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Verordnung über die Entwicklung und Erprobung desAusbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin *)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des

Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin *)

SpEisHErprobV

Ausfertigungsdatum: 13.05.2008 Vollzitat:

"Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2008 (BGBl. I S. 830), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2013 (BGBl. I S. 1611)

geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611

Die V tritt mit Ausnahme des § 10 nach ihrem § 11 am 31. Juli 2013 außer Kraft

Die Geltung dieser V ist durch § 11 idF d. Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611 über den 31.7.2013 hinaus bis zum 31.7.2014 verlängert worden.

 *)    Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 6 des Berufsbildungsgesetzes und des § 27 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.8.2008 +++)  

§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Die bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden.

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft und mit Ausnahme des § 10 am 31. Juli 2014 außer Kraft.

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