Freie Hansestadt Bremen
Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Ausgabe 2009
001 Zielsetzung und Aufbau
Beschlussvorschläge der Baudeputation 00101 Ausnahmen
002 Hochbau
00201 Allgemeines zum Neubau und zum Bauen im Bestand 00202 Standards in Planungsphasen zunehmend konkretisieren 00203 Standardbedeutsame Planungsphasen
00204 Raumprogramm, Bedarfsermittlung
0020401 Programmplanung von Umnutzungen 002040101 Raumblattkatalog
531 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart 5311 Grundschulen
5312 Schulen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Gesamtschulen) 5313 Gymnasien (Sekundarstufe I und II)
5314 Förderzentren
5315Integration von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung in Schulen 5316 Turn- und Sporthallen
5317 Kindertagesheime 5318 Jugendfreizeitheime 5319 Verwaltungsgebäude 53110 Polizeireviere 53111 Feuerwachen 53112 Bürgerhäuser 53113 Bibliotheken 53114 Justizgebäude 002040102 Raumblätter
532 Raumblätter
5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum 5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum 5323 Raumblatt 03 Büroraum 5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum 5325 Raumblatt 05 Nebenraum 5326 Raumblatt 06 Waschraum 5327 Raumblatt 07 WC-Anlage 5328 Raumblatt 08 Teeküche 5329 Raumblatt 09 Flur
53210 Raumblatt 10 Treppenhaus 53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme 00205 Entwurfsstandards
Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz
Tabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen Fassung 2009 Anlage 2 Richtlinie Energetische Anforderungen
0020501 Hinweise zur Landesbauordnung 002050101 Bestandsschutz
002050102 Bauprodukte und Bauarten 002050103 Technische Baubestimmungen 002050104 Umweltschutz
0020502 Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Instandsetzungen, Sanierungen
00206 Vorplanung Hochbau
00207 Entwurfs- und Ausführungsplanung Hochbau 0020701 Tragwerk
0020702 Schallschutz 0020703 Raumakustik
0020704 Fassade, Dach, Wärmeschutz 002070401 Außenwände und Dächer
002070402 Wärmeschutz und Energiesparmaßnahmen 0020705 Brandschutz
0020706 Baukonstruktion 0020707 Wände
0020708 Decken 0020709 Fenster 0020710 Sonnenschutz 0020711 Treppen
0020712 Fußbodenbeläge 0020713 Außentüren 0020714 Innentüren 0020715 Innenwände 0020716 Fliesen 0020717 Ausstattung
0020718 Baustoffe Bauchemie 0020719 Mobiliar
00208 Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung Technischer Ausbau 0020801 Ausführungsstandards Gebäudetechnik
0020802 Wärmeversorgung Heizung
0020803 Lüftung Raumlufttechnische Anlagen 0020804 Abwasser Regenwasser
0020805 Trinkwasseranlagen und Sanitäreinrichtungen 0020806 Brauchwasser
0020807 Sondermedien 0020808 Elt-Einspeisung 0020809 Verteilung 0020810 Beleuchtung
0020811 Blitzschutz innerer Blitzschutz 0020812 Aufzugsanlagen
0020813 Mess-, Steuer- und Regeltechnik
0020814 Schwachstrom- und Informationstechnische Anlagen 0020815 Messgeräte für Energie- und Medienverbrauch 00209 Ausbaustandards Versorgungstechnische Anlagen
0020901 Kühlwasser
00210 Ausbaustandards Außenanlagen 00211 Bauunterhaltung Baunutzungskosten 003 Ausfuehrungsstandards
00300 Fliesen- und Plattenarbeiten 00301 Flachdachabdichtungen 00302 Betonwerkstein
00303 Toilettentrennwände 00304 Parkettarbeiten 00305 Montagewände
00306 Außentüren und Fenster 00307 Decken
00308 Bodenbeläge
00309 Maler- und Lackierarbeiten 00310 Türen
00311 Elektrotechnik
0031101 Vorbemerkung Elektrotechnik 0031102 Starkstromanlagen
003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 003110202 Eigenstromversorgungsanlagen 003110203 Niederspannungs-Schaltanlagen 003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen 003110205 Beleuchtungsanlagen
003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 003110207 Starkstromanlagen, sonstiges 00312 Nachrichtentechnische Anlagen
0031201 Anlagenarten Nachrichtentechnik 003120101 Brandmeldeanlagen
003120102 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 003120103 Türfeststellanlagen
003120104 Einbruchmeldeanlagen 003120105 Überfallmeldeanlagen 003120106 Zutrittskontrollanlagen 003120107 Zeiterfassungsanlage
003120108 Elektroakustische Notfall-Warnsysteme 003120109 Personennotrufanlage
003120110 Personensuchanlagen
003120111 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, JVA 003120112 Sprech- und Kommunikationsanlagen
003120113 Antennenanlage
003120114 Video-Überwachungsanlage 003120115 Fernsprechkabelnetz
003120116 TK-Anlagen
003120117 Nebenuhrenanlagen 003120118 Datennetze
003120119 Starkstromanlagen und Sicherheitsversorgung 003120201 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
003120202 Auswahl und Anordnung von Geräten 003120203 Werkplanung
003120204 Erdung Potentialausgleich 003120205 Leitungsverlegung und Verteiler
003120206 Schutzmaßnahmen gegen Überspannung 003120207 Farbcode für Leitungsrangierungen 003120208 Brandschutzmaßnahmen
003120209 Dokumentation
003120210 Zu liefernde Bestandsunterlagen 003120211 Verzeichnis der Bestandsunterlagen 00313 Förderanlagen
00314 Gebäudeautomation 0031401 Automationssysteme 00315 Lüftungstechnik
0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik 0031502 Lüftungsanlagen
00316 Wärmetechnik
0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik 0031602 Wärmeverteilnetze
0031603 Raumheizflächen
0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges 00317 Sanitärtechnik
0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik 0031702 Abwasseranlagen
003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau 003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe
0031703 Wasseranlagen
003170301 Trinkwasserleitungen 003170302 Armaturen
003170303 Trinkwassererwärmung 003170304 Ausstattung
00318 Richtlinie zum Einbau fabrikatsunabhängiger Leittechnik (neu) 00319 Richtlinie zum Einbau von Messgeräten (neu)
00320 Stromsparprogramm der FHB Neufassung 2009 00321 Sondermedien
fe
Zielsetzung der Richtlinie
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben in der Sitzung der Bremischen Stadtbürgerschaft am 21. Juni 2005 unter dem Titel „Kostenreduzierende und effiziente Ausbaustandards im Hoch- und Tiefbau“ den als Anlage 1 beigefügten Antrag (Drucksache 16/335) gestellt.
Dazu hat die Stadtbürgerschaft den folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, baldmöglichst einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur Senkung von Ausbaustandards im Hoch- und Tiefbau in der Deputation „Bau und Verkehr“ vorzulegen, zu beraten und mit den Bedarfsträgern abzustimmen.
Diese Maßnahmen sollen u. a. folgende Schwerpunkte setzen:
Im Bereich Hochbau
einfache Gebäudekonstruktion, flächensparendes Raumprogramm, rationelle Bauausführung
Ausstattung mit Standardelementen, Verzicht auf Sonderausstattungen, um Mehrfachnutzungen zu ermöglichen, bedarfsorientierte technische Ausstattung
Verringerung der Kosten für Bauunterhaltung und Betrieb durch wirtschaftliche Planung und Bauweise sowie durch die Verwendung langlebiger Materialien
Im Bereich Tiefbau:
Verwendung von langlebigen Materialien
Überprüfung der Ausbaustandards und der Straßenquerschnitte entsprechend der Straßenfunktion (auch Nebenanlagen und Straßenbegleitgrün)
2. Bremische Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen sind entsprechend der Berichtsempfehlungen kurzfristig zu überarbeiten.
3. Die Stadtbürgerschaft bittet spätestens bis zur Bürgerschaft im Dezember 2005 um einen Bericht über die Umsetzung dieses Antrages.
Der Bürgerschaft wurde im April 2004 ein Zwischenbericht vorgelegt, in dem die Sachstände bezogen auf Hochbau und Tiefbau detailliert geschildert wurden.
Die Deputation für Bau und Verkehr hat der Bürgerschaft folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt, den diese letztlich beschlossen hat:
Beschlussvorschläge der Baudeputation
In den folgenden Ausführungen wird diesen Beschlüssen entsprochen.
Empfehlung der Deputation für Bau und Verkehr:
1. Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den SBUV federführend schnellstmöglich, den Abgleich der bereits erarbeiteten bremischen Standards
(“Richtlinien zur Festlegung von Baustandards“ und das „Sanierungshandbuch“ der GBI) für den Hochbau vorzunehmen, diese Richtlinien vorzulegen und einzuführen.
2. Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den SBUV federführend schnellstmöglich die in dem Bericht dargelegten Standards für den öffentlichen Tiefbau als Richtlinie vorzulegen und einzuführen. Diese Richtlinien sollen auch Standards für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum enthalten.
3. Die Richtlinien für kostenreduzierende und effiziente Ausbaustandards im Hoch-und Tiefbau sollen für alle Ressorts verbindlich gelten. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die Regelungen auch für bremische Gesellschaften und Zuwendungsempfänger zur Geltung gebracht werden können.
... (Vorsitzender)...
(Sprecherin)
In begründeten Einzelfällen kann von den nachfolgend dokumentierten Standards und Regeln abgewichen werden, wenn insbesondere die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
die anerkannten Regeln der Bautechnik
die allgemeinen hygienischen Anforderungen an die Gebäude
auf andere Weise eingehalten werden.
00201 Allgemeines zum Neubau und zum Bauen im Bestand 1.
00202 Standards in Planungsphasen zunehmend konkretisieren 2.
00203 Standardbedeutsame Planungsphasen 3.
00204 Raumprogramm, Bedarfsermittlung
0020401 Programmplanung von Umnutzungen 1.
4.
00205 Entwurfsstandards 5.
00206 Vorplanung Hochbau 6.
00207 Entwurfs- und Ausführungsplanung Hochbau 7.
00208 Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung Technischer Ausbau 8.
00209 Ausbaustandards Versorgungstechnische Anlagen 9.
00210 Ausbaustandards Außenanlagen 10.
00211 Bauunterhaltung Baunutzungskosten 11.
Eine universale Standardbeschreibung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen ist ein komplexes Vorhaben. Die Möglichkeiten zur Festlegung und die Handlungsoptionen sind bei einem Neubau gänzlich anderer Art als beim Bauen im Bestand. Auch wenn das Bauen im Bestand
gegenwärtig sicher weit überwiegt und auch zukünftig der Schwerpunkt der Tätigkeit der bauenden Dienstleister sein wird, gibt es punktuell auch Neubauten, für die ebenfalls Standardbeschreibungen gelten sollen.
Die Standardbeschreibungen der als Ausgangsbasis vorliegenden Werke hatten einen unterschiedlichen Ansatz: die Richtlinien 96 sind 2006 10 Jahre alt und stellten schwerpunktmässig auf Neubauten ab. Sie sind massgeblich nach Planungsphasen gegliedert und geben weitgehend allgemeine Hinweise für
Planungsentscheidungen.
Das Sanierungshandbuch 2002 ist 2006 erst 4 Jahre alt und wurde für die Umsetzung des Sanierungsprogramms im Sondervermögen Immobilien und Technik bestimmt. Es gliederte sich in einen Teil über gesetzliche Vorgaben, einen Teil mit allgemeinen Planungshinweisen gegliedert nach Bauteilen und eine
Sammlung standardisierter Raumbuchblätter nach Raumtypen (002040102Raumblätter). Diese sind zusätzlich noch den jeweiligen (kommunalen) Bauaufgaben (Gebäudetypen) listenartig zugeordnet 002040101 Raumblattkatalog.
In der Zusammenführung der Standards von 1996 und 2006 soll erreicht werden, die unterschiedlichen Ansätze zu vereinen, veraltete Ausführungen zu aktualisieren und durch das geeignete Medium eines Internet-Portals auch eine aktuellere Fortschreibung als bisher zu gewährleisten.
Die neue Gliederung soll sich an der der universelleren Richtlinie 96 orientieren und die raum- und bauteilbezogenen Aussagen des Sanierungshandbuchs 2002 in den Planungsphasen (mit zunehmender Konkretisierung des Planungsgeschehens) einbinden.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Ausführungsstandards, denen wesentliche Relevanz in der Phase der Ausführungsplanung zukommt.
Diese sollen jedoch als eigenständiges Werk bestehen bleiben, da dort eine mindestens jährliche Aktualisierung erforderlich ist, was für das Grundwerk nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Standardbedeutsame Planungsphasen
Grundlagen für die Entwicklung eines wirtschaftlichen und bedeutenden Gebäudes sind das Raumprogramm und die ganzheitliche Konzeption von Gebäudeform, Grundrissorganisation, Baukonstruktion, der technischem Ausbau sowie die Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Es sind im Planungsverfahren folgende Bereiche zu bearbeiten und nachzuweisen:
Raumbedarfsermittlung
Bedarfsdeckung durch Nutzung im Bestand Grundlagenermittlung
Vor- und Entwurfsplanung
Genehmigungs- und Ausführungsplanung Projektbegleitung, Ablaufcontrolling
Die einzelnen Schritte der Planung und Baudurchführung sind folgendermaßen durchzuführen:
Nach Festlegung des Raumbedarfs sind im Rahmen der Grundlagenermittlung, der Vor- und Entwurfsplanung, die Baukosten von der Kostenannahme über die Kostenschätzung bis zur Kostenberechnung stufenweise nach folgenden Kostenermittlungsarten zu ermitteln:
Planungs- und Kostendaten
Kostenflächenarten gemäß Richtlinien für Baukostenplanung Kostenermittlung nach Leitpositionen
Die (genehmigte) ES-Bau muß verbindliche Planungs- und Ausführungsgrundlage sein a) bezüglich der Inhalte
b) bezüglich der Kosten (einschließlich Indexsteigerung)
Bei Überschreitung der genehmigten Baukosten (Kostenobergrenze / Kostendeckelung) in Folge von Ausschreibungsergebnissen sind Kostenreduzierungsmaßnahmen durchzuführen, durch
a) Bedarfsreduzierung (Korrektur des Raumprogramms / Minderung der Ausstattungsmerkmale) b) Minimierung der Flächen-/ Raumbilanzen (Optimierung der Planungsdaten)
c) Reduzierung der Qualitätsstandards (bei Beachtung minimierter Folgekosten)
d) Wenn nicht anders möglich, kann nach einer (zulässigen) Aufhebung der Ausschreibung mit dem Bieter über eine Reduzierung des Leistungsumfangs verhandelt werden.
Über den vertretbaren Umfang von Einsparungsmaßnahmen zur Einhaltung der Kostenobergrenze an anderer Stelle des Projekts ist -unter Vorlage dokumentierender Unterlagen - zunächst im Änderungsmanagement gem. RLBau / Controllingverfahren zu entscheiden, ggf. bei den zuständigen senatorischen Behörden Entscheidung einzuholen.
Raumprogramm, Bedarfsermittlung
Prüfung der Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung bestimmter Räume und Raumgruppen.
Standortentscheidungen für die Schaffung von Behördenraum sind unter besonderer Berücksichtigung der Grundstücks- und Stellplatzkosten, aber auch der Verwaltungskosten zu treffen. Eine Gesamtwirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.
Im Rahmen der Programmplanung sind alle Raum- und Freiflächenbedarfe, Funktionen sowie Ausstattungsbedarfe vollständig zu erfassen.
In der Regel ist ein Raumbuch zu erstellen, in dem Raum- und Flächenbedarfe nach DIN 277 Funktion und Ausstattungsbedarf
Baustandards (Materialien der Wände, Decken und Fußböden etc.) zu erfassen sind.
Alle Nutzer- bzw. Nutzungsanforderungen sind in versorgungstechnischer, energetischer und umweltschutzbezogener Hinsicht mit dem Ziel der
Minimierung bzw. Optimierung kritisch zu überprüfen und in Abstimmung mit dem Bedarfsträger ( ggf. Nutzer ) protokollarisch verbindlich festzulegen - soweit dem nicht system- oder konzeptbezogene Vorbehalte für entsprechend detaillierte Prüfungen im Zuge der sich anschließenden Planungsphasen entgegenstehen.
In die Prüfung bzw. Festlegung sind alle technisch oder energetisch relevanten Größen einzubeziehen, die sich raumweise für die Raumgeometrie, die Raumnutzung und Konditionierung, die Installationsanordnung sowie die Notwendigkeit u. Nutzung der Versorgungsanschlüsse unmittelbar oder - wenn für den Planer in der Auswirkung bereits erkennbar - mittelbar ergeben und zwar jeweils nach An-zahl, Größe, Zeitpunkt, Dauer, Leistung / Menge sowie ggf. nach Soll- / Höchst- u. Mindestwerten.
Spezifische Bedarfe an Nutzflächen, Raumvolumen u. -höhe, Raumabmessungen, Beleuchtung, Elektro- u. Kommunikationsanschlüsse, Möblierung und -anordnung etc. sind auf ein nutzungsbezogenes Minimum zu reduzieren. Dazu zählen auch die Möglichkeiten zeitlich versetzter Mehrfachnutzungen in vorhandenen Fremd- oder Eigeneinrichtungen unter Inkaufnahme vertretbarer, d.h. nicht uneingeschränkt optimaler Abläufe.
Bei mehreren unabweisbaren Sonderbedarfen in einer Liegenschaft oder einem Gebäude ist nachvollziehbar zu prüfen, inwieweit die verschiedenen Sonderbedarfe technisch sowie bei zeitgestaffelter Nutzung auf eine oder wenige Raumeinheiten konzentriert werden können.
Nutzerbezogene Zonierung und Funktionalität ist an den Kostenfolgen bei der Grundrißgestaltung und insbesondere hinsichtlich der Kosten für die technische Ver- und Entsorgung unter der Maßgabe abzuwägen, daß im Zweifelsfalle die bau- und anlagentechnischen Belange vorrangig zu bewerten sind.
Räume gleicher Art und Nutzung, z.B. mit gleichen Nutzungszeiten und/oder gleichen Ver- und Entsorgungmedien, sind weitestgehend zu vertikalen oder horizontalen Gruppen zusammenfassen. Räume mit Sondermedien und insbesondere mit zentralversorgten RLT-Anlagen sind dabei in möglichst unmittelbarer Nähe zu den betreffenden Technikzentralen anzuordnen.
Die technischen Zentralen und diejenigen der Medienver- u. -entsorgung sind nach investitionskostenminimierenden Gesichtspunkten räumlich
zusammenzufassen und - bei einer Anordnung in den Nutzgeschossen - möglichst im Zentrum der Gebäudenordseite oder in der Kernzone anzuordnen, wenn nicht eine gemeinsame räumliche Unterbringung aus sicherheitstechnischen Gründen oder nachvollziehbaren Kosten-Nutzen-Erwägungen heraus auszuschließen ist. Eine Zusammenfassung der zentralen Heizungs- und Lüftungsanlagen in Dachzentralen oder Kellerzentalen ist, soweit dazu
Möglichkeit besteht, in jedem Einzelfall in wirtschaftlicher Gegenüberstellung ( auch zu anderen Lösungsalternativen ) nach-vollziehbar zu prüfen.
Das Raumprogramm ist grundsätzlich als abgeschlossene Phase der Baubedarfsermittlung zu definieren, bei der nur noch in der Planungsphase
"Grundlagenermittlung" und zu Beginn der "Vorentwurfsplanung" substanzielle Änderungen möglich sind.
Die Auslastung räumlicher Ressourcen muß von den jeweiligen verantwortlichen Nutzern kritisch überprüft werden mit dem Ziel, Flächeneinsparungen zu erreichen.
Raumsparende Lösungen für Langzeitarchivierungen sind zu entwickeln, wobei die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Vorgänge zu prüfen sind.
Vorrangig sollten jedoch Lösungen für digitale Langzeitarchivierungen verfolgt werden, welche den Lagerplatz für Aktenmaterial nachhaltig minimieren können.
Mustermöblierungen (Layout-Planungen) sind für Büroarbeitsplätze zu entwickeln und fortzuschreiben, um beispielhaft Lösungen für die intensive Ausnutzung von Büroraum aufzuzeigen.
Die Verpflichtung, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, ergibt sich aus § 7 (1) LHO. Für das Bauwesen folgt daraus, dass bei der Planung von Maßnahmen alternative Lösungsmöglichkeiten und die Kosten einschließlich der Folgekosten zu untersuchen sind (vgl. Nr. 1.2 der VV zu § 7 LHO). Zur Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist vom Senator für Finanzen der Leitfaden für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eingeführt worden. (siehe hierzu auch die Neufassung der RLBau, Ziff. 5.8)
siehe auch
0020401 Programmplanung von Umnutzungen 10e
Die Programmplanung von Umnutzungen in Hochbauten geht zweckmässig von einem abstrakten Raumbedarfsprogramm wie für einen Neubau aus, unter Einbeziehung der notwendigen technischen Ausstattungsmerkmale.
Dem ist tabellarisch der Bestand eines vorhandenen Objektes gegenüberzustellen und eine Zuordnung von Programmfläche zu Objektfläche (vorhanden) vorzunehmen. Hierbei müssen die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem größeren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die
Unterteilung größeren Objektflächen in mehrere kleiner Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) prüfbar und erkennbar werden.
Hierbei soll die jeweilige Über- oder Unterschreitung des Flächenansatzes im abstrakten Raumprogramm ausgeworfen werden.
Die Umsetzung der Programmierung einer Umnutzung ist vom Bedarfsträger zweckmässig in Zusammenarbeit mit einem zuständigen Dienstleister für Planung und Baudurchführung zu erledigen.
siehe auch
002040101 Raumblattkatalog 002040102 Raumblätter
5.3 Raumblattkatalog
Anhand von Raumblättern ist der Bauzustand, einschließlich technischer Ausrüstung und Ausstattung festzuhalten oder fortzuschreiben.
In den Raumblättern ist eine standardisierte Grundausstattung eines Raumes dargestellt. Nutzungsbedingte, technische Ausstattungen oder Ausrüstungen bleiben hiervon unberührt.
Abweichungen des vorgefundenen Zustands intakter Bauteile gegenüber den im Raumblattkatalog beschriebenen Ausführungsstandards rechtfertigt grundsätzlich keine Instandsetzung / Sanierung.
531 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart 5311 Grundschulen
5312 Schulen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Gesamtschulen) 5313 Gymnasien (Sekundarstufe I und II)
5314 Förderzentren
5315Integration von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung in Schulen 5316 Turn- und Sporthallen
5317 Kindertagesheime 5318 Jugendfreizeitheime 5319 Verwaltungsgebäude 53110 Polizeireviere 53111 Feuerwachen 53112 Bürgerhäuser 53113 Bibliotheken 53114 Justizgebäude 532 Raumblätter
5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum 5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum 5323 Raumblatt 03 Büroraum 5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum 5325 Raumblatt 05 Nebenraum 5326 Raumblatt 06 Waschraum 5327 Raumblatt 07 WC-Anlage
5328Raumblatt 08 Teeküche 5329 Raumblatt 09 Flur
53210 Raumblatt 10 Treppenhaus 53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme
5.3.1 Zuordnung wesentlicher Räume je Gebäudeart
Nachfolgend werden die Vorgaben zur Instandsetzung / Sanierung für die wesentlichen Raumarten benannt.
Jeweils für eine Gebäudeart erfolgt eine Zuordnung der Räume. Diese werden in Raumblättern beschrieben.
Die hier nicht aufgeführten oder definierten Räume sind den bestehenden Raumblättern, sinngemäß zuzuordnen. Die Instandsetzung- / Sanierungsmaßnahmen, die sich nicht diesen Raumarten zuordnen lassen, sind aufgrund Ihrer Nutzung, Ausstattung oder Funktion gesondert aufzustellen. Hierzu gehören
beispielsweise Werkstätten, Sporthallen, Polizei- und Feuerwehrgebäude, Gesundheitsbauten, usw.. Für diese Einrichtungen gelten besondere Anforderungen bezüglich der Gebäude, Räume, technischer Ausrüstung und Ausstattung. Standards sind dabei für den objektbezogenen Einzelfall festzulegen und
ordnungsgemäß in Raumblättern zu erfassen.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Klassenraum Gruppenraum Fachraum Unterrichtsraum Raumblatt
01 Lehrerzimmer Konferenzraum Elternsprechzimmer Mehrzweckraum
Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt
02
Schulleiterzimmer Sekretariat Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt
03
Schulbibliothek Mediothek Bücherei Raumblatt 04
Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Vorbereitungsraum
Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt
06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt
07
Teeküche Teeküche Raumblatt
08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt
10 Werkraum Aula Musiksaal Speiseraum Ausgabeküche
Hausmeisterwerkstatt Haustechnik
Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Klassenraum Kursraum Fachraum Sprachlabor Demonstrations- und Übungsraum
Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt
01
Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülervertretungsraum Mehrzweckraum Raumblatt
02
Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt
04 Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Materialraum
Vorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt 06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt
07
Teeküche Teeküche Raumblatt
08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt
10 Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Cafeteria Ausgabeküche
Hauswirtschaftsbereich Säureraum Hausmeisterwerkstatt Haustechnik
Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Klassenraum Kursraum Fachraum Sprachlabor Demonstrations- und Übungsraum
Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt
01 Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülervertretungsraum
Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt
02
Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt
04 Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Materialraum
Vorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt
06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt
07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt
10 Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Cafeteria Ausgabeküche
Hauswirtschaftsbereich Säureraum Hausmeisterwerkstatt Haustechnik
Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Klassenraum Gruppenraum Fachraum Demonstrations- und Übungsraum Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt 01
Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülermitverantwortung Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt
04 Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Materialraum
Vorbereitungsraum Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideräume Waschräume Waschraum Raumblatt
06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt
07
Teeküche Teeküche Raumblatt
08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Ausgabeküche Hauswirtschaftsbereich Therapie- und Sportbereich Hausmeisterwerkstatt Haustechnik Bewegungsbad
Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Klassenraum Kursraum Fachraum SprachlaborDemonstrations- und Übungsraum Arbeitsraum Unterrichtsraum Raumblatt 01
Lehrerzimmer Lehrerarbeitsraum Konferenzraum Schülermitverantwortung Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Schulleiterzimmer Sekretariat Verwaltung Büroarbeitsraum Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Schulbibliothek Mediothek Sammlungsraum Bücherei Raumblatt
04 Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Materialraum Vorbereitungsraum
Sammlungsraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt
06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt
07
Teeküche Teeküche Raumblatt
08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Aula Musiksaal Speiseraum/ Mensa Ausgabeküche Hauswirtschaftsbereich Therapie- und
Sportbereich Bewegungsbad Hausmeisterwerkstatt Haustechnik Sanitärbereich SFG Klassenraum SFG Differenzierungsraum SFG
Für diese Räume gelten besondere
Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Lehrerraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum
Handgeräteraum Nebenraum Raumblatt 05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt 06
WC-Lehrer WC-Schüler WC- Anlage Raumblatt 07
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Sporthalle Großgeräteraum Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Gruppenraum Aufenthalts- Spielraum Gruppenraum Schlafraum
Sprechzimmer Mehrzweckraum Raumblatt
02
Leitung Büroraum Raumblatt
03
Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum Nebenraum Raumblatt
05
Dusch-und Umkleideräume Waschräume Waschraum Raumblatt 06
WC-Erzieher WC-Kinder WC- Anlage Raumblatt
07
Mitarbeiterküche Milchküche Teeküche Raumblatt
08
Flur Flur Raumblatt
09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt
10 Speiseraum Ausgabeküche Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil
dieses Kataloges sind
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Gruppenraum Aufenthaltsraum Spielraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Leitung Büroraum Raumblatt 03
Abstellraum Putzmittelraum Lehrmittelraum
Handgeräteraum Nebenraum Raumblatt 05
Waschraum Waschraum Raumblatt 06
WC-Betreuer WC-Jugendliche WC- Anlage Raumblatt 07
Küche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.
Sitzungszimmer Pausenraum Warteraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Leitung Dienstzimmer Arbeitsräume Büroraum Raumblatt 03
Garderobe Abstellraum Putzmittelraum
Arbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05
WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Cafeteria Haustechnik Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.
Sitzungszimmer Pausenraum Warteraum Fitnessraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Leitung Dienstzimmer Arbeitsräume Büroraum Raumblatt 03
Umkleideraum Asservatenkammer Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05
Dusch-und Umkleideraum Waschraum Waschraum Raumblatt 06
WC Mitarbeiter WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.
Besprechungszimmer Aufenthaltsraum Schlafraum Fitnessraum Mehrzweckraum Raumblatt 02 Leitung Dienstzimmer Pförtner Telefonzentrale Büroraum Raumblatt 03 Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Lagerraum Nebenraum Raumblatt 05 Dusch- und Waschraum Wasch- und Trockenraum Waschraum Raumblatt 06
WC Mitarbeiter WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Raumart Zuordnung Raumblatt
Nr.
Sitzungszimmer Spielraum Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Leitung Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Nebenraum Raumblatt 05
WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Vortragssaal Filmvorführraum Werkstattbereich Haustechnik
Für diese Räume gelten besondere Anforderungen, die nicht Bestandteil dieses Kataloges sind.
Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.
Sitzungszimmer Arbeitsraum Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02
Leitung Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Freihandbereich Lesebereich Bücherei Raumblatt 04 Garderobe Magazin Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Archiv Nebenraum Raumblatt 05
WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
Raumart Zuordnung Raumblatt Nr.
Sitzungszimmer Gruppenraum Sozialraum Mehrzweckraum Raumblatt 02 Leitung Arbeitsraum Sekretariat Verwaltung Hausmeisterdienstraum Büroraum Raumblatt 03
Sammlung Bücherei Raumblatt 04
Garderobe Abstellraum Putzmittelraum Arbeitsmittelraum Archiv Nebenraum Raumblatt 05
WC Mitarbeiter WC-Besucher WC- Anlage Raumblatt 07
Teeküche Teeküche Raumblatt 08
Flur Flur Raumblatt 09
Treppenhaus Treppenhaus Raumblatt 10
5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum 5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum 5323 Raumblatt 03 Büroraum 5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum
5325 Raumblatt 05 Nebenraum 5326 Raumblatt 06 Waschraum 5327 Raumblatt 07 WC-Anlage 5328 Raumblatt 08 Teeküche 5329 Raumblatt 09 Flur
53210 Raumblatt 10 Treppenhaus 53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme
5321 Raumblatt 01 Unterrichtsraum 5322 Raumblatt 02 Mehrzweckraum 5323 Raumblatt 03 Büroraum 5324 Raumblatt 04 Bibliotheksraum 5325 Raumblatt 05 Nebenraum 5326 Raumblatt 06 Waschraum 5327 Raumblatt 07 WC-Anlage 5328 Raumblatt 08 Teeküche 5329 Raumblatt 09 Flur
53210 Raumblatt 10 Treppenhaus 53211 Raumblatt zur Bestandsaufnahme
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Linoleum oder
R9, geringer Nadelflies, Sockelleiste
Reinigungsaufwand Holz, gestrichen
Wand hell, glatt, Anstrich Projektionsfläche siehe
scheuerbeständig Ausstattung
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für
Akustikmaßnahmen
abgehängte Konstruktion
Tür glatt, erf.Rw=32dB Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich
robust, evtl. zusätzliche Bänder, für Feuerwehr ggf.
Doppeltür, BxH i.L. 2,00 x 2,2 m abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt Fenster Fenster müssen außenseitig von innen
zu reinigen sein,
Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz,
Beschlag Alu, im EG Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust,
einbruchhemmend, im EG Ausführung mit einbruchhemmendem Glas, WK
1 Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet
abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 20°C
Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
manuell zu regeln
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe
Sanitär Event.
Wasseranschluss
Informationstechnik Intranet steckbarer Netzwerkanschluss
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Linoleum oder evtl. für Bürostühle
R9, geringer Nadelflies, Sockelleiste geeignet
Reinigungsaufwand Holz gestrichen
Wand hell, glatt, Anstrich
scheuerbeständig
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für
Akustikmaßnahmen
abgehängte Konstruktion
Tür glatt, Rw=27dB Blatt beschichtet, Drehpunkt an
Außenkante oder Scherbereich
in Schulen oder Schlafräumen der Feuerwehr: Rw=32dB, robust, evtl.zusätzliche Bänder
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt Fenster Fenster müssen außenseitig von
innen zu reinigen sein,
Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG
Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1
und Reinigung, einbruchhemmend,
Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet
abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 20°C
Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit
Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
manuell zu regeln
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe
Sanitär Event.
Wasseranschluss
Informationstechnik Intranet steckbarer Netzwerkanschluss
Stadtbibliothek: Telefon, Fax, Intranet; z.B. für Sitzungszimmer, Gruppenraum, Arbeitsraum
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Nadelvlies, Sockelleiste für Bürostühle geeignet, in
R9, geringer Reinigungsaufwand Holz gestrichen Bereichen mit viel Publikumsverkehr ggf.
Linoleum
Wand hell, glatt, Anstrich
scheuerbeständig
Decke hell Anstrich
Tür glatt, erf.Rw=27dB Blatt beschichtet, Drehpunkt an
Außenkante oder Scherbereich
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt Fenster Fenster müssen außenseitig von innen
zu reinigen sein, Holzfenster beschichtet, Fenster evtl. als zweiter außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im
EG
Fluchtweg, Fensterbank robust, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1
Fensterbank glatt einbruchhemmend, Fensterbank
beschichtet abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Heizkörper 20°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder manuell zu regeln
Konvektoren,
Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung Grundausleuchtung mit 300 lx, an Bildschirmarbeitsplätzen 500 lx
Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, bei großen Räumen zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe,
Bildschirmarbeitsplatz selbst mit Arbeitsplatzleuchte Informationstechnik Telefon, Fax, Intranet steckbarer Netzwerkanschluss
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Wahlweise Nadelvlies oder evtl. für Bürostühle
R9, geringer Linoleum, Sockelleiste geeignet, Stadtbibliothek: Linoleum
Reinigungsaufwand Holz gestrichen
Wand hell, glatt, Anstrich
scheuerbeständig
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von Installationen oder für
Akustikmaßnahmen
abgehängte Konstruktion
Tür glatt, erf.Rw=32dB Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt Fenster Fenster müssen außenseitig von innen
zu reinigen sein,
Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG
Fenster evtl. als zweiter Fluchtweg, Fensterbank robust, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1
einbruchhemmend,
Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet
abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 20°C
Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz,
Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
manuell zu regeln
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung 300 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe
an Bildschirmarbeitsplätzen (500 lx) zusätzlich Arbeitsplatzleuchten
Informationstechnik Intranet steckbarer Netzwerkanschluss Stadtbibliothek: Telefon, Fax,
Intranet
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung Fußboden Rutschfestigkeitsklasse R9, geringer
Reinigungsaufwand
in der Regel Beschichtung auf Estrich sonst Nadelflies oder Linoleum mit Sockelleiste Holz,
bei Putzmittelräumen evtl. Fliesen,
Rutschfestigkeitsklasse R10, Bodenablauf
gestrichen
Wand hell, glatt, Anstrich
scheuerbeständig
Decke hell Anstrich
Tür glatt Blatt beschichtet, robust, bei
Drehpunkt an Außenkante Putzmittelräumen,
oder Scherbereich Lagerraumn etc. sind
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu Brandschutzanforderungen zu
abgerundet und Ende beachten
abgewinkelt
Fenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fenster evtl. als zweiter Festverglasung, Öffnungsflügel für
Lüftung und Reinigung, außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG
einbruchhemmend, Fluchtweg, Fensterbank robust
Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet
abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 20°C Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung,
z.B.Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
die Notwendigkeit der Beheizung bzw. die Raumtemperatur ist kritisch zu prüfen (z.B.
bei Abstellräumen), sonst manuell zu regeln
Lüftung Freie Lüftung (Fenster), sonst mechanische Lüftung Beleuchtung 50 lx
Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, bei großen Räumen zonenweise schaltbar, eine Schaltergruppe
Bei Räumen und Lagerraumn mit Suchaufgabe 100 lx
Sanitär bei Putzmittelräumen evtl. Ausgußbecken, Warm- und Kaltwasser
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Fliesen im Gefälle,
R10, geringer Reinigungsaufwand Sockelfliesen mit Hohlkehle, Fugen dunkel,
Bodenablauf
Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zu reinigen, sonst glatt, scheuerbeständig
Fliesen im hygienisch notwendigen Bereich, Fugen dunkel, sonst Anstrich
Fliesen nicht Raumhoch Ausnahme bei Duschräumen
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von
Installationen abgehängte
Konstruktion
Tür glatt, feuchtraumbeständig Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkante
oder Scherbereich robust
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt
Fenster Fenster müssen außenseitig von innen zu reinigen
sein, Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust, im EG Ausführung als
einbruchhemmendes Glas WK 1 außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG
einbruchhemmend,
Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung Beheizung 24°C
Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
manuell zu regeln Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung 100 lx Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, eine Schaltergruppe
Sicherheitsanforderungen (Feuchtraum) sind zu beachten Sanitär Kaltwasser,
Warmwasser
WT, Kalt- und Warmwasser in bestimmten Fällen, evtl. Selbstschlußarmatur, Duschen mit Selbstschlußarmaturen
Bei Anordnung eines WC zu einem Waschraum entfällt WT
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Fliesen im Gefälle, Fugen
R10, geringer dunkel, Bodenablauf
Reinigungsaufwand
Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zu
reinigen, sonst glatt, scheuerbeständig Fliesen im hygienisch notwendigen Bereich, Fugen dunkel, Trennwände beschichtet und glatt, sonst Anstrich
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von
Installationen abgehängte
Konstruktion
Tür glatt, Türen von Sanitärzellen nach außen zu öffnen Blatt beschichtet, Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich
in Schulen und bei Publikumsverkehr robust abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt
Fenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust
Festverglasung, Öffnungsflügel für Lüftung außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG
und Reinigung, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1
Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung Beheizung 20°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper
mit Konvektorteil oder manuell zu regeln
Konvektoren,
Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit
Begrenzung auf max. Temperatur Lüftung Freie Lüftung (Fenster), sonst
mechanische Lüftung
Beleuchtung 100 lx, bei geringer Nutzungsfrequenz Präsenzmelder
Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max.
2,5 W/m2 pro 100 lx
Sanitär Kaltwasser 1 WT Kaltwasser, Objekte evtl. Selbstschlussarmatur,
wandhängend, ggf. Wickeltisch Warmwasser nur in
begründeten Fällen (Wickeltisch, barrierefreies WC)
Damen/ Abortzellen
Mädchen
Herren/
Jungen Abortzellen, Urinale
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden Rutschfestigkeitsklasse Linoleum, Fußleiste Holz, (bei BA)
R9, (Feuerwehr: R11), geringer gestrichen (bei Urinalanlage)
Reinigungsaufwand Feuerwehr: Fliesen, Sockelfliesen mit Hohlkehle
Wand hell, im hygienisch notwendigen Bereich naß zu reinigen, sonst glatt, scheuerbeständig
Fliesen über Spüle und Herd, Fugen
dunkel, sonst Anstrich Fliesen nicht Raumhoch
Decke hell Anstrich
Tür glatt Blatt beschichtet, Drehpunkt an
Außenkante oder Scherbereich
abgeschirmt, Stahlzarge, Schloß PZ, Griff Alu
abgerundet und Ende abgewinkelt
Fenster möglichst hoher Anteil Holzfenster beschichtet, Fensterbank robust, im EG Ausführung als einbruchhemmendes Glas WK 1
Fenster müssen außenseitig von innen zu reinigen sein,
außen mit UV-Schutz, Beschlag Alu, im EG einbruchhemmend,
Fensterbank glatt Fensterbank beschichtet
abwaschbar
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 20°C Raumlufttemperatur
Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder Konvektoren, Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz,
Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
manuell zu regeln
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Feuerwehr: Dunstabzugshaube aus Chromnickelstahl (bei Vollküchen)
Beleuchtung
100 lx, bei geringer Nutzungsfrequenz Präsenzmelder
Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro
100 lx evtl. Leuchte in Küchenzeile
Sanitär Kaltwasser Warmwasser Einfachspüle, Kochendwassergerät, Anschlüsse für Kühlschrank und Geschirrspüler, Steckdosen für Küchengeräte
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung Fußboden
Rutschfestigkeitsklasse R9, geringer Reinigungsaufwand, im Eingangsbereich Sauberlauf
Linoleum, Sockelleiste Holz gestrichen, im Eingangsbereich Schmutzfangläufer, -matte, bei hoher Beanspruchung Betonwerkstein
Wand hell, glatt, Anstrich
scheuerbeständig
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von
Installationen abgehängte
Konstruktion
Tür glatt, transparent sicherheitsverglaste Tür, Metall oder Holz, Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich
robust, weitere Anforderungen je nach Brandschutz
abgeschirmt, evtl. Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt, evtl. Türschließer,
Panikbeschlag
Fenster
Fenster müssen außenseitig von innen zu
reinigen sein, Flügel (bis in 2,00 m Höhe) dürfen nicht in den Verkehrsraum
Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz, Drehflügelfunktion evtl. abschließbar, Beschlag Alu, im EG einbruchhemmend,
Fenster evtl. als Fluchtweg, Fensterbank robust, im EG Ausführung als
einbruchhemmendes Glas WK 1 hineinragen, Fensterbank glatt abwaschbar Fensterbank beschichtet
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 15°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder
manuell zu regeln
Konvektoren,
Wandbefestigung, Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
Lüftung ASV, DIN 18017-3
Beleuchtung 100 lx, bei geringer Nutzungsfrequenz
Präsenzmelder Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, zonenweise schaltbar,
Informationstechnische Anlagen
bei Schulen Klingel als Pausenzeichen und Feueralarm
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden
Rutschfestigkeitsklasse R9, geringer Reinigungsaufwand, im Eingangsbereich Sauberlauf
Linoleum, Sockelleiste Holz gestrichen, im Eingangsbereich Schmutzfangläufer, -matte, bei hoher Beanspruchung Betonwerkstein
Wand hell, glatt, scheuerbeständig, Anstrich, Handlauf Stahl gestrichen, Enden gegen Rutschen keine Kugeln oder Spitzen
Handlauf ohne scharfkantige abgerundet (die inneren ohne Unterbrechung) anbringen, Höhe Handlauf und Brüstung nach LBO,
Endausbildung, Rutschen Geländer ohne Glasfüllung ASR bzw. Unfallkasse
muß erschwert werden
Decke hell Anstrich nur zum Schutz von
Installationen abgehängte
Konstruktion
Tür glatt, transparent Sicherheitsverglaste Tür, Metall oder Holz,
Drehpunkt an Außenkante oder Scherbereich
robust, weitere Anforderungen je nach Brandschutz
abgeschirmt, evtl. Schloß PZ, Griff Alu abgerundet und Ende abgewinkelt, evtl.
Türschließer,
Panikbeschlag
Fenster
Fenster sollen außenseitig von innen zu reinigen sein, Flügel (bis in 2,00 m Höhe) dürfen nicht in den Verkehrsraum
Holzfenster beschichtet, außen mit UV-Schutz, Drehflügelfunktion evtl. abschließbar, Beschlag Alu, im EG einbruchhemmend,
Fenster evtl. als Fluchtweg, Fensterbank robust, Brandschutz- anforderungen (RWA-Anlagen) sind zu beachten
hineinragen, Fensterbank glatt abwaschbar
Fensterbank beschichtet,
Anforderung Ausführungsstandard Bemerkung
Beheizung 12°C Raumlufttemperatur Stahl, ein/ zweilagige Flachheizkörper, Plattenheizkörper mit Konvektorteil oder manuell zu regeln
Konvektoren,
Wandbefestigung, z.B. Rohrführung auf Putz, Thermostatventil mit Begrenzung auf max. Temperatur
Lüftung Freie Lüftung (Fenster) Beleuchtung 100 lx, Stufen schlagschattenfrei
ausleuchten
Dreibandenleuchten oder Kompaktleuchtstofflampen max. 2,5 W/m2 pro 100 lx, zonenweise schaltbar
Informations- technik
Bauvorhaben Gebäude Raumblatt-Nr./ Seite Datum
Raum-Nr. Raumbezeichnung Fläche (m2) Volumen (m3)
Anforderung Bestand Ausführungsstandard Bemerkung
Fußboden
Wand
Decke
Tür
Fenster
Verdunklung
Sonnenschutz
Beheizung
Lüftung
Klima
Beleuchtung
Steckdosen
230 V 400 V
Fernsprecher
Informationstechnische Anlagen Frisch- und Abwasser
kalt
warm
sanitäre Gegenstände besondere Einrichtungen
Klärung der rechtlichen und technischen Realisierungsvoraussetzungen wie Grundstückskosten
Prüfung der Standortwahl
Übereinstimmung der vorgesehenen Nutzung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften u.a.
Planungsrecht Bauordnungsrecht Umweltschutz Denkmalschutz siehe auch
0020501 Hinweise zur Landesbauordnung
Klärung der Zuwendungsmöglichkeiten, Haushalts- und Finanzfragen sowie
Klärung der aus einer Investitionsmaßnahme zu erwartenden Folgekosten.
Bauleitplanung
Variablere Gestaltung der Bauleitplanung in bezug auf das Maß der baulichen Nutzung, der Baugrenzen sowie der Geschoßzahl hinsichtlich kompakter Baukörper und möglichst verschattungsfreier Gebäudeanordnung mit weitestgehend süd- oder ost-west-orientierten Hauptnutzflächen.
Kompakte, mehrgeschossige Baukörper führen gegenüber eingeschossigen Konzeptionen zu Kosteneinsparungen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung von Flächenbedarfen ist solchen Bauformen der Vorzug zu geben.
Standortplanung
Standortwahl unter Berücksichtigung der Erschließungskosten für die leitungsgebundene Ver- u. Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom) sowie insbesondere hinsichtlich Erdgas, Fern- u. Nahwärme, Abwärmenutzung und regionale versorgungstechnische Verbundsysteme oder -konzepte.
Entwicklung über die unmittelbare Bauaufgabe hinausgehender ( extern orientierter ) Energieversorgungskonzepte mit dem Ziel eines projektbezogenen Einsatzes der Kraft-Wärme-Kopplung bzw. dessen Wärmenutzung.
Möglichst zentrale Ver- und Entsorgung für Wasser Strom und Medien.
Lange Zuleitungen bzw. Entsorgungsleitungen vermeiden.
Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen (Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Schachtversickerung).
Gründliche Bodengutachten erstellen lassen.
Grundstück möglichst frei von Kampfmittelrückständen und Kontaminationen bzw. Freimachen desselben.
Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung; ggf. entsprechende Gutachten erstellen lassen.
Energie- und umweltschutzorientierte Standards
Geschoßstaffelung und Gebäudeanordnung auf dem Grundstück nach den Gesichtspunkten der passiven Solarnutzung, der Kompaktheit der Baukörper und einer nach diesen Gesichtspunkten späteren Nutzbarkeit zunächst unbebaut bleibender Grundstücksflächen.
Bodenbörse / Bodenaustausch innerhalb verschiedener geeigneter Baustellen.
Recycling von Mineralstoffen wie Steine und Beton, Holz , Stahl, Kunststoffe.
Mehrgeschossige Kompaktbauweise mit geringstmöglicher wärmeverlustbehafteter Oberfläche (A/V-Verhältnis) und größtmöglicher Südfassade.
Ausrichtung gestreckter Baukörper weitestgehend in Ost-West-Richtung.
Räume mit hohen inneren Wärmelasten, die einer anlagentechnischen Kühlung bedürfen, sind nach Norden oder in die Kernzone zu legen, sofern nicht zwingende Gründe Abweichungen erfordern.
Konsequente Durchführung der sogenannten integralen Planung unter weitreichendem Einsatz einer EDV-gestützten Gebäude- und
Anlagensimulationsrechnung mit dem Ziel einer wirtschaftlich ausgewogenen Optimierung aller energierelevanten Gebäudeteile unter Einbeziehung aller zeitlich instationären klimatischen und nutzungsspezifischen Einflußgrößen und Energieströme.
Längerfristige (ggf. unzumutbare) Überschreitungen behaglicher Raumlufttemperaturen infolge innerer Wärmelasten und Sonneneinstrahlung sind durch geeignete Gebäudekonzeptionen zu vermeiden, d.h. angepaßte Anordnung von Nutzungsbereichen, Begrenzung der verglasten Flächen, ausreichende Wärmespeicherung in den Bauteilen. Soweit erforderlich, d.h. in der Regel an unbeschatteten Süd-, Ost- und Westfassaden, sind wirksame,
funktionsgerechte und dauerhafte äußere Sonnenschutzeinrichtungen vorzusehen; eine Verschattung während der Heizzeit muß ausgeschlossen sein.
Künstliche Kühlung ist nur bei speziellen Nutzungen und Nachweis der Notwendigkeit mittels dynamischer Simulationsrechnung zulässig, d.h. nicht in üblichen Büros, Klassenräumen in Schulen, Kindertagesstätten.
Begünstigung der Wärmepufferung durch ausreichende Speichermassen, d.h. möglichst massive Innenwände mit hohem spezifischen Wärmespeichervermögen ohne Wandbekleidungen; Massive Decken; abgehängte Unterdecken nur, wenn aus akustischen oder anderen Nutzungsgründen zwingend erforderlich.
zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen siehe Tabelle zum baulichen Wärmeschutz bei Sanierungen Fassung 2009 für Neubauten und Sanierungen Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz
Beachtung der räumlichen Grenzabmessungen (insbesondere Raumtiefe und Raumhöhe sowie deren Verhältnis zueinander) und der Personenbelegung, ab denen eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) nach ArbStättV / ASR oder in Anlehnung an die MusterVersammlungsstättenVO zwingend notwendig wird.
Der Einbau von RLT-Anlagen (zentral oder raumbezogen örtlich) ist nur zulässig, wenn die dafür maßgebenden Gründe (Raumabmessungen, Personenbelegung, Schadstoffbelastungen, Nutzung, Luftfeuchte, Kühllasten, Luftreinheit oder Außenlärmbelastung) nicht durch anderweitige Maßnahmen eliminiert werden können. Zu prüfen ist auch, ob die Möglichkeit einer Nutzung adäquater gebäudeexterner Raumangebote besteht.
Folgende Raumtiefen sollen zur Vermeidung von RLT-Anlagen nicht überschritten werden (Lüftungsquerschnitte gem. ASR 5):
bei einseitig freier Lüftung und einer Raumhöhe unter 3,4 m eine Raumtiefe von 8,4 m oder das 2,5-fache einer Raumhöhe unter 4 m ( max. 10 m );
bei Querlüftung und einer Raumhöhe über 3,0 m eine Raumtiefe von 12 m oder das 5-fache einer Raumhöhe unter 4 m ( max. 20 m );
bei Querlüftung mit Dachaufsatzlüftung das 5-fache einer Raumhöhe über 4 m.
In jedem der Fälle soll ein spezifisches Raumvolumen von 5 m³/Person nicht unterschritten werden.
Räume mit Personenbelegungen, die die in der Muster-Versammlungsstättenverordnungen der ARGEBAU (Die Muster-Verordnung ist in Bremen nicht eingeführt, ist aber Grundlage der Entscheidung der zuständigen Bauordnungsbehörden) genannten Grenzen im Regelfall überschreiten, sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Bedarfsressorts zulässig.
zur barrierefreien Planung und Ausstattung siehe 0020502 Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu-Um und Erweiterungsbauten Instandsetzungen Sanierungen
102
Text der Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz (2009) Word-Dokument
Energetische Anforderungen
an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde)
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa erlässt im Einvernehmen mit der Senatorin für Finanzen die nachstehende Richtlinie:
§ 1
Anwendungsbereich und Bezugsverordnung
(1) Diese Richtlinie gilt für den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden, die im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) stehen. Gebäude von Betrieben und Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen sind eingeschlossen.
(2) Wird in dieser Richtlinie Bezug auf die Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV) genommen, so ist in jedem Fall die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung vom 30. April 2009 (BGBl. I, S. 954) maßgeblich.
§2
Anforderungen an Teilsanierungen von bestehenden Gebäuden
(1) Werden in bestehenden Gebäuden Bauteile erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert, dürfen die Wärmedurchgangskoeffizienten dieser Bauteile die in An¬lage 1 genannten Höchstwerte (Umax-Werte) nicht überschreiten.
(2) Soweit Bauteile erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, die in der Anlage 1 zu dieser Richtlinie nicht ausdrücklich aufgeführt sind, dürfen die
Wär¬medurchgangskoeffizienten dieser Bauteile die in Anlage 3 Tabelle 1 der EnEV genannten Höchstwerte (Umax-Werte) nicht über¬schreiten.
§ 3
Anforderungen an Gesamtsanierungen von bestehenden Gebäuden
(1) Eine Gesamtsanierung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn im Rahmen einer Gebäudesanierung von den fünf nachstehend genannten Maßnahmen Sanierung der Fassade,
1.
Sanierung der Fenster, 2.
Sanierung des Dachs oder Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, 3.
Wärmedämmung der Kellerdecke oder der Sohle, 4.
Ersatz des Heizkessels 5.
mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden. Soweit in Gebäuden Lüftungsanlagen erstmalig eingebaut oder vorhandene Lüftungsanlagen ersetzt oder erneuert werden, liegt eine Gesamtsanierung im Sinne dieser Richtlinie auch dann vor, wenn zusätzlich zu der lüftungstechnischen Maßnahme mindestens zwei der vorstehend genannten Maßnahmen durchgeführt werden.
(2) Wird in einem bestehenden Gebäude eine Gesamtsanierung durchgeführt, muss das Gebäude nach der Sanierung mindestens den Niedrigenergiehausstandard erreichen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn
die erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Bauteile des sanierten Gebäudes die Anforderungen nach § 2 dieser Richtlinie einhalten und 1.
die erstmalig eingebauten, ersetzten oder erneuerten Anlagen des sanierten Gebäudes die Anforderungen nach § 5 dieser Richtlinie einhalten und 2.
das sanierte Gebäude die Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude gemäß § 4 EnEV (Neubaustandard) erfüllt.
3.
§ 4
Anforderungen an zu errichtende Gebäude
(1) Zu errichtende Gebäude sind grundsätzlich in Passivhausbauweise auszuführen. Hierbei ist der vom Passivhaus Institut, Darmstadt, entwickelte Passivhausstandard zu Grunde zu legen.
(2) Soweit im Einzelfall die Verwirklichung des Passivhausstandards technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, muss das zu errichtende Gebäude so ausgeführt werden, dass der nach § 4 EnEV zulässige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs mindestens um 30 Prozent unterschritten wird.
(3) Anbauten mit einer Bruttogeschossfläche von weniger als 200 Quadratmetern sind von den Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie ausgenommen. Sie müssen jedoch den Niedrigenergiehausstandard im Sinne des § 3 Abs. 2 dieser Richtlinie erreichen, soweit die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer ist als 50 Quadratmeter.
(4) Anbauten mit einer Bruttogeschossfläche von 200 oder mehr Quadratmetern müssen die Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie grundsätzlich ein¬halten. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die hierdurch ein¬gesparten Mittel in vollem Umfang in die energetische Sanierung des bestehen¬den Gebäudes, an dem der Anbau errichtet werden soll, investiert werden. Entsprechende Ausnahmen sind gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zu beantragen.
§ 5
Anforderungen an Anlagen in bestehenden und zu errichtenden Gebäuden
(1) Wenn in einem bestehenden Gebäude vorhandene Heizkessel ersetzt werden sollen, ist nach den nachstehenden Vorschriften zu verfahren:
Das Gebäude ist vorrangig an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung oder erneuerbaren Energien anzuschließen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
1.
Heizkessel auf Basis von Heizöl sind durch umweltverträglichere Wärme¬erzeugungssysteme zu ersetzen. Soweit ein Abschluss an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung im Sinne der Nummer 1 technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind insbesondere Brennwertkessel auf Basis von Erdgas oder Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Ener¬gien geeignet.
2.
Soweit Heizkessel auf Basis von Erdgas eingebaut werden, müssen diese Brennwertkessel sein.
3.
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wärmeerzeugungsanlage ist zu prüfen, ob der Einsatz eines Blockheizkraftwerks technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
4.
Soweit in einem zu errichtenden Gebäude ein separates Heizsystem installiert werden soll, sind die vorstehenden Regelungen entsprechend anzuwenden.
(2) Wenn Lüftungsanlagen erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:
Die Lüftungsanlage muss grundsätzlich über eine Wärmerückgewinnung mit einem Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 75 % verfügen.
1.
Es müssen energieeffiziente Antriebsmotoren (Effizienzklasse 1 oder EC-Motoren) eingesetzt werden. Die Ventilatoren sind direkt angetrieben auszuführen.
2.
Die Lüftungsanlage ist bedarfsgerecht zu betreiben, zum Beispiel durch Einsatz von Bedarfstastern, Luftqualitätssensoren oder Präsenzmeldern.
3.
Das Kanalsystem muss so ausgeführt werden, dass die Druckverluste minimiert werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
4.
(3) Wenn Umwälzpumpen in Heizungsanlagen erstmalig eingebaut oder ersetzt werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:
In Heizkreisen sind grundsätzlich Heizungspumpen in Hocheffizienzbauart (Permanent-Magnet-Motoren) einzusetzen.
1.
Es dürfen ausschließlich Umwälzpumpen mit elektronischer Leistungs¬regelung eingebaut werden.
2.
Die installierte elektrische Leistung aller Umwälzpumpen eines Heizungs¬systems ist auf 1 Watt je 1 Kilowatt thermische Leistung zu begrenzen.
3.
(4) Wenn Beleuchtungsanlagen erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:
Die Grundbeleuchtung von Räumen ist als Direktbeleuchtung auszuführen.
1.
Im Regelfall sind Leuchtstofflampen mit elektronischem Warmstartvor¬schaltgerät der Bauform Dreibandenlampe einzusetzen.
2.
Glühkolbenlampen dürfen nicht eingesetzt werden. Vorhandene Glühkol¬benlampen sind vorrangig durch Kompaktleuchtstofflampen zu ersetzen.
Halogenlampen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
3.
(5) Wenn küchentechnische Einrichtungen erstmalig eingebaut oder ersetzt werden, sind die nachstehenden Anforderungen einzuhalten:
Soweit ein Gasanschluss vorhanden ist, sind die Koch- und Backgeräte als Gasgeräte auszuführen. In Lehrküchen ist ausnahmsweise eine gemischte Aufstellung von Elektro- und Gasgeräten zulässig.
1.
Soweit elektrische Haushaltsgeräte beschafft werden, müssen diese die Anforderungen der höchsten Energieeffizienzklasse erfüllen, die zum Beschaffungszeitpunkt verfügbar ist.
2.
(6) Soweit Anlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, erstmalig einge¬baut, ersetzt oder erneuert werden, sind darüber hinaus die im Rahmen des Stromsparprogramms erlassenen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
§ 6 Ausnahmen
(1) Von den Vorschriften der §§ 2 bis 5 dieser Richtlinie darf im Einzelfall abgewi¬chen werden, wenn ihre Einhaltung nachweislich technisch nicht möglich, rechtlich nicht zuläs¬sig oder wirt¬schaftlich nicht vertretbar ist.
(2) Beabsichtigte Abweichungen von den Vorschriften der §§ 3 und 4 sind schriftlich dar¬zustellen und zu begründen. Die entsprechenden Unterlagen sind dem zuständigen Fachressort und dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheiden das zuständige Fachressort und der Se¬nator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa über die beabsichtigten Abweichungen im Einvernehmen. Soweit in das Bauvorhaben Mittel von Drittmittelgebern einfließen, die bei der Kalkulation der Kosten einen niedrigeren Energiestandard unterstellt haben, ist der Verweis auf diese Kalkulation/Finanzierung ein ausreichender Ausnahmegrund. Die Entscheidung ist innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu treffen.
(3) Abweichungen von den Vorschriften des § 2 sowie des § 5 Abs. 1 dieser Richt¬linie sind dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa schriftlich
anzuzei¬gen. Die Abweichungen sind von der ausführenden Stelle detailliert darzustellen und hinreichend zu begründen. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Eu¬ropa kann der ausführenden Stelle innerhalb einer Woche nach Eingang der An¬zeige mitteilen, dass über die Abweichungen in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zu entscheiden ist. Macht er von diesem Recht nicht Gebrauch, darf die Maßnahme mit den angezeigten Abweichungen durchgeführt werden.
(4) Abweichungen von den Vorschriften des § 5 Abs. 2 bis 6 dieser Richtlinie sind von der ausführenden Stelle in der Bauakte zu dokumentieren. Die Abweichun¬gen sind detailliert darzustellen und hinreichend zu begründen. Die ausführende Stelle übermittelt dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vierteljähr¬lich eine vollständige Auflistung der Fälle, in denen von den Vorschriften des § 5 Abs. 2 bis 6 dieser Richtlinie abgewichen wurde. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa ist berechtigt, auf dieser Grundlage Stichprobenkontrollen vorzunehmen.
(5) Soweit über Abweichungen von den Vorschriften dieser Richtlinie in einem Ge¬nehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie zu entscheiden ist und die Abweichungen damit begründet werden, dass ihre Einhaltung wirtschaftlich nicht vertretbar sei, hat die ausführende Stelle eine
Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen. Satz 1 gilt auch für den Fall, dass der Senator für Umwelt, Bau, Ver¬kehr und Europa von seinem Recht nach § 6 Abs. 3 Satz 3 dieser Richtlinie Gebrauch macht. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist nach den in Anlage 2 fest¬gelegten Methoden und Annahmen
durchzuführen.
(6) Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist die maßgebliche Entscheidungsbasis für die Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5. Führt die Rechnung zu einem negativen Ergebnis, gilt die Wirtschaftlichkeit als nicht erfüllt.
(7) Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 bis 4 dieser Richtlinie sollen zunächst ein Jahr in der Praxis erprobt und anschließend überprüft werden.
§ 7 Inkrafttreten (1) Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.01.2010 in Kraft.
(2) Für Planungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits den Stand einer Kostenschätzung (bzw. bei Fällen der Immobilien Bremen entsprechend der für sie geltenden Verfahrensanweisung den Stand einer Entscheidungsunterlage Bau) erreicht haben, gelten für die weiterführende Planung und Projektumsetzung die zum Zeitpunkt der Kostenschätzung (bzw. Erstellung einer Entscheidungsunterlage) geltenden Vorschriften.
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3)
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