• Keine Ergebnisse gefunden

www.bda.deVertragsärztlicher Bereich > Ambulante Anästhesie (Einloggen) > § 115b SGB V – Materialsammlung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "www.bda.deVertragsärztlicher Bereich > Ambulante Anästhesie (Einloggen) > § 115b SGB V – Materialsammlung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BDAktuell Aus den Verbänden 439

News | Information | Events

© Anästh Intensivmed 2012;53:439-440 Aktiv Druck & Verlag GmbH

Neuer AOP-Vertrag ab 1. Juni 2012

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben des Versorgungstrukturgesetzes im § 115b SGB V war auch eine Neufassung des AOP-Vertrages erforderlich. Die „Dreiseitigen Partner“ haben diesen im Mai unterzeichnet und zum 1. Juni in Kraft gesetzt.

Eine wesentliche Neuerung sind die vom Gesetzgeber gewollten neuen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten, für die jetzt im AOP-Vertrag Regelungen getroffen wurden. Die Kooperation soll in Form einer „vertraglichen Zusammenarbeit“ erfolgen. Wie eine solche vertragliche Zusammenarbeit genauer aussehen kann, soll noch in einer bundes- einheitlichen Rahmenvereinbarung erarbeitet werden. Die im Dezember-Jusletter 2011 ausführlich dargestellte Problematik aus dem BSG-Urteil vom 23. März 2011 ist damit zunächst weitgehend erledigt.

Eine Materialsammlung zum Krankenhausambulanten Operieren ist im geschlossenen Bereich der BDA-Homepage eingestellt:

www.bda.de

Vertragsärztlicher Bereich > Ambulante Anästhesie (Einloggen) > § 115b SGB V – Materialsammlung Elmar Mertens

2. Deutsch-Österreichische Medizinrechtstagung

Nach dem Erfolg der ersten Medizinrechtstagung „Recht am See“ im April 2011 am Tegernsee folgt nun die Fortsetzung am österreichischen Mondsee.

Aktuelle Themen, die den Arzt in seiner täglichen Praxis beschäftigen, werden im Dialog zwischen Ärzten und Juristen aus Deutschland und Österreich anhand von Fallbeispielen diskutiert.

2. Deutsch-Österreichische Medizinrechtstagung – Recht am See Der Medizinrechts-Kongress speziell für Mediziner Einwilligung und Aufklärung · Inter dis zi plinäre Zusammenarbeit

Kultur- und Veranstaltungszentrum Sala Schloss Mondsee – 12. - 13. Oktober 2012 Veranstalter:

Ärztekammer für Oberösterreich Linz in Zusammenarbeit mit Institut für Medi zin recht Johannes-Keppler-Universität Linz, Universitätsklinik für Anästhesie und Intensivmedizin Graz, Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. Nürnberg,

Institut für das gesamte Arztrecht e.V. München Nähere Informationen:

MedAk – Medizinische Fortbildungsakademie

Dinghoferstraße 4 · 4010 Linz, Österreich · Tel.: 0043 732 778371313 · E-Mail: hutterer@medak.at · www.medak.at

Mutterschutz in der Anästhesiologie

Auf der BDA-Homepage finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und ausführliches Informationsmaterial (Broschüren/

Merkblätter) zur Beschäftigung werdender Mütter: http://www.bda.de/80_0_1mutterschutz-in-der-anaesthesiologie-links.htm Veranstaltungstipp: Im Rahmen des HAI in Berlin findet am 13.09.2012 (8.00 Uhr - 9.40 Uhr) die wissenschaftliche Sitzung

„Mutterschutz in der Anästhesiologie und Intensivmedizin 2012“ statt, bei der neben den gesetzlichen Grundlagen auch deren Umsetzung in der Praxis ausführlich dargestellt werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das System übernimmt weitere Parameter-Berech- nungen: Mittelung des 0 2 -und N 20-Gehalts der zirku- lierenden Luft, die alveolar- arteriellen Gasdruckgradien- ten für p0 2 und pCO

Goal of the master thesis is a comparison of different programming models and technologies for imple- menting server systems.. In particular, the thesis should work out the

Es gibt einen mehr als umfassenden Überblick über den heutigen Stand des Wissens und ermöglicht auch dem Anfänger, sich in die Methode schnell und effektiv einzuarbeiten.. Das

Das ist gera- dezu eine ideale Vorbereitung auf entsprechende Prüfungen in der Fachpflege, ist aber bestimmt auch für Staatsexamina der Medizinstudenten gut geeignet.. Eine

Auf der Sitzung des Wissenschaftlichen Arbeits - kreises "Wissenschaftlicher Nachwuchs" der DGAI im Rahmen des DAC 2008 in Nürnberg am 27.04.2008 wurden für die

Demzufolge muss sich die Zuständigkeit für die regionalanästhesiologische Versorgung wie bisher nach der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der operativen

Bei der Planung und Durchführung ambulanter Anästhesien ist zu berücksichtigen, dass der Anästhesist die Verantwor- tung sowohl für das Betäubungsverfahren als auch für

Den vorliegenden Daten liegt keine systematische, repräsentative Stichprobe zugrunde. Eine derartige Stichprobenanalyse wurde nicht durchgeführt, da davon auszugehen war, daß