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Sind Verteilaktionen rechtsradikaler Propaganda auch auf Pausenplätzen öffentlicher Schulen im Kanton Bern bekannt geworden und wenn ja: wann und wo? 3

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I 316/2005 ERZ 26. April 2006 49C Interpellation

0892 GFL (Wälti-Schlegel, Burgdorf)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 14.11.2005

Rechtsradikale Propaganda auf Pausenplätzen

Via Medien wurde bekannt, dass diesen Herbst auf verschiedenen Pausenplätzen öffentlicher Schulen im Kanton Aargau durch rechtsradikale Gruppierungen die so genannte Schulhof-CD mit rechtsextremer Hassmusik aus den Wahlkampfbeständen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands verteilt wurden. Die Aargauer Schulbehörden sind alarmiert. „Rechtsextreme Tendenzen an unseren Schulen können wir nicht tolerieren“, äusserte sich Nic Kaufmann, Mediensprecher des kantonalen Bildungsdepartements. Alle Aargauer Schulen erhielten darauf einen Brief mit der Aufforderung: „Neonazis sollen konsequent vom Schulareal weg gewiesen werden.“

Es ist nicht auszuschliessen, dass solche Verteilaktionen auch im Kanton Bern geplant und durchgeführt werden oder bereits wurden. Damit diese hier bereits von Beginn weg verhindert oder gestoppt werden können, sind die Schulen und Lehrkräfte auf politische, moralische und allenfalls polizeiliche/juristische Unterstützung angewiesen.

Fragen:

1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass für rechtsradikale Propaganda in Schulen die Null-Toleranz gilt?

2. Sind Verteilaktionen rechtsradikaler Propaganda auch auf Pausenplätzen öffentlicher Schulen im Kanton Bern bekannt geworden und wenn ja: wann und wo?

3. Welche Massnahmen sieht die Regierung als wirksam und angemessen, um das Verteilen z.B. der besagten Schulhof-CD zu verhindern?

4. Wurden Schulen, Schulleitungen, Lehrerschaft, Schulkommissionen etc. bereits vorbereitet und z.B. über Interventionsmöglichkeiten informiert? Wenn ja: wann und wie?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrates

Wie der Regierungsrat bereits in der Beantwortung der Motion Marti Anliker

„Rechtsextremismus – Der Kanton nimmt seine Verantwortung wahr“ vom 6. September 2005 dargelegt hat, ist die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Bereits damals wurde festgehalten, der Regierungsrat richte seinen Blickwinkel nicht nur auf den Rechtsextremismus sondern auf jede Form von gewaltbereitem Extremismus und der Regierungsrat befasse sich regelmässig mit allen

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Erscheinungsformen des Extremismus. Die zuständigen Organe von Justiz und Polizei treffen jeweils die diesbezüglichen erforderlichen Massnahmen für die öffentliche Sicherheit.

Der Regierungsrat nimmt dieses Thema ernst und verlangt dieser Form von Propaganda in aller Deutlichkeit entgegenzuwirken und nicht erst bei offensichtlichen Symptomen einzugreifen.

In diesem Sinne können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:

Zu den einzelnen Fragen:

Ad 1)

In dieser Hinsicht teilt der Regierungsrat die Auffassung der Interpellantin, dass für jegliche rechtsradikale Propaganda in Schulen die Null-Toleranz zu gelten habe. Der Regierungsrat spricht sich darüber hinaus gegen jegliche Form von gewaltbereitem Extremismus und Rassismus aus. Dies gilt insbesondere, wenn es um rechts- oder linksradikale Aktionen geht, welche Gewalt propagieren oder menschenverachtende Botschaften verbreiten.

Solche Aktionen sind in der Auffassung des Regierungsrates aufs schärfste zu verurteilen und die verantwortlichen Personen sind zwingend zur Rechenschaft zu ziehen.

Ad 2)

Gemäss den Rückmeldungen der Schulinspektorinnen und -inspektoren des Kantons Bern sind auf den Pausenplätzen der Volksschulen bisher keine offensichtlichen Verteilaktionen rechtsradikaler Propaganda bekannt geworden.

Auch von den Erziehungsberatungsstellen hat bisher niemand Kenntnis von rechtradikalen Aktionen auf Pausenplätzen der öffentlichen Volksschulen.

Gemäss einer Umfrage bei allen Gymnasien und Berufsfachschulen haben bisher mit einer Ausnahme auch bei den Schulen der Sekundarstufe II keine Verteilaktionen von rechtsradikaler Propaganda stattgefunden. Im Falle einer Berufsfachschule (BFE, Berufsfachschule Emmental) wurde im Herbst 2005 eine CD mit rechtsradikalem Inhalt sichergestellt. Die Schulleitung hat zwei Lernende als Verteiler ermittelt und verwarnt.

Obschon der Rechtsextremismus in den Schulen bisher nicht in dieser Form zum Ausdruck kommt, gibt es tatsächlich hin und wieder Vorkommnisse von Gewalt und somit ist dieses Thema trotzdem allgegenwärtig. Die Schulen reagieren aber adäquat auf diese Vorkommnisse unter anderem durch direkte Intervention, Elterngespräche und Aufnahme der Thematik im Unterricht.

Im Kanton Bern sind auch der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern bisher keine Verteilaktionen rechtsradikaler Propaganda auf Pausenplätzen öffentlicher Schulen gemeldet worden.

Die Kantonspolizei hat bisher Einzelexemplare der Schulhof-CD aus der Bevölkerung erhalten. In Moosseedorf wurde Anfang Oktober 2005 ein Exemplar in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen. In Wangen a.A. brachte ein 18-Jähriger eine CD auf den Polizeiposten und gab an, er habe diese von zwei unbekannten Männern, die er der rechten Szene zuordne, erhalten.

In Huttwil wurde Ende Oktober 2005 einer volljährigen Person eine CD angeboten. Sie nahm diese entgegen und brachte sie später zur Polizei. Der Unbekannte konnte bislang nicht identifiziert werden.

In der Region Interlaken konnte ein junger Mann, welcher der rechtsradikalen Szene zugerechnet werden muss, als Verteiler ermittelt werden. Er hatte eine CD einer jungen Frau angeboten. Sie hat das Angebot jedoch ausgeschlagen und sich bei der Polizei gemeldet.

Anlässlich einer vom zuständigen Untersuchungsrichter angeordneten Hausdurchsuchung bei einem bekannten Rechtsradikalen in Unterseen konnten letzthin insgesamt neun Stück

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der fraglichen CD sichergestellt werden. Die Ermittlungen in dieser Sache sind noch nicht abgeschlossen.

Andere Fälle sind der Kantonspolizei nicht bekannt.

Ad 3)

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, nimmt der Regierungsrat die Thematik ernst. Er ist der Meinung, dass jegliche Verbreitung von rechtsradikalen Botschaften in den Schulen und im Umfeld der Schulen zu verurteilen und zu bekämpfen ist.

Die Schulleitungen und die Lehrerschaft sind angehalten in Wahrung ihrer Verantwortung jegliche Gewalt zu thematisieren und zu unterbinden.

Der Regierungsrat sieht aufgrund des Ergebnisses gemäss Antwort 2 momentan keinen Handlungsbedarf im grossen Stil.

Angemessen an die lokalen Verhältnisse wird diese Problematik adäquat durch entsprechende Thematisierung im Unterricht oder in Projekten und Arbeitsgruppen bereits seit längerer Zeit aufgenommen und thematisiert.

Mit dem von 40 Gemeinden der Regionen Bern und Burgdorf getragenen Projekt „gggfon“

(Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus), der „Berner Erklärung“ vom Verein Region Bern, dem Projekt „grüessech“ in der Region Oberaargau und mit der Aktion „Courage“ in Burgdorf wird im Kanton in dieser Stossrichtung viel getan.

Bei der Kantonspolizei gibt es zudem die Fachstelle Staatsschutz mit regionalen Vertretern, welche sich mit Fragen zum Extremismus im Allgemeinen auseinandersetzt.

Ad 4)

Die Schulleitungen nehmen ihre Verantwortung wahr. Sie zeigen genügend Präsenz im Schulalltag und können jederzeit eingreifen. Generell kann bei den Schulleitungen eine starke Sensitivität im Bezug auf Aktivitäten aus dem Bereich Totalitarismus, Extremismus und Fundamentalismus im schulischen Umfeld festgestellt werden.

Aufgrund der hohen Medienpräsenz dieses Themenkreises und der kritischen Auseinandersetzung im Schulalltag sind auch die meisten Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sensibilisiert, so dass eine eigentliche soziale Kontrolle funktioniert. Aufgrund der Tatsache, dass bisher lediglich ein Fall aufgetreten ist (Ad 2), sind weitere Massnahmen im Moment nicht vorgesehen. Bei Bedarf kann die Erziehungsdirektion aber über die Schulleitungen in kurzer Zeit eingreifen.

Die Erziehungsdirektion wird sich mit der Polizei- und Militärdirektion in Verbindung setzen um die Kommunikation jeglicher Anzeichen zur Verbreitung des rechtsextremen Gedankengutes durch Streuung der Schulhof-CD zu gewährleisten. Die Erziehungsdirektion wird in diesem Fall unverzüglich die Schulleitungen informieren und anhalten ihre diesbezügliche Sensorik zu verstärken und solche Verteilaktionen zu verhindern oder durch geeignete Massnahmen zu ahnden.

Andererseits existiert ein Merkblatt „Gewalt in der Schule“ der Erziehungsdirektion und auf der Webseite der Erziehungsdirektion unter dem Bereich der Erziehungsberatung sind Hilfen für Schulen und Lehrerschaft bei Krisensituationen zu finden.

Die Arbeit der Gewaltprävention und –intervention stellt für die Schulen ein permanenter Auftrag dar, der im Lehrplan unter Natur-Mensch-Mitwelt im Bereich Konflikte- Konfliktlösungen und Leben in Gemeinschaft sowie in den zusätzlichen Aufgaben im Bereich Gesundheitsförderung und Interkulturelle Erziehung verankert ist.

An den Grossen Rat

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