Vernehmlasst Datenschutzbeauftragter Personalkommission
Freigabe am Freigabe durch
Gültig ab
31.10.2019 Geschäftsleitung
01.11.2019
BN: bzw. Nr.: 282/1 Versionen 2.0
Letzte Überprüfung
Geschäftsleitung
Reglement für Videoüberwachung
im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
Inhaltliche
Verantwortung / Geschäftsleitung Verfassende SiBe
Bereich Betrieb / Sicherheit
Tel. Auskunft 062 838 41 19
E-Mail dominik.vogel@ksa.ch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
1 Rahmenreglement Videoüberwachung 1
2 Anhang 4
1 Rahmenreglement Videoüberwachung
Vom 28. Oktober 2019
Die Geschäftsleitung der Kantonsspital Aarau AG,
gestützt auf § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 26. März19852 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 der Ver- ordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Ar- chivwesen vom 26. September 20073,
beschliesst:
§ 1 Zweck der Überwachung
1
Die Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums der Kantonsspital Aarau AG im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient der Wahrung des Hausrechts, insbesondere der Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen. Einbrü- chen, sowie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, namentlich der Erhaltung von Leib und Leben im Rahmen des Leistungsauftrags des Kantons Aargau.
2
Videoüberwachungen auf dem Gebiet der Kantonsspital AG, die nicht öffentlich zugäng- lich Raum beobachten sowie nicht im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe er- folgen, sind nicht Gegenstand dieses Reglements.
SAR 153.100
§ 2 Zuständige Stelle
1
Mit der Durchführung der Überwachung und Speicherung der Daten werden die im An- hang bezeichneten Personen oder Stellen beauftragt. Sie sind zur Vornahme oder Anord- nung personenbezogener Auswertungen unter den Voraussetzungen von § 6 befugt. Bei Anordnung einer Auswertung haben sie diese zu beaufsichtigen.
2
Die technische Wartung erfolgt durch die im Anhang bezeichneten Personen oder durch eine externe Unternehmung. Wird die Wartung extern vergeben, ist mit der beauftragten Unternehmung ein Datenschutzrevers abzuschliessen. Das technische Personal darf keine personenbezogenen Auswertungen vornehmen.
§ 3 Umfang und Art der Videoüberwachung
1
Im Anhang werden die Videokamerastandorte, die überwachten Bereiche, die Zeiten so- wie die Art der Überwachung bezeichnet. Der Anhang ist integraler Bestandteil dieses Reg- lements.
2
Die Videokameras sind so einzustellen, dass nur die im Anhang beschriebenen Bereiche erfasst werden.
3
Ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen dürfen keine Pri- vatliegenschaften erfasst werden.
§ 4 Überwachungszeiten, Hinweistafel
1
Die Überwachung erfolgt während den im Anhang festgelegten Zeiten.
2
Es werden an allen offiziellen Zugängen ausserhalb des Überwachungsperimeters gut sichtbare Hinweistafeln mit folgender Aufschrift angebracht:
„Das Areal und die Gebäude des KSA sind zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht"
Auskunftstelle: Medizinischer Rechtsdienst der Kantonsspital Aarau AG
§ 5 Protokollierung
Sämtliche Bearbeitungen und Zugriffe auf das gespeicherte Bildmaterial werden im Sys- tem protokolliert.
2
Die Protokollierung umfasst den Grund des Zugriffs sowie die Informationen, von welcher Person dieser ausgegangen ist und welches Bildmaterial gesichtet wurde.
3
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Fälle der bewilligten Echtzeitüberwachung mit fixem Monitor zwecks Überwachung des Patientenzustands.
§ 6 Auswertung
Wird eine Widerhandlung im Sinn des im Anhang festgelegten Zwecks festgestellt, sind die Aufzeichnungen der Videokameras innert 3 Arbeitstagen auszuwerten.
§ 7 Speicherung und Vernichtung
1
Liegt keine Widerhandlung im Sinne des im Anhang festgelegten Zwecks vor, sind die Aufnahmen spätestens nach 7 Tagen zu löschen oder zu überschreiben.
2
Führt die Auswertung gemäss § 6 zu keinen relevanten Informationen zur Erreichung des im Anhang festgelegten Zwecks, sind die Aufzeichnungen sofort zu vernichten.
3
Bei Feststellung einer Widerhandlung im Sinne des im Anhang festgelegten Zwecks sind die Aufzeichnungen aufzubewahren, bis sie nicht mehr zu Aufklärungs- und Beweiszwe- cken benötigt werden. Sie sind verschlossen und nur für die Zuständigen gemäss § 2 auf- zubewahren.
§ 8 Informationspflicht
Werden durch die Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeord-
net, ist diese nach Rücksprache mit der Polizei über die Datenbearbeitung zu informieren,
sobald es der nach § 1 bestimmte Zweck erlaubt.
§ 9 Weitergabe von Videoaufzeichnungen
Videoaufzeichnungen dürfen nur im Rahmen einer Anzeigestellung den zuständigen Be- hörden weitergegeben werden. Vorbehalten bleiben die Regeln über die Strafrechtspflege.
§ 10 Datensicherheit
1 Die zuständige Stelle gemäss § 2 ist verpflichtet, die Personendaten gemäss § 4 VIDAG4 durch technische und organisatorische Massnahmen zu schützen.
2
Videoaufzeichnungen sind geschützt aufzubewahren. Insbesondere ist der Zutritt zum Speicherraum für Unberechtigte durch Einsatz von geeigneten Technologien zu verunmög- lichen sowie die Speichermedien in einem in baulicher und klimatischer Hinsicht geeigneten Raum aufzubewahren.
3
Der Verlust oder die Manipulation der Daten, etwa durch Diebstahl, unbefugte Vernich- tung, zufälligen Verlust, Fälschung oder widerrechtliche Verwendung, ist mittels geeigneter Massnahmen zu verhindern. Insbesondere ist ein unerwünschter Datentransfer in andere Systeme auszuschliessen.
§ 11 Datenschutzkontrolle
Die Geschäftsleitung überwacht die rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung und kontrolliert insbesondere, ob Aufschaltungen, nachträgliche Einsichtnahmen und Lö- schung rechtmässig erfolgen. Sie beschliesst bei festgestellten Mängeln die erforderlichen Massnahmen.
§ 12 Veröffentlichung
Dieses Reglement wird mit dem Anhang und dem Situationsplan auf der Website der Kan- tonsspital Aarau AG veröffentlicht und während der Geltungsdauer zugänglich gemacht.
§ 13 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt ami. November 2019 in Kraft.
ert Rhiner EO
r u AG CH-5001 Aarau
'Sergio Baumann 11_e= tileae 'tun Kantonsspital Aarau AG Aarau, 28. Oktober 2019 Geschäftleitung
Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz bewilligt gestützt auf § 20 IDAG nach Prüfung der Voraussetzungen (§ 20 IDAG5 und § 11 VIDAG6) das Reglement inklusive seines Anhangs begrenzt auf die Beobachtung des öffentlich zugänglichen Raums mit einer optisch-elektronischen Anlage im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch die KantonsspLafAarau_
4
Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archiv- wesen (VIDAG) vom 26. September 2007 (SAR 150.711).
5 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Ok- tober 2006, SAR 150.700.
6
Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archiv-
Kantonsspital Aarau
2 Anhang
Eingänge in KSA Gebäude
Kamera No ge-
mäss Plan
Haus Genauer Standort Überwachungs- perimeter
Zweck/Begründung
Überwachungszeit und Einsatzart
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung
Verantortliche Steve für die Durchführung der Datenaus- war-tang / Da- tenbearbei-tung/
Datenzu-gang
Berechtigte für die Datensich- tung
verantwortliche Stelle!
Firma fur Einrichtung und Wartung der Asia- ge
2 H01
W
Personaleingang Telefon
Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung
KSA Leiter Elektrotechnik
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG I I'. L %."%-1 IA I I i 72 FelIV-,1-re!
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39 1 E Haupteingang seitlich
Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik ... — ,,,, - ,,, tar., '.27
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Kantonsspital Aarau
25 50 Eingang Treppen- haus KSA am Bahnhof, 1 .0G
Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung
KSA Leiter Sicher-
heitsdienst KSA Mitarbeiter Si-
cherheitsdienst Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik I ,- ...er
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40 9 Notfallstation Ein- gang
Kinderklinik
Eingan2 _ * , , . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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41 9 Haupteingang Eiwnosbereich Kinderklinik Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Eihaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik _ -
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44 H 4 Eingang Ost Ein2ang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüro 421 (Augennotfall)
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -
Kantonsspital Aarau
45 7 Eingang Eingang _
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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von graben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüros Haus 7
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
Il \ , .
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47 6 Eingang Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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48 8 Eingang Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -.T .... . ..._.
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49 H 2a Eingang Ein.an. Altbau '
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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Stationsbüro 211 /221
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
Kantonsspital Aarau
52 60 Eingang Eingangsbereich__ _ .. ._ _ .. Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
"eve—
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57 4 Eingang Haus 4
Süd Eingang., _ _ . — . .— Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen
Ausübung en
Leib und Leben in
L e e
röff u
entlichen Aufgabe Erhaltung
Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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46 7 Eingang Raucher Eingang Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
• • — — • - —
58 27 Eingang Haus 27 Im Regelfall Keine Patienten
Eingangs ... .-- ..._ - W Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Oberwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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Kantonsspital Aarau
1 31 Eingang
Im Regelfall Keine Patienten
Eingang Technischer Dienst Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik .fi 11
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32 H18 Eingang Versor- gungskanal Im Regelfall Keine Patienten
Ein, an •
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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Ver- unreinigungen
Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
Kantonsspital Aarau
Arealiiberwachung
Kamera No ge-
mäss Plan
Haus Genauer Standort Llberwachungs- perimeter
Zweck/Begründung
Überwachungszeit und Einsatzart Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- ten bearbei-tung/
Datenzu-gang
Berechtigte Mr die Datensich- tung
verantwortliche Stelle / Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- go
35 10 Gehweg Parkhaus- Kiosk
Gehweg
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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
51 60 Gehweg zum KSA Geher _ . _ Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik -,
Kantonsspital Aarau
Notfallstation Erwachsene Vorfahrt/ Bereich Ambulanzen / Für SNZ 144
Kamera No ge- mass
Flan
Haus Genauer Standort Uberwachungs- perimeter
Zweck/Begründung
Überwachungszeit und Einsalzart
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung
Verantortliche Stelle fur die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/
Datenzu-gang
Berechtigte für die Datensich- tung
verantwortliche Stelle / Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- ge
3 01W Notfall Vorfahrt Detail
Rettungsfahrzeug Vorfahrt Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachunq
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst SNZ INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik ,
rv 1
I
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4 01W Notfall Vorfahrt Übersicht
Rettungsfahrzeuci Vorfahrt . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst SNZ INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik - ___ __ _ _ -- . — --»
ri 1 1
-
Kantonsspital Aarau
29 01W INZ Eingang Tele- fon
girgang
Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungenAusübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitübetwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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Kantonsspital Aarau
Notfallstation Erwachsene Eingangsbereich innen
Kamera No ge-
mäss Plan
Haus Genauer Standort Überwachungs- perimeter
Zweck/Begründung
Überwachungszeit und Einsatzart
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videotiber- wa-chung
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/
Datenzu-gang
Berechtigte für die Datensich- tung
verantwortliche Stelle I Firma für Einrichtung und Wartung der Anla- ge
5 01W Notfall Eingang Detail
Personen vor Ein•an • Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfalibezogene Auswertung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
6 01W Notfall Eingang Übersicht
Personen vor Ei • an• _ . Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik _ _. _. _
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7 / %
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Kantonsspital Aarau
Warteräume Patienten Notfall Erwachsene und Kinder/Jugendliche
Kamera No go- mäss Plan
Haus Genauer Standort Uberwachungs- perimeter
Zweck/Begründung
Überwachungszeit und Einsatzart
Verantortliche Stelle für die Durchführung der Videoüber- wa-chung
Verantortliche Stelle fur die Durchführung der Datenaus- wer-tung / Da- tenbearbei-tung/
Datenzu-gang
Berechtigte für die Datensich- tung
verantwortliche Stelle / Pinna für Einrichtung und Wartung der Anla- ge
38 1 W INZ Warten Sitzend Warteraum Patientenüberwachu r•••••; ;j ' 1
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Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
8 01W Notfall Warteraum 2
Raumteil Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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Kantonsspital Aarau 4
1P gr
7 01W Notfall Warteraum i
Raumteil Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst INZ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
3 e
42 9 KKJ-Notfall Warte- raum
Ein an sbereich Kinderklinik
. :
Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
43 9 KKJ-Notfall Emp- fang
Ein.ansbereich Kinderklinik
— .=
1
Wahrung des Hausrechts Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe Erhaltung von Leib und Leben Überwachungszeit und Einsatzart 24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung mit Echtzeitüberwachung zwecks Patientenzu- standsüberwachung
Geschäftsleitung KSA
Leiter Sicher- heitsdienst KSA
Mitarbeiter Si- cherheitsdienst Empfang KKJ
Kantonsspital Aarau AG Leiter Elektrotechnik
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Kantonsspital Aarau
Portable Kamera Sicherheitsdienst (Akuteinsatz)
59 SD Mobilie Kamera Div Wahrung des Hausrechts Geschäftsleitung Leiter Sicher- Mitarbeiter Kantonsspital Aarau AG
Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen und erheblichen Verun- reinigungen, sowie illegaler Entsorgung
KSA heitsdienst KSA Sicherheits- dienst
Leiter Elektrotechnik
Ausübung einer öffentlichen Aufgabe
Erhaltung von Leib und Leben
Überwachungszeit und Einsatzart
24 h / Ereignisfallbezogene Auswertung oder
Echtzeitüberwachung