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BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

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BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

des Finanzausschusses (3. Ausschuß) zu dem Antrag der Landesregierung - Drucksache 1/4137 -

Beteiligung des Landes an der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH

A. Problem

Mit der Rückführung des letzten GUS-Truppen 1994 verliert der Fährhafen Saßnitz/Mukran seine Bedeutung für militärische Zwecke. Seine Umstrukturierung in einen ausschließlich öf- fentlich genutzten Hafen und den damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Auf- wand kann die Stadt Saßnitz nicht bewältigen.

B. Lösung

Das Land wird Gesellschafter der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH, die sich als Hafenent- wicklungsgesellschaft zunehmend auf Grundstücksverpachtungen, Betriebsansiedlungen und Hafenförderung beschränkt. Sie bleibt Grundstückseigentümerin. Die Hafensuprastruktur wird privaten Umschlagsfirmen zum Betreiben angeboten.

Einstimmigkeit im Ausschuß

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C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Gemäß §§ 21, 24 Einigungsvertrag in Verbindung mit dem Kommunalvermögensgesetz soll die Übertragung der GmbH-Anteile von der Treuhand auf die Stadt Saßnitz durch Zuordnung unentgeltlich erfolgen. Mit der Zuordnung wird das Unternehmen durch die Treuhandanstalt in Höhe von 304,2 Mio. DM entschuldet.

10 v.H. des Stammkapitals der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH übernimmt das Land Meck- lenburg-Vorpommern unentgeltlich von der Stadt Saßnitz.

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3 Beschlußempfehlung

Der Landtag möge beschließen,

den Antrag der Landesregierung zur Beteiligung des Landes an der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH auf Drucksache 1/4137 unverändert anzunehmen.

Schwerin, den 21. März 1994

Der Finanzausschuß

Keler

Vorsitzende und Berichterstatterin

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4

Bericht der Abgeordneten Frau Keler

1. Allgemeines

Der Landtag hat in seiner 98. Sitzung am 03. März 1994 den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 1/4137 dem Finanzausschuß federführend und dem Wirtschaftsausschuß zur Mit- beratung überwiesen.

Der Wirtschaftsausschuß hat den Antrag auf Drucksache 1/4137 in seiner 99. Sitzung am 16. März 1994 beraten, der Finanzausschuß in seiner 161. Sitzung am 17. März 1994.

2. Stellungnahme des mitberatenden Wirtschaftsausschusses

Der Wirtschaftsausschuß befürwortet die unveränderte Annahme des Antrages.

Er unterstreicht die wirtschaftliche Notwendigkeit der Realisierung des im Antrag enthaltenen Anliegens für die betroffene Region. Als unbedingt notwendig erachtet er den Beginn der Verwirklichung eines tragfähigen Konzepts für die Häfen Saßnitz und Mukran im Verlauf der nächsten 12 Monate. Es ist darauf einzuwirken, daß durch sinnvolle Investitionen der beiden Häfen eine Überlebenschance auf längere Sicht eröffnet wird.

3. Zu den Beratungen im Finanzausschuß

Der Finanzausschuß befürwortet einstimmig den Antrag der Landesregierung, das Land an der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH zu beteiligen und 10 vom Hundert des Stammkapitals von der Stadt Saßnitz unentgeltlich zu übernehmen. Er stimmt dem Abschluß einer Gesellschafter- vereinbarung zu, um den maßgeblichen Einfluß des Landes auf die Tätigkeit der Gesellschaft zu sichern.

Der Finanzausschuß ist daher auch einverstanden, daß das Land nötigenfalls abweichend von der sich aus der prozentualen Beteiligung am Stammkapital ergebenden Verpflichtung den Fi- nanzbedarf über öffentliche Zuschüsse, Einlage oder Gesellschafterdarlehen abdecken wird.

Die Beteiligung des Landes an der Fährhafen Saßnitz/Mukran GmbH ist nach Auffassung des Finanzausschusses notwendig, da die Stadt Saßnitz den finanziellen und vor allem den organi- satorischen Aufwand für die Umstrukturierung von einem bisher für militärische Zwecke in ei- nen öffentlich genutzten Hafen nicht allein bewältigen kann. In Abhängigkeit von der wirt- schaftlichen Entwicklung der Gesellschaft empfiehlt er, dem Modell Seehafen Rostock GmbH folgend, eine Trennung des Unternehmens in eine Betriebs- und eine Infrastrukturgesellschaft vorzusehen. Das Land wird Verantwortung in der Infrastrukturgesellschaft übernehmen. Eine Beteiligung des Landes an der Betriebsgesellschaft ist nicht vorgesehen.

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5 Der Finanzausschuß begrüßt die vorgesehene Beteiligung des Landes vor allem unter den Ge- sichtspunkten der Gleichbehandlung der Häfen und der wirtschaftlichen Belebung einer struk- turschwachen Region.

Schwerin, den 21. März 1994

Keler

Berichterstatterin

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