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Wohin steuert die G20-Entwicklungsgruppe?

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Wohin steuert die

G20-Entwicklungsgruppe?

Von Thomas Fues

& Maike Saltzmann, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

vom 07.12.2015

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Wohin steuert die G20-Entwicklungsgruppe?

Bonn, 07.12.2015. Seit dem 1. Dezember führt China die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) an. Die Regierung des Lan- des, das sich trotz großer wirtschaftlicher Erfolge weiterhin als Entwicklungsland begreift, will sich besonders für die Interessen aller Entwicklungsländer stark machen. Im Anschluss an die chinesische Präsi- dentschaft kann Deutschland seinen G20-Vorsitz 2017 nutzen, um die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Diffuses entwicklungspolitisches Profil

Das entwicklungspolitische Engagement der G20 leidet unter unklaren Zuständigkeiten und man- gelnder Kohärenz. Seit 2010 setzt sich die G20-Ent- wicklungsgruppe (Development Working Group) für die Unterstützung der ärmeren Länder ein, etwa bei Ernährungssicherung, finanzieller Teilhabe und Inf- rastruktur. Parallel dazu existieren Gremien der G20, beispielsweise zu Handel, Landwirtschaft und Be- schäftigung, deren entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten nicht systematisch mit der Entwick- lungsgruppe verknüpft werden. Die daraus resultie- rende Fragmentierung der G20-Entwicklungspolitik wird durch getrennte Zuständigkeiten bei den betei- ligten Regierungen verstärkt. In der Entwicklungs- gruppe geben entwicklungspolitische Fachleute den Ton an. Federführend ist hier auf deutscher Seite das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung (BMZ). Für andere G20-Gre- mien sind die jeweiligen Fachressorts, wie Finanz-, Landwirtschafts- und Arbeitsministerien, verant- wortlich.

G20-Entwicklungsgruppe am „Katzentisch“?

Die begrenzte Durchsetzungskraft der G20-Entwick- lungsgruppe zeigt sich beispielhaft bei dem Schlüs- selbereich für Entwicklungsprozesse, der Infrastruk- turfinanzierung. Zentraler Akteur hierfür ist die G20- Arbeitsgruppe „Investitionen und Infrastruktur“, die von den Finanzministerien der Mitgliedsländer ge- steuert wird, während die G20-Entwicklungsgruppe nur eine Nebenrolle spielt. Die zunehmende Ausdif- ferenzierung und Duplizierung von Arbeitssträngen in der G20 erweisen sich als strukturelle Hindernisse für einen größeren Einfluss der Entwicklungsgruppe.

Eine ähnliche Dynamik vollzieht sich im nationalen Kontext. Das wachsende Engagement von Fachmi- nisterien, z. B. für Umwelt, Bildung, Wirtschaft und Finanzen, auf internationaler Ebene reduziert die Handlungsspielräume der traditionellen Entwick- lungsakteure. Weitere Schwachpunkte der G20-Ent- wicklungsgruppe sind ihr überambitioniertes Ar- beitsprogramm sowie der Mangel an systematischer Einbeziehung dritter Parteien, wie etwa der ärmeren Länder, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft.

Bedauerlich ist, dass sich die G20-Entwicklungsgrup- pe bislang kaum mit den Aktivitäten der Mitglieds- länder in der praktischen Entwicklungszusammenar- beit befasst hat. Dabei wäre der Erfahrungsaus- tausch zwischen Nord-Süd- und Süd-Süd-Koope- ration besonders notwendig und fruchtbar.

Trotz dieser Einschränkungen konnte die G20-Ent- wicklungsgruppe Wirkung erzielen, weil sie die öf- fentliche Aufmerksamkeit auf wichtige Themen ge- lenkt hat, etwa berufliche Qualifizierung, Rücküber- weisungen von Migrantinnen und Migranten und Marktzugang für Exportprodukte. Positiv zu werten ist auch, dass die Entwicklungsgruppe über Umset- zungserfolge im Abstand von drei Jahren berichtet.

Nicht zu unterschätzen ist der Wert einer kontinuier- lichen Vertiefung von Vertrauen und wechselseiti- gem Lernen bei den beteiligten staatlichen Akteuren in der Entwicklungszusammenarbeit.

Agenda 2030 im Mittelpunkt

Zentrale Aufgabe der G20-Entwicklungsgruppe ist es jetzt, sich bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu positionieren. Die G20- Mitglieder, wie alle übrigen Staaten, sind aufgefor- dert, ihre Politikkonzepte auf drei Ebenen am neuen Leitbild einer globalen Transformation auszurichten.

Zum einen steht die Umsetzung der Agenda im ei- genen Land ebenso auf der Tagesordnung wie zum anderen die Mitwirkung an globalen Regelwerken und an der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter.

Es ist die dritte Handlungsebene, die für die G20- Entwicklungsgruppe von herausgehobener Bedeu- tung ist: Unterstützung der Entwicklungsländer bei Umsetzung der Agenda 2030 durch Finanzmittel, Wissen und Technologien. Ein notwendiger Schritt, um die Wirksamkeit externer Hilfe zu steigern, ist die Verständigung innerhalb der G20-Entwicklungs- gruppe darüber, wie sich Nord-Süd- und Süd-Süd- Kooperation ergänzen und dadurch wechselseitig verstärken können. Entscheidende Herausforderung für die Entwicklungsgruppe ist, dass sie gegenüber anderen Arbeitssträngen der G20 erfolgreich für entwicklungspolitische Kohärenz eintritt. Zum Bei- spiel sollte die G20-Entwicklungsgruppe darauf be- stehen, dass die von der chinesischen Präsident- schaft angestrebte Kapitalaufstockung der multila- teralen Banken für Infrastrukturvorhaben mit ent- wicklungspolitischen Vorgaben verknüpft wird.

Als Mitglied der Troika, die die Regierungen der ak- tuellen mit der vorangegangenen und künftigen G20-Präsidentschaft zusammenführt, trägt Deutschland schon heute Mitverantwortung und sollte – gemeinsam mit China und der Türkei – das Arbeitsprogramm der G20-Entwicklungsgruppe konsequent an der Agenda 2030 ausrichten.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 07.12.2015

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