Kurzzeitpflege
Das Landratsamt Starnberg – Fach bereich Sozialwesen – bietet Informations material über Kurzzeitpflege einrichtungen an.
Telefon 08151 148 - 238
www.lk-starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Eltern paare, Jugendliche und Kinder:
•in der Erziehung •in der Partnerschaft
•bei schulischen Schwierigkeiten der Kinder
•bei Ablösungsproblemen von Jugendlichen Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
38. Ausgabe vom 23. September 2009
Bekanntmachung der Stadt Starnberg
◆ Bebauungsplan Nr. 7404 für das Gebiet nördlich der Wangener Straße, Gemarkung Leutstetten;
Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 02.07.2009 den Bebauungsplan in der Fassung vom 02.07.2009 als Satzung beschlossen, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.
Der Bebauungsplan mit Begründung und Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlich- keits- und Behördenbeteiligung in dem Bebau - ungs plan berücksichtigt wurden sowie aus wel- chen Gründen der Bebauungsplan nach Abwä- gung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird während der allgemeinen Sprech - zeiten im Rathaus Starnberg, Vogelanger 2, Zimmer 311, zu jedermanns Einsicht bereitgehal- ten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekannt ma - chung in Kraft.
Hinweise:
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau - ungs plans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen eines Bebauungsplans unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schrift- lich gegenüber der Stadt Starnberg unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie des Abs. 4 des Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch Antrag an die Stadt Starnberg sowie auf das mögliche Erlöschen dieser Entschädigungsan - sprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.
Starnberg, 15.09.2009
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister
Gleichstellungsstelle
Kostenlose Beratung:
•Rat und Hilfe für Frauen und Männer in akuten, allgemeinen Krisensituationen •Kurs „Neuer Start für Frauen“ – Beruflicher Neubeginn •Hilfen für Allein erziehende •Familienhilfe
Weitere Informationen:
Telefon 08151 148 - 511
www.lk-starnberg.de / gleichstellungsstelle Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
◆ Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2009
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Starnberg findet statt am Diens - tag, 29.09.2009, um 14.30 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg – Tagesordnung –
I. Öffentliche Sitzung
1. Protokoll der Jugendhilfeausschusssitzung vom 23. Juni 2009
2. Jugendsozialarbeit an der Schule 3. Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis 4. Zuschussanträge
4.1. Zuschussantrag des Kinderschutzbundes für das Projekt Schülercoaching;
Schuljahr 2009/2010 5. Verschiedenes
II. Nicht öffentliche Sitzung
Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
INHALT:
▼ Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2009
▼ Bebauungsplan Nr. 7404 für das Gebiet nörd- lich der Wangener Straße, Gemarkung
Leutstetten; Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses