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Academic year: 2022

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ERSTSEMESTRIGENINFO

I. Matrikelnummer

oder: Wie man auf der TU Graz ein Studium beginnt

1. Voraussetzungen erfüllen

Um auf einer österreichischen Universität bzw. Hochschule

"ordentlicheR StudierendeR" zu werden, also jemand, der ein Studium abschließen will, mußt Du:

- die Reifeprüfung (Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt haben - als ausländischeR Staatsbürgerln zusätzlich einen

Zulassungsbescheid des Rektors vorweisen (bis 1. September zu beantragen)

Um das an der TU Graz zu werden, mußt Du:

-In die "Alte Technik", Rechbauerstraße 12, 8010 Graz, kommen und das zwischen 22. September und 31. Oktober 1997 ("Allgemeine Zulassungsfrist"), Mo-Fr von 9:00-12:00, Di von 8:00-12:00

2. Unterlagen besorgen

Für jede Universität bzw. Hochschule, an der Du ein Studium beginnen willst, brauchst Du:

- Maturazeugnis oder Studienberechtigungsnachweis zum Vorzeigen (Original oder beglaubigte Abschrift)

-Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepaß zum Vorzeigen (Original oder beglaubigte Abschrift)

-Ausländerinnen: Zulassungsbescheid des Rektors - 2 Lichtbilder

-Eine Bundesstempelmarke (keine Justizmarke!) im Werte von ÖS 120.-

- Die Evidenzmappe ("Grüne Mappe") mit den erforderlichen Formularen

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Diese Mappe bekommst Du auf der TU Graz:

-während der Inskriptionsberatung (von 22. September bis 8.

Oktober 1997) in der Aula (die große Freitreppe in den I. Stock, dann stehst Du genau davor)

-beim Portier (Erdgeschoß, durch das Eingangstor gleich rechts) Beim Portier bekommst Du gegen Bares, wieviel stand zu Redaktionsschluß leider noch nicht fest, auch den "Studienführer"

mit Stundenplänen und den Studienplänen, etc. Siehe Seite 21.

3. Inskriptionsberatung genieß en

Eine derartige Beratung gibt's an allen Grazer Universitäten, nur • heißt sie je nach Uni verschieden.

TU Gr?z: Vom 22. September bis 8. Oktober stehen Euch Kolleginnen fast aller Studienrichtungen für Eure Fragen in der Aula zur Verfügung. Ausnahme: Am 26. September weichen wir kurzfristig in andere Räumlichkeiten aus. Bitte beachte die Beschilderung!

-Worum geht's in meinem Studium?

-Was kann ich machen, wenn ich fertig bin?

-Wie füllt man die Formulare aus?

-Wie läuft so ein Studium ab?

-Wo muß ich als nächstes hin?

Hintergrundinformation: Seit 1. August 1997 heißt das, was früher als "Inskriptionsfrist" bekannt war; "Allgemeine Zulassungsfrist".

Wir sind vorläufig trotzdem bei "Inskriptionsberatung" geblieben, auch die Formulare, die Du unter Punkt 4 ausfüllen wirst, tragen noch die alten Bezeichnungen. Genaueres über die vom Ministerium verordnete babylonische Sprachverwirrung auf Seite 10 (UniSfGJ-

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(2)

OFNINEGIRTSEMESTSRE

4. ÖH - Beitrag einzahlen

Der ÖH-B~itrag muß nur einmal pro Semester eingezahlt werden, auch wenn man an mehreren Universitäten bzw. Hochschulen studieren will!

Den Erlagschein aus der "Grünen Mappe" (siehe Punkt 2) beim Bankschalter im Erdgeschoß einzahlen, das Feld

"Matrikelnummer" (siehe Lexikon, Seite 26) bleibt, nachdem Du noch keine hast, einfach frei. Den Abschnitt gut aufheben!

Was mit dem Geld passiert, erfährst Du auf Seite 11.

5. Formulare ausfüllen

- Ausweis für Studierende: Ausfüllen, Foto aufkleben, Schere und Klebstoff bei der Inskriptionsberatung, siehe Punkt 3, Stempelmarke aufschlecken. Das Feld "Matrikelnummer" bleibt frei, sofern Du noch keine hast. Seit 1. August braucht man für jede Universität bzw. Hochschule, an der man ein Studium betreiben will, einen eigenen "Ausweis für Studierende".

. - Studienbuch 2. Blatt: Name eintragen, das Feld

"Matrikel nummer" bleibt frei, sofern Du noch keine hast.

• Hochschulstatistik HSt 1 U: Nur notwendig, wenn Du noch keine "Matrikelnummer" hast. Hinweis: Da es sich um statistische Angaben handelt, ist dieses Formular besonders sorgfältig auszufüllen.

- Antrag auf Zulassung, früher "Immatrikulation": Muß für jede Universität nur einmal in der Studienlaufbahn ge$tellt werden.

Hast Du noch keine Matrikelnummer, ist auf der Vorderseite A anzukreuzen; falls Du bereits von einer anderen Hochschule eine bekommen hast, ist B anzukreuzen. Mußt Du, aus welchen Gründen auch immer, C ankreuzen, wende Dich an die Inskriptionsberatung, sieh~ Punkt 3.

!! Rückseite nicht vergessen: Heimatadresse bezeichnet dabei Deinen ordentlichen Wohnsitz (Meldezettel), beabsichtigtes Studium die Studienrichtufig(en) Deiner Wahl im Klartext.

-Inskriptionsantrag, neu: Semesterrückmeldung: Wenn Du noch keine Matrikelnummer hast, ist das entsprechende Feld wiederum freizulassen. Die zu den Studienrichtungen Deiner Wahl gehörigen Kennzahlen findest Du im Studienführer (Punkt 2) oder bei der Inskriptionsberatung (Punkt 3).

Studienkennzahlen der TU Graz beginnen immer mit einem F (Kennbuchstabe der TU Graz, warum das so ist, ist eine Tabufrage). Zustelladresse bezeichnet den Wohnsitz am Studienort, an den Deine Formulare geschickt werden.

Hintergrundinformation: Wie bereits erwähnt, stehen die It. UniStG benötigten neuen Formulare in diesem Semester noch nicht zur Verfügung. Für das 1. Semester müßte eigentlich kein eigener

"Inskriptionsantrag" mehr gestellt werden (vergi. Tabelle auf Seite 10), die Zustel/adresse kann aber sonst noch nirgendwo angegeben werden ...

6. Einreichen der Unterlagen

Die Formulare (Punkt 5) reichst Du zusammen mit dem von der Bank gestempelten Erlagscheinabschnitt (Punkt 4) und Deinen Unterlagen (Punkt 2) in der EvidenzsteIle ein. Die EvidenzsteIle befindet sich im 1. Stock, wie auch die Aula; wenn Du aus der Aula kommst nach links, vor der Aula stehend nach rechts, einmal ums Eck, und schon bist Du da! Dort bekommst Du dann (so Du noch keine hast) Deine "Matrikelnummer", die Dir ein Leben lang an allen österreichischen Universitäten und Hochschulen erhalten bleibt.

7. Inskriptionsbestätigungen

Du erhältst sie ca. 1 Woche nach erfolgreicher Zulassung per Post zusammen mit dem Inskriptionsblatt und Deinem Semesteretikett, welches Du in Deinen Studierendenausweis kleben mußt. Ein Antragsformular für den GVB-Ausweis liegt bei.

8. Aufatmen!

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5

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