ETH D-UWIS
Einf¨ uhrung in die Politikwissenschaft Zusammenfassung:
7. Politische Kultur, Interessengruppen, Medien
Thomas Kuster
Januar 2005
Inhaltsverzeichnis
1 Wirtschaftliche Interessengruppen 2
1.1 Inhalts¨ ubersicht . . . . 2
1.2 Die Organisation wirtschaftlicher Interessen . . . . 3
1.2.1 Organisationsf¨ ahigkeit . . . . 3
1.2.2 Folgen f¨ ur die wirtschaftspolitische Einflussnahme . . 3
1.2.3 Die wichtigsten wirtschaftlichen Interessengruppen (in der Schweiz, andere wurden weggelassen) . . . . 4
1.3 Verhalten der wirtschaftlichen Interessengruppen . . . . 4
1.3.1 Theoretische Erkl¨ arungsans¨ atze . . . . 4
1.3.2 Korporatismus . . . . 5
1.4 Der Einfluss wirtschaftlicher Interessengruppen . . . . 6
1.4.1 Ursachen . . . . 6
1.4.2 Auswirkungen . . . . 6
1.4.3 Einflusskan¨ ale . . . . 7
1.4.4 Grenzen des Einflusses . . . . 8
1.4.5 Empirische Evidenz . . . . 8
1.5 Kontrolle der wirtschaftlichen Interessengruppen . . . . 8
Literatur . . . . 9
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Kapitel 1
Gesellschaftliche
Entscheidungsverfahren IV:
Wirtschaftliche
Interessengruppen 1
1.1 Inhalts¨ ubersicht
In freiheitlichen Demokratien hat der B¨ urger das Recht (nicht die Pflicht) zur politischen Beteiligung. Die Wirtschaftliche Interessengruppen sind die zen- tralen Handlungstr¨ ager in jenem Bereich des politisch-¨ okonomischen System, in dem Entscheidungen durch Verhandlung getroffen werden (Verhandlungs- system). Wirtschaftliche Berater m¨ ussen die M¨ oglichkeiten und Grenzen der organisierten Gruppen kennen um gesellschaftliche ¨ Ubereinstimmungen vor- schlagen zu k¨ onnen.
Stabile Interessengruppen kommen nur unter bestimmten Bedingungen zustande, ihr Einfluss im politischen Prozess beruht auf versschiedenen Ur- sachen und Auswirkungen, sie bedienen sich mehrerer Einfl¨ usskan¨ ale. Ihr Verhalten l¨ asst sich theoretisch analysieren, um M¨ oglichkeit und Grenzen ihres Einflusses zu erfassen. Darauf aufbauend k¨ onnen Vroschl¨ age zu ihrer Kontrolle entwickelt und von den wirtschaftspolitischen Beratern in die Dis- kussion ¨ uber einen Grundkonsens eingebracht werden.
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