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Academic year: 2022

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Wie läuft die Vorbereitung

des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs?

Dr. Peter Pick

Geschäftsführer des MDS

DGB-Veranstaltung „Pflege“ am 29. Oktober 2014 in Berlin

1

DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS

(2)

Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. Das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS

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Zitate aus dem Koalitionsvertrag

„ Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflegebedürftigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dazu wollen wir den neuen

Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wir möglich einführen.“

„ Deshalb werden wir die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissenschaftlich auswerten.

Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die

leistungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.“

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DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

3. Das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS

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Kritik des aktuellen

Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Somatische Orientierung durch Fixierung auf Verrichtungen des täglichen Lebens

Ungleichbehandlung der gerontopsychiatrischen

Hilfebedarfe, insbesondere bei Menschen mit Demenz Pflegezeit ist als Kriterium zur Bemessung des

Hilfebedarfs wenig geeignet

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Umfassende Berücksichtigung von Pflegebedürftigkeit Neuer Maßstab:

Grad der Selbstständigkeit / Beeinträchtigung der

Selbstständigkeit bei der Kompensation bzw. Bewältigung von gesundheitlichen Schädigungen, funktionalen

Einbußen, Belastungen und Anforderungen in relevanten Lebensbereichen

und

damit das Angewiesensein auf personale (pflegerische) Hilfe

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Bewertung:

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglicht einen gerechteren Zugang zu den Pflegeleistungen

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gewährleistet gute Anschlüsse zur Pflegeplanung in den Einrichtungen, zum Qualitätsmanagement und der Leistungsgewährung

Der neue Pflegebegriff wird das pflegerische Versorgungssystem grundlegend ändern

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. Das neue Begutachtungs-Assessment

4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Module und deren Gewichtung

Module und deren Gewichtung

1. Mobilität 10

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen 15

4. Selbstversorgung 40

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

20 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale

Kontakte

15

7. Außerhäusliche Aktivitäten -

8. Haushaltsführung -

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Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA)

Modul 1: Mobilität

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DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS 11

15 MDK

ca. 170 Beratungsstellen

ca. 2.000 Ärzte/innen

ca. 1.300 Pflegefachkräfte

ca. 30 sonst. Heil- und Gesundheitsberufe

ca. 2.700 Assistenzkräfte im med.- pflegerischen Bereich ca. 600 Verwaltungsmitarbeiter/innen

ca. 6.630 Mitarbeiter/innen

Kosten insgesamt: ca. 544 Mio.€ (2007)

Beispiel: Mobilität (Gewichtung: 10%)

4 3 2 1 0 Skala Modul

10 – 15 7 – 9 4 – 6 1 – 3

0

Punktwert Modul

0 keine

10 Selbständigkeitsverlust

7,5 schwer

5 erheblich

2,5 gering

Punktwert für P.stufe Grad der Beeinträchtigung

der Selbständigkeit

(12)

Bewertung:

Das neue Begutachtungs-Assessment ist einfacher

strukturiert und vermeidet das Nebeneinander von engem Pflegebedürftigkeitsbegriff und Einschränkungen in den Alltagskompetenzen

Das neue Begutachtungs-Assessment verzichtet auf die Pflegeminuten und damit auf das „Geschacher“ um

Pflegeminuten

Das neue Begutachtungs-Assessment ist leichter nachvollziehbar und erhöht damit die Transparenz

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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5 Pflegegrade der Pflegebedürftigkeit

• PG 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

• PG 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

• PG 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

• PG 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

• PG 5 - höchster Punktwert und besondere Bedarfskonstellationen

0 15 30 50 70 90 100

P1 P2 P3 P4 P5

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Verteilung der Pflegegrade des NBA im Vergleich zu den Pflegestufen

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Quelle: MDS, Uni Bremen, Hauptphase II Verteilung (Anzahl Fälle)

P0 P1 P2 P3 P4 P5

0 26 242 94 8 0 0 370

I 0 104 298 225 16 2 645

II 0 5 47 150 149 8 359

III 0 0 2 5 75 32 114

HF 0 0 0 0 1 1 2

26 351 441 388 241 43 1490

(16)

Auswirkungen:

Die Zuordnung der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade wird tendenziell zu einer höheren Einstufung führen

Damit erzeugt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – wenn die Leistungsbeträge sich auf dem gleichen Niveau

bewegen - ein höheres Ausgabenvolumen in der sozialen Pflegeversicherung

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. Das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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Studien zur Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Praktikabilitätsstudie NBA (MDS, Hochschule Bochum)

Prüfung der Praktikabilität des NBA unter Alltagsbedingungen 1.720 erwachsene Antragsteller und 300 Kinder werden mit dem NBA begutachtet

Begutachtung durch MDK und Medicproof

zielt auf Optimierung des NBA und Vorbereitung der Umsetzung Überprüfung von Änderungen aus dem Expertenbeirat

(besondere Bedarfskonstellationen, Kinder Rehabilitation, Bewertungssystematik)

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Studien zur Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Studie „Erfassung von Versorgungsaufwänden“

(Uni Bremen, Hochschule Bremen/Wolfsburg)

Bestandsaufnahme zu Pflegeaufwänden im Pflegeheim für 2.000 Bewohner in 40 Einrichtungen werden die Aufwände erhoben

die verantwortlichen Pflegekräfte erheben die Aufwände dieser Bewohner in den Einrichtungen

die 2000 Bewohner werden vom MDK nach dem NBA eingestuft

zielt auf Festlegung der Leistungssätze und Abstufung der Leistungen zwischen den Pflegegraden

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Praktikabilitätsstudie NBA

Erfahrungen der Gutachter

- „Ressourcen und Beeinträchtigungen können umfassender als bislang abgebildet werden.“

- „Man kann sich besser als bislang auf die individuelle Situation des

Versicherten einstellen, weil die Fragen des NBA näher am Leben sind.“

- „Versicherte erleben die Begutachtung positiv, sie fühlen sich besser wahrgenommen und wertgeschätzt.“

- „Positiv ist, dass das Zählen von Minuten zukünftig entfällt.“

- „Menschen mit somatischer Beeinträchtigung fällt es schwerer in höhere Pflegegrade zu gelangen.“

- „Insbesondere Menschen mit gerontopsychiatrischen

Beeinträchtigungen werde man mit dem NBA besser gerecht.“

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Bewertung:

Erprobung schafft fundierte Grundlage für die praktische Einführung des neuen Systems

Erprobung schafft fundierte Grundlage für politische Entscheidungen

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. Das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs

7. Ausblick

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Die Einführung des neuen NBA

Die Einführung und Umsetzung des neuen Systems

erfordert einen zeitlichen Vorlauf für die Vorbereitung und Implementation

Der zeitliche Vorlauf für

Erarbeitung und Abstimmung der Begutachtungs-Richtlinien Schulung der Gutachter

Erstellung der Begutachtungs-Software Information aller Beteiligten

Ist vom Expertenbeirat auf 18 Monate veranschlagt worden

Darüber hinaus sind die Neuerungen im Leistungsrecht und die Anpassungen im Vertragsrecht auszugestalten

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Road-Map zur Einführung des NBA

Zeitraum Maßnahmen

Tag 0 Veröffentlichung des „NBA-Gesetzes“ im Bundesgesetzblatt Monate 1-9 Erarbeitung und Fertigstellung der Begutachtungs-Richtlinien

Monate 1-9 Entwicklung von Flyern und anderen Informationsmedien zum NBA

Monate 9 und 11 Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Auswertung und Beschlussfassung durch den GKV-SV

Monat 12 Genehmigung des BMG liegt vor

Monate 13-19 Entwicklung, Erprobung und Einführung der Software

Monate 13-15 Entwicklung, Pilotierung und Evaluation eines Schulungskonzeptes (Curriculum) für Gutachter

Monate 16-18 Zielgruppenspezifische Information unter Nutzung verschiedener Medien Monate 16-18 Schulung der Pflegegutachter im MDK und bei medicproof

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Bericht des Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 27. Juni 2013

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Einschätzung

Die Medizinischen Dienste sind durch die Praktikabilitätsstudie gut auf die fachliche und organisatorische Umsetzung

vorbereitet

Offen ist, wie viele Begutachtungsaufträge auf den MDK zukommen

abhängig von Überleitungsregel

Die Vorbereitungszeit kann durch eine vorgezogene

Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinien verkürzt werden (Vorziehregelung)

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Überleitung der Leistungsempfänger von Pflegestufen in Pflegegrade

Die Leistungsempfänger sollen nach einer formalen Überleitungsregel in das neue System überführt werden

Leistungsempfänger, die einen höheren Pflegegrad beantragen, sind neu zu begutachten und einzustufen

Vorschlag für eine formale Überleitungsregel

Gültiges Verfahren Überleitungsprozess NBA

Pflegestufe 0 + EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 1 Pflegestufe 1 Werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 Werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 3 Werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Härtefälle Werden übergeleitet in Pflegegrad 5

Bericht des Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 27.

Juni 2013

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Vorschlag für eine erweiterte Überleitungs- regel für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Gültiges Verfahren Überleitung NBA

Pflegestufe 0 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Härtefälle werden übergeleitet in Pflegegrad 5

Bericht des Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 27. Juni 2013

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Bewertung

Für die Überleitung der Leistungsempfänger von den

Pflegestufen in die Pflegegrade ist eine Überleitungsregel festzulegen

Diese Überleitungsregel sicherte den Besitzstand der heutigen Leistungsempfänger

Je nach Ausgestaltung der Überleitungsregel wachsen die Temporären Besitzstandskosten

DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS 28

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Gliederung

1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 3. Das neue Begutachtungs-Assessment 4. Die neuen Pflegegrade

5. Die Studien zur Erprobung

6. Die Einführung und Umsetzung des neuen Pflegebegriffs 7. Ausblick

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Ausblick

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eine ganzheitliche Sichtweise auf die Pflege und Pflegeversicherung

befördern

Das neue Begutchtungsassessment wird einen gerechteren Zugang zu Pflegeleistungen ermöglichen

Die notwendigen politischen Entscheidungen sind nach Vorlage der Ergebnisse der Erprobungsstudien zu treffen Die Erwartungen der Betroffenen und aller Beteiligten sind auf eine zügige Entscheidung gerichtet

DGB-Veranstaltung Pflege am 29. Oktober 2014 in Berlin - Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS 30

Referenzen

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