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Solothurn, 25. Januar 2021 – In Form einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» geschaffen. Der Regierungsrat steht dem indirekten Gegenvorschlag kritisch gegenübe

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Medienmitteilung

Finanzierung der Prämienverbilligung verbessern

Solothurn, 25. Januar 2021 – In Form einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» geschaffen. Der Regierungsrat steht dem indirekten Gegenvorschlag kritisch gegenüber.

Hintergrund: Die Volksinitiative «Prämien-Entlastungs-Initiative» sieht eine Verfassungsänderung vor, wonach Versicherte nicht mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für ihre Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden. Als Reaktion hat der Bundesrat am 21. Oktober 2020 einen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass die Kantone mittels Gesetzesänderung verpflichtet werden, mehr Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser Mittel soll von den Bruttokosten und der Prämienbelastung der Versicherten im betroffenen Kanton abhängen.

Regierungsrat kritisiert Gegenvorschlag

Der Regierungsrat kann den indirekten Gegenvorschlag aus verschiedenen Gründen nicht befürworten.

Die sozialen Auswirkungen des Gegenvorschlags sind zu wenig zielgerichtet. Der Gegenvorschlag will die öffentliche Hand als Ganzes dazu verpflichten, erhebliche

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Mittel für die Senkung der Prämien derjenigen einzusetzen, die diese Kosten bezahlen können und sorgt gleichzeitig nicht dafür, dass diejenigen unterstützt werden, die gegenwärtig unter einer zu hohen Prämienbelastung leiden.

Der Regierungsrat kritisiert zudem, dass sich der Bund mit dem indirekten Gegenvorschlag aus der Verantwortung zieht und die Zusatzbelastung einseitig von den Kantonen getragen werden müsste. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil insbesondere die Bundesgesetzgebung einen massgeblichen Einfluss auf die Gesundheitskosten hat.

Der Regierungsrat erachtet den indirekten Gegenvorschlag ausserdem als Eingriff in die Autorität der Kantone. Die Regelung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Die KVG-Änderung würde festschreiben, welchen Betrag die Kantone jährlich für die Prämienverbilligung einsetzen müssten, was einen weitgehenden Eingriff in die kantonale Kompetenz darstellen würde. Darüber hinaus fordert der Regierungsrat, bei der Ermittlung des Mindestanteils der Kantone nebst den Bruttokosten und der Prämienbelastung der Versicherten zusätzlich den Anteil an Sozialhilfe- und EL- Beziehenden zu berücksichtigen. Dadurch würden allenfalls mehr Mittel zur Prämienverbilligung von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen frei.

Weiter sieht der Regierungsrat Schwierigkeiten hinsichtlich der Praktikabilität der Vorlage und befürchtet eine unverhältnismässig starke Belastung strukturschwacher Kantone.

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