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Reglement über die Videoüberwachung

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Vernehmlasst Datenschutzbeauftragter Personalkommission

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Gültig ab

31.10.2019 Geschäftsleitung

01.11.2019

BN: bzw. Nr.: 282/1 Versionen 2.0

Letzte Überprüfung

Geschäftsleitung

Reglement für Videoüberwachung

im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe

Inhaltliche

Verantwortung / Geschäftsleitung Verfassende SiBe

Bereich Betrieb / Sicherheit

Tel. Auskunft 062 838 41 19

E-Mail dominik.vogel@ksa.ch

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1

1 Rahmenreglement Videoüberwachung 1

2 Anhang 4

1 Rahmenreglement Videoüberwachung

Vom 28. Oktober 2019

Die Geschäftsleitung der Kantonsspital Aarau AG,

gestützt auf § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 26. März19852 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 der Ver- ordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Ar- chivwesen vom 26. September 20073,

beschliesst:

§ 1 Zweck der Überwachung

1

Die Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums der Kantonsspital Aarau AG im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient der Wahrung des Hausrechts, insbesondere der Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen. Einbrü- chen, sowie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, namentlich der Erhaltung von Leib und Leben im Rahmen des Leistungsauftrags des Kantons Aargau.

2

Videoüberwachungen auf dem Gebiet der Kantonsspital AG, die nicht öffentlich zugäng- lich Raum beobachten sowie nicht im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe er- folgen, sind nicht Gegenstand dieses Reglements.

SAR 153.100

(2)

§ 2 Zuständige Stelle

1

Mit der Durchführung der Überwachung und Speicherung der Daten werden die im An- hang bezeichneten Personen oder Stellen beauftragt. Sie sind zur Vornahme oder Anord- nung personenbezogener Auswertungen unter den Voraussetzungen von § 6 befugt. Bei Anordnung einer Auswertung haben sie diese zu beaufsichtigen.

2

Die technische Wartung erfolgt durch die im Anhang bezeichneten Personen oder durch eine externe Unternehmung. Wird die Wartung extern vergeben, ist mit der beauftragten Unternehmung ein Datenschutzrevers abzuschliessen. Das technische Personal darf keine personenbezogenen Auswertungen vornehmen.

§ 3 Umfang und Art der Videoüberwachung

1

Im Anhang werden die Videokamerastandorte, die überwachten Bereiche, die Zeiten so- wie die Art der Überwachung bezeichnet. Der Anhang ist integraler Bestandteil dieses Reg- lements.

2

Die Videokameras sind so einzustellen, dass nur die im Anhang beschriebenen Bereiche erfasst werden.

3

Ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen dürfen keine Pri- vatliegenschaften erfasst werden.

§ 4 Überwachungszeiten, Hinweistafel

1

Die Überwachung erfolgt während den im Anhang festgelegten Zeiten.

2

Es werden an allen offiziellen Zugängen ausserhalb des Überwachungsperimeters gut sichtbare Hinweistafeln mit folgender Aufschrift angebracht:

„Das Areal und die Gebäude des KSA sind zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht"

Auskunftstelle: Medizinischer Rechtsdienst der Kantonsspital Aarau AG

§ 5 Protokollierung

Sämtliche Bearbeitungen und Zugriffe auf das gespeicherte Bildmaterial werden im Sys- tem protokolliert.

2

Die Protokollierung umfasst den Grund des Zugriffs sowie die Informationen, von welcher Person dieser ausgegangen ist und welches Bildmaterial gesichtet wurde.

3

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Fälle der bewilligten Echtzeitüberwachung mit fixem Monitor zwecks Überwachung des Patientenzustands.

§ 6 Auswertung

Wird eine Widerhandlung im Sinn des im Anhang festgelegten Zwecks festgestellt, sind die Aufzeichnungen der Videokameras innert 3 Arbeitstagen auszuwerten.

§ 7 Speicherung und Vernichtung

1

Liegt keine Widerhandlung im Sinne des im Anhang festgelegten Zwecks vor, sind die Aufnahmen spätestens nach 7 Tagen zu löschen oder zu überschreiben.

2

Führt die Auswertung gemäss § 6 zu keinen relevanten Informationen zur Erreichung des im Anhang festgelegten Zwecks, sind die Aufzeichnungen sofort zu vernichten.

3

Bei Feststellung einer Widerhandlung im Sinne des im Anhang festgelegten Zwecks sind die Aufzeichnungen aufzubewahren, bis sie nicht mehr zu Aufklärungs- und Beweiszwe- cken benötigt werden. Sie sind verschlossen und nur für die Zuständigen gemäss § 2 auf- zubewahren.

§ 8 Informationspflicht

Werden durch die Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeord-

net, ist diese nach Rücksprache mit der Polizei über die Datenbearbeitung zu informieren,

sobald es der nach § 1 bestimmte Zweck erlaubt.

(3)

§ 9 Weitergabe von Videoaufzeichnungen

Videoaufzeichnungen dürfen nur im Rahmen einer Anzeigestellung den zuständigen Be- hörden weitergegeben werden. Vorbehalten bleiben die Regeln über die Strafrechtspflege.

§ 10 Datensicherheit

1 Die zuständige Stelle gemäss § 2 ist verpflichtet, die Personendaten gemäss § 4 VIDAG4 durch technische und organisatorische Massnahmen zu schützen.

2

Videoaufzeichnungen sind geschützt aufzubewahren. Insbesondere ist der Zutritt zum Speicherraum für Unberechtigte durch Einsatz von geeigneten Technologien zu verunmög- lichen sowie die Speichermedien in einem in baulicher und klimatischer Hinsicht geeigneten Raum aufzubewahren.

3

Der Verlust oder die Manipulation der Daten, etwa durch Diebstahl, unbefugte Vernich- tung, zufälligen Verlust, Fälschung oder widerrechtliche Verwendung, ist mittels geeigneter Massnahmen zu verhindern. Insbesondere ist ein unerwünschter Datentransfer in andere Systeme auszuschliessen.

§ 11 Datenschutzkontrolle

Die Geschäftsleitung überwacht die rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung und kontrolliert insbesondere, ob Aufschaltungen, nachträgliche Einsichtnahmen und Lö- schung rechtmässig erfolgen. Sie beschliesst bei festgestellten Mängeln die erforderlichen Massnahmen.

§ 12 Veröffentlichung

Dieses Reglement wird mit dem Anhang und dem Situationsplan auf der Website der Kan- tonsspital Aarau AG veröffentlicht und während der Geltungsdauer zugänglich gemacht.

§ 13 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt ami. November 2019 in Kraft.

ert Rhiner EO

r u AG CH-5001 Aarau

'Sergio Baumann 11_e= tileae 'tun Kantonsspital Aarau AG Aarau, 28. Oktober 2019 Geschäftleitung

Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz bewilligt gestützt auf § 20 IDAG nach Prüfung der Voraussetzungen (§ 20 IDAG5 und § 11 VIDAG6) das Reglement inklusive seines Anhangs begrenzt auf die Beobachtung des öffentlich zugänglichen Raums mit einer optisch-elektronischen Anlage im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch die KantonsspLafAarau_

4

Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archiv- wesen (VIDAG) vom 26. September 2007 (SAR 150.711).

5 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Ok- tober 2006, SAR 150.700.

6

Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archiv-

(4)

Kantonsspital Aarau

2 Anhang

Eingänge in KSA Gebäude

Kamera No ge-

mäss Plan

Haus Genauer Standort Überwachungs- perimeter

Zweck/Begründung

Überwachungszeit und Einsatzart

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung

Verantortliche Steve für die Durchführung der Datenaus- war-tang / Da- tenbearbei-tung/

Datenzu-gang

Berechtigte für die Datensich- tung

verantwortliche Stelle!

Firma fur Einrichtung und Wartung der Asia- ge

2 H01

W

Personaleingang Telefon

Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung

KSA Leiter Elektrotechnik

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG I I'. L %."%-1 IA I I i 72 FelIV-,1-re!

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39 1 E Haupteingang seitlich

Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik ... — ,,,, - ,,, tar., '.27

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(5)

Kantonsspital Aarau

25 50 Eingang Treppen- haus KSA am Bahnhof, 1 .0G

Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung

KSA Leiter Sicher-

heitsdienst KSA Mitarbeiter Si-

cherheitsdienst Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik I ,- ...er

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40 9 Notfallstation Ein- gang

Kinderklinik

Eingan2 _ * , , . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

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41 9 Haupteingang Eiwnosbereich Kinderklinik Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Eihaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik _ -

\ \

44 H 4 Eingang Ost Ein2ang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüro 421 (Augennotfall)

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -

(6)

Kantonsspital Aarau

45 7 Eingang Eingang _

- • —

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von graben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüros Haus 7

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

Il \ , .

...., ,

47 6 Eingang Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

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...

48 8 Eingang Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -.T .... . ..._.

te.7 0-4, I

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49 H 2a Eingang Ein.an. Altbau '

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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüro 211 /221

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

(7)

Kantonsspital Aarau

52 60 Eingang Eingangsbereich__ _ .. ._ _ .. Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

"eve—

57 4 Eingang Haus 4

Süd Eingang., _ _ . — . .— Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen

Ausübung en

Leib und Leben in

L e e

röff u

entlichen Aufgabe Erhaltung

Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

'

46 7 Eingang Raucher Eingang Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

• • — — • - —

58 27 Eingang Haus 27 Im Regelfall Keine Patienten

Eingangs ... .-- ..._ - W Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Oberwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

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Air 7_, ''..7 ,,,,,, ..;;.

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(8)

Kantonsspital Aarau

1 31 Eingang

Im Regelfall Keine Patienten

Eingang Technischer Dienst Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik .fi 11

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32 H18 Eingang Versor- gungskanal Im Regelfall Keine Patienten

Ein, an •

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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen

Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

(9)

Kantonsspital Aarau

Arealiiberwachung

Kamera No ge-

mäss Plan

Haus Genauer Standort Llberwachungs- perimeter

Zweck/Begründung

Überwachungszeit und Einsatzart Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- ten bearbei-tung/

Datenzu-gang

Berechtigte Mr die Datensich- tung

verantwortliche Stelle / Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- go

35 10 Gehweg Parkhaus- Kiosk

Gehweg

1....:.e....

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

51 60 Gehweg zum KSA Geher _ . _ Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -,

(10)

Kantonsspital Aarau

Notfallstation Erwachsene Vorfahrt/ Bereich Ambulanzen / Für SNZ 144

Kamera No ge- mass

Flan

Haus Genauer Standort Uberwachungs- perimeter

Zweck/Begründung

Überwachungszeit und Einsalzart

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung

Verantortliche Stelle fur die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/

Datenzu-gang

Berechtigte für die Datensich- tung

verantwortliche Stelle / Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- ge

3 01W Notfall Vorfahrt Detail

Rettungsfahrzeug Vorfahrt Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachunq

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst SNZ INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik ,

rv 1

I

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4 01W Notfall Vorfahrt Übersicht

Rettungsfahrzeuci Vorfahrt . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst SNZ INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik - ___ __ _ _ -- . — --»

ri 1 1

-

(11)

Kantonsspital Aarau

29 01W INZ Eingang Tele- fon

girgang

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitübetwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

e .,,,,,.«_,..„„...

(12)

Kantonsspital Aarau

Notfallstation Erwachsene Eingangsbereich innen

Kamera No ge-

mäss Plan

Haus Genauer Standort Überwachungs- perimeter

Zweck/Begründung

Überwachungszeit und Einsatzart

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videotiber- wa-chung

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/

Datenzu-gang

Berechtigte für die Datensich- tung

verantwortliche Stelle I Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- ge

5 01W Notfall Eingang Detail

Personen vor Ein•an • Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfalibezogene Auswertung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

6 01W Notfall Eingang Übersicht

Personen vor Ei • an• _ . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik _ _. _. _

, .2,.

7 / %

.z.,

(13)

Kantonsspital Aarau

Warteräume Patienten Notfall Erwachsene und Kinder/Jugendliche

Kamera No go- mäss Plan

Haus Genauer Standort Uberwachungs- perimeter

Zweck/Begründung

Überwachungszeit und Einsatzart

Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung

Verantortliche Stelle fur die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/

Datenzu-gang

Berechtigte für die Datensich- tung

verantwortliche Stelle / Pinna für Einrichtung und Wartung der Anla- ge

38 1 W INZ Warten Sitzend Warteraum Patientenüberwachu r•••••; ;j ' 1

- ' - ; .;

lithlr

;lip; ; 41;,' '

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

8 01W Notfall Warteraum 2

Raumteil Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

;--2-0

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(14)

e _

Kantonsspital Aarau 4

1P gr

7 01W Notfall Warteraum i

Raumteil Wahrung des Hausrechts

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

3 e

42 9 KKJ-Notfall Warte- raum

Ein an sbereich Kinderklinik

. :

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

43 9 KKJ-Notfall Emp- fang

Ein.ansbereich Kinderklinik

— .=

1

Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung

Geschäftsleitung KSA

Leiter Sicher- heitsdienst KSA

Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ

Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik

(15)

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Kantonsspital Aarau

Portable Kamera Sicherheitsdienst (Akuteinsatz)

59 SD Mobilie Kamera Div Wahrung des Hausrechts Geschäftsleitung Leiter Sicher- Mitarbeiter Kantonsspital Aarau AG

Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen, sowie illegaler Entsorgung

KSA heitsdienst KSA Sicherheits- dienst

Leiter Elektrotechnik

Ausübung einer öffentlichen Aufgabe

Erhaltung von Leib und Leben

Überwachungszeit und Einsatzart

24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung oder

Echtzeitüberwachung

Eingang in KSA Gebäude

• Ausserhalb der Öffnungszeiten dient die Überwachung der Identifikation/ Sicherheit bevor die Türe geöffnet wird.

• 24 h dient die Überwachung der Orientierung/ Nachvollziehbarkeit, wenn selbstgefährdete Patienten die Gebäude, das Areal verlas- sen, sodass diese zu ihrer Sicherheit schnell gestoppt werden können (Informationen an die Polizei) — Erhaltung von Leib und Leben.

• Nachvollziehbarkeit nach Diebstahl Delikten- Ein- und Ausritt in Gebäude.

Arealüberwachung

• 24 h dient die Überwachung der Orientierung/ Nachvollziehbarkeit, wenn selbstgefährdete Patienten die Gebäude, das Areal verlas- sen, sodass diese zu ihrer Sicherheit schnell gestoppt werden können (Informationen an die Polizei) — Erhaltung von Leib und Leben.

• Nachvollziehbarkeit nach Diebstahl Delikten, Vandalen Akten, Gewalt gegen Leib und Leben

(16)

Kantonsspital Aarau ,

Notfallstation Erwachsene Vorfahrt / Bereich Ambulanzen / für SNZ 144

• Patientenzustandsüberwachung (z.B. Raucher)

• Zufahrtsüberwachung/ Koordination für die Einsatzleitstelle SNZ

• Nachvollziehbarkeit nach, Vandalen Akten, Gewalt gegen Leib und Leben

• Einsatzvorbereitung bei Menschenansammlungen (Emotionen)

• 24 h dient die Überwachung der Orientierung/ Nachvollziehbarkeit, wenn selbstgefährdete Patienten die Gebäude, das Areal verlas- sen, sodass diese zu ihrer Sicherheit schnell gestoppt werden können (Informationen an die Polizei) — Erhaltung von Leib und Leben.

Notfallstation Erwachsene Eingangsbereich innen

• Einsatzvorbereitung bei Menschenansammlungen (Emotionen)

• 24 h dient die Überwachung der Orientierung/ Nachvollziehbarkeit, wenn selbstgefährdete Patienten die Gebäude, das Areal verlas- sen, sodass diese zu ihrer Sicherheit schnell gestoppt werden können (Informationen an die Polizei) — Erhaltung von Leib und Leben.

Warteräume Patienten Notfall Erwachsene und Kinder/Jugendliche

• Patientenzustandsüberwachung

• Einsatzvorbereitung bei Menschenansammlungen (Emotionen)

• Nachvollziehbarkeit nach Vandalen Akten, Gewalt gegen Leib und Leben

Portable Kamera Sicherheitsdienst (Akuteinsatz)

• Wiederholter oder vorgängig bekannter Bedrohungslage — Gewalt/ Bedrohung gegen Leib und Leben, Sachbeschädigungen, Dieb-

stahl

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