Ein Landkreis auf dem Weg zur Inklusion
Kreis Siegen - Wittgenstein Nordrhein – Westfalen
Deutscher Verein Forum
Sozialplanung 25.11.2014
Woher wir kommen…
Kreis Siegen-Wittgenstein
• Ländlicher Raum mit verdichtetem Oberzentrum
Siegen in Nordrhein-Westfalen, 275.000 Einwohner in 11 Städten und Gemeinden auf 1150 km² Fläche, 20,7 % anerkannte Behinderte
• Älteste Industrieregion Mitteleuropas
• Hier leben Herr und Frau Mustermann im durchschnittlichsten Kreis Deutschlands.
Zusammengefasst (Handelsblatt 25.11.2013): Viel Wald, viel Mittelstand, viel Regen, gute Luft, aber etwas ab vom Schuss
I. Der Weg
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Inklusion 1.0
• Gesetzliche Anforderungen erfüllen (z.B. BauGB, Schule, Kita)
• Rechtsansprüche (ob und wie)
• Freiwillig Bestandsgebäude und Kommunikationswege untersuchen
• Alle zukünftigen Planungen und Vorhaben auf Ziel
„inklusive Gesellschaft“ überprüfen Querschnittsaufgabe
Politisch gewollt und finanziell umsetzbar (wie)
Inklusion 2.0
• Grundsteine legen für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft
• Kein Rechtsanspruch
• Keine kommunalrechtliche Überprüfungsmöglichkeit
Entscheidung des Kreistages hinsichtlich „Ob“ und „Wie“
I. Der Weg
I. Der Weg
Zu beachten:
Gesellschaft muss die Gesellschaft für die Gesellschaft verändern.
Verantwortliche müssen Mehrwert der inklusiven Gesellschaft für die Gesellschaft erklären.
Ängste und befürchtete Einschränkungen der Mitmenschen Ernst nehmen.
- Beteiligen
- Informieren
- Beraten
- Unterstützen
Sich an Vorbildern zu orientieren und damit Teil einer sozialen
Gemeinschaft zu sein, führt zur Identifikation mit den gelebten Zielen.
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Inklusion 2.0
• Veränderungssignale in die Gesellschaft
• Politikerinnen und Politiker des Kreistages als Vorbilder und Repräsentanten einer inklusiven Gesellschaft
• Städte und Gemeinden des Kreises für Ziele gewinnen
• Gesellschaftlich relevante Gruppen als Multiplikatoren einbeziehen
• Repräsentantinnen und Repräsentanten aus z.B.
I. Der Weg
I. Der Weg
Politik und Verwaltung heute sind verantwortlich für das Gerüst,
denn das Ziel:
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Inklusive Gesellschaft ist dann erreicht, wenn die Gesellschaft insgesamt
– Behinderte und Nichtbehinderte –
die Veränderung der Systeme akzeptiert
und wie selbstverständlich lebt.
II. Politische Grundlagen für Handlungsrahmen
•
Der Kreis Siegen-Wittgenstein bekennt sich zu den Zielen, der Strategie und
Maßnahmeplanungen der UN-
Behindertenrechtskonvention, der nationalen Aktions- und Umsetzungspläne, sowie der entsprechenden Teilhaberegelungen des Landes NW
KA Beschluss vom 24.02.2012
II. Politische Grundlagen für Handlungsrahmen
„
Der Landrat wird beauftragt, in einem transpar- enten Planungs- und Informationsprozess unter Einbindung und Beteiligung von Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der behinderten Menschen, ihrer Familien sowie der regionalen Akteure eine Bestandsaufnahme zuden vorhandenen inklusiven Strukturen, Angeboten und Leistungen in der Region (Inklusionsbericht), einen Soll-Ist-Vergleich sowie ein ergänzendes regionales Handlungskonzept zu erarbeiten bzw.
vorzuschlagen.“
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Projektauftrag
Leitbild
Lebensraum Siegen-Wittgenstein inklusiv entwickeln – Herausforderung und Generationsaufgabe von allen
• Inklusion ist Thema und somit Qualitätsmerkmal aller Fachplanungen auf kommunaler Ebene
• Ist fortwährender Prozess einer strategischen Sozialplanung
• Ist Einbeziehung von Betroffenen und ihren Familien
• Ist eine Initiierung beispielhafter Projekte
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
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Leitung: LR/Dez. Jugend, Familie und Soziales
Mitglieder: Vertreter/innen der Fraktionen im Kreistag 2 Vertreter/innen der Städte/Gemeinden
• Strukturen, Methoden und Zeitplanung des Projektes
• Vorschlag der Eckpunkte für ein Rahmenkonzept Inklusion
Regie- und Steuerungsgruppe
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
Regie- und Steuerungsgruppe
Vertreter/innen von:
Bürgermeisterkonferenz
Verbänden (Gewerkschaft, Arbeitgeber, Wohlfahrtsverbände)
Kirche
Universität
Selbsthilfeorganisationen
weiterer Organisationen und Einzelpersönlichkeiten z.B. Behindertenbeauftragte der Städte und Gemeinden
Kommission der Betroffenen u. Beteiligten
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
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• Einrichtung, Aufgabenstellung und Koordination der Arbeit in den Arbeitsgruppen
• Klärung grundsätzlicher Fragen zu Inklusion
• Erstellung der Präambel für den Inklusionsbericht
• Beratung zum Entwurf des Inklusionsberichts
Aufgaben der Kommission
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
• Arbeit/Ausbildung und Beschäftigung
• Bauen und Wohnen
• Bildung
• Kultur und Freizeit
• Mobilität
• Politische und gesellschaftliche Teilhabe
• Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
Arbeitsgruppen
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
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• Bestandsaufaufnahme zu vorhandenen inklusiven Strukturen
• Anforderungsbeschreibung für eine inklusive Gesellschaft (Soll-Ist-Vergleich)
• Berücksichtigung der tatsächlichen Gestaltungs- und Realisierungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene/des Kreises
• Insbesondere Einbeziehung der Position der Betroffenen und ihrer Familien
• Ziel- und Maßnahmenplan
• Erstellung der Teilberichte
Aufgabenstellung
III. Organisation des Planungsprozesses Inklusion
• Beschreibung gemeinsamer (=inklusiver) und getrennter (=exklusiver) Lebenssituationen
• Analyse von Hindernissen für inklusive Lebensgestaltung
• Ermittlung von fördernden Faktoren
Raster für die Bestandsaufnahme
IV. Umsetzungsphase
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Befragung
• Räumliche Faktoren
• Außenanlagen
• Technische Hilfsmittel
• Akzeptanz (Vorbehalte/Berührungsängste)
• Vorhandene Konzepte
• Qualifizierungsmaßnahmen
IV. Umsetzungsphase
Befragung
• kein Anspruch auf Repräsentativität
• Sensibilisierung der Adressaten
• Tendenzaussagen zu den Arbeitsbereichen
Rücklaufquoten von 14,2 % bis 56,4 %
IV. Umsetzungsphase
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Ausgewählte Befragungsergebnisse
• Freizeit und Kultur sowie der Bereich Bildung stehen dem Thema Inklusion am nächsten
• Für Unternehmen steht das Thema noch nicht im Focus
• Gesundheit, Prävention und Pflege sehen wenig Handlungsnotwendigkeit
V. Weiteres Vorgehen
Vorlage des Inklusionsberichts im September 2014
•
Gremiendiskussion und Verabschiedung
•
Beschluss KA/KT 30.09.14: Einrichtung einer zentralen Ansprechstruktur
Aufgaben:
•
Überprüfung der bisherigen Arbeitsweise
•
Umsetzung von Maßnahmen
•
Jährliche Berichterstattung i.d. jew.Gremien
VI. Förderliche Faktoren
•
Menschen, die diesen Prozess wollen und aktiv vorantreiben
•
Zeitliche und personelle Ressourcen
•
Einsicht in die Handlungsnotwendigkeiten Langen Atem!
Der Inklusionsbericht steht als Downoad bereit:
www.siegen-wittgenstein.de
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