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Als maximale Gebäudehöhe gilt das Ma&szlig

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Academic year: 2022

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(1)278/2. der Hornungsbrücke 277/1 275/1. 231/4 230/2 26. 285/3 305/6. 1. Art der baulichen Nutzung. 28 251/1. M 1:1.000. 36. Gas. GI. 307/35 249/1. 244/3. Ga. 0. 30. N. 34. D. In den Baugebieten werden die maximal zulässigen Ge- § 18 BauNVO bäudehöhen durch Einschrieb in den Plan festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe gilt das Maß zwischen der Bezugshöhe und dem Schnittpunkt zwischen der Verlängerung der Außenwand und Oberkante First.. Industriegebiet (sh. textliche Festsetzungen Punkt 1). 3.1. (§ 9 BauNVO). 0 +2. 2. Maß der baulichen Nutzung. s. (§ 5 (2) Nr. 1, § 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO). 250/1 252/1 254/1. e raß isst n n a Joh D. 0,7. 33. 300. 00 DN9. DN. V 20k. Gas. 6,0 35. 307/24. Baumassenzahl 4.. Baugrenze. DN3 00. kV. 3.2. (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO). 307/31 20. Grundflächenzahl. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen. kV 110. 4.1. 4. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen. 316/5. (§ 5 Abs.2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs.1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB). Elektrizität. Hor. nun. 0. gsm. 100. DN. ühle. 316/6. 2,0 0. 314/4 314/5. unterirdisch, mit Schutzstreifen in Meter, Zweckbestimmung siehe Text. 20k. oberirdisch, mit Schutzstreifen in Meter, Zweckbestimmung siehe Text (sh. Begründung S. 6). Fu. 6,0. -Ka. lda. 0,7. 124/1. na. 6. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz. l. Gebäudehöhe max. 267,50 m ü. NN. 1.. Erklärung der 16 2. 2.. 3.. (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB) 25,00. 25,00. D. Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB). 307/63 123/5. 7. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs.2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs.1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB). 123/4 1/3. 4. 1. 5. 2.. Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 BauGB). 23/3. 172/6. 3. 6.. 8. Sonstige Planzeichen 21. 140/5. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans. M 1:2.000. (§ 9 Abs. 7 BauGB ). TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Textliche Festsetzungen. 140/4. 7. 4. 8. 5.. Stand 18.07.2013. NR.. FESTSETZUNGEN. ERMÄCHTIGUNG. 1.. Im Industriegebiet GI sind die folgenden gem. § 9 (2) BauNVO zulässigen bzw. gem. § 9 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe und Anlagen nicht zulässig:. § 1 (5, 6, 9) Nr. 1 i.V.m. § 9 (2, 3) BauNVO. 172/7. 23/4 Flur 10. Externe Ausgleichsfläche in der Fuldaaue Gemarkung Horas, Flur 5 Teilflächen der Flurstücke 140/3 und 140/4. 3/2. 3/10 3/4. 3/7. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). (2). Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S.132), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl I S.466). Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I, S. 2542) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz HAGBNatSchG vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629). Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler DenkmalSchutzG in der Fassung vom 05.09.1986 (GVBl. I 1986, S.1269), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 72,80). Tankstellen (Nr. 2),. (4) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.. Gesetz über die Umweltprüfung UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892) Hessische Bauordnung HBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.06.2002 (GVBl. I, S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2010 (GVBl. I S. 429). 8.. (3) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, soweit sie in den Baukörper des Betriebes baulich integriert sind und sich bezüglich Grundfläche und Baumasse dem Hauptbetrieb unterordnen.(1). Planzeichenverordnung 1990 PlanzV vom 08.12.1990 (BGBl 1991 I, S. 58, BGBl. III 213-1-6). (5) Betriebe, die der Genehmigungspflicht nach BImSchG unterliegen, sind unzulässig. 2.. 2.1. 2.2. Maß der baulichen Nutzung. 6.. 7.. (1) Einzelhandel sowie Großhandel mit einzelhandelsähnlicher Vertriebsstruktur sind im Geltungsbereich nicht zulässig. Ausnahmsweise dürfen die in dem Gebiet ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe auf einem der bebauten Betriebsfläche untergeordneten Teil von 10% bis maximal 200m² pro Betrieb Produkte verkaufen, die sie in dem Gebiet selbst hergestellt, weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet haben oder die sie in ihrer handwerklichen oder gewerblichen Tätigkeit in branchenüblicher Weise installieren, einbauen oder warten.. 140/3. nach 13a ohne Erstbeteiligung:. Verfahrensvermerke. Die Bezugshöhe für Gebäudehöhen wird von der Oberkan- § 18 BauNVO te der natürlichen Höhe der Geländeoberfläche im Gebäudemittelpunkt gemessen. Auewaldentwicklung an der Fulda bei Horas. Grundstücksfreiflächen. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB. § 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 16-20 BauNVO. In den Baugebieten werden die maximal zulässigen Ge- § 18 BauNVO bäudehöhen durch Einschrieb in den Plan festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe gilt das Maß zwischen der Bezugshöhe und dem Schnittpunkt zwischen der Verlängerung der Außenwand und Oberkante First. Die Bezugshöhe für Gebäudehöhen wird von der Oberkan- § 18 BauNVO. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS durch die Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2013. BEKANNTMACHUNG des Aufstellungsbeschlusses am 07.05.2013 in der Fuldaer Zeitung. Fulda, den 18.09.2013. Fulda, den 18.09.2013. Der Magistrat der Stadt Fulda. Der Magistrat der Stadt Fulda. (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB. Die nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu mindestens 80 % mit Gehölzen fachgerecht zu bepflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.. Bei Betriebsansiedlugen/Nutzungsänderungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist je nach Betriebsart und Immissionssituation (Lärm, Staub, Gerüche, Schadstoffe) eine gutachterliche Untersuchung (Prognose) im Hinblick auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Wohnbebauung entlang der Johannisstraße erforderlich. Nach dem Bundes – Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen sind nur in den ausgewiesenen GI-Gebieten zulässig. Die für den Immissionsschutz zuvorh. Flurgrenze mit Flurnummer ständige Behörde ist im jeweiligen Verfahren zu beteiligen.. (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. (Siegel). BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.05.2013 über die Offenlegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.. Fulda, den 18.09.2013. Fulda, den 18.09.2013. Der Magistrat der Stadt Fulda. Der Magistrat der Stadt Fulda (Siegel). (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. (Siegel). SATZUNGSBESCHLUSS durch die Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2013. RECHTSKRAFT Der Bebauungsplan wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Fuldaer Zeitung am 17.09.2013 rechtskräftig.. Fulda, den 18.09.2013. Fulda, den 18.09.2013. Der Magistrat der Stadt Fulda. Der Magistrat der Stadt Fulda. (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. (Siegel). (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. (Siegel). FULDA. und Hinweise. UNSERE STADT. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gilt die StellKartengrundlage am Fulda Beispiel platzsatzung der Stadt in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. 17 2Der. (Siegel). OFFENLEGUNG Die Offenlegung des Entwurfes wurde am 07.05.2013 in der Fuldaer Zeitung bekannt gemacht. Der Entwurf lag in der Zeit vom 15.05.2013 bis 17.06.2013 zur Einsichtnahme aus.. (gez.) Gerhard Möller Oberbürgermeister. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelt- § 9 (1) Nr. 24 BauGB i.V. einwirkungen mit § 1 (4) BauNVO. Hinweise Nachrichtliche Übernahmen. (§ 5 Abs.2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs.1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB). V. GI. Fl.3. 5. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen 6,5 0. § 9 (1) Nr. 1 BauGB und §§ 16-20 BauNVO. Als Ausgleich für die Teilrodung eines gesetzlich geschützten Auewaldreliktes sind auf der externen Kompensationsfläche 200 m2 Ufergehölze aus Weidenstecklingen und Erlen zu pflanzen. Die Pflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.. 348/13. kV. 32. 240/4. 246/3. 2.1. 2.2. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB - §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO). 236/2. 240/6. Maß der baulichen Nutzung. Planzeichenerklärung. 30. 237/1. 2.. vorh. Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer. Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem ehemaligen Hinblick auf Bombenabwurfgebiet. die zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Wohnbebauung entlang der Johannisstraße erforderlich. Bodenfunde sind gem. § 20 Denkmalschutzgesetz zu beNach dem Bundes – Immissionsschutzgesetz genehmivorh. Gebäude handeln. Die Fundmeldungen sindin an Landesamt für gungsbedürftige Anlagen sind nur dendas ausgewiesenen Denkmalpflege, Abteilung und Frühgeschichte, GI-Gebieten zulässig. Die fürfür denVorImmissionsschutz zuMarburg Behörde oder an ist dieimUntere Denkmalschutzbehörde der ständige jeweiligen Verfahren zu beteiligen. Stadt Fulda zu richten. vorh. Topographie, z.B. Fahrbahnbegrenzungen Hinweise Für den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen gelten die Richtlinien für die Anlage Straßen, Abschnitt 4 RAS-LP Im Geltungsbereich des von Bebauungsplanes gilt die Stell4. platzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Heizöllageranlagen sind gem. § 31 Hessisches Wassergesetz Geltungsbereich (HWG) in Verbindung mit § 29 Anlagenverordnung Der des Bebauungsplanes liegt in einem (VAwS) der Bombenabwurfgebiet. Wasserbehörde des Landkreises Fulda anzuehemaligen zeigen.. Bodenfunde sind gem. § 20 Denkmalschutzgesetz zu beDie Installation von Wärmepumpen § 17 und § 19 handeln. Die Fundmeldungen sind ist an gem. das Landesamt für Hessisches Wassergesetz erlaubnispflichtig. Denkmalpflege, Abteilung(HWG) für Vorund Frühgeschichte, Marburg oder an die Untere Denkmalschutzbehörde der Maßnahmen zurrichten. Versickerung von Oberflächenwasser sind Stadt Fulda zu mit dem Kreisausschuss des Kreises Fulda, Fachdienst Bauen Umwelt, Sachgebiet und Bodenschutz Für denund Schutz von Bäumen bei WasserBaumaßnahmen gelten die abzustimmen. Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4 RAS-LP 4. Aufgrund der seit langer Zeit bestehenden industriellgewerblichen Nutzung Areals eine Belastung des Heizöllageranlagen sinddes gem. § 31ist Hessisches WassergeBodens im Plangebiet mit Altlasten umweltgefährsetz (HWG) in Verbindung mit § 29 bzw. Anlagenverordnung denden nicht auszuschließen. WerdenFulda im Bebau(VAwS) Stoffen der Wasserbehörde des Landkreises anzuungsplangebiet Eingriffe in den Boden vorgenommen, so zeigen. wird empfohlen, die Bauflächen hinsichtlich ihrer industriell-gewerblichen zu untersuchen, Die Installation vonVornutzung Wärmepumpen ist gem. § 17das undAltflä§ 19 cheninformationssystem des Landes Hessen einHessisches Wassergesetz (ALTIS) (HWG) erlaubnispflichtig. zusehen. Sollten bei Eingriffen in den Boden schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist auf sind der Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser Grundlage des §4 (1) Hessisches und Bodenmit dem Kreisausschuss des Kreises AltlastenFulda, Fachdienst schutzgesetz (HAltBodSchG) unverzüglich die BodenBauen und Umwelt, Sachgebiet Wasserund Bodenschutz schutzbehörde zu informieren. Dabei sind Maßnahmen, die abzustimmen. die Feststellung des Sachverhaltes oder die Sanierung behindern können, bis zur Freigabe durch die BodenAufgrund der seit langer Zeit bestehenden industriellschutzbehörde zu unterlassen. Sollten bei Eingriffen in den gewerblichen Nutzung des Areals ist eine Belastung des Boden schädliche Bodenveränderungen festgestellt werBodens im Plangebiet mit Altlasten bzw. umweltgefährden, ist auf der Grundlage des § 4 (1) Hessisches Altlasdenden Stoffen nicht auszuschließen. Werden im Bebauten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) unverzüglich ungsplangebiet Eingriffe in den Boden vorgenommen, so die Bodenschutzbehörde zu informieren. Dabei sind Maßwird empfohlen, die Bauflächen hinsichtlich ihrer indusnahmen, die die Feststellung des Sachverhaltes oder die triell-gewerblichen Vornutzung zu untersuchen, das AltfläSanierung behindern können, bis zur Freigabe durch die cheninformationssystem (ALTIS) des Landes Hessen einBodenschutzbehörde zu unterlassen. zusehen. Sollten bei Eingriffen in den Boden schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist auf der Grundlage des §4 (1) Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) unverzüglich die Bodenschutzbehörde zu informieren. Dabei sind Maßnahmen, die die Feststellung des Sachverhaltes oder die Sanierung behindern können, bis zur Freigabe durch die Bodenschutzbehörde zu unterlassen. Sollten bei Eingriffen in den Boden schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist auf der Grundlage des § 4 (1) Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) unverzüglich die Bodenschutzbehörde zu informieren. Dabei sind Maßnahmen, die die Feststellung des Sachverhaltes oder die Sanierung behindern können, bis zur Freigabe durch die Bodenschutzbehörde zu unterlassen.. und Böschungen. Stadtplanübersicht mit Geltungsbereich. Übersichtsplan. Stadtplanungsamt Postfach 2052 36010 Fulda Tel.: 06 61/102 1612 Fax: 06 61/102 2031 e-mail: stadtplanung@fulda.de. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 89 Änderung 1 "Kugelfabrik Fuldaaue" Maßstab 1:1000. Bearbeitet Gezeichnet. Zeichen. Datum. Be MB. 18.09.2013 18.09.2013. V:\Magistrat\Dez3\61\611\BAULEITPLANUNG\B-PLÄNE iV\BPL 089 Ä1 Kugelfabrik Fuldaaue\Arbeitspläne\BPL 089 Ä1 Kugelfabrik Fuldaaue.vwx.

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