BR Arnsberg Juli 2021
Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zum 01.05.2022 – LID 102 – Lehrämter 24, 27, 29, 32 und 35 -
Bitte beachten Sie unbedingt die Ausfüllanleitung! Verwenden Sie nur GROSSBUCHSTABEN
An die Bezirksregierung – Dez. 47.2 – in _______________________________________________________
Familienname 01: _____________________________ Vorsatzw. Geburtsn. 12:______________________
Vorsatzw. zum Namen 02: _____________________________ Geburtsnamenszus. 13:______________________
Namenszusatz 03: _____________________________ Geb.datum/Geschlecht 14:_____________/_________
Vornamen 04: _____________________________ Geburtsland 15:______________________
Rufname 05: _____________________________ Geburtsort 15:______________________
c/o : _____________________________ Akademischer Grad 16:______________________
Straße/Nr. 06: _____________________________ Familienstand/Kinder 17:______________/________
Land/PLZ/Wohnort 07: _____/______/_________________ Konfession 18:______________________
Telefon/Festnetz 08: _____________________________ Grad d. Behinderung
*
19:______________________Mobil 09: _____________________________ Staatsangehörigkeit 20:______________________
E-Mail 10: _____________________________ IBAN 21:______________________
Geburtsname 11: _____________________________ BIC 22:______________________
Steuer-ID 23:______________________
* Sofern Sie angegeben haben, schwerbehindert zu sein, ist die einstellende Bezirksregierung nach den §§ 95 Abs. 2 i.V.m. 81 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, die jeweilige Schwerbehindertenvertretung über den Eingang Ihrer Bewerbung und den späteren Eintritt in die Prüfungsphase zu informieren.
Hochschule/Bundesland 30: __________________________________ Lehramt 31: _____________________
Ausbildungsfächer 34:_______35:_______ Schulformschwerpunkt 32: ______________
Datum 1. Staatsprüfung 43: ____________________ Datum Diplom/Magister o. ä. 44: ________________
Datum Master of Education 49: ____________________
Ich habe das Praxissemester absolviert bzw. ich absolviere das Praxissemester zurzeit.
ja Nein
Zu 49 (Studienfächer des Masterstudienganges/ Lehramt 27 und 35) 1.:_______2.:_______
Zu 49 (Vorausgehende Hochschulabschlüsse):
Abschluss 1 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________
Fach 1:_____________________________________________________________________________
Fach 2:_____________________________________________________________________________
Abschluss 2 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________
Fach 1:_____________________________________________________________________________
Fach 2:_____________________________________________________________________________
Angaben zur Ausbildung Angaben zurPerson
BR Arnsberg Juli 2021 Abschluss 3 Abschlussgrad: ____________________________________Datum:______________Note: ________
Fach 1:_____________________________________________________________________________
Fach 2:_____________________________________________________________________________
Teilnahme am Vorbereitungskurs für die besondere Prüfung in Erziehungswissenschaft erforderlich?
45: ja 46: nein
Vorbereitungsdienst in Teilzeit
64:
□
Ich beantrage verbindlich eine Teilzeitbeschäftigung während des Vorbereitungsdienstes gemäß § 64 Abs. 1 und 2 LBG NRW i.V.m. § 8a OVP65:
□
für die Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren (s. Ausfüllanleitung) 66:□
für die Betreuung einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (s. Ausfüllanleitung)67:
□
bzw. gem. § 164 Abs. 5 SGB IX, da die Art und die Schwere meiner Behinderung die kürzere Arbeitszeit erforderlich macht (s. Ausfüllanleitung).Die entsprechenden Nachweise habe ich beigefügt.
Gewünschte Ausbildungsorte 50: ______________________ 51: ________________________
52: ______________________ 53: ________________________
Lebenspartner/in im Einstellungsverfahren Lehramt 58: ________
Name 59: ____________________ Vorname: _________________________
Soziale Kriterien nicht ausfüllen
Grund (bitte mit entsprechenden Unterlagen - s. Ausfüllanleitung) - belegen!)
ankreu- zen
Punkte Anzahl Kinder
Feld Punkte
Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall 12 80a
Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls 1 - 2 80b
Alleinstehende(r) mit minderjährigem(n) Kind(ern) im eigenen Haushalt 9 81 Ortsgebundenes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis der
Partnerin/des Partners (im Falle der Ehe und eingetragenen Lebenspart- nerschaften, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft)
2 82
Minderjährige Kinder 4 83
Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Prob-
lemen zus. 2 84
Schwerbehinderung oder im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
gleichgestellt 85
Mitgliedschaft i. gewählter Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften 9 89 Überwiegende Unterhaltsleistung aus gesetzl. oder sittl. Verpflichtung an
ein nach § 2 Bundeskindergeldgesetz zu berücksichtigendes Kind oder an eine nicht erwerbsfähige andere Person
90
Vergebliche, aber berücksichtigungsfähige bisherige Bewerbungen 91
Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung 88
Ortswünsche
BR Arnsberg Juli 2021 Wehrdienst / Zivildienst / freiwilliger Wehrdienst /
Bundesfreiwilligendienst 60: vom____________ bis _____________
Freiwilliges soziales Jahr /
Freiwilliges ökologisches Jahr / Entwicklungsdienst 61: vom____________ bis _____________
Betreuung von minderjährigen, in häus-
licher Gemeinschaft lebenden Kindern/Elternzeit 62: vom ____________ bis_____________
Pflege naher Angehöriger 63 vom ____________ bis_____________
Mögliche Wartezeiten
1.1 Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben unter Beachtung der Ausfüllanleitung vollständig und richtig sind und durch die beigefügten Anlagen nachgewiesen sind. Mir ist bekannt, dass die mit diesem Beleg erhobenen Daten automatisiert verarbeitet und gespeichert werden und an die mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst befassten Stellen (Bezirksregierungen, Ministerium für Schule und Bildung, Landesbetrieb für Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Personalrat) weitergeleitet werden.
1.2 Damit die erneute Angabe meiner persönlichen Daten sowie die erneute Vorlage schriftlicher Nachweise für das spätere Lehrereinstellungsverfahren in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein- Westfalen entfallen kann, bin ich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten einschließlich der ge- mäß § 43 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011 ermittel- ten Werte auch zum Zwecke der späteren Lehrereinstellung gespeichert und verarbeitet werden.
[ ] Nein, ich bin nicht damit einverstanden.
1.3 Ich bin damit einverstanden, dass mir zum Ende des Vorbereitungsdienstes ein Kennwort und die Benutzerdaten für einen Zugang zu dem Portal www.leo.nrw.de an die in diesem Antrag angegebene Emailadresse zugeschickt werden. Dieser Zugang ist für das Bewerbungsverfahren nach dem
Vorbereitungsdienst erforderlich. Für die Aktualität dieser Emailadresse bin ich selber verantwortlich.
[ ] Nein, ich bin nicht damit einverstanden.
_____________________________________________________________________________
Datum/Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
BR Arnsberg August 2021
DIE BEZIRKSREGIERUNGEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN ZUSATZBLATT zur Ausfüllanleitung des Bewerbungsbelegs LID 102
Hinweise zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01.05.2022• Lehramt für die Sekundarstufe II/I (24)
• Lehramt für die Sekundarstufe II (29, 32)
• Lehramt an Berufskollegs (35)
• Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (27)
1. Bewerbungsunterlagen
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich über das Bewerbungsportal www.sevon.nrw.de online zu bewerben, können Sie sich auch mit dem Beleg LID 102 schriftlich bewerben. Nutzen Sie dafür bitte unbedingt die Ausfüllanleitung.
Anschriften der Bezirksregierungen, die Ihre Bewerbung entgegennehmen:
Bitte beachten Sie, dass je Lehramt nur bestimmte Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zum nächsten Einstellungstermin gewählt werden können (siehe hierzu die lehramtsspezifische Übersicht der Orte der ZfsL).
Bei ZfsL-Erstwunsch: Bezirksregierung Anschrift GyGe: Arnsberg, Dortmund
BK: Dortmund Arnsberg,
Dezernat 47.2
Laurentiusstr. 1 59821 Arnsberg GyGe: Bielefeld, Detmold, Minden, Paderborn
BK: Paderborn Detmold,
Dezernat 47.2
Leopoldstr. 15 32756 Detmold GyGe: Essen, Kleve, Mönchengladbach
BK: Krefeld, Solingen Düsseldorf, Dezernat 47.2
Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf GyGe: Aachen, Engelskirchen, Köln
BK: Köln Köln,
Dezernat 47.2 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln GyGe: Bocholt, Münster
BK: Gelsenkirchen Münster,
Dezernat 47.2 Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster
2. Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 15. November 2021. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin (§§ 188, 193 BGB). Bewerbungen, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden; entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der Einstellungsbehörde. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden zurückgeschickt. Reichen Sie daher bitte Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig ein.
3. Zeugnisanerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Master of Education oder ihre Erste Staatsprüfung nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein- westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig anerkennen lassen. Welche Bezirksregierung für die Anerkennung zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Internet:
https://www.schulministerium.nrw/anerkennungsverfahren
Bitte beantragen Sie Ihre Anerkennung direkt nach Erhalt Ihrer Zeugnisunterlagen. Eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides (nur gültig in Verbindung mit dem anzuerkennenden Prüfungszeugnis) reichen Sie bitte umgehend bei der Sie einstellenden Bezirksregierung ein.
Sofern Sie Inhaberin oder Inhaber eines nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses (z.B. Diplom, Magister, Master of Science) sind, beachten Sie bitte Folgendes:
Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausgesprochen werden.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur noch dann im Einzelfall möglich, wenn Sie bereits über eine gültige Anerkennung Ihres nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.
4. Nachreichmöglichkeiten
BR Arnsberg August 2021
Das Masterzeugnis (Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung i.V.m. dem Lehrerausbildungsgesetz) bzw. das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung, der Anerkennungs- bescheid (sowie das anzuerkennende Prüfungszeugnis), das Zeugnis über die Erweiterungsprüfung sowie das Zeugnis über eine Prüfung für ein weiteres Lehramt können nachgereicht werden. Zur eigenen Absicherung wird empfohlen, diese Unterlagen per Einschreiben rechtzeitig zu versenden.
Spätester Nachreichtermin für Lehrämter ohne Zulassungsbeschränkgung ist der 15. April 2022 bzw. für Lehrämter mit Zulassungsbeschränkung der 11. Februar 2022.
Ebenfalls nachgereicht werden können die Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht (Missio/Vocatio/Idschza), der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit (nur für das Lehramt/Lehrämter an Berufskollegs), die Nachweise für den Sportunterricht (Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs
„Erste Hilfe“ und der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens) sowie der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes.
5. Einstellungsverfügung - Ausbildungsort
Sofern Ihr Lehramt keiner Zulassungsbeschränkung unterworfen werden muss, erhalten Sie
voraussichtlich Mitte Januar 2022 die Mitteilung über Ihren Ausbildungsort. Sofern Ihr Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff. OVP unterworfen werden muss, informiert die zuständige Bezirksregierung Sie ab dem 02. Dezember 2021 schriftlich hierüber. Im Falle einer
Zulassungsbeschränkung für Ihr Lehramt erhalten Sie voraussichtlich Anfang März 2022 ein Angebot für einen Ausbildungsplatz, wenn Sie ein einem Auswahlverfahren berücksichtigt werden konnten.
Angebote im Wege eines Nachrückverfahrens erfolgen voraussichtlich Mitte April 2022. Sollten Sie bis Ende April 2022 kein Angebot erhalten haben, so konnte Ihre Bewerbung zum Einstellungstermin 01. Mai 2022 leider nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden Sie gesondert benachrichtigt.
6. Informationen zur Besoldung im Vorbereitungsdienst (Anwärterbezüge)
Der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt wird im Status eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf abgeleistet. Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge. Für die Höhe ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes desjenigen Lehramtes maßgebend, dessen Befähigungserwerb angestrebt wird u.a. A 12 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; A 13 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung; A 13 und Zulage Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (vormals höherer Dienst)für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs. Neben dem sog. Anwärtergrundbetrag werden - in Abhängigkeit von den dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen - der Familienzuschlag sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt. Informationen zur Besoldung im Vorbereitungsdienst (Anwärterbezüge), zum Kindergeld etc.
entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für den Vorbereitungsdienst des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV), welches Ihnen in der Rubrik "Hinweise zum Verfahren" im Bewerbungsportal SEVON unter www.sevon.nrw.de zur Verfügung steht.
7. für schulpraktische Lehrerausbildung, die Sie wählen können
Vor Auswertung der Anträge auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die Zahl der Bewerberinnen
und Bewerber in den Lehrämtern und den einzelnen Fächerkombinationen nicht bekannt. Deshalb kann
eine Aussage über die einzurichtenden Fachseminare nur unter Vorbehalt gemacht werden, zumal die
Zahl der Fachleiterinnen und Fachleiter begrenzt ist. Der Stand der Planung ist der nachfolgenden
Übersicht zu entnehmen. Die Fachseminare, die an den jeweiligen Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung vorgesehen sind, sind durch X gekennzeichnet (Änderungen vorbehalten).
BR Arnsberg Juli 2021
Übersicht über die Bewerbungsunterlagen (Seite 1) Name: _______________________________
Die Bewerbung ist mit folgenden Unterlagen auf einem HEFTSTREIFEN in der aufgeführten Reihen- folge einzureichen:
Zutreffendes bitte ankreuzen. Die bereits angekreuzten Unterlagen müssen auf jeden Fall vorgelegt werden. (Verzichten Sie bitte auf Klarsichthüllen und Bewerbungsappen)
Bitte beachten Sie, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis (Belegart „0E“) nach Erhalt der Bestäti- gung des Eingangs Ihrer Bewerbung bei Ihrer Meldebehörde beantragen müssen. Dieses Zeugnis wird vom ausstellenden Bundesamt für Justiz der von Ihnen benannten Bezirksregierung direkt zugeleitet und muss dort rechtzeitig noch vom dem Einstellungstermin vorliegen. Das Schreiben, welches Sie für die Beantra- gung zur Vorlage bei Ihrer Meldebehörde benötigen, übersendet Ihnen die Bezirksregierung auf Ihre Bewer- bung hin zusammen mit der Eingangsbestätigung.
Hinweis: Für Nicht-EU-Staatsangehörige kann eine Ausnahmegenehmigung für die Ernennung zur / zum Beamtin / Beamten auf Widerruf gem. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i.Vm. § 3 Landesbeamtenge- setz (LBG NRW) nur dann durch die Bezirksregierung beim zuständigen Ministerium beantragt werden, wenn das erweiterte Führungszeugnis sowie eine beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels vor- liegt.
1. Bewerbungsbeleg LID 102
2. Vordruck „Übersicht über die Bewerbungsunterlagen“ / „Belehrungen und Erklärungen“
3. Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto aus neuester Zeit (bitte auf den Lebenslauf aufkleben)
4. Geburtsurkunde (Kopie) oder ggf. Kopie der Eheurkunde 5. Bei Verheirateten: Kopie der Eheurkunde
6. Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften: Kopie der Lebenspartnerschafts- urkunde
7. (ggf.) Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder als Kopie(n) (Auch bei der Beantragung von Teilzeit)
Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
8. Hochschulzugangsberechtigung als Kopie (in der Regel Abiturzeugnis)
9 a. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium in Nordrhein-Westfalen ab- solviert haben:
beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung (ist auch von Absolventinnen / Absolventen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“/Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen) oder
beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als Master of Education gemäß Lehramtszugangsverordnung (nach neuem Recht) und
beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel Bachelorzeugnis), die vor Be- ginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums (Master of Education) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!) und
ggf. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung Das noch fehlende Lehramtsprüfungszeugnis reiche ich umgehend nach!
BR Arnsberg Juli 2021
Übersicht über die Bewerbungsunterlagen (Seite 2) Name: _______________________________
9 b. Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nord- rhein-Westfalen absolviert haben:
eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die anerkannte(n) Prüfung(en) und eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides und
ggf. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid
Die noch fehlenden Zeugnisse über die anerkannte(n) Prüfung(en) und eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides reiche ich umgehend nach!
10. Nachweis über die fachpraktische Tätigkeit (nur für Lehramt an Berufskollegs)
Den noch fehlenden Nachweis über die fachpraktische Tätigkeit reiche ich umgehend nach!
11. für eine Ausbildung in den Fächern Evangelische, Katholische oder Islamische Religionsleh- re die Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht
Die noch fehlende Bescheinigung über die Bevollmächtigung reiche ich umgehend nach!
12. für eine Ausbildung im Fach Sport
Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 4 Jahre sein.)
Nachweis über den Erwerb des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ (der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter- Bundes) in Gold, Silber oder Bronze. (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als vier Jahre sein.)
Die noch fehlenden Nachweise reiche ich umgehend nach!
13. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG), z.B. Wehr- oder Zivildienst; Vorlage bis zum Bewerbungsschluss
14. Nachweis (im Original oder als Kopie) zu sonstigen sozialen Kriterien (eheähnliche Ge- meinschaften, Ehrenamt, sonstige soziale Gründe) (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!) (Auch bei der Beantragung von Teilzeit zur Pflege einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen)
15. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate und Vorlage bis zum Bewerbungsschluss!)
16. ggf. eine beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU- Staatsangehörigen)
☒
17. Formular „Masernschutz/ärztliches Zeugnis“Das noch fehlende Formular reiche ich umgehend nach!
18. ggf. Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung als schwerbehinderte Person
19. ggf. ärztl. Bestätigung über die Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung wegen Art und Schwere der Behinderung
Beachten Sie bitte die Nachreichfristen auf dem Zusatzblatt!
________________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
BR Arnsberg Juli 2021 1
Belehrungen und Erklärungen
1 Belehrungen
1.1 Belehrungen zu § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Nach § 33 Abs. 1 BeamtStG ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Urt. vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet.
1.2 Belehrungen zu § 79 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW)
Nach § 79 LBesG NRW können die Anwärterbezüge bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gekürzt werden. Insbesondere soll der Anwärtergrundbetrag in der Regel um 15% des Grundgehalts gekürzt werden, wenn der Anwärter die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder sich die Ausbildung aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund verzögert. Die Kürzung ist auf den Zeitraum der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes zu beschränken.
2 Erklärungen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!)
2.1 Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass die
Teilnahme an Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder
gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten eines Angehörigen des
öffentlichen Dienstes unvereinbar ist. Auf Grund der mir erteilten Belehrung erkläre ich
hiermit, dass ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ich die
Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der
freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für
deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise
Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind. Ich bin mir bewusst, dass
beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung als durch arglistige
Täuschung herbeigeführt angesehen wird. Arglistige Täuschung führt zur Zurücknahme der
Ernennung.
BR Arnsberg Juli 2021 2 2.2 Ich erkläre, dass
☐ ich nicht vorbestraft bin
☐ ich vorbestraft bin (bitte fügen Sie entsprechende Nachweise (Urteile) bei)
☐ gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren bzw. ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen eines Vergehens oder Verbrechens anhängig ist.
Ich bin belehrt worden, dass ich mich nach § 53 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG - in der Neufassung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229: 1985, S. 195), zuletzt geändert durch Artikel 110 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S.
1864) als unbestraft bezeichnen darf, wenn eine Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG (Führungszeugnis für Behörden) aufzunehmen oder wenn eine Verurteilung zu tilgen ist.
☒ ich die Einstellungsbehörde unverzüglich unterrichte, wenn gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren noch bis zum Einstellungstermin eingeleitet wird.
2.3 Ich erkläre, dass ich
☐ an keinen Erkrankungen - auch an keinen ansteckenden Krankheiten - leide, die der Einstellung und Ausbildung im Vorbereitungsdienst entgegenstehen.
☐ an folgender Krankheit leide: ______________________________________
☒ Änderungen meines Gesundheitszustandes im vorgenannten Sinne, die bis zur Einstellung auftreten, unverzüglich der Einstellungsbehörde mitteile.
2.4 Ich erkläre, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.
2.5 Ich versichere, dass
☐ ich Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz bin
☐ ich Ausländer(in) bin und folgende Staatsangehörigkeit besitze: ___________
Bewerber aus Nicht-EU-Staaten fügen eine Kopie Ihres gültigen Aufenthaltstitels bei.
2.6 Ich habe bisher
☐ nicht im Vorbereitungsdienst gestanden
☐ schon im Vorbereitungsdienst gestanden:
von ______________ bis _____________
Bundesland: ____________________
Lehramt: ________________ Schulformschwerpunkt: ________________
ZfsL: ___________________
Personalaktenführende Stelle: ____________________________________
Ich bin damit einverstanden, dass die Einstellungsbehörde meine Personalakte zur Weiterführung anfordert.
Standen Sie bereits im Prüfungsverfahren? ☐ ja ☐ nein Ich habe
☐ eine Zweite Staatsprüfung bestanden / nicht bestanden: Lehramt: ___________
☐ eine Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden: Lehramt: _____________
Ich bestätige hiermit, dass ich die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsprechenden
Rechtsgrundlagen gelesen habe und mir bekannt ist, dass eine Einstellung nicht möglich ist, wenn
eine entsprechende Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden worden ist.
BR Arnsberg Juli 2021 3
2.7 Ich erkläre, dass ich die Hinweise zum Infektionsschutz (s. SEVON-Startseite „Hinweise zum Verfahren“ Ziff. 6) gelesen habe und mich über die gesundheitlichen Anforderungen und meine Mitwirkungspflichten im Rahmen des § 34 IfSG informiert habe.
2.8 Ich erkläre, dass ich die Hinweise zum Datenschutz bei Datenerhebung personenbezogener Daten gelesen und zur Kenntnis genommen haben. Des Weiteren bin ich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch alle Behörden, die mit meiner Einstellung, der Durchführung und Prüfungen innerhalb des Vorbereitungsdienstes befasst sind, einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit gegenüber meiner Einstellungsbehörde widerrufen kann.
Die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten ist zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung bei wahrheitswidriger Angabe der vorstehenden Erklärung zu Stande gekommen ist.
___________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift
Ministerium für Schule und Bildung NRW – Stand Juli 2021
Stempel der Arztpraxis
N a c h w e i s - B e s c h e i n i g u n g
Hiermit wird für __________________________________ ________________
(Name, Vorname) (Geburtstag)
(Wohnanschrift)
bestätigt, dass bei der genannten Person eine Immunität gegen Masern vorliegt
1oder
eine Impfung aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht erfolgen kann
2______________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift Ärztin oder Arzt
Hinweis
Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen findet sich auf der nächsten Seite.
1 § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 Alternative 1 IfSG
2 § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 Alternative 2 IfSG
Ministerium für Schule und Bildung NRW – Stand Juli 2021
Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen
3§ 20 Absatz 8 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden.
§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummern 1 und 2 IfSG
Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach […..] § 33 Nummer 1 bis 4 […..] tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen:
1. eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 oder ein ärztliches Zeugnis auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern be- steht,
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie auf- grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder [3. …..].
§ 22 Absätze 1 und 2 IfSG
(1) Jede Schutzimpfung ist unverzüglich in einen Impfausweis, oder, falls der Impfausweis nicht vorge- legt wird, einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation).
(2) Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:
1. Datum der Schutzimpfung,
2. Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, 3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
4. Namen und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person sowie 5. Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Sig- natur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimp- fung verantwortliche Person.
Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vor- nehmen oder hat das zuständige Gesundheitsamt die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vorzuneh- men, wenn dem Arzt oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutra- gende Schutzimpfung vorgelegt wird.
§ 33 IfSG
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend min- derjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:
1. – 2. […..]
3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, 4. – 5. […..].
§ 34 Absatz 10a Satz 1 IfSG
Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.
§ 26 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Absatz 2 Satz 4
In der ärztlichen Dokumentation über die Untersuchungen soll auf den Impfstatus in Bezug auf Masern und auf eine durchgeführte Impfberatung hingewiesen werden, um einen Nachweis im Sinne von § 20 Absatz 9 Satz 1 und § 34 Absatz 10a Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zu ermöglichen.
3 Ab dem 01.03.2020 geltende Bestimmungen.
BR Arnsberg Juli 2021
DIE BEZIRKSREGIERUNGEN DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
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Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Lehramt für die Sekundarstufe II/I
Lehramt für die Sekundarstufe II Lehramt an Berufskollegs
Ausfüllanleitung zum Beleg LID 102
Bitte unbedingt vor dem Ausfüllen der Bewerbung die Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber (s.
unter www.sevon.nrw.de in der Rubrik „Hinweise zum Verfahren“) lesen und ggf. ausdrucken
Mit dem Beleg LID 102 bewerben Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen für ein Lehramt. Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist in der "Ordnung des Vor- bereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)" geregelt. Für Bewerber mit einer Ersten Staatsprüfung wird die Staatsprüfung über den 01. August 2011 hinaus als „Zweite Staatsprüfung“ bezeichnet“.
Erwerb mehrerer Lehramtsbefähigungen (§ 25 OVP): Bewerberinnen und Bewerber, die vor Beginn des Vorberei- tungsdienstes für zwei Lehrämter einen Abschluss als Master of Education oder eine Erste Staatsprüfung nachge- wiesen haben, absolvieren den Vorbereitungsdienst und die (Zweite) Staatsprüfung für das Lehramt ihrer Wahl.
Durch Ablegen der (Zweiten) Staatsprüfung erwerben sie nach Maßgabe des § 15 LABG des Gesetzes über die Ausbildung an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) auch die Lehramtsbefähigung für das weitere Lehramt.
Das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst erfasst alle aufnehmenden Zentren für schulpraktische Leh- rerausbildung. Bewerbungen sind aber nur bei der Bezirksregierung zulässig, in deren Bezirk der von Ihnen an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt (Erstwunsch Feld 50 des Belegs LID 102). Nähere Hinweise hierzu enthält das Zusatzblatt.
Die dem Einstellungsantrag (Beleg LID 102) beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Vordruck „Über- sicht über die Bewerbungsunterlagen“. Nachreichmöglichkeiten und -fristen können Sie dem beigefügten Zusatzblatt entnehmen. Reichen Sie keine Originalurkunden ein. Beachten Sie bitte, dass nicht geleistete Un- terschriften zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Bitte heften Sie dem Beleg LID 102 keine Anschreiben vor.
Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig und vollständig ein. Der als Bewerbungsschluss im Zusatz- blatt angegebene Termin ist eine Ausschlussfrist! Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Bezirksregierung eingehen, werden daher nicht mehr berücksichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf eine Einstellung zu einem be- stimmten Termin oder an einem bestimmten Ort. In der Einstellungsverfügung, die Sie von der Einstellungsbehörde erhalten, wird Ihnen der Ausbildungsort mitgeteilt. Vorherige Zusagen sind unzulässig. Wenn Sie den Dienst am angegebenen Ort nicht antreten, werden Sie keinem anderen Ausbildungsort zugewiesen.
Die Angaben zur Begründung der Ortswünsche sind freiwillig. Sie können bis zu vier Ausbildungsorte im Land Nord- rhein-Westfalen auswählen. Dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen einer wunschgemäßen Zuweisung zu einem Zent- rum für schulpraktische Lehrerausbildung beträchtlich.
Verwendung der erfassten Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorübergehend beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet und nur an die mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst zuständigen Behörden (Bezirksregierungen, Ministerium für Schule und Bildung NRW, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Personalrat und Schwerbehin- dertenvertretung) übermittelt.
Technische Hinweise
Wichtig: Die Anleitung zum Ausfüllen des Belegs LID 102 sollten Sie für die Dauer des Einstellungsverfahrens auf- bewahren, um Rückfragen gegebenenfalls ohne Zeitverlust beantworten zu können.
Sollten Sie an einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst nicht mehr interessiert sein, teilen Sie dies bitte umgehend der Bezirksregierung mit, bei der Sie die Unterlagen eingereicht haben. Nach Erhalt des Einstel- lungsangebotes ist eine Absage an die Bezirksregierung zu richten, von der Sie diesen Bescheid erhalten haben.
Die eingereichten Unterlagen werden Bestandteil Ihrer Personalakte.
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BR Arnsberg Juli 2021 Angaben zur Person
01 Name Anzugeben ist der Nachname, auch Doppelname. Vorsatzwörter wie "de", "op de", "von" etc.
und Namenszusätze (ehemalige Adelstitel) wie "Baronin", "Freifrau" oder "Graf" tragen Sie bitte getrennt vom Namen in die dafür vorgesehenen Felder ein.
Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).
02 Vorsatzwort zum Namen
Tragen Sie hier bitte das Vorsatzwort zum Namen ein, z. B. „von“, oder "von der".
Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).
03 Namenszusatz Tragen Sie hier bitte den Namenszusatz ein, z.B. „Baronin“, „Freifrau“ oder „Graf“
Akademische Grade sind hier nicht einzutragen (s. Feld 16).
04 Vornamen Tragen Sie hier bitte alle Vornamen so ein, wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind 05 Rufname Tragen Sie hier bitte alle Vornamen ein, mit dem Sie angesprochen und angeschrieben wer-
den möchten. Hier sollen keine Abkürzungen oder Kosenamen eingetragen werden. Es muss ein Name sein, der in der Geburtsurkunde aufgeführt ist.
06 Straße / Nr. Sämtliche Anschreiben werden an diese Anschrift gesandt. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass die Post Sie auch im Falle Ihrer Abwesenheit erreicht. Adressänderungen sind schriftlich anzuzeigen.
c/o Auszufüllen, sofern Sie keine eigene Anschrift haben (wohnt bei …) 07 Land/PLZ/Wohnort Als Wohnort ist der Gemeindename anzugeben.
Für das Land tragen Sie bitte die entsprechende Länderkennung (z. B. D für Deutschland) ein.
08 Telefon / Festnetz Tragen Sie bitte die Vorwahl und Rufnummer Ihres Festnetzanschlusses ein.
09 Mobil Bitte tragen Sie hier die Vorwahl und Rufnummer Ihres Mobiltelefons ein.
10 E-Mail Tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail Adresse ein.
11 Geburtsname Der Geburtsname wird nur eingetragen, wenn er vom Namen abweicht.
12 Vorsatzwort zum Geburtsnamen
Tragen Sie hier bitte das Vorsatzwort zum Geburtsnamen ein, z. B. „von“ oder „von der“.
13 Geburtsnamenzus. Tragen Sie hier bitte den Geburtsnamenszusatz ein, z.B. „Baronin“, „Freifrau“ oder „Graf“.
14 Geburtsdatum / Geschlecht
4 7
=
=
weiblich divers
3 0
=
=
männlich keine Angabe 15 Geburtsland /
Geburtsort Hier ist die in der Geburtsurkunde amtlich bescheinigte Bezeichnung des Ortes zum Zeit- punkt der Geburt einzutragen.
16 Akadem. Grad 1 = Dr. 4 = Professor
Bei anderen akademischen Graden bleibt das Feld frei.
17 Familienstand /
Anzahl Kinder 1 = ledig 2 = verheiratet 3 = geschieden
4 = verwitwet 6 = bestehende
Lebenspartnerschaft 10 = Lebenspartnerschaft aufgehoben
12 = Lebenspartner verstorben
Falls Sie Kinder haben, geben Sie nach dem Schrägstrich deren Zahl an.
Fügen Sie die Geburtsurkunde (Kopie) oder ggf. eine Eheurkunde (Kopie) bei.
18 Konfession 1 = röm. kath. 5 = evangelisch 3 = orthodox
4 = keine 8 = jüdisch 6 = islamisch
7 = buddhistisch = hinduistisch 9 = andere
10 = Altkatholisch
19 Grad der Behinderung Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) sieht vor, dass Bewerbungen von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern sind. Um dies zu ermöglichen, werden die Schwerbehinderten bzw. mit Schwerbehinderten Gleichgestellte gebeten, den Grad der Behinderung (G.d.B.) anzugeben und eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenaus- weises bzw. des Gleichstellungsbescheides beizufügen.
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BR Arnsberg Juli 2021
20 Staatsangehörigkeit Tragen Sie hier bitte Ihre Staatsangehörigkeit ein
21 IBAN Tragen Sie hier bitte Ihre IBAN (International Bank Account Number) ein
22 BIC Bei einem ausländischen Konto tragen Sie hier bitte Ihren BIC (Business Identifier Code) ein.
Angaben zur Ausbildung
Die Angaben zur Ausbildung müssen mit dem Zeugnis der Lehramtsprüfung (Master of Education oder Erste Staats- prüfung) bzw. dem Anerkennungsbescheid übereinstimmen.
30 Hochschule / Bundesland
Bewerberinnen und Bewerber, die die Lehramtsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen abge- legt haben, tragen die Hochschule, an der sie unmittelbar vor Ablegen des Masters of Edu- cation oder der Ersten Staatsprüfung eingeschrieben waren, entsprechend der folgenden Verschlüsselung ein:
01 = Technische Hochschule Aachen 60 = Universität Münster 05 = Universität Bielefeld 65 = Universität Paderborn 10 = Universität Bochum 70 = Universität Siegen 15 = Universität Bonn 75 = Universität Wuppertal
20 = Universität Dortmund 80 = Folkwang Universität der Künste
25 = Universität Duisburg Essen
26 = Universität Duisburg-Essen 85 = Hochschule für Musik Detmold 30 = Universität Düsseldorf 90 = Hochschule für Musik und Tanz
35 = Kunstakademie Düsseldorf Köln
40 = Universität Essen 91 = Alanus Hochschule für Kunst und
50 = Universität Köln Gesellschaft Alfter
55 = Sporthochschule Köln 95 = Kunstakademie Münster
Bewerberinnen und Bewerber von Hochschulen außerhalb Nordrhein-Westfalens tragen das Land, in dem sie die Prüfung als Master of Education oder die Erste Staatsprüfung abgelegt haben nach folgender Verschlüsselung ein:
BW = Baden-Württemberg NI = Niedersachsen
BY = Bayern RP = Rheinland Pfalz
BE = Berlin SL = Saarland
BR = Brandenburg SC = Sachsen
HB = Bremen SH = Schleswig-Holstein
HH = Hamburg ST = Sachsen-Anhalt
HE = Hessen TH = Thüringen
MV = Mecklenburg-Vorpommern A = Ausländische Hochschule
31 Lehramt im Vorberei- tungsdienst
Tragen Sie hier das Lehramt ein, in dem Sie ausgebildet werden möchten :
24 = Lehramt für die Sekundarstufe II / I (SII/SI) 27 = Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
29 = Lehramt für die Sekundarstufe II
(ohne berufliche Fachrichtung) (SII)32 = Lehramt für die Sekundarstufe II
(mit beruflicher Fachrichtung)35 = Lehramt an Berufskollegs
Das Lehramt muss mit dem Zeugnis der Lehramtsprüfung bzw. mit dem Anerkennungsbe- scheid übereinstimmen. Bei fehlender oder fehlerhafter Angabe kann Ihre Bewerbung beim Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
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BR Arnsberg Juli 2021 32 Wahl des Schulform-
schwerpunktes Bewerberinnen und Bewerber können einen Schwerpunkt in einer Schulform wählen. Sie haben keinen Anspruch auf Ausbildung in einer bestimmten Schulform.
Beachten Sie bitte, dass die Vergabe des Schulformschwerpunktes Vorrang hat vor der Zuweisung zu den Ausbildungsorten und dass der im Vergabeverfahren festgeleg- te Schulformschwerpunkt nicht abänderbar ist.
Bei der Wahl des Schwerpunktes Ihrer Ausbildung sind folgende Eintragungen möglich:
Nur für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 24 und 29:
3 = Gymnasium 4 = Gesamtschule 5 = Berufskolleg
Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Fachrichtung (Lehramt 29) können den Schul- formschwerpunkt "Berufskolleg" nur dann wählen, wenn beide Ausbildungsfächer unter II. C.
und D. genannt werden.
Nur für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27:
Tragen Sie hier bitte 3 für Gymnasium, oder 4 für Gesamtschule ein.
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 32 oder 35 tragen hier 5 für Berufskolleg ein.
34 bis 35
Fächer
1. Staatsprüfung
I. Wahl des Schulformschwerpunktes Gymnasium oder des Schul- formschwerpunktes Gesamtschule
- Lehrämter 24 (SII/SI) oder 29 (SII ohne berufliche Fachrichtung) In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.
Unterrichtsfächer:
BI = Biologie N = Niederländisch
CH = Chemie PA = Pädagogik
D = Deutsch PH = Physik
E = Englisch PL = Philosophie
EK = Geographie PS = Psychologie
E1 = Erdkunde - bilingual Englisch R = Russisch
F1 = Erdkunde - bilingual Französisch RW = Rechtswissenschaft ER = Evangelische Religionslehre S = Spanisch
F = Französisch SP = Sport
G = Griechisch SW = Sozialwissenschaften
GE = Geschichte (Politikwissenschaft, Soziologie,
E2 = Geschichte - bilingual Englisch Wirtschaftswissenschaft) F2 = Geschichte - bilingual Französisch E3 = Sozialwissenschaften - bilingual
I = Italienisch Englisch
IF = Informatik F3 = Sozialwissenschaften - bilingual KR = Katholische Religionslehre Französisch
KU = Kunst TC = Technik
L = Latein T = Türkisch
M = Mathematik MU = Musik
Die Fächer Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Pädagogik, Psychologie, Rechtswissen- schaft, Russisch, Spanisch und Türkisch dürfen nicht miteinander verbunden werden. Tech- nik darf nur mit Mathematik, Physik, Biologie oder Chemie verbunden werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirt- schaftswissenschaft, die die Schulformschwerpunkte Gymnasium oder Gesamtschule wäh- len, tragen die Verschlüsselung HW = Hauswirtschaftswissenschaft ein.
Die Bilinguale Profilbildung (E1 - E3, F1 - F3) ist wählbar bei entsprechender universitärer Zusatzqualifikation oder entsprechender Fächerkombination.
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BR Arnsberg Juli 2021 34
und 35
Gewählte Ausbildungs- fächer
Nur Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27
(Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.
Unterrichtsfächer:
BI = Biologie E1 = Erdkunde - bilingual Englisch
C = Chinesisch E2 = Geschichte - bilingual Englisch
CH = Chemie E3 = Sozialwissenschaften - bilingual Englisch D = Deutsch
E = Englisch F = Französisch EL Ernährungslehre
ER = Evangelische Religionslehre
EK = Geographie F1 = Erdkunde - bilingual Französisch GE = Geschichte F2 = Geschichte - bilingual Französisch
G = Griechisch F3 = Sozialwissenschaften - bilingual Französisch IF = Informatik
I = Italienisch J = Japanisch
KR = Katholische Religionslehre KU = Kunst
L = Latein M = Mathematik MU = Musik
N = Niederländisch PA = Pädagogik PI = Philosophie /
Praktische Philosophie PH = Physik
PS = Psychologie RW = Rechtswissenschaft ER = Evangelische Religionslehre KR = Katholische Religionslehre R = Russisch
IR = Islamische Religionslehre SW = Sozialwissenschaften (Politikwisse
schaft, Soziologie, Wirtschaftswiss schaft)
S = Spanisch SP = Sport TC = Technik T = Türkisch
Die Bilinguale Profilbildung (E1 - E3, F1 - F3) ist wählbar bei entsprechender universitärer Zusatzqualifi- kation oder entsprechender Fächerkombination,
An Stelle von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur das Unter- richtsfach Musik gewählt werden (§ 4 Abs. 2 Lehramtszugangsverordnung - LZV).
Eines der Unterrichtsfächer kann durch einen der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen ersetzt werden:
HK = Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
KM = Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung SE = Förderschwerpunkt Sehen
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BR Arnsberg Juli 2021
II. Wahl des Schulformschwerpunktes Berufskolleg
- A. Lehrämter 32 (S II mit beruflicher Fachrichtung)- B. Lehramt 24 (SII / SI)
- C. Lehramt 29 (S II ohne berufliche Fachrichtung)
34 bis 35
Gewählte Ausbil- dungsfächer
In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll. Die getroffene Wahl ist verbindlich.
II. A.
Lehramt 32 (SII mit beruflicher Fachrichtung)
In Feld 34 tragen Sie die berufliche Fachrichtung ein, in der die Ausbildung erfolgen soll.
Berufliche Fachrichtungen:
21 = Bautechnik 55 = Gestaltungstechnik
80 = Biotechnik 82 = Gesundheit
41 = Chemietechnik 04 = Maschinentechnik
51 = Drucktechnik 70 = Sozialpädagogik
11 = Elektrotechnik 31 = Textil- und Bekleidungstechnik 65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswis
senschaft
60 = Wirtschafswissenschaft
In Feld 35 tragen Sie die spezielle berufliche Fachrichtung (a) oder die sonderpädagogi- sche Fachrichtung (b) oder das allgemeinbildende Unterrichtsfach (c) ein.
a) Spezielle berufliche Fachrichtungen, die mit einer beruflichen Fachrichtung verbunden werden können:
FT = Fertigungstechnik
bei beruflicher Fachrichtung 04 KT = Fahrzeugtechnik
VT = Versorgungstechnik
ET = Energietechnik bei beruflicher Fachrichtung 11
NT = Nachrichtentechnik HC = Hochbau
bei beruflicher Fachrichtung 21 TB = Tiefbau
HT = Holztechnik
AS = Absatz und Marketing
bei beruflicher Fachrichtung 60 BK = Banken
BS = Betriebswirtschaftl. Finanzierungslehre HB = Handel
IB = Industrie
OL = Organisation und Bürokommunikation ST = Betriebswirtschaftliche Steuerlehre UR = Unternehmensrechnung
VL = Versicherung VR = Verkehr
WL = Wirtschaftliche Warenlehre WG = Wirtschaftsgeographie WI = Wirtschaftsinformatik
LT = Lebensmitteltechnologie bei beruflicher Fachrichtung 65
TI = Technische Informatik bei den beruflichen Fachrich- tungen 04, 11, 21, 31, 41, 51 und 65
Die Ausbildung in der speziellen Wirtschaftslehre wird schwerpunktmäßig in einer Teildiszip- lin durchgeführt. Tragen Sie bitte in Feld 35 die Teildisziplin ein, in der Sie schwerpunktmä- ßig ausgebildet werden möchten.
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BR Arnsberg Juli 2021
b) Sonderpädagogische Fachrichtungen, die mit einer beruflichen Fachrichtung (außer Sozialpädagogik) verbunden werden können:
BL = Blinde LB = Lernbehinderte
EZ = Erziehungsschwierige SG = Schwerhörige
GH = Gehörlose SH = Sehbehinderte
KB = Körperbehinderte
c) Unterrichtsfächer, die mit einer beruflichen Fachrichtung verbunden werden können:
BI = Biologie PH = Physik
CH = Chemie PK = Politik (Politikwissenschaft,
D = Deutsch Soziologie) - nur in Verbindung
E = Englisch mit der beruflichen Fachrichtung 60
ER = Evangelische Religionslehre PS = Psychologie
F = Französisch RW = Rechtswissenschaft
KR = Katholische Religionslehre S = Spanisch
KU = Kunst SP = Sport
M = Mathematik SW = Sozialwissenschaften
MU = Musik WP = Wirtschaftslehre / Politik
N = Niederländisch (beruflicher Schwerpunkt)
II. B. und C.
Lehramt 24 (SII/SI) und
Lehramt 29 (SII ohne berufliche Fachrichtung)
Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeinbildenden Fächern (ohne berufliche oder sonderpädagogische Fachrichtung)
In Feld 34 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll.
Unterrichtsfächer, die miteinander verbunden werden können:
BI = Biologie N = Niederländisch
CH = Chemie PA = Pädagogik
D = Deutsch PH = Physik
E = Englisch PS = Psychologie
ER = Evangelische Religionslehre RW = Rechtswissenschaft
F = Französisch S = Spanisch
IF = Informatik SP = Sport
KR = Katholische Religionslehre SW = Sozialwissenschaften / Politik
KU = Kunst (Politikwissenschaft, Soziologie,
M = Mathematik Wirtschaftswissenschaften)
MU = Musik
Die Fächer Psychologie, Rechtswissenschaft und Spanisch dürfen nicht miteinander ver- bunden werden.
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BR Arnsberg Juli 2021 34
und 35
Gewählte Ausbil-
dungsfächer
Nur Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 35
(Lehramt an Berufskollegs)
In die Felder 34 und 35 tragen Sie die Fächer ein, in denen die Ausbildung erfolgen soll.
Die getroffene Wahl ist verbindlich.
Hinweis: Berufliche Fachrichtungen Lehramt 35 nach LPO 2003
Es können eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach oder zwei berufliche Fachrichtungen oder zwei Unterrichtsfächer miteinander verbunden werden.
Berufliche Fachrichtungen:
91 = Agrarwirtschaft 21 = Bautechnik 80 = Biotechnik 41 = Chemietechnik 51 = Drucktechnik 11 = Elektrotechnik ET = Energietechnik
65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften KT = Fahrzeugtechnik
FT = Fertigungstechnik 55 = Gestaltungstechnik 82 = Gesundheit 24 = Hochbautechnik HT = Holztechnik
LT = Lebensmitteltechnologie 02 = Maschinenbautechnik NT = Nachrichtentechnik 70 = Sozialpädagogik TI = Technische Informatik
31 = Textil- und Bekleidungstechnik 25 = Tiefbautechnik
VT = Versorgungstechnik 60 = Wirtschaftswissenschaft
Die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft kann mit einer der folgenden speziellen beruflichen Fachrichtungen verbunden werden:
BB = Bankbetriebslehre
ST = Betriebswirtschaftliche Steuerlehre PW = Personalwirtschaft
VB = Versicherungsbetriebslehre WI = Wirtschaftsinformatik
83 = Gesundheitswesen (Organisation)
OW = Informationswirtschaft (Organisation und Wirtschaftsinformatik) 56 = Medien
PR = Produktionswirtschaft VK = Verkehr / Logistik 54 = Marketing
UF = Unternehmensfinanzierung
Weitere spezielle berufliche Fachrichtungen bei der Fachrichtung 60: s. LA 32 unter A. a).
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BR Arnsberg Juli 2021
Hinweis: Berufliche Fachrichtungen Lehramt 35 nach LZV
Es können eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach oder zwei berufliche Fachrichtungen oder zwei Unterrichtsfächer miteinander verbunden werden.
Berufliche Fachrichtungen:
91 = Agrarwirtschaft 21 = Bautechnik 80 = Biotechnik 41 = Chemietechnik
51 = Druck- und Medientechnik 11 = Elektrotechnik
65 = Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften KT = Fahrzeugtechnik
59 = Farbtechnik / Raumgestaltung / Oberflächentechnik 57 = Mediendesign und Designtechnik
86 = Gesundheitswissenschaft / Pflege LT = Lebensmitteltechnik
02 = Maschinenbautechnik 70 = Sozialpädagogik IT = Informationstechnik TT = Textiltechnik
60 = Wirtschaftswissenschaft
Große und kleine berufliche Fachrichtung:
Eine große berufliche Fachrichtung kann mit einer der zugeordneten kleinen berufli- chen Fachrichtungen kombiniert werden.
Große berufliche Fachrichtung Kleine berufliche Fachrichtung 93 = Agrarwirtschaft mit GA = Gartenbau
GL = Garten und Landschaftsbau PB = Pflanzenbau
TH = Tierhaltung
68 = Lebensmitteltechnik NU = Natur- und Umweltschutz WI = Wirtschaftsinformatik
21 = Bautechnik mit 24 = Hochbautechnik 25 = Tiefbautechnik HT = Holztechnik
VE = Vermessungstechnik VT = Versorgungstechnik TI = Technische Informatik 11 = Elektrotechnik mit ET = Energietechnik
NT = Nachrichtentechnik TI = Technische Informatik IT = Informationstechnik AU = Automatisierungstechnik 65 = Ernährungs- und Haus-
wirtschaftswissenschaft mit
LT = Lebensmitteltechnik GZ = Gastronomie WI = Wirtschaftsinformatik 02 = Maschinenbautechnik mit KT = Fahrzeugtechnik
FT = Fertigungstechnik VT = Versorgungstechnik TI = Technische Informatik IT = Informationstechnik AU = Automatisierungstechnik
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BR Arnsberg Juli 2021
Große berufliche Fachrichtung Kleine berufliche Fachrichtung
60 = Wirtschaftswissenschaft mit WI = Wirtschaftsinformatik
6A = Sektorales Management mit dem Profil Verwaltung und Rechtswesen 6B = Sektorales Management mit dem
Profil Medien
6C = Sektorales Management mit dem Profil Gesundheitsökonomie 6D = Sektorales Management mit dem
Profil Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie
6F = Produktion, Logistik, Absatz mit dem Profil Produktionswirtschaft 6G = Produktion, Logistik, Absatz mit
dem Profil Verkehr und Logistik 6H = Produktion, Logistik, Absatz mit
dem Profil Marketing / Handel 6I = Finanz- und Rechnungswesen mit
dem Profil Steuerung und Doku- mentation
6J = Finanz- und Rechnungswesen mit dem Profil Finanzdienstleistungen 6K = Finanz- und Rechnungswesen mit
dem Profil Steuern 6M = Sektorales Management 6P = Produktion, Logistik, Absatz 6R = Finanz- und Rechnungswesen,
Steuern PK = Politik
Unterrichtsfächer:
BI = Biologie CH = Chemie D = Deutsch E = Englisch
ER = Evangelische Religionslehre F = Französisch
IF = Informatik
IR = Islamische Religionslehre KR = Katholische Religionslehre KU = Kunst
M = Mathematik MU = Musik
N = Niederländisch
PA = Pädagogik (nicht mit der Fachrichtung Sozialpädagogik) PH = Physik
PK = Politik (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft PS = Psychologie
RW = Rechtswissenschaft R = Russisch
IR = Islamische Religionslehre S = Spanisch
SP = Sport T = Türkisch
WP = Wirtschaftslehre / Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirt- schaftswissenschaft)
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BR Arnsberg Juli 2021
Eines der Unterrichtsfächer kann durch eine der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen ersetzt werden:
HK = Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
KM = Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung LE = Förderschwerpunkt Lernen
SE = Förderschwerpunkt Sehen
ES = Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung SQ = Förderschwerpunkt Sprache
43 Datum der 1. Staats-
prüfung Bewerberinnen und Bewerber, die bis zur Abgabe der Bewerbung die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben, tragen hier das Datum der Prüfung ein. Auch Bewerberin- nen und Bewerber, die ihr Lehramtsstudium in NRW im Rahmen des auslaufenden Mo- dellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (Bachelor- /Masterstudiengang nach altem Recht) abgeschlossen haben, tragen das Datum der Ersten Staatsprüfung ein und nicht das Datum des Abschlusses als Master of Education. Bewerbe- rinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworben haben, tragen das Datum des jeweiligen Lehramtsabschlusses ein. (Dip- lom o. ä. siehe Feld 44)
Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung nicht in Nordrhein- Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein- westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Bei Fragen zu den Anerkennungschancen der Lehramtsprüfung wird empfohlen, eine Beratung durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, 0211 / 475-0) einzuholen.
44 Datum Diplom / Ma- gister o.ä.
Bewerberinnen und Bewerber, die kein Lehramtsstudium absolviert haben, tragen hier das Datum der Prüfung ein (Lehramtsabsolventen s. Feld 43).
Bitte beachten Sie: Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausgesprochen werden. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur noch dann im Einzelfall möglich, wenn Sie bereits über eine Anerkennung Ihres nicht- lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.
45 und 46
Besondere Prüfung in Erziehungs-
wissenschaften
Bewerberinnen und Bewerber, deren Hochschulabschlussprüfung noch nach altem Recht (Regelungen des Lehrerausbildungsgesetzes v. 02.07.2002) anerkannt worden ist, die aber noch nicht die erziehungswissenschaftlichen Studien durch Prüfungen nachgewiesen haben, erbringen diese Nachweise im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in gesonderten Prüfun- gen. Diese müssen spätestens bis zum Eintritt in das Prüfungsverfahren (§ 29 Abs. 2 OVP) stattfinden. Geben Sie bitte hier an, ob die Teilnahme am Vorbereitungskurs für die beson- dere Prüfung in Erziehungswissenschaft erforderlich ist (§ 50 Abs. 5 OVP v. 10.04.2011, geändert durch Verordnung vom 25.04.2016).
49 Datum der Masterprü- fung
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zur Abgabe der Bewerbung den Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v. 12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszu- gangsverordnung (LZV) (beinhaltet ein Praxissemester) erworben haben, tragen hier das Datum des Zeugnisses ein. Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Lehr- amtsstudium in NRW im Rahmen des auslaufenden Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (BA/MA-Studiengang nach altem Recht) abgeschlossen haben (s.
Feld 43: Datum des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss als Master of Education in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworben haben, tragen das Datum des jeweiligen Lehramtsabschlusses ein.
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BR Arnsberg Juli 2021
Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Masterprüfung nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Bei Fragen zu den Aner- kennungschancen der Lehramtsprüfung wird empfohlen, eine Beratung durch die zuständige Anerkennungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, 0211 / 475-0) einzuholen.
Zu 49
Studienfächer des Masterstudienganges (Master of Education nach neuem Recht)/Lehramt 27 bzw. 35
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Abschluss als Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung an einer nordrhein-westfälischen Hochschule (MEd nach neu- em Recht) erwerben bzw. erworben haben, müssen hier die Studienfächer des Masterstudi- enganges angeben.
Bitte verwenden Sie die für die Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt 27 (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) bzw. mit dem Lehramt 35 (Lehramt an Berufskol- legs mit den beruflichen Fachrichtungen nach LZV 2009) auf der entsprechenden Vor- seite ausgewiesenen Verschlüsselungen für die Fächer/Fachrichtungen des jeweiligen Lehramtes.
Zu 49
Zu 49
Hochschulabschlüsse, die vor Beginn des Masterstudiums (Mas- ter of Education) nach neuem Recht abge- legt wurden
Praxissemester
Bewerberinnen/Bewerber mit Abschlüssen von nordrhein-westfälischen Hochschulen, die einen Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v.
12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszugangsverordnung (beinhaltet ein Praxissemester) er- werben bzw. bereits erworben haben, müssen aufgrund der Vorgaben des § 43 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) auch Angaben zu allen Hochschul- abschlüssen machen, die vor Beginn des Masterstudiums (MEd) nach neuem Recht abge- legt wurden. Neben einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses sind zusätzlich beglau- bigte Kopien dieser Hochschulabschlüsse (in der Regel Bachelorzeugnis, §10 Lehrerausbil- dungsgesetz) vorzulegen. Im Unterschied zum Masterzeugnis können diese zusätzlichen Unterlagen nicht nachgereicht werden, sondern müssen bis zum Bewerbungsschluss der zuständigen Bezirksregierung vorliegen.
Bitte geben Sie in den jeweiligen Feldern Folgendes an:
Abschlussgrad (Bachelor, Diplom, Magister, Master, Promotion, andere Abschlüs- se an Kunst- und Musikhochschulen
Datum (Angabe im Format TTMMJJJJ)
Note (Angabe mit zwei Dezimalstellen nach dem Komma erforderlich)
Studienfächer/Fachrichtungen
Von den nordrhein-westfälischen Lehramtsstudierenden ist in den Studiengängen nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12.05.2009 i. V. m. der Lehramtszugangsverord- nung als neues Praxiselement ein Praxissemester im Masterstudium von mindestens 5 Monaten zu absolvieren (s. auch unter Ziffer 4 des Runderlasses des Ministeriums für Schu- le und Weiterbildung vom 28.06.2012 (ABl. NRW. S. 433) „Praxiselemente in den lehramts- bezogenen Studiengängen“).
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Gewünschte Ausbil- dungsorte
Tragen Sie hier die sechsstelligen Schlüsselzahlen der im Zusatzblatt für Ihr Lehramt (Seite 4) angegebenen und von Ihnen gewünschten Ausbildungsorte ein. Gültigkeit hat nur das Zusatzblatt des aktuellen Einstellungstermins. Geben Sie nach Möglichkeit vier unterschied- liche Ortswünsche (auch aus verschiedenen Regierungsbezirken) an, da Sie damit Ihre Chance einer wunschgemäßen Einweisung in ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbil- dung beträchtlich erhöhen. Bedenken Sie bitte dabei, dass die Einweisungschancen für Universitätsstädte geringer sind. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem gewünschten Zent- rum für schulpraktische Lehrerausbildung besteht nicht.
Die Ausbildungsschule wird Ihnen später von der Leitung des Zentrums für schulprak- tische Lehrerausbildung zugewiesen.
58 bis 59
Lebenspartnerin / Lebenspartner in diesem Einstellungs- verfahren
Bewerberinnen und Bewerber, deren Ehepartner/Ehepartnerin sich zum selben Einstellungs- termin für den Vorbereitungsdienst des Landes für ein Lehramt bewerben, geben - falls ge- wünscht - dieselben Ortswünsche in derselben Reihenfolge an und tragen zusätzlich in den vorgesehenen Feldern das Lehramt des/r Partner/in sowie den Namen und Vornamen ein (dies gilt ebenso für eheähnliche Gemeinschaften und standesamtlich eingetragene Lebens- partnerschaften).
Anlage: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Kopie) oder Meldebescheinigung und Erklärung gemäß Feld 88.