Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
28. Ausgabe vom 15. Juli 2009
INHALT:
▼ Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Beteiligungen am 22.07.2009
▼ Bebauungsplan Nr. 8109, 8. Änderung Schlosshölzl betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 906/7 (Teil), 906/76 und 906/80 (Teil), Gemarkung Starnberg sowie 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 906/76, Gemarkung Starnberg;
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
▼ Satzung der Stadt Starnberg zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) vom 26.11.2008
▼ Bebauungsplan Nr. 8009 A. 1. Änderung Teilbebauungsplan für das Grundstück Aul betr.
d. Gebiet zw. Kempterstraße, An der Linde, Parkstraße und Bismarckstraße, Gemarkung Söcking, als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches; Ortsübliche Bekannt- machung des Satzungsbeschlusses
▼ Bebauungsplan Nr. 8172 Teil B für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes nördlich der Angerweidestraße und Egerer Straße, betr. die Fl.Nrn. 971 + 980 (Teil), Gemarkung Starnberg;
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
▼ Markterkundung der Stadt Starnberg im Zuge des Konjunkturpakets II – Bayern
§ 10 Abs. 4 Buchstabe b), bb) erhält folgende Fassung:
„einer Mietgebühr für ein Standrohr je Tag von netto 0,90 €incl. 7% MwSt 0,96 €
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft.“
Starnberg, 06.07.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
◆ Bebauungsplan Nr. 8009 A. 1. Änderung Teilbebauungsplan für das Grundstück Aul betr.
d. Gebiet zw. Kempterstraße, An der Linde, Parkstraße und Bismarckstraße, Gemarkung Söcking, als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches;
Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 18.06.2009 den Bebauungsplan in der Fassung vom 18.06.2009 als Satzung beschlossen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus Starnberg, Vogelanger 2, Zimmer 311, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntma- chung in Kraft.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen eines Bebauungsplans unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schrift- lich gegenüber der Stadt Starnberg unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie des Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch Antrag an die Stadt Starnberg sowie auf das mögliche Erlöschen dieser Entschädigungsan- sprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.
Starnberg, 07.07.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
◆ Bebauungsplan Nr. 8172 Teil B für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes nördlich der Angerweidestraße und Egerer Straße, betr.
die Fl.Nrn. 971 + 980 (Teil), Gemarkung Starnberg;
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung einschließlich der bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 02.07.2009 liegt gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Zeit vom 23.07.2009 bis 04.09.2009 bei der Stadt Starnberg –
Stadtbauamt –, Vogelanger 2, Zimmer 306, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donners- tags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst- stunden eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellung- nahmen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antrag- steller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können.
Starnberg, 07.07.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
◆ Markterkundung der Stadt Starnberg im Zuge des Konjunkturpakets II – Bayern
Im Zuge des Konjunkturpakets II – Bayern für die Energetische Modernisierung der Bauteile 2, 3, 5 des Gymnasiums Starnberg
Auftraggeber:
Stadt Starnberg, Stadteigener Hochbau, Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Ansprechpartner:
Herr Höck, Tel. 08151-772-157, Fax 08151-772-357 E-Mail stefan.hoeck@starnberg.de
Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung Auftragsgegenstand:
•Gerüstbauarbeiten ca. 4300 m2
•Metallbauarbeiten
– Demontage Alu- und Kunststoff-Fenster – Außenfenster u. -türen
in Aluminium ca. 1300 m2
•– Sonnenschutzarbeiten
Metalllamellen ca. 700 m2
•Wärme-Dämm-Verbund-System ca. 2600 m2
•Vorhangfassade ca. 400 m2
Ausführungszeitraum:
ab Herbst 2009 bis Ende 2010 Aufteilung nach Losen:
Ja
Bewerbungskriterien, Nachweise:
Es können sich Firmen bewerben, deren Betrieb in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen nach Art und Umfang durchgeführt haben. Angabe der in den letzten 3 Jahren durch- schnittlich legal Beschäftigten, gegliedert nach Berufsgruppen. Die für die zu vergebende Leis- tung zur Verfügung stehenden technischen Aus- rüstung. Das für die Leitung und Aufsicht vorgese- hene technische Personal.
Des Weiteren ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Angabe des Umsatzes der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleich- baren Leistungen anzugeben.
Bewerbungsfrist:
Interessierte Firmen können sich bis 31. Juli 2009 bei der Stadt Starnberg bewerben.
Starnberg, 09.07.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Elternpaare, Jugendliche und Kinder:
•in der Erziehung •in der Partnerschaft
•bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder
•bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Einfach mehr Service!
©Hinderer
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Telefon 08151 148 -148 buergerservice @LRA-starnberg.de
www.landkreis-starnberg.de
Besuchen Sie unseren neuen BürgerService im Landratsamt Starnberg.
Für zahlreiche Dienstleistungen steht Ihnen unser Team von Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhrzur Verfügung.
Mehr Informationen über den BürgerService erhalten Sie beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-starnberg.de
Das Team des BürgerService freut sich auf Ihren Besuch.
◆ Sitzung des Ausschusses für
Kreisentwicklung und Beteiligungen am 22.07.2009
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Kreis- entwicklung und Beteiligungen des Landkreises Starnberg findet statt am Mittwoch, 22.07.2009, um 14.30 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg
– Tagesordnung – I. Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse
2. Bericht über die Tätigkeit des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
3. Bericht über die Tätigkeit des Abfallwirtschafts- verbandes Starnberg – AWISTA
4. Verschiedenes
II. Nicht öffentliche Sitzung
Landratsamt Starnberg – K. Roth, Landrat
Bekanntmachungen der Stadt Starnberg
◆ Bebauungsplan Nr. 8109, 8. Änderung Schlosshölzl betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 906/7 (Teil), 906/76 und 906/80 (Teil), Gemarkung Starnberg sowie
32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 906/76, Gemarkung Starnberg;
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 28.05.2009 den Änderungsentwurf des
Bebauungsplans in der Fassung vom 28.05.2009 gebilligt.
Der Stadtrat hat am 29.06.2009 den Änderungs- entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.05.2009 gebilligt.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allge- meinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die sich wesent- lich unterscheidenden Lösungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches erfolgt am 23.07.2009, um 09.30 Uhr, im Rathaus Starnberg, Vogelanger 2, Kleiner Sitzungssaal.
Es wird dort auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Starnberg, 08.07.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
◆ Satzung der Stadt Starnberg zur 1. Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabe- satzung (WAS) vom 26.11.2008
Die Stadt Starnberg gibt die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) vom 26.11.2008 bekannt.
Satzung der Stadt Starnberg zur
1. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) vom 26.11.2008
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalab- gabegesetzes erlässt die Stadt Starnberg folgende Beitrags- und Gebührensatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- abgabesatzung der Stadt Starnberg vom 26. No- vember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 49 vom 10.12.2008 für den Landkreis Starnberg wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
„Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m2Grundstücksfläche netto 0,56 €incl. 7% MwSt 0,60 € b) pro m2Geschossfläche netto
5,10 €incl. 7% MwSt 5,46 €“ Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.