• Keine Ergebnisse gefunden

Ministerpräsident suchte das Gespräch

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ministerpräsident suchte das Gespräch"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

06 / 2018

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 5 und 10

Reinigung der Bio-Tonnen

Seite 13

Ministerpräsident

suchte das Gespräch

„Sachsengespräch“ in der Stadthalle Limbach-Oberfrohna

Minister präsident Mic hael Kretschmer begrüßte am Abend des 4. Juni 2018 die Bürgerin- nen und Bürger des Landkreises Zwickau zum Ideen- und Gedan- kenaustausch in der Stadthalle Limbach-Oberfrohna. „Miteinan- der zu reden, sich auszutauschen ist wichtig für eine lebendige Demokratie und die Zivilgesell- schaft. Ich freue mich auf anre- gende Gespräche und lebhafte Debatten. Jeder ist herzlich ein- geladen “, so die öffentliche Einla- dung des Ministerpräsidenten zum Sachsengespräch, zu dem, neben ihm weitere Vertreter der Staatsre- gierung vor Ort waren. Das „Sach- sengespräch“, welches aktuell in allen Regionen des Landes geführt wird, soll aufzeigen, was die Sach- sen bewegt und was sie bewegen wollen. Das Gesprächsangebot stieß wie in anderen Landkreisen auch im Landkreis Zwickau auf eine gute Resonanz.

Nach der Begrüßung durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer und der Eröffnung durch den Minis- terpräsidenten Michael Kretschmer standen für die interessierten Ein- wohnerinnen und Einwohner des Landkreises als weitere Gesprächs- partner Wirtschaftsminister Mar- tin Dulig, Sozialministerin Barbara Klepsch, Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange, Integrations- ministerin Petra Köpping, Kul- tusminister Christian Piwarz, Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt und Innenstaatssekretär Günther Schneider zur Verfügung.

Das Finanzministerium und das Jus- tizministerium waren durch Abtei- lungsleiter vertreten.

Diskutiert wurde an den so genann- ten Thementischen, die jeweils mit einem Vertreter der Staatsregierung besetzt waren. Hier konnten die Anwesenden, ihre Anliegen, Beden- ken und Anfragen besprechen. Die

Gesprächsthemen reichten von Bildung, Sicherheit, Verkehr, Wirt- schaft, Breitbandausbau, Medizin und Soziales bis hin zu Kultur und Wissenschaft, Finanzen, Landwirt- schaft und Umwelt sowie Justiz.

Vor dieser öffentlichen Veranstal- tung nutzte der Ministerpräsident den Tag, um den Landkreis Zwickau besser kennenzulernen. So standen eine Besprechung mit Landrat Dr.

Christoph Scheurer und ein Tref- fen mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern des Kreisver- bandes Zwickau des Sächsischen Städte- und Gemeindetages auf seiner Agenda. Weiterhin besuchte er das Integrative AWO Kinder- haus „Kuschelkiste“ in Zwickau, den Kindergarten „Anne Frank“

in Reinsdorf, den CAP-Markt und das Wohnprojekt des Lebenshilfe- werkes Hohenstein-Ernstthal e. V.

„Haus Schönburg“ in Oberlung- witz.

1. Ministerpräsident Michael Kretschmer und weitere Minister standen den Bürgerinnen und Bürgern als Gesprächspartner zur Verfügung.

2. An so genannten Thementischen kamen die Gäste mit den Vertretern der Sächsischen Staatsregierung ins Gespräch, wie hier am Tisch des Wirtschaftsministers Martin Dulig.

3. Am Nachmittag besuchten Ministerpräsident und Landrat die 2016 eröffnete Kindertagesstätte „Anne Frank“ in Reinsdorf.

4. Halt machte der Ministerpräsident auch am CAP-Markt in Oberlungwitz, wo er mit Menschen mit Behinderung ins Gespräch kam, die in diesem Markt sozialversicherungs- pflichtig angestellt sind.

Fotos: 1, 2, 4 – Pressestelle Landratsamt Foto: 3 – Gemeindeverwaltung Reinsdorf

1

3

4

2

Veranstaltungs- tipps

Seiten 18 bis 20

(2)

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für Juni und Juli 2018 23. Juni 2018

Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 30. Juni 2018

Werdau, Königswalder Straße 18 7. Juli 2018

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 14. Juli 2018

Zwickau, Werdauer Straße 62 21. Juli 2018

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Dezernat Jugend, Soziales und Bildung

Öffentliche Zustellungen gemäß

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn Andreas Gkortsilas, zuletzt wohn- haft in Straße des Friedens 12D, 09350 Lich- tenstein, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzu- lassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schrift- stück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt –

Kfz-Zulassungsbehörde vom 24. April 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 Z-L7481 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Silvio Müller, zuletzt wohnhaft in Hermannstraße 2, 08371 Glauchau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalter- raum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt –

Kfz-Zulassungsbehörde vom 9. Mai 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 GC-Y113H zur Einsicht bereit.

Für Herrn Claudiu Stuparu, zuletzt wohnhaft in Helenenstraße 46, 09212 Limbach-Ober- frohna, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzu-

lassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schrift- stück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt –

Kfz-Zulassungsbehörde vom 24. Mai 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 Z-K8712 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge- nannten Dienststelle während der Öffnungs- zeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Ab dem 21. Juni 2018 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrich- ten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw.

in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

- in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 2 (Haus 1)

- in 08412 Werdau, Königswalder Stra- ße 18

- in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 (Erd- geschoss)

- in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

- in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorge- hend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen ver- strichen sind.

Werdau, 16. Mai 2018

Heise Amtsleiter

Für Herrn Alexander Hos, zuletzt wohnhaft in Steinpleiser Straße 25, 08060 Zwickau, liegt im Verwaltungszentrum des Landrat- samtes Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Zimmer 302, Haus 7, fol- gendes Schriftstück:

Bescheid vom 4. Mai 2018

Aktenzeichen: 1245/Mei/469/120607/

Röd

zur Einsicht bereit.

Für Herrn Thomas Meier, zuletzt wohnhaft in Eichhofstraße 4, 5604 Hendschiken, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet Unter- haltsvorschuss, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Zimmer 302, Haus 7, folgendes Schriftstück:

Bescheid vom 24. Mai 2018

A k t e n z e i c h e n : 1 2 4 5 / M e i / 4 6 9 / 170706RaL

zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge- nannten Dienststelle während der Öffnungs- zeiten des Jugendamtes, Sachgebiet Unter- haltsvorschuss, des Landratsamtes Zwickau (dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00

bis 18:00 Uhr, donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr), eingesehen werden.

Ab dem 21. Juni 2018 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrich- ten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsge- setz an der jeweiligen Bekanntmachungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

- in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 2 (Haus 1)

- in 08412 Werdau, Königswalder Straße - in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 (Erd-18

geschoss)

- in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

- in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorge- hend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen ver- strichen sind.

Zwickau, 25. Mai 2018

Frank Schubert Dezernent

Amtsblatt Landkreis Zwickau 11. Jahrgang/6. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement

Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 19. Juli 2018.

Redaktionsschluss ist am 3. Juli 2018.

Impressum

Bekanntgabe

Die öffentliche Sitzung der Verbandsver- sammlung des Sparkassenzweckverbandes Chemnitz ist einberufen auf Dienstag, den 7. August 2018 um 15:00 Uhr in die Haupt- stelle der Sparkasse Chemnitz im Moritzhof Chemnitz, Bahnhofstraße 51, 6. Etage.

Tagesordnung:

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Entscheidung über Einwendungen zur

Niederschrift der letzten Sitzung 3. Anträge, die nicht Gegenstand der Tages-

ordnung sind

4. Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Chemnitz

4.1 Entlastung des Verwaltungsrates 4.2 Verwendung des Jahresüberschusses 5. Sonstiges

Chemnitz, 11. Juni 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

Sparkassenzweckverband Chemnitz mit Sitz in Chemnitz

Amtsblatt

nicht erhalten?

Zustellreklamationen unter:

Telefon: 0371 65622100 oder E-Mail:

amtsblatt@landkreis-zwickau.de

(3)

Zweckverband Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna

Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 und deren öffentliche Auslegung aufgrund von § 58 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung

mit § 34 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) und § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Frohnbach Vom 1. Juni 2018

Landesdirektion Sachsen

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen

über die öffentliche Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Vom 29. Mai 2018

Dem Zweckverband Frohnbach obliegt die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in sei- nem Verbandsgebiet. Verbandsgebiet sind die Gemeindegebiete der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Niederfrohna.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna hat am 16. Mai 2018 folgendes beschlossen:

1. Von der Jahresrechnung, dem Ergebnis der Rechnungsprüfung und von der Stellungnahme der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Gemäß § 58 Abs. 2 SächsKomZG i. V. m. § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Frohnbach und § 34 SächsEigBVO wird die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckdaten festgestellt:

1.1 Bilanzsumme: 56.370.768,65 EUR

Davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 50.631.931,26 EUR

- das Umlaufvermögen 5.737.218,16 EUR

- Rechnungsabgrenzungsposten 1.619,23 EUR.

Auf der Passivseite betreffen

- das Eigenkapital 32.021.199,15 EUR

- die Sonderposten für Zuwendungen 16.526.283,20 EUR

- die Rückstellungen 3.517.568,46 EUR

- die Verbindlichkeiten 4.305.717,84 EUR

- Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.

1.2 Jahresüberschuss: 2.222.263,31 EUR

Summe der Erträge: 6.169.295,78 EUR

Summe der Aufwendungen: 3.947.032,47 EUR

2. Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.222.263,31 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen.

3. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlas- tung.

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Frohnbach, Limbach-Oberfrohna, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften der SächsEigBVO und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzli- chen Vertreters des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstä- tigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwar- tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beur- teilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften der Sächs- EigBVO und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Chemnitz, den 25. Oktober 2017

Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. Fischl gez. Hofmann

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

Die Jahresrechnung mit Anhang und Lagebericht liegt in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 6. Juli 2018 in der Verbandsgeschäftsstelle des Zweckverbandes Frohnbach in Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Telefon 03722 73480) während der üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Niederfrohna, 1. Juni 2018 Zweckverband Frohnbach

Kertzscher

Verbandsvorsitzender

Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfeger- handwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfeger bekannt:

Mit Wirkung vom 1. Juli 2018 wird Herr Schornsteinfegermeister Andreas Hoffmann für weitere sieben Jahre zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 24-28 Crimmitschau bestellt.

Der Kehrbezirk 14 5 24-28 Crimmitschau umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Crimmitschau, der Stadt Zwickau im Postleitzahlgebiet 08060, der Gemeinde Neukirchen/

Pleiße mit dem Ortsteil Dänkritz sowie der Gemeinde Hartmannsdorf.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2025.

Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andreas Hoffmann ist An der Gärtnerei 12, 09212 Limbach-Oberfrohna, Telefon: 03722 5923030, Fax: 03722 5923031, Handy: 0174 3284944, E-Mail: a.hoffmann@fn.de.

Chemnitz, 29. Mai 2018

Landesdirektion Sachsen Peggy Hetzner Sachbearbeiterin

(4)

Seniorenbeauftragter

Seniorenbeauftragter bietet Sprechzeiten an

Kreismedienstelle

Kreismedienstelle in den Sommerferien geschlossen

I. Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 58 und 60 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammen- arbeit in der jeweils geltenden Fassung, hat die Zweckverbandsversammlung in der Sitzung am 17. Mai 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben des § 1 Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 480.206 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 605.314 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

(ordentliches Ergebnis) auf - 125.108 EUR

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 115.000 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 215.048 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen

und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - 100.048 EUR

- Gesamtergebnis auf - 225.156 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des

ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des

Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR

- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis

mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 125.108 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit

dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 100.048 EUR

- veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.115.422 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 361.249 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender

Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen

und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.754.173 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 115.000 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 115.000 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag

als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 1.869.173 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf 1.869.173 EUR festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in § 4

Anspruch genommen werden darf, wird auf 70.000 EUR

festgesetzt.

Die Erhebung von Steuern liegt nicht im Aufgabenbereiches des Zweckverbandes.§ 5

Es werden keine Umlagen erhoben. § 6

II. Das Landratsamt des Landkreises Zwickau hat mit Bescheid vom 28. Mai 2018 Az.: 1080/093.121/Z03-01/18/Zet die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung ein- schließlich Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 im Hinblick auf den zu wahrenden Haushaltsausgleich unter Auflagen bestätigt.

1.1 Der Zweckverband hat den festgestellten Jahresabschluss 2013 bis zum 30. September 2018 der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

1.2 Der Zweckverband hat bis zum 31. Juli 2018 der Rechtsaufsichtsbehörde den Zeitablauf- plan vom 21. Juni 2017 zu den noch offenen Jahresabschlüssen (ab 2014) zu überarbeiten.

Der Zeitablaufplan hat die jeweiligen Termine der Aufstellung und der Feststellung des entsprechenden Jahresabschlusses zu enthalten.

Genehmigungen waren nicht zu erteilen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 76 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.

III. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 liegt in der Zeit vom 25. Juni bis 2. Juli 2018 in den Kämmereiämtern der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal, Altmarkt 41 in Hohenstein-Ernstthal und der Stadtverwaltung Oberlungwitz, Hofer Straße 203 in Oberlungwitz während der üblichen Dienstzeiten (auch mittwochs und freitags) zur kos- tenlosen Einsicht für jedermann öffentlich aus.

IV. Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Hohenstein-Ernstthal, 8. Juni 2018

Kluge

Zweckverbandsvorsitzender

Der ehrenamtlich tätige Seniorenbeauftragte des Landkreises Zwickau, Dieter Worm, ist jeden ersten und dritten Dienstag im Monat in der Zeit von 14:00 bis15:00 Uhr im Seniorenbüro Zwickau, Kopernikusstraße 7 (Nähe Verwaltungszentrum), zu erreichen.

Terminvereinbarungen sind unter Telefon 0375 4402-21050 möglich.

Die Kreismedienstelle des Landkreises Zwickau, Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Straße 62, bleibt während der Sommerferien vom 16. Juli bis zum 3. August 2018 geschlos- sen.

(5)

Straßenverkehrsamt

Aktuelle Regelungen zum Ausnahmetatbestand für

land- und forstwirtschaftliche Beförderungen im Güterkraftverkehrsgesetz

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr informiert mit Schreiben vom 25. Mai 2018 über die aktuellen Regelungen zum Ausnahmetatbestand für land- und forstwirtschaftliche Beförderungen im Güterkraftver- kehrsgesetz (GüKG) und verweist auf die entsprechende Bekanntmachung über die Anwendung güterkraftverkehrs- rechtlicher Vorschriften auf Unternehmen, die land- und forstwirtschaftliche Güter befördern, im Bundesanzeiger vom 15. Mai 2018, veröffentlicht am 24. Mai 2018.

Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsge- setzes (GüKG) sind bestimmte Güterbeförderungen in der Land- und Forstwirtschaft vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen (übliche Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für eigene Zwecke, Nachbarschaftshilfe, im Rahmen eines Maschinenrings im Umkreis von 75 Kilometer). Die Anwendung der Bestim- mung auf sogenannte Lohnunternehmer hat in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten und Unklarheiten geführt.

Aus diesem Grund wurde zunächst für die Zeit bis zum 31. Mai 2017 davon abgesehen, Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Gütern, die ohne die erforderli- che Erlaubnis durchgeführt wurden, zu ahnden. Diese Frist wurde nochmals bis zum 31. Mai 2018 verlängert. Die Bun- desregierung hat nunmehr ein Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) eingeleitet, um für die betroffenen Betriebe dauerhaft eine Lösung zu schaffen und für Rechtssicherheit zu sorgen.

Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindig-

keit von 40 Kilometer/Stunde sollen von den Regelungen des GüKG ausgenommen werden.

Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird über die geplanten Änderungen zunächst informiert, da solch ein Verfahren viel Zeit in Anspruch nimmt und ergebnisoffen geführt wird.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur erklärt in dieser Bekanntmachung auch sein Einverständ- nis, dass die zuständigen Länderbehörden bei Einhaltung der genannten Anforderungen entsprechende Entscheidungen treffen können.

Auszug aus der Bekanntmachung:

„… 4. Vor diesem Hintergrund bin ich damit einverstanden, dass für den Zeitraum nach Ablauf der Nichtahndungsfrist (31. Mai 2018) bis zum Inkrafttreten der geplanten gesetzli- chen Änderungen die betroffenen Betriebe sich auf den Aus- nahmetatbestand berufen können, sofern die nachstehenden Voraussetzungen eingehalten werden:

a) Die Beförderung muss in der Land- und Forstwirtschaft üblich sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur land- und forstwirtschaftliche Transporte verrichten, nicht aber beispielsweise für Baustellenverkehre verwendet werden.

b) Die Beförderung muss für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dazu gehören nur die Betriebe, die land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe erzeugen und produzieren, nicht aber Betriebe, die die Rohstoffe nur ver- oder weiterverarbeiten.

c) Bei den beförderten Gütern muss es sich um land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse han- deln, wie z. B. Ernte, Vieh, Futter- und Düngemittel.

d) Die Beförderungen erfolgen mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 Kilometer/Stunde.

e) Die Teilnahme am gewerblichen Güterkraftverkehr muss verkehrswirtschaftlich unbedeutend sein. Ein beför- dernder Unternehmer darf sich nicht auf eine Befreiung berufen, um sich durch die Nichteinhaltung der gelten- den Bestimmungen wettbewerbsrechtlich einen Vorteil, insbesondere gegenüber dem gewerblichen Straßengü- terverkehr nach den übrigen Vorschriften des GüKG, zu verschaffen.

Berlin, den 15. Mai 2018

Bundesministerium für

Verkehr und digitale Infrastruktur Im Auftrag Guido Zielke"

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Datenschutzbeauftragte/Daten- schutzbeauftragten - Informati- onssicherheitsbeauftragte/Infor- mationssicherheitsbeauftragten unter der Kennziffer 50/2018/BLR

im Bereich Landrat – Beauftragte in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 11 Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. September 2018 Ihr Aufgabengebiet:

Sicherstellung des Datenschutzes und der Informationssi- cherheit in der Landkreisverwaltung, insbesondere durch - Beraten, Unterstützen und Informieren des Landrates,

der Leitungsebene und der Fachbereiche in Angelegen- heiten des Datenschutzes (DS)

- Implementierung des DS in Verwaltungsabläufen, inner- dienstlichen Regelungen, Kontrolle der Erforderlichkeit, der Zweckbindung, des Einhaltens von Aufbewahrungs- fristen bei der Datenerhebung und -verarbeitung - Bearbeiten von DS-Rechts- und Grundsatzfragen - Bewerten von DS-Risiken, Entwickeln von Notfallkon-

zepten und anderen Ansätzen der Risikominimierung - Leitung des behördeninternen Arbeitskreises Daten-

schutz

- Ansprechpartner für Bürger und Dritte, Unterstützung bei der Wahrung deren Datenschutzrechte

- Sicherstellung einer datenschutzgerechten Öffentlich- keitsarbeit

- Steuerung des vollständigen Informationssicherheitspro- zesses

- Aufbau, Betreuung und Fortschreibung des Sicherheits- managements

- Erarbeiten von Sicherheitsrichtlinien

- Leitung des Arbeitskreises Informationssicherheit Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene verwaltungsrechtliche oder IT-technische oder betriebswirtschaftliche Hochschul- ausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) oder Bachelor)

- Referenzen zu Kenntnissen in den jeweils anderen, zur Sachkunde erforderlichen Gebieten

- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit - Verhandlungsstärke, zielorientierte Arbeitsweise - Belastbarkeit, Loyalität

- Organisationsstärke, sehr gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift

- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kern- zeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewer- bungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleich- gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnach- weise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurtei- lungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 20. Juli 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskos- ten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewer- bungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

(6)

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Asylangelegenheiten (ohne Ertei- lung Aufenthaltstitel)

unter der Kennziffer 55/2018/DIII

im Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz für das Ordnungsamt/Sachgebiet Ausländer

in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen - Erteilung, Verlängerung und Widerruf von Duldungen - Bearbeitung von Anträgen auf Änderung der Nebenbe-

stimmungen in Duldung und Aufenthaltsgestattung - Bearbeitung von Anträgen auf vorübergehendes Verlassen

der räumlichen Beschränkung

- Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörde bei der Identitätsklärung, Passbeschaffung und Aufenthaltsbeen- digung

- Fertigung und Zuarbeiten von/für Ordnungswidrigkeits- anzeigen und Strafanzeigen

- Unterstützung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (freiwillige Ausreise)

- allgemeine Auskunftserteilung Unsere Erwartungen:

- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zur/zum Kommunalfachange- stellten (A I - Lehrgang)

- umfassende Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Program- - Kommunikations- und Durchsetzungsvermögenmen - selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln

für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung - Engagement, Sorgfalt und Belastbarkeit

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kern- zeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffent- lichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätz- liche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und WeiterbildungsmöglichkeitenTVöD - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewer- bungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleich- gestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnach- weise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurtei- lungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankier- ter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und inner- halb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunter- lagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskos- ten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewer- bungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Abfall

unter der Kennziffer 60/2018/DIII

im Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz für das Umweltamt/Sachgebiet Abfall,

Altlasten, Bodenschutz in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet zur Vertretung Beschäftigungsbeginn 1. Oktober 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- behördliche Überwachung von Anlagen und Vorhaben - Mitwirkung an der jährlichen Aufstellung des Überwa-

chungskonzeptes sowie planmäßige und anlassbezogene behördliche Überwachung aller Anlagen und Vorhaben im Landkreis, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden

- Beurteilung aller dem Abfallrecht unterliegenden Maßnah- men (fachliche Beurteilung von bauplanungsrechtlichen Baumaßnahmen, Gutachten, Entsorgungswesen, Abfallde- klaration, Entsorgungskonzepten etc.)

- Ermittlung der Stoffgefährlichkeit des anfallenden Abfalls aus Produktdatenblättern, wissenschaftlichen Expertisen, Richtlinien, Stoffdatenbanken, vorliegenden Untersuchun- gen, eigenen Erkenntnissen etc.

- Altdeponien (pflichtgemäße Überwachung der Alt- deponien und Altablagerungen der sich in Inhaberschaft des Landkreises befindlichen Anlagen, Durchführung von Kontrollen gemäß abfallrechtlichen Bescheid der Lan- desdirektion, Erstellung von Überwachungsprotokollen etc.)

- Vorbereitung von Ausschreibungen und Vergaben - Fördermittelbearbeitung

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw.

Bachelor of Engineering auf dem Gebiet Umweltschutz/

Umweltschutztechnik, Chemieingenieurwesen oder Abfall- und Entsorgungstechnik mit baufachlichen sowie verwaltungsrechtlichen Kenntnissen

- anwendungsbereite Rechtskenntnisse (z. B. Kreislaufwirt- schaftsgesetz einschließlich zugehöriger Rechtsverordnun- gen, Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzge- setz, Bundesbodenschutzgesetz einschließlich zugehöriger Rechtsverordnungen, Verwaltungsverfahrensgesetz, Straf- gesetzbuch etc.)

- selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung - Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunika-

tionsfähigkeit

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Program- - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut-men

zung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffent- ten)

lichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätz- liche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und WeiterbildungsmöglichkeitenTVöD - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der

Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elek- tronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(7)

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Immissionsschutz

unter der Kennziffer 58/2018/DIII

im Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz für das Umweltamt/Sachgebiet Immissions-

schutz

in Vollzeit Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Bearbeitung genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen, d. h. Bera- tung von Antragstellern und Betreibern, Prüfung von Unterlagen, Erteilung von Teil-/Genehmigungen, wesent- lichen Änderungen, Anzeigen und Anordnungen sowie Durchführung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen - Bearbeitung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im

Sinne des § 22 BlmSchG unter Einbeziehung der fachli- chen Stellungnahmen, d. h. Erlass von Anordnungen und Ausnahmen, Einholen von Gutachten, Erteilung von Mes- sanordnungen und Anhörung von Beteiligten

- Bearbeitung von Bauanträgen für immissionsschutzrecht- liche Anlagen unter Einbeziehung der fachlichen Stellung- nahmen

- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem BIm- SchG und der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) an immissionsschutzrechtlichen Anlagen

- Zuarbeit zu Widersprüchen

- Erarbeitung bzw. Koordinierung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als „Träger öffentlicher Belange"

zu Genehmigungsverfahren Dritter

- Vollzug des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst, wünschenswert wären Referenzen auf immissionsschutzrechtlichem Gebiet oder

- erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium auf dem Gebiet Umweltschutz/Umwelttechnik mit Verwal- tungserfahrung im Vollzugsbereich/Bescheidtechnik - anwendungsbereite Rechtskenntnisse (z. B. BImSchG ein-

schließlich zugehöriger Rechtsverordnungen, SächsBO, Baugesetzbuch, Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvoll- streckungsgesetz, Kostenrecht etc.)

- selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung - Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunika-

tionsfähigkeit

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Program- men, wünschenswert wären Kenntnisse spezieller Anwen- derprogramme wie des Geoinformationssystems u. a.

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen ten)

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne-

ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elek- tronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Hochbau

unter der Kennziffer 40/2018/DI im Dezernat Finanzen und Service

für das Amt für Zentrales Immobilienmanage-

in ment Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Vorbereitung von Bau- und Investitionsvorhaben und -maßnahmen des Landkreises, das heißt Kostenermitt- lungen durchführen und bei der Erarbeitung von Fördermit- telanträgen mitwirken sowie Erarbeitung baufachlicher Auf- gabenstellungen inklusive technischer Gebäudeausrüstung - Erstellen von Leistungsbeschreibungen, Leistungsver-

zeichnissen, Verdingungsunterlagen etc.

- Einleiten des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens und Vorbereitung von Verträgen

- Betreuung von Baumaßnahmen, das heißt technische Kon- trolle der Bauleistungen und -ausführungen sowie Doku- mentation und Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- bzw. Schadenersatzansprüchen

- Wahrnehmung und Durchsetzung der Bauherrenaufgaben, Aufstellung von Termin- und Kostenplänen

- Abnahme von Bauleistungen und Dokumentation, Freigabe von Sicherheiten, Rechnungsprüfungen

- Begutachtungen und Bauzustandsermittlungen

- Zusammenarbeit mit anderen Fachämtern, Architekten- und Ingenieurbüros sowie ausführenden Betrieben, Lei- tung von Baubesprechungen

Unsere Erwartungen:

- abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder Bachelor der Fachrichtung Hochbau

- fundierte aktuelle PC-Kenntnisse, insbesondere MS-Of- fice, Kenntnisse in CAFM- Software SPARTACUS und CAD-Programmen

- fundierte aktuelle Kenntnisse im Bereich Bauwesen und Immobilienwirtschaft inklusive einschlägiger Kenntnisse der Gesetze und Verordnungen

- hohe fachliche Kompetenz in bautechnischen Abläufen - ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein

- hohe Entscheidungskompetenz

- strukturierte und selbstständige Arbeitsweise - Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit - Belastbarkeit in konfliktträchtigen Situationen - Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten) - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebli- che Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - umfangreiche Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der

Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elek- tronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(8)

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialbearbeiter Hilfen zur Erziehung

unter der Kennziffer 61/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt/Sachgebiet Allgemeiner

Sozialdienst

in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche Stellenbewertung Entgeltgruppe S 14 (bei Vorliegen der

geforderten Qualifikation) Beschäftigungsdauer befristet bis 31. Dezember 2019 Beschäftigungsbeginn 1. August 2018

Ihr Aufgabengebiet:

- sozialpädagogische Beratung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zur Förderung der Erziehung, zu Erziehungsfragen, zu erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

- Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe und Wahrneh- mung anderer Aufgaben, vor allem

- Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Unter- bringung von Mutter/Vater/Kind (§ 19 SGB VIII), auf Unterstützung zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), auf Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII), auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und auf Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) mit Einschätzung des Hilfebedarfes, Erstellung des Sozialberichtes, Erarbeitung des Hilfe- planes und Zielentwicklung sowie Kontrolle des Hilfe- verlaufes bis zum Abschluss der Hilfe

- Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefähr- dungen, Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes und Zusammenarbeit mit Familien- und Vormund- schaftsgerichten

- Erarbeitung von Stellungnahmen bei Kindeswohlge- fährdungen und Antragstellung auf Maßnahmen zur elterlichen Sorge

- Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei Tod des Sorgeberechtigten und Klärung der Pers- pektive des Kindes, Jugendlichen, Prüfung des Einsat- zes eines Einzelvormundes und Beratung zu möglichen Hilfen

- Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei minderjährigen Müttern und Beratung zu mögli- chen Hilfen

- Gemeinwesenarbeit - Teilnahme an Arbeitsgruppen Unsere Erwartungen:

- staatlich anerkannter Abschluss als Sozialarbeiterin/

Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder ein Hochschulabschluss als Heilpädagogin/Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung

- umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Auf- gaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher VIII, IX, X und XII, Grundgesetz, Gesetz über das Verfah- ren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der frei- willigen Gerichtsbarkeit, Adoptionsvermittlungsgesetz) - hohe psychische und physische Belastbarkeit

- Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitspro- - Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang zess

mit den Bürgern

- Erfahrungen in der sozialen Arbeit

- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Supervisi- - sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Program-onen - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut-men

zung des privaten Pkw

- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft im Jugendamt nach Dienstschluss, an den Wochenenden und an Feiertagen

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen ten)

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 15. Juli 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

mehrere Sachbearbeiterinnen/Sachbearbei- ter zum Springereinsatz

unter der Kennziffer 23/2018/DI im Dezernat Finanzen und Service für die gesamte Landkreisverwaltung in Vollzeit - derzeit 40 Stunden/Woche;

auch Teilzeit möglich Stellenbewertung Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Informations- und Auskunftserteilung - Antragsbearbeitung

- Erlass von Verwaltungsakten - Widerspruchsbearbeitung

- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

zur Vertretung in allen Bereichen der Landkreisverwaltung bis zur Wiederbesetzung.

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwal- tungsfachangestellten oder im mittleren allgemeinen Ver- waltungsdienst

- Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst

- Rechtskenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsver- fahrensrecht

- sehr gute Anwenderkenntnisse in den gängigen MS-Of- fice-Produkten

- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit - Flexibilität und Belastbarkeit

- Organisationstalent und strukturierte und selbstständige Arbeitsweise

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut- zung des privaten Pkw

Unser Angebot:

- Beschäftigung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten) - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elek- tronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

(9)

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sachgebietsleiterin/Sachgebiets- leiter Sozialmedizinischer Dienst unter der Kennziffer 30/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Gesundheitsamt

in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA oder A 13/A 14 (Laufbahngruppe 2, Zweite Einstiegsebene) SächsBesG Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. Juli 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Leitung des Sachgebietes Sozialmedizinischer Dienst - Erstellen von Gutachten, Diagnostik, Therapie und Präven-

tion auf dem Gebiet des Sozialmedizinischen Dienstes - amtsärztliche Stellungnahmen und die Bearbeitung von

Amtshilfeersuchen für andere Ämter und Einrichtungen - Beurteilungen im Zusammenhang mit Unterbringungen

nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfe und die Unter- bringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) - Krisenintervention und Durchführung von Hausbesuchen - Erstellung von Gutachten für Gerichte

- Begutachtung zur Eingliederungshilfe und zur Aufnahme in Sondereinrichtungen

- Koordination von versorgenden, begleitenden und nachsorgenden Hilfen

- Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten

Unsere Erwartungen:

- neben der Approbation als Ärztin/Arzt verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachärztin/

Facharzt für Psychiatrie

- Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität

- Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude

- Eignung im Umgang mit chronisch psychisch Kranken - selbstständiges Handeln in Problemsituationen - Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst - Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstli-

chen Nutzung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA bzw. bei Vorliegen der persönlichen Voraus- setzungen Berufung in das Beamtenverhältnis

- bei Vorliegen der Voraussetzung kann für Tarifbeschäftigte eine Facharztzulage gemäß der Richtlinie für Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (VKA) gewährt werden - familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzei- - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen ten)

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - umfangreiche Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elek- tronisches Bewerberportal ein.

Für weitere fachliche Auskünfte steht Ihnen die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Pilling, telefonisch unter 0375 4402-22400 gern zur Verfügung.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht

eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe

unter der Kennziffer 51/2018/DII

im Dezernat Jugend, Soziales und Bildung für das Jugendamt/Sachgebiet Spezieller

Sozialdienst in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe S 11b Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. Januar 2019 Ihr Aufgabengebiet:

- Informations- und Auskunftserteilung einschließlich Durchführung eines Vorabgespräches

- Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und bei der Ausübung des Umgangs- rechts, insbesondere

- Sicherstellung einer ganzheitlichen Beratung der Eltern unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen - Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die

Wahrnehmung der elterlichen Sorge im Falle der Tren- nung und Scheidung und von Umgangsregelungen aller umgangsberechtigten Personen unter Berücksichtigung des Kindeswohls

- Analyse der Familiensituation und Einbringen von sozi- alen und erzieherischen Gesichtspunkten des Kindes - Durchführung von Hausbesuchen und Besuch von Kin-

dereinrichtungen und Schulen zur Einschätzung der aktu- ellen Familiensituation und Erfassung der Sicht des Kindes - Vermittlung und Koordinierung bei der Herstellung

und Ausführung gerichtlicher und außergerichtlicher Umgangsregelungen

- Abprüfung, Entscheidung, Einleitung und Überwa- chung der begleiteten Umgangsformen

- Abschätzen des Risikos von Kindeswohlgefährdungen und bei Verdacht Abgabe an den Allgemeinen Sozialdienst - Führung notwendiger Statistiken, Registraturen und

Archivierungen

- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß

§ 50 Sozialgesetzbuch VIII und unter Beteiligung gemäß

§ 7 in Verbindung mit § 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilli-

gen Gerichtsbarkeit (FamFG), vor allem

- regelmäßige Teilnahme an Verhandlungen in Kind- schafts- und Gewaltschutzsachen am Amtsgericht und am Oberlandesgericht unter Beachtung des Beschleu- nigungsgebotes, dabei Berichterstattung im Rahmen der Anhörung mit Entscheidungsfindung und Empfeh- lungen zum Wohle des Kindes (ggf. Anfertigung von schriftlichen Stellungnahmen)

- Ausübung des Beteiligtenstatus des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren mit Antragsberechti- gung unter Kindeswohlaspekt

- interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation der pro- fessionell Beteiligten (z. B. Verfahrensbeistände, Ergän- zungspfleger, Gutachter, Beratungsstellen, Allgemeiner Sozialdienst, Rechtsanwälte o. ä.)

- Mitwirkung im Arbeitskreis „Kind im Trennungskon- flikt" zur Entwicklung eines einheitlichen Konzeptes zur Umsetzung des FamFG

Unsere Erwartungen:

- staatlich anerkannter Abschluss als Sozialarbeiterin/Sozi- alarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder ein Hochschulabschluss als Heilpädagogin/Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung

- umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Auf- gaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I, VIII und IX, Grundgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gewaltschutzgesetz, Jugendschutzgesetz) - hohe psychische und physische Belastbarkeit

- Fähigkeit im Umgang mit wechselndem Klientel - Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nut-

zung des privaten Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten) - alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen

Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergüns- tigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30

Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach dem TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigne- ter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestell- ten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschluss- zeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lücken- lose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerber- portal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewer- bung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/Stellenangebote Bewerbungsschluss: 15. Juli 2018

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungs- verfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Ein- wohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunter- lagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibungen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unter Verdachtsperson werden Personen verstanden, die Symp tome zeigen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ver- einbar sind und für die entweder vom Gesundheitsamt eine Testung

• Fehlende transversale Energie durch die beiden Neutrinos muss größer als 25 GeV sein. Auswahlkriterien

Gemeinsam mit der Baufachtechnischen Zuwendungsprüfung (BZP) der Senatorin für Finanzen und dem Senator für Kultur wurde vereinbart, dass das geprüfte und abgestimmte

- Die Fahrbahn mit 4,55 m ist, wenn einseitig geparkt werden soll, nach den heutigen Vorschriften zu

Wir untersuchten die Rassen Angus, Charolais, Limousin, Blonde d'Aquitaine, Piemonteser und Simmental.. Diese sechs Rassen wurden im Rahmen eines

Da weder die Stellung eines umlaufenden Fassadengerüsts, noch die Montage von Geländern entlang der Attika geplant, respektive gewollt war, wurde in einem Vorgespräch mit

Lassen Sie Ihr Kind nicht mit Plastiktüten oder Spielzeug mit abtrennbaren Kleinteilen spie- len, es kann sehr gefährlich sein. Auch Nüsse, rohe Gemüse– und Obststü- cke sowie

Das Ministerium für Justiz und Verbraucher- schutz ist für alle Gerichtsbarkeiten, die Staats- anwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtun- gen, den Sozialen Dienst der Justiz