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Archiv "Medizin im Nationalsozialismus: Anmerkungen aus regional- und anstaltshistorischer Sicht" (23.12.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

nie Rolle von Medizin und Ärzte- irr schaft im Nationalsozialismus stand nach dem Krieg lange im toten Winkel der wissenschaftlichen For- schung wie des öffentlichen Bewußt- seins. Das Thema war wie von einer Mauer aus Tabuisierung, Verdrän- gung, selektiver Wahrnehmung und wissenschaftlichem Desinteresse um- geben. Wichtige Ansätze zu seiner historischen Aufarbeitung, die es schon unmittelbar nach Kriegsende wie auch später durchaus gab, blie- ben zunächst ohne erkennbare Brei- tenwirkung. Dieser Zustand hat sich mittlerweile gründlich geändert.

Gleichwohl ist der Forschungsbedarf noch groß.

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Mediziner: „Heilen und Vernichten"

An konkreten Ansatzpunkten in Form von provokativen Extrembe- funden und Interpretationen man- gelt es nicht. So bilanzierte unlängst der sachkundige Bielefelder Histori- ker Hans-Walter Schmuhl „die bis- herigen Forschungsbefunde" mit der pointierten Feststellung, „daß kaum eine Berufsgruppe die nationalsozia- listische Genozidpolitik so tief ge- prägt hat wie die Mediziner. Auf den meisten Feldern der Verfolgung und Vernichtung — etwa bei den Massen- morden an psychisch Kranken und geistig Behinderten, Juden, Sinti und Roma„Gemeinschaftsfremden` und ,Fremdvölkischen` — nahmen Ärzte geradezu eine Schlüsselstellung ein."

Für das Gros der ärztlichen Mit- arbeiter am Programm der NS- Euthanasie-Politik suchte Schmuhl darüber hinaus die These zu unter-

mauern, sie hätten im Zeichen ei- ner „biomedizinischen Utopie" den

„Volkskörper" sowohl durch intensi- ve moderne Therapieaufwendungen für die nach damaliger Ansicht be- handlungs- und arbeitsfähigen Pa- tienten als auch durch „Aussonde- rung" der vermeintlich unheilbaren Anstaltsinsassen „reinigen" wollen.

„Heilen und Vernichten" seien zwei Facetten ein und desselben berufli- chen Selbstverständnisses gewesen.

Die betreffenden Psychiater hätten

„nicht trotz, sondern wegen ihres ärzt- lichen Berufsethos" aktiv am Kran- kenmord mitgewirkt.

Abweichend von dem Erklä- rungsmodell des amerikanischen Psychoanalytikers Robert J. Lifton seien sie daher auch keine „Dr. Je- kyll und Mr. Hyde"-Typen gewesen, die bewußt einen „faustischen Pakt"

mit dem Bösen geschlossen und dazu der psychologischen Brücke eines

„zweiten Ichs" bedurft hätten.

Inwieweit dieser Deutungsan- satz trägt, wird erst eine Gesamtdar- stellung des euthanasiepolitisch akti- ven Psychiaterkreises erweisen. Als Teil einer Kollektivbiographie aller medizinischen NS-Täter müßte sie auf breiter Quellenbasis, stärker als dies bisher in der Literatur geleistet worden ist, politik-, wissenschafts- und professionsgeschichtliche Frage- stellungen mit personen-, sozial- und alltagshistorischen Perspektiven kombinieren. Gleiches gilt für die weitere Forschung über die ärztli- chen Gegner des Dritten Reiches.

Die beschriebene methodische Ma- trix muß aber auch überall dort An- wendung finden, wo es um die indi- viduellen Verhaltensoptionen und -spielräume „unterhalb der Schwelle

des (überzeugten) Mitwirkens an klar anti-hippokratischen, verbre- cherischen Maßnahmen einerseits und des aktiven politischen Wider- stands andererseits" (N. Frei) geht.

Hohe Parteigenossen- Quote

Hiermit ist die Rolle des „deut- schen Durchschnittsarztes" (F. Kud- lien) im NS-Staat angesprochen, egal an welchem Arbeitsplatz er stand.

Zahlreiche Fragen gerade aus die- sem Problemfeld wurden bislang erst ansatzweise aufgegriffen. Nur einige wichtige Beispiele: In welchem Um- fang gab es auch nach 1933 so etwas wie eine „ärztliche Normaltätigkeit"

(F. Kudlien) und einen ärztlichen.

„Normalalltag" jenseits der ideologi- schen Zumutungen und Anforderun- gen der NS-(Gesundheits-)Politik?

Welche ärztlichen Positionen lassen sich in den durchaus vorhandenen Spielräumen beispielsweise der Ste- rilisations- und Euthanasie-Praxis beobachten, welche etwa in dem All- tag der Verfolgung rassisch und poli- tisch mißliebiger Mediziner? Wie sind individuelle Verhaltensunter- schiede zu erklären? Warum gab es auch innerhalb der Ärzteschaft kei- nen geschlossenen Widerstand auch nur einzelner Gruppen oder Kolle- gien? Wie stark war die generelle Af- finität der medizinischen Profession zum NS-System? Wie war das Moti- vations- und Sozialprofil beschaffen, das hinter der mit knapp 45 Prozent (M. H. Kater) im Vergleich zu ande- ren Akademikergruppen sehr hohen Parteigenossen-Quote unter den deutschen Ärzten steckte?

Fluchtpunkt dieser Fragen wie der weiteren Beschäftigung speziell mit den ärztlichen Tätern und Geg- nern des NS-Systems muß eine mo- derne Binnen- und Gesamtgeschich- te der Mediziner unterm Haken- kreuz sein. Ihr einen Baustein zu lie- fern, gehört zu den Zielen einer lau- fenden sozialgeschichtlichen Regio- nalstudie über den Anstaltsarztberuf

zwischen 1900 und 1950 im Kontext

von Medizin, Politik und Gesell- schaft, die beim Westfälischen Insti- tut für Regionalgeschichte, einer Forschungseinrichtung des Land-

Medizin im Nationalsozialismus

Anmerkungen aus regional- und anstaltshistorischer Sicht

Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT hat sich 1988 in einer Serie von 16 Artikeln mit der Medizin im Dritten Reich beschäftigt. Der folgende Artikel greift diese Problematik erneut auf und geht dabei auf eine laufende sozialgeschichtliche Regionalstudie über den Anstaltsarzt- beruf zwischen 1900 und 1950 ein.

Dt. Ärztebi. 88. Heft 51/52, 23. Dezember 1991 (35) A-4571

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schaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster, angesiedelt ist.

Als Nachfolger des sogenannten Provinzialverbandes Westfalen ist der LWL unter anderem Träger ei- nes breiten psychiatrischen Versor- gungsnetzes. Seine Kliniken sind aus den zuletzt sieben großen westfäli- chen Provinzial-Heilanstalten her- vorgegangen. Die Ärzte dieser Häu- ser bilden die Untersuchungsgruppe des Projekts.

Es stützt sich insbesondere auf die auch sozialgeschichtlich wertvol- len Aktenüberlieferungen des Pro- vinzialverbandes und seiner Anstal- ten. Soweit zu sehen ist, standen ver- gleichbare Materialbestände bislang nirgendwo sonst für eine systemati- sche Auswertung zur Verfügung. Die Quellen erlaubten auch Studien zur demographischen, konfessionellen, fachlichen und politischen Gesamt- struktur der Untersuchungsgruppe.

Diese wurden mit den Befunden über einzelne Psychiater und Psych- iatergruppen sowie mit den übergrei- fenden Recherchen zur Ärzte- und Gesundheitspolitik von Staat und Verwaltung in Beziehung gesetzt, was auch weiterführende Aufschlüs- se im Sinne der oben skizzierten Pro- blemstellungen brachte.

NS-orientierte Psychiater So kann man etwa nicht nur sa- gen, daß die insgesamt 117 westfäli- schen Anstaltspsychiater, deren Pro- vinzialdienstzeit teilweise oder ganz mit den Jahren der Diktatur zusam- menfiel, gemessen an dem Grad ih- rer Organisierung im NSDAP-Gefü- ge (NSDAP: 64,1 Prozent; SA: 43;

NS-Ärztebund: 29,9; HJ, BDM: 9,4;

NSKK: 8,4; SS: 6,5) relativ stark NS- orientiert waren. (Die Daten Katers für die Reichsärzteschaft lauten — mit auffälligen Abweichungen wie Übereinstimmungen: 44,8; 26; 31;

9,3; 9,8; 7,2.) Es lassen sich darüber hinaus auch Aussagen über Konsi- stenz und Hintergrund der hohen Regionalwerte treffen.

Untermauert wird die generell starke NS-Orientierung und Partei- bindung des Personenkreises durch die Beobachtung, daß es in ihm das bekannte deutliche Gefälle zwischen

evangelischer und katholischer NSDAP-Quote nicht gibt; in der Er- hebung zu den parteigebundenen Mitgliedschaften im NS-Arztebund übertreffen (anders als auf Reichs- ebene) die Beitritte der katholischen Psychiater (33,9 Prozent) sogar noch diejenigen ihrer protestantischen Anstaltskollegen (30,4 Prozent). Da- neben erbrachte eine zeitliche Auf- schlüsselung der Psychiater-Partei- eintritte im Vergleich mit Parallel- Erhebungen für andere Berufe, daß sich in der 117köpfigen Gruppe rela- tiv viele „alte Kämpfer" befanden, also Ärzte, die sich schon vor dem 30. Januar 1933 Hitlers Parteibuch besorgt hatten.

Erklärt werden kann der statisti- sche Befund einmal mit Hilfe einer Gruppenbildung: Den zahlenmäßig durchweg stärksten Personenkreis innerhalb der medizinischen Beleg- schaft des westfälischen Kliniknetzes bildeten die Oberärzte. In dieser Funktionsgruppe stieg der PG-An- teil von 28 Prozent im Zeitraum 1928-33 auf 76 Prozent im Krieg, bei Einbeziehung der nachweislich als NSDAP-„Sympathisanten" zu quali- fizierenden Mediziner gar auf über 85 Prozent. Die SA-Zugehörigkeit der Oberärzte bezifferte sich schließ- lich auf 52 Prozent. Im übrigen stell- te der Oberarztbereich auch alle SS- Mitglieder.

Mit den Oberärzten schlagen nun typische Begünstigungsfaktoren für NS-Affinität relativ stark auf das Sample durch: Zugehörigkeit zu den eher jüngeren Altersgruppen zwi- schen 20 und 40; Weimarer Soziali- sation in NS- und anderen republik- feindlichen Verbänden; die zeitliche Überschneidung von Approbation und Berufsanfang mit den Weimarer Krisenjahren der Inflation, des Be- amtenabbaus und der großen De- pression; beruflicher Anpassungs- zwang und Opportunismus; schließ- lich der Gesinnungsdruck auf Ärzte- kollegien und -nachwuchs durch überzeugte Nationalsozialisten in Direktorstellung.

Neben weiteren Daten ist für das starke Gefälle zwischen der all- gemeinen ärztlichen NSDAP-Quote und ihrem westfälischen Pendant auch die staatsnahe Stellung und Tradition des Anstaltsarztberufes

als Beamtenlaufbahn verantwortlich.

Bekanntlich waren die deutschen Beamten überhaupt stets stärker in der NSDAP vertreten, als es ihrem Anteil an der Erwerbsbevölkerung entsprach. Hinzu kam, daß unter Hitler gerade die Psychiater beson- deren ideologisch-politischen Anfor- derungen ausgesetzt waren. Gleich- zeitig gab es berufs- und gesund- heitspolitische Übereinstimmungen mit dem NS-System, die ebenfalls ih- ren Teil zu dem hohen Organisie- rungsgrad beigetragen haben.

Zu nennen ist vor allem der brei- te Konsens mit den eugenischen Weichenstellungen der NS-Sterilisa- tionspolitik durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuch- ses". Der Staat stellte mit der Erbge- sundheitsgesetzgebung und -justiz ein Instrumentarium bereit, das viele Fachvertreter (wenn auch mit diver- gierender Akzentsetzung) schon seit langem gefordert hatten. Anders war die Haltung zum Krankenmord.

Euthanasie-Beteiligte Die Positionsunterschiede fin- den in den Befunden der So- zialprofilanalyse ihre Bestätigung:

Neun Psychiater des Samples waren als Beisitzer und Gutachter auf Ho- norarbasis in die Tätigkeit der westfälischen Erbgesundheitsgerich- te eingebunden. Ihr berufliches, kon- fessionelles und politisches Erschei- nungsbild zeigte keine besonderen Abweichungen vom Profil der Ge- samtärzteschaft des Provinzialver- bandes. Anders bei den Ärzten, die sich während der Euthanasie-Phase in abgestufter Form als aktive Hand- langer der Politik erwiesen: Fast alle zählten zu den sogenannten „alten Kämpfern" und waren zudem vielfäl- tig in die anderen NS-Organisatio- nen eingebunden. Sie waren, stati- stisch betrachtet, eher jünger und eher protestantisch und gehörten nur teilweise zum gewachsenen Per- sonalbestand der westfälischen Heil- anstalten. Wo dies zutraf, bestanden besondere Verbindungen zur Pro- vinzialverwaltung.

Zu den Euthanasie-Beteiligten im engeren Sinne gehörten in West- falen einmal die Tötungsärzte der A-4572 (36) Dt. Ärztebl. 88, Heft 51/52, 23. Dezember 1991

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Marsherger und dann Dortmund- Aplerbecker "Kinderfachabteilung", Werner Sengenhoff und Theodor Niebel; ferner die damaligen Chefs dieser beiden Anstalten, Theodor Steinmeyer und Fritz Wernicke.

Steinmeyer leitete Marsberg nur vor- übergehend. Gleichzeitig gehörte er zu den skrupellosesten Mitarbeitern der Berliner Euthanasie-Zentrale.

Details seiner Biographie kannte man aber bislang kaum. Steinmeyer war an allen psychiatrischen Mord- planungen und -aktionen der Hitler- zeit beteiligt.

Wernicke, ein Anstaltsarzt aus der Gütersloher Schule Hermann Si- mons, war im Sommer 1941 ad hoc von einem "volkstumspolitischen"

Außenposten im annektierten west- polnischen Wartheland nach Westfa- len zurückgeholt worden, um hier den Aplerbecker Anstaltsleiter Heinrich Pohlmann abzulösen. Als kommissarischer Direktor der Lan- desheilanstalt Gostynin bei Kutno hatte er auch an Tötungsselektionen und -transporten mitgewirkt. Ei- ne exponiertere Rolle im westfäli- schen Euthanasie-Geschehen spielte schließlich auch der Warsteiner Kli- nikleiter Heinrich Petermann.

Sofern für die Phase des Kran- kenmordes überhaupt "widerständi- ge" Verhaltensweisen konkret faß- bar sind - wie etwa im Fall Pohl- manns, des Gütersloher Direktor- stellvertreters Hans Merguet und des 1934 aus politischen Gründen vom Warsteiner Direktor zum Mün- steraner Oberarzt degradierten Fer- dinand Hegemann -, speisten sich diese nicht zwingend aus einer gene- rellen Anti-Haltung zur Politik Hit- lers. Es scheint vielmehr so, daß sich im Auseinanderklaffen oder Zusam- menfallen von Mitwisserschaft und abgestufter Mittäterschaft die Exi- stenz oder aber das Fehlen einer ethisch-religiösen (Rest-)Bindung in der ärztlichen Berufsauffassung ma- nifestierte.

Literatur und Belege beim Verfasser Anschrift des Verfassers:

Dr. phil. Franz-Werner Kersting Westfälisches Institut

für Regionalgeschichte Warendorfer Straße 14 4400 Münster

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

TAGUNGSBERICHT

Koinpetente Inforination über ArzneinUttel

WeiUl Kanunissionen tagen, daiUl breitet sich oft Langeweile aus.

Das Gegenteil war jedoch der Fall bei der diesjäluigen zweitägigen Gesamtsitzung der Arzneimittelkonunission der deutschen Arzte- schaft Ende November: Themen wie beispielsweise Patientenbera- tung bei der Verordnung von Psychopharmaka, Probleme der Indi- kationsausweitung von Medikamenten am Beispiel von Omeprazol und Erfahrungen mit dem Spontanerfassungssystem regten die Teil- nehmer zu interessanten Diskussionen an.

B

ewußt mit Zeit und Langeweile spielte am Anfang seines Vor- trags zum Thema "Probleme ad- äquater Patientenberatung bei der Verordnung von Psychopharmaka"

Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oer- linghausen, Berlin. Seinen Ausfüh- rungen stellte Müller-Oerlinghausen zwei kurze Filme voran, in denen je- weils ein Arzt-Patient-Gespräch nachgespielt und überspitzt darge- stellt wurde. Der erste Film zum Thema "Schlafmittelverordnung" er- schien vielen Zuschauern zu lang - und dauerte doch gerade neun Mi- nuten. "Das ist das Minimum für ein Gespräch bei einer solchen Verord- nung", betonte der Referent.

I Verordnung

ausführlich besprechen

Als schlechtes Gegenbeispiel folgte Film 2, in dem der Arzt seine Patientin weder über die verschrie- bene Substanz informierte noch kor- rekt auf deren Symptombeschrei- bung einging. Müller-Oerlinghausen riet in seinem Vortrag und der an- schließenden lebhaften Diskussion, ausführlich mit Patienten über die Verordnung zu sprechen, denn ver- ständliche Beipackzettel fehlten nun einmal. Hilfreich seien auch Hinwei- se auf die spezifische Wirkdauer der Medikamente. Ein kompetenter Arzt vergebe sich auch nichts, wenn er kritischen Patienten spezielle In- formationen empfehle. Wichtig .. im Sinne der compliance sei es für Arz- te auch, den jeweiligen Beipackzettel eines Medikamentes zu kennen und mit dem Patienten darüber zu spre-

eben - möglichst anband des Textes.

Von Schwierigkeiten durch die Wir- kung der Beipackzettel in den neuen Bundesländern berichtete eine Ra- stocker Ärztin: Nach ihren Erfah- rungen seien die ostdeutschen Pa- tienten durch die Angaben häufig sehr verunsichert und nähmen ihre Medikamente nicht länger ein.

Ganz andere Aspekte behandel- te der Vortrag von Dr. med. Marion Völksen, Göttingen, die über "Me- dikamentöse Möglichkeiten zur Schwangerschaftsverhütung- Ärztli- ches Aufklärungsgespräch" referier- te. Daran schloß sich eine Diskussi- on um die sogenannte Abtreibungs·- pille RU 486 an. Einige Sitzungsteil- nehmer sprachen sich dafür aus, RU 486 in der Bundesrepublik Deutsch- land einzuführen: Es handele sich um ein gutes Präparat; andere mög- liche Indikationen seien zu prüfen;

ein "Abtreibungstourismus" nach Frankreich oder Belgien müsse ver- hindert werden, da in solchen Fällen die Nachuntersuchungen oft nicht abgewartet würden.

Vertreter des Bundesgesund- heitsamtes (BGA) wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß ihre Behörde nicht tätig werden könne, solange kein Antrag eines Pharma- zieherstellers auf Zulassung seines Präparates vorläge. In der Diskus- sion sei zur Zeit weiterhin, ob man den Einsatz von RU 486 auf be- stimmte Kliniken oder Praxen be- grenzen solle. Das BGA könne eine derartige Auflage zwar erteilen, ihre Einhaltung aber nicht kontrollieren.

Fortsetzung übernächste Seite A-4574 (38) Dt. Ärztebl. 88, Heft 51/52, 23. Dezember 1991

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