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Die Post-2015-Agenda – Habt die Weltwirtschaft im Blick!

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Die Post-2015-Agenda

– Habt die Weltwirtschaft im Blick!

Von Kathrin Berensmann, Clara Brandi & Matthias Schöneberger,

Deutsches Institut für

Entwicklungspolitik (DIE)

vom 22.09.2014

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Die Post-2015-Agenda – Habt die Weltwirtschaft im Blick!

Bonn, 22.09.2014. Die Verhandlungen über die Nachfolgeziele der 2015 auslaufenden Millenniums- entwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDGs) kommen in die heiße Phase. Am 24. Sep- tember 2014 werden der UN-Generalversammlung die Vorschläge der Open Working Group (OWG) für Sustainable Development Goals (SDGs) vorgelegt. Glo- bal Economic Governance sollte dabei eine zentrale Rolle spielen. Denn die Regelwerke und Mechanis- men zur Steuerung von weltwirtschaftlichen Prozes- sen sind essentiell für nachhaltige Entwicklung und die Verhinderung von internationalen Krisen. Handel und die internationale Finanzarchitektur müssen deshalb zukunftsweisende Eckpunkte der Post- 2015-Agenda darstellen. Ds ist bisher nicht ausrei- chend bedacht worden.

Die SDGs können und sollen keine neuen globalen Handelsregeln festlegen. Das bleibt die Aufgabe der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO). Dennoch sollte Handel ein prominenter Be- standteil der SDGs sein, denn sie bieten die Möglich- keit, die Regulierung des internationalen Handels ausdrücklich an den Zielen globaler nachhaltiger Ent- wicklung auszurichten und somit mehr ins Rampen- licht der Entscheidungsträger zu rücken. Noch ist of- fen, ob die SDGs einen adäquaten Rahmen bieten werden, um den akuten Herausforderungen mit Blick auf Handel zu begegnen. Das gilt insbesondere für weniger entwickelte Länder, die in Primärproduk- tion ohne nennenswerte Weiterverarbeitung fest- stecken und Schwierigkeiten haben, sich in globale Wertschöpfungsketten zu integrieren, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollten die SDGs über reine Ziele für Marktzugang hinausge- hen. Tatsächlich findet sich in den Vorschlägen der OWG nicht nur das Ziel, die Exporte der ärmsten Län- der zu verdoppeln und ihnen zoll- und quotenfreien Marktzugang zu bieten. Es wird beispielsweise auch darauf hingewiesen, dass für die Importe aus ärme- ren Ländern transparente und einfache Herkunftsre- geln gelten sollten.

Doch es bleiben Lücken. Die SDGs bieten die Chance, die Bedeutung von ökologisch nachhaltigen Han- delsregeln zu stärken, beispielsweise durch den Ab- bau von verzerrenden Subventionen. Außerdem sollten die SDGs die laufenden Verhandlungen für sogenannte mega regionals in den Blick nehmen, ins- besondere die transatlantische und die transpazifi- sche Handels- und Investitionspartnerschaften TTIP und TPP. Ein klares Ziel für die SDGs sollte deshalb sein, dass solche Abkommen mit der Post-2015-

Agenda im Einklang stehen.

Auch Finanzfragen sollten in den SDGs eine wichtige Rolle einnehmen. Positiv ist, dass der OWG-Vor- schlag nicht nur Ziele für Entwicklungsfinanzierung umfasst. Er beinhaltet auch systemische Ziele, die die Funktionsweise des Weltfinanzsystems betref- fen, wie zum Beispiel die Stabilität der internationa- len Finanzmärkte. Die Finanzkrise hat hier einen ein- deutigen Reformbedarf aufgezeigt.

Aber auch im Bereich der internationalen Finanzar- chitektur weist der Vorschlag der OWG noch Lücken auf. Ein Expertenausschuss im Kontext der UN hat kürzlich einen Bericht zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung erstellt. Dieser empfiehlt z. B. die Stär- kung der regionalen Kooperation. Diese ist wichtig, weil sie hilft, Finanzressourcen für regionale öffentli- che Güter zu mobilisieren. Außerdem weist die OWG darauf hin, dass illegale Finanzflüsse reduziert wer- den sollten, aber es wird nicht erwähnt, wer welche Aufgaben übernehmen soll. Entscheidend ist, dass in den jetzt folgenden intergouvernmentalen Verhand- lungen über die SDGs laufende Prozesse miteinander verzahnt werden und eine kohärente Vision für nachhaltige und entwicklungsfreundliche weltwirt- schaftliche Regeln entwickelt wird.

Das Gleiche gilt auch für Prozesse außerhalb der UN.

Denn die UN spielen als repräsentatives Forum für die Gestaltung der Global Economic Governance eine bedeutende Rolle, um verschiedene globale Institu- tionen zusammenzubringen. Für die Regulierung der Finanzmärkte sind es im wesentlichen Nicht-UN- Institutionen, wie z. B. der Basler Ausschuss für Ban- kenaufsicht und das Financial Stability Board, die eine wichtige Rolle für die Setzung von Regeln spielen, welche letztlich globale Gültigkeit haben. Wenn die Ziele und Indikatoren für die Post-2015-Agenda entwickelt werden, sollte deshalb ein Gesamtkon- zept weltwirtschaftlicher Regelwerke für nachhaltige Entwicklung angestrebt werden, das auch diese Institutionen mit einbezieht.

Die SDGs und die Post-2015-Agenda bieten die Chance, die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in der Global Economic Governance zu verankern und da- bei die Zusammenhänge verschiedener Politikfelder zu berücksichtigen. Beispielsweise verweisen die ak- tuellen Vorschläge der OWG auf Überschneidungen von Handel und Finanzierung, die bisher im Rahmen der WTO noch nicht adressiert wurden. Umgekehrt ist ein geeignetes Global Economic Governance-Sys- tem eine notwendige Bedingung für nachhaltige Entwicklung.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 22.09.2014

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