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Übereinkommen über die Überlassung von Liegenschaftenan internationale militärische Hauptquartiere der NATO inder Bundesrepublik Deutschland durch die Streitkräfte desVereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und derVereinigten Staaten von Ame

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Übereinkommen über die Überlassung von Liegenschaften an internationale militärische Hauptquartiere der NATO in der Bundesrepublik Deutschland durch die Streitkräfte des

Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika (Liegenschaftsübereinkommen)

NATOLiegÜblÜbk

Ausfertigungsdatum: 07.02.1969 Vollzitat:

"Liegenschaftsübereinkommen vom 7. Februar 1969 (BGBl. 1969 II S. 2048)"

Fußnote

G v. 17.10.1969 II 1997

Inkraft gem. Bek. v. 30.1.1970 II 51 mWv 21.12.1969

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