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Antwort der Landesregierung vom 22.01.2016

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Presse

Nr. 020/16 Philipp Wedelich Pressestelle

Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-6259 Fax: (0511) 120-6555

www.mi.niedersachsen.de

E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu ausreisepflichtigen Personen in Nieder- sachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 18

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie- rung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ansgar Bernhard Focke (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Im Jahr 2015 sind über 100 000 Asylsuchende nach Niedersachsen gekommen. Ein wichtiges Mittel zum Aufrechterhalten der Funktionsfähigkeit des Asylsystems ist nach Aussage des Innenministers die konsequente Rückführung von ausreispflichti- gen Asylbewerbern.

1. Wie viele ausreisepflichtige Personen halten sich in Niedersachsen aktuell auf (bitte aufschlüsseln nach abgelehnten Asylbewerbern und gegebenen- falls anderen Gruppen)?

Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländer- zentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ge- speichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten aus dem AZR und stellt den Ländern Auswertungen zur Verfügung. Zum Stichtag 30.

November 2015 (die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2015 wurden noch nicht veröffentlicht) lebten in Niedersachsen insgesamt 18.641 ausreisepflichtige Perso- nen, dabei war allerdings bei 14.924 Personen der Vollzug der Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt (Duldung). Der Anteil der Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, wird in der Statistik nicht abgebildet.

2. Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden im Dezember 2015 in ihre Her- kunftsländer bzw. in Umsetzung der Dublin-III-VO in einen anderen EU- Staat zurückgeführt?

Im Monat Dezember 2015 wurden in Niedersachsen 181 vollziehbar ausreisepflichti- ge Ausländerinnen und Ausländer in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Zwölf weite- re Personen wurden in Umsetzung der Dublin-III-VO in einen anderen EU-Staat zu- rückgeführt.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

22.01.2016

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Nr. 020/16 Philipp Wedelich Pressestelle

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3. Wie viele Personen wurden insgesamt im Jahre 2015 aus Niedersachsen abgeschoben?

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.133 Personen aus Niedersachsen abgeschoben.

Davon wurden 262 Personen in Umsetzung der Dublin-III-VO in einen anderen EU- Staat zurückgeführt. Im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. November 2015 (die Zahlen für den Monat Dezember 2015 liegen noch nicht vor) sind darüber hinaus 3.327 Per- sonen mit Hilfe des REAG/GARP-Programms freiwillig ausgereist.

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