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Fangbücher für Lebendfangfallen gem. Pkt. 3.8 des Erlasses des Ministeriums für Umwelt Landwirtschaft und Energie (MULE) vom 05.09.2017

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Fangbücher

für Lebendfangfallen gem. Pkt. 3.8 des Erlasses des Ministeriums für Umwelt Landwirtschaft und Energie (MULE) vom 05.09.2017 „Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten (Waschbär, Marderhund, Nutria) mittels Fallen.

Die Fangbücher sind nach Ablauf des Jagdjahres zum Stichtag 15. April, zusammengefasst sowie tagaktuell dem Landesverwaltungsamt als Obere Jagdbehörde zu übersenden. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)

Die jährliche Streckenmeldung an die untere Jagdbehörde (§ 18 Abs. 2 LJagdG-DVO) bleibt hiervon unberührt.

tagaktuelles Fangbuch

Jagdjahr: Landkreis: Jagdbezirk (EJB, GJB):

Fallentyp:

Kastenfalle:

oder

Betonrohrfalle:

(nur eins ankreuzen!)

Anzahl der Fallen: Fallenbetreuer:

Datum gefangene Wildart Besonderheiten

(Krankheiten, Verletzungen, etc.)

(2)

Datum gefangene Wildart Besonderheiten

(Krankheiten, Verletzungen, etc.)

(3)

Zusammengefasstes Fangbuch - Gesamtstrecke

Jagdjahr: Landkreis: Jagdbezirk (EJB, GJB):

Fallentyp:

Kastenfalle:

oder

Betonrohrfalle:

(nur eins ankreuzen!)

Anzahl der Fallen: Fallenbetreuer:

Hiermit bestätige ich, dass vorstehende Angaben vollständig und richtig sind.

Ort, Datum: Unterschrift:

Gefangene Wildart Gesamtstrecke

Waschbären Marderhunde Nutria

Minke Füchse Dachse Baummarder Steinmarder Hermeline

Referenzen

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