BDAktuell Aus den Verbänden 439
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© Anästh Intensivmed 2012;53:439-440 Aktiv Druck & Verlag GmbH
Neuer AOP-Vertrag ab 1. Juni 2012
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben des Versorgungstrukturgesetzes im § 115b SGB V war auch eine Neufassung des AOP-Vertrages erforderlich. Die „Dreiseitigen Partner“ haben diesen im Mai unterzeichnet und zum 1. Juni in Kraft gesetzt.
Eine wesentliche Neuerung sind die vom Gesetzgeber gewollten neuen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten, für die jetzt im AOP-Vertrag Regelungen getroffen wurden. Die Kooperation soll in Form einer „vertraglichen Zusammenarbeit“ erfolgen. Wie eine solche vertragliche Zusammenarbeit genauer aussehen kann, soll noch in einer bundes- einheitlichen Rahmenvereinbarung erarbeitet werden. Die im Dezember-Jusletter 2011 ausführlich dargestellte Problematik aus dem BSG-Urteil vom 23. März 2011 ist damit zunächst weitgehend erledigt.
Eine Materialsammlung zum Krankenhausambulanten Operieren ist im geschlossenen Bereich der BDA-Homepage eingestellt:
www.bda.de
Vertragsärztlicher Bereich > Ambulante Anästhesie (Einloggen) > § 115b SGB V – Materialsammlung Elmar Mertens
2. Deutsch-Österreichische Medizinrechtstagung
Nach dem Erfolg der ersten Medizinrechtstagung „Recht am See“ im April 2011 am Tegernsee folgt nun die Fortsetzung am österreichischen Mondsee.
Aktuelle Themen, die den Arzt in seiner täglichen Praxis beschäftigen, werden im Dialog zwischen Ärzten und Juristen aus Deutschland und Österreich anhand von Fallbeispielen diskutiert.
2. Deutsch-Österreichische Medizinrechtstagung – Recht am See Der Medizinrechts-Kongress speziell für Mediziner Einwilligung und Aufklärung · Inter dis zi plinäre Zusammenarbeit
Kultur- und Veranstaltungszentrum Sala Schloss Mondsee – 12. - 13. Oktober 2012 Veranstalter:
Ärztekammer für Oberösterreich Linz in Zusammenarbeit mit Institut für Medi zin recht Johannes-Keppler-Universität Linz, Universitätsklinik für Anästhesie und Intensivmedizin Graz, Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. Nürnberg,
Institut für das gesamte Arztrecht e.V. München Nähere Informationen:
MedAk – Medizinische Fortbildungsakademie
Dinghoferstraße 4 · 4010 Linz, Österreich · Tel.: 0043 732 778371313 · E-Mail: hutterer@medak.at · www.medak.at
Mutterschutz in der Anästhesiologie
Auf der BDA-Homepage finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und ausführliches Informationsmaterial (Broschüren/
Merkblätter) zur Beschäftigung werdender Mütter: http://www.bda.de/80_0_1mutterschutz-in-der-anaesthesiologie-links.htm Veranstaltungstipp: Im Rahmen des HAI in Berlin findet am 13.09.2012 (8.00 Uhr - 9.40 Uhr) die wissenschaftliche Sitzung
„Mutterschutz in der Anästhesiologie und Intensivmedizin 2012“ statt, bei der neben den gesetzlichen Grundlagen auch deren Umsetzung in der Praxis ausführlich dargestellt werden.