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Archiv "Werberecht: Werbung kann existenzbedrohend sein" (19.01.2001)

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. . . Selbst im jugendlichen Alter von 43 Jahren, in dem man noch vor Idealismus glüht und noch alles machbar erscheint, kann dieses Kon- zept nur funktionieren, wenn man keine Familie hat. Aber dann braucht man, ebenfalls praktisch rund um die Uhr, bezahlte Kräfte für so völlig unheroische (und unbedank- te!) Tätigkeiten wie Einkau- fen, Kochen, Wäsche wa- schen und nicht zuletzt Klo- putzen und Müllentfernen.

Und hat einer/eine, der/die sich seinen (Schein-)Heili- genschein auf diese Weise verdient, statt bezahlter Kräfte dann gar noch Fami- lie, dann muss er/sie schon verdammt hart gesotten sein, um nicht in Konflikt zu gera- ten. Oder aber, die Familie

„funktioniert“ pausen- und reibungslos, dann muss er aber glatt die himmlische

Heerschar selbst statt einer Otto-Normalverbraucher- Familie im Haus haben: be- neidenswert, aber Dank und Bewunderung gebühren dann eben nur dieser!

Dass Krebskranke nicht in der Lage und willens sein sollten, nachts und am Wo- chenende einen Kollegen vom Notdienst in Anspruch zu nehmen, zumal ja wohl selbst bei Suizidalen nicht über Monate hinweg täglich zwei intensive Gespräche er- forderlich sind, und sie über- wiegend sehr wohl verstehen, dass „ihr“ Arzt auch ein Pri- vatleben hat und deswegen ja keineswegs aus der Welt ist, halte ich aus meiner langjäh- rigen Erfahrung sowohl mit eigenen Patienten als auch aus meiner ganz persönlichen Erfahrung mit meinen eige- nen an „Krebs“ erkrankten und verstorbenen Eltern für

narzisstische Selbstüberschät- zung. Deshalb muss klar fest- gestellt werden: sich selbst und/oder seine Familie aus- zubeuten ist kein Verdienst, sondern eine Sucht! Und da- mit bestenfalls krankhaft . . .

Dr. med. Elfriede Dauses, Theatergassen 8, 96047 Bamberg

Werberecht

Zu dem Beitrag „Werberecht für Krankenhäuser und Institute: Grenz- überschreitungen nicht erlaubt“ von Dr. jur. Cornelis Lehment in Heft 44/2000:

Werbung kann existenz- bedrohend sein

Es gibt überregional arbei- tende arbeitsmedizinische Dienste, die mit Broschüren und Angeboten direkte Werbung bei Unternehmen

betreiben.

Dies geschieht zusätzlich mit Dumping-Angeboten, in denen ärztliche Einsatzzei- ten mit weniger als 100 DM berechnet werden. Solche Angebote können nicht mit echter Leistung nach den Anforderungen der Berufs- genossenschaften erfüllt werden.

Redlich arbeitende Arbeits- mediziner, die nicht werben und ihre Leistung zu ange- messenem Preis anbieten und entsprechend auch er- füllen, werden ausgebootet und in ihrer Existenz be- droht. Ihnen bleibt dann, sich bei einem überregional arbeitenden Dienst zu be- werben.

Dr. med. Andreas U. Bock, Werksarzt der Zanders Feinpapier AG, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 3½½19. Januar 2001 AA99

B R I E F E

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