• Keine Ergebnisse gefunden

Protokollauszug der Sitzung des Prüfungsausschusses Umweltwirtschaft/Umweltrecht vom 19.04.2011

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Protokollauszug der Sitzung des Prüfungsausschusses Umweltwirtschaft/Umweltrecht vom 19.04.2011"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Protokollauszug der Sitzung des Prüfungsausschusses Umweltwirtschaft/Umweltrecht vom 19.04.2011

TOP 7: Teilnahme an Prüfungen während des Widerspruchsverfahrens

Frau Gabi Stahl vom Prüfungsamt berichtet über die Problematik der Teilnahme an Prüfungen während eines schwebenden Verfahrens. Wird gegen den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruches und die daraus resultierende Zwangsexmatrikulation Widerspruch eingelegt, ist der Verwaltungsakt vorläufig nicht vollstreckbar, d.h. seine Wirksamkeit ist nur vorläufig gehemmt. Wird der Widerspruch negativ beschieden, wird der Verwaltungsakt rückwirkend auf den Erlasszeitpunkt wirksam, so als sei er von An- fang an wirksam gewesen.

Leider geschieht es in Einzelfällen, dass Klausuren im Umlauf bleiben, von den Prüfern bewertet und die Noten veröffentlicht werden. Um dies zu vermeiden, sollen Bachelor- und Master-Studierende, die sich in einem solchen Widerspruchsverfahren befinden, eine Anmeldung zu allen Prüfungen vornehmen können, jedoch nicht auf elektronischem Wege, sondern über das Prüfungsamt.

Sie erhalten dann vom Prüfungsamt ein Formular, in welchem zum einen die Zulassung zur Prüfung bestätigt wird, zum anderen eine Belehrung des Studierenden erfolgt, welche die Folgen ein erfolgloses Widerspruchsverfahren hat (siehe Anlage zum Protokoll).

Die Klausuraufsicht muss die Teilnahme des betreffenden Studierenden protokollieren und die abgeleistete Klausur in einem verschlossenen Umschlag umgehend, zusammen mit der Bescheinigung des Prüfungsamtes an das Prüfungsamt zur Aufbewahrung bis zum

Abschluss des Widerspruchsverfahrens weiterleiten.

Nach Beendigung des Widerspruchsverfahrens bzw. Klageverfahrens sind alle Beteiligten so zu behandeln sind, wie es der von Anfang an gegebenen vollen Wirksamkeit oder

Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes entsprochen hätte. Bei für die Studierenden positivem Verlauf des Widerspruchsverfahrens leitet das Prüfungsamt die betreffende Klausur(en) zur Bewertung an die zuständige Lehrkraft weiter. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben und wird dies auch bei einem evtl. Klageverfahren bestätigt, gelten die betreffenden Klausuren als nicht unternommen und werden wird nicht bewertet.

Herr Prof. Dr. HEUER stellt den Antrag, das Verfahren der Anmeldung zu Prüfungen während eines Widerspruchsverfahrens derart zu beschließen, dass betreffende Studierende sich in dieser Zeit nur beim Prüfungsamt anmelden können. Nachdem die Klausur geschrieben wurde, ist diese umgehend von der Klausuraufsicht, welche die Teilnahme protokolliert hat, an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Bei erfolgreichem Widerspruch wird die Klausur zur Bewertung an den Prüfenden weitergeleitet. Bei erfolglosem Widerspruch gilt die Klausur als nicht unternommen und wird nicht bewertet.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Birkenfeld, den 19.04.2011 Prof. Dr. Kai Heuer

Prüfungsausschussvorsitzender Fachbereich UW/UR

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichungen im Internet sind daher verboten und können im Falle eines Verstoßes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.. Das

Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen der Praktikantinnen und der Praktikantendargestellt werden. Der Bericht ist durch die Praktikumsstelle gegenzuzeichnen.. 2)

[r]

Frau Benton erläuterte kurz die immer wiederkehrenden Probleme bei der Krankmeldung der Studierenden.. Häufig erfüllen die Krankmeldungen nicht die Anforderungen die

Studierende, die unter die PO 2005 fallen, können auf Antrag ihr Studium über den 28.02.2015 hinaus noch nach der alten Prüfungsordnung fortsetzen, wenn nur noch das Praxissemester

Wenn die Studierenden für dieses Fach eine Prüfung aus diesen Modulen wählen, ist die selbstständige Anmeldung durch die Studierenden über QIS möglich.. Per EMail ist dem

Beschlussvorschlag: Der Prüfungsausschuss beschließt folgende Vorgehensweise zur Bekanntgabe der Prüfenden, Beisitzenden sowie der Meldefristen zu den Prüfungen: Für die

Das Prüfungsamt bittet den Prüfungsausschuss UW/UR den Beschluss vom 15.10.2008 zu ergänzen und die zur Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit erforderliche Form und