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Sitzungstitel7 2017.GEF.1033 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 29. März 2018

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

77 2017.GEF.1033 Kreditgeschäft GR

Anschubfinanzierung zugunsten der Stammgemeinschaft der axsana AG gemäss Bundes- gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Objektkredit

Präsidentin. Wir kommen zum Traktandum 77, «Anschubfinanzierung zugunsten der Stammge- meinschaft der axsana AG gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).» Es handelt sich um einen Objektkredit, den die GSoK vorberaten hat. Wir führen eine freie Debatte, das Geschäft unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum, und ich gebe das Wort dem Präsidenten der GSoK, Grossrat Kohler.

Hans-Peter Kohler, Spiegel b. Bern (FDP), Kommissionspräsident der GSoK. Bei diesem Ge- schäft geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes, um die Umsetzung des EPDG. Bis zum Jahr 2020 müssen sich alle Spitäler, die auf einer Spitalliste figurieren, einer Stammgemeinschaft

«ihrer Wahl» anschliessen. Für die Heime auf der Pflegeliste gilt eine Frist bis 2022. Ambulante Leistungserbringer sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Patientinnen und Patienten übrigens ebenfalls nicht. Das ist ein wichtiger Punkt. Man spricht nämlich hier von «doppelter Freiwilligkeit».

Wie gut oder wie schlecht dies ist, ist eine andere Frage; diese kann man ein andermal diskutieren.

Leider müssen nicht alle mitmachen.

Ein wichtiger Schritt erfolgte im März 2017 in Form einer Absichtserklärung, die den Beitritt aller bernischen Leistungserbringer zu einer einzigen gemeinsamen Stammgemeinschaft fordert. Weiter wurde der Beitritt zu einer bereits existierenden Stammgemeinschaft entschieden.

Die Umsetzung wurde im Rahmen der «BeHealth-Initiative» von der GEF und den Verbänden der Leistungserbringer im Gesundheitswesen gemeinsam erarbeitet. Die weitere Prüfung hat ergeben, dass ein Beitritt zum Projekt axana/XAD, das vom Kanton Zürich initiiert wurde, die beste Lösung darstellt. Sie entspricht dem Motto: Weshalb selber etwas aufziehen, wenn es in einem anderen Kanton, hier also im Kanton Zürich, bereits gute Projekte gibt?

Beim vorliegenden Kredit von 2,58 Mio. Franken handelt es sich um einen Bruttokredit. Weshalb ist es ein Bruttokredit? – Auch ohne schriftliche Zusicherung des Bundes werden vom Bund fast sicher Gelder zu unseren Gunsten fliessen. Dafür stehen beim Bund bereits 30 Mio. Franken zur Verfü- gung. Auf die Details dieser Trägerschaft gehe ich bewusst nicht ein. Es sieht ein wenig komplex aus, ist aber absolut in Ordnung und macht absolut Sinn.

Vielleicht noch abschliessend: Was ist eigentlich das Ziel dieser Stammgemeinschaft? Sie soll si- cher den Patientinnen und Patienten sowie den Leistungserbringern etwas bringen, und es wäre natürlich schön, man könnte noch Kosten sparen. Ich spreche hier explizit von Vermeidung von Doppel- und Dreifachuntersuchungen im medizinischen Alltag. Dies sollte das Ziel sein, wenn das Ganze umgesetzt ist, insbesondere eben zum Nutzen der Patientinnen und Patienten. Der Weg zum Ziel ist aber noch lang. Doch ist der jetzt eingeschlagene Weg absolut sinnvoll, richtig und wichtig. Und noch einmal: Es ist eine Umsetzung eines Bundesgesetzes. Das Geschäft war in der GSoK unbestritten. Die GSoK empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, der Anschubfinanzierung zuzustimmen.

Präsidentin. Gibt es Fraktionen, die sich dazu äussern möchten? – Das ist nicht der Fall. Wir füh- ren eine freie Debatte. Gibt es Einzelsprecherinnen oder Einzelsprecher? – Das ist auch nicht der Fall. Est-ce que vous aimeriez prendre la parole ou bien c’est bon? – C’est bon.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung: Traktandum 77: «Anschubfinanzierung zugunsten der Stammgemeinschaft der axsana AG […]». Wer dem Antrag zustimmt, stimmt Ja, wer diesen ab- lehnt, stimmt Nein.

(2)

Märzsession 2018 2017.GEF.1033 2

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 102

Nein 0

Enthalten 0

Präsidentin. Sie haben diesen Antrag mit 102 Ja- gegen 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen an- genommen.

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