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Praxisnetz-Nachweisuebersicht-Anerkennung-Stufe-I

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Academic year: 2022

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Nachweisübersicht für die Stufe I

Versorgungsziele / Kriterien (§ 5 der Richtlinie der KVB) Vorgabe aus Richtlinie der KVB Inhalte Nachweise

1. Versorgungsziel Patientenzentrierung Kriterium „Patientensicherheit“

Medikationsplan:

Nachzuweisen ist ein Muster-Medikationsplan, den das Praxisnetz verbindlich für jeden Patienten, der gleichzeitig mind. drei verordnete Arzneimittel anwendet, eingeführt hat und den Umgang mit unerwünschten

Arzneimittelwirkungen verbindlich regelt.

Medikationsplan Einreichung eines Muster- Medikationsplans

Prozessbeschreibung

„Medikationspläne /

Diskussion und Umgang mit unerwünschten

Arzneimittelwirkungen“

(Anlage I1) Kriterium „Therapiekoordination / Kontinuität der Versorgung“

Nachzuweisen sind:

 Einführung eines Fallmanagement für Patienten, das alle Abläufe der Behandlung verbindlich regelt.

 Anwendung einer Netzcheckliste zum Überleitungsmanagement.

Fallmanagement für Patienten

Einreichung netzspezifischer Ablaufprotokolle, die über Abläufe, Pfade und Standards des netzinternen Fallmanagements Auskunft geben

Netzcheckliste zum Überleitungsmanagement

Einreichung einer netzintern abgestimmten Muster- Netzcheckliste Kriterium „Befähigung / Informierte Entscheidungsfindung“

 Nachzuweisen sind:

Verwendung von vorhandenen qualitätsgeprüften Informationsquellen (z. B. KBV

Patienteninformationen) oder eigenen erstellten Informationsmaterialien zur Information der Patienten.

Angebot von Schulungen für Patienten mit mind.

zwei medizinischen Indikationen und / oder deren pflegende Angehörige.

Vorhaltung von aktualisiertem

Informationsmaterial zu Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfegruppen, Patientenverbände und psychosozialen Beratungseinrichtungen sowie deren regelmäßige Aktualisierung (mind. einmal jährlich).

Vorhaltung von krankheitsspezifischem Informationsmaterial für Patienten

Selbsterklärung im Anerkennungsantrag

Angebot von Schulungen für Patienten und / oder für deren pflegende

Angehörige

Einreichung einer im Praxisnetz abgestimmten tabellarischen Übersicht (Anlage I2). Mind. zwei der angebotenen Schulungen sind in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung durchgeführt worden.

Aktualisiertes

Informationsmaterial zu Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfegruppen, Patientenverbände und

Selbsterklärung im Anerkennungsantrag

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Vorgabe aus Richtlinie der KVB Inhalte Nachweise

psychosozialen Beratungseinrichtungen

Kriterium „Barrierefreiheit im Netz“

Das Praxisnetz hat nachzuweisen, dass es sich Ziele zur schrittweisen Umsetzung der

Barrierefreiheit im Praxisnetz gesetzt hat.

Barrierefreiheit bezieht sich auf die räumliche Umgebung, die Kommunikation und die Patienten- Informationen.

Ziele zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Prozessbeschreibung

„Barrierefreiheit im Praxisnetz“ (Anlage I3)

2. Versorgungsziel Kooperative Berufsausübung Kriterium „Gemeinsame Dokumentationsstandards“

Nachzuweisen sind Netzstandards zur Patientendokumentation z.B. mittels einer Verfahrensanweisung.

Netzstandards zur Patientendokumentation

Prozessbeschreibung

„Gemeinsame

Dokumentationsstandards“

(Anlage I4) Kriterium „Wissens- und Informationsmanagement“

Nachzuweisen ist ein standardisiertes Verfahren, um die Aktualität sowie die Vollständigkeit des Wissen- und Informationsstands innerhalb des Netzes sicher zu stellen.

standardisiertes Verfahren zum Austausch von Wissen und Information.

Prozessbeschreibung

„Aktualität und

Vollständigkeit des Wissens- und Informationsstandards“

(Anlage I5) Kriterium „Kooperationen mit anderen Leistungserbringern“

Nachzuweisen sind:

Abschluss von mindestens zwei

Kooperationsverträgen (einen mit einem nicht- ärztlichen Leistungserbringer und einen mit einem stationären Leistungserbringer).

Bestätigung, dass das Praxisnetz über

Regelungen zum Überleitungsmanagement und über einen Koordinationsarzt, der für eine sektorenübergreifende Begleitung des Patienten zuständig ist, verfügt.

Interprofessionelle und intersektorale

Kooperationen

Bestätigung im Anerkennungsantrag

Das Netz verfügt über Regelungen zum

Überleitungs-management und über einen

Koordinationsarzt

Selbsterklärung im Anerkennungsantrag

3. Versorgungsziel Verbesserte Effizienz / Prozessoptimierung Kriterium „Nutzung (oder Einbeziehung) Patientenperspektive“

Nachzuweisen ist ein Beschwerdemanagement.

Das Praxisnetz nutzt abgestimmte, schriftliche Regelungen zu Patientenrückmeldungen, die festlegen, auf welchen Wegen und durch wen in den Praxen Beschwerden und Vorschläge entgegengenommen werden und wie die Bearbeitung erfolgt.

Nutzung eines Beschwerde- management

Prozessbeschreibung

„Beschwerdemanagement im Praxisnetz“ (Anlage I6)

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Vorgabe aus Richtlinie der KVB Inhalte Nachweise

Kriterium „Wirtschaftlichkeitsverbesserungen“

Nachgewiesen werden sollen netzspezifische Maßnahmen (z. B. bestimmtes Verfahren bei Wiederholungsverschreibungen, Fallsteuerung) zu veranlassten Leistungen und

Krankenhauseinweisungen, um

Wirtschaftlichkeitsverbesserungen zu erzielen.

Vereinbarung von netzspezifischen Maßnahmen zu Wirtschaftlichkeitsver- besserungen

Prozessbeschreibung

„Wirtschaftlichkeitsver- besserungen“ (Anlage I7)

Kriterium „Nutzung von Qualitätsmanagement“

Nachgewiesen sind:

Abstimmungen des Praxisnetzes über Grundsätze des Qualitätsmanagements und Instrumente zum Qualitätsmanagement.

Festlegung einheitlicher Qualitätsziele, die das Praxisnetz regelmäßig kontrolliert um

kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen zu erzielen.

Das Netz verfügt über ein Qualitätsmanagement und benennt einen QM- verantwortlichen Arzt und einen QM-verantwortlichen nicht-ärztlichen Mitarbeiter

Selbsterklärung im Anerkennungsantrag

Anwendung einheitlicher Qualitätsziele

Prozessbeschreibung

„Einheitlich angewandte Qualitätsziele“ (Anlage I8)

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