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FORUM-5-2015

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Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

05 |15

KVB FORUM

ChanCen Und GRenzen deR TeleMedizin

Wie sie die medizinische Versorgung unterstützen kann

KVB inTeRn: Qualitätspreis für KVB-Tochter Gedikom

PSYChOTheRaPie: interdisziplinäre Vernetzung für Krebspatienten

ReChT inTeReSSanT: BSG hält an „Krankengeldfalle“ fest

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

beginnen wir mit einem Zitat: „Durch den Einsatz von Telemedizin soll eine notwendige me- dizinische Intervention frühzeitiger und gezielter ermöglicht werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern in strukturschwachen Regionen Telemedizin einen Beitrag zu einer qualita- tiv hochwertigen Versorgung leisten kann.“ So steht es wörtlich in der Rahmenvereinbarung Telemedizin, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenver- band vereinbart hat. Nachzulesen ist diese Rahmenvereinbarung unter www.kbv.de in der Rubrik Telemedizin. Diese Vereinbarung ist ein erster Schritt zur Erfüllung eines Auftrags, den der Gesetzgeber der KBV und dem GKV-Spitzenverband gegeben hatte. So soll der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) auf einzelne Leistungen hin überprüft werden, die auch telemedizinisch erbracht werden können. Ziel ist es natürlich, eine Abrechnungsgrund- lage für sinnvolle telemedizinische Anwendungen zu schaffen. Soweit die Theorie. Von der Umsetzung dieses Vorhabens ist man nach wie vor weit entfernt. Denn die Krankenkassen sind nicht angetan davon, dass für solche neuartigen Leistungen auch zusätzliche Gelder fließen müssen. Hier wird noch Überzeugungsarbeit zu leisten sein, um die Telemedizin eines Tages zu einem festen Bestandteil der medizinischen Versorgung in diesem Land zu machen.

Dass unabhängig davon in Bayern auf Projektebene bereits zahlreiche interessante Ansätze verfolgt werden, wird im Titelthema dieser Ausgabe von KVB FORUM dargestellt. Es ist be- merkenswert, dass im Freistaat gerade auch die niedergelassenen Ärzte und Psychothera- peuten mit innovativen Projekten aktiv sind, wenn es um die Einführung telemedizinischer Lösungen geht. Doch nach wie vor bleibt auch Fakt: Der persönliche Arzt-Patienten-Kon- takt ist durch nichts zu ersetzen. Die Telemedizin kann hier unterstützend zum Einsatz kom- men, wie Sie auf den folgenden Seiten nachlesen können.

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

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Wichtiges für die Praxis

neUe BeReiTSChaFTSdienSTBöRSe

Mitglieder der KVB, die ihren Ärzt- lichen Bereitschaftsdienst nicht aus- üben können oder wollen, dürfen sich unter bestimmten Vorausset- zungen vertreten lassen. Über die neue Bereitschaftsdienstbörse der KVB gestaltet sich diese Vertreter- suche einfach und komfortabel.

Über eine Suchfunktion wählen Sie die Region aus, für die Sie eine Vertre- tung wünschen und gelangen so zu den Angeboten Ihrer Kollegen, die für die Übernahme Ihres Dienstes potenziell zur Verfügung stehen. Die Kon- taktdaten dieser Kollegen sind selbstverständlich verschlüsselt und stehen Ihnen ausschließlich im geschlossenen Mitgliederbereich zur Verfügung.

Sowohl die Aufnahme von Vertretern in die Vermittlungsdatei als auch die Veröffentlichung ist kostenfrei. Wenn auch Sie sich als Vertreter in die Bereitschaftsdienstbörse der KVB eintragen lassen möchten, nutzen Sie hierzu bitte den Meldebogen auf unserer Internetseite.

Vertretungswillige Mitglieder und solche, die einen Vertreter für ihren Dienst suchen, finden die neue Bereitschaftsdienstbörse der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Ärztlicher Bereitschaftsdienst/Bereit- schaftsdienstbörse.

Redaktion

Online-Selbsttest zum Thema Impfen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Online-Serviceangebot „Mein PraxisCheck“ er- weitert. Mit einem neuen Selbsttest können Praxen ihr Impfmanagement schnell, einfach und kosten- frei überprüfen. „Mein PraxisCheck Impfen“ wurde von der KBV mit Unterstützung durch die KVB und Professor Dr. Jörg Schelling, kommissarischer Direk- tor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU München und niedergelassener Hausarzt, entwickelt.

Informieren Sie Ihre Patienten gezielt über Schutz- impfungen? Wie ist die Dokumentation von Impfun- gen geregelt? Lagern Sie die Impfstoffe richtig? Sind Sie fit in der Abrechnung von Impfleistungen? Wur- den bei allen Mitarbeitern der Praxis die erforder- lichen Schutzimpfungen durchgeführt? Nutzen Sie ein Impf-Recall-Verfahren, um Ihre Patienten auf anstehende Impfungen hinzuweisen? Testen Sie jetzt, wie gut Ihr Impfmanagement ist und erfah- ren Sie, was Sie noch verbessern können. Angespro- chen sind alle Ärzte, die Impfungen in ihren Praxen durchführen. Die aktuelle Masernwelle zeigt, wie wichtig das Thema Impfen ist!

Es funktioniert ganz einfach: Sie klicken sich durch insgesamt elf Fragen und erhalten sofort Rückmel- dung. Sie können jede Antwort ausprobieren und die jeweilige Bewertung ansehen. „Spielen“ Sie mit den Antwortmöglichkeiten, bevor Sie sich für die auf Ihre Praxis zutreffende Antwort entscheiden.

Nach dem Test erhalten Sie eine zusammenfassen- de Auswertung mit praktischen Tipps. Alle Nutzer bleiben anonym, persönliche Daten werden nicht gespeichert. Die Fragen, Bewertungen und Emp- fehlungen beruhen auf rechtlichen Anforderungen sowie Qualitätszielen aus QEP®, dem Qualitätsma- nagement-System der KVen und der KBV.

„Mein PraxisCheck“ steht unter www.kbv.de be- reit. Eine Direktverlinkung und weitere Informatio- nen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Impfungen oder Praxis/Qualität/In- fektionen und Prävention/Infektionsschutz/Schutz- impfungen.

Esther Scherpf, Dr. Lutz Bader (beide KVB)

ziTaT deS MOnaTS

„Würde man die ärztliche Schwei- gepflicht aufheben, würden wohl noch mehr Kranke aus Angst vor Jobverlust den Arztbesuch meiden.“

Redakteur Peter Thelen in einem Leitartikel (Quelle: Handelsblatt

vom 1. April 2015)

zahl deS MOnaTS

97,5

Prozent der

niedergelasse- nen Ärzte und Psychotherapeuten haben ihre Fort- bildungspflicht erfüllt, wie die Kas- senärztliche Bundesvereinigung in ihrem aktuellen Qualitätsbericht mitteilt.

(Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 13. März 2015)

VeRTReTeRVeRSaMMlUnGen 2015

Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2015 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Mittwoch, 17. Juni 2015

„ Samstag, 21. November 2015

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18 Dritter Bayerischer Tag der Telemedizin

Ende März konnten sich zahlrei- che Besucher in Erlangen von der Leistungsfähigkeit der Tele- medizin im Freistaat überzeugen 19 Telemedizin – von der Empfehlung zur Leitlinie

Für die deutsche eHealth-Stra- tegie spielen Empfehlungen, Kriterienkataloge oder klinische Leitlinien eine immer wichtigere Rolle

aUS deR PRaxiS

20 Zwei weitere Erkrankungen in der ASV behandelbar

Mit den gynäkologischen Tumo- ren und dem Marfan-Syndrom können zwei weitere Krankhei- ten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor- gung abgerechnet werden 12 „Telemedizin verstärkt den

Arzt-Patienten-Kontakt“

Interview mit dem Leiter der Bayerischen TelemedAllianz, Dr.

Siegfried Jedamzik, und dem Vorstandsvorsitzenden des Zen- trums für Telemedizin e. V., Pro- fessor Dr. Bernd Griewing 16 MTAU: Das mobile Tele- Augenkonsil

Mit Hilfe mobiler Untersuchungs- geräte können geschulte Helfer Augenuntersuchungen in Alten- und Pflegeheimen vor Ort durch- führen

17 PädExpert® – ein Zukunfts- projekt

Das telemedizinische Konsiliar- arztsystem PädExpert will ländli- che Versorgungslücken schließen TiTelTheMa

6 Telemedizin – mehr Chancen oder Risiken?

Die Einsatzmöglichkeiten von Telemedizin sind vielfältig. Wie so oft kommt es auch hier auf die Rahmenbedingungen an 11 Digitalisierung bringt die Medizin zum Patienten

In ihrem Gastkommentar geht Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml der Frage nach, weshalb der Ausbau der Teleme- dizin gerade für einen Flächen- staat so wichtig ist

Gynäkologische Tumore wie die des Eierstocks sind künftig in der ASV behandelbar

20

Der Einsatz von Telemedizin kann sich auf das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient posi- tiv auswirken

6

Im Showroom der Bayerischen Te- lemedAllianz in Ingolstadt ist un- ter anderem das Setting einer Apo- theke zu sehen

12

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ReChT inTeReSSanT

30 Bundessozialgericht hält an der „Krankengeldfalle“ fest

Die Feststellung der Arbeitsun- fähigkeit und die Bescheinigung der voraussichtlichen Dauer sind für Versicherte arbeits- und so- zialversicherungsrechtlich von besonderer Tragweite

KURzMeldUnGen

32 Ärzte bei Prävention erste Ansprechpartner

32 Online-Angebote in ärztlicher Hand

33 Gemeinsam zum Erfolg

33 iMPReSSUM

34 KVB SeRViCenUMMeRn 26 Zehn Jahre DSiE

Gratulanten konnten am 24.

März das Team der Arbeitsge- meinschaft DMP-Datenstelle Bayern in einer Feierstunde zu ihrem zehnjährigen Bestehen beglückwünschen

PaTienTenORienTieRUnG 27 Guillain-Barré Syndrom:

Mit der Nervenkrankheit leben

Die Selbsthilfegruppe „Deut- sche GBS Initiative e. V.“ stellt Angebote für Betroffene und de- ren Angehörige vor

PSYChOTheRaPie

28 Interdisziplinäre Vernetzung für Krebspatienten

Dr. Carola Riedner aus München engagiert sich bei N-PSOM, ei- nem Psychosozialen Onkologie- netzwerk

22 KVB als Partner der ASV-Abrechnung

Vertragsärzte müssen die KVB explizit beauftragen, wenn sie ihre Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor- gung über die KV Bayerns ab- rechnen möchten

KVB inTeRn

23 Qualitätspreis für Gedikom Das KVB-Tochterunternehmen überzeugte zum zweiten Mal durch Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung

24 VV unterstützt Bereitschafts- dienstreform

Die Vertreterversammlung der KVB gab im März grünes Licht für die Umsetzung der bayeri- schen Bereitschaftsdienstre- form

Ärzte sollten zum Wohle ihrer Krebs- patienten interdis- ziplinär gut zusam- menarbeiten

23 28

Freuten sich über die Gedikom-Aus- zeichnung: Dr.

Wolfgang Kromb- holz (links) und Geschäftsführer Christian Hess (rechts)

Beim Ausstellen von Arbeitsunfä- higkeitsbeschei- nigungen müssen Ärzte im Sinne ihrer Patienten einiges beachten

30

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I

m Folgenden haben wir Ihnen eine Auswahl von Anwendungen beispielhaft zusammengestellt.

Selbstverständlich gibt es darüber hinaus noch viele weitere Ansätze.

Telekonsil: Ein behandelnder Arzt zieht einen räumlich entfernten Spe- zialisten als Konsiliararzt zur wei- teren Befundung und Diagnostik hinzu. Die notwendigen Informati- onen werden durch Telekommuni- kationsmedien übermittelt (bei- spielsweise Röntgenkonsil). Ledig- lich das Röntgenkonsil wird derzeit im Rahmen des eHealth-Gesetz- entwurfs berücksichtigt. So soll es ab 1. April 2017 eine entsprechen- de EBM-Ziffer für diese Leistung geben. Weitere Konsile der ambu- lanten Medizin werden im aktuellen Referentenentwurf noch nicht be- rücksichtigt. Vielversprechend sind dabei die Möglichkeit des inner- kollegialen Austauschs und die Ver- netzung des ambulanten und statio- nären Sektors, insbesondere in länd- lichen Gebieten. Ein Erfolg verspre- chendes Beispiel eines telemedi- zinischen Konsiliarsystems ist Päd- Expert. Das Projekt wurde 2014 mit dem Bayerischen Gesundheits- preis ausgezeichnet (siehe Seite 17).

Telebehandlung, Teletherapie und Telediagnostik: Der Arzt be- handelt beziehungsweise diagnos-

Der telemedizinische Ansatz ist mittlerweile nicht nur eine Randerscheinung, sondern scheint sich zunehmend zu einer festen Größe im Gesundheitswesen zu entwickeln. Bereits heute kommen vielfältige Anwendungsmöglichkeiten zwischen Arzt und Patient beziehungsweise zwischen Ärzten und anderen Bereichen des Gesundheitswesens zum Einsatz. Nicht zuletzt sind aber auch die passenden Rahmenbedingungen zu beachten. Ein Überblick.

TeleMedizin – MehR ChanCen OdeR RiSiKen?

tiziert einen Patient solitär oder unterstützend aus der Ferne (unter Beachtung des Fernbehandlungs- verbots). Potenzial könnte dieser Ansatz beispielsweise bei der Be- handlung chronischer Erkrankungen haben, vor allem im Hinblick auf eine engmaschige und kontinuier- liche Therapiebegleitung. Voraus- setzung dabei ist, dass dem behan- delnden Arzt die alleinige Schlüs- selfunktion zukommt. Lediglich er sollte entscheiden, ob der Patient von einer telemedizinischen Leis- tung im Therapieverlauf profitieren kann und ob diese Leistung gege- benenfalls an nichtärztliches Per- sonal delegiert werden könnte.

Unter dieser Voraussetzung kann der Krankheitsverlauf des jeweiligen Patienten unmittelbar und ständig begleitet, somit der Arzt in seiner Therapie unterstützt und das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestärkt werden.

Telecoaching: Die Betreuung des Patienten findet telefonisch statt, meist durch medizinisches Fachper- sonal. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere im Bereich Lebens- stilintervention, Selbstmanagement und Compliance Management. Zahl- reiche privatwirtschaftliche Anbie- ter haben sich auf solche Telecoa- chings spezialisiert. Ein Beispiel ist das Telecoaching bei Menschen mit

Diabetes. Der Patient wird von sei- ner Krankenkasse informiert und bei Interesse von medizinischem Fachpersonal telefonisch beraten.

Häufig werden Telecoaching-Pro- gramme in Kombination mit Telemo- nitoring angeboten (siehe unten).

Abhängig von der Indikation erhalten teilnehmende Patienten zusätzliche Geräte, die ein „Telemonitoring“, al- so eine Erfassung und Fernüber- wachung von Vitalwerten, zulassen.

Dies könnte beispielsweise ein spe- zielles Blutzuckermessgerät sein.

Die gemessenen Werte werden di- rekt übertragen, gespeichert und können so im Rahmen des Coa- chings besprochen werden. Darüber hinaus können Lebensstilfaktoren, beispielsweise Bewegung und Er- nährung, Gesprächsinhalte sein.

Die Patienten erhalten Hinweise und Empfehlungen, der behandeln- de Arzt ist dabei häufig nicht als zentraler Ansprechpartner involviert.

Der Arzt kennt die Indikation und Krankheitsgeschichte des Patien- ten, kann die Vitalparameter über- prüfen und Auffälligkeiten interpre- tieren. Sinnvoll wäre eine Ergän- zung der ärztlichen Therapieemp- fehlung durch Telecoaching unter der Voraussetzung, dass der Arzt die Inhalte des Coachings kennt, geeignete Patienten dafür auswählt und über das Ergebnis informiert wird. In dieser Form profitieren der

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Patient von einer intensiven, indi- viduellen Betreuung und der Arzt von einer Unterstützung seiner Therapieempfehlung.

Telemonitoring: Vitalparameter wer- den mithilfe eines telemetrischen Messgeräts erfasst und fernüber- wacht. Bei Risikopatienten, beispiels- weise mit chronischer Herzinsuffi- zienz, werden Blutdruck und Körper- gewicht telemetrisch erfasst. Viel- versprechend ist der Ansatz, in dem der Patient Vitaldaten kontinuierlich misst und seinem behandelnden Arzt zur Verfügung stellt. Die Thera- pie kann so noch individueller auf den Patienten abgestimmt werden.

Bei der Verwendung von Hard- und Software muss allerdings unbedingt darauf geachtet werden, wer die Daten erhebt, Zugang zu den Daten bekommt und wo die Daten gespei- chert werden. Beispielsweise soll- te darauf geachtet werden, dass in Deutschland erfasste Daten nicht auf einen Server im Ausland über- tragen werden, da diese dort gege- benenfalls weniger strengen Da- tenschutzrichtlinien unterliegen.

Telemonitoring wird häufig ergän- zend zum Telecoaching eingesetzt.

Medizinische Dienstleistungen im Internet: Täglich kommen neue Online-Informationsangebote im Gesundheitsbereich hinzu und auch der Markt mobiler Applikationen (Apps) spielt dabei eine immer wich- tigere Rolle. In Abgrenzung zur be- reits beschriebenen Telebehand- lung, Teletherapie und Telediagnos- tik sind diese Anwendungen so kon- zipiert, dass der persönliche Arzt- Patienten-Kontakt für eine fundier- te Diagnostik und Therapieemp- fehlung nicht vorgesehen ist. Das derzeit gültige Berufsrecht für Ärz- te in Deutschland verbietet eine Therapie, die ausschließlich aus der Ferne erfolgt. In anderen Län- dern, beispielsweise Großbritanni- en oder USA, ist eine solche Fern- behandlung erlaubt und bereits etabliert. Es gibt zahlreiche Porta- le, die Online-Sprechstunden an- bieten. Der Patient registriert sich und kann beispielsweise per Vi- deo-Chat mit einem Arzt in Kon- takt treten. Diagnose und Behand- lung finden dabei ausschließlich online statt. Auch in Deutschland gibt es solche Angebote, die sich insbesondere auf Symptome und Krankheiten mit hohem Schamfak-

durch Telemoni- toring kann eine Therapie even- tuell noch indivi- dueller auf den Patienten abge- stimmt werden.

tor, wie Geschlechtskrankheiten, spezialisiert haben. Beworben wer- den solche Angebote zudem mit Zeit-, Komfort- und Mobilitätsfak- toren. Ist der Firmensitz der Anbie- ter beispielsweise in Großbritanni- en, so wird das in Deutschland geltende Fernbehandlungsverbot umgangen, das dem Schutz des Patienten dient. Gerade das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist aber die Grundlage jeder Behandlung und kann nur durch den persönlichen Kontakt geschaffen werden. Als Therapie- unterstützung können Online-An- wendungen einen Mehrwert schaf- fen. Reine Online-Sprechstunden sind zwar interessant für kommer- zielle Anbieter, aus medizinischer Sicht jedoch äußerst bedenklich.

Die folgenden zwei bereits beste- henden Angebote der KVB zählen im weiteren Sinne ebenfalls zum Bereich der Telemedizin.

Ärztliche Aus-, Fort- und Weiter- bildung: Fort- und Weiterbildun- gen können zunehmend auch über spezielle Online-Plattformen ab- solviert werden. Auch die KVB bie-

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tet über ihre eigene Lernplattform CuraCampus einige BLÄK-zertifi- zierte Fortbildungen an (siehe https://www.curacampus.de).

Elektronische Dokumentation und (externe) Telearchivierung:

Daten können über verschiedene Möglichkeiten online erfasst und gespeichert werden. Die KVB bietet ihren Mitgliedern im Rahmen eini- ger Zusatzvereinbarungen die Mög- lichkeit, über das Online-Portal

„OPAL“ (Online-Portal für ambulan- te Leistungen) zu dokumentieren.

Rahmenbedingungen für Telemedizin

Die notwendigen Rahmenbedin- gungen für Telemedizin sind viel- schichtig und tangieren unterschied- liche Bereiche, insbesondere:

„ gesetzlicher Rahmen

„Datenschutz

„Substitution

„Delegation

„Berufsrecht/Fernbehand- lungsverbot

„Haftung

„ Finanzierung

„ Infrastruktur

Regelungen aus Gesetzen und Vorgaben

Die Herausforderung besteht dar- in, alle Bereiche so weit zu berück- sichtigen, dass sich die daraus re- sultierenden Regelungen nicht ge- genseitig behindern. In der Vergan- genheit gab es immer wieder Ansät- ze, einheitliche Rahmenbedingun- gen zu fixieren. Der Referenten- entwurf zum eHealth-Gesetz greift unter anderem diese Bestrebungen wieder auf. Konkrete Ergebnisse lie- gen bisher kaum vor, zu weit liegen Ziele und Motive der relevanten Akteure noch auseinander. Wird der Druck vom Gesetzgeber erhöht, könnte in diesen Prozess der „Kon- sensfindung“ wieder Bewegung

kommen. Obgleich einheitliche, spe- ziell für den Bereich Telemedizin entwickelte Vorgaben noch fehlen, werden zahlreiche telemedizinische Anwendungen umgesetzt. Aus den aktuell geltenden Gesetzen und Regelungen können bereits jetzt Möglichkeiten und Grenzen für te- lemedizinische Anwendungen ab- geleitet werden, einige davon wer- den im Folgenden kurz dargestellt:

Datenschutz: Ein Bestandteil in telemedizinischen Anwendungen ist die Erfassung und Übermittlung personenbezogener Daten. Bei pa- tientenbezogenen Daten, wie bei- spielsweise der elektronischen Pa- tientenakte, gelten die identischen Vorschriften wie bei papierbasier- ter Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bei Arzt- Patienten-Beziehungen.

Vorsicht ist dennoch geboten. Wer- den beispielsweise Patientendaten auf einem Server gespeichert, muss sichergestellt werden, dass diese Daten nur von Arzt und Patient ein- gesehen werden können. Auch tech- nische Supportdienstleister dürfen keinen Zugang zu diesen Daten be- kommen. Wie bereits erwähnt, ist es zudem entscheidend, wo der Da- tenserver steht. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in Deutschland durch strenge Vorga- ben geregelt. Beispielsweise ist in Deutschland die Übermittlung per- sonenbezogener Daten grundsätz- lich verboten (Bundesdatenschutz- gesetz), außer infolge von gesetzli- chen Vorschriften oder der infor- mierten Einwilligung des Betroffen- en. Anders stellt sich die Situation in den USA dar. Hier ist die Über- mittlung grundsätzlich erlaubt, nur für wenige Ausnahmen bestehen Einschränkungen beziehungsweise Verbote.

Datenerfassung und -verarbei- tung: Bei vielen telemedizinischen Projekten besteht keine gesetzlich

verankerte Erlaubnis zur Erfassung und Verarbeitung von Daten. In Form einer Einwilligungserklärung mit Auf- klärungsbogen muss daher die Zu- stimmung des Patienten eingeholt werden. Werden die erhobenen Daten zum Beispiel für eine beglei- tende Evaluation verwendet, müssen die Daten nach einem festgelegten Zeitpunkt gelöscht werden. In der Einwilligungserklärung muss dies für den Patienten ersichtlich sein.

Musterberufsordnung: Aus der aktuell gültigen ärztlichen Muster- berufsordnung (MBO-Ä) können Vorgaben für telemedizinische An- wendungen abgeleitet werden. Die MBO-Ä besagt, dass Ärzte eine ärztliche Behandlung nicht aus- schließlich über Kommunikations- medien durchführen dürfen. Sofern der Firmensitz in Deutschland ist, sind damit Online-Angebote aus- geschlossen, die dem Patienten ohne persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt Diagnose und Therapie- empfehlung liefern.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Die fehlende einheitliche Finanzie- rungsgrundlage und Infrastruktur für telemedizinische Leistungen in der ambulanten Versorgung ist ein großes Hindernis auf dem Weg zu einer Etablierung.

Finanzierung: Seit 1995 stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Fördergel- der für telemedizinische Projekte in Bayern zur Verfügung. Der Zeit- raum der Förderung durch das Mi- nisterium ist dabei je Projekt be- grenzt, viele Projekte scheitern anschließend bei der Suche nach langfristigen Finanzierungsmög- lichkeiten und können nicht fort- geführt werden.

Mit dem GKV-Versorgungsstruktur- gesetz 2012 hatten die Kassen-

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ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, im Bewertungs- ausschuss festzulegen, in wel- chem Umfang EBM-Leistungen auch telemedizinisch durchgeführt werden können und wie der EBM entsprechend anzupassen ist. Als Ergebnis haben beide Seiten eine Rahmenvereinbarung verabschie- det, die Eckpunkte für die Über- prüfung des EBM enthält. Auf kon- krete Leistungen, die sich künftig als telemedizinische Leistung im EBM abbilden lassen, konnten sich beide Seiten bisher nicht eini- gen. Einige Vorschläge der KBV wurden von den Kassen mit der Begründung eines fehlenden Nut- zennachweises abgelehnt. Pilot- projekte mit entsprechender Eva- luation können hilfreich sein, um

Wirtschaftlichkeit und medizini- schen Nutzen zu belegen und so den Weg in den EBM zu ebnen.

Die Abbildung telemedizinischer Anwendungen im EBM ist eine wichtige Voraussetzung, um sinn- volle und effektive Ansätze auch langfristig in der ambulanten Ver- sorgung etablieren zu können. Es ist offensichtlich, dass für diesen entscheidenden Schritt Konsens bei den Entscheidungsträgern herrschen muss.

Infrastruktur: Bei der Frage, wie eine einheitliche Infrastruktur für die Umsetzung von Telemedizin- Projekten aussehen könnte – bei- spielsweise einheitliche Standards für IT-Lösungen zum sicheren Da- tentransfer – gibt es noch keine klare Antwort oder Lösung. Seit

2012 wird dieses Thema auf Bun- desebene verfolgt. Die damals in Auftrag gegebene „Planungsstudie Interoperabilität“ mit dem Ziel, den Informationsaustausch inner- halb verschiedener Systeme zu er- möglichen und voranzutreiben, legt bisher nur Eckpunkte fest.

Man könnte nun abwarten, bis die Beteiligten sich auf eine einheitli- che Infrastruktur geeinigt haben, oder bereits jetzt Lösungsmög- lichkeiten entwickeln und den Pro- zess aktiv mitgestalten. Die meis- ten Akteure im Bereich der Tele- medizin haben sich für die zweite Variante entschieden und es ent- stehen viele projektspezifische Vernetzungen. Auch die KBV hat mit den Kassenärztlichen Vereini- gungen bereits eine Infrastruktur mit einheitlicher Systematik und höchsten Sicherheitsanforderun- gen aufgebaut, das sogenannte Sichere Netz der KVen (SNK), das bereits ein breites Spektrum an Online-Anwendungen für Vertrags- ärzte und -psychotherapeuten zur Verfügung stellt.

Fazit und ausblick

Der persönliche Arzt-Patienten- Kontakt ist durch nichts zu erset- zen! Er ist für Diagnose und Thera- pieempfehlung immer Grundvor- aussetzung bei einem sinnvollen Einsatz telemedizinischer Anwen- dungen. Unter dieser Vorausset- zung kann Telemedizin das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken, Diagnostik und Therapie unterstützen und der Arzt kann in seiner täglichen Ar- beit profitieren. Beispielsweise kann durch das kontinuierliche Monitoring von Patientendaten ei- ne Verschlechterung des Gesund- heitszustands früher erkannt wer- den, eine Therapieanpassung früh- zeitig erfolgen und letztlich Kom- plikationen vermindert werden.

Vor allem in ländlichen Regionen kann die räumlich-zeitliche Distanz

Vielverspre- chende ansätze in der Telemedi- zin liegen in der Möglichkeit des innerkollegialen austausches und der Vernet- zung des ambu- lanten und stati- onären Sektors.

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überbrückt und eine fachübergrei- fende Versorgung erleichtert be- ziehungsweise sichergestellt wer- den.

angemessene langfristige Finanzierungsgrundlage Die Einbettung der Telemedizin in den Praxisalltag erfordert jedoch zunächst eine Anpassung von tech- nischen Voraussetzungen und or- ganisatorischen Abläufen. Dieser Aufwand muss auch honoriert wer- den. Derzeitige Projekte entstehen meist mit individuellen Infrastruk- turen und finanzieren sich aus För- dergeldern. Die Laufzeit ist daher meist auf den Förderzeitraum be- grenzt und eine Übertragbarkeit mangels technischer Schnittstel- len oft nicht möglich. Auf politi- scher Ebene ist Interoperabilität, also eine einheitliche technische Lösung, jedoch noch in weiter Fer- ne. Auch für eine umfassende Ab- bildung telemedizinischer Leistun- gen im EBM ist es noch ein weiter Weg. Bis diese Ziele auf Bundes- ebene umgesetzt sind, müssen auf Länderebene die Kostenträger an einem Strang ziehen, um die notwendigen Finanzierungsgrund- lagen für eine flächendeckende Umsetzung sinnvoller telemedizi- nischer Projekte über die Pilotpha- se hinaus zu schaffen.

aktive Mitgestaltung der Tele- medizin im Sinne der Ärzte Telemedizin ist ein Wachstums- markt für die Industrie und bietet Potenzial, die medizinische Ver- sorgung zu verbessern. Zudem nutzen Patienten immer häufiger online-basierte Angebote zu Fra- gen rund um ihre Gesundheit und werden künftig auch verstärkt Kompetenzen beziehungsweise konkrete Anwendungsmöglichkei- ten in diesem Bereich von ihrem Arzt erwarten und einfordern.

Wissensaufbau und Sammeln von

Gesundheitstelematik oder ehealth?

Heute werden die beiden Begriffe „Gesundheitstelematik“ und

„eHealth“ häufig synonym verwendet, bezeichnen sie schließlich die Anwendung von Telekommunikations- und Informationstechno- logien im Gesundheitswesen, insbesondere bei administrativen Pro- zesse, Wissensvermittlungs- und Behandlungsverfahren. Der einzi- ge in der Literatur erkennbare Unterschied besteht in der perspek- tivischen Ausrichtung: Bei Gesundheitstelematik steht die elektro- nische Kommunikation und bei eHealth die Gesundheitsversorgung im Vordergrund. Effektiv werden heute unter beiden Begriffen aber alle Verfahren, Dienstleistungen und Prozesse im Gesundheitswe- sen subsummiert, die durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt beziehungsweise gene- riert werden.

Beispiele sind die Konsultation von Experten etwa mittels Video- konferenzen im Rahmen der Behandlung (Telekonsultation), die Be- reitstellung von Modulen im Internet für die kontinuierliche Weiter- bildung von Medizinern (Tele- oder eLearning) oder die elektroni- sche Übermittlung der Abrechnung von Hausärzten zur Kassenärzt- lichen Vereinigung oder von anonymisierten tumorassoziierten Daten an ein Tumorregister.

Dr. Christoph Goetz (KVB) Erfahrungen ist für Ärzte daher

sehr wichtig, um ihre Schlüsselrol- le als zentraler Ansprechpartner von Patienten in Gesundheitsfra- gen auch zukünftig einnehmen zu können. Ziel dabei ist es, Patien- ten, je nach individueller Eignung, sinnvolle telemedizinische Anwen- dungen zu empfehlen und dabei fundiert beraten zu können. Eine häufige Konstellation im Bereich der Telemedizin liegt derzeit zwi- schen Krankenkasse, Dienstleister und Patient. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten jedoch in Zukunft eine größere Rolle spielen, haben sie doch den direkten Kon- takt zu den Ärzten, die bei medizi- nisch sinnvollen Projekten maß- gebliche Multiplikatoren sind. Dar- über hinaus haben KVen die Mög- lichkeit, Insellösungen und Ansätze zu bündeln und so eine Einheit- lichkeit der Initiativen voranzutrei- ben. Es gibt Beispiele telemedizi- nischer Anwendungen, die ohne

Unterstützung der Ärzteschaft ge- scheitert sind. Eine pauschale Ab- lehnung wird die Entwicklung je- doch nicht aufhalten, vielmehr werden noch mehr Projekte ohne ärztliche Beteiligung entstehen, von denen hauptsächlich die In- dustrie profitiert. Stattdessen soll- ten sinnvolle Projekte unterstützt werden, die das Vertrauensver- hältnis zwischen Arzt und Patient sowie die Therapieempfehlung des Arztes stärken. Daraus abgeleitete Ergebnisse und Empfehlungen können die politischen Entwick- lungen zu einer Etablierung der Te- lemedizin im deutschen Gesund- heitswesen mitgestalten.

Michaela Huber (KVB)

(11)

D

ie zunehmende Digitalisie- rung hat längst alle Lebens- bereiche erreicht, auch der Gesundheitssektor ist davon nicht ausgenommen. Jeder ist von den Auswirkungen der Digitalisie- rung betroffen – die Leistungser- bringer ebenso wie die Kostenträ- ger, aber auch die Patienten. Die Gesundheitspolitik muss sich da- her ebenfalls intensiv mit der The- matik auseinandersetzen. Im Vor- dergrund steht dabei das Anlie- gen, mit Hilfe moderner techni- scher Möglichkeiten den Bürgern eine hochwertige Gesundheitsver- sorgung in allen Landesteilen an- bieten zu können. Ein Musterbei- spiel für den erwiesenen Nutzen di- gitaler Möglichkeiten ist die Tele- medizin. Die Medizin kommt mit Hilfe moderner Kommunikations- mittel zum Patienten. Dabei bleibt aber der persönliche Arzt-Patien- ten-Kontakt nicht nur ungeschmä- lert bestehen, sondern wird sogar intensiviert. Dies ist ein in meinen Augen ganz wesentlicher Aspekt.

Telemedizin hat in Bayern bereits eine lange Tradition. In den vergan- genen Jahren wurden im Freistaat zahlreiche telemedizinische Anwen- dungen entwickelt, die ihren Nutzen bereits unter Beweis gestellt haben.

Die Bandbreite reicht vom regiona- len Einzelprojekt bis hin zu den weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannten Schlaganfallnetzwerken.

Hierfür hat das Bayerische Gesund-

In ihrem Gastkommentar beschreibt die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, warum gerade für einen Flächenstaat der Ausbau der Telemedizin wichtig ist, und wie – bei richtigem Einsatz – der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt dadurch nicht eingeschränkt wird, sondern sich sogar noch intensivieren kann.

diGiTaliSieRUnG BRinGT die Medizin zUM PaTienTen

heitsministerium bereits mehr als 13 Millionen Euro an Fördergeldern aufgewendet. Daneben wurde aber auch eine Vielzahl von innovativen Ideen außerhalb der staatlichen Förderung verwirklicht, die maßgeb- lich zur Etablierung der Telemedi- zin in Bayern beigetragen haben.

Die bisher bereits erreichten Erfolge sind für uns ein Ansporn, teleme- dizinische Leistungen noch weiter zu verbreiten. So kommt die Tele- medizin bisher etwa im Pflegebe- reich kaum zur Anwendung. Das Bayerische Gesundheitsministeri- um hat in diesem Bereich nun mit der augenärztlichen Untersuchung in Pflegeheimen ein erstes Projekt unterstützt. Weitere werden folgen.

Auch im niedergelassenen Bereich sind telemedizinische Verfahren noch nicht so weit verbreitet, wie es wünschenswert wäre. Ein wesent- licher Grund hierfür ist die nach wie

vor nur sehr eingeschränkte Abrech- nungsmöglichkeit. Zwar besteht schon seit Längerem ein entspre- chender gesetzlicher Auftrag an den Bewertungsausschuss. Dieser wurde aber bisher noch nicht um- gesetzt. Auch der im Januar veröf- fentlichte Referentenentwurf eines

„Gesetzes für sichere digitale Kom- munikation und Anwendungen im Gesundheitsbereich“ – besser be- kannt unter der inoffiziellen Bezeich- nung „eHealth-Gesetz“ – sieht ver- pflichtend nur die Schaffung einer Abrechnungsziffer für Befundbeur- teilungen von Röntgenaufnahmen vor. Dies ist zu wenig, um den Ein- satz telemedizinischer Leistungen nachhaltig zu steigern.

Gleichwohl enthält das „eHealth- Gesetz“ wichtige Neuerungen: So wird der Aufbau der Telematikinfra- struktur endlich beschleunigt, auch wenn die vorgesehenen Sanktionen naturgemäß nicht überall auf Begeis- terung stoßen. Auf der anderen Sei- te werden elektronische Leistungen – wie der Versand von Arzt- oder Entlassbriefen – honoriert. Das Ge- setzesvorhaben wird im Ergebnis sicher dazu beitragen, die Digitali- sierung im Gesundheitswesen vor- anzubringen und damit auch der Te- lemedizin einen weiteren Schub ver- leihen. Der Freistaat Bayern wird sich an diesem Prozess konstruk- tiv beteiligen.

Staatsministerin Melanie Huml

Plädiert für ver- besserte ab- rechnungsmög- lichkeiten im Bereich der Tele- medizin: Bay- erns Gesund- heitsministerin Melanie huml.

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Herr Dr. Jedamzik, Herr Profes- sor Dr. Griewing, sowohl die BTA als auch das ZTM koordinieren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesund- heit und Pflege die telemedizini- schen Aktivitäten in Bayern.

Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die beiden Ein- richtungen?

Dr. Siegfried Jedamzik: Die Baye- rische Telemed-Allianz hat den Auftrag, die Telemedizin und gene- rell den Sektor eHealth in der Ent- wicklung und konkreten Umsetzung in Bayern weiter voranzubringen.

Hierfür haben wir im Freistaat alle Telemedizinprojekte der letzten 15 Jahre gesammelt – immerhin zirka 100 an der Zahl. Das zeigt, dass Bayern nicht nur als Medizintech- nikstandort, sondern auch als Raum innovativer Versorgungslö- sungen in Deutschland ganz vorne mit dabei ist. In diesem Zusammen- hang gehört es auch zu unserem Auftrag, der Telemedizin in der Öf- fentlichkeit, vor allem gegenüber den Ärzten, eine breite Bühne zu verschaffen, denn das Thema ist für viele noch sehr exotisch und weit weg vom eigenen Versorgungs- alltag. Nicht zuletzt beraten wir auch Innovatoren, die eine telemedizini- sche Versorgungsidee umsetzen wollen.

Seit 1995 werden telemedizinische Projekte von der Bayerischen Staatsregie- rung unterstützt. Außerdem fördert sie telemedizinische Zentren, die die lokalen Aktivitäten koordinieren und vorantreiben sollen. KVB FORUM sprach mit Dr.

Siegfried Jedamzik, Leiter der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) in Ingolstadt, und mit Professor Dr. Bernd Griewing, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Telemedizin e. V. (ZTM) in Bad Kissingen.

„TeleMedizin VeRSTÄRKT den aRzT-PaTienTen-KOnTaKT“

Professor Dr. Bernd Griewing:

Die Aufgaben des Zentrums für Tele- medizin e. V. sind ähnlich. Grund- sätzlich ist das ZTM eine eigenstän- dig handelnde juristische Person.

Sein Auftrag besteht darin, tele- medizinische Infrastrukturen auf- zubauen und zu betreiben, um die Regionen bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu unterstützen. Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurden konkrete Pro- jekte vereinbart und auf Projekt- ebene entsprechende Anforderun- gen gemeinsam definiert. Das ZTM verfolgt primär einen regionalen Ansatz. Entwickelte Lösungen es- kalieren nach erfolgreicher Über- führung in die Regelversorgung.

Welche Voraussetzungen müs- sen erfüllt sein, um eine funktio- nierende telemedizinische Infra- struktur zu ermöglichen?

Jedamzik: Für den Erfolg der Tele- medizin in Deutschland ist es wich- tig, dass endlich die Fragen der Fi- nanzierung telemedizinischer Leis- tungen geklärt werden. Im Entwurf des neuen eHealth-Gesetzes ist ei- ne – leider nicht sehr spezifische – Verlängerung für die Prüfung und Integration einer Telemedizin-Zif- fer in den EBM aufgenommen wor- den. Bisherige telemedizinische Ver-

sorgungsmodelle werden häufig über IV-Verträge oder im Rahmen von DMP-Programmen angeboten.

Das ist eine gute Möglichkeit, ne- ben der Vergütung durch den EBM, die Telemedizin in die deut- sche Versorgungslandschaft zu in- tegrieren. Ein weiterer Punkt ist die rechtliche Situation in der An- wendung von Telemedizin: Zwar wurde das Fernbehandlungsverbot durch die letzten Anpassungen deutlich entschärft, aber dennoch herrscht bei vielen Kollegen Unsi- cherheit, welche rechtlichen Kon- sequenzen sich für sie durch den Einsatz von Telemedizin ergeben.

Auch haftungsrechtliche Fragen spielen dabei eine Rolle. Hier müs- sen belastbare Rahmenbedingun- gen geschaffen werden, um Ärzte, aber auch Patienten rechtlich ab- zusichern.

Griewing: Auch mir fehlen für die vernetzte Zusammenarbeit und den Aufbau gemeinsamer vernetz- ter Leistungen außerhalb des GKV- Leistungskatalogs geeignete Finan- zierungsoptionen. Es gibt zahlreiche technische Möglichkeiten einer Op- timierung der Versorgung. Kurz- und mittelfristig muss allerdings auch in den Bereich der Versorgungsfor- schung investiert werden, um den medizinischen Nutzen und die Kos- teneffizienz zielgerichtet nachzuwei-

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sen. Letztlich fehlt auch noch ein wesentlicher Schub in die flächen- bezogene Digitalisierung als Voraus- setzung für eine erfolgreiche Um- setzung von Telemedizin.

Welche Rolle spielen die nieder- gelassen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten für eine funktionierende Telemedizin?

Griewing: Sie spielen eine zentrale Rolle. Die Telemedizin ist ein weite- res unterstützendes Instrument in ihrer medizinischen Praxis und soll sie im Alltag unterstützen. Einzel- ne Kollegen haben den Nutzen be- reits erkannt und bringen verschie- dene Systeme konsequent zur An- wendung. Allerdings müssen eva- luierte Lösungen mittelfristig auch zu einer Refinanzierung führen.

Jedamzik: Neben den niedergelas- senen Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten dürfen wir auch alle anderen medizinischen Fach- berufe sowie die Kliniken nicht ver- gessen. Sie alle sind für eine erfolg- reiche Umsetzung telemedizinischer Anwendungen unentbehrlich. Die nutzenbezogene, aber auch berufs- politische Akzeptanz dieser Gruppen darf bei der Umsetzung der Teleme- dizin nicht vernachlässigt werden.

Sowohl im Showroom der BTA als auch in dem des ZTM kann man die telemedizinischen Leis- tungsspektren unmittelbar erle- ben. Welche Inhalte werden hier konkret vermittelt?

Griewing: In unserem ZTM-Show- room werden zahlreiche Systeme zur Demonstration vorgehalten. Er ist in drei Bereiche unterteilt: „Not- fallversorgung“, „stationäre Versor- gung“ (Akut-, Rehabilitation und Pfle- ge) sowie „Häusliche Umgebung“.

Gerade in den beiden zuletzt ge- nannten Bereichen gibt es eine Viel- zahl von Systemen, die von den nie- dergelassenen Kollegen genutzt

werden könnten. Der Showroom bietet sich hervorragend dazu an, Telemedizin zu erfassen und even- tuelle Bedenken abzubauen. Inter- essierte sind jederzeit herzlich eingeladen, unseren ZTM-Show- room in Bad Kissingen zu besuchen.

Jedamzik: Der Showroom der BTA in Ingolstadt ist in verschiedene Settings aufgeteilt, in denen die Telemedizin im Gesundheitswesen eingesetzt wird. Dadurch können wir die telemedizinischen Lösungen, die in den verschiedenen Einsatz- gebieten vorkommen, sehr detailliert darstellen. Alle vorgestellten Lö- sungen sind auch tatsächlich voll funktionsfähig. Es werden die kon- kreten Versorgungsketten darge- stellt. Dabei wird auch sehr an- schaulich, wie man über die Sekto- rengrenzen hinweg den Datenaus- tausch mit den Kollegen etablieren kann. In zahlreichen Workshops und Showroom-Führungen konnten wir unser Konzept bereits einem breiten Publikum nahebringen. Be- sonders interessant für niederge- lassene Ärzte ist dabei, dass wir real zeigen können, wie sie die Te- lemedizin in ihrem ärztlichen Alltag einsetzen können. Auch bei uns sind interessierte Kollegen jeder- zeit willkommen.

Welche Patienten profitieren am stärksten von der medizinischen Versorgung im Rahmen der Tele- medizin?

Griewing: Im Grunde profitieren alle Menschen davon, die gesund bleiben wollen und Interesse an einem intensiven Austausch mit ihrem Versorger haben. Dafür gibt es innovative Präventions- und Be- treuungsprogramme, die im Rah- men von Telemedizin effizient und individuell angeboten werden. Na- türlich eröffnet die Telemedizin auch die Chance, künftige Heraus- forderungen in der medizinischen Versorgung zu kompensieren. Als

dr. Siegfried Je- damzik: „ein wichtiges zu- kunftsthema der Telemedizin ist unter anderem die Steuerung von Patienten- strömen in der notfall- bezie- hungsweise akutversorgung.“

Beispiele darf ich die Eigenschaf- ten von ländlichen Regionen und den Fachkräftemangel nennen. Im Übrigen sind wir bei uns in der Rhön und speziell im Stadtgebiet Bad Kissingen demografisch be- trachtet dem restlichen Deutsch- land weit voraus: Aufgrund der vor- handenen Altersstruktur haben wir hier nahezu perfekte Rahmenbe- dingungen für die Entwicklung in- novativer Versorgungsformen für Netzwerkbildung und Telemedizin.

Jedamzik: Nach meiner Ansicht profitieren von Telemedizin am meisten die Patienten, die unter chronischen Erkrankungen leiden, auf dem Land leben und mit einer Unterversorgung konfrontiert sind.

Generell profitieren insbesondere ältere Patienten, die ans Haus ge- fesselt sind, von der Telemedizin.

Auch für die Versorgung älterer Menschen in Heimen ergeben sich hierdurch enorme Vorteile. Der be- treuende Haus- oder Facharzt kann über den Zugriff auf die digi- tale Pflegedokumentation gemein- sam mit den Pflegekräften den Pa- tienten in einer Pflegeeinrichtung besser versorgen, ohne jedes Mal zu einem Hausbesuch in die Ein-

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richtung fahren zu müssen. Über sogenannte Telekonsile kann der Arzt Facharztgruppen hinzuziehen, die nicht vor Ort sind.

Welche Vorteile bietet die Tele- medizin im Bereich der Präven- tion?

Jedamzik: Speziell in der Präventi- on hat die Telemedizin das große Potenzial, dass Erkrankungen früh- zeitig erkannt und behandelbar wer- den. Durch den wachsenden Trend, eigene Gesundheitsdaten selbst- bestimmt durch Fitnessarmbänder oder vergleichbare Techniken zu er- fassen, könnten bei gesunden Men- schen erste Anzeichen einer ge- sundheitlichen Störung sichtbar gemacht werden. Auch für chro- nisch Kranke ergibt sich durch die durchgehende Betreuung und Ver- sorgung in der Sekundärprävention eine Steigerung der Lebensqualität.

Griewing: Erlauben Sie mir die Fra- ge anhand eines kurzen Beispiels zu beantworten: Wenn durch den Einsatz von Telemonitoring-Syste- men auch nur eine akute Dekom- pensation einer Herzrhythmusstö- rung, die als Folge einen schweren Schlaganfall hätte, beim Patienten

verhindert beziehungsweise recht- zeitig erkannt wird, haben wir un- ser Ziel schon erreicht.

Wie kann Telemedizin zum Bei- spiel die Abläufe im Rahmen der Notfall- und Akutversorgung steuern und optimieren?

Griewing: Damit sprechen Sie ein Themenfeld an, mit dem wir uns gerade im Bereich der Schlagan- fallversorgung bereits seit über zehn Jahren beschäftigen. Wir ha- ben in unserer Arbeit den konkre- ten Nutzen und die Effekte einer telemedizinischen Voranmeldung durch den Rettungsdienst nachge- wiesen. Inzwischen wird in einschlä- gigen Leitlinien eine solche Informa- tionsübergabe gefordert. In Bay- ern haben wir nun die einzigartige Chance, die Vernetzung zwischen Klinik und Rettungsdienst flächen- deckend zu etablieren. Grund hier- für ist die Ausstattung aller rettungs- dienstlichen Fahrzeuge mit digitalen Erfassungsgeräten, die neben Ab- rechnung und Dokumentation auch Daten auf entsprechende Empfangs- systeme in die Klinik schicken kön- nen. Zahlreiche Kliniken haben den Nutzen bereits erkannt.

Jedamzik: Dass die in einem Pro- tokoll gesammelten Daten direkt aus dem Rettungswagen per Tab- let als Voranmeldung in die Notauf- nahme der Klinik geschickt werden können, spart wichtige Zeit für die Behandlung. So können in der Not- aufnahme bereits die entsprechen- den Vorbereitungen getroffen wer- den. In Zukunft wird die Telemedi- zin auch dabei helfen, die Patienten- ströme im Bereitschafts- und Not- falldienst besser zu steuern. Tele- fonische Triagesysteme haben zum Beispiel in der Schweiz schon seit einigen Jahren bewiesen, dass ei- ne telefonische Erstberatung sehr gut funktionieren kann und die Pa- tienten gezielter der für sie notwen- digen Behandlung zugeführt werden

können. Videosysteme können die Triage ergänzen. Dies kann die in Deutschland stark frequentierten Notaufnahmen entlasten.

Welche Zukunftsthemen sind im Bereich der Telemedizin in Pla- nung? Welche sind bereits in der Entwicklungsphase?

Griewing: Das ZTM versteht sich nicht nur als außeruniversitäre For- schungseinrichtung, sondern wir kooperieren auch mit zahlreichen universitären Forschungseinrichtun- gen. Hier lassen sich einige Trends erkennen. Dazu gehören meines Erachtens neue Möglichkeiten in der Sensorik. Hochleistungsfähige Sensoren werden immer kleiner, immer intelligenter und sogar güns- tiger. Spontan fallen mir dazu in- novative Pflaster oder sensorische Kontaktlinsen ein. Zudem bieten Entwicklungen neuer Interaktions- systeme – zum Beispiel „augmen- ted reality“ – sowie Ansätze aus der Robotik vielversprechende Po- tenziale. Nicht außer Acht lassen dürfen wir Assistenzsysteme für ein längeres Leben im eigenen Zu- hause, die auch eine gewisse Schnittmenge zur Telemedizin be- sitzen. Last but not least ist der Markt der Gesundheits-Apps nicht mehr wegzudenken.

Jedamzik: Auch der Einsatz von Telemedizin in der Pflege wird an Wichtigkeit gewinnen, mit Lösun- gen, wie wir sie bereits beschrie- ben haben und die die Ärzte und Pflegekräfte enger miteinander vernetzen. Die sensorbasierte Messung von Blutzuckerwerten und deren telematische Übertra- gung in die Arztpraxis wird bald Realität sein. Eine Vielzahl an ge- prüften und mit einem medizini- schen Gütesiegel versehenen Apps ist auf dem Markt, vor allem im Bereich Sport und Ernährung.

Die Datenbrille, und hier meine ich nicht die Googlebrille, wird nicht Professor dr.

Bernd Griewing:

„in der Telemedi- zin ist der Markt der Gesundheits-

apps trotz der oft legitimen Be- denken der Ärz- teschaft künftig nicht mehr weg- zudenken.“

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mehr aufzuhalten sein. Im Vorder- grund stehen jedoch alle Aktivitä- ten, die generell die Vernetzung der Akteure und damit die integrierte Versorgung fördern.

Wie können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten im Bereich der Telemedizin ge- schult werden?

Griewing: Das Thema Fortbildung war bereits im ersten Jahr unseres Bestehens eine inhaltliche Forde- rung des Ministeriums. Der Bedarf an Fortbildung und Schulung im ge- samten eHealth-Bereich wird zu- nehmen und auch notwendig wer- den – spätestens, wenn abrechen- bare Systeme zur Verfügung ste- hen. Hierzu sind wir eine Koopera- tion mit der Akademie für Gesund- heitswirtschaft Bad Kissingen ein- gegangen und haben mit der Hoch- schule für angewandte Wissen- schaften Würzburg-Schweinfurt einen Zertifikatslehrgang für die akademischen Teilnehmer entwi- ckelt. Er beinhaltet unter anderem Themen aus dem Bereich Technik, Medizin, Gesundheitsökonomie sowie rechtliche Rahmenbedingun- gen in Verbindung mit Telemedizin.

Grundsätzlich wird der Lehrgang natürlich berufsbegleitend und modular angeboten. Für alle Be- rufsbilder im Bereich der „Assis- tenz“ wird ein themennaher Lehr- gang auf IHK-Ebene angeboten.

Jedamzik: Die BTA hat einen inter- aktiven, speziell auf Ärzte zuge- schnittenen Zertifikatslehrgang Gesundheitstelematik entwickelt und das Konzept der Bayerischen Gesundheitsministerin übergeben.

Es ist unserer Ansicht nach von immenser Wichtigkeit, Fort- und Weiterbildungen in diesem The- menfeld anzubieten. Recherchen haben ergeben, dass Medizinstu- denten während ihres Studiums nicht oder nur sehr wenig mit The- menfeldern wie Telemedizin und

eHealth in Berührung kommen.

Dieser Lehrgang wird künftig nicht nur den medizinischen Fachberu- fen offen stehen, sondern allen, die sich in dem Thema weiterbil- den wollen. Darüber hinaus unter- stützen wir den Lehrstuhl für Ge- sundheitsmanagement der Univer- sität Erlangen-Nürnberg bei der Ausarbeitung eines Telemedizin- Lehrmoduls für den Master of Health and Business Administrati- on (MHBA), um auch in der Hoch- schullehre das Thema Telemedizin weiter voranzubringen.

Die Bayerische Gesundheitsmi- nisterin Melanie Huml fordert, dass die Telemedizin rasch in die Regelversorgung der GKV aufgenommen werden muss.

Wann glauben Sie, könnte dies Realität werden?

Griewing: Ich habe den Eindruck, dass wir uns in einem Hamsterrad befinden: Aufgrund der Rechtslage und der vorhandenen Zuständig- keiten tun wir uns derzeit noch schwer, gute Systeme, die neben- bei bemerkt dem Patienten sicher nicht schaden, auf die Straße zu bringen. Es ist unglaublich, wie viel Geld inzwischen in Forschungs- projekte investiert wurde, aber ab- sehbar zu keinem adäquaten Return on Investment führt. Hervorragen- de Ansätze und Ergebnisse müssen in der Schublade verschwinden. Das ist vor allem für unsere Patienten bedauerlich. Der Referentenent- wurf zum neuen eHealth-Gesetz auf Bundesebene stimmt mich diesbe- züglich nicht unbedingt fröhlicher.

Jedamzik: Es ist sehr bedauerlich, dass die von Staatsministerin Me- lanie Huml mehrmals geforderte Einführung von Telemedizin-Ziffern in EBM oder GOÄ bis heute nicht erfolgt ist. Ich bin jedoch zuver- sichtlich, dass diese bald zur Ver- fügung stehen. Wichtig ist jedoch, dass telemedizinische Ziffern so

präzise definiert sind, dass sie das reale Geschehen adäquat abbilden und einen angemessenen finanzi- ellen Rahmen bieten.

Was antworten Sie Telemedizin- Gegnern, die hierdurch die per- sönliche Arzt-Patienten-Bezie- hung in Gefahr sehen?

Jedamzik: Diese lade ich ganz herz- lich zu uns nach Ingolstadt ein, da- mit sie Telemedizin einmal mit eige- nen Augen erleben können. Vielen ist gar nicht klar, wie sich Teleme- dizin im Arbeitsalltag – zum Bei- spiel einer Praxis – einsetzen lässt und welche Vorteile sich daraus für die Arzt-Patienten-Beziehung und den Kontakt unter den Ärzten ergeben. Der Einsatz von Teleme- dizin soll niemals ein Ersatz für ei- ne ärztliche Leistung sein oder die Arzt-Patienten-Beziehung stören, sondern kann und soll immer nur ein unterstützendes Instrument für die ärztliche Versorgung sein.

Griewing: Auch ich kann eher einen intensiveren Kontakt zwischen Arzt und Patient durch den Einsatz von Telemedizin feststellen und hierfür zahlreiche Beispiele nennen. Inter- essanterweise bestätigen die Pa- tienten genau dieses Phänomen. Es ist am Ende auch eine Frage, ob ich telemedizinisch betreut werde oder alternativ gar keine Betreuung mehr empfangen kann. Wenn ich gefragt werde, warum wir Telemedizin ma- chen, kann ich darauf nur eine Antwort geben: Weil WIR die Ex- pertise haben und weil wir es kön- nen. Und mit WIR meine ich nicht unbedingt das ZTM, damit meine ich unsere gesamte Gesellschaft.

Herr Dr. Jedamzik, Herr Profes- sor Dr. Griewing, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke, Dr. Christoph Goetz (beide KVB)

(16)

Für das Projekt MTaU wurde dem niederge- lassenen augen- arzt dr. Manfred

Westhoff aus dem oberbayeri- schen Kösching auch der Bayeri- sche innova-

tionspreis Gesundheitstele-

matik verliehen.

V

iele Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind nicht mehr in der Lage, einen Augenarzt aufzusuchen, obwohl gerade für sie regelmäßige Unter- suchungen oder Screening-Verfah- ren zur Abwendung schwerwiegen- der Zustände entscheidend wären.

Bisher können nämlich Augenärzte mit ihren großen Geräten in der

Regel keine Hausbesuche machen.

Verschärft wird diese Situation im ländlichen Raum und aufgrund zu- nehmender Herausforderungen des demografischen Wandels.

Bei Patienten solcher Einrichtun- gen, die sonst keine regelmäßige Augenuntersuchung erfahren wür- den, kann eine mobile, telemedi- zinisch-vernetzte Augenuntersu- chung zum Einsatz kommen, um

Bedarf und Möglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen können inzwischen in Einklang gebracht werden, wenn geschulte Helfer Augenuntersuchungen mittels mobiler Geräte vor Ort durchführen und die ärztliche Befundung telemedizinisch einholen. Dieser bayerische Ansatz des niedergelassenen Augenarztes Dr. Man- fred Westhoff kann tradierten ärztlichen Verfahren einen neuen Impuls geben.

MTaU: daS MOBile Tele-aUGenKOnSil

auf das erhöhte Risiko zu reagie- ren. Potenzielle Erblindungsursa- chen, wie Glaukom oder Makula- degeneration, könnten so frühzei- tig erkannt und in Folge noch recht- zeitig behandelt werden. Hier setzt das mobile telemedizinisch-ver- netzte Augenuntersuchungssystem (MTAU) an, das gerade in Bayern klinisch getestet wird. Es bietet ei- ne neue Chance für ein umfassen- des Augenvorsorgeprogramm mit verschiedenen Untersuchungsmög- lichkeiten vor Ort.

Konkret können unter anderem Refraktionsmessung, Sehschärfe, Augeninnendruck und Gesichts- feld, wie vorderer (Hornhaut und Linse) und hinterer Augenabschnitt (Netzhaut, Makula und Sehnerv) mittels mobiler Geräte erfasst wer- den. Alles wird berührungslos und ohne Pupillen erweiternde Augen- tropfen gemessen. Dadurch kann die Untersuchung direkt im Alten- oder Pflegeheim durch geschulte Mitarbeiter mit transportablen Ge- räten erfolgen.

Strukturierte abläufe Nach Ankündigung der Untersu- chung in der Einrichtung an einem oder mehreren Tagen können Ter- mine vereinbart, Untersuchungs- listen erstellt und Einverständnis- erklärungen und Anamnesebögen vorbereitet werden. Die Einverständ-

niserklärungen werden benötigt, damit das Tele-Ophthalmologische Institut die Aufnahmen auswerten kann. Sie gestatten auch, dass der betreuende Augenarzt auf die Un- tersuchungsdaten zugreifen darf, um – falls nötig – optimal weiter- behandeln zu können. Am Unter- suchungstag besucht ein Mitarbei- ter des Tele-Ophthalmologischen Instituts die Patienten, bespricht den Anamnesebogen und führt die Untersuchungen durch.

Die Auswertung bleibt in den Hän- den eines Augenarztes des Insti- tuts, an den als Befunder die Da- ten aus den Geräten telemedizi- nisch übermittelt werden. Er beur- teilt, ob eine ernsthafte Augener- krankung vorliegt und eine schnel- le Vorstellung beim Arzt oder in der Klinik notwendig ist, ob ein kontrollbedürftiger Zustand vor- liegt, der eine Terminvereinbarung für die Praxis notwendig erschei- nen lässt, oder ob zurzeit keine ernsthafte Augenerkrankung vor- liegt und daher eine turnusmäßige Routinekontrolle ausreichend wä- re. Gegenwärtig wird das Untersu- chungsergebnis per Brief zuge- sandt und – wenn gewünscht – der Augenarzt sowie der Hausarzt informiert.

Dr. Christoph Goetz Leiter Gesundheitstelematik (KVB)

(17)

P

ädExpert, ein Pilotprojekt des Berufsverbands der Kin- der- und Jugendärzte in Bayern, fördert die Zusammenar- beit zwischen hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendärzten sowie pädiatrischen Spezialdisziplinen.

Entwickelt wurde das Programm von Dr. Martin Lang aus Augsburg, Dr.

Otto Laub aus Rosenheim und Dr.

Wolfgang Landendörfer aus Nürn- berg. Kernelement des Projekts ist eine eigens programmierte IT-Lö- sung, die eine Online-Konsultation fachärztlich tätiger Pädiatrie-Exper- ten durch einen hausärztlich täti- gen „Basisarzt“ flächendeckend in Bayern ermöglicht. Dem Patienten bleiben dadurch lange Anfahrts- wege erspart.

Eine telemedizinische Beratung kommt für Indikationen in Betracht, bei denen eine persönliche Patien- tenvorstellung bei einem Experten nicht zwingend notwendig ist. Der- zeit existieren sieben Indikationen, zu denen jeweils ein Facharzt kon- sultiert werden kann. Der teilneh- mende Basisarzt kann den Exper- ten während des Behandlungspro- zesses jederzeit zu Diagnostik, The- rapie oder Verlaufsbeurteilung hin- zuziehen. Die Eingabe der vorlie- genden medizinischen Daten durch

Seltene und chronische Erkrankungen treten bei Kindern und Jugendlichen immer häufiger auf. In vielen Fällen muss ein fachärztlicher Schwerpunkt-Pädiater als Experte hinzugezogen werden. Patienten in ländlichen Gebieten müssen dafür oft weite Fahrtwege in Kauf nehmen. Das telemedizinische Konsiliararztsystem PädExpert möchte diese Versorgungslücke schließen. Das Projekt wurde 2014 mit dem Bayerischen Gesundheitspreis in der Kategorie „Zukunft Telemedizin“

ausgezeichnet.

PÄdexPeRT ® – ein zUKUnFTS- PROJeKT

den Basisarzt erfolgt mithilfe von Anfragemasken, die mit vorgege- benen Algorithmen die medizini- schen Fragestellungen strukturie- ren. Über eine eigens entwickelte sichere Datenverbindung (Data- Split) werden die eingegebenen Daten getrennt nach persönlichen und medizinischen Daten sowie Anhängen auf drei verschiedenen Servern gespeichert. Der ausge- wählte Experte kann über einen Schlüssel auf die Daten zugreifen und leitet zeitnah und leitlinienge- stützt seine Einschätzung sowie Empfehlung über das DataSplit- System an den Basisarzt weiter.

Derzeit stehen den 50 teilnehmen- den Kinder- und Jugendärzten zehn Expertenpädiater aus verschiede- nen Fachdisziplinen zur Verfügung, 150 Patienten konnten bis jetzt te- lemedizinisch behandelt werden.

Nach der dreijährigen Entwicklungs- und Pilotphase, die vom Gesund- heitsministerium in Bayern gefördert und in 2015 abgeschlossen sein wird, strebt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine Wei- terführung von PädExpert mit inte- ressierten Krankenkassen an. Eine Einführung in anderen Bundeslän- dern ist nicht ausgeschlossen.

Für angehende und bereits ambu- lant tätige Mediziner, so Lang, bie- te Telemedizin attraktive Vorteile:

Durch die Unabhängigkeit von einer Praxispräsenz würden neue Arbeits- zeitmodelle und damit die Verein- barkeit von Familie und Beruf ge- fördert, außerdem könne der dro- hende Haus- und Fachärzteman- gel gerade in den ländlichen Gebie- ten so teilweise aufgefangen wer- den.

Anja von Olnhausen (KVB)

dr. Martin lang aus augsburg hat das teleme- dizinische Konsi- liararztsystem Pädexpert zu- sammen mit zwei Kollegen entwickelt, um ländliche Versor- gungslücken zu schließen.

(18)

D

er Kongress wurde wieder in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsminis- terium für Gesundheit und Pflege veranstaltet, dessen Chefin, Staats- ministerin Melanie Huml, es sich nicht nehmen ließ, die Eröffnungs- rede zu halten und im Anschluss drei Projekten den Bayerischen In- novationspreis Gesundheitstele- matik zu überreichen. „Mit dem In- novationspreis wollen wir hervorhe-

ben, welche bedeutenden Impulse die Technologie für das Gesundheits- wesen geben kann. Für den globa- len Wettbewerb in der Telemedizin sind technische Innovationen und unternehmerischer Mut notwendig.

Deshalb ist es sinnvoll, die heutigen Ideenträger und Gründer in der Ge- sundheitstelematik gezielt zu för- dern“, so Huml in ihrer Laudatio.

Genau dies ist auch das Ziel von Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäfts-

„Telemedizin: Schrittmacher des Gesundheitswesens“ – so lautete das Motto des Fachkongresses, der Ende März zahlreiche Besucher in das Hörsaalgebäu- de der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg lockte. An zwei Tagen konnten sich Interessenten in Fachforen, inter- aktiven Veranstaltungen und selbstverständlich auch in persönlichen Gesprächen von der Leistungsfähigkeit der Telemedizin im Freistaat überzeugen.

dRiTTeR BaYeRiSCheR TaG deR TeleMedizin

führer der Bayerischen TelemedAl- lianz und Organisator des Kongres- ses. Mit den diesjährigen Themen wollen er und seine Mitstreiter eine Brücke zwischen etablierten Ver- sorgungsstrukturen und innovativen Entwicklungen in den Bereichen eHealth und Telematik schlagen. Die Telemedizin sei ein Schrittmacher des Gesundheitswesens, weil sie den Taktschlag dafür erhöhe, dass Informationen schnell und zielge-

richtet ausgetauscht, Prozesse ef- fektiver gestaltet und die Qualität der Patientenversorgung optimiert würden, so Jedamzik. Darüber hin- aus schaffe die Telemedizin auch Nischen für neue Entwicklungen und Branchen, welche die medizi- nische Versorgung zukünftig be- einflussen werden, beispielsweise indem sie für Patienten und deren Angehörige die Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung erweitere.

Dass technische Möglichkeiten und bestehendes Recht und Ge- setz mitunter nicht immer ganz kompatibel sind, zeigte sich in ei- nem der anschließenden Fachfo- ren, in dem es um die Vertraulich- keit von Gesundheitsinformatio- nen ging. Insbesondere stand die Frage im Raum, wie Gesundheits- systeme mit industriegetriebenen innovativen Produkten – wie bei- spielsweise Gesundheits-Apps – umgehen sollen, die eine schier endlose Datenmenge generieren und potenziell durchaus auch einen Mehrwert für das Gesundheitssys- tem und die Patienten darstellen.

Wie allerdings die Kontrolle und die Abschöpfung des Mehrwerts der sensiblen Daten aussehen könnten, ist weit weniger klar. Vie- le Anwender wissen nicht, dass beispielsweise auch bei einigen Fitness-Apps die Daten vom eige- nen Gerät nicht unmittelbar zur gesetzlichen Krankenkasse über- tragen, sondern eventuell zu kom- merziellen Zwecken von weiteren Dienstleistern – teilweise im Aus- land – ausgewertet werden. Hier gerät der Datenschutz in einem sensiblen Bereich in die Defensive und es steht zu befürchten, dass gesetzgeberische Maßnahmen dieser Realität hinterherlaufen.

Markus Kreikle (KVB) dr. Siegfried

Jedamzik (links) und Gesund- heitsministerin

Melanie huml überreichen den Bayerischen innovationspreis Gesundheitste-

lematik.

(19)

S

ogenannte ärztliche Leitli- nien sind rechtlich nicht bin- dende, systematisch ent- wickelte Hilfen zur Entscheidungs- findung in spezifischen klinischen Situationen. Mehr als 160 medizi- nische Fachgesellschaften sammeln und veröffentlichen inzwischen ihre Leitlinien. Diese Empfehlungen be- ruhen auf aktuellen wissenschaft- lichen Erkenntnissen sowie auf in der Praxis bewährten innovativen Verfahren und sollen in der Medi- zin für mehr Sicherheit sorgen.

Daher werden in den Leitlinien ärztlicher Disziplinen telemedizini- sche Lösungen inzwischen auch zunehmend befürwortet. Aktuelle Positionen zur Telemedizin werden in jüngster Zeit auch über die An- sätze innerhalb der Leitlinien hin- aus in den verschiedensten For- men von Kriterienkatalogen, Vor- aussetzungen, Empfehlungen, Vor- gaben oder Leitsätzen thematisiert.

Dabei gibt es viele unterschiedliche Ansätze und Blickwinkel, die eher den technologischen Gesamtkon- text als die evidenzbasierte Thera- pie in den Mittelpunkt stellen. So heterogen sich diese Landschaft gegenwärtig entwickelt, so sehr wird auch deutlich, wie sich tele- medizinische Verfahren zu einem eigenständigen, medizinischen In- strumentarium entwickeln.

Seit dem Vorstoß durch den 113.

Deutschen Ärztetag vor fünf Jahren und dessen Forderung nach „Vor- aussetzungen für gute Telemedizin“

sowie nach einem im Rahmen des

Als Bausteine für die deutsche eHealth-Strategie spielen Empfehlungen, Kriterien- kataloge, klinische Leitlinien oder Entscheidungshilfen medizinischer Disziplinen eine immer wichtigere Rolle. Einige Fachgesellschaften haben hier längst vorgelegt.

TeleMedizin – VOn deR

eMPFehlUnG zUR leiTlinie

jährlichen IT-Gipfels der Bundes- kanzlerin von der eHealth-Initiative erarbeiteten „Kriterienkatalog für die Planung, Durchführung und Eva- luation telemedizinischer Projekte“

im Jahr 2012 wurden immer wieder einzelne Komponenten zur Forma- lisierung von Methoden beschrie- ben. Auch in die Erarbeitung rele- vanter Kriterien für eine flächen- deckende Kostenübernahme der Regelversorgung ist Bewegung ge- kommen. Zwei Beispiele machen die unterschiedlichen Ansätze deutlich:

„ Die Arbeitsgruppen „Rhythmo- logie“ und „Telemonitoring“ der Deutschen Gesellschaft für Kar- diologie (DGK) gaben Mitte 2013

„Empfehlungen zum Telemoni- toring bei Patienten mit implan- tierten Herzschrittmachern, De- fibrillatoren und kardialen Re- synchronisationssystemen“ he- raus. Hierbei wurden spezielle Verfahren für Telemonitoring bei spezifischen kardiologischen Krankheitsbildern behandelt.

„ Einen deutlich anderen Ansatz verfolgte Anfang 2014 die Kom- mission „Telemedizin“ der Deut- schen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) mit ihren „Leit- sätzen zur Implementierung te- lemedizinischer Leistungser- bringung“. Dabei wurden unter sieben globalen Schlagworten fast formelhaft allgemeine Ori- entierungssätze vorgelegt.

Gegenwärtig wird an so vielen ver- schiedenen Stellen gearbeitet, dass

die Gesamtlandschaft sowie die individuelle Gemengelage selbst für Insider schwer überschaubar sind. Zur Verbesserung der Trans- parenz ist deshalb derzeit eine un- abhängige Umfrage in Vorbereitung.

Im Kern geht es darum, herauszu- filtern, welche telemedizinischen Anwendungen oder Leistungen be- reits in die medizinischen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaf- ten Einzug gehalten haben. Darüber hinaus geht die Suche nach noch unveröffentlichten Kriterienkatalo- gen, Voraussetzungen, Empfehlun- gen oder sonstigen telemedizini- schen Vorgaben weiter, da diese besonders für klinisch tätige Ärzte interessant sind. Erste Ergebnisse der Umfrage werden wohl noch in diesem Jahr vorgelegt.

Dr. Christoph Goetz Leiter Gesundheitstelematik (KVB)

Unterstützen Sie uns!

Wenn Ihnen bisher wenig ver- öffentlichte Ansätze oder Pla- nungen Ihrer Fachgesellschaft hinsichtlich Empfehlungen, Kriterienkatalogen, klinischer Leitlinien oder Entscheidungs- hilfen zur Telemedizin bekannt sind, freuen wir uns über ent- sprechende Hinweise per E-Mail an Christoph.Goetz@

kvb.de oder telefonisch unter 0 89 / 5 70 93 – 24 70.

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