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1WEGWEISER FÜR WERDENDE ELTERN

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WEGWEISER FÜR WERDENDE ELTERN

FAMILIENBEGLEITHEFT

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Familienbegleitheft 1

Wegweiser für werdende Eltern

3. Auflage, März 2021 Herausgeber:

Landratsamt Zwickau

Dezernat II – Jugend, Soziales und Bildung Jugendamt

Postfach 10 01 76 08067 Zwickau

Redaktion und Änderung:

Koordinierungsstelle „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“

Königswalder Straße 18 08412 Werdau

Telefon 0375 4402 -23270, -23271, -23272

Fax 0375 4402 -33273

E-Mail kindeswohl@landkreis-zwickau.de Internet www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl

Redaktionsschluss:

30. Oktober 2020

Redaktioneller Hinweis:

Keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Informationen können bereits zum Druck veraltet sein.

Gestaltung und Druck:

Förster & Borries GmbH & Co. KG Industrierandstraße 23

08060 Zwickau Förderung:

Freistaat Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Nachdruck und Verbreitung des Inhaltes – auch auszugsweise – sind nur mit Quellenangabe gestattet.

(3)

Liebe (werdende) Mütter und Väter, liebe Bürgerinnen und Bürger,

„ES GIBT KEINE GROSSEN ENTDECKUNGEN UND FORTSCHRITTE, SOLANGE ES NOCH EIN UNGLÜCKLICHES KIND AUF ERDEN GIBT.“

Dieser Ausspruch von Albert Einstein begleitet seit nunmehr 14 Jahren die Arbeit des „Netzwerkes zur Förderung des Kindeswohls“. Als Koordinierungsstelle dieses Netzwerkes haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, (werdenden) Eltern frühzeitig Informationen, Beratung, Unterstützung und Hilfe zur Verfügung zu stellen, damit Kinder im Landkreis Zwi- ckau gesund aufwachsen können.

Hierzu geben wir seit dem Jahr 2009 das Familienbegleitheft heraus, das Jahr für Jahr an Angeboten reicher geworden ist. Ausgegeben wurde es bislang an Eltern zum Begrüßungsbesuch der Aufsuchenden Familienbegleitung, die frisch- gebackenen Eltern ihre Glückwünsche überbringen.

Damit werdende Eltern, aber auch Eltern mit Kindern ab dem 7. Lebensjahr für sich wichtige Informationen und Ange- bote gebündelt finden können, gibt es seit dem Jahr 2018 drei aufeinander aufbauende Familienbegleithefte.

Unser besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden, mit deren Unterstützung die Familienbegleithefte entstehen konnten.

Mit ihnen ist es gelungen, viele Informationen für Sie als (werdende) Eltern zusammenzustellen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit Hilfe unserer Broschüren diejenigen Informationen und Kontakte finden, die Sie für Ihre aktuelle Lebenssituation benötigen. Wenn Ihnen etwas fehlt, Sie etwas nicht finden, dann lassen Sie es uns wissen.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie, herzlichst Ihre Koordinatoren

Michaela Petzold, Denise Schmeißer und Jens Voigtländer

DAS FAMILIENBEGLEITHEFT 3

hält Informationen für Eltern mit Kindern vom 7. bis zum 18. Lebensjahr bereit

DAS FAMILIENBEGLEITHEFT 1

ist für Schwangere, Paare mit Kinderwunsch sowie Schwangere und werdende Väter in Not.

DAS FAMILIENBEGLEITHEFT 2

wendet sich an junge Mütter und Väter sowie Eltern mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr.

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1 Kinderwunsch 7

1.1 Kinderwunschzentren 7

1.2 Ein Kind adoptieren – Annahme als Kind 7

2 Schwangerschaft und Geburt 10

2.1 Feststellung der Schwangerschaft/Gynäkologie und Geburtshilfe 10

2.2 Gynäkologische Untersuchung 10

2.3 Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik und vorgeburtlichen Untersuchungen 11 2.4 Verzeichnis der Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe 12

2.5 Hebammenhilfe 14

2.6 Porträt der Geburtskliniken 17

2.7 Medizinische Betreuung von Schwangeren mit einer Suchtbelastung 21 2.8 Verwaiste Mütter – Rückbildung und Trauerverarbeitung 21

3 Sorgerecht 23

3.1 Vaterschaftsanerkennung/Beurkundung von Sorgeerklärungen 23 3.2 Gemeinsame und alleinige elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern 23

3.3 Mutterschaft bei Minderjährigkeit 24

3.4 Stiefkindadoption 24

4 Rund ums Geld 26

4.1 Mutterschutzleistungen 26

4.2 Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld 27

4.3 Hilfen für Schwangere/Familien mit niedrigem Einkommen 28 4.4 Familien in Not – Leistungen der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ 33

4.5 Kindergeld 34

4.6 Ausbildungsförderung (BAföG)/Berufsausbildungsbeihilfe 34

4.7 Unterhaltsleistungen 35

5 Beratungsleistungen 40

5.1 Schwangerschafts(konflikt)beratung 41

5.2 Ehe-, Familien- und Lebensberatung 42

INHALTSÜBERSICHT

(5)

5.3 Aufsuchende Familienbegleitung 41

5.4 Aidshilfe Westsachsen 41

5.5 Integrations-/Migrationsberatung für Erwachsene 42

5.6 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 43

5.7 Suchtberatung 44

5.8 Allgemeine Sozialberatung/Kirchenbezirkssozialarbeit 44

5.9 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) 45

5.10 Sozialpsychatrischer Dienst 45

5.11 Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen 45

5.12 Beratung bei Trennung und Scheidung 46

6 Unterstützungsleistungen 48

6.1 Gesundheitliche Familienbegleitung 48

6.2 Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung 48

6.3 Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes/Hilfe zur Erziehung 48

7 Angebote für (werdende) Mütter und Väter 51

7.1 Mütter-, Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser 51

7.2 Bewegungsangebote 51

7.3 Bildungsangebote für werdende Mütter und Väter 51

8 Schwangere in Not 54

8.1 Vertrauliche Geburt 54

8.2 Zur Adoption freigeben 55

8.3 Schwangerschaftsabbruch 55

9 Bereitschaftsdienste, Krisentelefone und Notfalldienste 57

9.1 Bereitschaftsdienste 57

9.2

Krisendienste und Seelsorge

57

9.3

Unterstützung nach Gewalttaten 57

9.4

Notfalldienste

59

(6)

Kinderwunsch 1

(7)

STADT KINDERWUNSCHZENTRUM Chemnitz Kinderwunschzentrum

Leipzig-Chemnitz Jakobikirchplatz 4 09111 Chemnitz

Telefon: 0371 503498-0 E-Mail: info@ivf-chemnitz.de Chemnitz Praxisklinik City Leipzig

Flemmingstraße 2a 09116 Chemnitz

Telefon: 0372 433130-0

E-Mail: info@kinderwunschzentrum- chemnitz.de

Leipzig Praxisklinik City Leipzig Peterstraße 1

04109 Leipzig

Telefon: 0341 215855-0 E-Mail: info@ivf-city-leipzig.de Leipzig Kinderwunschzentrum

Leipzig-Chemnitz Goldschmidtstrasse 30 04103 Leipzig

Telefon: 0341 14120-0 E-Mail: info@ivf-leipzig.de

1 KINDERWUNSCH

Für viele Paare gehört ein Kind zum vollkommenen Glück.

Wenn Sie sich ein Kind wünschen, kann es hilfreich sein, sich mit dem weilblichen Zyklus auseinanderzusetzen.

Die optimalen Empfängnistage lassen sich mit bestimm- ten Zeichen eingrenzen. Wie schnell Ihr Kinderwunsch Realität wird, ist von verschiedenen Faktoren (z. B. Alter, Gewicht, Ernährung, Bewegung, Medikamente, Erkran- kungen u. v. m.) abhängig. Lässt eine Schwangerschaft eine gewisse Zeit auf sich warten, ist dies durchaus nor- mal. Häufig reicht es aus kleinere Lebensgewohnheiten zu ändern, um den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen.

Bleibt der ersehnte Wunsch jedoch aus und warten Sie mit Ihrem Partner Monat für Monat vergeblich auf den Eintritt einer Schwangerschaft, ist dies eine schmerzliche Erfahrung. Die Zyklusaufzeichnungen können dann dem Arzt wichtige Informationen liefern.

Wenn ein Kinderwunsch unerfüllt bleibt, ist es zunächst wichtig, mögliche körperliche Gründe für die ungewollte Kinderlosigkeit zu identifizieren. Diese können sowohl bei der Frau als auch beim Mann liegen. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit hauptsächlich bei der Frau vorkomme, liegt Fruchtbarkeitsstörung tatsächlich genauso häufig beim Mann wie bei der Frau vor. Beide Partner sollten sich daher untersuchen lassen. Gynäkologen, Urologen, sowie die Kinderwunschzentren sind in Fragen des Kinderwun- sches die richtigen Ansprechpartner.

1.1 KINDERWUNSCHZENTREN

Alle weiteren Fragen zum Kinderwunsch beantworten die vom Freistaat Sachsen geförderten Kinderwunschzen- tren. In der Nähe des Landkreises Zwickau befinden sich Folgende:

Darüber hinaus sind auf folgender Homepage wichtige In- formationen zusammengefasst:

www.familie.sachsen.de/leistungen-sachsen.html www.informationsportal-kinderwunsch.de

1.2 EIN KIND ADOPTIEREN – ANNAHME ALS KIND

Bleibt der Wunsch nach einem Kind unerfüllt, stellt sich für ein Paar eventuell die Frage, ob eine Adoption ein denk- barer Weg ist. Die Adoption schenkt einem Kind, welches nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, die Möglich- keit in einer Familie aufzuwachsen. Die Entscheidung ein Kind in seine Familie aufzunehmen, können auch Eltern mit leiblichen Kindern treffen.

Jedoch muss diese Entscheidung sorgfältig überlegt wer- den und benötigt Zeit. Eine Adoption bedeutet, ein Kind mit sämtlichen Rechten und Pflichten zu übernehmen.

Oft kommen sehr anspruchsvolle Herausforderungen auf das Elternpaar zu. So muss beispielsweise das Kind über dessen Herkunft aufgeklärt werden u. v. m. Weitere Anfor- derungen können hinzukommen, wenn sich ein Paar für die Aufnahme eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen entscheidet.

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Vorab sind viele Fragen zu beantworten und beide Partner müssen sich sowohl mit ihrer Situation, als auch mit der Situation des Kindes intensiv auseinandersetzen. Bei einer Adoption gelten besondere gesetzliche Bestimmungen und bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Weitergehende Auskünfte hierzu erteilt die Adoptionsver- mittlungsstelle Westsachsen.

Landkreis Zwickau, Jugendamt SG ASD - Sonstige Hilfen

Adoptionsvermittlungsstelle Westsachsen Königswalder Straße 18, Haus A

08412 Werdau,

Telefon: 0375 4402-23252 0375 4402-23251 0375 4402-23245

E-Mail: AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de Internet: www.landkreis-zwickau.de

(9)

Schwangerschaft und Geburt

2

(10)

2 SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT

Sie sind schwanger und möchten alles rund um die neun Monate Schwangerschaft bis zur Geburt ihres Babys er- fahren? Sie freuen sich auf eine spannende Zeit, neue Erfahrungen und einen wunderbaren neuen Lebensab- schnitt? Oder stellt Sie die Schwangerschaft vor eine un- geahnte Herausforderung, bringt sie Ängste und Befürch- tungen mit sich?

Nehmen sie sich Zeit und tauchen Sie ein in das Thema Schwangerschaft mit all ihren Facetten. In Schwanger- schaftsberatungsstellen, bei den Gynäkologen und Heb- ammen im Landkreis Zwickau erhalten Sie Unterstützung und Beratung.1

2.1 FESTSTELLUNG DER SCHWANGER- SCHAFT/GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE

Mittlerweile gibt es in jedem Drogeriemarkt diverse Schwangerschaftstests zu kaufen, die bereits auch schon vor Ausbleiben der Periode angewendet werden können.

Unumgänglich ist natürlich nach jedem positiven Schwan- gerschaftstest eine Untersuchung beim Gynäkologen.

Nur ein Gynäkologe kann eine Schwangerschaft verläss- lich bestätigen. Mittels Ultraschall kann bereits ab der 5.

Schwangerschaftswoche eine vorhandene Fruchthöhle in der Gebärmutter dargestellt werden. Ihr Frauenarzt berät Sie in einem persönlichen Gespräch zu allen relevanten Themen und steht Ihnen bei Fragen rund um Ihre Schwan- gerschaft zur Seite.

2.1.1 MUTTERPASS

Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche stellt der Frauenarzt den Mutterpass aus.

Dieser beinhaltet alle Informationen rund um Ihre Schwan- gerschaft. In ihm werden alle Angaben zu vorangegan- genen Schwangerschaften und Besonderheiten sowie die Krankenvorgeschichte und besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf festgehalten. Im Mutterpass wird der Schwangerschaftsverlauf mit all den ärztlichen Untersuchungen, die stationären Behandlungen, die Ultra- schalluntersuchungen und die Abschlussuntersuchungen nach der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett dokumentiert. Zusätzlich enthält er eine Übersicht des fe- talen Wachstumsverlaufs.

Während der gesamten Schwangerschaft sollte der Mut- terpass immer bei sich getragen werden, damit bei einem Notfall der behandelnde Arzt schnell und richtig reagieren

2.2 GYNÄKOLOGISCHE UNTERSUCHUNG

Die Zeit der Schwangerschaft ist geprägt von ständiger Entwicklung und Veränderung. Um diese gut im Blick zu haben, wird allen Schwangeren eine umfassende Betreu- ung und Beratung durch den Frauenarzt von der Kranken- kasse gewährt.

Um die Entwicklung des Kindes und den Gesundheitszu- stand der Mutter wahrzunehmen, finden Vorsorgeuntersu- chungen in der Regel zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig statt. Diese beinhalten u. a. verschiedene Laboruntersuchungen und Ultraschalluntersuchungen. Ziel der ärztlichen Betreuung ist es, für einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und das gesunde Heranwachsen des Kindes zu sorgen.

Zusätzlich dazu kann jede schwangere Frau durch weitere Laboruntersuchungen das Wissen um die Gesundheit des Kindes vergrößern, die Kosten dafür müssen allerdings pri- vat getragen werden. Die Gynäkologen beraten zu diesen zusätzlichen Untersuchungen.

2.2.1 ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN UND FEINDIAGNOSTIK

Im Rahmen der Schwangerenvorsorge bei dem Gynäko- logen sind 3 Ultraschalluntersuchungen, die von den ge- setzlichen Krankenkassen getragen werden, vorgesehen.

Die erste Untersuchung findet im Zeitraum zwischen der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (SSW) statt. Die zweite Untersuchung im Zeitraum der 19. bis 22. SSW und die dritte in der Zeit zwischen der 29. bis 32. SSW.

Bei der ersten Untersuchung wird der Sitz des Fötus, ein regelmäßiger Herzschlag, eine zeitgerechte Entwicklung, eventuelle Auffälligkeiten und die Vitalität des Kindes an- geschaut.

Im Rahmen der zweiten und dritten Ultraschalluntersu- chung wird besonderes Augenmerk auf eine zeitgerechte Entwicklung, Herzaktivität und Bewegung des Ungebore- nen, Menge des Fruchtwassers sowie Lage und Struktur des Mutterkuchens gelegt. Bei der dritten Untersuchung wird zusätzlich die Lage des Kindes überprüft.

Sollte der Arzt bei diesen Untersuchungen auf Auffällig- keiten stoßen, können weitere Untersuchungen notwendig sein.

Nach der 21. SSW wird die sogenannte Feindiagnostik durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Ultraschalluntersuchung zur Überprüfung der Entwicklung der Organe des Ungeborenen. Hierbei werden das Klein- hirn, Organe wie Herz, Magen, Niere und Harnblase und die Haut am Rücken sowie die vordere Bauchwand genau betrachtet.

Durch diese Untersuchung können schwere Erkrankungen festgestellt werden, die nach der Geburt sofort behand-

(11)

krankungen, Nierenerkrankungen aber auch Fehlbildungen der Extremitäten bzw. Lippen – Kiefer – Gaumenspalten.

Kann die Feindiagnostik nicht bei dem behandelnden Gy- näkologen durchgeführt werden, überweist dieser an einen Spezialisten mit der notwendigen Zusatzausbildung bzw.

den Geräten zur Diagnosestellung.

2.2.2 PRÄNATALDIAGNOSTIK

Die Pränataldiagnostik umfasst spezielle Untersuchungen, die über die regulären, im Mutterpass und in den Mutter- schaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Mit ihnen wird gezielt nach Hinweisen auf mögliche Chromosomenabweichungen, Fehlbildungen und erblich bedingten Erkrankungen beim Ungeborenen gesucht.

Stellt sich heraus, dass das Ungeborene eine Erkrankung oder Behinderung hat, könnte eine vorgeburtliche Thera- pie in Frage kommen oder die Geburt in einem speziali- sierten Krankenhaus geplant werden. Außerdem können sich werdende Eltern auf die Besonderheiten ihres Kindes vorbereiten und die Zeit nach der Geburt besser planen.

Viele werdende Eltern erhoffen sich von den pränatal- diagnostischen Untersuchungen allerdings nur die Beruhi- gung zu wissen, dass mit ihrem Kind alles in Ordnung ist.

Die Testergebnisse der pränataldiagnostischen Untersu- chungen sind jedoch häufig nicht eindeutig, so dass sie unter Umständen weitere Untersuchungen nach sich zie- hen können. Auch erkennen sie zwar viele Behinderungen und Entwicklungsstörungen, allerdings ist eine Behand- lung in der Schwangerschaft nur bei wenigen Krankheiten möglich. Genauso wenig liefern sie Aussagen zu der tat- sächlichen Beeinträchtigung. Diese kann erst nach der Geburt festgestellt werden.

Für schwangere Frauen und werdende Väter, die eine vor- geburtliche Diagnostik in Erwägung ziehen, ist es deshalb wichtig, sich über die einzelnen Verfahren zu informieren und mögliche Konsequenzen zu bedenken, bevor sie sich für pränataldiagnostische Untersuchungen entscheiden.

Verschiedene Beratungsangebote, wie beispielsweise die Schwangerschaftsberatungsstellen bieten hierzu Informa- tionen und Unterstützung.2

2.3 PSYCHOSOZIALE BERATUNG BEI PRÄ- NATALDIAGNOSTIK UND VORGEBURTLI- CHEN UNTERSUCHUNGEN

Die Psychosoziale Beratung vor, während und nach Prä- nataldiagnostik unterstützt und begleitet schwangere Frauen auf ihrem Weg und bei der Entscheidung für oder gegen die vorgeburtlichen Untersuchungen.

Das Beratungsangebot umfasst:

Beratung der Schwangeren, auf Wunsch unter Einbeziehung von Partner und Angehörigen

Informationen über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik

Gespräche über Erwartungen und Wünsche, Befürchtungen und Grenzen

Begleitung in der Wartezeit auf ein Untersuchungsergebnis

Umgang mit Sorgen und Befürchtungen

Hilfe bei der Entscheidungsfindung

Vermittlung zu Ärzten, Kliniken, Hebammen, Frühförderstellen, Selbsthilfegruppen, etc.

• Trauerbegleitung

Alle Schwangerschaftsberatungsstellen des Landkreises Zwickau stehen ihnen hierbei als kompetente Ansprech- partner gern zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es eine für die Region zuständige Fachberatungsstelle.3

Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik und vorgeburtlichen Untersuchungen

AWO Vogtland Bereich Reichenbach e. V.

Beratung zu vorgeburtlichen Untersuchungen/

Pränataldiagnostik

Reichenbach Obere Dunkelgasse 45, 08468 Reichenbach

Telefon: 03765 555057

E-Mail: pruss@awovogtland.de

2 Vgl.: http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/praenataldiagnostik/was-ist-praenataldiagnostik/, 28.10.2013

3 Textbeitrag: Carmen Hofmann, Schwangerenberaterin im Landkreis Zwickau, September 2016

(12)

2.4 VERZEICHNIS DER FACHÄRZTE FÜR GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE

VERZEICHNIS DER FACHÄRZTE FÜR GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE

ORT FACHARZT ADRESSE KONTAKT

Crimmitschau Dr. med. Karla Karl Herrengasse 12

08451 Crimmitschau 03762 947377 Crimmitschau Dr. med. Odette Pieroh Bahnhofstraße 4a

08451 Crimmitschau 03762 6030 Crimmitschau Dr. med. Petra Soisson Bahnhofstraße 4a

08451 Crimmitschau 03762 6030

Crimmitschau Anka Grundschok Carthäuserstraße 2

08451 Crimmitschau 03762 41536 Fraureuth Dr. med. Birgit Dietrich Werdauer Straße 16

08427 Fraureuth 03761 3648

Glauchau Antje Hahn Virchowstraße 18

08371 Glauchau 03763 78367 Glauchau Dr. med. Angelika Otto Leipziger Straße 68

08371 Glauchau 03763 2583

Glauchau Dr. med. Matthias John Dr.-Dörffel-Straße 1

08371 Glauchau 03763 4893-13 Hohenstein-Ernstthal Dipl. med. Birgit Hauser Am Bahnhof 7

09337 Hohenstein-Ernstthal 03723 4122-07 Hohenstein-Ernstthal Dr. med. Uta Wagner Herrmannstraße 39

09337 Hohenstein-Ernstthal 03723 7769 Kirchberg Dr. med. Roberto Kade Auerbacher Straße 28

08107 Kirchberg 037602 64456 Kirchberg Dr. med. Klaus Weigel Auerbacher Straße 28

08107 Kirchberg 037602 64456 Lichtenstein Dipl. Med. Kathrin Grotz Glauchauer Straße 37a

09350 Lichtenstein 037204 2233 Lichtenstein Susann Weber-Scheffler Innere Zwickauer Straße 10

09350 Lichtenstein 037204 2291 Limbach-Oberfrohna Dipl. Med. Brigitte Ohme Weststraße 4-6

09212 Limbach-Oberfrohna 03722 95219 Limbach-Oberfrohna Dipl. Med. Jana Schirmer Ludwig-Richter-Straße 10

09212 Limbach-Oberfrohna 03722 94134 Meerane Manuela Fritzsche Rudolf-Bretscheid-Straße 24

08393 Meerane 03764 4340

Meerane Nadine Staudte-Roßner Gerberstraße 16

08393 Meerane 03764 2021

Mülsen Dr. med. Kathrin Massarczyk Otto-Boessneck-Straße 1

08132 Mülsen 037601 2685

Oberlungwitz Dr. med. Thomas Schubert Poststraße 2a

09353 Oberlungwitz 03723 42968 Oberlungwitz Dr. med. Kirsten Schu-

bert-Fuchs Poststraße 2a

09353 Oberlungwitz 03723 42968

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Reinsdorf Dipl. med. Simone Bill Körnerstraße 3

08141 Reinsdorf 0375 296-193 Werdau Dr. med. Birgit Parthum August-Bebel-Straße 41

08412 Werdau 03761 5060

Werdau Dr. med. Mandy Renz August-Bebel-Straße 41

08412 Werdau 03761 5060

Werdau Dr. med. Silvia Riedel Brühl 23/25

08412 Werdau 03761 700620

Zwickau Dr. med. Sonja Uhlmann Poetenweg 10

08056 Zwickau 0375 294649

Zwickau Dr. med.

Christoph Heinritz-Bechtel Schumannstraße 9

08056 Zwickau 0375 295013

Zwickau Svetla Raeva Schumannstraße 9

08056 Zwickau 0375 295013

Zwickau Dr. med. Marita Schraps Dr.-Friedrichs-Ring 8

08056 Zwickau 0375 30319-10

Zwickau Dipl. Med. Beate Pech Moritzstraße 35

08056 Zwickau 0375 3034300

Zwickau Dr. med. Marianne Leitsmann Leipziger Straße 90

08058 Zwickau 0375 292266

Zwickau Dr. med. Anke Panitz Leipziger Straße 176

08058 Zwickau 0375 214599-51

Zwickau Dr. med. Ina Lenk Goethestraße 21

08060 Zwickau 0375 573260

Zwickau Dr. med. Gero Teichmann

Dr. med. Astrid Schlosser Karl-Keil-Straße 35

08060 Zwickau 0375 512269

Zwickau Dipl. med. Uwe Schröter Schuhmannplatz 5 - 7

08056 Zwickau 0375 30355840

mvz-crimmitschau-gynaekolo- gie-zwickau@hbk-zwickau.de Zwickau Dipl. Med. Kerstin Seidel Karl-Keil-Straße 35

08060 Zwickau 0375 5608456

Zwickau Dr. med. Kerstin Händel

Maria Ettl Marchlewskistraße 2

08062 Zwickau 0375 781163

Zwickau Dr. med. Constanze Wißen Cainsdorfer Straße 2

08064 Zwickau 0375 780746

Zwickau Kirstin Frobel Scheffelstraße 42

08066 Zwickau 0375 474426

Zwickau Dipl. Med. Monika Palzer Scheffelstraße 42

08066 Zwickau 0375 474426

Zwickau Dr. med. Evelin Lehmann Carl-Goerdeler-Straße 2a

08066 Zwickau 0375 451477

Zwickau Antje Philipp Marienthaler Straße 164b

08060 Zwickau 0375 523807

ORT FACHARZT ADRESSE KONTAKT

VERZEICHNIS DER FACHÄRZTE FÜR GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE

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2.5 HEBAMMENHILFE

Werdende und frischgebackene Eltern haben viele bren- nende Fragen, mit unter auch nagende Zweifel und alltäg- liche Probleme, die Schwangerschaft, Geburt und Neu- geborene einfach mit sich bringen. Für alle Probleme und Sorgen, die während einer Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett aufkommen, sind Hebammen gute Ansprechpartnerinnen. Denn die gelernten Entbindungs- helferinnen begleiten Schwangere nicht nur durch die We- hen und die anstrengende Geburt. Sie stehen den Frauen schon während der Schwangerschaft und auch noch in den ersten Wochen nach der Geburt – dem Wochenbett – zur Seite.

Für diese wichtige Zeit stellen die Hebammen ihr Wis- sen und Können zur Verfügung. Schon sehr früh in der Schwangerschaft im Rahmen von Beratung, Schwanger- envorsorge und Geburtsvorbereitung kann die Unterstütz- ung der werdenden Eltern durch eine Hebamme erfol- gen. Auch wenn das Baby da ist, bieten Hebammen al- len Frauen Einzelberatung und Hausbesuche an. Hebam- menhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Darüber hinaus bieten viele Hebammen verschiedene Kurse an z. B. Geburtsvorbereitungskurse, Schwangeren- yoga, Stillberatung, Stillgruppen, Beckenbodentraining, Rückbildungsgymnastik, Babymassage, Babygymnastik, Babyschwimmen, Mutter-Kind-Gruppen, Empfehlungen zur Ernährung im ersten Lebensjahr u. v. m.

2.5.1 HEBAMMENVERZEICHNIS

ORT HEBAMME ADRESSE KONTAKT/INTERNET

Callenberg Katrin Esche Am Berg 1

09337 Callenberg Telefon 03723 682552

info@hebammenpraxis-storchenhof.de www.hebammenpraxis-storchenhof.de Glauchau Doreen Kühnert Marienstraße 46

08371 Glauchau Telefon 03763 400999 Mobilfunk 01774338240 E-Mail doreenkuehnert@gmx.de www.hebammenpraxis-glauchau.de

Glauchau Katja Dix Marienstraße 46

08371 Glauchau Telefon 03763 400999

E-Mail eurehebamme.katja@t-online.de www.hebammenpraxis-glauchau.de

Glauchau Franziska

Pohlers Obere Straße 10

08371 Glauchau Telefon 03763 17215 Mobilfunk 0152 22769870

Glauchau Theresa Walther Mobilfunk 0163 7022771

Hohenstein-Ernstthal Susann Kämpf Jahnweg 1a

09337 Hohenstein-Ernstthal Telefon 03723 46139 Mobilfunk 0162 2720763 E-Mail kaema@web.de Hohenstein-Ernstthal Michaela

Leusche in der Schwangeren- und Familienberatungsstelle AWO Zwickau e.V.

Lungwitzer Straße 39 09337 Hohenstein- Ernstthal

Telefon 03723 680410 Mobilfunk 0173 5644545 www.hebamme-leusche.de

Langenbernsdorf Jeanette Illgen Katzendorfer Straße 1b

08428 Langenbernsdorf Telefon 036608 215940 Mobilfunk 0173 5602553

E-Mail hebamme-j.illgen@freenet.de Lichtenstein Romy Leuteritz Niclaser Straße 1b Telefon 037204 500284

HEBAMMENVERZEICHNIS

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Lichtentanne Natalie Dippong Voigtsgrüner Straße 7

08115 Lichtentanne Mobilfunk 0151 65170406 E-Mail nataliedippong@aol.com www.hebamme-natalie-dippong.de Limbach-Oberfrohna Gundula Lidzba Gert-Hofmann-Straße 7

09212 Limbach-Oberfrohna Mobilfunk 0174 1740236 Limbach-Oberfrohna Elisa Köthe Chemnitzer Straße 16

09212 Limbach-Oberfrohna Mobilfunk 0172 9184819 E-Mail info@

hebammenpraxis-bauchzwerge.de www.hebammenpraxis-bauchzwerge.de Mülsen Katrin Plath St. Michelner Nebenstraße 10a

08132 Mülsen Telefon 037601 57119 Mobilfunk 0160 2078963 Neukirchen Sandra Janik Lauterbacher Str. 12

08459 Neukirchen Telefon 03762 9144830 Mobilfunk 0173 5630102 Reinsdorf Silke Schmutzler Mittelstraße 14

08141 Reinsdorf Telefon 0375 6067213 Mobilfunk 0162 1642877

E-mail schmutzler-silke@t-online.de Thonhausen Ulrike Dittmar Dorfstraße 46

04626 Thonhausen Mobilfunk 0172 3602470 Teichwolframsdorf Verena Pätzold Hauptstraße 58

07987 Teichwolframsdorf Mobilfunk 0179 1159836

E-Mail mail@verena-die-hebamme.de Werdau Annett Wolf August-Bebel-Straße 43

08412 Werdau Telefon 03761 887718 Mobilfunk 0172 7022761

E-Mail info@hebamme-annett-wolf.de www.hebamme-annett-wolf.de Wildenfels Angela Burchard Karl-Marx-Straße 50

08134 Wildenfels Telefon 037603 58220 Mobilfunk 0172 7831697

E-Mail info@hebamme-schwind.de www.hebamme-schwind.de Wildenfels Christiane Hilde-

brandt Karl-Marx-Straße 50

08134 Wildenfels Telefon 037603 58220 Mobilfunk 0152 33769999

E-Mail info@hebamme-schwind.de www.hebamme-schwind.de Wildenfels Iris Weißflog Karl-Marx-Straße 50

08134 Wildenfels Telefon 037603 58220

E-Mail info@hebamme-schwind.de www.hebamme-schwind.de Wildenfels Elke Fiedler Karl-Marx-Straße 50

08134 Wildenfels Telefon 037603 58220 Mobilfunk 0172 9724866

E-Mail info@hebamme-schwind.de www.hebamme-schwind.de Wildenfels Katrin Schwind Karl-Marx-Straße 50

08134 Wildenfels Telefon 037603 58220 Mobilfunk 0172 3455427

E-Mail info@hebamme-schwind.de www.hebamme-schwind.de Zwickau Juliane Ernst Kolpingstraße 37

08058 Zwickau Mobilfunk 0176 62048666 E-Mail juliane_ernst@yahoo.de www.hebamme-julianeernst.de HEBAMMENVERZEICHNIS

ORT HEBAMME ADRESSE KONTAKT/INTERNET

(16)

Zwickau Ulrike Gebhardt Bülaustraße 50

08060 Zwickau Telefon 0375 578030

E-Mail gebhardt-zwickau@t-online.de info@storchenservice.de

www.storchenservice.de Zwickau Susann Heinrich Franz-Mehring-Straße 44

08058 Zwickau Telefon 0375 2704736 Mobilfunk 0163 3716145 Zwickau Julia Knoll Äußere Zwickauer Straße 15

08058 Zwickau Mobilfunk 0173 9535865

Zwickau Kristin Man-

neschmidt Leipziger Straße 51

08058 Zwickau Mobilfunk 0172 7933798 E-Mail kmanneschmidt@web.de Zwickau Anke Hartung Karl-Keil-Straße 35

08060 Zwickau Telefon 0375 296450 Mobilfunk 0171 8493734 E-Mail ankehartung@arcor.de www.ihrehebamme.info Zwickau Kerstin Hensel Innere Zwickauer Straße 112

08064 Zwickau Telefon 0375 661812 Mobilfunk 0152 26030896

E-Mail kerstin.hensel@strandstoerche.de www.strandstoerche.de

Zwickau Ulrike Schaar Innere Zwickauer Straße 112

08064 Zwickau Telefon 03761 81204 Mobilfunk 0162 9356352

E-Mail ulrike.schaar@strandstoerche.de www.strandstoerche.de

Zwickau Yvonne Opitz Innere Zwickauer Straße 112

08064 Zwickau Telefon 0375 87909853 Mobilfunk 0176 71956252

E-Mail yvonne.opitz@strandstoerche.de www.strandstoerche.de

Remse Andrea Polers August-Bebel-Straße 24

08373 Remse Mobilfunk 0162 2463805

E-mail hebamme.andrea@t-online.de HEBAMMENVERZEICHNIS

ORT HEBAMME ADRESSE KONTAKT/INTERNET

(17)

2.6 PORTRÄT DER GEBURTSKLINIKEN

HEINRICH-BRAUN-KLINIKUM GEMEINNÜTZIGE GMBH

Karl-Keil-Straße 35, 08060 Zwickau

Zentrale 0375 51-0 / E-Mail info@hbk-zwickau.de / Internet www.heinrich-braun-klinikum.de Wichtige Stationen

Kreißsaal (Haus 6, 1. OG) 0375 51-4000

Wochenstation (Haus 6, 1. OG, Station 06-1A) 0375 51-2124

INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Mit Anmeldung:

+ Infoabend zum Thema „Geburt“ mit Kreißsaalführung

(1. und 3. Dienstag im Monat, 18.00 Uhr, Veranstaltungsraum, Haus 6, EG)

0375 51-4000

+ individuelle Kreißsaalführung

+ individuelles Geburtsplanungsgespräch mit Arzt

(Terminabsprache/Überweisung durch Frauenärztin/-arzt erforderlich) (KURS-)ANGEBOTE

Mit Anmeldung:

+ Geburtsvorbereitungskurs (Wochenstation) 0375 51-4000 + Hebammensprechstunde (Wochenstation) 0375 51-4000 + Akupunktur in der Schwangerschaft (Wochenstation) 0375 51-4000 + Geschwisterkurs (Wochenstation) 0375 51-2124 + Großelternkurs (Wochenstation) 0375 51-2124 + Lasertherapie zur Vermeidung von Wundheilungsstörung 0375 51-2124 und zur Schmerztherapie (Wochenstation)

+ Tragetuchkurs (Wochenstation) 0375 51-4000

+ Babyschwimmen (ARC Gesundheitszentrum) 0375 51-552716

+ Babyschwimmen (Johannisbad Zwickau) 0173 3585440 + Babybrei selbst gemacht (Küchenstudio Akroform, Zwickau) 0375 51-4000 LEISTUNGSSPEKTRUM

+ Betreuung bei Risikoschwangerschaft und -geburt

+ Intensivabteilung für Früh- und Neugeborene (unmittelbar angeschlossen)

+ Betreuung von diabetischen Schwangeren (in Zusammenarbeit mit der Klinik für Innere Medizin II) + Möglichkeit der mütterlichen Intensivüberwachung in Risikofällen

+ 24-Stunden-Verfügbarkeit eines Neonatologen und dessen Anwesenheit bei allen Früh- und Risikogeburten sowie operativen Entbindungen

+ individuelle Schmerztherapie mit Anwendung von Akupunktur und homöopathischen Mitteln, Entspannungsbad und Wassergeburt, Hocker-Entbindung sowie alternative Gebärhaltungen

+ familienorientierte Geburtshilfe mit Einbeziehung des Kindesvaters oder einer anderen Vertrauensperson, auch bei Kaiserschnittentbindung, sanfter Kaiserschnitt

DIE WOCHENSTATION

• moderne Patientenzimmer mit eigenem Sanitärbereich, eigener Wickeleinheit, Telefon, W-lan, Fernsehen am Bett, Väter können selbstverständlich mit übernachten, Frühstück- und Abendbüffet, 24-Stunden-Rooming-in

(18)

PLEISSENTALKLINIK WERDAU GMBH

Ronneburger Straße 106

08412 Werdau Zentrale

Internet Facebook

03761 444-0

www.pleissental-klinik.de www.fb.me/pleissentalklinik/

WICHTIGE TELEFONNUMMERN: TELEFON

Kreißsaal 03761 444-334

Wochenstation (Station 7) 03761 444-570

Neugeborenenabteilung der Wochenstation 03761 444-330

Still-Hotline 03761 444-330

INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN TERMINE UND ANMELDUNG

Informationsabend zum Thema „Geburt“ mit Führung durch den

Kreißsaal, die Wochenstation und die Neugeborenenabteilung 1. Montag im Monat – 19 Uhr ohne Voranmeldung

KURS- UND GRUPPENANGEBOTE

Geburtsvorbereitung mit Hebamme Jessica 03761 444-334

Geburtsvorbereitende Akkupunktur 03761 444-334

Persönliche Geburtsplanung mit Hebamme und Arzt 03761 444-334

Überweisung durch Gynäkologen erforderlich

Individuelle Kreissaalführungen 03761 444-334

Schwangerenschwimmen 03761 444-334

Geschwisterschule 03761 444-330

nachmittags nach Bedarf

Stillgruppe 03761 444-330

Rückbildungsgymnastik 03761 444-480

Mutter-Kind-Treffen 03761 444-334

Lasertherapie bei Wundheilungsstörung und wunden Brustwarzen 03761 444-330

Säuglings-/Babyschwimmen 03761 444-480

BETREUUNG VON RISIKOSCHWANGERSCHAFTEN UND -GEBURTEN Betreuung von Geminischwangerschaften

Ultraschalldiagnostik Dopplerkontrollen

Fachärztliche Geburtsplanung

24 Stunden Verfügbarkeit eines Kinderarztes 24 Stunden Verfügbarkeit eines Anästhesisten WEITERE LEISTUNGEN:

Individuelle Betreuung in wohltuender Atmosphäre vorrangig durch eine Hebamme

Natürliche und alternative Geburtsmöglichkeiten wie z.B. Gebärwanne und Gebärhocker, Geburt in Seitenlage oder Vierfüßlerstand Vielfältige und individuelle Schmerztherapie mit Anwendung von Akupunktur, Homöopathie, Entspannungs- und Aromatherapie und Tapingtherapie, Periduralanästhesie (auf Wunsch), Wunschmusik im Kreißsaal

Nabelschnurblutentnahme, Auspulsieren der Nabelschnur, Bonding

Äußere Wendung bei Beckenendlage, vaginale Entbindung aus Beckenendlage, ambulante Entbindung Sanfte Kaiserschnittentbindung in Spinalanästhesie (in Anwesenheit des Partners)

24 Stunden Rooming-in möglich, gemütliche Zweibett- und Familienzimmer Stillförderung durch Still- und Laktationsberaterinnen (zertifiziert nach IBCLC)

„Storchen-Parkplätze“ unmittelbar am Klinikhaupteingang

(19)

RUDOLF VIRCHOW KLINIKUM GLAUCHAU

Virchowstraße 18 08371 Glauchau

Zentrale Fax:

Internet

03763 43-0 03763 43-2510

www.klinikum-glauchau.de

WICHTIGE TELEFONNUMMERN: TELEFON

Geburtensaal 03763 43-1450

Wochenstation 03763 43-1215

Krankentransport 03763 2126

INFORMATIONSABENDE FÜR WERDENENDE ELTERN 03763 43-1450

Konferenzraum, Haus 1, 2. OG Termine entnehmen Sie bitte der Homepage.

GEBURTENSAALBESICHTIGUNG 03763 43-1450

Besichtigungen sind mit unseren Hebammen jederzeit möglich. Bitte rufen Sie vorher an.

KURS- UND GRUPPENANGEBOTE

• Geburtsvorbereitungskurs

• Geschwisterschule

• Schwangerenschwimmen (ohne Anmeldung)

• Babymassage

• Babyschwimmen

• Rückbildungskurs

Anmeldung online unter

www.klinikum-glauchau.de/babykurse

03763 43-1450

PLANUNG DER GEBURT 03763 43-1450

• 4 Wochen vor errechnetem Geburtstermin

• Absprache von Wünschen mit den Hebammen und Ärzten

• Sprechstunde Di. und Do. Vormittag

Überweisung durch Frauenärztin/-arzt und telefonische Terminabsprache erforderlich.

WEITERE LEISTUNGEN

• Natürliche, sanfte Geburtsmethoden

• Kinesiotaping zur Geburtserleichterung

• Familienorientierte Geburt im Kreißsaal und Familienzimmer auf der Wochenstation

• Sicherheit für Mütter und Kind durch 24h-Anwesenheit von Gynäkologen, Kinderärzten und Anästhesisten

• Wohlfühlatmosphäre in modernen Räumlichkeiten

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DRK KRANKENHAUS LICHTENSTEIN

Hartensteiner Straße 42 09350 Lichtenstein

Zentrale Internet

037204 32-0 www.li.drk-khs.de

WICHTIGE TELEFONNUMMERN TELEFON

Kreißsaal 037204 32-4600

Wochenstation 037204 32-3800

INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR WERDENDE

ELTERN MIT FÜHRUNG DURCH DEN KREISSSAAL 037204 32-4600

• letzter Donnerstag im Monat, Beginn 18 Uhr und

• am 2. Samstag, Beginn 14 Uhr, Treffpunkt Foyer/Information

individuelle Kreißsaalführung 037204 32-4600

Hebammensprechstunde (für Schwangere u. Wochenbett) 037204 32-4600 KURS- UND GRUPPENANGEBOTE

• geburtsvorbereitende Kurse 037204 32-4600

• „Geschwisterkurs“ mit Hebamme Ute 037204 32-4600

• Babyschwimmen/Babymassage (Physiotherapie) 0375 51-2124

• Babytreffen (alle 2 – 3 Monate nach der Geburt) 037204 32-4600

• Stillsprechstunde mit Frau Dr. Wagner 037204 32-3085 od. -3080

• Stilltreff: 1x monatlich 037204 32-4600

• Tragetuchberatung mit Schwester Jacqueline 037204 32-3800

VORSORGEUNTERSUCHUNGEN/SPRECHSTUNDEN

• Geburtsplanungsgespräch - Vorstellung der Schwangeren im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien ab der 34. Schwangerschaftswoche zur Geburtspla- nung und weiteren ambulanten Betreuung über den Entbindungstermin hinaus

037204 32-4600

• Mißbildungsdiagnostik 037204 32-3900

• Chefarztkonsultation auf Wunsch 037204 32-4600

• Akupunktursprechstunde 037204 32-4600

WEITERE LEISTUNGEN

• Gynäkologe, Hebammen, Anästhesist und Kinderarzt 24 Stunden jederzeit vor Ort/im Haus

• Familienzimmer

• Entbindungshocker oder Wassergeburt

• Alternative Geburtserleichterung (u. a. Homöopathie, Akupunktur)

• Verschiedene Verfahren der Schmerzlinderung (PDA)

• Geburtsbegleitung durch persönliche freiberufliche Hebamme auf Wunsch

• Äußere Wendung, Ambulante Entbindung, Beckenendlagen – vaginal

• Sanfter Kaiserschnitt nach Misagv Ladach

• Stillberatung

• Wochenbett- und Rückbildungsgymnastik

• Wochenbettbetreuung zu Hause durch eine unserer Hebammen nach persönlicher Absprache – Information zu den Kolleginnen im Kreißsaal oder auf Station

(21)

2.7 MEDIZINISCHE BETREUUNG VON SUCHTBELASTETEN SCHWANGEREN Gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Tabak, Al- kohol und Drogen in der Schwangerschaft haben Folgen für den Verlauf der Schwangerschaft und das ungeborene Leben! Häufig kommt es zu Frühgeburten, Fehlbildungen und anderen Schädigungen, die das Leben der Kinder prägen können. Neben körperlichen Schädigungen zeigen sich unter anderem auch negative Einflüsse auf das Emo- tional- und Sozialverhalten des Kindes.

Im Säuglingsalter kann dies durch vermehrtes und langan- haltendes Schreien, abwendenden Blickkontakt, Ess- und Fütterungsstörungen oder niedrigem Körpergewicht zum Ausdruck kommen. Im weiteren Entwicklungsverlauf (Kin- des- und Jugendalter) können diese Kinder eine höhere Aggressivität und/oder Teilleistungsstörungen zeigen/

entwickeln. Neben den Kindern, die (lebenslang) auf Hilfe angewiesen sind, haben auch suchtbelastete Schwangere bzw. junge Mütter einen höheren Unterstützungsbedarf.

Dieser Unterstützungsbedarf resultiert aus der eigenen Sucht, den meist schwierigen sozialen Hintergrund und aus den besonderen Bedürfnissen des Kindes. Eine möglichst frühzeitige Begleitung der suchtbelasteten Schwangeren ist somit für die Schwangerschaft und die Zeit danach wichtig! Daher sollten Schwangere den Sachverhalt, dass sie gelegentlich oder regelmäßig Drogen, Alkohol oder Ta- bak zu sich nehmen ihrer/ihrem Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe anvertrauen. Bei einer festgestellten Suchtbelastung kann eine Risikoschwan- gerschaft vorliegen. Schwangere und ihr werdendes Kind können somit enger medizinisch betreut werden.

Risikoschwangerschaften werden in der Regel durch ihre/- n Gynäkologen/-in und spezialisierte Praxen medizinisch betreut. Eine dieser Praxen befindet sich in der Neben- betriebstätte des MVZ Poliklinik Crimmitschau auf dem Schuhmannplatz 5 – 7 in 08056 Zwickau. Neben einer eng- maschig medizinischen Betreuung erhalten suchtbelastete Schwangere eine Beratung zu möglichen Hilfen, wie z. B.

durch die Suchtberatungsstelle, Schwangeren(konflikt)be- ratungsstelle, zu Entzugsmöglichkeiten und zu frühzeitigen Hilfen. Zur weiteren Unterstützung der werdenden Mutter können, ihr Einverständnis vorausgesetzt, weitere Partner hinzugezogen werden. Ziel dabei ist es eine optimale Be- treuung und Geburt zu ermöglichen sowie das gesunde Aufwachsen des Kindes in seiner Familie zu sichern. Wenn suchtbelastete Schwangere keine/-en Gynäkologen/-in des Vertrauens haben, kann sich die Schwangere direkt an die Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe der Nebenbe- triebstätte des MVZ Poliklinik Crimmitschau

Wichtig ist, dass die Schwangere krankenversichert ist!

Die Chipkarte ist daher zur Sprechstunde mitzubringen.

2.8 VERWAISTE MÜTTER - RÜCKBILDUNG UND TRAUERVERARBEITUNG

Als Ergänzung zu den Beratungsangeboten der DRK Schwangerenberatungsstelle Crimmitschau wird ab 2021 regelmäßig ein Kurs für verwaiste Mütter nach Fehl- oder Totgeburt angeboten. Dieser wird begleitend durch die freiberufliche Hebamme Frau Sandra Janik unterstützt.

Der Kurs richtet sich an Frauen, die ihre Kinder in der Schwangerschaft ab 14.Woche oder kurz nach der Geburt verloren haben. Es handelt sich um eine geschlossene Gruppe von mindestens 3, maximal 6 Frauen.

Das Gruppenangebot soll die Betroffenen ermutigen, widersprüchliche Gefühle zu äußern und neue Kraft zu schöpfen. Innerhalb eines geschützten Rahmens können sich die Betroffenen über ihre schweren Erfahrungen aus- tauschen, einander erzählen, zuhören, weinen sowie nach- denken und sich so aufgehoben und verstanden wissen bei Anderen, die Ähnliches erlebt haben. Weiterhin bein- haltet der Kurs angeleitete sanfte Übungen für Bauch-, Bein-, Gesäß- und Beckenbodenmuskulatur. Ziel dabei ist es, neue Kraft zu schöpfen und somit ein stimmiges Kör- pergefühl zu erlangen. Dabei stimmt die Hebamme bei Be- darf ihre Übungen auf die Bedürfnisse jeder Einzelnen ab.

HBK – Poliklinik gGmbH, MVZ Poliklinik Crimmitschau

Nebenbetriebsstätte Schuhmannplatz Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe Schuhmannplatz 5 - 7, 08056 Zwickau Telefon: 0375 30355840

E-Mail: mvz-crimmitschau-gynaekologie-zwickau@

hbk-zwickau.de Sprechzeiten:

Mo 8 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Di/Do 8 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mi/Fr 8 Uhr – 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Kursbeginn: Mai 2021/ September 2021 Anmeldung unter:

DRK KV Zwickauer Land e.V.

Beratungszentrum Crimmitschau

Zwickauer Straße 51, 08451 Crimmitschau Telefon: 03762 9454112

E-mail: beratung@drk-zwickauer-land.de Internet: www.drk-zwickauer-land.de

(22)

Sorgerecht 3

(23)

Landkreis Zwickau, Jugendamt SG Spezieller Sozialdienst

Beistandschaften (Beurkundung von Sorgeerklärungen) Verwaltungszentrum Zwickau, Haus 7

Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-23328

E-Mail: SpezSozialdienst@landkreis-zwickau.de

3 SORGERECHT

Eltern wollen nur das Beste für Ihr Kind, sie werden es pflegen, behüten und erziehen.

Das Sorgerecht umfasst die Personen- und die Vermö- genssorge. Die Personensorge beschreibt insbesondere die Pflicht und das Recht, dass Eltern Ihr minderjähriges Kind pflegen, erziehen, beaufsichtigen und seinen Aufent- halt bestimmen. Die Vermögenssorge schließt alle Maß- nahmen ein, die dem Erhalt oder der Vermehrung des Ver- mögens des Kindes dienen. Die elterliche Sorge umfasst das Kind rechtlich zu vertreten.

3.1 VATERSCHAFTSANERKENNUNG/BEUR- KUNDUNG VON SORGEERKLÄRUNGEN Ist die Mutter zur Geburt des Kindes verheiratet, gilt der Ehemann als Vater des Kindes. Das ist auch der Fall, wenn das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern wird erst mit der Feststellung der Vaterschaft und der Zustimmung der Mutter das Kind rechtlich mit dem Vater verwandt. Dies ist wichtig für die finanzielle Absicherung des Kindes, da sich daraus unterhalts-, erb- und rentenrechtliche Ansprü- che des Kindes ableiten. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf immer der Zustimmung der Mutter und kann beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standes- amt erklärt werden. Eine persönliche Vorsprache ist hier- für immer erforderlich.

3.2 GEMEINSAME UND ALLEINIGE ELTERLICHE SORGE BEI GETRENNT LEBENDEN ELTERN

Das Gesetz verpflichtet Mutter und Vater, die gemeinsame Sorge in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kin- des auszuüben.

Leben Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nicht mehr zusammen, so müssen sie sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, welche das Kind betreffen ein- vernehmlich einigen. Denn ein Elternteil allein kann nur dann rechtswirksam auftreten, wenn der andere damit einverstanden ist. Zu den Angelegenheiten von erheb- licher Bedeutung zählen die Aufenthaltsbestimmung, prinzipielle Erziehungsfragen, die Auswahl einer Kinderta- geseinrichtung/Kindertagespflegestelle oder Schule, der Abbruch oder Wechsel einer gewählten Schulausbildung, der Abschluss eines Ausbildungsvertrages oder die Ent- scheidung über medizinische Eingriffe, sofern erhebliche Komplikationen oder Nebenwirkungen drohen. Über An- gelegenheiten des täglichen Lebens kann hingegen der Elternteil allein entscheiden, bei dem sich das Kind ge- wöhnlich aufhält. Die rechtliche Vertretung des Kindes liegt wiederum bei Mutter und Vater gemeinschaftlich.

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er all die oben benannten Angelegenheiten für das Kind selbst ent- scheiden, ohne dies mit dem anderen Elternteil abzustim- men.

Ein gemeinsames Sorgerecht besteht,

• wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind;

• wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten;

• wenn nicht miteinander verheiratete Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen).

• wenn das Familiengericht dem Vater auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam überträgt, soweit zu erwar- ten ist, dass dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Es besteht alleiniges Sorgerecht,

• wenn die Eltern keine Sorgeerklärungen abgeben und nicht mit einander verheiratet sind.

• wenn ein Familiengericht dem Antrag eines Elternteils auf Alleinsorge stattgegeben hat.

Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sor- gerecht kraft Gesetzes.

Sind sich die Eltern einig, dass sie gemeinsam die elter- liche Sorge ausüben wollen, können sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Die übereinstimmenden Sor- geerklärungen müssen öffentlich durch das Jugendamt oder einen Notar beurkundet werden.

(24)

Verweigert die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge für das minderjährige Kind, obwohl der Vater eine gemeinsame Sorgeberechtigung wünscht, so kann der Vater die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Familiengericht beantragen.

3.3 MUTTERSCHAFT BEI MINDERJÄHRIGKEIT Bekommt eine Minderjährige ein Kind, so wird mit der Ge- burt des Kindes das Jugendamt von Gesetzes wegen der Vormund für das Kind und übt dessen gesetzliche Vertre- tung aus, wenn es keinen Einzelvormund gibt. Dies gilt zum Schutz des Kindes, da die Mutter bis zu ihrer Voll- jährigkeit selbst noch unter elterlicher Sorge ihrer Eltern steht.

Der Vormund vertritt dabei das Kind in allen rechtlichen Fragen.

Neben ihm steht allerdings der minderjährigen Mutter die Personensorge zu. Das heißt dass sie trotzdem die Pflicht und auch das Recht hat, ihr Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.

Sobald die Mutter volljährig wird, endet die Vormund- schaft des Jugendamtes oder des Einzelvormundes.

Im Jugendamt ist dafür der Spezielle Sozialdienst, Sach- bereich Amtsvormundschaften des Jugendamtes zustän- dig und berät auch gern in solchen Situationen.

3.4 STIEFKINDADOPTION

Wird ein Kind aus einer vorherigen Beziehung mit in eine Partnerschaft gebracht, kann der Wunsch entstehen, die- ses Kind mit all seinen Rechten und Pflichten anzuneh- men. Entscheidend ist dabei das Wohl des Kindes.

Bei der Gründung einer solchen Stieffamilie spielen nicht nur zwischenmenschliche Aspekte eine Rolle, sondern auch rechtliche. So muss der annehmende Partner mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder verpartnert sein, weiterhin muss zwischen dem annehmenden Partnerteil und dem anzunehmenden Kind eine Eltern-Kind-Bezie- hung gewachsen sein. Ebenfalls müssen die leiblichen El- ternteile in die Adoption einwilligen.

Wenn das anzunehmende Kind schon über 14 Jahre alt ist, ist seine Zustimmung ebenfalls erforderlich. Die Zustim- mung zu der Stiefkindadoption aller Beteiligten muss nota- riell beurkundet sein. Die Entscheidung über die Adoption trifft das Familiengericht des Wohnortes.

Im Falle, dass das Gericht nach Würdigung der Stellung- nahme des Jugendamtes und nach persönlicher Anhörung der Beteiligten keine Bedenken gegen die Adoption hat, spricht es die Adoption aus. Dadurch erlischt das recht- liche Verwandtschaftsverhältnis zum außenstehenden El- ternteil. Das Kind wird dadurch zum gemeinsamen Kind der Eheleute bzw. Lebenspartner.

Beratung und Information werden über die Adoptionsver- mittlungsstelle Westsachsen gegeben.

Landkreis Zwickau, Jugendamt, SG Spezieller Sozialdienst Amtsvormundschaften

Verwaltungszentrum Zwickau, Haus 7 Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-23328

E-Mail: SpezSozialdienst@ landkreis-zwickau.de

Landkreis Zwickau, Jugendamt SG ASD - Sonstigen Hilfen

Adoptionsvermittlungsstelle Westsachsen Verwaltungszentrum Werdau, Haus A

Königswalder Straße 18, 08412 Werdau Telefon: 0375 4402-23252

-23251 -23245

E-Mail: AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de Internet: www.landkreis-zwickau.de

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Rund ums Geld 4

(26)

4 RUND UMS GELD

Eine Schwangerschaft und die Vorfreude auf ein Baby ist für viele das größte Glück auf der Welt. Dieses kleine Baby stellt jedoch Ihr gesamtes Leben auf den Kopf. Dazu gehört auch, dass sich Ihre finanzielle Situation und ihre Ressourcen verschieben können.

Damit Sie trotzdem Ihre Schwangerschaft genießen kön- nen, gibt es sehr viele Unterstützungssysteme. So sind Sie als werdende Mutter in der Schwangerschaft und der ersten Zeit nach der Geburt Ihres Kindes besonders ge- schützt, auch wenn Sie dadurch Ihrer Erwerbsarbeit oder Ausbildung nicht mehr nachgehen können. Die vielfältigen finanziellen Regelungen und Unterstützungen sollen Ihnen ermöglichen, sich in Ruhe in Ihre Elternrolle einzufinden.

4.1 MUTTERSCHUTZLEISTUNGEN4

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (wer- dende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überfor- derung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeits- platzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.

4.1.1 MUTTERSCHUTZ

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle schwange- ren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und Auszubildende.

Mit Beginn des Jahres 2018 gilt es auch für Frauen in be- trieblicher Berufsausbildung und Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes, für Frauen mit einer Behinderung, die in einer entsprechenden Werkstatt be- schäftigt sind, für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (jedoch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen) und es gilt für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Aus- bildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schü- lerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorge- gebenes Praktikum ableisten. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen gelten auch für Teilnehmerinnen des Bundes- freiwilligendienstes oder für Entwicklungshelferinnen.

Das Mutterschutzgesetz regelt darüber hinaus auch den gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen ein- halten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwan- gerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mit-

Pflichten der Arbeitgeber

Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, der zuständigen Auf- sichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeauf- sichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. Der Arbeit- geber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäf- tigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist.

Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu ei- ner Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter füh- ren können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Un- klarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden.

Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote) Schwangere Frauen dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und nach der Ent- bindung bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen gar nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wer- den konnten.

Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutter- schutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Ak- kord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärzt- lichen Attestes vor.

Mit dem 1. Januar 2018 muss der Arbeitgeber, bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, Maßnahmen ergreifen, um die Weiterbeschäftigung zu er- möglichen. Neben Vorkehrungen zur Umgestaltung der Ar- beitsplätze muss auch geprüft werden, ob ein Arbeitsplatz- wechsel in Frage kommt.

Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen:

• das Mutterschaftsgeld,

• den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und

• das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn).

(27)

4.1.2 MUTTERSCHAFTSGELD

Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin beantragt wer- den, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühe- stens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Kranken- kassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen er- halten nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt sind:

• Frauen müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeits- verhältnis stehen oder

• der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder

• das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach dem Anfang der Schutzfrist. Dann entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Kran- kenkasse ist.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnitt- lichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abge- rechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Ab- rechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag.

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetz- lichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat Kranken- versicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschafts- geldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundesversicherungsamts zur Verfügung.

4.1.3 ARBEITGEBERZUSCHUSS ZUM MUTTER- SCHAFTSGELD

Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld gibt es den Arbeitge- berzuschuss. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn pro Kalendertag den Betrag von 13 Euro - dies entspricht einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro - muss der Ar- beitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschafts- geld zahlen.

4.1.4 ARBEITSENTGELT BEI BESCHÄFTIGUNGS- VERBOTEN (MUTTERSCHUTZLOHN)

Kann eine werdende Mutter wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder teil- weise vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist nicht ar- beiten, muss sie keine finanziellen Nachteile befürchten.

Sie behält mindestens ihren Durchschnittsverdienst (Mut- terschutzlohn). Das gilt auch, wenn das Unternehmen sie auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz versetzt, so dass sie ihre Tätigkeit wechseln muss.

4.1.5 URLAUBSANSPRUCH

Während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mut- terschutzfristen) entstehen weiterhin Urlaubsansprüche.

Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutz- rechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht erlaubt.

4.1.6 KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf we- nige Ausnahmen unzulässig.

4.2 BUNDESELTERNGELD UND LANDESERZIEHUNGSGELD

Das Elterngeld und das Landeserziehungsgeld gleichen den Wegfall des Einkommens aus, wenn Eltern wegen der Betreuung Ihrer Kinder keiner Erwerbsarbeit nach- kommen. Zuständig für die Ausführung des Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetzes ist die Elterngeldstelle im Jugendamt des Landkreises Zwickau, die dazu berät.

4.2.1 BUNDESELTERNGELD

Eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes ist das Elterngeld. Ab dem 1. Januar 2015 können Eltern zwischen dem Bezug von (Basis-) Eltern- geld und Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus wählen oder beides kombinieren und somit ihre Elternzeit flexibel gestalten.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Arbeitnehmer, Beam- te, Selbständige, Hausfrauen, Eltern, die wegen der Be- treuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, Studieren- de und Auszubildende, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Somit gibt dieses flexible Modell den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Neben den leiblichen

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Eltern können jedoch auch Adoptiveltern sowie in Aus- nahmefällen Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Eltern- geld beziehen.

Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes zu 65 bis 100 Prozent auf. Das Basi- selterngeld kann allerdings nur in den ersten 14 Lebens- monaten des Kindes bezogen werden.

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkom- men, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern und Familien mit Mehrlingen gibt es Zuschläge.

Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch über den 14. Le- bensmonat des Kindes hinaus möglich. Dabei können El- tern das ElterngeldPlus doppelt so lange bis maximal zur Hälfte des Elterngeldanspruchs erhalten, der dem Eltern- teil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Von die- sem Modell profitieren vor allem teilzeitarbeitende Eltern.

Der Mindestelterngeldbetrag sowie die Zuschläge für Geschwister und Mehrlinge sind im ElterngeldPlus-Bezug halbiert und werden doppelt so lange gezahlt.5

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Infoportalen

www.elterngeld-plus.de

www.familienportal.de

4.2.2 LANDESERZIEHUNGSGELD

Nach dem Bundeselterngeld kann das Landeserziehungs- geld gewährt werden, jedoch nur maximal bis zur Vollen- dung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig und wird nur gezahlt, wenn das Kind keine mit staatlichen Mit- teln geförderte Kindertageseinrichtung bzw. Kindertages- pflege besucht. Erst ab dem 3. Kind ist das Landeserzie- hungsgeld einkommensunabhängig.

Beginnt die Inanspruchnahme im zweiten Lebensjahr wird es für das erste Kind fünf Monate, für das zweite Kind sechs Monate und ab dem dritten Kind für sieben Monate gezahlt.

Bei Inanspruchnahme im dritten Lebensjahr wird das Lan- deserziehungsgeld für das erste und zweite Kind neun Monate und ab dem dritten Kind zwölf Monate gewährt.

4.2.3 BEANTRAGUNG

Anträge für das Elterngeld/Landeserziehungsgeld erhal-

ckau, direkt bei der Elterngeldstelle oder über die Home- page des Landkreises Zwickau.

Die Beantragung kann auch Digital über das Portal:

www.elterngeld-plus.de erfolgen:

4.3 HILFEN FÜR SCHWANGERE/FAMILIEN MIT NIEDRIGEM EINKOMMEN

Vielen Paaren ist die finanzielle Mehrbelastung durch ein Kind bewusst. Trotzdem gibt es immer wieder Schicksals- schläge und Lebensverläufe, wo die eigenen finanziellen Ressourcen kaum bis gar nicht ausreichen. Im Folgenden werden einige Möglichkeiten aufgezeigt, die in solchen Si- tuationen unterstützen.

4.3.1 ARBEITSLOSENGELD I

Arbeitslosengeld I bekommen all diejenigen, die keiner Er- werbsarbeit nachgehen, jedoch in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung in der Summe mindestens 12 Mo- nate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gungsverhältnis gestanden haben. Um Arbeitslosengeld I zu beantragen, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung er- forderlich. Diese muss spätestens am ersten Tag der Ar-

Landkreis Zwickau, Jugendamt, SG Wirtschaftliche Hilfen Elterngeldstelle

(Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld) Verwaltungszentrum Werdau, Haus A Königswalder Straße 18, 08412 Werdau Sekretariat 0375 4402-23411

E-Mail: WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsdatum Ihres Kindes. Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag.

GELTUNGSBEREICH TELEFON

1. bis 3. eines Monats 0375 4402-23438 4. bis 10. eines Monats 0375 4402-23443 11. bis 18. eines Monats 0375 4402-23439 19. bis 20. eines Monats 0375 4402-23436 21. bis 28. eines Monats 0375 4402-23440 29. bis 31. eines Monats 0375 4402-23437

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4.3.2 ARBEITSLOSENGELD II

Hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder ist dieser voraussichtlich nicht ausreichend, kann zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragt werden.

Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfe- bedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 67 Jah- ren und deren hilfebedürftigen Angehörigen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sich in Deutschland aufhalten. Arbeitslosengeld II kann auch dann erhalten werden, wenn eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie sicherzustellen.

Das Jobcenter kann weiterhin durch Leistungen zur Ein- gliederung in Arbeit, wie z. B. Arbeitsberatung und -ver- mittlung oder die Förderung der beruflichen Weiterbildung und durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunter- halts (Regelleistung – Kostenpauschale für Ernährung, Kleidung und Bedürfnisse des täglichen Bedarfs; Kosten für Unterkunft und Heizung) unterstützen.

4.3.3 SOZIALGELD

Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten. Das Sozialgeld muss bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Anträge erhal- ten Sie in den Bürgerservicestellen des Landkreises Zwi- ckau oder zum Download unter:

www.landkreis-zwickau.de ARBEITSLOSENGELD I - TRÄGER: AGENTUR FÜR ARBEIT ZWICKAU

STANDORT ADRESSE TELEFON/INTERNET

Zwickau Werdauer Str. 18

08056 Zwickau 0800 4555500

www.arbeitsagentur.de

Werdau Markt 29/31

08412 Werdau 0800 4555500

www.arbeitsagentur.de Hohenstein-Ernstthal Schillerstraße 5b

09337 Hohenstein-Ernstthal 0800 4555500

www.arbeitsagentur.de

Glauchau Markt 1

08371 Glauchau 0800 4555500

www.arbeitsagentur.de Postanschrift Agentur für Arbeit Zwickau

08037 Zwickau

SOZIALGELD

TRÄGER ADRESSE TELEFON/MAIL

Jobcenter Zwickau Horchstraße 14

08058 Zwickau 0375 6060-0

Landkreis Zwickau, Sozialamt Werdauer Straße 62 Haus 1

08056 Zwickau

0375 4402-22110

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