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Archiv "Präimplantationsdiagnostik: Anfang ohne Ende" (26.10.2001)

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Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, Vorsitzender der KV Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

„Das Prinzip der Freiberuflichkeit muss jedoch erhalten bleiben“, ergänzt Richter-Reichhelm kritisch. In Berlin gibt es keinen gesonderten Topf für die Vergütung der 311er-Einrichtungen, jedoch innerhalb der KV Branden- burg. „Wir wollen keine Sonderrolle“, kritisiert von Essen, „sondern uns als freies Unternehmen Markt und Wett- bewerb stellen.“ Dem stimmt auch der Geschäftsführer des Medizinischen Zentrums Lübbenau, GmbH, Rainer Schwitalski, zu: „Die Gesundheitszen- tren sind eine Alternative, nicht mehr und nicht weniger. Da sie viele Vortei- le bieten, haben sie als solche auch ei- ne Zukunft.“ „Die anfänglichen Mei- nungsverschiedenheiten zur Rolle der Polikliniken sind seit mehreren Jahren vom Tisch“, erklärt der Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. med. Hans- Joachim Helming. „Die Ärztinnen und Ärzte der 311er-Einrichtungen sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil der ambulanten Versorgung in Bran- denburg.“

„Die Zentren sollten

bundesweit geöffnet werden“

Im Land Brandenburg gibt es heute ins- gesamt 141 angestellte Ärzte bei 31 Ge- sundheitszentren. Viele von ihnen sind im Bundesverband der Gesundheits- zentren und Praxisnetze e.V. organi- siert. Rainer Jeniche, Geschäftsführer des Verbandes, setzt auf die „Vorbild- wirkung“ der „311er“: „Die Politik braucht solche Einrichtungen, um An- satzpunkte für eine neue Gesundheits- politik zu finden. Da die Zentren sich bewähren und kostengünstig sind, müsste der § 311 SGB V bundesweit geöffnet werden.“ Derzeit gewährt er nur den Polikliniken der ehemaligen DDR Bestandschutz – „soweit sie am 1. Oktober 1992 noch bestanden“.

Neue Polikliniken dürfen nicht eröffnet werden. Doch Jeniche hofft auf Verän- derungen: „Bereits jetzt kooperieren wir mit Praxisnetzen in den westlichen Bundesländern; vielleicht werden die Gesundheitszentren auch dort bald ei- ne Alternative sein.“ Dr. med. Eva A. Richter

T H E M E N D E R Z E I T

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A2788 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 43½½½½26. Oktober 2001

D

ass sich die Präimplantationsdia- gnostik (PID) nicht auf wenige Paare beschränken lässt, befürch- ten PID-Gegner. Dass diesen Paaren endlich die Möglichkeit gegeben wer- den müsse, ein gesundes Kind zu bekom- men, meinen hingegen die Befürworter.

Die Debatte um die PID erhält neue Aktualität, denn die FDP-Fraktion stellte dieser Tage einen Gesetzentwurf zur Regelung der Präimplantationsdia- gnostik vor. Darin fordert sie, das Em- bryonenschutzgesetz zu ändern und die PID „nach eingehender Beratung und positivem Votum einer Ethikkommissi- on“ zu gestatten – wenn die Eltern eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen.

Doch in diesem Punkt sehen die PID-Gegner die größten Probleme.

„Die PID wird sich nicht begrenzen las- sen. Das war auch bei der Pränataldia- gnostik bereits nicht möglich“, betonte Marion Brüssel, Landesvorsitzende des Berliner Hebammenverbandes, bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend am 17. Oktober in Berlin, die par- allel zur Vorstellung des FDP-Gesetz- entwurfs stattfand. Sachverständige – hauptsächlich Frauen – diskutierten da- bei „Pränatal- und Präimplantations- diagnostik“ weniger aus ethischer oder medizinischer, sondern aus frauenspezi- fischer Sicht.

Es sei nicht möglich, einem Paar die PID zu gestatten und einem anderen zu verweigern, betonte Dr. med. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes. Letztlich werde jede Form von „Belastung“ für die Familie als ausreichender Grund für die PID akzeptiert werden müssen. „Indikati- onslisten werden bald erweitert und dann ganz abgeschafft werden. Die PID wird zu einem weit verbreiteten Phäno- men werden, das sich auf die gesam-

te Gesellschaft auswirkt“, befürchtet Bühren. „Ihre Anwendung wird zu ei- ner Pflicht der Betroffenen gegenüber der Allgemeinheit werden.“

Frauen wollen Sicherheit

Dr. med. Barbara Dennis vom Arbeits- kreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

beobachtet als Gynäkologin einen

„Perfektionsanspruch“ bei den Schwan- geren. Sie würden lieber mehr Untersu- chungen als weniger in Anspruch neh- men. Der eigenen Wahrnehmung der Schwangerschaft würden sie dabei fast nicht mehr trauen, berichtete sie. Diese sei verstärkt durch die Angst vor einem behinderten Kind geprägt, bekräftigte auch Claudia Heinkel vom Diakoni- schen Werk der Evangelischen Kirche.

„Frauen erleben den Einsatz der Tech- nik zwar ambivalent, aber erst nach mehreren Untersuchungen mit norma- lem Befund können sie die Schwanger- schaft ruhig fortsetzen.“ Für sie steht fest: „Gibt es erst die PID, wird sie auch angewendet.“

Ein Verbot hält die FDP-Fraktion für verfassungsrechtlich bedenklich.

Es stehe im Widerspruch zum Recht der Frau, die Schwangerschaft nach Pränataldiagnostik und bei Vorliegen einer medizinischen Indikation abzu- brechen. Um eine rechtliche Grundlage für die betroffenen Paare und Ärzte zu schaffen, müsse das Embryonen- schutzgesetz geändert werden, fordern die Liberalen. Bisher ist umstritten, ob dieses die PID zulässt. Ihr Papier schickte die FDP an Bundestagsabge- ordnete anderer Fraktionen, die als Befürworter der PID bekannt sind.

Bald will sie einen fraktionsübergrei- fenden Gesetzentwurf in den Bundes-

tag einbringen. ER

Präimplantationsdiagnostik

Anfang ohne Ende

Ob sich die PID auf einige Indikationen

begrenzen lässt, bleibt umstritten.

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