichen Dienstes unvereinbar ist. Auf Grund der mir erteilten Belehrung erkläre ich

hiermit, dass ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ich die

Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der

freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für

deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise

Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Ich bin mir bewusst, dass

beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung als durch arglistige

Täuschung herbeigeführt angesehen wird. Arglistige Täuschung führt zur Zurücknahme der

Ernennung.

(9)

BR Arnsberg Juli 2021 2 2.2 Ich erkläre, dass

ich nicht vorbestraft bin

ich vorbestraft bin (bitte fügen Sie entsprechende Nachweise (Urteile) bei)

gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren bzw. ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen eines Vergehens oder Verbrechens anhängig ist.

Ich bin belehrt worden, dass ich mich nach § 53 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG - in der Neufassung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229: 1985, S. 195), zuletzt geändert durch Artikel 110 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S.

1864) als unbestraft bezeichnen darf, wenn eine Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG (Führungszeugnis für Behörden) aufzunehmen oder wenn eine Verurteilung zu tilgen ist.

ich die Einstellungsbehörde unverzüglich unterrichte, wenn gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren noch bis zum Einstellungstermin eingeleitet wird.

2.3 Ich erkläre, dass ich

an keinen Erkrankungen - auch an keinen ansteckenden Krankheiten - leide, die der Einstellung und Ausbildung im Vorbereitungsdienst entgegenstehen.

an folgender Krankheit leide: ______________________________________

Änderungen meines Gesundheitszustandes im vorgenannten Sinne, die bis zur Einstellung auftreten, unverzüglich der Einstellungsbehörde mitteile.

2.4 Ich erkläre, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.

2.5 Ich versichere, dass

ich Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz bin

ich Ausländer(in) bin und folgende Staatsangehörigkeit besitze: ___________

Bewerber aus Nicht-EU-Staaten fügen eine Kopie Ihres gültigen Aufenthaltstitels bei.

2.6 Ich habe bisher

nicht im Vorbereitungsdienst gestanden

schon im Vorbereitungsdienst gestanden:

von ______________ bis _____________

Bundesland: ____________________

Lehramt: ________________ Schulformschwerpunkt: ________________

ZfsL: ___________________

Personalaktenführende Stelle: ____________________________________

Ich bin damit einverstanden, dass die Einstellungsbehörde meine Personalakte zur Weiterführung anfordert.

Standen Sie bereits im Prüfungsverfahren? ja nein Ich habe

eine Zweite Staatsprüfung bestanden / nicht bestanden: Lehramt: ___________

eine Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden: Lehramt: _____________

Ich bestätige hiermit, dass ich die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsprechenden

Rechtsgrundlagen gelesen habe und mir bekannt ist, dass eine Einstellung nicht möglich ist, wenn

eine entsprechende Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden worden ist.

(10)

BR Arnsberg Juli 2021 3

2.7 Ich erkläre, dass ich die Hinweise zum Infektionsschutz (s. SEVON-Startseite „Hinweise zum Verfahren“ Ziff. 6) gelesen habe und mich über die gesundheitlichen Anforderungen und meine Mitwirkungspflichten im Rahmen des § 34 IfSG informiert habe.

2.8 Ich erkläre, dass ich die Hinweise zum Datenschutz bei Datenerhebung personenbezogener Daten gelesen und zur Kenntnis genommen haben. Des Weiteren bin ich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch alle Behörden, die mit meiner Einstellung, der Durchführung und Prüfungen innerhalb des Vorbereitungsdienstes befasst sind, einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit gegenüber meiner Einstellungsbehörde widerrufen kann.

Die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten ist zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung bei wahrheitswidriger Angabe der vorstehenden Erklärung zu Stande gekommen ist.

___________________________ ___________________________

Ort, Datum Unterschrift

(11)

Ministerium für Schule und Bildung NRW – Stand Juli 2021

Stempel der Arztpraxis

N a c h w e i s - B e s c h e i n i g u n g

Hiermit wird für __________________________________ ________________

(Name, Vorname) (Geburtstag)

(Wohnanschrift)

bestätigt, dass bei der genannten Person eine Immunität gegen Masern vorliegt

1

oder

eine Impfung aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht erfolgen kann

2

______________________ _________________________

Ort, Datum Unterschrift Ärztin oder Arzt

Hinweis

Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen findet sich auf der nächsten Seite.

1 § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 Alternative 1 IfSG

2 § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 Alternative 2 IfSG

(12)

Ministerium für Schule und Bildung NRW – Stand Juli 2021

Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen

3

§ 20 Absatz 8 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden.

§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummern 1 und 2 IfSG

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach […..] § 33 Nummer 1 bis 4 […..] tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen:

1. eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 oder ein ärztliches Zeugnis auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern be- steht,

2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie auf- grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder [3. …..].

§ 22 Absätze 1 und 2 IfSG

(1) Jede Schutzimpfung ist unverzüglich in einen Impfausweis, oder, falls der Impfausweis nicht vorge- legt wird, einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation).

(2) Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:

1. Datum der Schutzimpfung,

2. Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, 3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,

4. Namen und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person sowie 5. Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Sig- natur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimp- fung verantwortliche Person.

Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vor- nehmen oder hat das zuständige Gesundheitsamt die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vorzuneh- men, wenn dem Arzt oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutra- gende Schutzimpfung vorgelegt wird.

§ 33 IfSG

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend min- derjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:

1. – 2. […..]

3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, 4. – 5. […..].

§ 34 Absatz 10a Satz 1 IfSG

Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.

§ 26 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Absatz 2 Satz 4

In der ärztlichen Dokumentation über die Untersuchungen soll auf den Impfstatus in Bezug auf Masern und auf eine durchgeführte Impfberatung hingewiesen werden, um einen Nachweis im Sinne von § 20 Absatz 9 Satz 1 und § 34 Absatz 10a Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zu ermöglichen.

3 Ab dem 01.03.2020 geltende Bestimmungen.

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BR Arnsberg Juli 2021

DIE BEZIRKSREGIERUNGEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

_________________________________________________________________________________

Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen für das

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Lehramt für die Sekundarstufe II/I

Lehramt für die Sekundarstufe II Lehramt an Berufskollegs

Ausfüllanleitung zum Beleg LID 102

Bitte unbedingt vor dem Ausfüllen der Bewerbung die Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber (s.

unter www.sevon.nrw.de in der Rubrik „Hinweise zum Verfahren“) lesen und ggf. ausdrucken

Mit dem Beleg LID 102 bewerben Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen für ein Lehramt. Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist in der "Ordnung des Vor- bereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)" geregelt. Für Bewerber mit einer Ersten Staatsprüfung wird die Staatsprüfung über den 01. August 2011 hinaus als „Zweite Staatsprüfung“ bezeichnet“.

Erwerb mehrerer Lehramtsbefähigungen (§ 25 OVP): Bewerberinnen und Bewerber, die vor Beginn des Vorberei- tungsdienstes für zwei Lehrämter einen Abschluss als Master of Education oder eine Erste Staatsprüfung nachge- wiesen haben, absolvieren den Vorbereitungsdienst und die (Zweite) Staatsprüfung für das Lehramt ihrer Wahl.

Durch Ablegen der (Zweiten) Staatsprüfung erwerben sie nach Maßgabe des § 15 LABG des Gesetzes über die Ausbildung an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) auch die Lehramtsbefähigung für das weitere Lehramt.

Das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst erfasst alle aufnehmenden Zentren für schulpraktische Leh- rerausbildung. Bewerbungen sind aber nur bei der Bezirksregierung zulässig, in deren Bezirk der von Ihnen an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt (Erstwunsch Feld 50 des Belegs LID 102). Nähere Hinweise hierzu enthält das Zusatzblatt.

Die dem Einstellungsantrag (Beleg LID 102) beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Vordruck „Über- sicht über die Bewerbungsunterlagen“. Nachreichmöglichkeiten und -fristen können Sie dem beigefügten Zusatzblatt entnehmen. Reichen Sie keine Originalurkunden ein. Beachten Sie bitte, dass nicht geleistete Un- terschriften zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Bitte heften Sie dem Beleg LID 102 keine Anschreiben vor.

Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig und vollständig ein. Der als Bewerbungsschluss im Zusatz- blatt angegebene Termin ist eine Ausschlussfrist! Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Bezirksregierung eingehen, werden daher nicht mehr berücksichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf eine Einstellung zu einem be- stimmten Termin oder an einem bestimmten Ort. In der Einstellungsverfügung, die Sie von der Einstellungsbehörde erhalten, wird Ihnen der Ausbildungsort mitgeteilt. Vorherige Zusagen sind unzulässig. Wenn Sie den Dienst am angegebenen Ort nicht antreten, werden Sie keinem anderen Ausbildungsort zugewiesen.

Die Angaben zur Begründung der Ortswünsche sind freiwillig. Sie können bis zu vier Ausbildungsorte im Land Nord- rhein-Westfalen auswählen. Dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen einer wunschgemäßen Zuweisung zu einem Zent- rum für schulpraktische Lehrerausbildung beträchtlich.

Verwendung der erfassten Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorübergehend beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet und nur an die mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst zuständigen Behörden (Bezirksregierungen, Ministerium für Schule und Bildung NRW, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Personalrat und Schwerbehin- dertenvertretung) übermittelt.

Technische Hinweise

Wichtig: Die Anleitung zum Ausfüllen des Belegs LID 102 sollten Sie für die Dauer des Einstellungsverfahrens auf- bewahren, um Rückfragen gegebenenfalls ohne Zeitverlust beantworten zu können.

Sollten Sie an einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst nicht mehr interessiert sein, teilen Sie dies bitte umgehend der Bezirksregierung mit, bei der Sie die Unterlagen eingereicht haben. Nach Erhalt des Einstel- lungsangebotes ist eine Absage an die Bezirksregierung zu richten, von der Sie diesen Bescheid erhalten haben.

Die eingereichten Unterlagen werden Bestandteil Ihrer Personalakte.

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BR Arnsberg Juli 2021 Angaben zur Person

01 Name Anzugeben ist der Nachname, auch Doppelname. Vorsatzwörter wie "de", "op de", "von" etc.

und Namenszusätze (ehemalige Adelstitel) wie "Baronin", "Freifrau" oder "Graf" tragen Sie bitte getrennt vom Namen in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).

02 Vorsatzwort zum Namen

Tragen Sie hier bitte das Vorsatzwort zum Namen ein, z. B. „von“, oder "von der".

Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).

03 Namenszusatz Tragen Sie hier bitte den Namenszusatz ein, z.B. „Baronin“, „Freifrau“ oder „Graf“

Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).

04 Vornamen Tragen Sie hier bitte alle Vornamen so ein, wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind 05 Rufname Tragen Sie hier bitte alle Vornamen ein, mit dem Sie angesprochen und angeschrieben wer-

den möchten. Hier sollen keine Abkürzungen oder Kosenamen eingetragen werden. Es muss ein Name sein, der in der Geburtsurkunde aufgeführt ist.

06 Straße / Nr. Sämtliche Anschreiben werden an diese Anschrift gesandt. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass die Post Sie auch im Falle Ihrer Abwesenheit erreicht. Adressänderungen sind schriftlich anzuzeigen.

c/o Auszufüllen, sofern Sie keine eigene Anschrift haben (wohnt bei …) 07 Land/PLZ/Wohnort Als Wohnort ist der Gemeindename anzugeben.

Für das Land tragen Sie bitte die entsprechende Länderkennung (z. B. D für Deutschland) ein.

08 Telefon / Festnetz Tragen Sie bitte die Vorwahl und Rufnummer Ihres Festnetzanschlusses ein.

09 Mobil Bitte tragen Sie hier die Vorwahl und Rufnummer Ihres Mobiltelefons ein.

10 E-Mail Tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail Adresse ein.

11 Geburtsname Der Geburtsname wird nur eingetragen, wenn er vom Namen abweicht.

12 Vorsatzwort zum Geburtsnamen

Tragen Sie hier bitte das Vorsatzwort zum Geburtsnamen ein, z. B. „von“ oder „von der“.

13 Geburtsnamenzus. Tragen Sie hier bitte den Geburtsnamenszusatz ein, z.B. „Baronin“, „Freifrau“ oder „Graf“.

14 Geburtsdatum / Geschlecht

4 7

=

=

weiblich divers

3 0

=

=

männlich keine Angabe 15 Geburtsland /

Geburtsort Hier ist die in der Geburtsurkunde amtlich bescheinigte Bezeichnung des Ortes zum Zeit- punkt der Geburt einzutragen.

16 Akadem. Grad 1 = Dr. 4 = Professor

Bei anderen akademischen Graden bleibt das Feld frei.

17 Familienstand /

Anzahl Kinder 1 = ledig 2 = verheiratet 3 = geschieden

4 = verwitwet 6 = bestehende

Lebenspartnerschaft 10 = Lebenspartnerschaft aufgehoben

12 = Lebenspartner verstorben

Falls Sie Kinder haben, geben Sie nach dem Schrägstrich deren Zahl an.

Fügen Sie die Geburtsurkunde (Kopie) oder ggf. eine Eheurkunde (Kopie) bei.

18 Konfession 1 = röm. kath. 5 = evangelisch 3 = orthodox

4 = keine 8 = jüdisch 6 = islamisch

7 = buddhistisch = hinduistisch 9 = andere

10 = Altkatholisch

19 Grad der Behinderung Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) sieht vor, dass Bewerbungen von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern sind. Um dies zu ermöglichen, werden die Schwerbehinderten bzw. mit Schwerbehinderten Gleichgestellte gebeten, den Grad der Behinderung (G.d.B.) anzugeben und eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenaus- weises bzw. des Gleichstellungsbescheides beizufügen.

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BR Arnsberg Juli 2021

20 Staatsangehörigkeit Tragen Sie hier bitte Ihre Staatsangehörigkeit ein

21 IBAN Tragen Sie hier bitte Ihre IBAN (International Bank Account Number) ein

22 BIC Bei einem ausländischen Konto tragen Sie hier bitte Ihren BIC (Business Identifier Code) ein.

Angaben zur Ausbildung

Die Angaben zur Ausbildung müssen mit dem Zeugnis der Lehramtsprüfung (Master of Education oder Erste Staats- prüfung) bzw. dem Anerkennungsbescheid übereinstimmen.

30 Hochschule / Bundesland

Bewerberinnen und Bewerber, die die Lehramtsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen abge- legt haben, tragen die Hochschule, an der sie unmittelbar vor Ablegen des Masters of Edu- cation oder der Ersten Staatsprüfung eingeschrieben waren, entsprechend der folgenden Verschlüsselung ein:

01 = Technische Hochschule Aachen 60 = Universität Münster 05 = Universität Bielefeld 65 = Universität Paderborn 10 = Universität Bochum 70 = Universität Siegen 15 = Universität Bonn 75 = Universität Wuppertal

20 = Universität Dortmund 80 = Folkwang Universität der Künste

25 = Universität Duisburg Essen

26 = Universität Duisburg-Essen 85 = Hochschule für Musik Detmold 30 = Universität Düsseldorf 90 = Hochschule für Musik und Tanz

35 = Kunstakademie Düsseldorf Köln

40 = Universität Essen 91 = Alanus Hochschule für Kunst und

50 = Universität Köln Gesellschaft Alfter

55 = Sporthochschule Köln 95 = Kunstakademie Münster

Bewerberinnen und Bewerber von Hochschulen außerhalb Nordrhein-Westfalens tragen das Land, in dem sie die Prüfung als Master of Education oder die Erste Staatsprüfung abgelegt haben nach folgender Verschlüsselung ein:

BW = Baden-Württemberg NI = Niedersachsen

BY = Bayern RP = Rheinland Pfalz

BE = Berlin SL = Saarland

BR = Brandenburg SC = Sachsen

HB = Bremen SH = Schleswig-Holstein

HH = Hamburg ST = Sachsen-Anhalt

HE = Hessen TH = Thüringen

MV = Mecklenburg-Vorpommern A = Ausländische Hochschule

31 Lehramt im Vorberei- tungsdienst

Tragen Sie hier das Lehramt ein, in dem Sie ausgebildet werden möchten :

24 = Lehramt für die Sekundarstufe II / I (SII/SI) 27 = Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

29 = Lehramt für die Sekundarstufe II

(ohne berufliche Fachrichtung) (SII)

32 = Lehramt für die Sekundarstufe II

(mit beruflicher Fachrichtung)

35 = Lehramt an Berufskollegs

Das Lehramt muss mit dem Zeugnis der Lehramtsprüfung bzw. mit dem Anerkennungsbe- scheid übereinstimmen. Bei fehlender oder fehlerhafter Angabe kann Ihre Bewerbung beim Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

(16)

4

BR Arnsberg Juli 2021 32 Wahl des Schulform-

schwerpunktes Bewerberinnen und Bewerber können einen Schwerpunkt in einer Schulform wählen. Sie haben keinen Anspruch auf Ausbildung in einer bestimmten Schulform.

Beachten Sie bitte, dass die Vergabe des Schulformschwerpunktes Vorrang hat vor der Zuweisung zu den Ausbildungsorten und dass der im Vergabeverfahren festgeleg- te Schulformschwerpunkt nicht abänderbar ist.

Bei der Wahl des Schwerpunktes Ihrer Ausbildung sind folgende Eintragungen möglich:

Nur für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 24 und 29:

3 = Gymnasium 4 = Gesamtschule 5 = Berufskolleg

Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Fachrichtung (Lehramt 29) können den Schul- formschwerpunkt "Berufskolleg" nur dann wählen, wenn beide Ausbildungsfächer unter II. C.

und D. genannt werden.

Nur für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27:

Tragen Sie hier bitte 3 für Gymnasium, oder 4 für Gesamtschule ein.

Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 32 oder 35 tragen hier 5 für Berufskolleg ein.

34 bis 35

Fächer

1. Staatsprüfung

I. Wahl des Schulformschwerpunktes Gymnasium oder des Schul- formschwerpunktes Gesamtschule

- Lehrämter 24 (SII/SI) oder 29 (SII ohne berufliche Fachrichtung) In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.

Unterrichtsfächer:

BI = Biologie N = Niederländisch

CH = Chemie PA = Pädagogik

D = Deutsch PH = Physik

E = Englisch PL = Philosophie

EK = Geographie PS = Psychologie

E1 = Erdkunde - bilingual Englisch R = Russisch

F1 = Erdkunde - bilingual Französisch RW = Rechtswissenschaft ER = Evangelische Religionslehre S = Spanisch

F = Französisch SP = Sport

G = Griechisch SW = Sozialwissenschaften

GE = Geschichte (Politikwissenschaft, Soziologie,

E2 = Geschichte - bilingual Englisch Wirtschaftswissenschaft) F2 = Geschichte - bilingual Französisch E3 = Sozialwissenschaften - bilingual

I = Italienisch Englisch

IF = Informatik F3 = Sozialwissenschaften - bilingual KR = Katholische Religionslehre Französisch

KU = Kunst TC = Technik

L = Latein T = Türkisch

M = Mathematik MU = Musik

Die Fächer Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Pädagogik, Psychologie, Rechtswissen- schaft, Russisch, Spanisch und Türkisch dürfen nicht miteinander verbunden werden. Tech- nik darf nur mit Mathematik, Physik, Biologie oder Chemie verbunden werden.

Bewerberinnen und Bewerber mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirt- schaftswissenschaft, die die Schulformschwerpunkte Gymnasium oder Gesamtschule wäh- len, tragen die Verschlüsselung HW = Hauswirtschaftswissenschaft ein.

Die Bilinguale Profilbildung (E1 - E3, F1 - F3) ist wählbar bei entsprechender universitärer Zusatzqualifikation oder entsprechender Fächerkombination.

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5

BR Arnsberg Juli 2021 34

und 35

Gewählte Ausbildungs- fächer

Nur Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27

(Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)

In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.

Unterrichtsfächer:

BI = Biologie E1 = Erdkunde - bilingual Englisch

C = Chinesisch E2 = Geschichte - bilingual Englisch

CH = Chemie E3 = Sozialwissenschaften - bilingual Englisch D = Deutsch

E = Englisch F = Französisch EL Ernährungslehre

ER = Evangelische Religionslehre

EK = Geographie F1 = Erdkunde - bilingual Französisch GE = Geschichte F2 = Geschichte - bilingual Französisch

G = Griechisch F3 = Sozialwissenschaften - bilingual Französisch IF = Informatik

I = Italienisch J = Japanisch

KR = Katholische Religionslehre KU = Kunst

L = Latein M = Mathematik MU = Musik

N = Niederländisch PA = Pädagogik PI = Philosophie /

Praktische Philosophie PH = Physik

PS = Psychologie RW = Rechtswissenschaft ER = Evangelische Religionslehre KR = Katholische Religionslehre R = Russisch

IR = Islamische Religionslehre SW = Sozialwissenschaften (Politikwisse

schaft, Soziologie, Wirtschaftswiss schaft)

S = Spanisch SP = Sport TC = Technik T = Türkisch

Die Bilinguale Profilbildung (E1 - E3, F1 - F3) ist wählbar bei entsprechender universitärer Zusatzqualifi- kation oder entsprechender Fächerkombination,

An Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur das Unter- richtsfach Musik gewählt werden (§ 4 Abs. 2 Lehramtszugangsverordnung - LZV).

Eines der Unterrichtsfächer kann durch einen der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen ersetzt werden:

HK = Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

KM = Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung SE = Förderschwerpunkt Sehen

(18)

6

BR Arnsberg Juli 2021

II. Wahl des Schulformschwerpunktes Berufskolleg

- A. Lehrämter 32 (S II mit beruflicher Fachrichtung)

- B. Lehramt 24 (SII / SI)

- C. Lehramt 29 (S II ohne berufliche Fachrichtung)

34 bis 35

Gewählte Ausbil- dungsfächer

In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.

II. A.

Lehramt 32 (SII mit beruflicher Fachrichtung)

In Feld 34 tragen Sie die berufliche Fachrichtung ein, in der die Ausbildung erfolgen soll.

Berufliche Fachrichtungen:

21 = Bautechnik 55 = Gestaltungstechnik

80 = Biotechnik 82 = Gesundheit

41 = Chemietechnik 04 = Maschinentechnik

51 = Drucktechnik 70 = Sozialpädagogik

11 = Elektrotechnik 31 = Textil- und Bekleidungstechnik 65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswis

senschaft

60 = Wirtschafswissenschaft

In Feld 35 tragen Sie die spezielle berufliche Fachrichtung (a) oder die sonderpädagogi- sche Fachrichtung (b) oder das allgemeinbildende Unterrichtsfach (c) ein.

a) Spezielle berufliche Fachrichtungen, die mit einer beruflichen Fachrichtung verbunden werden können:

FT = Fertigungstechnik

bei beruflicher Fachrichtung 04 KT = Fahrzeugtechnik

VT = Versorgungstechnik

ET = Energietechnik bei beruflicher Fachrichtung 11

NT = Nachrichtentechnik HC = Hochbau

bei beruflicher Fachrichtung 21 TB = Tiefbau

HT = Holztechnik

AS = Absatz und Marketing

bei beruflicher Fachrichtung 60 BK = Banken

BS = Betriebswirtschaftl. Finanzierungslehre HB = Handel

IB = Industrie

OL = Organisation und Bürokommunikation ST = Betriebswirtschaftliche Steuerlehre UR = Unternehmensrechnung

VL = Versicherung VR = Verkehr

WL = Wirtschaftliche Warenlehre WG = Wirtschaftsgeographie WI = Wirtschaftsinformatik

LT = Lebensmitteltechnologie bei beruflicher Fachrichtung 65

TI = Technische Informatik bei den beruflichen Fachrich- tungen 04, 11, 21, 31, 41, 51 und 65

Die Ausbildung in der speziellen Wirtschaftslehre wird schwerpunktmäßig in einer Teildiszip- lin durchgeführt. Tragen Sie bitte in Feld 35 die Teildisziplin ein, in der Sie schwerpunktmä- ßig ausgebildet werden möchten.

(19)

7

BR Arnsberg Juli 2021

b) Sonderpädagogische Fachrichtungen, die mit einer beruflichen Fachrichtung (außer Sozialpädagogik) verbunden werden können:

BL = Blinde LB = Lernbehinderte

EZ = Erziehungsschwierige SG = Schwerhörige

GH = Gehörlose SH = Sehbehinderte

KB = Körperbehinderte

c) Unterrichtsfächer, die mit einer beruflichen Fachrichtung verbunden werden können:

BI = Biologie PH = Physik

CH = Chemie PK = Politik (Politikwissenschaft,

D = Deutsch Soziologie) - nur in Verbindung

E = Englisch mit der beruflichen Fachrichtung 60

ER = Evangelische Religionslehre PS = Psychologie

F = Französisch RW = Rechtswissenschaft

KR = Katholische Religionslehre S = Spanisch

KU = Kunst SP = Sport

M = Mathematik SW = Sozialwissenschaften

MU = Musik WP = Wirtschaftslehre / Politik

N = Niederländisch (beruflicher Schwerpunkt)

II. B. und C.

Lehramt 24 (SII/SI) und

Lehramt 29 (SII ohne berufliche Fachrichtung)

Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeinbildenden Fächern (ohne berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung)

In Feld 34 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll.

Unterrichtsfächer, die miteinander verbunden werden können:

BI = Biologie N = Niederländisch

CH = Chemie PA = Pädagogik

D = Deutsch PH = Physik

E = Englisch PS = Psychologie

ER = Evangelische Religionslehre RW = Rechtswissenschaft

F = Französisch S = Spanisch

IF = Informatik SP = Sport

KR = Katholische Religionslehre SW = Sozialwissenschaften / Politik

KU = Kunst (Politikwissenschaft, Soziologie,

M = Mathematik Wirtschaftswissenschaften)

MU = Musik

Die Fächer Psychologie, Rechtswissenschaft und Spanisch dürfen nicht miteinander ver- bunden werden.

(20)

8

BR Arnsberg Juli 2021 34

und 35

Gewählte Ausbil-

dungsfächer

Nur Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 35

(Lehramt an Berufskollegs)

In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll.

Die getroffene Wahl ist verbindlich.

Hinweis: Berufliche Fachrichtungen Lehramt 35 nach LPO 2003

Es können eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach oder zwei berufliche Fachrichtungen oder zwei Unterrichtsfächer miteinander verbunden werden.

Berufliche Fachrichtungen:

91 = Agrarwirtschaft 21 = Bautechnik 80 = Biotechnik 41 = Chemietechnik 51 = Drucktechnik 11 = Elektrotechnik ET = Energietechnik

65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften KT = Fahrzeugtechnik

FT = Fertigungstechnik 55 = Gestaltungstechnik 82 = Gesundheit 24 = Hochbautechnik HT = Holztechnik

LT = Lebensmitteltechnologie 02 = Maschinenbautechnik NT = Nachrichtentechnik 70 = Sozialpädagogik TI = Technische Informatik

31 = Textil- und Bekleidungstechnik 25 = Tiefbautechnik

VT = Versorgungstechnik 60 = Wirtschaftswissenschaft

Die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft kann mit einer der folgenden speziellen beruflichen Fachrichtungen verbunden werden:

BB = Bankbetriebslehre

ST = Betriebswirtschaftliche Steuerlehre PW = Personalwirtschaft

VB = Versicherungsbetriebslehre WI = Wirtschaftsinformatik

83 = Gesundheitswesen (Organisation)

OW = Informationswirtschaft (Organisation und Wirtschaftsinformatik) 56 = Medien

PR = Produktionswirtschaft VK = Verkehr / Logistik 54 = Marketing

UF = Unternehmensfinanzierung

Weitere spezielle berufliche Fachrichtungen bei der Fachrichtung 60: s. LA 32 unter A. a).

(21)

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BR Arnsberg Juli 2021

Hinweis: Berufliche Fachrichtungen Lehramt 35 nach LZV

Es können eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach oder zwei berufliche Fachrichtungen oder zwei Unterrichtsfächer miteinander verbunden werden.

Berufliche Fachrichtungen:

91 = Agrarwirtschaft 21 = Bautechnik 80 = Biotechnik 41 = Chemietechnik

51 = Druck- und Medientechnik 11 = Elektrotechnik

65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften KT = Fahrzeugtechnik

59 = Farbtechnik / Raumgestaltung / Oberflächentechnik 57 = Mediendesign und Designtechnik

86 = Gesundheitswissenschaft / Pflege LT = Lebensmitteltechnik

02 = Maschinenbautechnik 70 = Sozialpädagogik IT = Informationstechnik TT = Textiltechnik

60 = Wirtschaftswissenschaft

Große und kleine berufliche Fachrichtung:

Eine große berufliche Fachrichtung kann mit einer der zugeordneten kleinen berufli- chen Fachrichtungen kombiniert werden.

Große berufliche Fachrichtung Kleine berufliche Fachrichtung 93 = Agrarwirtschaft mit GA = Gartenbau

GL = Garten und Landschaftsbau PB = Pflanzenbau

TH = Tierhaltung

68 = Lebensmitteltechnik NU = Natur- und Umweltschutz WI = Wirtschaftsinformatik

21 = Bautechnik mit 24 = Hochbautechnik 25 = Tiefbautechnik HT = Holztechnik

VE = Vermessungstechnik VT = Versorgungstechnik TI = Technische Informatik 11 = Elektrotechnik mit ET = Energietechnik

NT = Nachrichtentechnik TI = Technische Informatik IT = Informationstechnik AU = Automatisierungstechnik 65 = Ernährungs- und Haus-

wirtschaftswissenschaft mit

LT = Lebensmitteltechnik GZ = Gastronomie WI = Wirtschaftsinformatik 02 = Maschinenbautechnik mit KT = Fahrzeugtechnik

FT = Fertigungstechnik VT = Versorgungstechnik TI = Technische Informatik IT = Informationstechnik AU = Automatisierungstechnik

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BR Arnsberg Juli 2021

Große berufliche Fachrichtung Kleine berufliche Fachrichtung

60 = Wirtschaftswissenschaft mit WI = Wirtschaftsinformatik

6A = Sektorales Management mit dem Profil Verwaltung und Rechtswesen 6B = Sektorales Management mit dem

Profil Medien

6C = Sektorales Management mit dem Profil Gesundheitsökonomie 6D = Sektorales Management mit dem

Profil Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie

6F = Produktion, Logistik, Absatz mit dem Profil Produktionswirtschaft 6G = Produktion, Logistik, Absatz mit

dem Profil Verkehr und Logistik 6H = Produktion, Logistik, Absatz mit

dem Profil Marketing / Handel 6I = Finanz- und Rechnungswesen mit

dem Profil Steuerung und Doku- mentation

6J = Finanz- und Rechnungswesen mit dem Profil Finanzdienstleistungen 6K = Finanz- und Rechnungswesen mit

dem Profil Steuern 6M = Sektorales Management 6P = Produktion, Logistik, Absatz 6R = Finanz- und Rechnungswesen,

Steuern PK = Politik

Unterrichtsfächer:

BI = Biologie CH = Chemie D = Deutsch E = Englisch

ER = Evangelische Religionslehre F = Französisch

IF = Informatik

IR = Islamische Religionslehre KR = Katholische Religionslehre KU = Kunst

M = Mathematik MU = Musik

N = Niederländisch

PA = Pädagogik (nicht mit der Fachrichtung Sozialpädagogik) PH = Physik

PK = Politik (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft PS = Psychologie

RW = Rechtswissenschaft R = Russisch

IR = Islamische Religionslehre S = Spanisch

SP = Sport T = Türkisch

WP = Wirtschaftslehre / Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirt- schaftswissenschaft)

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BR Arnsberg Juli 2021

Eines der Unterrichtsfächer kann durch eine der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen ersetzt werden:

HK = Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

KM = Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung LE = Förderschwerpunkt Lernen

SE = Förderschwerpunkt Sehen

ES = Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung SQ = Förderschwerpunkt Sprache

43 Datum der 1. Staats-

prüfung Bewerberinnen und Bewerber, die bis zur Abgabe der Bewerbung die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben, tragen hier das Datum der Prüfung ein. Auch Bewerberin- nen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium in NRW im Rahmen des auslaufenden Mo- dellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (Bachelor- /Masterstudiengang nach altem Recht) abgeschlossen haben, tragen das Datum der Ersten Staatsprüfung ein und nicht das Datum des Abschlusses als Master of Education. Bewerbe- rinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworben haben, tragen das Datum des jeweiligen Lehramtsabschlusses ein. (Dip- lom o. ä. siehe Feld 44)

Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung nicht in Nordrhein- Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein- westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Bei Fragen zu den Anerkennungschancen der Lehramtsprüfung wird empfohlen, eine Beratung durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf,  0211 / 475-0) einzuholen.

44 Datum Diplom / Ma- gister o.ä.

Bewerberinnen und Bewerber, die kein Lehramtsstudium absolviert haben, tragen hier das Datum der Prüfung ein (Lehramtsabsolventen s. Feld 43).

Bitte beachten Sie: Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausgesprochen werden. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur noch dann im Einzelfall möglich, wenn Sie bereits über eine Anerkennung Ihres nicht- lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.

45 und 46

Besondere Prüfung in Erziehungs-

wissenschaften

Bewerberinnen und Bewerber, deren Hochschulabschlussprüfung noch nach altem Recht (Regelungen des Lehrerausbildungsgesetzes v. 02.07.2002) anerkannt worden ist, die aber noch nicht die erziehungswissenschaftlichen Studien durch Prüfungen nachgewiesen haben, erbringen diese Nachweise im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in gesonderten Prüfun- gen. Diese müssen spätestens bis zum Eintritt in das Prüfungsverfahren (§ 29 Abs. 2 OVP) stattfinden. Geben Sie bitte hier an, ob die Teilnahme am Vorbereitungskurs für die beson- dere Prüfung in Erziehungswissenschaft erforderlich ist (§ 50 Abs. 5 OVP v. 10.04.2011, geändert durch Verordnung vom 25.04.2016).

49 Datum der Masterprü- fung

Bewerberinnen und Bewerber, die bis zur Abgabe der Bewerbung den Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v. 12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszu- gangsverordnung (LZV) (beinhaltet ein Praxissemester) erworben haben, tragen hier das Datum des Zeugnisses ein. Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehr- amtsstudium in NRW im Rahmen des auslaufenden Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (BA/MA-Studiengang nach altem Recht) abgeschlossen haben (s.

Feld 43: Datum des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss als Master of Education in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworben haben, tragen das Datum des jeweiligen Lehramtsabschlusses ein.

(24)

12

BR Arnsberg Juli 2021

Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Masterprüfung nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Bei Fragen zu den Aner- kennungschancen der Lehramtsprüfung wird empfohlen, eine Beratung durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf,  0211 / 475-0) einzuholen.

Zu 49

Studienfächer des Masterstudienganges (Master of Education nach neuem Recht)/Lehramt 27 bzw. 35

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss als Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung an einer nordrhein-westfälischen Hochschule (MEd nach neu- em Recht) erwerben bzw. erworben haben, müssen hier die Studienfächer des Masterstudi- enganges angeben.

Bitte verwenden Sie die für die Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27 (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) bzw. mit dem Lehramt 35 (Lehramt an Berufskol- legs mit den beruflichen Fachrichtungen nach LZV 2009) auf der entsprechenden Vor- seite ausgewiesenen Verschlüsselungen für die Fächer/Fachrichtungen des jeweiligen Lehramtes.

Zu 49

Zu 49

Hochschulabschlüsse, die vor Beginn des Masterstudiums (Mas- ter of Education) nach neuem Recht abge- legt wurden

Praxissemester

Bewerberinnen/Bewerber mit Abschlüssen von nordrhein-westfälischen Hochschulen, die einen Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v.

12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszugangsverordnung (beinhaltet ein Praxissemester) er- werben bzw. bereits erworben haben, müssen aufgrund der Vorgaben des § 43 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) auch Angaben zu allen Hochschul- abschlüssen machen, die vor Beginn des Masterstudiums (MEd) nach neuem Recht abge- legt wurden. Neben einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses sind zusätzlich beglau- bigte Kopien dieser Hochschulabschlüsse (in der Regel Bachelorzeugnis, §10 Lehrerausbil- dungsgesetz) vorzulegen. Im Unterschied zum Masterzeugnis können diese zusätzlichen Unterlagen nicht nachgereicht werden, sondern müssen bis zum Bewerbungsschluss der zuständigen Bezirksregierung vorliegen.

Bitte geben Sie in den jeweiligen Feldern Folgendes an:

Abschlussgrad (Bachelor, Diplom, Magister, Master, Promotion, andere Abschlüs- se an Kunst- und Musikhochschulen

Datum (Angabe im Format TTMMJJJJ)

Note (Angabe mit zwei Dezimalstellen nach dem Komma erforderlich)

Studienfächer/Fachrichtungen

Von den nordrhein-westfälischen Lehramtsstudierenden ist in den Studiengängen nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszugangsverord- nung als neues Praxiselement ein Praxissemester im Masterstudium von mindestens 5 Monaten zu absolvieren (s. auch unter Ziffer 4 des Runderlasses des Ministeriums für Schu- le und Weiterbildung vom 28.06.2012 (ABl. NRW. S. 433) „Praxiselemente in den lehramts- bezogenen Studiengängen“).

50 bis 53

Gewünschte Ausbil- dungsorte

Tragen Sie hier die sechsstelligen Schlüsselzahlen der im Zusatzblatt für Ihr Lehramt (Seite 4) angegebenen und von Ihnen gewünschten Ausbildungsorte ein. Gültigkeit hat nur das Zusatzblatt des aktuellen Einstellungstermins. Geben Sie nach Möglichkeit vier unterschied- liche Ortswünsche (auch aus verschiedenen Regierungsbezirken) an, da Sie damit Ihre Chance einer wunschgemäßen Einweisung in ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbil- dung beträchtlich erhöhen. Bedenken Sie bitte dabei, dass die Einweisungschancen für Universitätsstädte geringer sind. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem gewünschten Zent- rum für schulpraktische Lehrerausbildung besteht nicht.

Die Ausbildungsschule wird Ihnen später von der Leitung des Zentrums für schulprak- tische Lehrerausbildung zugewiesen.

58 bis 59

Lebenspartnerin / Lebenspartner in diesem Einstellungs- verfahren

Bewerberinnen und Bewerber, deren Ehepartner/Ehepartnerin sich zum selben Einstellungs- termin für den Vorbereitungsdienst des Landes für ein Lehramt bewerben, geben - falls ge- wünscht - dieselben Ortswünsche in derselben Reihenfolge an und tragen zusätzlich in den vorgesehenen Feldern das Lehramt des/r Partner/in sowie den Namen und Vornamen ein (dies gilt ebenso für eheähnliche Gemeinschaften und standesamtlich eingetragene Lebens- partnerschaften).

Anlage: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Kopie) oder Meldebescheinigung und Erklärung gemäß Feld 88.

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