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Sie haben die Wahl! Ihr gutes Recht. Informationen zum Wunsch- & Wahlrecht für Patienten und deren Angehörige

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Academic year: 2022

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(1)

Ihr gutes recht

Informationen zum Wunsch- &

Wahlrecht für Patienten und deren Angehörige

Medizinische Rehabilitation – Integration in Alltag und Beruf

Sie haben

die Wahl !

(2)

Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch- therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstat- tung Ihrem Bedarf entsprechen. Denn Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation.

WIe fInden sIe

dIe rIchtIge KlInIK?

(3)

Ist jede KlInIK WählbAr?

Alle Kliniken der MEDICLIn sind qualitätszertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, thera- peutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.

Ebenso verfügen alle Kliniken der MEDICLIn über ent- sprechende Versorgungs- bzw. Belegungsverträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. mit den Rentenversicherungsträgern (DRV).

Bei allen MEDICLIn-Häusern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen vor, um Ihr persönliches Wunsch- und Wahlrecht erfolgreich aussprechen und durchsetzen zu können.

Welche gründe können für Ihr persönliches Wunsch- und Wahlrecht maßgebend sein?

a) medizinische Gründe, z.B.:

Ist das medizinische Konzept / Therapieangebot der Klinik für Ihr Krankheitsbild in besonderer Weise geeignet?

Sind die Erfolgsaussichten für eine Rehabilitations- behandlung in Ihrer Wunschklinik besonders gut?

Ist die Entfernung der Rehabilitationseinrichtung zu Ihrem Wohnort aus medizinischer Sicht nahe genug?

Ist sie gegebenenfalls aus medizinischer Sicht fern genug?

und / oder

b) persönliche Gründe, z.B:

Passt die gewünschte Rehabilitationseinrichtung in besonderer Weise zu Ihrer persönlichen Lebens- situation?

Haben Sie möglicherweise schon in der Vergan- genheit positive Erfahrungen mit Ihrer Wunschklinik gemacht?

Liegt die Rehabilitationseinrichtung zum Wohnort aus persönlicher Sicht in richtiger Entfernung?

(4)

Können besondere ZuZAhlungen gefordert Werden?

Vor dem Weg in die Klinik Ihrer Wahl beurteilt der Rehabilitationsträger, ob Ihr Wunsch – wie vom Ge- setz gefordert – berechtigt ist. Bevorzugt Ihr Reha- bilitationsträger eine andere für ihn kostengünstigere Klinik, darf er Ihnen einen eventuellen Differenzbetrag nicht berechnen, wenn Sie sich für Ihre MEDICLIn- Wunschklinik entscheiden und dies angemessen ist (§40 Abs. 2 Satz 4 SGBV). Eine solche Zuzahlungs- pflicht sieht das Gesetz nicht vor.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

sollte der rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er dies in einem be- scheid ausführlich begründen. generell sollten sie Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden darf, genau überprüfen.

sie können gegen den bescheid schriftlich Widerspruch meistens mit einer frist von vier Wochen einlegen.

ein paar Voraussetzungen muss Ihre Wunschklinik erfüllen:

Zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung muss ein Versorgungs- (§111 SGB V für Gesetzlichen Krankenkassen) oder Belegungsvertrag (§ 38 SGB IX für Deutschen Rentenversicherungen)

bestehen. Alle MEDICLIn-Kliniken haben diese Versorgungsverträge.

die Klinik muss nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein die Klinik muss nachweislich für die Erkrankung geeignet sein

(5)

Ihr gutes recht

Klinik nach Wunsch – ich nutze mein Wahlrecht!

Sie treten bald eine Rehamaßnahme an und möchten Ihre Anschlussheilbehandlung / An- schlussrehabilitation oder Ihr Heilverfahren in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen. Sie haben die Möglichkeit, eine für Sie geeignete Rehabilita- tionsklinik selbst auszusuchen.

So ist im Sozialgesetzbuch IX (§8) eindeutig ge- regelt, dass der Rehabilitationsträger (z.B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren berech- tigten Wünschen entsprechen muss.

Das Gesetz will die Patientinnen und Patienten stärken, ihre Selbstbestimmung fördern und ih- nen bei ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Le- bensverhältnisse geben. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabili- tation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

MedIclIn wünscht Ihnen den größtmög- lichen medizinischen erfolg für Ihre rehabili- tation.

(6)

© MEDICLIn, 08/2020; Satz und Layout: Tine Klußmann, www.TineK.net

Zu den genannten Fragestellungen berät Sie in der Regel Ihr behandelnder Arzt.

Informationen dazu erhalten sie aber auch in jedem fall direkt bei den Kliniken oder unter der service-nr. 0 800 44 55 888

Montag bis donnerstag 7.30 – 18.00 uhr freitag 7.30 – 17.30 uhr

unsere standorte – ein starkes netzwerk medizinischer Versorgung.

www.mediclin.de

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