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Mindestlohn: Schlupflöcher bei Kontrollen schließen!

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 36/2014 24. November 2014

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Mindestlohn: Schlupflöcher bei Kontrollen schließen!

Stell Dir vor, das Mindestlohngesetz tritt in Kraft und keiner kann’s kontrollieren. So schlimm muss es nicht kommen. Dennoch: Vorsicht ist geboten. Denn schon der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass das Vorent- halten von Arbeitslohn kein seltenes Delikt ist (siehe Grafik).

Hier geht es um die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeits- zeit zu erfassen. Das Gesetz sieht zu den Dokumentati- onspflichten vor, dass in Branchen, die anfällig für Ver- stöße sind, die Arbeitszeit von Beschäftigten genau auf- gezeichnet werden muss. Zur Aufzeichnungspflicht ge- hören das „Datum“ sowie die genaue Uhrzeit des „Be- ginns“ und des „Endes“ der Tätigkeit. Zwei Jahre sollen diese Unterlagen aufbewahrt werden – für etwaige Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.

Der Hintergrund: Es soll garantiert werden, dass wirk- lich für 60 Minuten mindestens 8,50 Euro gezahlt wer- den und die Arbeitsstunde nicht auf einmal 70 Minuten hat.

Hier lauert eine Gefahr: Bei Berufen mit „ausschließli- cher mobiler Tätigkeit“ wie etwa bei der Straßenreini- gung oder der Personenbeförderung soll laut einer Ver- ordnung aus dem Bundesfinanzministerium nun nur noch die Gesamtdauer der Arbeitszeit aufgeschrieben werden. Kein Anfang, kein Ende, einfach die bloße Stundenzahl. Begründung: Die genaue Zeiterfassung bei diesen Tätigkeiten sei zu kompliziert. Die Gefahr dabei:

Arbeitgeber können künftig gerade so viele Stunden aufschreiben, dass der Mindestlohn dabei heraus- kommt. Dass die Arbeitnehmer womöglich tatsächlich viel länger arbeiten, als sie für 8,50 Euro brutto müss- ten – wer will das dann noch kontrollieren? Der DGB besteht auf exakte und prüfbare Vorschriften. In jedem Fall ist es aber extrem wichtig, dass jeder Arbeitnehmer

sich seine Arbeitszeiten selbst exakt notiert: Von wann bis wann habe ich was gemacht?

Doch das ist nur eine Sorge, die die Gewerkschaften beim Thema effektive Kontrollen des Mindestlohngeset- zes umtreibt. Dann wären da noch die zusätzlich ver- sprochenen Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die auch die Einhaltung des Mindestlohnes überwacht. Um 1.600 Stellen sollen die Kontrolleure aufgestockt werden, hatte Bundesarbeits- ministerin Nahles versprochen. Und die sind auch bitter nötig, schließlich arbeitet die Finanzkontrolle schon heute an der Belastungsgrenze. Von 6.500 Stellen bun- desweit sind etwa 600 unbesetzt! Und ab 1. Januar 2015, wenn das Mindestlohngesetz in Kraft tritt, müs- sen mal eben Betriebe mit knapp vier Millionen Be- schäftigten, die dann Anspruch auf den Mindestlohn haben, zusätzlich kontrolliert werden.

Aber die Verstärkung soll noch jahrelang auf sich war- ten lassen! Schließlich fallen qualifizierte Kontrolleure nicht vom Himmel. Sie müssen mindestens zwei Jahre lang ausgebildet werden. Hier tut Tempo Not!

Den Arbeitgebern muss klar sein, dass Verstöße gegen das Gesetz mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Und Ansprüche von Arbeitnehmern können auch noch drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

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