• Keine Ergebnisse gefunden

Betriebsanweisungen zum Anorganischen Praktikum II

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Betriebsanweisungen zum Anorganischen Praktikum II"

Copied!
205
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Betriebsanweisungen zum Anorganischen Praktikum II

Diese Sammlung von Betriebsanweisungen dient als Leitfaden für Studierende im

Praktikum und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die vorliegenden

Informationen sind auf Basis aktueller Literatur, den Sicherheitsdatenblättern der

Herstellern und der Sicherheitsdatenbank der Universität Regensburg, Fakultät

für Chemie und Pharmazie, zusammengestellt. In Zweifelsfällen und zur

Ergänzung der vorliegenden Informationen muss die einschlägige Literatur zu

Rate gezogen werden.

(2)

Inhaltsverzeichnis

Definitionen ... 5

R- und S-Sätze ... 6

Gruppenanweisungen ... 13

Ätzende Stoffe... 13

Gesundheitsschädliche Stoffe... 14

Reizende Stoffe... 15

Sensibilisierende Stoffe... 16

Entzündliche Stoffe... 17

Leichtentzündliche Stoffe... 18

Hochentzündliche Stoffe... 19

Umweltgefährliche Stoffe... 20

Brandfördernde Stoffe... 21

Arsenverbindungen... 22

Bleiverbindungen... 24

Cadmium-Verbindungen... 26

Chrom(VI)-Verbindungen... 28

Nickel-Verbindungen in Form atembarer Tröpfchen... 30

Nickel-Legierungen und wasserlösliche Salze... 30

Selenverbindungen, ohne: Cadmiumsulfoselenid ... 33

Kohlenwasserstoffe, Flammpunkt: < 21 °C, additivfrei ... 35

Einzelanweisungen... 37

Lösungsmittel und Organische Verbindungen... 37

Acetanhydrid , Essigsäureanhydrid, C6H4O3, CAS-Nr.108-24-7 ... 37

Aceton, C3H6O, CAS-Nr. 67-64-1... 39

Acetylaceton, 2,4-Pentandion, C5H8O2, CAS-Nr. 123-54-6 ... 42

Benzin, Naphtha, niedrig siedend, CAS-Nr. 86290-81-5 ... 43

Diethylether, Ether , C4H10O, CAS-Nr. 60-29-7... 46

Ethanol, C2H6O, CAS-Nr. 64-17-5 ... 48

Ethandiol, Ethylenglycol, Glycol, C2H6O2, CAS-Nr. 107-21-1... 51

Methanol, Methylalkohol, Carbinol, Holzgeist, CH4O, CAS-Nr. 67-56-1 ... 53

n-Pentan, 1,3-Dimethylpropan, C5H12, CAS-Nr. 109-66-0... 55

Pyridin, C5H5N, CAS-Nr. 110-86-1... 57

1,1,2,2-Tetrachlorethan >= 7 %, Acetylentetrachlorid C2H2Cl4, CAS-Nr. 79-34-5 ... 59

Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachlormethan, Kohlenstofftetrachlorid... 61

Tetraethoxysilan , (C2H5O)4Si, CAS-Nr. 78-10-4... 63

Toluol, Methylbenzol, Toluen, C7H8, CAS-Nr. 108-88-3 ... 65

L(+)Weinsäure, C4H6O6, CAS-Nr. 87-69-4... 67

Zitronensäure-Monohydrat C6H8O7, CAS-Nr. 77-92-9 ... 68

Anorganische Verbindungen ... 70

Aluminium (Pulver) , Al, CAS-Nr. 7429-90-5 ... 70

Aluminiumnitrat-Nonahydrat, Salpetersaure Tonerde, Al(NO3)3*9H2O, CAS-Nr. 7784-27-2 ... 72

Ammoniak, gasförmig, NH3, CAS-Nr. 7664-41-7... 74

Ammoniumcarbonat, CH8N2O3, CAS-Nr. 10361-29-2 ... 77

Ammoniumchlorid, Salmiak, NH4Cl, CAS-Nr. 12125-02-9... 79

(3)

Antimon(III)-sulfid, Grauspießglanz, Sb2S3... 85

Bariumchlorid, BaCl2, CAS-Nr. 10361-37-2 ... 87

Bariumnitrat, Ba(NO3)2, CAS-Nr. 10022-31-8... 89

Blei(II)-acetat-3-hydrat, Bleidiacetat, C4H6OPb*3H2O, CAS- Nr. 6080-564 ... 91

Blei(II)-fluorid, PbF2, CAS-Nr. 7783-46-2... 93

Blei(II)-iodid, PbI2, CAS-Nr. 7783-46-2... 95

Blei(II)-oxid, Bleiglätte, PbO, CAS-Nr. 1317-36-8 ... 96

Blei(IV)-oxid, Bleisuperoxid, PbO2, CAS-Nr. 1309-60-0... 98

Cadmiumsulfid, CdS, CAS-Nr. 1306-23-6... 100

Calciumchlorid, wasserfrei und Hydrate, CaCl2, CAS-Nr. 10043-52-4... 101

Chlor, Cl2, CAS-Nr. 1782-50-5... 102

Chloramin T , Toluol-4-sulfonchloramidnatrium ; N-Chlor-4-toluolsulfonsäureamid Natriumsalz, C7H7ClNNaO2S * 3H2O, CAS-Nr. 7080-50-4 ... 104

Cobalt(II)-nitrat, Hexahydrat, CoN2O6*2H2 O, CAS-Nr. 10026-22-9... 106

Eisenpulver, Fe, CAS-Nr. 7439-89-6 ... 108

FeS , Eisen(II)-sulfid, CAS-Nr. 1317-37-9... 110

Essigsäure, Eisessig, Methancarbonsäure, C2H4O2, CAS-Nr. 64-19-7 ... 111

In2S3, Indium(III)-sulfid, CAS-Nr. 12030-24-9... 113

Iod, I2, CAS-Nr. 7553-56-2 ... 114

Kaliumchromat, K2CrO4, CAS-Nr. 7789-00-6 ... 116

Kaliumjodat, KJO3, CAS-Nr. 209180 ... 118

Kaliumnitrat, KNO3, CAS-Nr. 7757-79-1 ... 120

Kaliumperchlorat, KClO4, CAS-Nr. 7778-74-7 ... 124

Kaliumpermanganat, KMnO4, CAS-Nr. 7722-64-7... 126

Kaliumthiocyanat, Kaliumrhodanid, KSCN, CAS-Nr. 333-20-0 ... 128

Kobaltchlorid-Hexahydrat, CoCl2*2H2O, CAS-Nr. 7646-79-9... 129

Kobalt(II)-nitrat, Hexahydrat, CoN2O6*2H2 O, CAS-Nr. 10026-22-9 ... 131

Kupfer(II)-chlorid, CuCl2, CAS-Nr. 7447-39-4... 133

Kupfer(II)-chlorid-Dihydrat, CuCl2*2H2O, CAS-Nr. 10125-13-0... 133

Kupfer(II)-oxid, CuO, CAS-Nr. 1317-38-0... 135

Kupfersulfat-Pentahydrat, Kupfervitriol, CuSO4*5H2O, CAS-Nr. 7758-99-8 ... 136

Cu(II)-tartrat Trihydrat, C4H4CuO6, CAS-Nr. 5893-71-0 ... 138

Lithium, CAS-Nr. 7439-93-2... 139

Lithiumchlorid, LiCl, CAS-Nr. 7447-41-8 ... 141

Lithiumfluorid, LiF, CAS-Nr. 7789-24-4 ... 143

Manganchlorid-Tetrahydrat, MnCl2*4H2O, CAS-Nr. 13446-34-9... 145

Natriumbromat, NaBrO3, CAS-Nr. 7789-38-0... 147

Natriumcarbonat, Na2CO3, CAS-Nr. 497-19-8 ... 149

Natriumfluorid, NaF, CAS-Nr. 7783-46-2... 151

Natriumhydroxid, Ätznatron, Natronlauge, NaOH, CAS-Nr. 1310-73-2... 153

Natriumnitrit, NNaO2, CAS-Nr. 7632-00-0... 155

Natriumperchlorat Monohydrat, NaClO4*H2O, CAS-Nr. 7791-07-3 ... 157

Natriumwolframat-Dihydrat, Na2O4W*2H2O, CAS-Nr. 10213-10-2 ... 159

Natriumhydroxid, Ätznatron, Natronlauge, NaOH, CAS-Nr. 1310-73-2... 161

Nickelperchlorat, NiCl2O8*6H2O, CAS-Nr. 13673-71-3... 163

Nickel (Pulver), Ni, CAS-Nr. 7440-02-0 ... 165

Perchlorsäure, > 50 %, Überchlorsäure, HClO4, CAS-Nr. 7601-90-3 ... 167

Phosphorpentachlorid, Phosphor(V)-chlorid, PCl5, CAS-Nr. 10026-13-8... 169

Sicapent Phosphorpentoxid-Trocknungsmittel, ... 171

Salpetersäure, >70 %, HNO3, CAS-Nr. 7697-37-2 ... 173

Salzsäure >25%, Chlorwasserstoffsäure, HCl/H2O, CAS-Nr. 7647-01-0 ... 176

Schwefeldioxid in Druckbehältern verflüssigt, SO, CAS-Nr. 7446-09-5 ... 178

(4)

Schwefelsäure, H2SO4, CAS-Nr. 7664-93-9... 180

Schwefelwasserstoff, H2S, CAS-Nr. 7783-06-4 ... 182

Silberbromat, AgBrO3, CAS-Nr. 7783-89-3... 184

Silberchromat, Ag2CrO4, CAS-Nr. 7784-01-2 ... 186

Silbernitrat, AgNO3, CAS-Nr. 7761-88-8 ... 188

Stickstoff (flüssig), N2, CAS-Nr. 7727-37-9 ... 190

Stickstoffdioxid, NO2, CAS-Nr. 10102-44-0 ... 192

Distickstofftetroxid, N2O4, CAS-Nr. 10544-72-6... 192

Strontiumjodat, SrJO3)2... 194

Vanadium(V)-Oxid, Vanadinpentaoxid, Vanadinsäureanhydrid, V2O5, CAS-Nr. 1314-62-1 ... 195

Wasserstoffperoxid, Perhydrol, H2O2 aq, CAS-Nr. 7722-84-1... 197

Wolfram(IV)-Oxid , Wolframsäureanhydrid, WO3, CAS-Nr. 1314-35-8... 200

Zinkchlorid, ZnCl2, CAS-Nr. 7646-85-7 ... 201

Zinn(II)-chlorid-Dihydrat, SnCl2*2H2O, CAS-Nr. 10025-69-1 ... 203

SnS, Zinn(II)-sulfid... 205

(5)

Definitionen

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach heutiger Erkenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Exposition (in der Regel 8 Studen täglich bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden) in der Regel die Gesungheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.

TRK Die Technische Richtkonzentration eines gefährlichen Stoffes ist diejenige Konzentration als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann und die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und meßtechnische Überwachung heranzuziehen ist. TRK-Werte werden nur für solche gefährlichen Stoffe benannt, für die keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können. In der Regel betrifft dies krebserzeugende Stoffe, für die keine Wirkungsgrgenzdosis angegeben werden kann.

BAT Der Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Wert ist die beim Menschen höchstzulässige Menge eines Arbeitsstoffes bzw. Arbeitsstoffmetaboliten oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, die nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Kenntnis im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten auch dann nicht beeinträchtigt, wenn sie durch Einflüsse des Arbeitsplatzes regelmäßig erzielt wird. Ebenso wie für die MAK-Werte wird eine Arbeitsstoffbelastung von8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche zugrundegelegt. BAT-Werte dienen insbesondere der Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz im Rahmen spezieller ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen.

LD

50

Letale Dosis, bei der 50% der Population sterben.

LD

Lo

Niedrigste beobachtete letale Dosis.

LC

50

Letale Konzentration des Stoffes in der Luft, bei der 50 % der Population sterben.

LC

Lo

Niedrigste beobachtete letale Konzentration.

(6)

R- und S-Sätze

R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich (1).

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich (2).

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich (3).

R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen (4).

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig (5).

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig (6).

R 7 Kann Brand verursachen (7).

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen (8).

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen (9).

R 10 Entzündlich (10).

R 11 Leichtentzündlich (11).

R 12 Hochentzündlich (12).

R 14 Reagiert heftig mit Wasser (14).

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase (15).

R 15.1 Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase (15).

R 16 Explosionsgefahr bei Mischung mit brandfördernden Stoffen (16).

R 17 Selbstentzündlich an der Luft (17).

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-/

Luftgemische möglich (18).

R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden (19).

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen (20).

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut (21).

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (22).

R 23 Giftig beim Einatmen (23).

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut (24).

R 25 Giftig beim Verschlucken (25).

R 26 Sehr giftig beim Einatmen (26).

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut (27).

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken (28).

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase (29).

R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden (30).

R 31.1 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase (31).

R 31.2 Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase (31).

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase (32).

R 33 Gefahr kumulativer Wirkung (33).

R 34 Verursacht Verätzungen (34).

R 35 Verursacht schwere Verätzungen (35).

R 36 Reizt die Augen (36).

R 37 Reizt die Atmungsorgane (37).

R 38 Reizt die Haut (38).

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens (39).

R 40 Irreversibler Schaden möglich (40).

R 41 Gefahr ernster Augenschäden (41).

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich (42).

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (43).

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss (44).

R 45 Kann Krebs erzeugen (45).

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen (46).

R 47 entfällt: Kann Mißbildungen verursachen.

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (48).

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (49).

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen (50).

R 51 Giftig für Wasserorganismen (51).

R 52 Schädlich für Wasserorganismen (52).

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (53).

R 54 Giftig für Pflanzen (54).

R 55 Giftig für Tiere (55).

(7)

R 58 Kann langfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben (58).

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht (59).

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (60).

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen (61).

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (62).

R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen (63).

R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen (64).

R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen (65).

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen (66).

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (67).

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase (14/15).

R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase (15/29).

R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (20/21).

R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen oder Verschlucken (20/22).

R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut oder beim Verschlucken (21/22).

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken oder Berührung mit der Haut (20/21/22).

R 20/21 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (20/22).

R 20/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen oder Verschlucken (20/22).

R 21/22 Auch gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut oder beim Verschlucken (21/22).

R 20/21/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken oder Berührung mit der Haut (20/21/22).

R 23/24 Giftig beim Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (23/24).

R 23/25 Giftig beim Einatmen oder Verschlucken (23/25).

R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut oder beim Verschlucken (24/25).

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut (23/24/25).

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (26/27).

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen oder Verschlucken (26/28).

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut oder beim Verschlucken (27/28).

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken oder Berührung mit der Haut (26/27/28).

R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane (36/37).

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut (36/38).

R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut (37/38).

R 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut (36/37/38).

R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen (39/23).

R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut (39/24).

R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken (39/25).

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (39/23/24).

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen oder durch Verschlucken (39/23/25).

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (39/24/25).

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (39/23/24/25).

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen (39/26).

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut (39/27).

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken (39/28).

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (39/26/27).

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen oder durch Verschlucken (39/26/28).

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (39/27/28).

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (39/26/27/28).

R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen (40/20).

R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

(8)

R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken (40/22).

R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen oder bei Berührung mit der Haut (40/20/21).

R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen oder durch Verschlucken (40/20/22).

R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (40/21/22).

R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (40/20/21/22).

R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen oder Hautkontakt möglich (42/43).

R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen (48/20).

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut (48/21).

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken (48/22).

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen oder durch Berührung mit der Haut (48/20/21).

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen oder durch Verschlucken (48/20/22).

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (48/21/22).

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (48/20/21/22).

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen (48/23).

R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut (48/24).

R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken (48/25).

R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen oder durch Berührung mit der Haut (48/23/25).

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen oder durch Verschlucken (48/24/25).

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (48/24/25).

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut oder durch Verschlucken (48/23/24/25).

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (50/53).

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (51/53).

R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (52/53).

häufige Kombination:

S 53-45 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen (53).

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und diese Betriebsanweisung vorzeigen (53-45).

kursiv:durch Laboratoriumsordnung abgedeckt:

Aufbewahrung:

S 1 Unter Verschluss aufbewahren.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

(9)

S 5 Unter ... aufbewahren (5).

S 5.1 Unter Wasser aufbewahren (5).

S 5.2 Unter Petroleum aufbewahren (5).

S 6 Unter ... aufbewahren (6).

S 6.1 Unter Stickstoff aufbewahren (6).

S 6.2 Unter Argon aufbewahren (6).

S 6.3 Unter Kohlendioxid aufbewahren (6).

S 7 Behälter dicht geschlossen halten (7).

S 8 Behälter trocken halten (8).

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren (9).

S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen (12).

stofflicher Kontakt:

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

S 14 Von ... fernhaltenn (14).

S 14.1 Von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten (14).

S 14.2 Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten (14).

S 14.3 Von Eisen fernhalten (14).

S 14.4 Von Wasser und Laugen fernhalten (14).

S 14.5 Von Säuren fernhalten (14).

S 14.6 Von Laugen fernhalten (14).

S 14.7 Von Metallen fernhalten (14).

S 14.8 Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten (14).

S 14.9 Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten (14).

S 14.10 Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Substanzen fernhalten (14).

S 14.11 Von brennbaren Stoffen fernhalten (14).

S 15 Vor Hitze schützen (15).

S 16 Von Zündquellen fernhalten (16).

S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten (17).

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben (18).

Körperkontakt:

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

S 22 Staub nicht einatmen (22).

S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (23).

S 23.1 Gas nicht einatmen (23).

S 23.2 Dampf nicht einatmen (23).

S 23.3 Aerosol nicht einatmen (23).

S 23.4 Rauch nicht einatmen (23).

S 23.5 Dampf/Aerosol nicht einatmen (23).

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden (24).

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden (25).

S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren (26).

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen (27).

S 28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen (28).

S 28.2 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen (28).

S 28.3 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen (28). Abtupfen mit Polyethylenglycol 400 (28).

S 28.4 Bei Berührung mit der Haut sofort mit Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife abwaschen (28).

S 28.5 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Polyethylenglycol 400 abwaschen (28).

S 28.6 Bei Berührung mit der Haut sofort mit Polyethylenglycol 400 abtupfen und anschließend mit viel Wasser abwaschen (28).

S 28.7 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und saurer Seife abwaschen (28).

sonstiges:

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (29).

S 30 Niemals Wasser hinzugiessen (30).

S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen (33).

S entfällt: 34* Schlag und Reibung vermeiden (34).

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden (35).

(10)

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen (37).

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen (38).

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen (39).

S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit . . .. reinigen (40).

S 40.1 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen (40).

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen (41).

S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) (42).

Brand:

S 43 Zum Löschen ... verwenden (43).

S 43.1 Zum Löschen Wasser verwenden (43).

S 43.2 Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden (43).

S 43.3 Zum Löschen Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden (43).

S 43.4 Zum Löschen Kohlendioxid, kein Wasser verwenden (43).

S 43.5 Zum Löschen Halone, kein Wasser verwenden (43).

S 43.6 Zum Löschen Sand, kein Wasser verwenden (43).

S 43.7 Zum Löschen Metallbrandpulver, kein Wasser verwenden (43).

S 43.8 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden (43).

Unfall:

S entfällt: 44* Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen und diese Betriebsanweisung vorzeigen.

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und diese Betriebsanweisung vorzeigen (45).

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder diese Betriebsanweisung vorzeigen (46).

Aufbewahrung:

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (47).

S 48 Feucht halten mit ... (48).

S 48.1 Feucht halten mit Wasser (48).

S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren (49).

stofflicher Kontakt:

S 50 Nicht mischen mit ... (50).

S 50.1 Nicht mischen mit Säuren (50).

S 50.2 Nicht mischen mit Laugen (50).

S 50.3 Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen (50).

sonstiges:

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden (51).

S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden ().

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen (53).

S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen ().

S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden (57).

S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller erfragen (59).

S 60 Dieser Stoff und/oder sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen (60).

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden (61). Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder diese Betriebsanweisung vorzeigen (62).

S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen (63).

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist) (64).

Kombination:

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren (3/7).

S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren (3/9).

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (3/9/14).

S 3/9/14.1 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien aufbewahren (3/9/14.1).

S 3/9/14.2 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen aufbewahren (3/9/14.2).

S 3/9/14.3 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Eisen aufbewahren (3/9/14.3).

S 3/9/14.4 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Wasser und Laugen aufbewahren

(11)

S 3/9/14.6 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Laugen aufbewahren (3/9/14.6).

S 3/9/14.7 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Metallen aufbewahren (3/9/14.7).

S 3/9/14.8 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen aufbewahren (3/9/14.8).

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren (3/9/49).

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (3/9/14/49).

S 3/9/14.1/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien aufbewahren (3/9/14.1/49).

S 3/9/14.2/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen aufbewahren (3/9/14.2/49).

S 3/9/14.3/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Eisen aufbewahren (3/9/14.3/49).

S 3/9/14.4/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Wasser und Laugen aufbewahren (3/9/14.4/49).

S 3/9/14.5/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Säuren aufbewahren (3/9/14.5/49).

S 3/9/14.6/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Laugen aufbewahren (3/9/14.6/49).

S 3/9/14.7/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von Metallen aufbewahren (3/9/14.7/49).

S 3/9/14.8/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen aufbewahren (3/9/14.8/49).

S 3/14 An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren (3/14).

S 3/14.1 An einem kühlen Ort, entfernt von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien aufbewahren (3/14).

S 3/14.2 An einem kühlen Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen aufbewahren (3/14).

S 3/14.3 An einem kühlen Ort, entfernt von Eisen aufbewahren (3/14).

S 3/14.4 An einem kühlen Ort, entfernt von Wasser und Laugen aufbewahren (3/14).

S 3/14.5 An einem kühlen Ort, entfernt von Säuren aufbewahren (3/14).

S 3/14.6 An einem kühlen Ort, entfernt von Laugen aufbewahren (3/14).

S 3/14.7 An einem kühlen Ort, entfernt von Metallen aufbewahren (3/14).

S 3/14.8 An einem kühlen Ort, entfernt von oxidierenden und sauren Stoffen aufbewahren (3/14).

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten (7/8).

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren (7/9).

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (7/47).

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden (24/25).

S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen (27/28).

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden (29/35).

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (). Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen (29/56).

S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen (36/37).

S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen (36/39).

S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen (37/39).

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen (36/37/39).

S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren (47/49).

(12)

Giftnotruf

Nürnberg: II. Medizinische Klinik des Städtischen Krankenhauses Nürnberg-Nord, Toxikologische Intensivstation

Flurstraße 17 90419 Nürnberg

Telefon: 09 11 398 24 51 (Gifttelefon) oder 09 11 398 26 65 Fax: Mo-Fr; 08-16 Uhr: 09 11 398 21 92

sonst: 09 11 398 22 05

München: Giftnotruf München, Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar der Technischen Universität München

Ismaninger Straße 22 81675 München

Telefon: 089 19 2 40

Fax: 089 41 40 24 67

(13)

Gruppenanweisungen

Gefahrstoff ACG1 Ätzende Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind ätzend, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können.

Gefahr für Mensch und Umwelt

ätzend

Verursacht (schwere) Verätzungen (34(35)).

Bei Augenkontakt: Erblindungsgefahr.

Verdünnte Dämpfe/Aerosole/Gase wirken zumindest stark reizend.

Feststoffe: reagieren meist erst bei Anwesenheit von Wasser (Haut- feuchtigkeit/Schleimhäute!). Erhöhte Gefahr im geschmolzenen Zustand.

Flüssigkeiten: (meist Säuren oder Laugen) können auch Werkstoffe korrodieren oder angreifen. Dabei werden oft gefährliche Gase freigesetzt (z.B. Wasserstoff: hochentzündlich / Nitrose Gase: giftig).

Gase: wirken vor allem auf die Haut/Schleimhäute ein.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Bei Gefahr der Dampf-/ Aerosol- oder Gasentwicklung im Abzug arbeiten.

Entweichende gefährliche Gase, Aerosole oder Dämpfe absorbieren.

Bei bei Gefahr des Hautkontaktes Schutzhandschuhe benutzen.

Vorsicht im Kontakt mit Stoffen, die gefährliche Reaktionen verursachen.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung:

Feststoffe: staubfrei aufnehmen, chemisch inaktivieren und in den Abfall/Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen (Schutzhandschuhe!).

Gase: Ventile schließen. Labor räumen, Nachbarn warnen. Alle anderen Maßnahmen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz.

Brandfall:

CO2-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Notarzt holen: 09 19 222 und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Frischluft zuführen, Arzt holen. Bei Atemspende: Vorsicht bei gasförmigen Stoffen: Ausatemluft enthält ätzende Gase!

Wiederholt etwas Wasser trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen! Kein Erbrechen!

Sofort mit viel Wasser abwaschen, dann mit PEG 400 abtupfen!

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen!

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(14)

Gefahrstoff ACG2 Gesundheitsschädliche Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

ausgenommen hier: Stoffe mit cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften

Gefahr für Mensch und Umwelt

gesundheitsschädlich

Gesundheitsschädlich beim Einatmen oder bei Berührung mit der Haut oder beim Verschlucken

(20/21/22)

; oder

Ernste Gefahr irreversiblen Schadens (39)

; oder irreversibler Schaden möglich

(40)

; oder

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

(48) Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Bei Gefahr der Staub-, Aerosol- oder Rauchentwicklung im Abzug arbeiten.

Gasförmige Gefahrstoffe absorbieren.

Bei bei Gefahr des Hautkontaktes Schutzhandschuhe benutzen.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung:

Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen (wenn hautresorptiv: Schutzhandschuhe!).

Gase: Ventile schließen. Labor räumen, Nachbarn warnen. Alle anderen Maßnahmen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz.

Brandfall:

CO2-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Notarzt holen: 09 19 222 und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Frischluft zuführen, Arzt holen.

Bei Atemspende: Vorsicht bei gasförmigen Stoffen:

Ausatemluft enthält gesundheitsschädliche Gase!

Wiederholt Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen!

Sofort mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Durchgaste Kleidung im Freien gründlich lüften.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt konsultieren.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften mehr aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(15)

Gefahrstoff ACG3 Reizende Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind reizend, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.

Gefahr für Mensch und Umwelt

reizend

Reizt die Augen (36).

Reizt die Atmungsorgane (37).

Reizt die Haut (38).

Gefahr ernster Augenschäden (41).

Reizwirkung auf die Augen macht hilflos.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Bei Gefahr der Dampf-/ Aerosol- oder Gasentwicklung im Abzug arbeiten.

Entweichende gefährliche Gase, Aerosole oder Dämpfe absorbieren.

Bei bei Gefahr des Hautkontaktes Schutzhandschuhe benutzen.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen (Schutzhandschuhe!).

Gase: Ventile schließen. Labor räumen, Nachbarn warnen. Alle anderen Maßnahmen nur unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz.

Brandfall: CO

2

-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Notarzt holen: 09 19 222 und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Frischluft zuführen, Arzt holen. Bei Atemspende: Vorsicht bei gasförmigen Stoffen: Ausatemluft enthält reizende Gase!

Wiederholt reichlich Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken und wieder erbrechen lassen. Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt

konsultieren.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist.

(16)

Gefahrstoff ACG4 Sensibilisierende Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, so daß bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten.

Gefahr für Mensch und Umwelt

gesundheitsschädlich

Sensibilisierung durch Einatmen möglich (42).

reizend

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (43).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Bei Gefahr der Gas,- Dampf,- Aerosol,- oder Staubentwicklung im Abzug arbeiten.

Bei bei Gefahr des Hautkontaktes Schutzhandschuhe benutzen.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen (Schutzhandschuhe!).

Brandfall: CO

2

-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach

Augenkontakt:

Notarzt holen: 09 19 222 und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Wiederholt reichlich Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken und wieder erbrechen lassen. Arzt konsultieren.

Sofort mit viel Wasser abwaschen, Arzt konsultieren.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er

möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist.

Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(17)

Gefahrstoff ACG5 Entzündliche Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.

Gefahr für Mensch und Umwelt

Entzündlich (10)

Flüssigkeiten: Flammpunkt 21-55 °C; flüchtig; Dampf/ Luftgemische sind explosionsfähig. Dämpfe sind oft schwerer als Luft (Ausbreitung am Boden – Zündung durch entfernte Zündquelle möglich!)

Schäden durch Brand, Verpuffung oder Explosion

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des

Sicherheitsdatenblattes informieren. Mit möglichst kleinen Mengen und im Abzug arbeiten. Zündquellen in der Umgebung entfernen. Wenn Stoff elektrostatisch aufladbar: Apparaturen erden. Aus Apparatur entweichende Gase/Dämpfe direkt in den Abzugskanal leiten. Vorsicht im Kontakt mit brandfördernden Stoffen. Geeignete Feuerlöschmittel bereithalten.

Verhalten im Gefahrfall Stofffreisetzung:

Kleine Spritzer mit saugfähigem Papier aufnehmen.

Bei größeren Mengen Labor räumen und sichern (elektrische Anlagen; offene Flammen); zum Binden Absorptionsmaterial (Vermiculit) benutzen.

Brandfall:

Geeignetes Löschmtl. einsetzen (kein Wasser/CO2, wenn Stoff reagiert!), wenn möglich Labor sichern und Druckknopfmelder betätigen!

Technische Zentrale informieren 33 33

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Bei Verbrennungen:

Notarzt holen: 09 19 222.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Durchgaste Kleidung im Freien gründlich lüften.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt konsultieren.

Kleidung im Bereich der Verbrennung, soweit möglich,

entfernen. Festklebende Teile umschneiden. Kaltwassertherapie wirkt noch bis 20 Minuten nach Hitzeeinwirkung. Brandwunden bis zum Eintreffen des Arztes mit sterilem Verbandmaterial abdecken.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(18)

Gefahrstoff ACG6 Leichtentzündliche Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind leichtentzündlich, wenn sie a) sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können, b) in festem Zustand durch

kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen, c) in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen

FIammpunkt haben, d) bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln.

Gefahr für Mensch und Umwelt

leichtentzündlich

Leichtentzündlich (11); reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase (15);

selbstentzündlich an der Luft (17).

Feststoffe: werden durch kurzzeitiges Einwirken einer Zündquelle entzündet oder entzünden sich an der Luft selbst. Staub/Luftgemische sind explosionsfähig.

Flüssigkeiten: Flammpunkt < 21 °C; leichtflüchtig; Dampf/ Luftgemische sind explosionsfähig. Dämpfe sind oft schwerer als Luft (Ausbreitung am Boden - Zündung durch entfernte Zündquelle möglich!).

Schäden durch Brand, Verpuffung oder Explosion.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdaten-blattes informieren. Mit möglichst kleinen Mengen und im Abzug arbeiten. Zündquellen in der Umgebung entfernen. Wenn Stoff elektrostatisch aufladbar: Apparaturen erden. Aus Apparatur entweichende Gase/Dämpfe direkt in den Abzugskanal leiten. Vorsicht im Kontakt mit brandfördernden Stoffen. Geeignete Feuerlöschmittel bereithalten.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung:

Feststoffe:. Staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier aufnehmen. Bei größeren Mengen Labor räumen und sichern (elektrische Anlagen; offene Flammen); wenn gefahrlos möglich:Absorptionsmaterial (Vermiculit) benutzen.

Brandfall:

Geeignetes Löschmtl. einsetzen (kein Wasser/CO2, wenn Stoff reagiert!), wenn möglich Labor sichern und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Bei Verbrennungen:

Notarzt holen: 09 19 222.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Durchgaste Kleidung im Freien gründlich lüften.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt konsultieren.

Kleidung im Bereich der Verbrennung, soweit möglich, entfernen.

Festklebende Teile umschneiden. Kaltwassertherapie wirkt noch bis 20 Minuten nach Hitzeeinwirkung. Brandwunden bis zum Eintreffen des Arztes mit sterilem Verbandmaterial abdecken.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum

Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(19)

Gefahrstoff ACG7 Hochentzündliche Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind hochentzündlich, wenn sie a) in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben, b) als Gase bei ge- wöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben.

Gefahr für Mensch und Umwelt

hochentzündlich

Hochentzündlich (12).

Flüssigkeiten: Flammpunkt < 0 °C; Siedepunkt < 35 °C (verdampfen rasch!)

Dämpfe bilden mit Luft sehr zündfreudige, explosionsfähige Gemische.

Dämpfe sind oft schwerer als Luft (Ausbreitung am Boden - Zündung durch entfernte Zündquelle möglich!).

Schäden durch Brand, Verpuffung oder Explosion.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des

Sicherheitsdatenblattes informieren. Mit möglichst kleinen Mengen und im Abzug arbeiten. Zündquellen in der Umgebung entfernen. Wenn Stoff elektrostatisch aufladbar: Apparaturen erden. Aus Apparatur entweichende gefährlicheGase/Dämpfe direkt in den Abzugskanal leiten. Vorsicht im Kontakt mit brandfördernden Stoffen. Geeignete Feuerlöschmittel bereithalten.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung:

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier aufnehmen. Bei größeren Mengen Labor räumen und sichern (elektrische Anlagen; offene Flammen);

wenn gefahrlos möglich:Absorptionsmaterial (Vermiculit) benutzen.

Gase: Ventile schließen. Labor räumen, Nachbarn warnen, elektrische Anlagen zentral abschalten (aber: Abzug laufen lassen), Technische Zentrale informieren 33 33. Labor räumen! Nachbarbereich warnen.

Brandfall:

Geeignetes Löschmittel einsetzen (Eigenschutz!), wenn möglich Labor sichern und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Bei Verbrennungen:

Notarzt holen: 09 19 222 und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Durchgaste Kleidung im Freien gründlich lüften.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt konsultieren.

Kleidung im Bereich der Verbrennung, soweit möglich, entfernen. Festklebende Teile umschneiden.

Kaltwassertherapie wirkt noch bis 20 Minuten nach Hitzeeinwirkung. Brandwunden bis zum Eintreffen des Arztes mit sterilem Verbandmaterial abdecken.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(20)

Gefahrstoff ACG8 Umweltgefährliche Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre

Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

Gefahr für Mensch und Umwelt

umweltgefährlich

(Sehr) giftig für Wasserorganismen.

Schädlich für Wasserorganismen.

Kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben.

Giftig für Pflanzen.

Giftig für Tiere.

Giftig für Bodenorganismen.

Giftig für Bienen.

Kann langfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben.

Gefährlich für die Ozonschicht.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Bei Gefahr der Dampf-/ Aerosol- oder Gasentwicklung im Abzug arbeiten und entweichende gefährliche Gase, Aerosole oder Dämpfe absorbieren.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen nur mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen.

Gase: Ventile schließen.

Brandfall: CO

2

-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Notarzt holen: 09 19 222.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Wiederholt reichlich Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken und wieder erbrechen lassen. Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Durchgaste Kleidung im Freien gründlich lüften.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(21)

Gefahrstoff ACG9 Brandfördernde Stoffe

Definition: Stoffe oder Zubereitungen sind brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoff- abgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Gefahr für Mensch und Umwelt

brandfördernd

Kann Brand verursachen (7).

Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen (8).

Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen (9).

Im Kontakt mit brennbaren Stoffen laufen Reaktionen unter Flammenbildung (meist Sauerstoff-Abgabe) ohne Zündung ab.

Feststoffe: heftige Reaktionen mit leichtentzündlichen Flüssigkeiten. Gemische mit leichtentzündlichen Feststoffen sind meist explosionsfähig.

Flüssigkeiten: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

Schäden durch Brand, Verpuffung oder Explosion.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vor dem Umgang über die Eigenschaften des Stoffes anhand des Sicherheitsdatenblattes informieren.

Mit möglichst kleinen Mengen und im Abzug arbeiten.

Aus Apparatur entweichende Gase/Dämpfe absorbieren.

Vorsicht im Kontakt mit brennbaren Stoffen.

Geeignete Feuerlöschmittel bereithalten.

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall geben.

Flüssigkeiten: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen.

Brandfall: CO2-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe

wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach Augenkontakt:

Bei Verbrennungen:

Notarzt holen: 09 19 222.

Frischluft zuführen, Arzt konsultieren.

Arzt konsultieren.

Mit viel Wasser abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt konsultieren.

Kleidung im Bereich der Verbrennung, soweit möglich,

entfernen. Festklebende Teile umschneiden. Kaltwassertherapie wirkt noch bis 20 Minuten nach Hitzeeinwirkung. Brandwunden bis zum Eintreffen des Arztes mit sterilem Verbandmaterial abdecken.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum

Sachgerechte Entsorgung

Vor der Abgabe zum Sonderabfall / zum Abfall: den Stoff chemisch so behandeln, dass er möglichst keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Im Zweifelsfall ist mit dem Assistenten Rücksprache zu halten.

(22)

Gefahrstoff ACG10 Arsenverbindungen

Gefahr für Mensch und Umwelt

giftig umweltgefährlich

Giftig beim Einatmen und Verschlucken (23/25).

Aufnahme durch die Haut möglich.

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (50/53).

Stark wassergefährdend (WGK 3).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und diese Betriebsanweisung vorzeigen (45). Immer im Abzug arbeiten.

Vorsicht im Kontakt mit Stoffen, die gefährliche Reaktionen

verursachen. Bei Reaktionen freigesetzten Arsenwasserstoff (AsH

3

) durch eine wässrige Kaliumpermanganat-Lösung (konzentriert) führen, deren Wirksamkeit erschöpft ist, wenn Violettfärbung verschwindet. Bei Gefahr des Hautkontaktes Schutzhandschuhe benutzen. Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen (28).

Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoff: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall F1 geben.

Lösungen: kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen (Schutzhandschuhe!).

Brandfall: CO

2

-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Feuerwehr auf giftige Stäube/Nebel aufmerksam machen.

Erste Hilfe wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach

Augenkontakt:

Notarzt holen: 19 222 oder über Technische Zentrale : 33 33 und diese Betriebsanweisung vorzeigen.

Frischluft zuführen, sofort Arzt hinzuziehen!

Wiederholt reichlich Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken lassen. Erbrechen vermeiden. Sofort Arzt hinzuziehen!

Als Laxans Na

2

SO

4

(1 Esslöffel auf 1 Glas Wasser) verabreichen.

Sofort mit Wasser und Seife abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Feststoffe in den Sammelbehälter F1 (Hg-, Tl-, As-, Se-, Be-haltige Abfälle),

Lösungen in den Sammelbehälter C (Hg-, Tl-, As-, Se-, Be-haltige wässrige Lösungen)

geben.

(23)

Angaben zur Toxikologie

Wirkungscharakter und Toxizität:

Wirkungscharakter:

Nervengifte, Metalle; Kapillar- und Enzymgifte.

Akute Wirkungen:

Nach Einatmen größerer Mengen: zunächst Reizungen der Atemwege, dann krampfartiger Husten, Atemnot, Schmerzen im Brustkorb. Perforationen im

Respirationstrakt sind möglich. In der Folge sind Magen-/Darmstörungen (Erbrechen, Durchfall, Magenkrämpfe) und in schweren Fällen nervöse Störungen (Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Schüttelkrämpfe, Bewusstseinsstörungen) möglich. Die Nasenscheidewand kann nach Wochen perforieren (Nasenseptumgeschwür).

Nach Hautkontakt: hautresorptiv; Ätzgeschwüre.

Nach Verschlucken: Symptome vor allem im Magen-/Darmtrakt: innerhalb der ersten Stunde Gewebsödeme und Übelkeit mit Erbrechen, Durchfall und Krämpfen, ZNS- Störungen und Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Schüttelkrämpfen und

Bewusstseinsstörungen, Kreislaufstörungen bis zu Kreislaufversagen; nach einigen Stunden massive Gastroenteritis. Tod nach drei Tagen durch Wasser- und

Elektrolytverlust.

Chronische Wirkungen:

allgemein: Haarausfall, brüchige Nägel, Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen, Ausschlag, Haut: Hyperkeratosen und -melanosen, Konjunktivitis und Polyneuropathie. Nach

Speicherung in Leber, Nieren und Haut wird Arsen nur langsam aus dem Körper eleminiert.

Betroffene Organe: Störungen der Leberfunktion (Gelbsucht bis Leberschrumpfung) und Nierenschädigung.

Nach häufiger Aufnahme kleiner Mengen: vor allem betroffene Organe: Haut und Nervensystem: Hyperpigmentierung und Hyperkeratose, Empfindungsstörung der

sensorischen Nerven und Mattigkeit. Appetitlosigkeit, Schlaffheit, Kopfschmerzen, taubes Gefühl in Händen und Armen, in den Füßen und Beinen, Lähmungen, Zittern,

Augenzuckungen und Sehstörungen.

Systemische Wirkung:

Erregung, Krämpfe, Durchfall, Herz- Kreislaufstörungen, Blutbildveränderungen.

(24)

Gefahrstoff ACG11 Bleiverbindungen

Gefahr für Mensch und Umwelt

giftig umweltgefährlich

Kann das Kind im Mutterleib schädigen (61).

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (62).

Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken (20/22).

Gefahr kumulativer Wirkung (33).

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in

Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (50/53).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und diese Betriebsanweisung vorzeigen (53-45).

Bei Gefahr der Staub-/ Aeroso-/ Rauchentwicklung im Abzug arbeiten.

Beschäftigungsbeschränkungen: siehe unten Freisetzung in die Umwelt vermeiden (61).

Beschäftigungsbeschränkungen: siehe unten Verhalten im Gefahrfall

Stofffreisetzung: Feststoffe: staubfrei aufnehmen und in den Sonderabfall F2 geben.

Lösungen: Kleine Spritzer mit saugfähigem Papier, größere Mengen mit Absorptionsmaterial (Vermiculit) aufnehmen.

Brandfall: CO

2

-, Pulver-Löscher oder Wasser im Sprühstrahl einsetzen und Druckknopfmelder betätigen! Technische Zentrale informieren 33 33.

Erste Hilfe wenn nötig:

Nach Einatmen:

Nach Verschlucken:

Nach Hautkontakt:

Kleidungskontakt:

Nach

Augenkontakt:

Notarzt holen: 19 222 oder über Technische Zentrale : 33 33 und diese Betriebsanweisung vorzeigen.

Frischluft zuführen, Atemwege freihalten, ggf.

Atemspende. Arzt konsultieren.

Wiederholt reichlich Wasser trinken und wieder erbrechen lassen. Sofort Arzt hinzuziehen! Als Laxans Na

2

SO

4

(1 Esslöffel auf 1 Glas Wasser) verabreichen.

Mit viel Wasser und Seife abwaschen.

Kleidung entfernen und Haut wie oben behandeln.

Mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.

Ersthelfer: Assistenten im Praktikum Sachgerechte Entsorgung

Feststoffe in den Sammelbehälter F2 (Hg-, Tl-, As-, Se-, Be-freie Abfälle),

Lösungen in den Sammelbehälter D (Hg-, Tl-, As-, Se-, Be-freie wässrige Lösungen) geben.

(25)

Beschäftigungsbeschränkungen Für werdende Mütter: Expositionsverbot: geschlossene Anlage (t).

Angaben zur Toxikologie

Luftgrenzwerte: TRGS 900: 0,1 mg/ m

3

, einatembare Fraktion

EG-Stoffliste: Reproduktionstoxisch (Re), Kategorie 1: Stoff, der beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirkt.

Reproduktionstoxisch (Rf), Kategorie 3: Stoff, der wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass gibt.

BAT:

BAT-1: BAT-2:

Parameter: Blei δ-Aminolaevulinsäure

BAT-Wert: 700 µg/l

300 µg/l: (Frauen < 45 J) 15 mg/l

6 mg/l (Frauen < 45 J)

Untersuchungsmaterial: Vollblut Harn

Probenahmezeitpunkt: keine Beschränkung Keine Beschränkung Wirkungscharakter und Toxizität:

Wirkungscharakter:

Metall, Nervengift, Umweltgift.

Anorganische Bleiverbindungen:

Nervengift. Resorption über Lunge: bis 80 %. Resorption über Magen-/Darmtrakt: < 10 %.

Im Blut werden bis zu 90 % in Erythrocyten aufgenommen und dort reversibel an das Hämoglobin als auch an die Zellmembran gebunden. Anreicherung in den Knochen;

Halbwertzeit: > 2 Jahre. Plazentagängig.

Toxische Wirkung auf: Nieren, Hoden, Gastrointestinaltrakt, Nervensystem und die Biosynthese des Hämoglobins im roten Knochenmark. Letzteres führt zu einer

Reifestörung der Erythrocyten und damit zur Anämie. Der Nierenschaden ist bei akuter Exposition reversibel. Er manifestiert sich als Funktionsstörung der Nierentubuli mit dem Auftreten von Aminosäuren und Glucose im Endharn. Bei chronischer Exposition kommt es zu bleibender Nephropathie mit Tubuluszellatropie, Sklerose der Blutgefäße und

Fibrose. Die Neurotoxische Wirkung betrifft das periphere und das zentrale Nervensystem.

Periphere Neuropathie äußert sich vor allem in einer Degeneration motorischer Nerven, die zu Lähmungen führen kann. Für die Wirkungen auf das ZNS sind vor allem Kinder

empfindlich. Höhere Blutkonzentrationen (> 0,8 µg/ml) führen zunächst zu Lethargie,

Übelkeit, Appetitlosigkeit, Schwindelgefühle und steigern sich zu Bewusstseinstrübungen,

Krämpfen und Koma mit Tod. Die Autopsie zeigt Ödeme des Gehirns, Degeneration von

Neuronen und Nekrosen der Gehirnrinde. Bei Überlebenden bleiben oft Epilepsie,

eingeschränkte Hirnfunktion und Störung des Sehvermögens bis hin zur Blindheit. Bei

niedrigeren Blutspiegeln (0,3 - 0,5 µg/ml) ist das Lernvermögen gemindert. Anorganisches

Blei kann durch Chelatbildner wie Calcium-EDTA oder D-Penicillamin dekorporiert

werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dass ein fairer, sozialer und ökologischer Handel machbar ist, zeige dieses kleine Unternehmen: In den beiden Läden für Mode und Outdoor-Equipment von FarCap werde nur

Die hochkarätig besetzte Jury wählte fünf Preisträger in fünf Kategorien unter 109 Bewerbern aus: Die FARCAP gGmbH für den Vertrieb von fairer und ökologischer Kleidung,

Modul 6 – Arbeitsbedingungen &amp; soziale Nachhaltigkeit (55 Minuten) 6.1 30‘ TN lernen Arbeitsbedingungen und. soziale Probleme der Textilindustrie kennen, TN

Die seiten werden ausgedruckt, möglichst laminiert, in streifen geschnitten, an der markierten stelle gelocht und schließlich mit einer Musterbeutel klammer zusammen gefügt.

Die seiten werden ausgedruckt, möglichst laminiert, in streifen geschnitten, an der markierten stelle gelocht und schließlich mit einer Musterbeutel klammer zusammen gefügt.

Wort-sudokus werden entsprechend der sudoku-regeln gelöst und so jeweils 12 Wörter - ganz nebenbei - mehrmals geschrieben und geübt...

Wer in einem Büro arbeitet, muss sich meist gut kleiden. Männer tragen einen Anzug, Frauen ein Kostüm oder einen Hosenanzug. In der Freizeit sind die Regeln nicht so streng.. 3.

(Fortsetzung von Seite 6) 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung