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Betriebsrenten vor Eingriffen aus Brüssel schützen

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Academic year: 2022

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Nr. 5 | 2012 10. Mai 2012

Inhalt

Betriebsrenten Gesundheit

Opfer des Brustimplantate-Skandals unterstützen Entwurf für Patientenrechtegesetz geht nicht weit genug PKV: Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Gemeinsam im Wettbewerb. Gewerkschaftliche Interessenvertretung für gesetzlich Krankenversicherte

WHO: Gesundheit bei Jugendlichen nicht gerecht verteilt

Arbeitsschutz

Gesundheit im Betrieb

Annelie Buntenbach (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes)

Unser Team.

Doris Loetz

Heike Inga Ruppender Maxi Spickermann Petra Köhler

Ingo Nürnberger

Dirk Neumann

Knut Lambertin

Marco Frank

Dr. Hanns Pauli

Marina Schröder

Oliver Suchy

Sekretariat Annelie Buntenbach 24060-260

Sekretariat Sozialpolitik 24060-725 24060-743 24060-712

Abteilungsleiter Sozialpolitik

Alterssicherung Rehabilitation

Gesundheitspolitik Krankenversicherung

Pflege Selbstverwaltung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfallversicherung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Politische Koordinierung Kampagnen Sozialpolitik

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Nr. 5 | 2012

2 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Betriebsrenten vor Eingriffen aus Brüssel schützen

Der Deutsche Bundestag hat die Sicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutsch- land verteidigt und damit Forderungen des DGB entsprochen, die zweite Säule der Alters- sicherung vor Eingriffen der EU-Kommission zu schützen. Mit den Stimmen der Koalition und der SPD-Fraktion wurde ein entsprechender Antrag am 26. April 2012 angenommen.

Zuvor hatte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin klar und deutlich Position zu beziehen und sich in Europa dafür einzusetzen, dass die Eigenkapitalregeln für Versicherungen nicht auch für die betriebliche Alterssicherung in Deutschland in Kraft treten. Eine dadurch erforderliche Anhebung des Eigenkapitals hatte sie als zerstörerisch für die deutschen Betriebsrenten bezeichnet.

Hintergrund: Die EU-Kommission will nach den sogenannten „Solvency-II-Regeln“ für Pensionskassen vorschreiben, dass sie zum Schutz der Rentner ebenso wie Versicherungs- unternehmen ihre Geldreserven erhöhen müssen. Für die deutschen Pensionskassen könnte dies bedeuten, dass sie einen Kapitalbedarf in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro haben.

Dann aber ist zu befürchten, dass vor allem die deutschen Pensionskassen ihre Leistungen kürzen müssen und die betriebliche Altersvorsorge damit für die acht Millionen Versicherten unattraktiver würde.

Dabei gibt es für die deutschen Pensionskassen bereits stabile Sicherungsnetze. Einerseits muss der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen haften, andererseits steht im Falle einer Insolvenz der Pensionssicherungsverein für Verluste ein. Dadurch gibt es schon jetzt eine hohe Sicherheit für die Beschäftigen in Deutschland, dass sie ihre zugesagten Leistungen auch wirklich bekommen. Folglich ist eine Solvency-II-Regelung überflüssig.

Vielmehr könnte die geplante EU-Neuregelung die Pensionskassen überfordern und die gut funktionierende betriebliche Altersvorsorge in Deutschland kaputt machen.

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Nr. 5 | 2012

3 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Gesundheit

Opfer des Brustimplantate-Skandals unterstützen

Der Bundestagsausschuss für Gesundheit führte am 25. April zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/8581) eine Anhörung durch, bei der der DGB durch Knut Lambertin vertreten wurde.

Bereits in den parlamentarischen Beratungen des GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungs- gesetzes hat der DGB alle Regelungen abgelehnt, die im SGB V die Lasten einseitig den Versicherten aufbürden. Insofern schließt sich der DGB der Forderung des Antrags an, § 52 Abs. 2 SGB V rückwirkend zu streichen. Darin ist geregelt, dass die Krankenkassen die Versicherten an den Kosten beteiligen müssen, wenn sich die Versicherten durch eine ästhetische Operation eine Krankheit zugezogen haben.

Darüber hinaus muss jedoch das Medizinproduktegesetz (MPG) so geändert werden, dass alle Fragen der Medizinproduktehaftung beim Verursacher, Hersteller oder bei den Prüfungsbehörden verbleiben und nicht die Gesetzliche Krankenversicherung belasten.

Entsprechendes muss für die Kundinnen und Kunden der privaten Krankenversicherungs- wirtschaft gelten.

Weitere Informationen und die Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf siehe http://bit.ly/JqsU4T (Quelle:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/t_Opfer_des_Brusti mplantate-

Skandals/Stellungnahmen/17_14_0259_15__DGB_Deutscher_Gewerkschaftsbund.pdf )

Entwurf für Patientenrechtegesetz geht nicht weit genug

Bundesgesundheitsministerium (BGM) und Bundesjustizministerium (BMJ) haben einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Die Rechte der Patienten und Versicherten gegenüber den Leistungserbringern sollen damit gestärkt werden. Am 15. März fand dazu eine Expertenanhörung statt.

Lesetipps:

IVSS: Förderung von Gesundheit (Programme für die Rückkehr ins Erwerbsleben).

Sozialpolitik im Brennpunkt 22 ist erschienen und unter diesem Link abrufbar:

http://bit.ly/K1lRNI

Bauer, Ulrich/Bittling- mayer, Uwe/Dieterich, Anja/Geene, Raimund/

Gerlinger, Thomas u. A.

(Hrsg.): Jahrbuch für Kritische Medizin und Gesundheitswissenschaften.

Zur Kritik schwarz-gelber Gesundheitspolitik.

Argument-Verlag 2011, 15,50 Euro, Details unter:

http://bit.ly/JiJnqE , (Quelle:

www.argument.de , Stichwort „Kritische Medizin“)

Rosenbrock, Rolf/

Hartung, Susanne (Hrsg.):

Handbuch Partizipation und Gesundheit.

Huber-Verlag, Bern 2012, 49,95 Euro.

Lambertin, Knut:

Tauziehen um die soziale Selbstverwaltung. Histo- rische, politische und öko- nomische Hintergründe einer langen Debatte.

In: Deutscher Gewerk- schaftsbund (Hrsg.): Soziale Sicherheit. Zeitschrift für Arbeit und Soziales, 61. Jg., Nr. 4/2012, Frankfurt/Main, S. 151–154.

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Nr. 5 | 2012

4 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Der Entwurf der beiden Bundesministerien übernimmt größtenteils die bisherige Recht- sprechung. Doch die reicht in vielen Punkten nicht aus, kritisiert der DGB und mahnt Nach- besserungen an. Die Stellungnahme des DGB und weiterführende Informationen zum Referentenentwurf finden Sie unter: http://bit.ly/wVIyci (Quelle:

http://www.dgb.de/themen/++co++0381802e-6eb7-11e1-415e-00188b4dc422 )

PKV: Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Durch die geplanten Regelungen sollen Probleme mit dem Basistarif der privaten Krankenvollversicherungen sowie mit der Befristung der privaten Krankentagegeldversicherung gelöst werden. Des Weiteren sollen Kündigungsfristen nach Prämienerhöhungen ausgeweitet und Bestäti- gungen über die Auskunft zur Kostenübernahme durch das private Krankenversicherungs- unternehmen versandt werden. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sollen Regelungen über den Widerruf in der Fernabsatz-Richtlinie vollständig umgesetzt werden.

Das grundlegende Ziel teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund im Interesse der Kunden der privaten Krankenversicherungswirtschaft. Nach Auffassung des DGB sollten die Ände- rungen bezüglich besserer Rechte für PKV-Kunden/VersicherungsnehmerInnen und Patien- ten mit privater Krankenversicherung zusammen mit dem Patientenrechtegesetz-Entwurf beraten werden – als Versicherten- und Patientenrechtegesetz.

Gemeinsam im Wettbewerb. Gewerkschaftliche Interessenvertretung für gesetzlich Krankenversicherte

Am 4./5. Mai 2012 fand in Berlin-Pichelssee, in der Bildungsstätte der IG Metall, die GKV- SelbstverwalterInnentagung des DGB statt. Neben dem Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands Annelie Buntenbach, das politisch in die Tagung einführte, hielten Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger und Prof. Dr. Thomas Wüstrich Vorträge. Prof. Gerlinger sprach zu „Wettbewerb in der GKV“; Prof. Wüstrich zu „Soziale Selbstverwaltung in der GKV – Handlungsfelder identifizieren – Hemmnisse abbauen – Handlungskompetenzen stärken“.

Die Tagungsdokumentation ist bei Maxi Spickermann (Tel. 030 24060-743 oder maxi.spickermann@dgb.de ) erhältlich.

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Nr. 5 | 2012

5 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

WHO: Gesundheit bei Jugendlichen nicht gerecht verteilt

„Aufgrund der weit verbreiteten Ungleichheiten sind viele junge Menschen in den Ländern der Europäischen Region der WHO sowie in Nordamerika nicht so gesund, wie sie sein könnten. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht zur Studie über das Gesundheits- verhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter (HBSC-Studie), der vom WHO-Regionalbüro für Europa veröffentlicht wurde.“

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des WHO-Regionalbüros Europa:

http://bit.ly/K1ltib (Quelle: http://www.euro.who.int/de/what-we-publish/information-for- the-media/sections/latest-press-releases/who-report-reveals-teenagers-do-not-get-a-fair- deal-on-health )

Arbeitsschutz

„Gesundheit im Betrieb“

Im Verständnis der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst die Verhütung von Arbeits- unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Gesamtheit technischer, organisatorischer, verhaltensbezogener, sozialer, psychologischer und betriebsärztlicher Maßnahmen. Dazu gehören auch bedarfsgerechte Elemente der Betrieb- lichen Gesundheitsförderung, wenn sie zum Abbau von Gesundheitsgefahren bzw. zur Ver- meidung einer Entstehung von Gesundheitsgefahren im Betrieb beitragen können.

Die Selbstverwaltung der DGUV hat dazu einen Handlungsrahmen verabschiedet, der ein gemeinsames Verständnis zur Ausgestaltung dieses Präventionsfeldes beschreibt: siehe http://bit.ly/ICxxGx (Quelle:

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/gesundheit_betrieb/documents/gemei n_verst_gib.pdf )

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Nr. 5 | 2012

6 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Die Unfallversicherungsträger unterstützen eine systematische Vorgehensweise zur Integ- ration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb und bieten Konzepte an, um die Betriebe bei der Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Managements für Sicher- heit und Gesundheit zu unterstützen.

Eine Auflistung der Aktivitäten der Unfallversicherungsträger im Bereich der gesundheit- lichen Prävention einschließlich der gesundheitsförderlichen und menschengerechten Gestaltung der Arbeit findet sich unter: http://bit.ly/Jdt3uK (Quelle:

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/gesundheit_betrieb/documents/aktiv_

gib.pdf )

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Bestellen können Sie unseren Newsletter auf unserer Homepage unter folgender Adresse:

https://www.dgb.de/service/newsletter.

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