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Hinweis des Kreiswahlleiters zum Wegfall der 5 % - Sperrklausel

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr Veröffentlichungsdatum:

08 / 2008-02-15 15.02.2008

Hinweis des Kreiswahlleiters zum Wegfall der 5 % - Sperrklausel

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2008 festgestellt, dass der Landtag Schleswig-Holstein in das Recht der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit dadurch eingegriffen hat, dass er einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Aufhebung der Fünf- Prozent-Klausel abgelehnt hat. Dieser Eingriff sei nicht gerechtfertigt. Hinreichende Gründe, die die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen, seien nicht ersichtlich.

Die zur Umsetzung dieses Urteils erforderliche Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), mit der die Sperrklausel gestrichen wird, soll in der Landtagstagung vom 27. bis 29. Februar 2008 vorgenommen werden.

Ich mache darauf aufmerksam, dass aller Voraussicht nach die Sperrklausel bereits mit Wirkung ab der Kommunalwahl am 25. Mai 2008 nicht mehr gelten wird und weise ausdrücklich darauf hin, dass Wahlvorschläge noch bis zum 48. Tag vor der Wahl (7. April 2008, 18.00 Uhr) eingereicht werden können. Hierzu verweise ich auch auf meine Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen vom 05.10.2007, im Internet bereitgestellt am 05.11.2007.

Plön, den 15.02.2008 Az.: 1420

Kreis Plön

Der Landrat als Kreiswahlleiter Dr. Volkram Gebel

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